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Wenn der Geheimdienst Buchhandlungen ins Visier nimmt


Mit Buchhandlungen verbinden viele den Geruch von Papier, gedämpfte Gespräche, Lese-Abende oder die Vorfreude in eine andere Welt einzutauchen. Jüngst hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) mehrere Buchhandlungen vom deutschen Inlandsgeheimdienst, dem Verfassungsschutz, durchleuchten lassen – um zu prüfen, ob sie von „Extremist:innen“ unterwandert sind.

In der Folge wurden drei Buchhandlungen nachträglich vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen, einer renommierten Auszeichnung für inhabergeführte Buchläden. Getroffen hat es „The Golden Shop“ in Bremen, die „Rote Straße“ in Göttingen und den Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin.

Das Ergebnis war ein Aufschrei; für sein Vorgehen wurde der Kulturstaatsminister als „Bundescanceler“ und „Kulturkämpfer“ bezeichnet. Ein „Hauch von McCarthy“ wehe durchs Land, schrieb Verleger Jo Lendle vom Hanser Verlag. Gemeint ist der ehemalige US-Senator Joseph McCarthy, der nach dem zweiten Weltkrieg eine prägende Kampagne gegen die angebliche Unterwanderung durch Kommunist:innen vorangetrieben hatte.

Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich eingeschaltet und Weimer Intransparenz und fragwürdiges Vorgehen vorgeworfen – und „erhebliche Zweifel“ am sogenannten Haber-Verfahren angemeldet. Dieses Haber-Verfahren ist die Grundlage für das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen Buchhandlungen und andere Akteur:innen.

In diesem Überblick zeigen wir nicht nur die dünne Rechtsgrundlage des Haber-Verfahrens und welche Grundrechte dadurch betroffen sind, sondern beleuchten dessen fatale politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Wie kann es sein, dass Minister:innen einfach so den Inlandsgeheimdienst auf Buchläden ansetzen können? Gerade in Verbindung mit der neuen Extremismusklausel zeichnet sich ein Muster ab: die systematische Einschüchterung demokratischer Zivilgesellschaft.

Das ist das Haber-Verfahren

Mit dem von der ehemaligen Staatssekretärin Emily Haber im Jahr 2017 vorgelegten Verfahren (Originaldokument) können bundesstaatliche Stellen Organisationen, Personen und Veranstaltungen, die staatlich gefördert werden sollen, mittels einer Anfrage beim Verfassungsschutz untersuchen lassen. Die Idee hinter dem Verfahren ist, dass der Staat keine gegen die sogenannte freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Projekte fördern will.

Zunächst sollen die jeweiligen Stellen die zu fördernden Organisationen prüfen, und zwar aus ihnen zugänglichen Quellen, wie etwa den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder. Danach gibt es aber einen zweiten Schritt, wie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ausführt:

Soweit hiernach eine Klärung nicht möglich sein sollte, können die Ressorts ihre Anfragen zu möglichen verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen über Organisationen, Personen und Veranstaltungen […] unmittelbar an das BfV und nachrichtlich an das BMI richten.

Die Abkürzungen meinen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesinnenministerium (BMI). Der eingeschaltete Verfassungsschutz gibt dann eine Rückmeldung, ob „verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse“ zur Anfrage vorliegen. Falls ja, empfiehlt das Innenministerium, von einer Förderung abzusehen. „Im Einzelfall“ lassen sich weitere Erkenntnisse abfragen.

In der Regel dürfte es für den Ausschluss aus einer Förderung genügen, wenn der Verfassungsschutz Erkenntnisse anmeldet. Die betroffenen Projekte und Personen selbst werden weder vorab noch nachträglich über die Abfrage beim Verfassungsschutz informiert, heißt es in dem Gutachten weiter.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen mit diesem Haber-Verfahren durchleuchten lassen. Es bleibt die Frage: Dürfen sie das?

Familienministerin will Demokratieprojekte mit Verfassungsschutz durchleuchten

Fehlende Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Haber-Verfahren ist mehr als dünn. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber nannte in einer als „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften datenschutzrechtlichen Bewertung (PDF) aus dem Jahr 2019 das Haber-Verfahren „datenschutzrechtswidrig“.

