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Künstliche Intelligenz

„Wirtschaftlich bedeutsam“ – KI sorgt für Produktivität


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Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz steigert die Produktivität von Unternehmen innerhalb der EU um rund vier Prozent. Das legt ein Arbeitspapier der Europäischen Investitionsbank (EIB) nahe. Das sei zwar „wirtschaftlich bedeutsam“, aber eine geringere Steigerung, als andere Szenarien prognostiziert hätten.

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Entgegen verbreiteten Befürchtungen konnte kein Stellenabbau aufgrund von KI festgestellt werden. Die Mitarbeitenden würden in KI-anwendenden Unternehmen zum Teil sogar von höheren Löhnen profitieren. Entscheidend dafür sei nicht bloß die Anschaffung der Software, sondern besonders Investitionen in entsprechende Fort- und Weiterbildungen des Personals.

Ob diese Entwicklungen langfristig anhalten, lasse sich bisher nicht absehen. Die Forschenden betonen, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handeln könnte, die wieder abreißt.

Für ihre Analyse haben die Forschenden der Bank über 12.000 Nichtfinanzunternehmen in der EU mit 800 vergleichbaren US-Unternehmen in einem Zeitraum von fünf Jahren gegenübergestellt und mithilfe der Instrumentalvariablenmethode analysiert. So solle nicht nur Repräsentativität hergestellt, sondern auch KI als eindeutiger Grund für steigende Produktivität identifiziert werden.

Von dieser Produktivitätssteigerung haben jedoch nicht alle EU-Staaten etwas, erklären die Forschenden. Während Unternehmen in wirtschaftlich weiter entwickelten Staaten, etwa Schweden oder Deutschland, vielfach auf KI setzen, bleiben wirtschaftlich weniger entwickelte Staaten auf der Strecke. Besonders seit 2023 wachse diese Schere im KI-Vorbereitungsindex.

Auch bei den europäischen Firmen sei dies erkennbar. Demnach profitieren besonders große und mittelgroße Unternehmen von der Produktivitätssteigerung. Kleinen Unternehmen in der EU mit weniger als 50 Mitarbeitenden fehle es oft an Ressourcen und Expertise, um KI im erforderlichen Maße einzusetzen.

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Die EU sollte kleine Unternehmen finanziell dabei unterstützen, die erforderliche Größe für eine KI-Implementation zu erreichen, führen die Autorinnen und Autoren daher als Handlungsempfehlung für die EU an. Dafür müsse man die europäischen Finanzmärkte stärken. Neben Investitionen in KI-Software und Lizenzen sei es außerdem wichtig, Fortbildungen und Lehrgänge zum Umgang mit KI zu fördern.

Vor einigen Tagen berichtete der Direktor des Stanford Digital Economy Lab, Erik Brynjolfsson, dass ein Produktivitätsschub in den USA in einer ähnlichen Größenordnung mit KI erklärt werden kann. Der jährliche nationale Produktivitätszuwachs habe sich dort 2025 im Vergleich zu den vorherigen zehn Jahren auf 2,7 Prozent verdoppelt. Grund dafür seien die einsetzenden Wirkungen von Investitionen in den KI-Markt.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Google Chrome erhält drei nützliche Produktivitäts-Features


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Chrome wird hilfreicher beim Arbeiten mit drei neuen Features: Geteilte Tab-Ansicht, PDF-Vermerke und die Möglichkeit, PDFs direkt in Google Drive abzuspeichern.

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Die erste Funktion nennt Google „Split View“. Sie ermöglicht, zwei Webseiten in einem gemeinsamen Tab nebeneinander anzuzeigen. Das soll das ständige Wechseln zwischen zwei Fenstern oder Tabs reduzieren und das Multitasking erleichtern.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Funktion zu nutzen: Entweder ziehen Sie einen Tab an den linken oder rechten Rand des Browserfensters und lassen ihn dort los, oder Sie klicken einen Link mit der rechten Maustaste an und wählen im Kontextmenü die entsprechende Split-View-Option. Mit einem Schieberegler in der Mitte lassen sich die Größen der beiden Ansichten anpassen. Über ein anpinnbares lcon in der Adressleiste stehen weitere Optionen zur Verfügung.

