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Warum der Streaming-Dienst nur noch nervt


Es ist noch nicht einmal zwei Monate her seit HBO Max in Deutschland an den Start ging. Und schon hagelt es Hiobsbotschaften. Eine Preiserhöhung, Unsicherheiten durch die Übernahme von Mutterkonzern Warner Bros. Doch diese Nachricht bringt das Fass jetzt endgültig zum Überlaufen – ein Kommentar.

Eigentlich hatte HBO Max in Deutschland einen gelungenen Start – könnte man meinen. Es gab erst einmal wenig zu meckern. Für 5,99 Euro in einem monatlich kündbaren Abo können Nutzer sofort auf Highlights wie „A Knight Of The Seven Kingdoms“ oder die gehypte Serie „Heated Rivalry“ zugreifen. Doch schon beim Abschluss des Abos poppt der Hinweis auf: Ab 2027 wird’s teurer. HBO Max schlägt dann überall 1 Euro drauf. Hinzu kommt die Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount, was ebenfalls Auswirkungen auf die Preisgestaltung beim Streaming-Dienst haben könnte. Und jetzt legt man noch einen obendrauf. Klopf, klopf: Das Thema Account-Sharing lässt grüßen. Warum ich mein Abo schon innerhalb des ersten Monats gekündigt habe…

Damit vergrault HBO Max seine Kunden

Dass eine angekündigte Preiserhöhung gleich zu Beginn nicht auf Jubel trifft, dürfte den Köpfen hinter HBO vermutlich klar sein. Genauso, dass die plötzliche Übernahme des Mutterkonzerns Warner Bros. für Verunsicherung und Fragen sorgt. Gibt es HBO Max bald vielleicht nicht mehr? Oder wird es jetzt noch teurer. Nicht gerade ein grandioser Start für das Geschäft in Deutschland. Doch mit der neuesten Ankündigung macht man sich nun wirklich keine Freunde mehr.

>>>Hier mehr dazu: HBO Max-Kunden müssen bangen – Abo könnte schon bald teurer werden <<<

Warner Bros. will das Account- und Passwort-Sharing unterbinden und noch im Laufe des Jahres eine technische Sperre einrichten. Damit soll verhindert werden, dass Nutzer ihr Abo und damit auch die Kosten mit anderen teilen können. Jeder soll sein eigenes Konto führen und die damit verbundenen Gebühren zahlen. Hintergrund sind offenbar die mittelprächtigen Quartalszahlen. Mit der Sperre will man neue Kunden und Gelder akquirieren und die Umsätze 2026 steigern. CEO David Zaslav will zudem die Gewinne bis 2030 verdreifachen.

Hier geht HBO Max schon gegen Account-Sharing vor

Bisher weist HBO Max seine Kunden nur darauf hin, dass das Teilen von Konten unerwünscht ist. Künftig wird der Streaming-Dienst hier rigoroser vorgehen. Wann die Sperre in Deutschland in Kraft tritt, ist noch nicht ganz klar. Es wird aber auf jeden Fall noch 2026 so weit sein, wie aus dem Transkript des vierten Quartalsgesprächs 2025 bei Warner Bros. Discovery hervorgeht.

In den USA geht HBO Max schon länger gegen Account-Sharing vor. Hier gibt es bereits die Möglichkeit, weitere Mitglieder über die Option „Extra Member“ für 8 Dollar pro Monat dem eigenen Konto hinzuzufügen. So können auch Personen außerhalb des Haushalts auf den Dienst zugreifen – natürlich gegen eine Gebühr. Ob auch in Deutschland demnächst so verfahren wird und wie viel teurer das Ganze für Abonnenten wird, ist bislang noch unbekannt.

Warum ich HBO Max gekündigt habe

Für einen in Deutschland so jungen Streaming-Dienst könnte das frühe Unterbinden von Account-Sharing einem Todesurteil gleichkommen. Netflix, Amazon Prime Video, Disney+ – gegen die etablierten Giganten muss man sich erst einmal eine Basis aufbauen. Ein treuer Kundenstamm ist da wichtig. Den vergrault man aber gleich wieder, wenn man mit der Preiskeule um die Ecke kommt. Bei einem derart gesättigten Markt wie dem der Streaming-Dienste kann eine solche Entscheidung zur Abwanderung des Kundenstamms führen. Netflix und Disney+ hat das keinen Abbruch getan. Die Dienste sind einfach zu beliebt, die Nutzer wollen nicht darauf verzichten. Aber HBO Max hat sich hierzulande noch kaum einen Namen gemacht.

