Datenschutz & Sicherheit
„Viel zu wenige wissen, dass es solche Tools gibt“
In den USA bekannte sich gerade ein Hersteller einer Spionage-App für schuldig, weil er das Programm zur Kontrolle von Partner*innen vermarktete und seinen Kund*innen dabei half, Erwachsene ohne deren Wissen zu überwachen.
Auch in Deutschland können Privatpersonen Spionage-Apps leicht im Internet kaufen. Unternehmen wie mSpy bewerben ihre Produkte vordergründig als „Kinderschutz-App“ für besorgte Eltern. Recherchen zeigten, dass mSpy Kund*innen auch dann unterstützte, wenn sie offen zugaben, dass sie mit dem Programm heimlich Partner*innen überwachen wollen. E-Mail-Werbung legte einen Einsatz bei mutmaßlicher Untreue nahe. Ist es möglich, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen? Wir haben dazu Franziska Görlitz befragt, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
netzpolitik.org: Darf man in Deutschland Spionage-Software verkaufen?
Franziska Görlitz: Nur, wenn sie für legale Einsatzzwecke gedacht ist, zur Überwachung der eigenen Kinder beispielsweise oder von Mitarbeiter*innen. Das Inverkehrbringen von Programmen, die dazu da sind, Straftaten zu begehen, also zum Beispiel heimlich die Daten von Erwachsenen abzugreifen, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Einsatzgrund: Eifersucht

netzpolitik.org: mSpy wird offiziell als Kinderschutz-App beworben. Aber wir haben im Januar 2025 eine E-Mail von mSpy bekommen, in der behauptet wird, dass 20 Prozent aller Verheirateten fremdgingen, und dass die Beweise dafür auf den Telefonen der Untreuen zu finden seien. Darunter war ein Link zum mSpy-Abonnement. Droht der mSpy-Chef-Etage dafür Knast?
Franziska Görlitz: Ob ein Programm einem illegalen Einsatzzweck dient, lässt sich ja auch am Design festmachen: Dafür spricht zum Beispiel, dass die App sich auf dem Gerät als unauffällige System-App tarnt, was eine App zum Schutz von Kindern nicht tun müsste. Sie hat auch keinen Notfallknopf, mit dem das Kind seine Eltern kontaktieren kann, Stundenpläne oder andere Features, die für Familientools typisch sind. Dafür aber extrem invasive Zugriffsrechte, vom Zugriff auf sämtliche Kommunikation bis hin zur heimlichen Fernsteuerung von Kamera und Mikrofon.
Ob man in der Werbung schon eine konkrete Anstiftung zu einer Straftat sehen kann, ist unklar. Und für eine Verurteilung müsste vor Gericht auch bewiesen werden, dass die Verantwortlichen von dieser speziellen E-Mail-Kampagne wussten, dass sie die App vorsätzlich so haben gestalten lassen. Man müsste ihnen die Verantwortung für das Vergehen nachweisen, das Wissen darum und auch einen Willen zur Tat. Dieser Nachweis ist schwierig. Und wenn die Firma wie mSpy im Ausland sitzt, braucht man für die Ermittlung auch noch die Unterstützung der dortigen Behörden.
Die Verantwortung des Unternehmens
netzpolitik.org: Gilt das Verbot des Inverkehrbringens von Programmen zur illegalen Überwachung eigentlich auch für das Unternehmen?
Franziska Görlitz In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht. Das heißt, wir brauchen für eine Verurteilung immer eine verantwortliche Person.
netzpolitik.org: Gibt es keine Gesetze, die dem Unternehmen verbieten, die Software zu verkaufen?
Franziska Görlitz: Geräte zur heimlichen Überwachung sind in der EU verboten. Software, die Telefone in heimliche Überwachungsgeräte verwandelt, ist allerdings erlaubt. Das ist nicht mehr zeitgemäß, hier müsste nachgebessert werden.
Der schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht zwar vor, „Tracking-Apps“ vorzuschreiben, dass sie sich deutlich bemerkbar machen müssen, doch bisher ist kein entsprechender Gesetzentwurf in Sicht und es ist nicht klar, in welchem Gesetz diese Vorschrift verankert werden soll.