Kelber zufolge fehle eine hinreichende „Rechts- und damit Ermächtigungsgrundlage“ für die Übermittlung personenbezogener Daten von den Ministerien an den Verfassungsschutz. Sie fehle auch für dessen Recherche und für die Übermittlung der Daten an die Ministerien zurück. Betroffen ist hier unter anderem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Als „grundsätzlich unverhältnismäßig“ bezeichnete der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte zudem die tiefergehende nachrichtendienstliche Überprüfung von Personen, wenn das Ergebnis lautete: „Es liegen keine Erkenntnisse vor“.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt von Zweifeln, ob es für die Datenabfrage seitens der anfragenden Behörde eine Rechtsgrundlage gebe: „Eine solche ergibt sich nicht aus dem BVerfSchG, auch fehlt es an einer spezialgesetzlichen Befugnis entsprechend z. B. der Regelungen im Luftsicherheitsgesetz, Atomgesetz oder Waffengesetz. Es bestehen große Bedenken, dass die Generalklausel des § 3 BDSG hierfür genügt.“

Hinter der Abkürzung „BVerfSchG“ steckt das Gesetz, auf dessen Grundlage der deutsche Inlandsgeheimdienst arbeitet; das „BDSG“ wiederum ist das Bundesdatenschutzgesetz, das es öffentlichen Stellen generell erlaubt, Daten zu verarbeiten, wenn er zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Es gibt noch mehr Zweifel. So kommt auch ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak zum Schluss, dass es „keine rechtliche Grundlage für derartige Überprüfungen im Bereich der Demokratieförderung“ gebe.

Luczak sieht durch die Überprüfung Eingriffe in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Berufsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz. Ihre Schlussfolgerung:

Die in einer Überprüfung und eventuellen Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz liegenden Grundrechtseingriffe sind und wären – gemessen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Durchleuchtung der Zivilgesellschaft als politisches Instrument

Neben der dünnen Rechtsgrundlage gibt es auch eine gesellschaftliche und politische Dimension. Es hat eine öffentliche Wirkung, wer mit dem Haber-Verfahren ins Visier genommen wird und wer nicht. Der Jurist Jannik Jaschinski von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Bundesregierung entdeckt die Förderungspraxis – wie auch jetzt im Fall der Buchhandlungen – als politisches Instrument, mit dem gespielt wird, um zivilgesellschaftliche Akteure einzuengen. Das geschieht auch auf Druck der AfD.“

Jaschinski zufolge bewegen sich Überprüfungen mit dem Haber-Verfahren „weg von tatsächlichen sicherheitspolitischen Überlegungen“. Stattdessen würden zunehmend auch kleine Förderungen ins Visier genommen würden, wie jetzt bei den Buchläden.

„Man schustert dabei letztlich Befugnisse über die Zivilgesellschaft dem Verfassungsschutz zu, der nun den Daumen heben oder senken kann.“ Zwar entschieden in letzter Instanz die Ministerien, ein Votum des Verfassungsschutzes dürfte Jaschinski zufolge aber schwer wiegen.

„Einschüchterungseffekte gegen die Zivilgesellschaft“

Der Jurist warnt: „Im Zusammenspiel mit der neuen Extremismusklausel, die bei der Förderung beispielsweise von Demokratieprojekten angewendet wird, entstehen Einschüchterungseffekte gegen die Zivilgesellschaft.“ Die Extremismusklausel ist ein weiteres wichtiges Instrument in diesem Kontext.

Laut dieser neu eingeführten Klausel müssen geförderte Projekte nun sicherstellen, „dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller Leistungen (hier: Fördermittel des Bundes) oder immaterieller Leistungen vermieden wird.“

Einerseits sei die Klausel unbestimmt, warnt Jaschinski. Auf der anderen Seite könnten die geförderten Projekte selbst nicht wissen, ob sie mit Extremist:innen zusammenarbeiten, da die Klausel nicht nur auf einschlägig im Verfassungsschutzbericht benannte Organisationen und Personen abstelle. „Das führt zu einer Verunsicherung und verminderten Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft“, sagt Jaschinski.

