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Weitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In einer weiteren Entlassungswelle sollen bis zu 1000 Disney-Mitarbeiter entlassen werden, wie das Wall Street Journal berichtet. Hauptsächlich betroffen seien die kürzlich zusammengelegten Marketing-Abteilungen.

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Auch Marvel plant laut IGN Personalkürzungen in fast allen Abteilungen, darunter Filmproduktion, Comics, Finanz- und Rechtsabteilungen. Am härtesten treffe es das Visual-Development-Team von Marvel: Künstler, Illustratoren, Designer und andere Spezialisten des Visual Development Teams, die an Filmen im Marvel Cinematic Universe gearbeitet haben. Marvel will diese Künstler laut IGN künftig nur noch auf Projektbasis anstellen. Ein kleines, internes Team soll diese steuern.

Die Entlassungen sollen unter anderem eine Konsequenz davon sein, dass Marvel insgesamt weniger produziere und durch die Integration von Marvel Entertainment in Marvel Studios effizienter geworden sei, berichtet das Unterhaltungsmagazin TheWrap.

Der neue Disney-Konzernchef Josh D’Amaro begründete demnach in einer Mitteilung an die Disney-Mitarbeiter die Entlassungen damit, dass das Unternehmen ihre Abläufe „straffen“ wolle, um eine „agilere und technologisch besser ausgestattete Belegschaft zu fördern“. Was das genau heißt, spezifizierte D’Amaro nicht. Mit den Arbeitsplatzkürzungen setzt er den Trend der Restrukturierung im Unternehmen seines Vorgängers Bob Iger fort. Seit Igers Übernahme im Jahr 2022 gab es insgesamt über 8000 Entlassungen bei Disney.

Die Entlassungen fallen laut Aktien.News in eine wirtschaftlich herausfordernde Phase. Disney kämpfe mit schwächeren Gewinnen und wachsendem Wettbewerb im Streaming sowie rückläufigen Kino-Einspielergebnissen.

Der verschärfte Wettbewerb in der Unterhaltungsbranche führt immer wieder dazu, dass Unternehmen massiv Stellen streichen. Disney sorgte für Aufsehen, als der Konzern im Jahr 2023 rund 7000 Jobs strich. Laut dem Wall Street Journal sind in der Medienbranche weitere Entlassungswellen zu erwarten, wenn Paramount die Übernahme von Warner Bros. Discovery abschließt.

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(dahe)



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TSMC: Chipmangel ist gekommen, um zu bleiben


Der Chiphersteller TSMC (Taiwan Semiconductor Manufacturing Co.) kann die Nachfrage nach seinen Erzeugnissen nur teilweise befriedigen. Grund ist die enorme Nachfrage nach Hardware für Künstliche Intelligenz (KI). Daher investiert TSMC in neue Produktionsanlagen, sowohl auf der Insel als auch im Ausland. Das wirkt allerdings nicht von heute auf morgen. „Es wird lange dauern, bis wir die Nachfrage unserer Kunden bedienen können”, sagte TSMC-CEO Che-Chia Wei bei seiner Aktionärsversammlung in der Stadt Hsinchu am Donnerstag (Ortszeit).

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Zum einen fährt TSMC sein Halbleiterwerk im US-Bundesstaat Arizona hoch, zum anderen lastet es alle bestehenden Werke so gut wie möglich aus. Das steigert sichtlich die Produktionsmenge: Im ersten Quartal 2025 hat das Unternehmen 3,3 Millionen Wafer belichtet, im Jahresschlussquartal knapp vier Millionen und im ersten Quartal 2026 schon fast 4,3 Millionen. Das sind jeweils 300-mm-Wafer oder deren Äquivalent, umgerechnet aus dem Output alter Produktionslinien mit 200-mm-Wafern.

TSMC ist das größte Unternehmen Taiwans und produziert im Auftrag zahlreicher Kunden. Bislang war Apple der größte Abnehmer, doch dürfte Nvidia dieses Jahr der wichtigste Kunde werden. Auch Konkurrent AMD lässt KI-Chips von TSMC herstellen. Dessen Management erwartet, dass der Umsatz des laufenden Jahres mehr als 30 Prozent höher ausfallen wird als 2025.

