Künstliche Intelligenz
Western Digital beschleunigt SATA-Festplatten auf 500 MByte/s
Festplatten schaffen in den Außenzonen bislang rund 300 MByte/s, im Vergleich zu PCIe-SSDs ist das sehr langsam: Die schnellsten M.2-SSDs kommen beim Schreiben auf fast 14.000 MByte/s. Viele in Rechenzentren eingesetzte SSDs aber verzichten auf einen beschleunigenden SLC-Cache und schreiben die Daten direkt in die Flash-Zellen; dadurch sinken die Schreibraten von QLC-SSDs teils auf deutlich weniger als 1000 MByte/s.
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Western Digital (WDC, Western Digital Corporation) will seine Rechenzentrumsfestplatten nun auf eine Schreib- und Lesegeschwindigkeit von 500 MByte/s bringen. Änderungen in der Hardware sind dazu nicht notwendig, sagte der Produktchef des Unternehmens, Ahmed Shihab, im Gespräch mit heise online. Der Grundgedanke leuchtet sofort ein: Statt nur einen Kopf zu benutzen, um eine Spur zu schreiben oder zu lesen, nutzt WDC dabei mehrere und beschreibt gleichzeitig mehrere Scheiben oder liest deren Daten aus.
Bislang hat noch kein Festplattenhersteller diese Technik kommerziell eingesetzt. Die Spuren auf modernen Festplatten sind gerade noch etwa 30 Nanometer breit, auf verschiedenen Scheiben „übereinander“ liegende Spuren sind wahrscheinlich niemals wirklich an der gleichen Stelle. Erst durch den Einsatz eines sehr fein verstellbaren Gelenks an der Kopfspitze lässt sich dieser auf die richtige Position bringen – das Unternehmen setzt dazu auf den vor einigen Jahren eingeführten Triple Stage Actuator (WDC erklärt dessen Funktion in einem Youtube-Video).
Laut Shihab sind bereits solche Laufwerke bei Pilotkunden im Einsatz. Es seien keine Änderungen an der Schnittstelle oder den Gehäusen notwendig, sagte er. Die Reaktionen der Kunden seien positiv, sie fragten nach kommerzieller Verfügbarkeit und noch höheren Geschwindigkeiten.
Western Digital nennt diese Laufwerke High-Bandwidth Drives. Primäres Ziel sei es, das SATA-Interface vollständig auszureizen. Grundsätzlich seien aber noch weit höhere Geschwindigkeiten möglich, etwa mit dem bewährten SAS-Interface oder auch mit einer PCIe-Schnittstelle. Shihab betonte, dass Entwicklungen auf der Basis konkreter Kundenanforderungen erfolgten. Ziel sei es, die Festplatte für das KI Zeitalter neu zu erfinden, ohne bestehende Infrastrukturen der Kunden aufzubrechen. Eine spätere Aufwertung bestehender Laufwerke mit einer Unterstützung für das parallele Arbeiten erwarten wir nicht.
Zu den aufgrund von Kundenanforderungern entwickleten Dingen gehört auch einer Verringerung der Leistungsaufnahme der Laufwerke um rund 20 Prozent durch eine verringerte Drehzahl. Solche Laufwerke könnten etwa in einem günstigeren Storage-Tier zum Einsatz kommen; trotz der 20-prozentigen Energieeinsparung sei ihre Leistung nur um 7 Prozent geringer. Konkrete Produkte kündigte Shihab nicht an.
Mehr Festplattenkapazität
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Noch sind die High-Bandwitdh-Laufwerke nicht serienreif. Shihab kündigte eine weitere Kapazitätsstufe für traditionelle Serverlaufwerke an: In der zweiten Jahreshälfte soll eine UltraSMR-Festplatte mit 40 TByte Kapazität erscheinen. Sie nutzt wie bereits die Modelle mit 32 und 36 TByte eine Energieunterstützung beim Schreiben, WDC nennt die Technik Energy Assisted Perpendicular Magnetic Recording (ePMR).