Anschaulich machen lässt sich das mit einem Beispiel: Vielleicht möchte sich eine staatlich geförderte Organisation an einem kommunalen Bündnis gegen Rechtsextremismus beteiligen. Verschiedene Akteure und Organisationen aus unterschiedlichen politischen Spektren arbeiten hier zusammen, um trotz politischer Verschiedenartigkeit für die Demokratie einzustehen. ABer was macht es mit den Menschen dieser geförderten Organisation, wenn sie wissen: Ein falscher Bündnispartner könnte ihre Förderung – und damit ihre Existenz – bedrohen? Fahren sie ihr Engagement lieber zurück? Über staatlich-geförderten Organisationen hängt somit ein Damoklesschwert.

Willkür und Intransparenz

Erschwerend kommt hinzu, dass sich von der Förderung ausgeschlossene Organisationen nur sehr schwer gegen eine negative Entscheidung der Ministerien wehren können. In einem Beitrag von Jannik Jaschinski und dem Juristen Klaas Müller im Verfassungsblog heißt es deswegen:

Die Ablehnung stützt sich damit allein auf Erkenntnisse, die die Behörde selbst nicht kennt. Es ist zweifelhaft, ob dies als sachgerechter Grund im Sinne des Willkürverbots ausreicht. Denn so kann die Antragstellerin nicht nachvollziehen, ob es gerechtfertigt ist, dass sie in den Datenbanken des Verfassungsschutzes auftaucht, und ob der Umstand konkret einer Förderung entgegensteht. Die betroffenen Organisationen werden weder benachrichtigt noch erhalten sie eine Möglichkeit zur Äußerung. Dieses Vorgehen führt dort zu einem blind spot, wo ein transparentes und überprüfbares Verfahren grundrechtlich wie politisch geboten wäre.

Kurzum: Zivilgesellschaftliche Organisationen tappen im Dunkeln darüber, ob sie sich korrekt verhalten oder nicht; ob sie gerade möglicherweise im Visier des Geheimdiensts stehen. Das Projekt FragdenStaat hat deswegen Musterschreiben veröffentlicht, mit denen Organisationen erfragen können, ob sie im Rahmen des Haber-Verfahrens durchleuchtet wurden.

Attacken auf die demokratische Zivilgesellschaft

Die zunehmenden Einschränkungen demokratischer Zivilgesellschaft fallen in eine Zeit, in der die Demokratie durch das Erstarken von Rechtsextremisten immer stärker unter Druck gerät. Nicht nur die rechtsradikale AfD versucht seit Jahren, die demokratische Zivilgesellschaft unter Generalverdacht zu stellen. Auch Hetzportale und rechte Medien kolportieren seit Langem, dass Deutschland von linken Nichtregierungsorganisationen quasi unterwandert sei und der Staat diese auch noch alimentiere.

Auch die Unionsparteien selbst hatten bereits vor etwa einem Jahr ins gleiche Horn gestoßen. Nur wenige Wochen nach den Protesten gegen Friedrich Merz‘ Annäherung an die AfD im Januar 2025 reichte die Union eine Kleine Anfrage im Bundestag ein. In einem umfangreichen Fragenkatalog erkundigte sie sich unter anderem nach der staatlichen Förderung für gemeinnützige NGOs. Die Anfrage wurde innerhalb der Zivilgesellschaft als Einschüchterungsversuch verstanden. Wissenschaftler:innen und Organisationen zeigten sich zutiefst beunruhigt durch das Vorgehen der Unionsfraktion; mehr als eine halbe Million Menschen unterzeichneten einen Appell an die Bundesregierung.

Falsches Feindbild

Wenn die Zivilgesellschaft unter Extremismus-Verdacht gerät, steht im Hintergrund die Frage nach der Bedrohung der Demokratie. In verschiedenen Umfragen messen Forschende, wie viel Vertrauen Menschen in Deutschland in die Demokratie haben. So schreibt die Körber-Stiftung:

Nach dem Zusammenbruch der Ampelregierung im Herbst 2024 und den Neuwahlen im Frühjahr 2025 äußern lediglich 45 Prozent großes oder sehr großes Vertrauen in die Demokratie. Zugleich stieg der Anteil derer mit geringem oder wenig Vertrauen auf 53 Prozent.