Beihilfe zu einer Straftat

netzpolitik.org: Wir haben in geleakten Chats mit dem mSpy-Kundendienst zahlreiche Menschen gefunden, die klar kommunizieren, dass sie mit der App ihre Partner*innen oder Ex-Partner*innen überwachen wollen – der Kundendienst unterstützte sie trotzdem. Fällt das in die Verantwortung der Firmen-Chefs?
Franziska Görlitz: Auch hier müsste man erst nachweisen, dass die Verantwortlichen davon wissen oder dieses Vorgehen sogar angeordnet haben. Strafbar machen sich erst mal nur die jeweiligen Mitarbeiter*innen im Kundendienst. Wenn die App für verbotene Zwecke genutzt wurde, zum Beispiel für das heimliche, nicht einvernehmliche Überwachen der Partnerin, und Mitarbeiter*innen des Unternehmens das wissentlich unterstützt haben, kann das möglicherweise Beihilfe zu einer Straftat sein. Und wenn das regelmäßig passiert, könnte das dafür sprechen, dass die Software insgesamt den Zweck hat, Straftaten zu ermöglichen.
netzpolitik.org: Können Betroffene, die mit Hilfe einer solchen App ausspioniert wurden, den Hersteller anzeigen?
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Franziska Görlitz Betroffene können neben den Personen, die sie illegal überwacht haben, auch die verantwortlichen Personen bei den Unternehmen anzeigen. Für eine mögliche Strafverfolgung wäre es wichtig, dass mehr Fälle zur Anzeige gebracht werden. Auch weil das Thema in Behörden dann präsenter wäre. Noch hat ja kaum jemand auf dem Schirm, dass es so einfach ist, fremde Telefone auszuspionieren. Aber viele Betroffene haben eine hohe Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen. Das gilt besonders, weil die Überwachung häufig in gewaltvollen Beziehungen stattfindet.
Für eine Anzeige müssen die Betroffenen auch erst einmal herausfinden, dass sie überwacht werden. Viel zu wenige wissen, dass es solche Tools gibt, deshalb bleibt die Überwachung oft unbemerkt. Dabei sind Spionage-Apps wie mSpy relativ einfach zu finden, indem man zum Beispiel auf dem Smartphone nachschaut, ob Apps verdächtige Berechtigungen haben.
Juristische Hebel auf EU-Ebene
netzpolitik.org: Gibt es andere Wege für Betroffene, gegen Hersteller solcher Software vorzugehen?
Franziska Görlitz Sie können ihre Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung nutzen und darüber versuchen, ein Bußgeld zu erwirken – ihre ausgespähten Daten sind ja gegebenenfalls auf den Servern der Unternehmen gespeichert. Dafür braucht es keine konkrete verantwortliche Person, Bußgelder können auch gegen Unternehmen verhängt werden. Wenn Unternehmen aber außerhalb der EU sitzen, ist es schwierig, Maßnahmen gegen sie zu erwirken.
Die EU-Ebene bietet auch noch einen weiteren juristischen Hebel: Wir haben über den Digital Services Act eine Beschwerde gegen Google eingelegt. Die Suchmaschine spielt nämlich vor den organischen Suchergebnissen Anzeigen für Stalkerware wie mSpy aus – obwohl die App gegen die Google-Richtlinien verstößt. Wir wollen erreichen, dass die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde einschreitet und darauf hinwirkt, dass Google aktiv verhindert, dass solche Anzeigen ausgespielt werden. Wir wissen, dass das Problem dadurch nicht gelöst wird, aber wenn die App keine Werbung mehr schalten kann, nutzen sie hoffentlich auch weniger Menschen.
netzpolitik.org: Warum ist im Fall von pcTattletale in den USA ein juristisches Vorgehen gelungen?
Im Fall dieses Spyware-Herstellers lag der Staatsanwaltschaft interne Kommunikation vor, die belegte, dass die Person wusste, dass die App für illegale Zwecke verkauft wird, dass die Person das so wollte und es auch nach unten angewiesen hat. Das sind genau die Beweismittel, die man braucht.
