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Massiver Stromausfall in Berlin dauert wohl bis Donnerstag


Ein großflächiger Stromausfall im Südwesten Berlins könnte noch bis nächsten Donnerstag dauern, ist die Einschätzung der Verantwortlichen bei Stromnetz Berlin GmbH. Zehntausende Menschen sind betroffen. Ursache ist der Brand an einer Kabelbrücke zum nahegelegenen Kraftwerk Lichterfelde. Dadurch sind mehrere Hochspannungskabel beschädigt worden. Der Bau von Ersatzleitungen sei sehr aufwendig, wie ein Sprecher mitteilte.

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Der Strom war am frühen Samstagmorgen in den Stadtteilen Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde ausgefallen. Betroffen waren laut Stromnetz Berlin 45.400 Haushalte und 2.200 Gewerbebetriebe. Am Sonntagmorgen hatten 7.000 Haushalte wieder Strom.

„Aktuell arbeitet Stromnetz Berlin am Aufbau eines Provisoriums. Wir rechnen mit einer vollständigen Wiederversorgung aller Kundinnen und Kunden bis kommenden Donnerstagnachmittag (8.1.2026).“ Nötig sei umfangreicher Tiefbau und Kabelzug. Dies werde durch das Winterwetter erschwert. Außerdem laufe noch die Spurensicherung am Brandort.

Die Polizei ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der Brandstiftung. Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen teilte sie zunächst nicht mit. Dem für politische Straftaten zuständigen Staatsschutz lag ein Bekennerschreiben vor, das nach offiziellen Angaben auf Echtheit geprüft wurde. Wer dahinterstecken könnte, war zunächst nicht bekannt. Man gehe von einer mutwilligen Tat aus, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD).

Wegen des Stromausfalls funktionieren auch viele Heizungen nicht. Der Mobilfunk ist gestört. Im betroffenen Gebiet haben Läden geschlossen, Ampeln sind ausgefallen. Wenn die Lage über Tage andauert, müssen viele Menschen überlegen, ob sie woanders Unterschlupf finden. Auch Schulen stellen sich darauf ein, dass in der kommenden Woche zunächst kein regulärer Unterricht stattfinden wird. Zumindest eine Schule in Berlin-Lichterfelde bleibt bis Donnerstag geschlossen, berichtet die dpa. Bewohner örtlicher Pflegeheime wurden teils in andere Einrichtungen gebracht.

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Wegen des Stromausfalls in Berlin sind der S-Bahn-Verkehr und der Regionalverkehr teilweise weiter unterbrochen. Die S1 (Oranienburg – Wannsee) fahre aufgrund des Ausfalls der Stromversorgung und eines Stellwerksausfalls zwischen Zehlendorf und Wannsee nicht, teilte die S-Bahn Berlin mit.

Die S7 (Ahrensfelde – Potsdam) sei zwischen Charlottenburg und Potsdam Hauptbahnhof unterbrochen. Fahrgäste können einen
Ersatzverkehr mit Bussen nutzen. Auch die Regionalexpress-Linien RE1 und RE7 seien davon betroffen.

Von der Dimension ist der Stromausfall nach Angaben von Stromnetz Berlin vergleichbar mit einem ähnlichen Fall im September im Südosten Berlins, als anfangs 50.000 Kunden betroffen waren. Auch damals zog sich der Stromausfall über Tage hin.

Ursache damals war ein politisch motivierter Brandanschlag auf zwei Strommasten. Die Frage, ob auch diesmal eine politisch motivierte Brandstiftung dahinter stecken könnte, blieb zunächst offen.


(nen)



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BGH: Vertragslaufzeit für Glasfaseranschluss beginnt bei A


Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit in einer Frage, über die Verbraucher und Telekommunikationsanbieter immer wieder streiten: Wann beginnt die gesetzlich zulässige Mindestvertragslaufzeit? In einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Giganetz hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters für rechtswidrig erklärt, laut der die Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Anschlusses und nicht schon bei Abschluss des Vertrags beginnen sollte. Der BGH wies damit die Revision der Deutschen Giganetz gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (AZ III ZR 8/25).