Chrome ist nicht der erste Browser mit geteilter Tab-Ansicht. Auch Microsoft Edge und Opera unterstützen diese Funktion bereits. Mit letzterem lassen sich bis zu vier Webseiten gleichzeitig in einem Tab darstellen. Auch Vivaldi hat erst kürzlich eine ähnliche Funktion eingeführt.

Mit der zweiten Funktion lassen sich PDFs direkt im Browser bearbeiten: Nutzer können über das entsprechende Icon Text hervorheben und mit der Maus Vermerke einfügen, ohne Umwege über ein anderes Programm zu gehen. Auch digitale Unterschriften lassen sich damit anfertigen.

Schließlich führt Google die Möglichkeit ein, PDFs direkt in Google Drive zu speichern, damit sie später nicht verloren gehen. Die Dateien werden im Ordner „Aus Chrome gespeichert“ abgelegt und sind damit auf anderen Geräten auffindbar.

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Chrome machte zuletzt durch Sicherheitsprobleme Schlagzeilen. So musste Google ein Notfall-Update veröffentlichen, um eine bereits aktiv ausgenutzte Schwachstelle zu schließen, über die Angreifer Schadcode ausführen konnten. Zudem entdeckten Forscher Hunderte teils populäre Erweiterungen, die den Browserverlauf an Hersteller übermittelten, sowie eine Kampagne mit gefälschten KI-Add-ons, die Daten von rund 260.000 Nutzern abgriffen.

Tipps, wie sich der Browser datenschutzfreundlicher konfigurieren und vor Tracking schützen lässt, finden Sie in unserem neuen Ratgeber.

Siehe auch:


(tobe)



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Künstliche Intelligenz

CLC 2026: Call for Proposals für Platform Engineering, DevEx und KI gestartet


Als Treffpunkt für IT-Profis, die Verantwortung für den gesamten Software-Lifecycle übernehmen, rückt die Fachkonferenz CLC die Themen Developer Experience und Platform Engineering sowie Agentic AI in den Mittelpunkt. Dabei geht es um Best Practices und Trends rund um sämtliche Aspekte der Software Delivery – von der Infrastruktur bis zur automatisierten Anwendungsbereitstellung. Die CLC findet am 11. und 12. November 2026 erneut im Congress Center Rosengarten in Mannheim statt. Neben den beiden Konferenztagen ist ein vorgelagerter Workshop-Tag geplant.

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Im Rahmen des Call for Proposals (CfP) suchen die Veranstalter iX und dpunkt.verlag Expertinnen und Experten, die ihre Vorschläge bis zum 21. April 2026 einreichen können. Da die Organisatoren ein möglichst ausgewogenes und barrierefreies Programm auch für alle internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer anstreben, ist nicht nur die Website in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar, auch die Agenda soll in diesem Jahr eine Mischung englisch- und deutschsprachiger Vorträge bieten.

Das Programmkomitee wünscht sich Einreichungen unter anderem zu Themen wie:

  • Platform Engineering: Internal Developer Platforms, Golden Paths, Platform as aProduct…
  • Developer Experience: Messbarkeit, Cognitive Load und Feedback Loops…
  • Agentic AI und Automatisierung: KI-Agenten und -Assistenten, Large Language Models, Cloud-Native-AI-Plattformen…
  • Software Delivery: CI/CD-Architekturen, GitOps, Release-Strategien…
  • Dev(Sec)Ops und Security: Shift Left, Policy as Code…
  • Container und Kubernetes: Betrieb, Skalierung, Kosten…
  • Observability und SRE: OpenTelemetry, Reliability Engineering, Incident Analysis…

Die CLC-Veranstalter suchen Vorträge von rund 45 Minuten inklusive Fragerunde sowie ganztägige Workshops mit sechs bis sieben Stunden Umfang. Die Abstracts sollten zwischen 400 und 700 Zeichen umfassen; ergänzende Materialien wie ausführlichere Beschreibungen oder Foliensätze sind willkommen. Gefragt sind nicht nur Einreichungen von professionellen Speakern.