Eine Studie aus Berlin zeigt wiederum: Das Bild der Linken als Feinde der Demokratie ist wissenschaftlich kaum zu halten. Für den „Berlin Monitor“ haben Forschende untersucht, wo sich Menschen auf dem Spektrum von rechts bis links verorten und wie sie zur Demokratie stehen. Das Ergebnis: „Laut unseren Berechnungen lassen sich 66 Prozent derjenigen, die sich auf der Links-Rechts-Skala als extrem Links einordnen, als solide Demokraten bezeichnen“ – ein höherer Wert als in der politischen Mitte oder dem rechten Spektrum.

Ausgerechnet die vermeintlichen linken Staatsfeinde könnten also diejenigen sein, welche die Demokratie und demokratische Werte verteidigen. Der Journalist Erik Peter schreibt zu diesem Thema in der taz: „Das Zerrbild der Linken dient dem bürgerlichen Lager zudem dazu, die eigenen antidemokratischen und autoritären Einstellungen zu verstecken.“



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Angebliche „Auto-Reports“: Das steckt hinter der Betrugsmasche beim Kfz-Verkauf


Der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge über Online-Plattformen wie Kleinanzeigen und Mobile ist nichts für schwache Nerven: Neben nächtlichen Nachrichten oder Anrufen der Gattung „was ist dein letzter Preis?“ gibt es reichlich Gauner, die Unbedarften allerlei Fallen stellen. Eine dieser Maschen taucht unter wechselnden Namen immer wieder auf: angebliche „Kfz-Berichte“. Was es damit auf sich hat, haben wir untersucht.

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Der Ablauf eines Gebrauchtwagenverkaufs über das Internet ist meist etwa so: Der Verkäufer macht einige Fotos, sammelt notwendige Informationen des Autos zusammen und stellt Verkaufsanzeigen auf Plattformen wie Kleinanzeigen online. Interessenten melden sich, stellen Rückfragen, machen Preisangebote und bitten zur einfacheren Abwicklung um die Telefonnummer. Die herauszugeben, ist mehrheitlich keine gute Idee, scheint einem schnellen Verkauf aber oft zuträglich.

Viele heise-investigativ-Recherchen sind nur möglich dank anonymer Informationen von Hinweisgebern.

Wenn Sie Kenntnis von einem Missstand haben, von dem die Öffentlichkeit erfahren sollte, können Sie uns Hinweise und Material zukommen lassen. Nutzen Sie dafür bitte unseren anonymen und sicheren Briefkasten.

In einem uns vorliegenden Fall (gefunden auf Reddit) bat der potenzielle Käufer per WhatsApp in tadellosem Deutsch um mehr Informationen zum Auto und einen Besichtigungstermin. Nachdem der Verkäufer ihm Vorschläge für die persönliche Begutachtung unterbreitet hatte, schwenkte der angebliche Interessent um: Er müsse lange fahren und zöge daher einen kompletten Fahrzeugbericht vor. Den könne der Verkäufer mittels Eingabe von Kennzeichen oder Fahrgestellnummer auf der Webseite „kfzabfrage.de“ herunterladen.

So weit, so gut – doch was ist das für eine Webseite? Beim Aufruf von „kfzabfrage.de“ erwartet den Kaufinteressenten zunächst eine nichtssagende Webseite aus dem Baukasten, womöglich KI-generiert. Die Abfrage ist per Autokennzeichen oder Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) möglich, doch warum im entsprechenden Eingabefeld neben einem LKW und PKW auch ein Fahrradfahrer-Piktogramm erscheint, wissen wohl nur die unbekannten Autoren.


Startseite kfzabfrage.de

Startseite kfzabfrage.de

Hier können wir allerhand Neues über unser zukünftiges Fahrzeug erfahren – allerdings samt und sonders gelogen.