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Eine solche Klausel könnte aber den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -ende über die in §309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubte maximale Laufzeit von zwei Jahren für Waren- und Dienstleistungslieferverträge hinaus verlängern, befanden die Richter. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte im Januar 2025 entsprechend geurteilt. Das höchstrichterliche Urteil wurde auch deswegen mit Spannung erwartet, weil der BGH bis zuletzt nicht klar entschieden hatte, ob es beim Glasfaserausbau nicht doch besondere Faktoren gibt, die ausnahmsweise eine Abweichung erlauben würden.

Denn im Rahmen des Glasfaserausbaus werden Verträge oft weit vor dem eigentlichen Leistungsbeginn geschlossen. Die Unternehmen vermarkten Anschlüsse schon vor Beginn der Bauarbeiten. Für einen wirtschaftlichen Ausbau ist eine Mindestzahl an Bestellungen nötig, der Ausbau selbst dauert in der Regel mindestens Monate. „Die Investitions- und Bauphasen können mehrere Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen, häufig liegen die Gründe dafür nicht bei den Netzbetreibern, sondern den Genehmigungsbehörden oder anderen Umständen“, beschreibt Frederic Ufer vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) den Grund für Verzögerungen aus Anbietersicht.

Für die Kunden bestünde das Risiko, sich auf nicht vorhersehbare Zeiträume an einen Anbieter vertraglich binden zu müssen – ohne jede eigene Möglichkeit der Einflussnahme. Für die Anbieter besteht hingegen das Risiko, dass die tatsächliche Vertragslaufzeit nach Anschluss kurz sein kann – und der Kunde kurz nach Beginn der mit der Leistung verbundenen Zahlungen bereits wieder weg ist.

Die Richter am Bundesgerichtshof sahen laut Pressemitteilung des Gerichts sowie Prozessbeteiligten keinen Grund, die Vorgaben für das Vertragsrecht anders auszulegen. Denn auch wenn es Besonderheiten im Glasfasermarkt gebe, sei etwa dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht zu entnehmen, dass von der 24-Monate-Regel abgewichen werden sollte. Auch für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, ob die deutsche an den Vertragsschlusszeitpunkt anknüpfende Maximallaufzeit zulässig sei, sah der BGH-Senat in Karlsruhe keine Veranlassung.

Für die Anbieter ist das ein Problem. „Das Urteil des BGH ist alles andere als investitionsfördernd, denn gerade für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend, da Netzbetreiber erhebliche Vorleistungen erbringen“, sagt Frederic Ufer vom VATM deshalb. „Wenn sich die Vertragslaufzeit unabhängig von der tatsächlichen Inbetriebnahme verkürzt, beeinflusst das direkt die Wirtschaftlichkeit der Investitionen und die Planungssicherheit beim Ausbau.“

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Kunden aller Anbieter mit entsprechenden Vertragsklauseln sollten diese nun zeitnah prüfen, rät Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gelte unmittelbar zwar nur für die Prozessparteien, erklärt er. „Die grundsätzliche Feststellung des Gerichts gilt aber auch darüber hinaus.“ Alle Verbraucher, die einen Vertrag geschlossen haben und diesen kündigen möchten, könnten sich darauf berufen, dass die maximale Laufzeit mit Vertragsschluss begonnen habe.

Wer sich nicht sicher sei, wann genau er seinen Vertrag geschlossen habe, solle die Auftragsbestätigung prüfen. Wer bereits vorab gekündigt habe, dessen Kündigung sei weiterhin gültig, auch wenn Anbieter dies in der Vergangenheit abgelehnt hätten – eine Erinnerung mit Verweis auf das heutige Urteil könne dem den nötigen Nachdruck verleihen, so Flosbach. Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website Musterbriefe für Kündigungsschreiben zur Verfügung.