Bei UltraSMR handelt es sich um eine Erweiterung der normalen SMR-Festplatten, die Daten überlappend schreiben (Shingled Magnetic Recording) und damit 10 bis 15 Prozent höhere Kapazitäten aufweisen. UltraSMR bringt durch größere SMR-Bereiche sowie verbesserte Fehlerkorrektur mehr als 20 Prozent Kapazitätszuwachs, setzt aber ebenfalls die passende Ansteuerung durch den Hostcontroller beziehungsweise die Storage-Software voraus. An einem handelsüblichen PC sind solche Laufwerke nicht einsetzbar.
ePMR soll für Kapazitäten bis zu 50 TByte ausreichen, zum Marktstart solcher Laufwerke sind jedoch noch keine Termine bekannt. Parallel dazu entwickelt WDC die HAMR-Technik weiter, die für Laufwerke mit weit über 100 TByte taugen soll. 100-TByte-Laufwerke seien im Labor bereits möglich, auch die physikalischen Grundlagen für 200-TByte-Laufwerke seien bekannt.
(ll)
Künstliche Intelligenz
MacBook Neo: Bewegt Apples Billig-Mac PC-Nutzer zum Umstieg?
Motiviert das neue MacBook Neo tatsächlich Menschen, die bislang einen PC genutzt haben, erstmals einen Mac zu kaufen? Ein X-Post von Apple-Chef Tim Cook scheint diese Vermutung zu bestätigen. Der Mac habe gerade seine beste Startwoche bei Erstkäufern erlebt, die es jemals gegeben hat, frohlockte Cook, ohne präzise das Modell zu benennen.
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Da zusammen mit dem Neo das MacBook Air mit M5 und das MacBook Pro mit M5 Pro und M5 Max an den Start gingen, die beide Fortschreibungen der vorhandenen Modelle sind, dürfte hier vor allem das Neo den Ausschlag gegeben haben. Mit Preisen von 699 und 799 Euro für Speicher-Ausstattungen mit 256 bzw. 512 GByte unterbietet Apple mit dem Neo deutlich seinen bisherigen Startpreis für Macs. Das Gerät ist damit das günstigste MacBook, das Apple je verkauft hat. Das bunte MacBook Neo soll den Laptop-Markt aufwirbeln und richtet sich gezielt an preisbewusste Käufer.
Angriff auf die PC-Mittelklasse
Mit dem neuen Modell ist Apple in den Wettbewerb gegen günstige PC-Notebooks eingetreten und versucht dort, mit dem Einsatz eines Aluminiumgehäuses, dem A18-Pro-Chip und dem 13-Zoll-Liquid-Retina-Display die Standards für Geräte in dieser Preisklasse hochzusetzen. Laut Asus-Finanzchef Nick Wu schockt das preiswerte MacBook Neo den gesamten Markt und zwingt die Windows-Konkurrenz zu neuen Strategien. Natürlich gibt es allerlei Abstriche gegenüber Apples höherpreisigen MacBooks, die unter anderem bessere Anschlüsse, andere Bildschirmgrößen und -qualitäten und höhere Leistung bieten. Zudem zeigen erste Benchmarks, dass das MacBook Neo bei der SSD-Geschwindigkeit deutlich hinter den M5-Modellen zurückbleibt.
Trotzdem scheint das neue Modell bei der Zielgruppe zumindest zum Auftakt recht gut zu funktionieren. Bei Onlinebestellungen auf Apples Website sind die Lieferzeiten bereits auf Mitte April gerutscht. Der Name soll dabei laut Apple ein „frisches“ Gefühl vermitteln; warum das MacBook Neo so heißt, erklärte kürzlich eine Marketingdirektorin des Konzerns. Längere Wartezeiten sind für gewöhnlich ein Indiz, dass Apple der Nachfrage kaum nachkommt. Auch sollen Inzahlungnahmen alter Geräte in der Startwoche deutlich nach oben geschnellt sein, berichtet die Website MacRumors. Es sei gar der größte Anstieg der Mac-Inzahlungnahmen seit Veröffentlichung der Apple-Silicon-Macs zwischen 2020 und 2021 gewesen. Wer sich für das Gerät interessiert, sollte jedoch die technischen Nachteile des MacBook Neo genau prüfen, da Apple unter anderem beim Display-Farbraum und der Tastaturbeleuchtung gespart hat.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
Schutz vor digitaler Gewalt: Entwurf in den Startlöchern
Gegen digitale Formen von Gewalt soll es künftig einen besseren Schutz geben. Der Gesetzentwurf sei „fast fertig“, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, das sich regelmäßig mit Themen der Netzpolitik befasst, am Mittag in Berlin. Kern des Vorhabens seien zwei unterschiedliche Stränge: In einem strafrechtlichen Teil sollen unter anderem die Erstellung von Deepfake-Pornografie strafbewehrt und weitere Formen digitaler Gewaltausübung sanktioniert werden.
