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Vorsicht beim Bücherverkauf: Rentner verlieren hohe Summen an Betrüger


Ein Ehepaar aus Frankfurt (Oder) hat viel Geld verloren. Im aktuellen Fall wollte das Paar seine Büchersammlung verkaufen. Daraufhin meldete eine angebliche Vermittlungsfirma aus Düsseldorf und erklärte, einen Käufer gefunden zu haben. Für die Abwicklung des Verkaufs sei jedoch zunächst eine Digitalisierung der Sammlung nötig. Die Kosten dafür sollte das Ehepaar zunächst selbst tragen und später zurückerhalten.

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Die Betrüger konnten die beiden Rentner so zur Zahlung einer größeren Geldsumme bewegen. Danach war die angebliche Vermittlungsfirma nicht mehr erreichbar. Die Kriminalpolizei ermittelt. Zuvor hatte der Tagesspiegel über den Vorfall berichtet.

Nach Angaben der Polizei häufen sich ähnliche Fälle seit längerer Zeit. So sei es im März in der Uckermark zu einem vergleichbaren Betrug gekommen. Dort habe ein 61-Jähriger für den angeblichen Verkauf seiner Bücher sogar einen Kredit aufgenommen und anschließend einen fünfstelligen Betrag überwiesen.

Die Täter geben sich häufig als seriöse Vermittler aus und versprechen hohe Verkaufspreise für alte Bücher. Teilweise nähmen sie auch persönlich Kontakt zu den Betroffenen auf, hieß es. Die Polizei empfiehlt, bei hohen Gewinn- oder Verkaufserlösen skeptisch zu bleiben.


(mho)



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Verfahrenstrick vor Sommerpause: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0


Das EU-Parlament hat am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause knapp dafür gestimmt, die seit Langem umstrittene Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle 1.0 doch noch einmal für rund zwei Jahre zu verlängern. Änderungsanträge, die eine Initiative des Ministerrats ganz abgelehnt hätten, fanden gleich zu Beginn der Abstimmung nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Im weiteren Verlauf schafften diese Hürde nur zwei Korrekturvorschläge, wonach das Scannen privater Chatnachrichten nicht bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen soll.

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Geplant ist ausschließlich eine „spezielle Technologie zum alleinigen Zweck der Aufdeckung und Entfernung von bekanntem Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern“. Nach bislang nicht erfassten Fotos oder Videos würde demnach nicht gefahndet. Letztlich stimmten noch 276 Volksvertreter dafür, den Vorstoß der Mitgliedsstaaten zur Reaktivierung der Chatkontrolle abzulehnen, 286 waren dagegen, 30 enthielten sich.

Das Ergebnis macht den Weg frei, um eine im April ausgelaufene Übergangsregelung im Eiltempo wieder in Kraft zu setzen. Diese Ausnahmeverordnung erlaubt es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen.

Die Entwicklung hatte sich am Dienstag bereits abgezeichnet. Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen stimmten die Parlamentarier für einen Dringlichkeitsantrag, der das Votum am Donnerstag ermöglichte.

Hinter den Kulissen der Entscheidung stand ein beispielloses politisches Tauziehen, das bei Bürgerrechtlern und Oppositionspolitikern gleichermaßen für Fassungslosigkeit sorgt. Noch im März hatten die Abgeordneten eine Verlängerung der Interims-Verordnung nach harten Verhandlungen im Rat der EU scheitern lassen und damit das vorläufige Ende der Chatkontrolle 1.0 besiegelt. Dass derselbe Text nun kurz vor der Sommerpause im Handumdrehen wieder auf die Tagesordnung gehievt wurde, verdankt die Initiative einem strategischen Manöver der christdemokratischen EVP-Fraktion rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, unterstützt vom Rat und der EU-Kommission.

Kritiker sprechen von einem demokratiepolitischen Foulspiel. Obwohl die Mehrheit der tatsächlich im Saal anwesenden Abgeordneten gegen die Vorlage stimmte, kam sie durch. Auch innerhalb der liberalen Renew-Fraktion regte sich bis zuletzt heftiger Widerstand gegen das Verfahren. Die Abgeordnete Irena Joveva betonte, das hohe Haus könne die Massenüberwachung der Bevölkerung nicht einfach durchwinken. Es gehe darum, sowohl die Kinder als auch die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Die Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) hat das kurzfristig anberaumte Eilverfahren ohne Einbindung des zuständigen Fachausschusses ebenfalls verurteilt und von unlauteren Manövern gesprochen.

