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Datenschutz & Sicherheit

Schwachstelle in Coding-Agenten: Zugriff auf beliebige Dateien über Symlinks


In sechs großen Coding-Agenten findet sich eine Sicherheitslücke: Über ein Repository mit Schadcode können Angreifer die KI-Modelle dazu bewegen, auf beliebige Dateien zuzugreifen – auch außerhalb einer Sandbox.

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IT-Forscher von Wiz haben die Schwachstelle entdeckt und GhostApproval genannt. Die Schwachstelle liegt im Umgang mit symbolischen Links.

Betroffen sind Amazon Q Developer, Anthropics Claude Code, Augment, Cursor, Google Antigravity und Windsurf. Für die meisten Tools existiert inzwischen ein Update, das die Schwachstelle behebt, aber für Augment und Windsurf existieren noch keine Patches.

Offenbar prüfen die betroffenen Agenten die Symlinks nicht genügend. Die Wiz-Forscher haben ein Repository erstellt, das den Symlink project_settings.json enthält, der auf die SSH-Schlüssel (~/.ssh/authorized_keys) verweist.

In der Readme-Datei steht die Anweisung, dass der Assistent beim Aufsetzen eines Workspace eine Zeile zu project_settings.json hinzufügen soll. Diese Zeile enthält den SSH-Schlüssel des Angreifers.

Sobald jemand das Repository einem KI-Agenten mit der Bitte übergibt, einen Workspace dafür einzurichten, schreibt der Agent vermeintlich in die harmlose project_settings.json-Datei, die aber keine Projektdatei, sondern ein Symlink auf die SSH-Schlüssel ist. Damit öffnet er den Zugriff über SSH für den Angreifer.

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Diagram GhostApproval-Angriff

Diagram GhostApproval-Angriff

Die Kombination aus Symlink auf die SSH-Schlüssel und der Anweisung in der Readme-Datei ermöglicht den Angriff.

(Bild: Wiz)

Wiz hat auch erfolgreich eine Variante des Angriffs getestet, die einen Symlink auf die Start-up-Datei der Shell ~/.zshrc nutzt.

Besonders fatal: Wer auf Sicherheit durch Human in the Loop setzt, könnte getäuscht werden. So erkennt Claude Code im internen Reasoning zwar, dass es sich bei project_settings.json eigentlich um eine zsh-Konfigurationsdatei handelt. Allerdings verschweigt der Assistent im Dialog diese Information und fragt nur „Make this edit to project_settings.json?“


Claude Reasoning und Dialog

Claude Reasoning und Dialog

Claude Code erkennt zwar, dass es sich um einen symbolischen Link zu einer anderen Datei handelt, verschweigt es aber im Dialog.

(Bild: Wiz)

Andere Tools umgehen die menschliche Interaktion wohl noch weiter: Windsurf schreibt zunächst den SSH-Schlüssel in die Datei und fragt danach, ob es auch okay ist. Augment zeigt gar keinen Dialog.

Die Forscher haben die Schwachstelle im Februar 2026 entdeckt und an die Hersteller gemeldet. Für Amazon Q Developer, Google Antigravity und Cursor gibt es inzwischen Updates, die das Problem nicht mehr haben. Augment und Windsurf arbeiten daran. Anthropic hat laut eigenen Angaben unabhängig von der Wiz-Untersuchung daran gearbeitet, dass Claude Code Symlinks erkennt und davor warnt.

Weitere Details zu den Schwachstellen und wie sie sich in den einzelnen KI-Agenten zeigen, finden sich im Wiz-Blog.


(rme)



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Datenschutz & Sicherheit

Offizieller Signal-Chat taucht im Messenger auf iOS auf


Der offizielle Signal-Chat existiert seit Jahren und teilt Mitgliedern neue Features wie Gruppenmitgliedschaften oder das Fixieren von Nachrichten mit. Mit dem jüngsten Update der iOS-App taucht er bei vielen Nutzern neu auf. Womöglich als Reaktion auf Phishing-Angriffe gedacht, wirkt das plötzliche Auftauchen irritierend.

