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25.000 Dollar für ein paar Minuten: Neuer Starlink-Tarif für US-Kamikazedrohnen
Kamikazedrohnen des US-Militärs fliegen für ein paar Minuten oder höchstens Stunden, bevor sie mit einer tödlichen Explosion in ihr Ziel auf dem Boden krachen. Für die zur Steuerung notwendige Starlink-Anbindung hat das US-Militär bislang 5.000 US-Dollar bezahlt, pro Flugdrohne. Während des Angriffs auf den Iran konnte Starlink-Betreiber SpaceX (Space Exploration Technologies) seine Marktmacht ausspielen und den Preis auf fast 25.000 US-Dollar verfünffachen.
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Dies berichtet Reuters unter Berufung auf Dokumente des US-Verteidigungsministeriums und zwei namentlich nicht genannte Eingeweihte. Der Preis von knapp 25.000 Dollar ist demnach der monatliche Tarif für Starlink-Terminals in Flugzeugen. SpaceX setzt ihn jetzt auch für Kamikazedrohnen durch, die nur kurze Zeit im Einsatz sind, bevor sie, samt Starlink-Terminal, explodieren. Das Unternehmen vertrete den Standpunkt, dass die Militärs den Monatstarif von 5.000 US-Dollar für Land- oder Wasserdrohnen missbräuchlich für ihre kurzlebigen Flugdrohnen genutzt hätten. Mangels Alternative müssen die USA den höheren Preis bezahlen. Nicht zuletzt hilft das SpaceX beim geplanten Börsengang hilft.
Iranische Drohnen des US-Militärs
Es geht um das Low-cost Uncrewed (Unmanned) Combat Attack System FLM-136 (LUCAS). Die Starrflüglerdrohne wurde von Spektreworks für das US-Militär entwickelt und erstmals Anfang des Jahres gegen den Iran eingesetzt. Ironischerweise ist LUCAS eine leicht verkleinerte Variante des vom Iran entwickelten Modells HESA Shahed 136. Spektreworks hat Shahed reverse engineered.
Low Cost bedeutet laut Reuters 30.000 US-Dollar pro Stück, wohl inklusive der ursprünglichen Zahlung von 5.000 US-Dollar für die Starlink-Anbindung. Seit dem erzwungenen Tarifwechsel muss das US-Militär also rund 50.000 US-Dollar pro Stück budgetieren.
Musk verweist auf Starshield
Elon Musk sei bereits am 1. März, einen Tag nach dem Beginn des Angriffs der USA und Israels auf den Iran, auf die Sache aufmerksam geworden. Der SpaceX-Chef antworte auf ein Online-Posting, das eine LUCAS-Flugdrohne mit eingebautem Starlink-Terminal zeigte: „Es ist eine Verletzung der Starlink-AGB, das Terminal für Waffensysteme einzusetzen. Das betrifft alle Nutzer und wird bei Erkennung deaktiviert.”
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Tatsächlich ist das Starlinks AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) so nicht zu entnehmen. Sie weisen lediglich darauf hin, dass Starlink nicht für den Einsatz mit Waffen konzipiert sei. Werden Starlink-Terminals modifiziert, behält SpaceX sich vor, „nach freiem Ermessen” technische Unterstützung zu verweigern und den Vertrag zu kündigen. Da LUCAS-Drohnen nur sehr kurz eingesetzt werden, ficht eine etwaige Vertragskündigung Krieger nicht an.
Musk verwies damals auch auf das für das US-Militär entwickelte Angebot Starshield. Dessen Satelliten bieten zusätzliche Funktionen, insbesondere zur lückenlosen Dauerüberwachung unseres gesamten Planeten. Die Funkverbindungen dürften besser verschlüsselt aber leichter zu stören sein, weil das Signal breiter ist. Daher setzen Militärs im Kampfeinsatz regelmäßig auf das herkömmliche Starlink.
