Künstliche Intelligenz
Von vor der Haustür bis ins All: Die Bilder der Woche 20
Diese Woche haben es ästhetische Ansichten von Frauen gleich zweimal in die Auswahl der Bilder der Woche geschafft. Gleichauf liegen Vogelporträts. Die Naturaufnahmen reichen von Tauben im urbanen Raum vor der Haustür und saisonal passenden Magnolienblüten bis zu einer Sanddüne, auf der eine Frau einen roten Schirm aufspannt. Ein Motiv verlässt unseren Heimatplaneten jedoch und blickt tief ins All. Viel Freude mit dieser spannenden Mischung aus verschiedenen Welten!
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Elisa von M.Schröder

Elisa
(Bild: M.Schröder)
Vor einem weißen Hintergrund steht eine Frau als scharfe Silhouette vor einem Reifen. Das Schwarz-Weiß reduziert die Szene auf Kontur, Haltung und Kreisform. Die exakte Komposition setzt Körper und Ring mittig ins Bild und hält die Linien klar in Balance. Die ruhige Pose macht aus dieser Sportfotografie ein stilles Porträt und gibt dem Bild eine starke Präsenz.
Der rote Schirm von Reiner von der Schlei

Der rote Schirm
(Bild: Reiner von der Schlei)
Eine Frau mit einem roten Schirm bewegt sich durch eine Dünenlandschaft aus Sand und Gräsern. Der Hintergrund des Fotos ist nicht ganz eindeutig, was die Szene gerade deshalb spannend macht. Die ungewöhnliche Bildaufteilung rückt die Figur weit an den linken Bildrand und lässt die freien Flächen dadurch stärker wirken. Erdtöne, Rot und Schwarz, treffen in einer interessanten Komposition aufeinander. Das Bild wirkt zugleich ruhig, rätselhaft und stark.
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In die Sonne von katzefudder

In die Sonne
(Bild: katzefudder)
Zwei Tauben auf einem Geländer im Stadtraum. Einer der Vögel scheint in diesem Moment zu landen und spreizt die Flügel. Dabei erfasst das Weitwinkelobjektiv die Umgebung mit Geländer, Pflaster, Gebäuden und Himmel und setzt sie dynamisch ins Bild. Durch die Schwarz-Weiß-Umsetzung werden die Kontraste, die Wolken und die Bewegungen verstärkt. So wird aus einer simplen Alltagsszene ein actionreiches Streetfoto mit viel Dramatik.
Rosettennebel NGC 2237 von Frenchi81

Rosettennebel NGC 2237
(Bild: Frenchi81)
Dieses Deep-Sky-Bild zeigt glühende Gaswolken, die sich wie Blütenblätter durch das Zentrum des Bildes ziehen. Der Rosettennebel leuchtet in kräftigen Orange- und Rottönen, während feine Sternpunkte die dunklen Bereiche des Weltalls durchbrechen. Die kreisförmige Struktur lenkt den Blick direkt in den offenen Sternhaufen im Zentrum. Das Bild besteht aus 124 Aufnahmen à 30 Sekunden, für die die Programme Siril, GraXpert, Starnet++ und Photoshop genutzt wurden. Durch Kontraste und eine starke Nachbearbeitung werden selbst kleinste Details aus dem Motiv herausgeholt und der Aufnahme wird eine fast plastische Wirkung verliehen.
Pretty Flamingo von Addi Beck

Pretty Flamingo
(Bild: Addi Beck)
Nur der Hals und der Kopf dieses Flamingos tauchen aus dem tiefschwarzen Hintergrund auf. Das kräftige Pink im Gesicht und der dunkle Schnabel ziehen den Blick sofort auf sich. Durch die enge Freistellung wird das Motiv auf klare Formen und starke Linien reduziert. Der geschwungene Hals führt elegant durch das Bild und verleiht dem Vogel gleichzeitig etwas Fremdartiges. Licht und Kontrast arbeiten die feinen Strukturen im Gefieder heraus und geben dem Porträt eine fast gemalte Anmutung.
Magnolie von bkl

