Connect with us

Künstliche Intelligenz

Spiele-Glaskugel 2026: „GTA“-Götterdämmerung | heise online


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das vergangene Videospieljahr 2025 war für einige etablierte Publisher wie Ubisoft und Activision ein unerwarteter „Reality Check“, während ein kleines Entwicklungsstudio aus Frankreich mit „Clair Obscur: Expedition 33“ Kritiker und Spieler begeisterte. Bei den Großen kamen vor allem EA mit „Fifa 26“ und „Battlefield 6“ oder Nintendo mit ihrer altbewährten Masche durch. Wie geht es nun für eine Branche weiter, die trotz aller Höhen und Tiefen fast 200 Milliarden Dollar Umsatz machte?

Weiterlesen nach der Anzeige

Erstmal Luftholen: Der Einsatz Künstlicher Intelligenz wird bei der Videospielentwicklung immer wichtiger. Egal, ob bei der Prozessoptimierung, beim Design oder bei der Programmierung – ein hart umkämpfter Markt und hohe Entwicklungskosten zwingen Entwicklungsstudios fast schon zum Einsatz günstiger generativer KI. Ist das kritikwürdig? Mit Sicherheit. Embarks „Arc Raiders“ und zuletzt Sandfall Interactives „Clair Obscur“ haben das schmerzlich erfahren – letzterem wurde sogar der „Indie Game Award“ wieder entzogen.

Neue Konsolen sind 2026 nicht zu erwarten. Sony und Microsoft liegen in Lauerstellung, während Nintendo das macht, was sie schon immer machen: mehr Mario, mehr Pokémon und ein bisschen Zelda. Spannend wird es bei den PCs. Während Nvidia Gerüchten zufolge die Grafikkartenproduktion drosseln will, steht die neue Steam Machine von Valve in den Startlöchern. Über die finale Technik und den Preis des „Gabe Cubes“ gibt es bisher nur Spekulationen. Die spannende Frage: Wiederholt Valve den Flop der ersten Welle Steam Machines vor rund 10 Jahren oder gelingt endlich der Durchbruch als Konsolenalternative?

Im kommenden Jahr dürfen die Fans ohnehin keine Innovationen erwarten. Stattdessen konzentriert sich die Branche auf den üblichen Mix aus großen Open-World-Titeln, ein paar Reboots und Fortsetzungen bekannter Marken. Nur wenige Publisher und Entwicklungsstudios setzen auf Neues. Wenn doch, steht meist ein großer Namen dahinter, wie etwa Marvel oder James Bond.

Die „Hitman“-Macher von Io Interactive haben sich die James-Bond-Lizenz geschnappt und wollen in ihrem Prequel „First Light“ die Fans mit Schleichen und Action begeistern. „Marvels Wolverine“ von Insomniac zückt dagegen die Krallen und lässt es krachen mit einer Geschichte, die nicht auf einer Vorlage basiert. Ein Superhelden-Action-Adventure von den „Spider -Man“-Machern – was soll da schon schief gehen? Natürlich erscheint „Wolverine“ zumindest vorerst exklusiv für die PS5.

PS5-Spieler dürfen sich vorläufig exklusiv auf „Saros“ von Housemarque freuen. Gelingt den Finnen nach „Returnal“ wieder ein schweißtreibendes SF-Abenteuer, bei dem sich die spielerische Herausforderung im Soulslike-Stil und eine spannende Story die Waage halten? Capcom will nach Jahren mit „Pragmata“ endlich wieder eine neue Marke auf die Beine stellen. Der Plot vom kleinen geheimnisvollen Mädchen und dem Elite-Kämpfer, die sich durch das Abenteuer rätseln und ballern, klingt spannend.

Weiterlesen nach der Anzeige

Was mit lang angekündigten Reboots wie „Prince of Persia: The Sands of Time“ oder „Fable“ passiert, ist pure Spekulation. Anders sieht es bei „Lara Croft: Legacy of Atlantis“ aus. Die Entwicklungsstudios Crystal Dynamics und Flying Hog planen eine Neuinterpretation des ersten „Tomb Raider“-Spiels, das bereits über 30 Jahre auf dem Buckel hat. Mal sehen, wie sehr der Zahn der Zeit am Spielprinzip genagt hat. Ich bekomme jedenfalls noch Gänsehaut, wenn ich an diesen Hai denke. Bis jetzt steht nur fest, dass „Legacy of Atlantis“ irgendwann im kommenden Jahr erscheinen soll.