Enorme Geldforderungen für Handy-Dienst
Mit dem Angriff der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar hat das iranische Regime das Internet im Land abschalten lassen. Zwar wurden Starlink-Terminals ins Land geschmuggelt; deren Einsatz ist allerdings verboten und lebensgefährlich. In Städten betreibt das iranische Regime Berichten zufolge Störsender gegen die Starlink-Verbindungen. Erst am Montag wurden Internetzugänge im Iran reaktiviert, jedoch mit verstärkter Zensur. Beispielsweise wird Whatsapp blockiert.
Die digitale Totalzensur schnitt nicht nur Iraner von unabhängigen Nachrichten ab, sie verhinderte auch, dass sie Informationen über die Zustände im Land übermitteln. Solche Informationen wären für angreifende Militärs wertvoll.
Die US-Regierung, aber auch Vertreter der Zivilgesellschaft, wollten, dass SpaceX seine Starlink-Satelliten für direkte Funkverbindungen zu Mobiltelefonen im Iran öffne. SpaceX war laut Reuters bereit dazu, verlangte aber eine halbe Milliarde US-Dollar für die Inbetriebnahme der neuen Funktion und dann monatlich 100 Millionen US-Dollar. Diese Monopolrendite habe dann sogar das Pentagon verschreckt.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Kommentar: Chatkontrolle – Abstimmen, bis das Ergebnis stimmt
Nun also doch: Nach einer bisher beispiellosen Scharade und unter tätiger Mithilfe der Europäischen Volkspartei (EVP) haben die EU-Kommission und die Mitgliedsländer eine erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung für die „freiwillige“ Chatkontrolle durchgedrückt. Unter der Fahne des Kinderschutzes geht die Überwachungsmaßnahme kurz vor der Sommerpause doch noch durch das Parlament – und das trotz einer erneuten Mehrheit der Gegenstimmen.
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Im Parlament hat sich damit dreimal eine Mehrheit gegen diese Verlängerung ausgesprochen. Sie ist dank einiger Winkelzüge und Hintertürchen in der Geschäftsordnung aber trotzdem nicht vom Tisch. Diese Europäische Union bringt sich damit in Erklärungsnot, warum sie mehr sein soll als nur eine Simulation von Demokratie.

In 20 Jahren im Newsroom von heise online hat Volker Briegleb schon so manchen Trend kommen und auch wieder verschwinden sehen. Ist nicht sicher, ob das Internet oder Hertha BSC die größte Enttäuschung seines Lebens ist.
Wie tief darf der Staat blicken?
Konzerne wie Meta oder Google machen es seit Jahren: Sie suchen auf ihren Plattformen nach Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch. Dabei scannen sie auch private Chats. Weil das gegen EU-Datenschutzregeln verstößt, sollte die befristete Ausnahmeregelung diese Praxis weiter ermöglichen, solange noch um eine solide rechtliche Basis gerungen wird. Besonders strittig dabei: Das von Kommission und Staaten gewünschte „Client Side Scanning“ direkt auf dem Gerät, um Verschlüsselung zu umgehen.
Wir erinnern uns: In einem seltenen Moment der Rebellion hatte sich das Parlament im März dem Wunsch von Kommission und Rat verweigert, die Ausnahmeregelung erneut bedingungslos zu verlängern – und das sogar zwei Mal. Das Parlament zeigte sich allerdings kompromissbereit und verlangte zusätzliche Sicherungen, um die Grundrechte der Europäer zu schützen. Schließlich geht es hier um Eingriffe in die private Kommunikation. Stichwort: Briefgeheimnis.
Schon im März hatte es die EVP mit einem Trick versucht und nach der ersten Ablehnung eine erneute Abstimmung erzwungen. Doch das Parlament blieb standhaft und erteilte der Chatkontrolle auch im zweiten Durchgang eine Abfuhr – mit dem Ergebnis, dass die Ausnahmegenehmigung für Big Tech im April tatsächlich endete.
Demokratie ist, wenn wir bestimmen
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Mit diesem Ergebnis eines demokratischen Prozesses hätte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein müssen. Doch anstatt sich nun in den stockenden Verhandlungen über eine saubere und grundrechtskonforme Lösung verstärkt zu engagieren, greifen Kommission, Länder und EVP ganz tief in die Trickkiste – und können dabei auf die tatkräftige Unterstützung von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola zählen.