Immerhin: Über 500.000 Nutzer weltweit sowie die bekannten Marken „Auto Bild“ und „TopGear“ vertrauen angeblich der Kfz-Abfrage (die laut Logo unter dem Markennamen „VinCheck“ auftritt). Auch ein Beispielbericht lässt sich abrufen: Er enthält einige Fotos des Autos sowie den Kilometerstand, Leistung (verräterisch: die Verwendung der englischen Abkürzung „hp“ für Pferdestärken) und eine „Überprüfung auf gestohlenes Fahrzeug“. Und der Laie fragt sich: Wie soll ein Webportal an all diese Informationen kommen? Fotos von Unfallschäden tauchen in keiner öffentlichen Datenbank auf, genauso wenig wie Positionsdaten oder Tachostände.

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Gibt man ein Autokennzeichen wie „CT-DE 1234“ oder eine zufällig ausgewürfelte, aber syntaktisch korrekte VIN in das Eingabefeld ein, leuchtet die frohe Botschaft auf: „Erfolg! Wir haben das Fahrzeug und seine bisherigen Daten gefunden.“ Spätestens jetzt ist klar: Es kann sich nur um Betrug handeln, denn das Ortskennzeichen „CT“ existiert in Deutschland schlicht nicht. Dennoch wollen wir wissen, was die halbseidene Fahrzeugdatenbank über unser Auto weiß.


Gefälschter Report

Gefälschter Report

Was letzte Preis? 19,99 Euro für einen Fantasiereport.

Doch das mag sie uns ohne Gegenleistung nicht verraten – und die besteht natürlich in der Angabe unserer Kreditkartendaten für den 19,99 € teuren Report. Nun denn, ermutigt durch die vielen Kreditkarten- und das Paypal-Logo begeben wir uns zur Kasse. Dort empfängt uns eine weitere Überraschung: Von Paypal-Zahlung ist plötzlich keine Rede mehr. Stattdessen nimmt der Seitenbetreiber Google Pay an, das haben wir jedoch nicht „auf Tasch“ – also muss es die Kreditkartenzahlung sein.

Also generieren wir uns schnell beim Zahlungsdienstleister unserer Wahl eine Einmal-Kreditkarte – und laufen vor die Wand. Denn die wird von „kfzabfrage“ schnurstracks abgelehnt. Womöglich möchten die unbekannten Betreiber sich die Option auf (unerlaubte) Folgezahlungen offenhalten. Mit einer anderen virtuellen Kreditkarte der Online-Bank Revolut klappt die Zahlung. Zumindest beinahe, denn die Revolut-App schlägt innerhalb von Sekunden Alarm.


Revolut sperrt Zahlung an kfzabfrage

Revolut sperrt Zahlung an kfzabfrage

Leider nein, leider gar nicht: Revolut erkennt den Betrugsversuch von „Autostoria24“.

Die Zahlung über 19,99 € an einen Händler namens „Autostoria24“ führte die Bank nicht aus, sondern sperrte direkt die Karte. Offenbar haben automatische Systeme zur Betrugserkennung bei Revolut zugeschlagen. Derlei vehemente Warnungen schlagen wir nicht in den Wind und brechen den Kauf ab. Stattdessen schauen wir, was wir über die Hintergründe der Masche erfahren können.

Die Recherche beginnt bei der Domain und ihren Inhabern. „kfzabfrage.de“ wurde am 29. Mai 2026, also eine Woche vor Erscheinen dieses Artikels registriert. Laut DENIC-Inhaberinformationen auf ein Unternehmen namens AUTO INFORM in der Ballifeary Road im britischen Bamburgh. Das malerische Küstendörfchen im Nordosten Englands ist berühmt für seine mittelalterliche Burg. Die diente unter ihrem altenglischen Namen Bebbanburg dem Romanhelden Uthred aus Bernard Cromwells gleichnamiger Romanreihe als Sehnsuchts- und Herkunftsort, ist eine beliebte Filmkulisse und Touristenattraktion. Doch Bamburgh hat keine Ballifeary Road, die gibt es lediglich im fünf Autostunden entfernten Inverness.

Bei der Suche nach dieser Straße fiel uns auf, dass unter derselben fiktiven Adresse wie das Kfz-Abfrageportal gleich zwei verschiedene Logistikdienstleister mit nichtssagenden Namen und verdächtiger Webseite residieren. Viel Gewerbe für ein Dorf mit 400 Einwohnern – der Verdacht liegt nahe, dass die Webseiten ebenfalls zu betrügerischen Zwecken aufgebaut wurden und die northumbrische Fantasieadresse regelmäßig recycled wird.