Ich für meinen Teil habe mein Abo bereits gekündigt. Weder überzeugt mich der Film- und Serienkatalog im Vergleich zur Konkurrenz, noch bin ich bereit, die steigenden Kosten zu tragen. Ich werde künftig weiter beobachten, welche Dienste ich über kurz oder lang wirklich ausgiebig nutze. Alles andere wird gestrichen. So bin ich auch damals mit Disney+ verfahren, als das Account-Sharing blockiert wurde. Da war dann auch für mich das Ende besiegelt. Und ich bereue es nicht. Also schnell noch alles durchbingen, was ich sehen will und dann heißt es für mich wieder Netflix, Amazon und Crunchyroll für die absehbare Zeit.



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Sicherheitsbedenken geäußert: xAI soll Ingenieur nach Kritik an Grok entlassen haben


Ein ehemaliger xAI-Ingenieur klagt gegen seinen früheren Arbeitgeber, der ihn wegen seiner Warnungen vor Sicherheitsrisiken bei Grok entlassen haben soll. Der Fall könnten kurz vor dem geplanten Börsengang von SpaceX zur Belastung werden, da er sowohl die KI-Sicherheit als auch den Umgang mit Kritik und Compliance betrifft.

Bereits früh auf „Verhalten“ von Grok hingewiesen

In seiner nun vor einem kalifornischen Gericht gegen xAI und dessen Mutterunternehmen SpaceX eingereichten Klage erhebt Devin Kim schwere Vorwürfe gegen den Konzern. Laut der Klageschrift, über die TechCrunch berichtet, sei er im September 2025 entlassen worden, nachdem er wiederholt auf Sicherheitsprobleme bei Grok hingewiesen hatte.

Den Unterlagen zufolge gehörte Kim innerhalb von xAI zu den prominentesten Befürwortern strengerer Sicherheitsmaßnahmen. Seine wiederholt geäußerten Bedenken betrafen unter anderem die Möglichkeit, dass Grok diskriminierende Inhalte erzeugen oder Informationen verbreiten könnte, die für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen relevant sind.

Befürchtungen wurden schnell bestätigt

Dass seine Befürchtungen nicht unbegründet waren, stellte Grok bereits kurze Zeit später unter Beweis. „Grok gab Herrn Kim natürlich Recht, indem es spektakuläre Darbietungen von Hass und Verachtung im Internet zeigte, wobei sich das Modell mit Hitler verglich“, zitiert TechCrunch aus der Klage und verweist damit auf spätere Vorfälle als Bestätigung dieser Warnungen. Genannt werden außerdem Fälle, in denen Grok zur Verbreitung nicht einvernehmlicher sexueller Bildinhalte auf der Plattform X genutzt wurde.

Elon Musk nicht Kern der Anklage

Die Vorwürfe richten sich dabei nicht gegen Musk selbst, sondern gegen xAI-Mitgründer und Kims Vorgesetzten Jimmy Ba, der das Unternehmen Anfang des Jahres verlassen hat und seinerzeit von Musk für diese Position ausgewählt worden war. Musk soll hingegen wiederholt auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Sicherheitsprozesse gedrängt haben. In der Klageschrift wird Ba vorgeworfen, Sicherheitsbedenken systematisch zurückgewiesen und Vergeltungsmaßnahmen gegen Kim ergriffen zu haben, um „seine wiederholten Beschwerden über KI-Sicherheit und Verzerrungen zum Schweigen zu bringen“, so die Anklage.

Darüber hinaus soll Ba Sicherheitsanforderungen als Hindernis für das Ziel betrachtet haben, möglichst schnell eine Form von Superintelligenz zu entwickeln. Besonders schwer wiegt die Behauptung, Ba habe im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Modells namens „Grok Code 1“ versucht, europäische Sicherheitsvorschriften zu umgehen, um verpflichtende Tests zu vermeiden. In der Klage wird zudem geschildert, dass Musk in diesem Fall letztlich habe eingreifen müssen.