Ob Metsola mit dieser Scharade gegen die Geschäftsordnung des Parlaments verstoßen hat, wie einige Abgeordnete meinen, wird im Nachgang zu klären sein. Und immerhin hat das Parlament sich erneut für Änderungen ausgesprochen, die den Plattformen den Zugriff nur auf unverschlüsselte Chats erlauben und Client Side Scanning untersagen sollen. Damit liegt der Ball wieder beim Rat: Die Länder müssen nun entscheiden, ob sie die Änderungen akzeptieren oder die Geschichte nochmal in einen Vermittlungsausschuss geht.
Unabhängig davon bleibt der fatale Eindruck, dass eine europäische Machtelite das Parlament so lange vortanzen lässt, bis sie ihren Willen bekommt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ihr ganz persönliches Projekt der Netzkontrolle im Namen des Kinderschutzes seit nunmehr über 15 Jahren vorantreibt, sei klar gesagt: Wer mit einem Parlament so umgeht, verwirkt jedes Recht, mit dem Finger auf Autokraten in Washington oder Budapest zu zeigen. „Unsere Demokratie“ ist dann keinen Deut besser.
(vbr)
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Flughafen: Gesichtserkennung beschleunigt Abfertigung | heise online
Flughäfen können künftig eine komplett digitale Abfertigung anbieten, damit Passagiere schneller zum Gate kommen. Die Nutzung ist für die Fluggäste aber freiwillig. Der Bundesrat akzeptierte ein Gesetz, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte. Es schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass Flughäfen und Airlines bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen auslesen.
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Per Gesichtserkennung durch den Airport
Bislang müssen Fluggäste an den verschiedenen Reisepunkten im Flughafen unterschiedliche Dokumente wie Ausweis, Ticket oder Bordkarte vorlegen. Bei dem digitalen Verfahren soll zu Beginn im Flughafen ein Foto erstellt werden – dann kann man per Gesichtserkennung die Stationen wie Einchecken, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding durchlaufen, ohne Dokumente zu zeigen. Ausgenommen sind die Grenzkontrollen durch die Bundespolizei.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zeigte sich sicher, dass das neue Verfahren sehr viel Zeit sparen kann – nach seiner Schätzung bedeutet es rund 1,1 Millionen Stunden weniger Wartezeit pro Jahr und eine Entlastung von etwa 63 Millionen Euro jährlich. Das sei Teil einer Entlastungsoffensive: „Wir wollen schneller planen, digitaler arbeiten und unnötige Bürokratie konsequent abbauen“, erklärte Schnieder in Berlin. „So entlasten wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.“
Herkömmliche Abfertigung soll möglich bleiben
Mit dem neuen Verfahren wird es Airlines erlaubt, die Daten von EU-Bürgern einmal zu Beginn der Reise zu registrieren. Die Datenübernahme kann per App oder an Selbstbedienungsautomaten geschehen. Auch Menschen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen teilnehmen. Die Daten müssen spätestens drei Stunden nach Abflug gelöscht werden. Die herkömmliche Abfertigung soll als gleichwertiges Verfahren erhalten bleiben.
Die Branche verspricht sich schnellere Prozesse und geringeren Personalbedarf. Das Gesetz schafft nur die Rechtsgrundlage, die Umsetzung bleibt Sache der Beteiligten. Einzelne Pilotprojekte gibt es beispielsweise am Flughafen Berlin oder für US-Reisende bei der Lufthansa in Frankfurt.
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(afl)
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Post zum Freitag: Wem gehört das digitale Ich?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wissen Sie spontan, wie viele Karten in Ihrem Portemonnaie stecken? Neben EC- und Kreditkarten meist Ausweise, Führerschein, Krankenversicherungskarte, Kundenkarten – das dürfte für viele noch eine eher kurze Liste sein. Die EU will das ändern und all das in einer einzigen digitalen Brieftasche bündeln. Klingt praktisch? Falk Steiner und Viola Heeger haben sich genauer angeschaut, warum die EUDI-Wallet trotz überzeugender Idee einen holprigen Start vor sich hat. Denn zwischen dem Versprechen einer staatlich kontrollierten, datenschutzfreundlichen Lösung und der Realität klafft noch eine gehörige Lücke. Hinzu kommt, dass Apple und Google mit ihren Wallet-Apps längst Fakten geschaffen haben.