Auch die angeblichen E-Mail-Adressen des Domaininhabers führen ins Leere: Die Domain „autexa24.com“ existiert zwar und ist beim US-Anbieter Cloudflare gehostet, doch ist die Webseite nicht erreichbar und auch in der Wayback Machine nicht zu finden. Immerhin die zweite E-Mail-Adresse existiert, sie gehört zu einem Domain-Treuhanddienst des saarländischen Unternehmens Key Systems. Und die Kontakt-Telefonnummer? Die gehört zu einem Dienst für den kostenlosen SMS-Empfang und ist somit eine Wegwerfnummer.

Weitere Indizien für die Hintermänner sind spärlich gesät: Die AGB verweisen auf ein britisches Unternehmen namens „Datachecker Limited“, das jedoch bereits im Juli 2025 von Amts wegen liquidiert wurde. Das Hosting stellt GoDaddy in Straßburg bereit, die Domain ist über Key Systems registriert. Das stärkste Indiz könnte die Händlerkennung „autostoria24“ bei der Kreditkartenzahlung sein – dieser Name führt zu einem übel beleumundeten Händler für Fahrzeugteile, der offenbar auch seit 2025 nicht mehr im Geschäft ist.

Ermittler warnen immer wieder vor der Betrugsmasche. Die Betrüger greifen nicht nur knapp 20 Euro von ihren Opfern ab, sondern auch deren persönliche Daten und die VIN oder das Autokennzeichen. Diese können sie später nutzen, um weiteren Betrügereien Glaubwürdigkeit zu verleihen, etwa indem sie selbst als Verkäufer auftreten und Interessenten die ergatterte VIN als Legitimation mitteilen.

Einen „Fahrzeugbericht“, wie ihn der betrügerische Interessent vom Verkäufer anfordert, gibt es zudem in dieser Form nicht. Werden Sie als Verkäufer also danach gefragt, sollten Sie den Kontakt sofort abbrechen – es handelt sich um Bauernfängerei. Wenn Sie bereits gezahlt haben, reklamieren Sie die Zahlung bei Ihrem Kreditkartenunternehmen und lassen sie zurückbuchen. Da nicht auszuschließen ist, dass die Betrüger weitere Abbuchungsversuche unternehmen, behalten Sie die nächsten Kreditkartenabrechnungen genau im Auge oder lassen die Karte gar sperren.

Die Betrüger wechseln die Domains im Wochen- oder Monatstakt und treten sicherlich mit einer Vielzahl von Designvorlagen aus. Allen gemein ist jedoch: Sie sind Teil einer Betrugsmasche.


(cku)



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Angriff auf GitHub.dev stiehlt das OAuth-Token für alle Repos


Die Web-Version des Editors VS Code auf GitHub.dev hatte eine Sicherheitslücke, die es Angreifern erlaubt hat, sämtliche Repos eines Opfers zu übernehmen – auch private. Sie hätten hier Lieferkettenangriffe mit weiterem Schadcode initiieren oder einen Maintainer gezielt attackieren können.

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Jeder GitHub-Anwender hätte über einen bösartigen Link schnell Opfer werden können. Durch eine Kombination aus eingebetteten Vorschaufenstern mit von JavaScript erzeugten Tastenschlägen hätten Angreifer unbemerkt eine Extension installieren können, die das Zugangs-Token für sämtliche Repos klaut, auf die das Opfer Zugriff hat. Auch die Desktop-Version war prinzipiell betroffen, jedoch mit höheren Hürden. Microsoft hat inzwischen Gegenmaßnahmen ergriffen und verhindert nun, dass Angreifer die Warnung vor einer nicht vertrauenswürdigen Umgebung ausschalten können.

Der Sicherheitsforscher Ammar Askar hat den Angriff in seinem Blog im Detail beschrieben: GitHub bietet eine Version von VS Code im Web unter github.dev. (Genauer genommen ist VS Code ursprünglich eine Webanwendung, die via Electron im Desktop läuft.) Jeder GitHub-Anwender kann seine Repos mit github.dev/user/repo statt github.com/user/repo unmittelbar in einer VS-Code-Umgebung im Browser öffnen, bearbeiten und verwalten.