Bei extremer Nachfrage liegen extreme Preiserhöhungen nahe. Doch so etwas lehnt Wei ab. Für ihn sei stabile Geschäftsentwicklung vorrangig, erklärte der Konzernchef seinen Aktionären laut Bloomberg. TSMCs jüngsten Quartalszahlen weisen durchaus gestiegene Margen aus, was auf höhere Preise schließen lässt, aber nicht auf enorme Preissprünge, die beispielsweise den Markt für Arbeitsspeicher zeichnen. Auch den kaufen Betreiber von KI-Rechenzentren schon im Voraus auf. TSMC-Aktien haben seit Jahresbeginn zirka 38 Prozent zugelegt, im Jahresabstand hat sich ihr Kurs mehr als verdoppelt.


(ds)



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Digital Markets Act: Teilerfolg für Meta vor dem EU-Gericht


Meta hat im Ringen um die EU-Regeln für Digitalplattformen einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Mittwoch einen Beschluss der EU-Kommission teilweise für nichtig erklärt. Die Brüsseler Wettbewerbshüter klassifizierten den Facebook-Mutterkonzern im September 2023 auf Basis des Digital Markets Acts (DMA) als sogenannten Torwächter (Gatekeeper). Diese Einstufung kippte EuG für den hauseigenen Kleinanzeigendienst Marketplace. Für den Kommunikationsdienst Messenger bleibt sie dagegen bestehen.

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Meta hatte gegen beide Benennungen geklagt. Der Plattformbetreiber betrachtet die betroffenen Dienste nicht als eigenständige, kritische Zugangstore für Geschäftskunden.

In seiner Begründung zur Aufhebung des Marketplace-Status sparte das Gericht nicht mit Kritik an der Kommission. Die Luxemburger Richter warfen der ihr einen Rechtsfehler vor. Sie habe sich bei ihrer Bewertung stur auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt und dabei wesentliche regulatorische und tatsächliche Änderungen ignoriert, die Meta bereits Ende Juli 2023 eingeführt hatte. Ein Sprecher des US-Konzerns begrüßte das Urteil dementsprechend: Die Entscheidung bestätige, dass der Marketplace von vornherein nicht habe benannt werden dürfen.

Das EuG hebt hervor, dass die Rechtmäßigkeit eines EU-Rechtsakts immer anhand der tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt seines Erlasses beurteilt werden müsse. Genau hier habe die Kommission versagt, da sie weder eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf die Einstufung als Online-Vermittlungsdienst fundiert erläutert habe. Um als solcher zu gelten, muss ein Dienst es Unternehmen nachweislich ermöglichen, Verbrauchern direkt Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Die Argumente der Kommission in dem Beschluss blieben in diesem Punkt laut der Entscheidung rein hypothetisch und unvollständig.

In der Praxis hat das Urteil in der Rechtssache T-1078/23 für das operative Geschäft des Marketplace aber nur noch symbolische Bedeutung. Die Kommission hob die Gatekeeper-Einstufung für den Kleinanzeigendienst bereits im April 2025 offiziell auf. Meta hatte zuvor zusätzliche Überwachungswerkzeuge implementiert, um die kommerzielle Nutzung durch Firmen einzudämmen. Diese Maßnahmen führten dazu, dass die Zahl der aktiven Geschäftskunden in der EU auf unter 10.000 sank. Das ist weit unter dem Schwellenwert des DMA.

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Nicht erfolgreich verlief das Verfahren für Meta dagegen mit Blick auf den Messenger. Hier bestätigten die Richter die Auffassung der Kommission in vollem Umfang und wiesen die Argumente des Betreibers ab. Sie stellten fest, dass es sich beim Messenger um einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten, nummernunabhängigen, interpersonellen Kommunikationsdienst handelt. Meta hatte argumentiert, die Dienste seien tief miteinander integriert. Das EuG verwies indes darauf, dass der Messenger über eigenständige Apps angeboten und unabhängig von Facebook genutzt werden könne. Ferner bewerbe der Konzern gezielt spezifische Werkzeuge, die Unternehmen die direkte Kontaktaufnahme mit Nutzern erlauben.

Auch den Einwand Metas, die Kommission habe die Nutzerzahlen falsch berechnet, ließ das Gericht nicht gelten. Bei der Ermittlung, ob die quantitativen Schwellenwerte des DMA erreicht werden, durften die Brüsseler Beamten korrekterweise alle Endnutzer heranziehen und mussten nicht nur jene zählen, die den Messenger exklusiv ohne Facebook-Konto nutzen. Da Meta keine ausreichenden Argumente vorbringen konnte, um die gesetzlichen Vermutungen des DMA zu entkräften, war die Kommission auch nicht zu einer speziellen Marktuntersuchung verpflichtet.