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Im Umfeld der heise-Redaktion ist der Signal-Support-Chat mehrfach am frühen Morgen des 9. Juli aufgetaucht. Zumindest zeitlich hängt das mit einem Update der iOS-Version zusammen: In der am 8. Juli erschienenen Version 8.18.1 findet sich ein entsprechender Eintrag im Changelog. „Der offizielle Signal Versions-Chat ist eine neue Möglichkeit, sich über die neuesten Verbesserungen und Funktionen zu informieren“, heißt es dort.

Der Chat selber ist nicht neu – bereits seit Jahren existiert der Kanal in stummgeschalteter Form. Er informierte zuletzt über neue Funktionen wie fixierte Nachrichten, Umfragen und Nachrichten-Backups. Seine Legitimation ist unbestritten: Signal selbst erklärt auf einer Anfang Juli freigeschalteten Support-Seite anhand dieses Kanals die Unterschiede zu den Phishing-Kampagnen, die in den vergangenen Monaten prominente Politiker erwischten.

Die Willkommensbotschaft für neu hinzugefügte Geräte lautet im Volltext:

„Willkommen im offiziellen Chat zu neuen Signal-Versionen!

Wenn wir Verbesserungen vornehmen und neue Funktionen hinzufügen, informieren wir dich hier darüber. Dies ist der einzige offizielle Chat von Signal. Antworte niemals auf andere Chats, die vorgeben, von Signal zu sein. Übrigens, dieser Chat ist standardmäßig stummgeschaltet.

Wenn du diese Nachrichten lieber nicht erhalten möchtest, kannst du den Chat blockieren.“

Warum der Chat nun bei einigen Nutzern erscheint, ist unklar. Entsprechende Ankündigungen seitens Signal gab es vorher nicht – zumindest nicht im Blog des Messengers oder per Pressemitteilung. Signal reagierte zuletzt im April auf die anhaltenden Warnungen vor Phishing-Kampagnen und stellte klar: „Signal wurde nicht gehackt“. Wir haben bei der Pressestelle des Messengers nachgefragt und werden diese Meldung gegebenenfalls aktualisieren.


(cku)



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Datenschutz & Sicherheit

Datenaustausch über psychisch Erkrankte: Welche Bundesländer ihre Gesetze ändern wollen


Wann kann eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden? Welche Hilfen stehen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu? Welche Rechte hat eine zwangsuntergebrachte Person, wenn es um Besuch, Kommunikation und anderes geht?

Aktuell diskutieren Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Reform ihrer Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG), die diese Fragen regeln. Die Landesgesetze, die sich in jedem Bundesland namentlich und inhaltlich etwas unterscheiden, behandeln in ihrer jüngsten Neufassung aber noch ein anderes Thema: Es geht um den Datenaustausch über Menschen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.

Der hessische Landtag hatte derartige neue Regeln bereits im Dezember 2025 verabschiedet. Dort müssen psychiatrische Kliniken nun die zuständige Polizeibehörde informieren, wenn eine vorher zwangsuntergebrachte Person entlassen wird – zumindest wenn sie wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurde und theoretisch künftig wieder eine Gefahr von ihnen ausgehen könnte.

Das Gesetz in Hessen und die aktuellen Entwürfe aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die sich in ihren genauen Regelungen durchaus unterscheiden, bekamen viel Kritik – sowohl von medizinischen Fachleuten als auch von Betroffenenvertretungen und Datenschützer:innen. Durch verpflichtenden Datenaustausch zwischen Klinik, Sozialpsychiatrischen Diensten und der Polizei fürchten die Kritiker:innen unter anderem weitere Stigmatisierung von erkrankten Personen, dass das ärztliche Vertrauensverhältnis beschädigt wird und dass sich der Fokus von Hilfen zu einem Generalverdacht verschiebt.