Dadurch, dass die Web-App „fast die gesamte Ladung der Millionen Zeilen der TypeScript-Codebasis ausführt, eignet sie sich hervorragend als Ziel für jeden, der Bugs in VS Code sucht“, hebt Askar hervor. Im Prinzip schützt der Editor die Anwenderinnen und Anwender durch verschiedene Sandbox-Mechanismen jedoch vor der Übermacht der JavaScript-Funktionen.

Der Angriff nutzt die Funktion Webview, die externe Inhalte in einer Sandbox in einem Iframe ausführt, zum Beispiel um Markdown zu rendern oder Jupyter-Notebooks zu bearbeiten. Intern haben Webviews eine andere Code-Quelle: vscode-webview://... statt vscode-file://... und damit keinen Zugriff auf die Node.js-APIs, auf denen VS Code basiert. Aber es gibt einen Informationsaustausch über Messages mit der übergeordneten Hauptseite. So nimmt Webview Tasten-Events (keydown) für das Hauptfenster entgegen, beispielsweise Strg-Shift-P, um die Befehlspalette von VS Code zu öffnen. Über diese wiederum lassen sich Extensions installieren. Um dann die Installation der Extension zu bestätigen, dient Strg-Shift-A, was immer den Default-Button einer Meldung wählt, hier „Install“ für Erweiterungen.

Ein Angreifer kann nun Tastatureingaben einfach mit JavaScript-Code emulieren, um die Installation einer Extension anzustoßen. Askar zeigt, wie sich weitere Sicherheitsmechanismen einfach aushebeln ließen, darunter die Warnung an das Opfer, dass ein neuer Extension-Herausgeber etwas installieren will. Diese Überprüfung konnte Askar über das Vorspielen einer vertrauenswürdigen Local Workspace Extension umgehen – eine Schwachstelle, die Microsoft laut Askar inzwischen bereinigt hat.

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Der Forscher demonstriert den Angriff mit einem Jupyter-Notebook, das über einen github.dev-Link wie oder über eine Umleitung darauf lädt. Die bösartige Extension tritt dann unbemerkt in Aktion und klaut das Token, mit dem sie Zugriff auf alle Repos bekommt, auf die auch das Opfer Zugriff hat – GitHub vergibt nur ein Token für alle Verzeichnisse.

Nur Anwender, die github.dev noch nicht oder länger nicht mehr benutzt haben, bekommen einmal die Warnung „The extension ‚GitHub Repository‘ wants to sign in using GitHub“. Im Blog von Askar findet sich ein Demo-Link, den die heise-developer-Redaktion jedoch nicht auf Sicherheit überprüft hat.

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(who)



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Rechenzentren in der EU: Stromfresser sollen uns souverän machen


Das Problem verfolgt die Debatte um digitale Souveränität wie ein Schatten: Der Begriff ist nicht definiert. Wer genau sich von wem unabhängiger machen soll, bleibt unklar. Nun will die EU den Ausbau von Rechenzentren als Schritt zu mehr Souveränität verkaufen. Dabei entstehen allerdings neue Abhängigkeiten, und zwar von Energieversorgern.

Am Mittwoch hat Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen das lang erwartete Technological Sovereignty Package präsentiert. Von der Hardware bis zur Software will die Kommission Europa technologisch autonomer und resilienter machen. „Wir können es uns nicht leisten, bei den Technologien, die den Betrieb unserer Krankenhäuser, die Stabilität unserer Energienetze und die Sicherheit unserer Dienste gewährleisten, von anderen abhängig zu sein“, lässt sich Ursula von der Leyen (CDU) zitieren.

Eine Definition für digitale Souveränität habe die Kommission allerdings versäumt, kritisiert Marielle-Sophie Düh. Sie ist Doktorandin am Centre for Digital Governance der Hertie School und Mitglied der Forschungsgruppe „Politics of Digitalization“ vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Die Kommission reduziere „Souveränität weitgehend auf ein industriepolitisches Projekt“.