Ohne Gründe entlassen

Nach dem Hitler-Debakel arbeitete Herr Kim daran, Groks politische Voreingenommenheit und diskriminierende Tendenzen neu zu bewerten“, heißt es in den Unterlagen weiter. Kim soll dabei beabsichtigt haben, seine Erkenntnisse in der Woche vom 15. September 2025 vorzustellen, wurde jedoch kurz zuvor in einem persönlichen Gespräch von Ba ohne nachvollziehbaren Grund entlassen. Die Klage stuft Kim als Whistleblower ein, seine Anwälte argumentieren, dass seine Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Verbraucher-, Internet- und Sicherheitsvorschriften rechtlich geschützt gewesen seien. Neben Schadensersatz fordert er eine gerichtliche Feststellung, dass das Verhalten von xAI und SpaceX rechtswidrig war.

Ingenieur mit hoher Expertise

Die Arbeit an KI-Sicherheit reicht deutlich über Kims Zeit bei xAI hinaus. Während seiner Tätigkeit bei Scale AI, das sich darauf spezialisiert hat, Rohdaten wie Texte, Bilder und Videos für das maschinelle Lernen von Künstlicher Intelligenz aufzubereiten, arbeitete der Ingenieur bereits an frühen Initiativen zur KI-Sicherheit. So leitete er beispielsweise ein Projekt, das Trainingsdaten für KI erzeugte, um Systeme darauf zu trainieren, schädliche Inhalte zu erkennen und Governance-Richtlinien einzuhalten.

In der vergangenen Woche ernannte zudem das gemeinnützige Center for AI Safety, eine der bekanntesten und einflussreichsten Non-Profit-Organisationen im Bereich der weltweiten KI-Sicherheitsforschung, Kim zu ihrem Präsidenten.



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Brick Hammer Pro U und Brick Pro: Trimui zeigt Handhelds mit Metall- und Kunst­stoff­ge­häuse


Brick Hammer Pro U und Brick Pro: Trimui zeigt Handhelds mit Metall- und Kunst­stoff­ge­häuse

Bild: Trimui

Trimui erweitert seine Brick-Serie gleich um zwei neue Retro-Handhelds. Während das Brick Hammer Pro U mit einem Metallgehäuse und hoher Leistung besonders hochwertig auftreten will, richtet sich das Brick Hammer Pro mit seinem Kunststoffgehäuse vor allem an preisbewusste Käufer.

Metallgehäuse und Snapdragon G2 Gen 1

Trimui hat nach monatelangen Teasern offiziell zwei neue vertikale Handhelds vorgestellt. Beide Geräte übernehmen das bekannte Design des ursprünglichen Brick Hammer, erhalten jedoch größere Displays und erstmals zwei Hall-Effekt-Sticks.

Das Brick Hammer Pro U stellt dabei das neue Flaggschiff des chinesischen Retro-Spezialisten dar. Durch das vollständig CNC-gefräste Metallgehäuse soll das Handheld eine hohe Robustheit ausstrahlen und insbesondere beim mobilen Einsatz punkten. Angetrieben wird dieses von einem Snapdragon G2 Gen 1, dessen acht Kerne sich auf jeweils vier Cortex-A78- und vier Cortex-A55-Kerne verteilen. Der im 4-nm-Verfahren gefertigte SoC von Qualcomm soll in der Retro-Konsole zudem mit bis zu 2,4 GHz takten, während eine Adreno A21 für die notwendige Grafikleistung sorgen soll. Hinzu kommen 6 GB RAM, 128 GB Speicher sowie Android als Betriebssystem. Zur Ausstattung zählen außerdem ALPS-Tasten, austauschbare Schultertasten, ein Gyrosensor, WLAN, Bluetooth und eine USB-C-Videoausgabe.

Aufgrund der genannten Hardware dürfte das Brick Hammer Pro U bislang das leistungsstärkste Handheld im Portfolio von Trimui darstellen. Neben klassischer Retro-Emulation sollten auch zahlreiche PlayStation-2-Titel sowie Spiele anderer anspruchsvoller Systeme spielbar sein.