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Damit soll auch eine vorbeugende Wirkung erreicht werden: „Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits am Morgen bei RTL/n-tv. „Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Deepfakes als Waffe gegen Frauen eingesetzt werden“, fordert die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anne König (CDU). „Wer die Intimsphäre verletzt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren.“
Über ein digitales Gewaltschutzgesetz beriet bereits 2023 die vorangegangene Bundesregierung, bislang jedoch kam kein konkreter Gesetzestext zustande. Ergänzend zu den Strafrechtsverschärfungen sollen in dem Entwurf nun auch die zivilrechtlichen Möglichkeiten für Betroffene gestärkt werden: So soll unter anderem der Auskunftsanspruch zu Nutzern gegenüber den Plattformen besser durchsetzbar werden, wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht. Da ein Firmenstrafrecht im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, enthält auch der wohl kommende Vorschlag keine entsprechenden Normen, die etwa die Mithilfe bei Erstellung oder Verbreitung strafrechtlich sanktionieren würden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstützt zudem die EU-Initiativen dazu, die sexualisierte Deepfake-Generierung europarechtlich zu unterbinden, indem Anbietern Vorgaben auferlegt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstütze das Vorhaben, sagte der stellvertretende Regierungssprecher am Mittag in Berlin.
Aktueller Fall befeuert Tätigwerden
Während die Plattformregulierung als solche europarechtlich abschließend geregelt ist, blieb das Strafrecht stets Mitgliedstaatszuständigkeit. Der Digital Services Act verweist etwa auf die nationalen Straftatbestände, die in Deutschland bei bestimmten Deliktsformen aber bislang fehlten. Betroffene konnten bisher daher nur versuchen, auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Rechte durchzusetzen, Inhalte entfernen zu lassen und von Tätern Entschädigungen einzufordern – ein aufwendiges Verfahren, das Opfern enorme Aufwände aufbürdet. Gegen Täter soll bei massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch die Möglichkeit geschaffen werden, deren Account bei Plattformen zwangsweise sperren zu lassen. Insbesondere bei reichweitenstarken Profilen würde das abschreckende Wirkung haben können, so die Hoffnung im Justizministerium.
Aktuell wird über die Folgen und Täterschaft digitaler Gewalt aufgrund erhobener Vorwürfe von der Schauspielerin Collien Fernandes gegenüber ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen diskutiert. In Spanien, wo Fernandes nun Strafanzeige gestellt hat, ist die strafrechtliche Gesetzgebung zu digitalen Gewaltausübungsformen sehr viel umfassender als in Deutschland. Ein besserer Schutz vor analoger Gewalt wird derzeit ebenfalls noch in den Institutionen beraten und schließt unter anderem die elektronische Fußfessel als Möglichkeit zur Überwachung von Annäherungsverboten ein.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
Googles KI-Zusammenfassungen: Opt-out für britische Medienhäuser angekündigt
Googles KI-Zusammenfassungen sorgen für großen Unmut bei Betreibern von Nachrichtenseiten. Weltweit gibt es Initiativen dagegen, in Großbritannien jetzt eventuell mit einem ersten Erfolg: Google will den Betroffenen einen Opt-out ermöglichen, wie das Unternehmen jetzt in einer Antwort an die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authoritiy (CMA) ankündigte. Details und einen Zeitplan bleibt Google aber schuldig.
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Seit rund einem Jahr gibt es sie auch in Deutschland: Kleine Texte mit Zusammenfassungen der Suchergebnisse, die in den Google-Suchergebnissen an oberster Stelle auftauchen und das wiedergeben, was Nutzer eigentlich erst beim Besuch der gefundenen Webseiten gelesen hätten. Das stellt gerade journalistische Online-Medien, die von den Aufrufen ihrer Inhalte leben, vor große Herausforderungen; etwa den erheblichen Rückgang der Seitenaufrufe.
Die Bredouille für die Verlage: Googles Crawler lassen sich nur ganz oder gar nicht aussperren. Wer nicht will, dass Google KI-Zusammenfassungen seiner Inhalte erstellt, der kann das Crawling seiner Seiten nur vollständig verbieten – und wäre dann auch nicht mehr in den Google-Suchergebnissen oder bei Google Discover zu finden.