Für die rund 450 Millionen EU-Bürger hat das Votum direkte Konsequenzen. Große US-Tech-Konzerne, die im Vorfeld massiv Lobbyarbeit für die Ausnahmeregelung betrieben haben, erhalten laut Kritikern nun erneut einen rechtlichen Freifahrtschein, um private digitale Postfächer milliardenfach automatisiert zu durchleuchten. Der von den Grünen erfolgreich eingebrachte Änderungsantrag sorgt zwar dafür, dass vollverschlüsselte Kommunikation formal geschützt bleiben soll. Doch an der grundsätzlichen Problematik des Dossiers ändert das wenig.

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Ein Evaluationsbericht der EU-Kommission stellt der bisherigen Praxis der Chatkontrolle ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Die Brüsseler Regierungsinstitution räumt darin selbst ein, dass nach Jahren der Anwendung kein Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen erbracht werden kann. Nur ein winziger Bruchteil der weltweit gescannten Nachrichten – in der EU gerade einmal 0,00000077 Prozent – enthielt tatsächlich illegales Material.

Demgegenüber steht eine immense Fehleranfälligkeit: Die Falsch-Positiv-Raten der eingesetzten Filtertechnologien liegen bei bis zu 20 Prozent, wodurch massenhaft unschuldige Bürger unter den Generalverdacht schwerster Straftaten geraten. Einen klaren Zusammenhang zwischen den automatisierten Meldungen und realen Verurteilungen oder der Rettung missbrauchter Kinder konnte die Kommission nicht vorweisen. Für den Bürgerrechtler Patrick Breyer steht so fest: „Eine verdachtslose Chatkontrolle ist so inakzeptabel wie das wahllose Öffnen aller Postbriefe.“

Auch die Rolle der Bundesregierung wirft Fragen auf. Während in Berlin stets beteuert wurde, dass anlasslose Chatkontrollen in einem Rechtsstaat ein absolutes Tabu darstellen würden, knickte die Koalition in den Brüsseler Gremien ein und ebnete den Weg für das jetzige Eilverfahren mit. Dass der Wegfall der Verordnung im April zu einer akuten Rechtslücke geführt hätte, wie Befürworter oft argumentierten, widerlegen neue Zahlen: Das Bundeskriminalamt stellte nach dem Auslaufen im Frühjahr keinen Einbruch der Verdachtsmeldungen fest.

Die Reaktivierung der Chatkontrolle 1.0 wirft ferner einen Schatten auf die parallel laufenden Verhandlungen zur Chatkontrolle 2.0. Diese soll eigentlich eine dauerhafte und für alle Anbieter verpflichtende Rechtsbasis schaffen. Der EU-Parlamentarier Erik Marquardt (Grüne) spricht von einem schwarzen Tag für die Bürgerrechte: Durch den politischen Kuhhandel würden zielgerichtete, effektive Maßnahmen wie ein EU-Kinderschutzzentrum und die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden blockiert. Auch die grüne Bundestagsabgeordnete Jeanne Dillschneider fordert: „Wir brauchen endlich wirksamen Kinderschutz im Digitalen. Dieses wichtige Anliegen darf nicht gegen die Grundrechte aller ausgespielt werden.“

Die temporäre Ausnahmebestimmung schränkt nun für weitere 24 Monate die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation ein. Sie hebelt Kernbereiche der europäischen E-Privacy-Richtlinie aus.


(dahe)



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Digitale Souveränität: Wie der Plattformwechsel gelingt


Getrieben vom Marktführer Microsoft sollen längst nicht mehr nur Infrastruktur und Geschäftsanwendungen in die Cloud verlegt werden, sondern auch die alltäglichen Arbeitslasten der Anwender in Kollaborationsplattformen wandern. Dieser Trend hat allerdings so lange gebraucht, dass ihm jetzt ein Zweiter mit mindestens ebenso viel Wucht entgegenwirkt: die Frage nach digitaler Souveränität. Wo liegen welche Daten und wer entscheidet im Zweifel über ihre Verfügbarkeit – und damit über das Wohl und Wehe der eigenen Organisation?

Grund genug, nach Wegen zu suchen, die Daten im eigenen Haus oder zumindest in eigener Hoheit zu belassen und trotzdem dem Kollaborationsgedanken gerecht zu werden. Welche Produkte dafür infrage kommen, behandeln andere Beiträge in diesem Heft. Hier geht es um die grundlegendere Frage: Worin besteht die Kollaboration genau und worauf kommt es bei der Einführung an? Denn der Impuls, ein solches Werkzeug rasch zu beschaffen und agil bereitzustellen, ist ebenso naheliegend wie gefährlich. Ist die Einführung erst einmal misslungen, lässt sich verlorene Akzeptanz kaum durch Nachbesserungen zurückgewinnen.