Bei den Fortsetzungen steht gleich im Februar „Resident Evil: Requiem“ in den Startlöchern. Nach einer Reihe herausragender Remakes wie „Resident Evil 2“ gilt es für Capcom ihren guten Ruf zu verteidigen. Erste Trailer lassen einen weniger actionlastigen Ansatz erwarten als noch im brachialen „Resident Evil: Village“. Gruselig, brutal und schockierend dürfte es für Spieler auf Konsole und PC trotzdem werden.

Der Open-World-Racer „Forza Horizon 6“ ist ebenfalls für das kommende Jahr angekündigt. Diesmal dürfen sich die Spieler in Japan austoben. Kaum ein Rennspiel bot so viel Abwechslung und Spielspaß wie „Forza Horizon 5“. Der Vorgänger gilt deshalb als Genre-Maßstab. Umso größer sind die Erwartungen an das Entwicklungsstudio Playground Games und Publisher Microsoft. Was sicher sein dürfte: eine beeindruckende visuelle Umsetzung und großer Spielumfang. Realismus? Eher nicht. Für Xbox, PC und vermutlich irgendwann für die PS5.

„Nioh 3“ von Team Ninja wird im Februar vor allem beinharte Fans begeistern, für die Frust ein Fremdwort ist. Der dritte Teil dieser Soulslike-Reihe glänzt wieder mit unbarmherzigen Gegnern und schnellen Kämpfen. Ein Reaktionstest für Spieler, denen „Elden Ring“ und Co. zu leicht sind. Das alles exklusiv für die PS5.

In „Gears of War: E-Day“ erleben wir die Vorgeschichte der Elitesoldaten Marcus und Dom. Die Entwicklungsstudios The Coalition und People can Fly versprechen ein etwas geradlinigeres Spielerlebnis als in „Gears of War 5“. Das wird Fans der brachialen Third-Person-Action-Orgie freuen. Ob sie mit der alten Masche auch neue Fans gewinnen werden, bleibt abzuwarten. Das neue „Gears of War“ erscheint exklusiv für Xbox und PC.

„Lords of the Fallen 2“ soll mit Mittelalter-Vibes die Soulslike-Fans abholen. HeXWorks hatte mit dem Reboot des Vorgängers schon ein gutes Händchen bewiesen. Auch aus deutscher Sicht wird es spannend. King Art Games, die mit dem gelungenen RTS „Iron Harvest“ überraschten, dürfen sich nun bei „Warhammer 40 K: Dawn of War 4“ austoben.

Fehlt noch was? Achja. Rockstar veröffentlicht nach Jahren der Entwicklung und mit einem inoffiziellen Budget von über einer Milliarde Dollar mit „Grand Theft Auto 6“ das teuerste Spiel aller Zeiten. Die Gangsterjagd findet dieses Mal in einem fiktiven US-Staat namens Leonida statt, der an Florida angelehnt ist. Als Protagonisten schlüpfen die Spieler in die Rollen des Gangsterpärchens Lucia und Jason. Das wird groß und spektakulär. Dass Rockstar aber von der bewährten Open-World-Erfolgsformel aus Rennspiel und Geballer abweicht, ist nicht zu erwarten. Um den Release-Termin von „GTA 6“, Stand jetzt der 19. November, wird es ansonsten recht still werden: Kein anderes großes Studio wird sein Spiel freiwillig gleichzeitig auf den Markt bringen.



Source link

Künstliche Intelligenz

Google Pixel 10a im Test


Bislang folgte Google mit seinen Pixel-Phones einem simplen Ablauf: Im Herbst erscheint die neue Modellreihe und im darauffolgenden Frühjahr kommen die weitgehend identischen Mittelklassemodelle mit leicht abgespeckter Hardware in Form der a-Serie auf den Markt. Wer sich mit geringfügig schlechteren Fotos oder kleinerem Speicher zufriedengab, bekam die gleiche CPU-Power und sparte beim Griff zum a-Pixel einen dreistelligen Eurobetrag.