Datenschutz & Sicherheit
So wehrt man sich gegen Verhaltensscanner
Die Berliner Polizei sucht Software für „KI-Videoschutz“. Unternehmen können sich noch bis Ende März auf den Auftrag bewerben. Dann soll es erste Tests damit geben, zunächst nur in Räumen der Polizei. Die Installation eines derartigen Systems am Kottbusser Tor ist noch für dieses Jahr geplant, so eine Sprecherin.
Für Berlin ist das eine Zeitenwende. Videoüberwachung des öffentlichen Raums gab es in der Stadt, außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs, bislang noch nicht. Und dann soll diese gleich gemeinsam mit einem Verhaltensscanner ausgerollt werden – einer Technologie, die automatisiert analysiert, was Menschen gerade tun und Verdachtssituationen kenntlich macht. Das neue Berliner Polizeigesetz erlaubt zudem, mit den Daten, die dabei von unbedarften Passant*innen gesammelt werden, kommerzielle Überwachungssoftware zu trainieren.
Test mit solcher Software laufen bereits andernorts in Deutschland: seit 2018 in Mannheim und seit 2023 in Hamburg. Wir haben uns in beiden Städten umgehört, was Menschen, die dort mit der Technologie zu tun haben, den Berliner*innen raten können, die sie jetzt ungefragt vor die Nase gesetzt bekommen.
Zur Videoüberwachung an sich haben wir zudem nach Köln gesehen. Dort filmen 106 Kameras den öffentlichen Raum, die ersten wurden schon 2016 installiert. Und auch aus der Berliner Opposition gab es Hinweise, wie es für überwachungskritische Menschen in der Hauptstadt jetzt weitergehen kann.
Hamburg: Philipp Knopp, Verhaltensscanner-Forscher
Philipp Knopp hat von Februar 2025 bis Anfang des Jahres ein Forschungsprojekt zur KI-Videoüberwachung in Hamburg geleitet. Er sagt:
„Die experimentelle Verhaltenserkennung verändert die Praxis der Videoüberwachung sehr grundlegend. In Hamburg oder Mannheim geht es nicht mehr nur um Sicherheit und soziale Kontrolle, sondern darum, Daten für das KI-Training zu sammeln und die Technik zu testen. Unsere Analysen zum KI-Diskurs in Hamburg haben gezeigt, dass kritische und abwägende Stimmen seltener gehört werden als die Befürworter. Es braucht aber einen offenen und gleichberechtigten Diskurs über das Zusammenleben in der Stadt.
Uns war klar, dass KI-Überwachung auch in anderen deutschen Großstädten zum Thema wird. Für die Zivilgesellschaft und Kommunen ist die Auseinandersetzung damit oft eine Herausforderung. Deshalb haben wir eine Reihe von Tools entwickelt, die man auf unserer Homepage herunterladen kann. Damit kann man Betroffene und mögliche Bündnispartner identifizieren, die KI-Anwendung unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten oder mit einem Szenariospiel Potenziale für Kooperationen entdecken.“
Mannheim: Tobias Roser, Anti-Verhaltensscanner-Aktivist
Tobias Roser ist einer von wenigen Menschen, die in Mannheim auch acht Jahre nach deren Einführung noch gegen die Verhaltensscanner-Technologie protestieren. Er sagt:
„Die ständige Überwachung durch Verhaltensscanner und Videosysteme ist ein direkter Angriff auf unsere Freiheit und Privatsphäre. Diese Technologien sind nicht nur invasive Werkzeuge der Kontrolle; sie spiegeln ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber der Bevölkerung wider. Wir dürfen uns nicht ihnen unterwerfen!
Es ist eine mühevolle Herausforderung, den Widerstand gegen die Überwachung über lange Zeit aufrechtzuerhalten. Wenn das erste Momentum nachlässt, ist es leicht, in die Versuchung zu verfallen, aufzugeben oder nachzulassen. Doch wenn die Kameras uns ständig im Visier haben, heißt das nicht, dass wir uns zurückziehen müssen. Vielmehr sollten wir uns zusammenschließen und den Mut aufbringen, langfristige Strategien gegen diese digitale Entmündigung zu entwickeln und zu kämpfen. Diese Überwachung ist eine Fessel, die wir gemeinsam sprengen können. Wir sind keine Objekte, die mechanisch analysiert werden, sondern lebendige Individuen mit unveräußerlichen Rechten.“
Köln: Calvin Baus, Anti-Videoüberwachungs-Aktivist
Calvin Baus engagiert sich mit der Initiative Kameras stoppen gegen die Videoüberwachung in Köln. Er sagt:
„Was man aus Köln lernen kann: Es lohnt sich, juristisch gegen die Videoüberwachung vorzugehen. Es hat zwar einige Jahre gedauert, aber inzwischen haben wir – finanziert mit Spenden – erstinstanzliche Urteile, die der Polizei in zahlreichen videoüberwachten Arealen die Überwachung verbieten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat – vertreten durch die Polizei Köln – Berufung eingelegt, aber wir sind froher Hoffnung, dass wir auch da gewinnen. Man darf die mit diesem Unsinn nicht einfach durchkommen lassen.