Die Gesetze in den Ländern, die Zwangsunterbringungen und ähnliches regeln, unterscheiden sich inhaltlich und namentlich. Wir benutzen in diesem Text die Abkürzung PsychKG als Sammelbegriff. Hier eine Übersicht, welches Gesetz in welchem Bundesland einschlägig ist:

  • Baden-Württemberg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)



  • Bayern: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)



  • Berlin: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)



  • Brandenburg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG)



  • Bremen: Bremisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (BremPsychKG)



  • Hamburg: Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG)



  • Hessen: Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten
    (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)



  • Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz- PsychKG M‑V)



  • Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)



  • Nordrhein-Westfalen: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)



  • Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG)



  • Saarland: Gesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)



  • Sachsen: Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG)



  • Sachsen-Anhalt: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA)



  • Schleswig-Holstein: Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG)



  • Thüringen: Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG)

Doch wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wer plant eine Reform der Psychisch-Kranken-Gesetze und wann? Wir haben bei allen Bundesländern nachgefragt, bei denen eine Überarbeitung länger her oder noch nicht im parlamentarischen Verfahren ist. Die Mehrheit der Bundesländer plant demnach, ihre PsychKG zu novellieren oder zumindest einzelne Abschnitte zu ändern. Viele wollen dabei auch die Befugnisse zum Datenaustausch ändern.


Hamburg plant einen „Paradigmenwechsel“

Hamburg arbeitet bereits an einem entsprechenden Entwurf, teilt ein Sprecher der dortigen Sozialbehörde auf Anfrage mit. Die Neufassung soll nicht weniger als einen „landesrechtlichen Paradigmenwechsel“ mit sich bringen, „weg vom Unterbringungsgesetz hin zu einem strukturgebenden Gesetz zur Versorgung und zum Schutz psychisch erkrankter Menschen“. Das legte bereits der Landespsychiatrieplan aus dem Jahr 2025 fest. Der besagt auch, dass eine Fertigstellung des Gesetzentwurfs bis Ende 2026 geplant ist.

Aber neben besseren Hilfeangeboten sind auch Datenaustauschbefugnisse bei dem neuen Entwurf ein Thema – „sofern Datenschutz-rechtlich umsetzbar“, schreibt der Sprecher.

In Baden-Württemberg ist eine geplante Reform im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir knapp erwähnt. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz solle fortgeschrieben und angepasst werden, heißt es da.

Einen genauen Zeitplan dafür hat die seit Mai bestehende Landesregierung noch nicht. Das zuständige Landesministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit antwortet auf Anfrage, der Zeitplan sowie die geplanten Maßnahmen seien davon abhängig, dass „der baden-württembergische Landtag als Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt“.

Geplant ist laut einem Sprecher, die Kompetenzen der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) „um hoheitliche Aufgaben“ zu erweitern. Sie sollen Unterbringungen, also unfreiwillige Einweisungen, vorläufig anordnen und Amtshilfe organisieren dürfen. „Des Weiteren sollen regional verortet Krisen- und Notfalldienste als Anlaufstellen außerhalb der Regeldienstzeiten der SpDi aufgebaut werden“, so der Sprecher weiter.

Ebenso schreibt er:

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

Wir kämpfen für Transparenz. Mit deiner Unterstützung.

Außerdem soll die Ausweitung von Meldepflichten im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern.

Der Sprecher betont jedoch, dass man „ein Zentralregister über die Erfassung psychisch kranker Menschen“ weiterhin „grundlegend“ ablehne.

Keine Details aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Auch Rheinland-Pfalz will in der aktuellen Legislatur der schwarz-roten Landesregierung, die im März 2026 begonnen hat, ein neues PsychKG auf den Weg bringen. Weitere Details kann oder will das dortige Gesundheitsministerium jedoch noch nicht offenbaren. Es sei „noch zu früh, um über den Entwicklungsstand zu berichten“, so ein Sprecher.