Meta kündigte an, die Optionen für eine Beschwerde gegen diesen Teil des Urteils beim Europäischen Gerichtshof genau zu prüfen. 2025 verhängte die EU bereits ein Bußgeld von 200 Millionen Euro gegen Meta wegen Wettbewerbsverstößen. Dagegen wehrt sich das Unternehmen ebenfalls vor Gericht.


(mho)



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Forscher finden Hinweis auf Protoplaneten in extrem seltenem Meteorit


In der Frühzeit des Sonnensystems umkreiste ein größerer Himmelskörper die Sonne – bis er eines Tages mit einem anderen kollidierte. Forscher der University of Colorado Boulder (CU Boulder) haben einen Überrest dieses Protoplaneten ausgemacht: in Form eines äußerst seltenen Meteoriten.

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Northwest Africa (NWA) 12774 heißt der Meteorit, der 2019 in der Sahara gefunden wurde. Das Team um den Geowissenschaftler Aaron Bell hat ihn untersucht und ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich um das Trümmerteil eines Protoplaneten handelt, der wenige Millionen Jahre nach der Entstehung des Sonnensystems entstanden ist. Ein Protoplanet ist der Vorläufer eines Planeten; es ist das zweite Entwicklungsstadium nach den Planetesimalen.


Ein Stück von NWA 12774

Ein Stück von NWA 12774

Eine 4 Zentimeter große, 5,6 Gramm schwere Scheibe des Meteoriten NWA 12774

(Bild: John Kashuba)

„Es ist unglaublich zu denken, dass es da einst einen Himmelskörper von dieser Größe gab“, sagte Bell. „Wir wissen von seiner Existenz nur, weil einige Fragmente davon zufällig auf der Erde gelandet sind. Diese Meteoriten sind der Beweis für einen komplett anderen Weg, wie sich frühe Planeten entwickelten.“

NWA 12774 ist ein Angrit, ein vulkanisches Gestein, das sich in der Frühzeit des Sonnensystems gebildet hat, also vor rund 4,5 Milliarden Jahren. Es ist äußerst selten: Gerade mal 68 der rund 80.000 auf der Erde gefundenen Meteoriten sind Angrite.

Das Besondere an Angriten ist die chemische Zusammensetzung: Sie enthalten kaum Siliziumdioxid, das der Hauptbestandteil der Gesteinsplaneten in unserem Sonnensystem ist. NWA 12774 enthielt zudem Klinopyroxen, einen Mineralkristall, der häufig in der Erdkruste und im Erdmantel vorkommt.

Der Klinopyroxen von NWA 12774 weist jedoch einen außergewöhnlich hohen Gehalt an Aluminium auf. Diese Kombination kann sich nur unter sehr hohem Druck tief unten gebildet haben: Die Forscher rekonstruierten die Bedingungen und fanden heraus, dass es mindestens 17.500 bar gewesen sein müssen. Zum Vergleich: Auf dem Grund des Marianengrabens, der tiefsten Stelle der Erde, herrscht ein Druck von etwa 1000 bar.

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Bisher gingen Forscher davon aus, dass Angrite von Asteroiden stammen. Diese Himmelskörper sind zu klein für die Bedingungen, unter denen dieser Meteorit entstand. Um einen solchen Druck im Innern zu erzeugen, musste der Himmelskörper einen Radius von mindestens 1000 Kilometern gehabt haben.

Bei ihren Untersuchungen stießen die Forscher auf eine weitere Besonderheit: Die Kristalle im Inneren von NWA 12774 haben immer noch scharfe Kanten sowie feine chemische Strukturen auf, die darauf hindeuten, dass sie in relativ geringer Tiefe entstanden. Wären sie in größerer Tiefe entstanden, wären diese Strukturen nicht mehr vorhanden.

Das Team korrigierte die Größe des Himmelskörpers deshalb noch einmal nach oben: Sein Radius könnte größer als 1800 Kilometer gewesen sein – und damit in etwa so groß wie der Erdmond, vielleicht sogar so groß wie der Mars, dessen Radius 3300 Kilometer beträgt.

Bell hält es für möglich, dass der von ihnen identifizierte Protoplanet nicht der einzige in unserem Sonnensystem war. „In den Archiven liegen noch viele Meteorite, die noch nicht gründlich untersucht wurden, es gab wahrscheinlich noch mehr solcher Protoplaneten, von denen wir nichts wissen.“ ,

Das Team um Bell stellt seine Ergebnisse in der Fachzeitschrift Earth and Planetary Science Letters vor.


(wpl)



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