Außerdem haben wir erstritten, dass die Kölner Polizei ihre Kameras mit Blenden physisch blockieren muss, sobald im überwachten Bereich Demonstrationen oder Versammlungen stattfinden, und zwar so dass auch vor und nach der Versammlung die An- und Abreise nicht überwacht wird. Unser Ziel ist immer noch eine Stadt ohne Videoüberwachung und wir sind froh, dass wir mit der Blende das Versammlungsrecht stärken und unserem Ziel damit näher kommen konnten.“
Berlin: Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus
Vasili Franco hat sich in den entsprechenden Landesparlaments-Debatten klar gegen die Einführung der Verhaltensscanner positioniert. Er sagt:
„Der allgemeine Trend Polizeigesetze mit immer mehr Überwachungsbefugnissen zu verschärfen, wird selbst zum Sicherheitsrisiko. Es braucht jetzt eine aufmerksame Zivilgesellschaft, die sich den Einfallstoren für einen Überwachungsstaat klar entgegenstellt und überbordenden Maßnahmen auch vor Gerichten Einhalt gebietet.“
Berlin: Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linkspartei im Abgeordnetenhaus
Niklas Schrader ist Überwachungskritiker und sitzt für die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus. Er sagt:
„Nun ist das Ding beschlossen und sie gehen an die Umsetzung. Wir haben dazu viel parlamentarisch gemacht, aber der zivilgesellschaftliche Protest war leider überschaubar. Ich hoffe, das steigert sich jetzt, wenn die Folgen sichtbar werden.
Wir sind gerade als Fraktion noch in der Prüfung, ob es aussichtsreich ist, gegen das Gesetz rechtlich vorzugehen. Wenn das so ist, würden wir gemeinsam mit den Grünen ein Normenkontrollverfahren einleiten. Falls sich nach der Wahl die Mehrheitsverhältnisse ändern, werden wir natürlich alles tun, um diesen Unsinn zu beenden.“
Am 20. September wird in Berlin ein neues Landesparlament gewählt. Der Regierende CDU-Bürgermeister Kai Wegner hat seit der letzten Wahl beinah beständig an Zustimmung verloren. Wenn die Zivilgesellschaft es nicht schafft, die KI-Überwachung abzuwenden, bleibt zumindest den Wähler*innen eine Chance.
Datenschutz & Sicherheit
Eine Recherche, die wütend macht
Überwachung und digitale Gewalt sind Kernthemen auf netzpolitik.org. Jetzt haben Chris und Martin nachgelegt: Es ist das erste Mal, dass sie die Geschichte einer Person erzählen können, die nachweislich von ihrem Ex-Partner mithilfe eines Spionage-Programms auf ihrem Telefon überwacht wurde.
Aiko und Tom waren weniger als ein Jahr zusammen, das Stalking danach dauert länger. Er will nicht loslassen, verfolgt sie, lauert ihr auf. Immer wieder scheint er ganz genau zu wissen, wo sie sich aufhält. Selbst als sie sich auf eine Reise nach China flüchtet.
Möglich macht das die Software mSpy, über die Martin und Chris schon länger kritisch berichten. Im Podcast erzählen sie, wie sie auf Aiko gestoßen sind, die bereit war, ihre Geschichte zu erzählen. Wir sprechen über Emotionen bei der Recherche-Arbeit und wie man juristisch sauber über Fälle schreibt, bei denen nicht jeder Verdacht abschließend belegt werden kann.