Energiebedarf: verfünffachen

Daraus macht die Kommission keinen Hehl. Ganz offiziell will sie mit dem Paket „die Wettbewerbsfähigkeit und die geoökonomische Position Europas stärken“, heißt es in einer Zusammenfassung. Hierfür will sie den Weg für mehr Rechenzentren ebnen.

Offenbar waren die Lobby-Bestrebungen von Wirtschaftsverbänden erfolgreich. Im Vorfeld hatte etwa der Verband der Internetwirtschaft eco gewarnt: Europa dürfe „den Ausbau von Rechenzentren nicht durch neue Regulierung selbst ausbremsen“. Dabei ist Deutschland heute schon nach den USA das Land mit den weltweit meisten Rechenzentren.

Nun will die EU-Kommission Genehmigungsverfahren für Rechenzentren unter bestimmten Bedingungen beschleunigen. Wie ein hochrangiger EU-Beamter erklärte, visiert die Kommission mit ihrem Paket an, dass sich der Energiebedarf europäischer Rechenzentren in etwa verfünffachen wird – von zurzeit 12 Gigawatt auf 60 Gigawatt im Jahr 2035.

Damit verschlingen Rechenzentren zunehmend große Teile des Strombedarfs ganzer EU-Länder. Rechenzentren in Irland beanspruchen bereits heute 22 Prozent des dortigen Bedarfs, mehr als ein Fünftel. In Deutschland sind es noch vier Prozent.

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Umweltvorschriften: verwässern

Um „den Weg für diese stromfressenden Rechenzentren frei zu machen“, sei die Kommission dazu bereit, „Umweltvorschriften zu verwässern“, kritisiert Bram Vranken. Er ist Forscher und Aktivist beim Corporate Europe Observatory und untersucht die Lobby-Taktiken von Unternehmen wie Meta, Amazon und Google. Dafür werfe die Kommission ihre Klimaziele über den Haufen. So habe Big Tech mithilfe aggressiver Lobbyarbeit den „Plan der Kommission, Mindeststandards für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren einzuführen, zum Scheitern gebracht“, so Vranken.

Er warnt: Mit ihrer Wirtschaftspolitik wird die EU „unser aller Stromrechnungen in die Höhe treiben“. In Irland ist das seit mindestens einem Jahr bittere Realität.

KI-Wettlauf: mithalten

Mit den Rechenzentren und ihrem Energiehunger will die EU im weltweiten KI-Wettlauf mithalten. Dafür hat die Kommission schon vor gut einem Jahr den Aktionsplan „Kontinent KI“ aufgestellt, wonach sogenannte Künstliche Intelligenz die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend bestimme.

Auch wenn Tech-Konzerne gerne ein anderes Bild vermitteln, verbraucht vor allem generative KI viel Energie und treibt den Bedarf weiter in die Höhe: So erwartet die Internationale Energieagentur, dass der Stromverbrauch aller Rechenzentren weltweit bis 2030 auf rund 945 Terrawattstunden ansteigt. Das wäre doppelt so viel wie im Jahr 2024.

Die Kommission will zwar an der Energieeffizienz schrauben, um den Bedarf an teurer Energie aus fossilen Brennstoffen zu begrenzen und stärker auf erneuerbare Energien zu setzen. Aber in welchem Ausmaß wird das gelingen? In Deutschland geht Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen ganz anderen Weg. Die Ex-CEO des Strom- und Gasnetzbetreibers Westenergie bastelt an der Ausschreibung für mehr Kapazität bei Gastkraftwerken: 20 Gigawatt bis 2030.

Für die„AI First“-Mentalität der EU-Kommission ist „digitale Souveränität“ bloß ein Label. Im Zentrum steht der globale Industrie-Wettbewerb – nicht Folgen für Umwelt oder Gesellschaft. Jüngst hat die EU-Kommission den Siemens-Vorstandsvorsitzenden Jim Hagemann Snabe als Berater für industrielle KI eingesetzt. In Brüssel gab es dafür viel Kritik, immerhin hatte sich Snabe dafür eingesetzt, KI-Vorschriften in der EU zu schleifen. Die Folgen der KI-Politik dürften jedoch alle treffen, spätestens bei der Stromrechnung.



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