Google im Visier der britischen Wettbewerbsaufsicht
In Großbritannien rief das die CMA und den Verlegerverband Publisher‘s Association auf den Plan. 2025 brachte das Google zunächst den „Strategic Market Status“ (SMS) ein, womit die CMA Google als Unternehmen von besonders großer Marktmacht einstuft. Damit kann die Behörde weitreichende Vorgaben machen; etwa wie Google seine Suchmaschinenrankings auf dem britischen Markt zu gestalten hat.
Im Januar machte die CMA erste Vorschläge, wie Google die Marktbedingungen verbessern könnte. Sie sprach sich für mehr Wahlmöglichkeiten und Transparenz für Verlage bei KI-Zusammenfassungen, fairere und transparentere Rankings in den Suchergebnissen mit der Möglichkeit, Probleme an Google zu melden, und gesetzlich vorgeschriebene Auswahlbildschirme für die Standardsuchmaschine auf Android-Geräten und im Google-Chrome-Browser aus. Außerdem soll die Nutzung von Datenauswertungen von Google-Suchtrends deutlich einfacher werden. Allerdings müssen die Vorschläge erst noch im Rahmen des Digital Markets Regime abgestimmt werden – einem gesetzlichen Rahmenwerk zur Regulation digitaler Märkte in Großbritannien, etwa für App-Stores, soziale Medien oder E-Commerce-Plattformen.
Trennung zwischen KI-Crawlern und Websuche-Crawlern gefordert
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Der Publisher’s Association gingen diese Vorschläge noch nicht weit genug. Sie fordert, dass Google eine klare Trennung zwischen KI-Crawlern und Crawlern für die Google-Suche vornimmt. Am Mittwoch veröffentlichte Google nun eine Stellungnahme zu den CMA-Vorschlägen. Zum Opt-out für KI-Zusammenfassungen heißt es hier nur: „Wir arbeiten an weiteren Aktualisierungen unserer Kontrollmöglichkeiten, damit Websites generative KI-Funktionen in der Suche gezielt deaktivieren können.“
Auch zur Forderung nach faireren und transparenteren Rankings und Auswahlbildschirmen zur Standardsuchmaschine äußerte sich Google: „Wir gewähren unseren eigenen Produkten keine Vorzugsbehandlung, was auch durch die eigenen Überprüfungen der CMA bestätigt wird“, betonte der Suchmaschinen-Riese.
Vorschläge von Drittanbietern könnten Googles Systeme und damit auch die Nutzer Manipulationen und Missbrauch aussetzen. Hierfür gibt es aber keine Belege. Es würde laut Google die Bekämpfung von Spam erschweren und letztendlich die Fähigkeit beeinträchtigen, Verbesserungen für Nutzer in Großbritannien einzuführen. In der Vergangenheit hatte Google zum Beispiel in den USA kartellrechtliche Schwierigkeiten, da der Vorwurf lautete, Google würde seine Marktmacht ausnutzen, um seine eigenen Werbeprodukte zu überhöhten Preisen zu vermarkten.
Standard-Suchmaschine: Google schlägt Schalter in den Geräteeinstellungen vor
Eine interessante Alternative schlug Google zu den Auswahlbildschirmen zur Standardsuchmaschine vor. Zunächst verwies das Unternehmen auf einen entsprechenden Auswahlbildschirm, der in Großbritannien bereits bei der Ersteinrichtung von Android-Geräten auftaucht.
Android-Nutzer können ihre bevorzugten Dienste ganz einfach auswählen, und in Großbritannien werden bei der Einrichtung neuer Android-Geräte sogar Auswahlbildschirme angezeigt. Der Vorschlag der CMA, jedes Jahr aufs Neue per Pop-up-Fenster nach der bevorzugten Suchmaschine zu fragen, würde Nutzer in Googles Augen zu sehr stören. Stattdessen plädiert das Unternehmen für einen permanenten Schalter in den Geräteeinstellungen, um die Standardsuchmaschine jederzeit zu ändern.
Es ist ein erster Schritt, den Google in Großbritannien in Richtung CMA und Verleger macht. Doch bis wirklich beschlossen ist, welche Maßnahmen Google umsetzen muss, wird es voraussichtlich noch längere Zeit dauern.
(nen)
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