Abgespeckte Version mit weniger Leistung

Das günstigere Brick Hammer Pro richtet sich dagegen an Nutzer, die auf ihr Budget achten und für die die Emulation klassischer Handhelds und Konsolen ausreicht. Der niedrigere Preis geht jedoch mit Abstrichen an mehreren Stellen einher: So verfügt der verbaute SoC A133P von Allwinner lediglich über vier Cortex-A53-Kerne und taktet mit maximal 1,8 GHz. Diesem stellt der chinesische Hersteller 1 GB RAM sowie 8 GB internen Speicher zur Seite. Für die Steuerung sind zwei Hall-Effekt-Joysticks, ALPS-Aktionstasten sowie austauschbare Schultertasten vorgesehen. Als Betriebssystem kommt ein angepasstes Linux zum Einsatz.

Beide Handhelds eint das 3,95 Zoll große Display mit einer Auflösung von 1.024 × 768 Pixeln. Hinzu kommen nicht näher spezifizierte WLAN- und Bluetooth-Schnittstellen sowie eine USB-C-Videoausgabe.

Weder Preise noch Termin bekannt

Optisch spricht Trimui zudem unterschiedliche Zielgruppen an. Das Pro U erscheint mit seinem Metallgehäuse in den Farben Schwarz, Grau und Silber. Das günstigere Pro-Modell aus Kunststoff wird zusätzlich in einer „Retro Grey“-Variante angeboten, die an den klassischen Nintendo Game Boy erinnert.

Preise und Veröffentlichungstermine hat Trimui bislang nicht bekannt gegeben.



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Preiserhöhung von Amazon Prime: Über 130.000 Nutzer beteiligen sich bereits an Sammelklage


Preiserhöhung von Amazon Prime: Über 130.000 Nutzer beteiligen sich bereits an Sammelklage

Bild: Amazon

Wie die Verbraucherzentrale NRW bekannt gegeben hat, haben sich bislang über 130.000 Verbraucher in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen, um sich an der Sammelklage gegen Amazon aufgrund der Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 zu beteiligen. Bis zu 60 Euro können Betroffene bei Erfolg zurückfordern.

Die Preiserhöhung von Amazon für Amazon Prime im Jahr 2022 hält die Verbraucherzentrale NRW für unwirksam und führt deshalb dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Ein Gericht hat bereits entschieden, dass die entsprechenden AGB-Klauseln unwirksam sind. Seit Anfang dieses Jahres können sich Betroffene der Sammelklage anschließen, um mögliche Rückzahlungsansprüche zu sichern.

Registrierung weiterhin möglich

Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist weiterhin geöffnet. Betroffene können sich dort anmelden, um etwaige Ansprüche zu sichern. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Ausfüllhilfe für das Klageregister des Bundesamts für Justiz bereitgestellt, um dies zu erleichtern. Potenziell betroffen und Anspruch auf eine Rückzahlung bei Erfolg der Sammelklage haben all jene Nutzer von Amazon Prime, die bereits vor der Preiserhöhung im Sommer 2022 eine Prime-Mitgliedschaft oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatte. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Klage-Check zur Verfügung, mit dem geprüft werden kann, ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist.

Bis zu 60 Euro Rückerstattung möglich

Bei der Klage geht es um die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Preisen für die Prime-Mitgliedschaft und den seit September 2022 verlangten höheren Beiträgen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW hat Amazon die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften nicht wirksam angehoben. Bei einem Erfolg der Sammelklage erhalten Betroffene den Aufpreis auf den ursprünglichen Preis zurück.

Der Jahrespreis für Amazon Prime stieg damals von 69 Euro auf 89,90 Euro und der monatliche Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch der Prime-Student-Tarif wurde teurer. Wie hoch ein möglicher Erstattungsanspruch ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif und der Dauer der Mitgliedschaft ab. Je nach Tarif können das derzeit bis zu rund 60 Euro sein. Zieht sich das Verfahren in die Länge und werden weiterhin Beiträge gezahlt, können die Ansprüche weiter steigen.



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