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Dabei ist der Wunsch nach mehr Kontrolle über die eigenen Daten längst kein Nischenthema mehr. Auch beim alltäglichen Online-Shopping hinterlassen wir weit mehr Spuren, als uns bewusst ist. Amazon, eBay und andere bauen Trackinginformationen direkt in die Browser-URL ein, selbst dann, wenn man einen Link nur an Freunde weitergibt. Unser Ratgeber zeigt, wie Sie bei Amazon, eBay und Co. datensparsam einkaufen und Tracking-URLs geschickt umgehen. Ein praktisches Bookmarklet hilft dabei, diese Spuren zu verwischen, ohne auf den Komfort des Online-Shoppings verzichten zu müssen.

Meist trifft man die Datenkraken schon, bevor das Päckchen vor der Haustür liegt.
(Bild: Jessica Nachtigall / KI / heise medien)
Wer seine digitale Unabhängigkeit nicht nur privat, sondern auch im Arbeitsalltag ernst nimmt, dem empfehle ich unseren Hintergrundartikel darüber, wie Unternehmen den Wechsel zu einer souveränen Kollaborationsplattform erfolgreich meistern. Der Impuls, schnell eine neue Lösung einzuführen, ist verlockend, aber auch riskant. Verlorene Akzeptanz bei den Mitarbeitenden lässt sich kaum durch Nachbesserungen zurückgewinnen.
Wer sein Zuhause smarter machen möchte, hat dieser Tage die Qual der Wahl. Mein Kollege Sven Hansen hat sich IKEAs Smart-Home-System noch einmal genauer angeschaut, und das Ergebnis ist deutlich erfreulicher als beim ersten Test vor einigen Jahren. In seinem Testbericht lesen Sie, wie sich IKEAs Dirigera-Zentrale mit Matter-Unterstützung im Alltag schlägt. Schick, günstig und einfach zu bedienen, das klingt nach IKEA, und dieses Mal stimmt es auch für das Smart-Home-System.
Sie wollen Ihr smartes Zuhause nicht nur mit fertigen Produkten, sondern auch mit eigener Logik zum Leben erwecken? Dann liefern wir Ihnen eine verständliche Einführung, wie Sie in Home Assistant Automationen auch als Einsteiger sinnvoll anlegen und Fehler mit der Traces-Funktion aufspüren. Von der einfachen Wenn-Dann-Regel bis zur verschachtelten Bedingungslogik macht es der neue Automations-Editor auch Neulingen leichter.
Die SSD-Preise sind zwar gestiegen, aber es gibt noch Schnäppchen, wenn man weiß, wo man suchen muss. Wir haben acht aktuelle USB-SSDs mit ein und zwei Terabyte unter die Lupe genommen und im Vergleichstest ermittelt, welche externen Flash-Speicher ihr Geld wirklich wert sind.
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Zum Abschluss habe ich noch zwei Empfehlungen für Bastler und Foto-Enthusiasten. Mein Kollege Jan Schüßler hat ein Projekt vorgestellt, das mich sofort begeistert hat, nämlich wie man aus einem Raspberry Pi Pico 2 für weniger als zehn Euro eine vollwertige USB-Soundkarte mit DSP-Funktionen baut. Acht Ausgangskanäle, Toslink-Ausgang und digitale Frequenzweiche für weniger als den Preis eines Döners, das hat schon was.
Falls Sie lieber mit der Kamera als mit dem Lötkolben hantieren, dann dürfte Sie das Duell zwischen Leicas Leitzphone und Panasonics Kompaktkamera L10 interessieren. Darin beantworten wir die Frage, ob High-End-Smartphones klassische Kameras endgültig verdrängen können. Das Ergebnis ist überraschender, als man denken könnte.
Ein entspanntes Wochenende und viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr
Volker Zota
(Chefredaktion heise medien)
(vza)
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