  • Kollaborationsplattformen scheitern selten an der Technik, sondern an unklaren Begriffen, überfrachtetem Funktionsumfang und fehlender Anwenderakzeptanz.
  • Ein gemeinsames Glossar und eine gewichtete Anforderungsmatrix aus Anwenderinterviews bilden das Fundament jeder erfolgreichen Einführung.
  • Das abstrakte Konzept des Information Items hält die Plattform bei Rechten, Revisionen und Zugriff durchgängig – solange man nicht jeden Sonderfall einzeln modelliert.
  • Weniger ist mehr: Eine phasenweise Einführung mit spürbarem Nutzen schlägt die Eier legende Wollmilchsau.

Im Kern ist Kollaboration das Teilen und gemeinsame Bearbeiten von Informationen, die als Dateien vorliegen – Dokumente, Präsentationen, Tabellen sollen geteilt, editiert, kommentiert und diskutiert werden. Doch schnell kommt mehr hinzu: Projektinformationen, Skizzen, Mindmaps, Whiteboards, PDFs. Eine Kommentierung im Chat soll plötzlich im Dateikontext erhalten bleiben, womöglich mit anderen Rechten als die geteilte Datei. Es wird also rasch umfangreich – und kompliziert.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digitale Souveränität: Wie der Plattformwechsel gelingt“.
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Spezielle Radtechnik: Leichter Roboter zieht 100-mal schwereren Militärtruck


Das im US-Bundesstaat Denver ansässige Rüstungsunternehmen Azak hat in einer Demonstration für die U.S. Army einen kleinen, etwa 226,8 kg schweren unbemannten Roboter einen militärischen Logistiktruck, ein Wechselladerfahrzeug, inklusive Zuladung mit einem Gesamtgewicht von 24,5 t ziehen lassen. Das geht aus einem Unternehmens-Post auf Linkedin hervor. Der Roboter konnte dabei das Fahrzeug mit mehr als dem Hundertfachen des Roboter-Eigengewichts auf unebenem Boden bewegen. Möglich macht das eine von Azak entwickelte Radtechnik. Die S26-Räder des Unternehmens integrieren jeweils Antrieb, Stromversorgung und Steuerungssystem und können je nach Anforderungen durch Anstecken in zwei oder mehrrädrige (Roboter-)Fahrzeuge eingebaut werden.

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Herkömmliche Militärroboter bestehen aus einer Plattform mit Fahrgestell und Achsen, die meist über einen zentralen Motor mit Getriebe angetrieben werden. Diese Konstruktionen sind aufwendig und lassen sich im Nachhinein nur mit Designveränderungen und Neuanfertigungen an unterschiedliche Nutzungsanforderungen anpassen.


Zweirädriges Fahrzeug mit S26-Rädern von Azak.

Zweirädriges Fahrzeug mit S26-Rädern von Azak.

Die S26-Räder können an beliebigen Plattformen angesteckt werden. Hier ein zweirädriges Fahrzeug.

(Bild: Azak/Screenshot)

Azak wählt dagegen einen anderen Ansatz und nutzt Radmodule mit einem Durchmesser von 26 Zoll (etwa 66 cm). Die S26 genannten, rund 39 kg schweren Räder stellen dabei jeweils eine eigenständige Antriebseinheit dar. Sie umfassen Elektromotor, Getriebe, Steuerungselektronik und Batterie. Sie sind mit einem Stecksystem ausgerüstet, mit dem sie an beliebige Plattformen angesteckt werden können. So lassen sich Fahrzeuge mit zwei und mehr Rädern schnell realisieren. In einer früheren Demonstration hatte Azak etwa seine Räder an einem Baumstamm befestigt, der dann ferngesteuert durch die Gegend gefahren werden konnte. Die Reichweite der Räder beträgt bis zu knapp 97 km.

Die Integration aller Antriebskomponenten in ein Rad sorgt für ein hohes Drehmoment von 200 Nm pro Rad. Jedes weitere S26-Rad an einem Fahrzeug sorgt für eine weitere Drehmomenterhöhung. Eine vierrädrige S26-Radkonfiguration kann so eine Nutzlast von etwa 680 kg befördern. Die Räder weisen dabei eine hohe Traktion auf, sodass ein vierrädriger Azak-Roboter in der Lage ist, ein 24,5 t schweres Militärfahrzeug zu ziehen. Das klappt auch auf unebenen Untergründen, da jedes Rad sich selbst regelt und damit für eine optimale Traktion sorgt.

Azak will mit seiner Fahrzeugtechnik in das Beschaffungsprogramm der U.S. Army aufgenommen werden. Die sucht etwa autonome, geländegängige Bodenroboter, die Fracht in Kampfgebiete transportieren oder verwundete Soldaten abtransportieren können, ohne dass dabei andere Soldaten gefährdet werden.

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(olb)



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