Magnolie
(Bild: bkl)
Zarte rosa Blüten öffnen sich zwischen den feinen Ästen der Magnolie. Der weiße Hintergrund löst die Pflanze aus ihrer Umgebung heraus und lenkt den Blick auf die Farben und Formen. Die verzweigten Linien der Äste ziehen sich wie Pinselstriche durch das Bild und geben der ruhigen Komposition Struktur. Licht und sanfte Kontraste verleihen der Aufnahme zudem eine malerische Wirkung. Das Ergebnis ist ein Bild, das eher an eine Kunstzeichnung als an klassische Naturfotografie erinnert.
Susanna von Thomas Ruppel

Susanna
(Bild: Thomas Ruppel)
Dieses Schwarz-Weiß-Porträt lebt von weichem Licht und feinen Abstufungen zwischen Schatten und hellen Hauttönen. Der Kopf der jungen Frau ist an ihren Arm gelehnt und ihr Blick ist direkt in die Kamera gerichtet. Durch die enge Bildkomposition werden Gesicht, Blick und Haltung in den Mittelpunkt gerückt. Haare, Arme und Schultern formen geschwungene Linien, die dem Bild Ruhe und Nähe verleihen.
(vat)
Künstliche Intelligenz
Supreme Court zu Epic v Apple: Hat Apple das Gericht missachtet?
Apple hat in seinem Spiel auf Zeit einen neuerlichen Etappensieg erzielt: Das US-Höchstgericht (Supreme Court of the United States, SCOTUS) nimmt einen Teilaspekt des Komplexes Epic v Apple zu Überprüfung an. Grundsätzlich geht es in dem seit fast sechs Jahren laufenden Rechtsstreit um wettbewerbsfeindliche Praktiken in Apples App Store für iOS und iPadOS. Der vom SCOTUS angenommene Teil dreht sich darum, dass Apple eine Entscheidung eines Bundesbezirksgerichts dem Geiste nach umgangen hat, indem es App-Anbietern prohibitive Gebühren verrechnet und andere nachteilige Auflagen macht.
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Das hat das Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens als Missachtung des Gerichts eingestuft, was vom zuständigen Bundesberufungsgericht auch bestätigt worden ist. Doch Apple argumentiert, Missachtung sei nur bei Umgehung sehr konkreter Gerichtsbefehle möglich, nicht bei Umgehung des grundsätzlichen Tenors einer Gerichtsentscheidung. Mit diesem Vorbringen hat der Konzern das Interesse von mindestens vier der neun SCOTUS-Richter geweckt. Sie haben beschlossen, die Sache zu prüfen.
Delay, Deny, Defend
Damit gewinnt Apple weiter Zeit und kann seine Geschäftspraktiken fortführen. Frühester Termin für die mündliche Verhandlung wäre Oktober; bis zur Entscheidung könnte ein ganzes Jahr vergehen. Und dann geht die Sache womöglich zurück an ein untergeordnetes Gericht.
Apple hat in seinem App Store für iOS und iPadOS seit jeher hohe Gebühren verrechnet, typischerweise 30 Prozent aller Kundenzahlungen. Gleichzeitig untersagte Apple Umsätze außerhalb des App Store, direkte Kommunikation mit Kunden über andere Kanäle, und den Betrieb alternativer Appstores für die mobilen Apple-Betriebssysteme. Als Epic Games in seinem Spiel Fortnite Apples teures Bezahlsystem zu umgehen suchte, sperrte Apple Fortnite aus.
Daraufhin zog Epic im August 2020 vor das US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens. Dieses entschied im September 2021, dass Apples Bestimmungen zwar nicht gegen Monopolrecht des Bundes, wohl aber gegen ein kalifornisches Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verstoßen. Das Gericht trug Apple auf, Hyperlinks aus Apps auf externe Webseiten mit unabhängigen Bezahlsystemen zu erlauben.
Apple berief erfolglos, und konnte auch den Supreme Court nicht zu einer weiteren Überprüfung gewinnen. Schließlich gelobte der Konzern, sich an die rechtskräftigen Auflagen zuhalten.