Entscheidend ist, dass die Vortragenden Erfahrungen aus realen Projekten teilen, aus denen andere lernen können. Erwünscht sind vor allem Praxisberichte mit klaren Learnings, Entscheidungen und Trade-offs – auch wenn nicht alles perfekt gelaufen ist. Architektur- und Betriebsentscheidungen mit technischer Tiefe sollten im Vordergrund stehen.

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Ausdrücklich nicht erwünscht sind Marketing- oder Produkt-Pitches, reine Tool-Demos ohne Kontext sowie Grundlagen-Tutorials ohne Praxisbezug. Angesprochen fühlen sollen sich unter anderem Platform Engineers, Softwareentwicklerinnen und -entwickler, DevOps- und SRE-Engineers, Cloud- und Infrastructure Engineers sowie Tech Leads und Engineering Manager. Auch Open-Source-Maintainer und -Contributors sind eingeladen, Vorschläge einzureichen.


Eindrücke von der Konferenz CLC 2025

Eindrücke von der Konferenz CLC 2025

Die Auswahl der Beiträge erfolgt inhaltlich und, falls möglich, über ein anonymisiertes Review-Verfahren durch das Programmkomitee. Die Veröffentlichung des vollständigen Konferenzprogramms ist für Ende Mai 2026 geplant.

Wer über den Fortgang der Konferenz informiert bleiben möchte, kann sich auf der CLC-Website für den Newsletter registrieren oder den Veranstaltern auf LinkedIn folgen – der Hashtag lautet #CLC_Conf.


(map)



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Sammelklage gegen Telekommunikationsanbieter 1N Telecom


Nach Tausenden Beschwerden über den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Das Bonner Bundesamt für Justiz veröffentlichte eine entsprechende Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Verbandsklageregister, die Klage ist am Oberlandesgericht Hamm anhängig (Aktenzeichen I-13 VKl 3/25).

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Nun haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich in das Register einzutragen und bei der Klage kostenlos mitzumachen. Möglicherweise können sie knapp 420 Euro zurückbekommen.

Diesen Geldbetrag hatte 1N Telecom in den vergangenen Jahren von neuen Kunden gefordert, aus Sicht der Verbraucherschützer zu Unrecht. Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 beschwerten sich deutschlandweit rund 15.000 Menschen bei den Verbraucherzentralen über die Firma, viele von ihnen waren Senioren. Nicht immer ging es bei diesen Beschwerden um die 420 Euro, sondern auch um andere Anliegen bezüglich 1N Telecom.

Verbraucherinnen und Verbraucher hatten von der Düsseldorfer Firma ein Angebot eines 24-Monats-Vertrags für das Festnetz-Telefon und DSL-Internet zugeschickt bekommen, ein Teil von ihnen nahm es an. Von denen wiederum merkten nach Darstellung des vzbv viele erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.

Manch einer von den Verbrauchern verhinderte daraufhin die Portierung seiner Telefonnummer, woraufhin 1N Telecom den noch frischen Vertrag kündigte und 419,88 Euro gewissermaßen als eine Art Schadenersatz forderte. Das zahlten viele Verbraucher. Eingeholt wurde das Geld über eine andere, mit 1N Telecom verbundene Firma, gegen die sich die Klage ebenfalls richtet.

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1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein Firmensprecher mit.

Es ist nicht das erste Mal, dass 1N Telecom wegen seines damaligen Vorgehens juristischen Gegenwind bekommt. 2023 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken durfte.

Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern es um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe, entschied das Gericht im Sommer 2023.

Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals für unzulässig (38 O 182/23). Die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher, die diesen Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen.


(afl)



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