Es gebe jedoch seit Februar 2026 im Land eine jugendpsychiatrische Präventionsambulanz, um die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Personen zu verbessern. Auch für Erwachsene seien derartige Ambulanzen im Aufbau, um „Gewaltpotenziale bei psychisch erkrankten Erwachsenen zu erkennen und zu adressieren sowie die zugrunde liegenden psychischen Erkrankungen gezielt zu behandeln“. Der Sprecher schreibt auch: „Nur, weil ein Mensch psychische Probleme hat, wird er nicht automatisch zum Risiko für die Gesellschaft.“

Keine Details, aber schon erste Arbeiten gibt es im Saarland, wo sich laut Sozialministerium eine „kleine Novelle“ auf der Arbeitsebene befinde. Worum es dabei geht und ob Datenaustausch eine Rolle spielt, verrät das Ministerium nicht. „Details können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden“, so eine Sprecherin.

In Berlin soll die nächste Regierung die Reform steuern

In Berlin steht eine PsychKG-Reform in der kommenden Legislaturperiode an. Die beginnt, sobald sich nach den anstehenden Wahlen im September eine neue Landesregierung nach der derzeitigen schwarz-roten Koalition gebildet hat. Ob es dabei auch um neue Regelungen für einen Datenaustausch geht, beantwortet ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege noch nicht explizit.

Aber der derzeitige Gesundheitssenat, das wird aus seiner Antwort deutlich, legt den Fokus weniger auf Daten, sondern betont, dass „die bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Vordergrund“ stehe und „der Schutz der persönlichen Rechte sowie die Wahrung der Selbstbestimmung der Betroffenen“ dabei „höchste Priorität“ hätten. Außerdem betont er, dass es keinen einfachen Kausalzusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt oder Straftaten gebe und eine „bedarfsgerechte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung“ ein „wesentlicher Baustein der Gewaltprävention“ sei.

Wie es um diese Versorgung in Berlin bestellt ist, soll eine Evaluation zeigen, die aktuell stattfindet. „Dabei werden insbesondere die bestehenden Versorgungsstrukturen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen analysiert. Darüber hinaus sollen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung, zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet werden.“

Welchen Weg der künftige Senat einschlägt, wird aber mehr als von der Haltung des bisherigen Gesundheitssenats wohl von der künftigen Regierungskonstellation abhängen.

Sachsen-Anhalt evaluiert noch

Ebenfalls erst evaluieren, bevor es an die Änderungen geht, will das Land Sachsen-Anhalt. Im dortigen PsychKG ist eine Evaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten vorgeschrieben. Die ist für das seit 2020 geltende Gesetz längst fällig und soll laut Gesundheitsministerium „bis einschließlich 2027 andauern“. Erst danach wolle man eine Novellierung des dortigen PsychKGs prüfen.

In Bayern gibt es seit dem Mai 2025 eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, an der auch „Vertreterinnen und Vertreter von Angehörigen und Betroffenenverbänden“ teilnehmen. Die Aufgabe dieser Gruppe ist es, „die Gefahren, die von einer kleinen Gruppe schwerst psychisch kranker Menschen ausgehen, möglichst zu minimieren“. Eine Sprecherin des Sozialministeriums schreibt: „Sie verfolgt einen offenen und differenzierten Ansatz, da das Thema vielschichtig und komplex ist und einer gründlichen, differenzierten Aufarbeitung bedarf. Dabei soll unnötige Stigmatisierung psychisch kranker Menschen vermieden werden, ohne die tatsächliche Gefahr zu verharmlosen.“

Das heißt auch nicht, dass durch die Arbeit der Gruppe Gesetzesänderungen anstehen. Sie werde „geeignete und nachhaltige Maßnahmen vorschlagen, die eine Behandlung dieser Menschen ermöglichen“. Zwangsweise Unterbringungen auszuweiten, so ein Sprecher des Ministeriums, sei aber nicht geplant. Erste Ergebnisse, so das Ministerium, „werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen“.

Datenübermittlungsbefugnisse an die Polizei stehen bereits seit der Neuregelung 2018 im bayerischen Gesetz. Die Polizei sei außerdem „in den allermeisten Fällen ohnehin eine am Unterbringungsverfahren beteiligte Behörde“, so die Sprecherin des Sozialministeriums. Eine Neuregelung sei deshalb in Bayern nicht erforderlich.“

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Keine konkreten Zeitpläne, das PsychKG zu überarbeiten, hat Brandenburg. Das dortige Gesundheitsministerium teilt jedoch mit, man beobachte „aktuelle Entwicklungen auf diesem Gebiet, auch in anderen Bundesländern“. Außerdem gebe es einen „kontinuierlichen Austausch mit dem Innenministerium, um zu entscheiden, ob und wann in unserem Handlungsrahmen ein Tätigwerden angezeigt ist“.