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Extreme Gebühren und andere Fallen
Tatsächlich legte Apple sein neues System jedoch so an, dass niemand es nutzen würde: Erlaubt ist darin nur ein einzelner Hyperlink, der nicht als solcher erkennbar sein darf. Die aufgerufene Seite darf keine Informationen über den Kunden oder sein Konto übernehmen, sondern muss das neu abfragen. Dazu kommen abschreckende Einblendungen und eine Gebühr von 27 Prozent aller Umsätze. Weil der Betrieb eines externen Bezahlsystems auch etwas kostet, und Finanzdienstleister Gebühren erheben, wäre der Umsatz außerhalb des App Store noch teurer als die 30 Prozent direkt im App Store.
Die Sache war also prohibitiv, was, wie sich später vor Gericht herausgestellt hat, Absicht war. Nebenbei schloss Apple alle Teilnehmer seines Video Partner Program und seines News Partner Program generell von externen Umsätzen aus. Eine sachliche Grundlage dafür ist nicht erkennbar.
Epic musste wieder das Bundesbezirksgericht anrufen. Dieses prüfte Apples Vorgehen ausführlich und hörte mehrfach Zeugen, bis es schließlich auf Missachtung des Gerichts entschied. Apples Argument, die ursprüngliche Gerichtsentscheidung hätte die gesetzten Maßnahmen nicht konkret verboten, zog nicht.
Missachtung des Gerichts
Das Bezirksgericht erließ diesmal detailliertere Auflagen, darunter ein absolutes Verbot von Gebühren für außerhalb des App Store anfallende Umsätze – nicht nur gegenüber Epic, sondern gegenüber allen App-Anbietern im US App Store. Apple berief erneut. Bundesberufungsgericht befand Ende 2025 (Az. 25-2935), dass Teile der neuen Auflagen zu streng seien: Beispielsweise dürfe Apple sehr wohl Gebühren für externe Umsätze berechnen, bloß nicht in prohibitiver Höhe.
Grundsätzlich habe das Bezirksgericht jedoch zulässig festgestellt, dass Apple durch sein Vorgehen das Gericht missachtet habe. Zwei Gerichtsauflagen habe Apple dem Buchstaben nach verletzt, zwei weitere dem Geiste nach.
Von 2 Themen wird 1 verhandelt
Gegen diese Entscheidung des Bundesberufungsgerichts hat Apple den Supreme Court angerufen und ihm zwei Fragen zur Erörterung vorgeschlagen: Erstens, ob Missachtung des Gerichts überhaupt gegeben sein könne, wenn eine Entscheidung nur ihrem Geiste nach umgangen werden, nicht aber ihren Buchstaben nach. Diese Frage hat das Höchstgericht am Dienstag angenommen.
Zweitens wollte Apple diskutieren, ob das Bundesbezirksgericht überhaupt landesweite Verbote, gestützt auf das Recht eines US-Staates, aussprechen darf, die auch Personen betreffen, die am Verfahren gar nicht beteiligt sind (hier: alle Anbieter von Apps im App Store). Diese Frage hat das Höchstgericht nicht angenommen. Es begründet seine Entscheidungen über Annahme oder Nichtannahme generell nicht.
Das Verfahren vor dem Supreme Court heißt Apple v Epic Games und trägt das Az. 25-1311. Das US-Bundesbezirksgericht für den neunten US-Gerichtskreis führt Epic Games v Apple unter den Az. 21-16506 und 21-16695, während das Bundesbezirksgericht Epic Games v Apple unter 4:20-cv05640 veraktet.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Interview zur Deutschland-App: Wie KI komplizierte Anträge entwirren soll
Im April wurde bekannt, dass das Bundesdigitalministerium (BMDS) die Telekom und SAP beauftragt hat, einen Prototyp einer Bürger-App für ganz Deutschland zu entwickeln. Im Interview mit c’t erläutert der zuständige Staatssekretär Markus Richter nun die Pläne im Detail: Wie die „Deutschland-App“ Bürger durch Anträge leiten soll und welche Rolle generative KI dabei spielt. Außerdem gibt Richter einen Ausblick auf die nächsten Schritte hin zur digitalen Brieftasche EUDI-Wallet und zum Deutschland-Stack, der Zukunfts-IT der öffentlichen Verwaltungen.