In dieser Folge: Chris Köver, Ingo Dachwitz und Martin Schwarzbeck.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.
Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.
Links und Infos
Blattkritik
Hausmitteilungen
Die Texte unserer Praktikantin Laura Jaruszewski: Von Grok über Frontex bis zum Social-Media-Verbot
Thema des Monats
Kapitel
(00:00:00) Begrüßung
(00:02:06) Blattkritik
(00:07:26) Hausmitteilungen
(00:09:49) Thema des Monats
(00:40:29) Postfach
(00:44:54) Credits
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, als wir Kritik aus Kirchen hörten
Liebe Leser*innen,
ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Debatte um Social-Media-Verbote und Alterskontrollen von allen Seiten zu beleuchten. Falls ihr unsere Seite eng verfolgt, ist euch das vermutlich auch schon aufgefallen.
Für mich losgegangen ist das Ganze vor ziemlich genau zwei Jahren, im Februar 2024, als ich einen ausgeruhten Grundlagen-Artikel dazu veröffentlicht hatte, wie Alterskontrollen das Netz umkrempeln sollen.
In meinem netzpolitischen Umfeld hatten Kolleg*innen und Bekannte damals gesagt: Da braut sich was zusammen, Alterskontrollen werden das nächste große Ding. Und ich war so: Na gut, dann schau ich mir das auch mal an. Netzpolitik.org ist ja auch ein Frühwarnsystem.
Dann ist lange nichts passiert.
Dann hat Australien das Social-Media-Verbot bis 16 Jahre eingeführt.
Und seitdem explodiert die Nachrichtenlage.
Manchmal finde ich das richtig spannend. Ein Hype-Thema wie dieses macht sichtbar, wie lebendig die kritische Öffentlichkeit sein kann. Plötzlich erscheinen reflektierte Positionspapiere von Dutzenden Fachorganisationen; Nachrichtenmedien springen auf und bitten uns um Interviews; Hunderte internationale Forscher*innen bringen sich ein, um gemeinsam Politik und Öffentlichkeit zu warnen.
Naja, und dann ist da noch die SPD, die vor ein paar Wochen ein fachlich völlig unterirdisches Papier rausgehauen hat, über das ich noch heute den Kopf schüttele.
Mit der eigenen Ungeduld klarkommen
Als Journalist kann (und sollte) ich auch Aspekte einer Debatte ausleuchten, die es so noch nicht in die breitere Öffentlichkeit geschafft haben. Deshalb habe ich mich zum Beispiel bei Glaubensgemeinschaften umgehört, was sie eigentlich von der Idee eines Social-Media-Verbots halten. Immerhin ist Zugang zu sozialen Medien auch eine Frage der Religionsfreiheit.
Und siehe da: Ich habe einige sehr lesenswerte Antworten bekommen. Die kleine Recherche hat engagierte Menschen und Organisationen sichtbar gemacht, die ich bisher bei netzpolitischen Themen nicht auf dem Schirm hatte.
Während ich mich mit dem Social-Media-Verbot befasse, stellt sich mitunter auch eine gewisse Themen-Müdigkeit ein. Manche Argumente habe ich schon hundertmal gehört. Inzwischen merke ich ziemlich schnell, ob ein Debattenbeitrag fachlich fundiert ist oder oberflächlicher Murks. Vor allem letzteres schlägt mir aufs Gemüt. Lange an einem Thema dran zu bleiben, heißt für mich auch: Ich muss viel Redundanz aushalten und mit meiner eigenen Ungeduld klarkommen.
An manchen Tagen ist Journalismus für mich wie eine aufregende Expedition in ein völliges neues Thema mit einem Dauerregen an neuen Erkenntnissen. Manchmal aber ist es eher ein Gang durch allzu bekanntes Terrain, auf der Suche nach neuen Nuancen. Das Gute daran ist: Morgens weiß ich nie genau, ob es der eine oder der andere Tag wird.
Bleibt neugierig und habt ein schönes Wochenende
Sebastian
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 3 WochenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Social Mediavor 5 TagenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Wochen
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenSyncthing‑Fork unter fremder Kontrolle? Community schluckt das nicht
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenGame Over: JetBrains beendet Fleet und startet mit KI‑Plattform neu
-
Social Mediavor 3 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