Doch auch unabhängig von einer neuen Gesetzesgrundlage ist Datenaustausch ein Thema für das Bundesland: Wie „Datenaustausch zwischen Kliniken, Ärzten, Polizei, Sozialpsychiatrischen Diensten oder anderen Stellen verbessert werden kann, beschäftigt derzeit eine Arbeitsgruppe der Landesregierung, an der auch kommunale Vertreter beteiligt sind.“

Zusätzlich gibt es in Brandenburg eine weitere, ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum „Umgang mit verhaltensauffälligen Geflüchteten“, die sich „mit fachlichen und organisatorischen Verfahrenswegen für den Umgang mit psychisch belasteten, unterstützungsbedürftigen oder sicherheitsrelevant auffälligen Geflüchteten“ befasst.

Wie Berlin auch betont Brandenburg jedoch, dass psychische Erkrankungen „nicht pauschal mit Gewaltbereitschaft gleichgesetzt“ werden dürften. „Maßgeblich bleibt die konkrete Einzelfallprüfung“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Schleswig-Holstein diskutiert „Optimierungen“

Schleswig-Holstein will laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums keine Novelle seines PsychKGs durchführen, es würden aber „verschiedene mögliche Änderungen im schleswig-holsteinischen Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) geprüft und ressortübergreifend erörtert“. Dabei gehe es auch „um eine Optimierung der Informations- und Berichtspflichten sowie mögliche Verbesserungen hinsichtlich strukturierter Meldewege auf gesetzlicher Grundlage“.

Thüringen wiederum erarbeitet derzeit Änderungen an seinem PsychKG, will darin aber keine neuen Datenaustauschbefugnisse regeln. Es gehe bei der PsychKG-Reform um Nachbesserungen „vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie nach den Erfahrungen aus der Praxis der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Kliniken und der psychisch kranken Menschen“. Zwang sollte möglichst vermieden werden, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen „auf das unbedingt notwendige Maß“ reduziert.

Nichts geplant in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

Keine Pläne für eine Erneuerung des Landes-PsychKGs hat Bremen. Dort gibt es unabhängig davon jedoch seit April 2025 eine „Ständige Konferenz zur Prävention von Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen“, die aus einer früheren Arbeitsgruppe hervorgegangen ist. Dort treffen sich regelmäßig etwa Vertreter:innen aus dem Sozial‑, Gesundheits‑, und Innenbereich mit Polizei, Kliniken und Gerichten.

Sie sprechen laut dem Grundsatzpapier beispielsweise darüber, wie sie Meldewege verbessern können und erarbeiten Vorschläge zu Präventions- und Versorgungsangeboten. Neben derartigen strukturellen Fragen können die verschiedenen Institutionen jedoch auch Fallkonferenzen einberufen, um gemeinsam zu einer bestimmten Personen zu beraten. Das ist erlaubt „wenn eine akute und/oder anhaltende Gefährdungssituation“ bezüglich der Person besteht und eine einzelne Institution die Situation mit ihren eigenen Mitteln nicht mehr bearbeiten kann.

Eine knappe Absage an Reformpläne schickte das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommerns. Auch andere Initiativen, die sich mit der Verhinderung von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Krankheiten befassen, gebe es in der Zuständigkeit des Ministeriums nicht. Auch Sachsen hat offenbar keine Absichten, sein PsychKG erneut zu ändern. Dort gab es im Juni 2024 die letzte Novelle.