c’t: Herr Richter, ab 2027 wollen Sie mit der Deutschland-App den Staat schlanker, bürgernäher und verständlicher machen. Laut Ihrem Chef, Digitalminister Karsten Wildberger, wird die App „krass“. Aber wie soll sie konkret funktionieren?
Markus Richter: Ziel ist, dass die App mithilfe von künstlicher Intelligenz, einer Crawler-Technik und einem Assistenzsystem den Zugang zur Verwaltung erleichtert. Die App greift auf die bestehenden Dienste der Behörden zu. Die Bürger interagieren also nur mit der App und können leichter Verwaltungsleistungen beantragen. Wir sind gerade dabei, einen Prototyp zu erstellen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Interview zur Deutschland-App: Wie KI komplizierte Anträge entwirren soll“.
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Künstliche Intelligenz
Amazons KI-ler machen Hausbesuche: Forward Deployed Engineering
Amazon.com bietet nun die vorübergehende Einbettung eigener Mitarbeiter bei großen Kunden der Amazon Web Services (AWS) an. Sie sollen bei den Kunden KI-Agenten zusammenstellen und installieren, die dann AWS-Dienste nutzen. Diese Hausbesucher nennt Amazon Forward Deployed Engineers (FDE), eine von Palantir übernommene Marketingbezeichnung.
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Ziel ist natürlich, den Absatz zu beschleunigen, aber auch Kunden an AWS zu binden. Sind die KI-Agenten erst einmal tief in der IT einer großen Organisation integriert, wird der Wechsel zu einem Mitbewerber aufwändig und damit teuer. Speziell in sensiblen Bereichen wie Behörden, Geldinstituten und streng regulierten Branche wie dem Finanzwesen sollen die AWS-FDEs eingebettet werden.
Am Anfang steht regelmäßig der Aufbau sogenannter knowledge graphs; die beim jeweiligen Kunden vorhandenen Informationen werden so zusammengestellt, dass die AWS-Agenten sie leicht verarbeiten können. Nicht zuletzt soll das menschliche Mitarbeiter leichter ersetzbar machen: Die „Expertise lebt im Code des Kunden, nicht in Organisationswissen, das ausscheiden kann“, formuliert AWS-Vizepräsidentin Francessca Vasquez.
Amazon: „Kein traditionelles Consulting”
Amazon richtet bei AWS eine eigene FDE-Abteilung ein und nimmt dafür nach eigenen Angaben eine Milliarde US-Dollar in die Hand. Die FDEs sollen weltweit tätig werden, auch im deutschen Sprachraum, wie das Unternehmen gegenüber heise online bestätigt hat. Konkrete Angaben zur Gebührenstruktur macht Amazon bislang nicht. Sie soll sich jedoch auf „business outcomes and deliverables” konzentrieren, nicht auf verrechnete Mannstunden oder traditionelle Consulting-Vergütungen.
AWS FDE richtet sich an große Kunden, die über KI-Experimente hinaus sind und KI für echte Geschäftsprozesse einsetzen möchten. Der Datenkonzern verspricht, dass das FDE-System nicht auf Abhängigkeit, sondern auf Selbständigkeit der Kunden abstelle. Mit Fortschritt des jeweiligen Projekts würden die IT-Mitarbeiter des Kunden schrittweise von Beobachtern zu Teilnehmern und schließlich zu selbständigen Betreibern der KI-Agenten. Gleichzeitig
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Erstkunden des FDE-Angebots sind den Angaben zufolge Ricoh, eine amerikanische Fluggesellschaft, zwei amerikanische Sportligen, Cox Automotive und das Allen Institute. Letzteres ist eine von Microsoft-Mitgründer Paul Allen und seiner Frau Jody gegründete neurowissenschaftliche Forschungseinrichtung.
(ds)
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