Nach dieser Logik müsste das Pixel 10a wie das Pixel 10 und das 10 Pro einen Tensor-SoC (System-on-Chip) der 5. Generation an Bord haben. Doch dieses Jahr weicht Google vom bisherigen Prozedere ab und rüstet das Pixel 10a mit einem Tensor G4 aus – also derselben Recheneinheit, die das Pixel 9, 9 Pro und 9a antreibt.

Möglicherweise handelt es sich dabei um eine erzwungene Sparmaßnahme: Nachdem der KI-Boom die Preise für RAM- und Flash-Speicher explodieren lassen hat, wurde vermutet, dass das 10a im Preis steigen wird. Tatsächlich bietet Google das Smartphone mit 549 Euro zum selben Preis an wie vor einem Jahr seinen Vorgänger. Das 256-GByte-Modell kostet wieder 649 Euro.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Google Pixel 10a im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Selbst AMD und Intel haben den KI-Boom unterschätzt


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

AMD-Chefin Lisa Su gibt zu, die Nachfrage nach Serverprozessoren falsch eingeschätzt zu haben. Das Unternehmen kann in den nächsten Monaten nicht so viele Epyc-CPUs liefern, wie Cloud-Hyperscaler für ihre KI-Rechenzentren kaufen würden. Zuvor stellte schon Intel manche Produktionslinien von Desktop- und Notebook- auf Serverprozessoren um. Offensichtlich haben sich beide Firmen verschätzt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auf einer Analystenkonferenz sagte Su: „Ja, es gibt Versorgungsengpässe, aber das liegt wirklich daran, dass der Markt größer ist, als wir vor drei oder sechs Monaten prognostiziert hatten. Und so braucht es immer etwas Zeit, bis die Lieferkette mit den Anforderungen des Marktes Schritt halten kann. Ich kann sagen, dass wir aus Sicht der Versorgung sehr, sehr gut aufgestellt sind, um einen großen Teil dieser Nachfrage zu decken. Wir arbeiten weiterhin sehr eng mit unseren Partnern in der Lieferkette zusammen, um diese Kapazitäten im Laufe der Jahre 2026 und 2027 auszubauen.“

Vor allem die nächste Epyc-Generation mit Zen-6-Architektur (Codename Venice) soll gefragt sein. Deren Produktion fährt der verantwortliche Chipauftragsfertiger TSMC im zweiten Halbjahr 2026 hoch. „Jeder unserer Großkunden will Venice haben, sobald er verfügbar ist“, betonte Su das hohe Interesse.

Die Fehleinschätzung kann mehrere Gründe haben. Zum einen bauen Cloud-Hyperscaler wie Amazon, Google, Meta und Microsoft womöglich mehr Rechenzentren als gedacht. Zum anderen könnte die Nachfrage nach Venice besonders hoch sein, weil die Generation mit neuer 2-Nanometer-Fertigungstechnik (TSMC N2) besonders effizient wird und zudem flottes PCI Express 6.0 mitbringt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Für PC-Selbstbauer und Notebook-Käufer sind das potenziell schlechte Nachrichten. AMD priorisiert in der Zen-6-Generation offensichtlich Serverprozessoren. Für Desktop- und Notebook-Ableger gibt es noch keinen Termin. Eine Vorstellung könnte sich nach hinten ziehen, wenn Epyc-CPUs mehr von AMDs zugeteilter N2-Fertigungskapazität aufbrauchen – zumal AMD auch bei seinen kommenden KI-Beschleunigern der Instinct-MI400-Serie auf N2-Technik setzt. Da unter anderem Apple, Mediatek und Qualcomm großes Interesse an N2 haben, dürfte AMD kurzfristig wohl kaum zusätzliche Kapazität erhalten.


(mma)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.

Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.

Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.

Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

Weiterlesen nach der Anzeige

Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.

„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.

Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.


(mack)



Source link

Weiterlesen

Beliebt