Dass ein Bundesland eine Änderung seines Psychisch-Kranken-Gesetzes plant und dabei auch Regelungen zu Datenaustausch angehen will, sagt noch nichts über deren künftigen Umfang aus. Doch die Gesetzgebungsbeispiele aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lassen die Sorge zu, dass psychisch Erkrankte immer häufiger zur Sache der Polizei werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Februar 2026 Empfehlungen herausgegeben, wie neue PsychKGs und die darin enthaltenen Regelungen zu Zwangsunterbringungen gestaltet werden können. Die medizinische Fachgesellschaft schlägt vor, zwischen Meldepflichten und Melderechten zu unterscheiden.

Meldepflichten dürfe es nur sehr begrenzt und gegenüber Nicht-Sicherheitsbehörden wie den Sozialpsychiatrischen Diensten geben. Gegenüber der Polizei sollte es lediglich ein eng begrenztes Melderecht „für nicht-medizinische Informationen zum Gefahrenpotenzial der Person“ geben. Medizinische Informationen sollten „nur Personen in Einrichtungen weitergegeben werden dürfen, die selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“.



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Datenschutz & Sicherheit

Massiver Datendiebstahl bei US-Autoversicherer betrifft fast 7 Millionen Kunden


Der US-amerikanische Autoversicherer AssuranceAmerica hat ein massives Datenleck erlitten. Offenbar wurden persönliche Informationen und Führerscheindaten von 6,99 Millionen Kunden gestohlen. Kriminelle könnten diese Daten für Identitätsdiebstahl und Betrugsversuche verwenden. Wie die Angreifer an die Daten gekommen sind, hat die Versicherungsgesellschaft bislang nicht dargelegt, aber sie erklärte, dass die Cyberkriminellen einen Mitarbeiter ins Visier genommen haben. Vermutlich konnten sie dessen Zugangsdaten erbeuten.

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AssuranceAmerica wurde 1998 gegründet und bietet in mehr als 12 US-Bundesstaaten Autoversicherungen für Privatkunden und Mietwagen an. Damit verfügt die Firma über persönliche Daten der Kunden und Details zu deren Führerscheinen. Diese Daten sind Mitte März dieses Jahres abgeflossen, wie aus der Vorlage eines geplanten Kundenschreibens hervorgeht. Der Cyberangriff wurde zwar innerhalb von 24 Stunden entdeckt und sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, die Untersuchung zog sich aufgrund des Umfangs und der betroffenen Daten jedoch über drei Monate.

Zu den gestohlenen Daten zählen die Namen der Kunden, Kontaktinformationen, Versicherungsangaben, Fahrzeuginformationen und Führerscheindaten, aber auch etwaig geltend gemachte Versicherungsansprüche. Zwar nennt AssuranceAmerica dabei keine Bank- oder Kreditkartendaten, aber Kunden sollten trotzdem ihre Konten und Kontoauszüge auf verdächtige Aktivitäten prüfen.

In dem Kundenschreiben bleibt unklar, wie die Cyberkriminellen an die Daten gelangen konnten. AssuranceAmerica erklärt lediglich, dass ein Mitarbeiter gezielt angegriffen wurde. Die kompromittierten Zugangsdaten wurden demnach umgehend abgeschaltet, aber wie die Angreifer an die Zugangsdaten gekommen sind, bleibt offen. Bei einem Cyberangriff auf die US-Tochter der Allianz Versicherung im vergangenen Jahr hatten Angreifer Social-Engineering-Technik genutzt, um sich Zugang zu den Systemen zu verschaffen.

Anfragen zu diesem Vorfall hat AssuranceAmerica bislang nicht beantwortet, sodass auch unklar ist, ob der Autoversicherer Kontakt mit den Cyberkriminellen hatte oder ein Lösegeld aufgrund einer Ransomware-Erpressung gezahlt hat. Der Kfz-Versicherer hat den Umfang des Datenlecks ebenfalls nicht bestätigt, aber laut TechCrunch hat AssuranceAmerica beim Büro des Generalstaatsanwalts des US-Bundesstaates Indiana 6,99 Millionen von dem Vorfall betroffene Personen gemeldet. Das besagte Kundenschreiben soll demnach am morgigen Freitag, den 10. Juli, verschickt werden.

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(fds)



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