Für das Hauptproblem nach erfolgreicher Glasfaser-Anschluss-Kündigung sieht der Verbraucherschützer jedoch noch weiteren Handlungsbedarf. Denn bislang ist keineswegs garantiert, dass ein anderer Anbieter für die schnelle Anbindung dann auch ein Angebot unterbreitet. Und angemessene Alternativen zur Glasfaser stehen nicht überall zur Verfügung. „Wir haben Verbraucher, wo der Ausbau stockt und es zwischenzeitlich tatsächlich Alternativen gibt“, erklärt Flosbach. Doch der Markt öffne sich leider nur langsam: „Für uns müsste Regulierung, entweder die Politik oder die Bundesnetzagentur, dafür sorgen, dass auch tatsächliche Möglichkeiten zum Wechsel bestehen.“

Eine Verpflichtung, andere Anbieter auf der eigenen Infrastruktur gegen angemessenes Entgelt aufzuschalten, lehnen jedoch die meisten der Unternehmen, die Glasfaser-Anschlüsse verlegt haben, strikt ab. Ob es für eine solche Verpflichtung bislang überhaupt eine rechtliche Handhabe gibt, ist ebenfalls fraglich – wäre es gewünscht, könnte also regulatorischer Handlungsbedarf bestehen.

Mit dem heutigen Urteil werde der flächendeckende Ausbau jedenfalls nicht einfacher, meint Anbietervertreter Frederic Ufer. Er wünscht sich, dass die spezifischen Besonderheiten des Glasfaserausbaus bei zukünftigen rechtlichen und regulatorischen Ausgestaltungen stärker berücksichtigt werden. Derzeit wird über die weiteren Ausbaupläne zwischen Anbietern und Bundesdigitalministerium intensiv diskutiert.


(cku)



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Studie soll Wirksamkeit von Diabetes-App belegen


Mit wenigen Änderungen bei Ernährung und Lebensstil viel erreichen – so beschreibt das Lübecker Unternehmen Perfood das Ziel seiner App namens Glucura. Damit das gelingt, erfassen Nutzer in der App alle Nahrungsmittel, die sie im Laufe des Tages essen und trinken. Die App analysiert Ernährungsgewohnheiten und individuelle Blutzuckerreaktionen des Nutzers und schlägt auf dieser Grundlage Modifikationen beim Essen vor. Zudem macht die App Vorschläge für sportliche Betätigung.

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Ob eine derartige Intervention hilft, Blutzuckerspitzen zu vermeiden und insgesamt stabilere und bessere Werte zu erreichen, sollte eine klinische Studie mit 320 Probanden mit Typ-2-Diabetes untersuchen. Die Ergebnisse liegen nun vor. Die festgestellte Wirksamkeit liegt laut Perfood in einem Bereich, der sonst nur durch Einnahme von Medikamenten erzielt wird. Die Studienteilnehmer erreichten im Schnitt einen niedrigeren Langzeitblutzuckerwert (HbA1c) und nahmen innerhalb von einem halben Jahr durchschnittlich 4,7 Kilogramm ab.

Der HbA1c-Wert liegt bei Menschen mit gesundem Stoffwechsel unter 5,7 Prozent. Ein Wert von 5,7 bis 6,4 Prozent deutet auf ein erhöhtes Risiko für Diabetes hin; ab 6,5 Prozent lautet die Diagnose: Diabetes mellitus. Die Teilnehmer der Wirksamkeitsstudie konnten ihren Wert mit der App im Schnitt um 0,8 Prozent senken.

Die Grundidee der App beruht auf der Tatsache, dass zucker- und kohlenhydrathaltige Lebensmittel bei unterschiedlichen Menschen zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Während bei einer Person Kartoffeln einen besonders starken Anstieg der Blutzuckerwerte bewirken, sind es für eine andere ventuell Reis oder Nudeln.

Für Menschen mit Diabetes ist es hilfreich, ihre persönlichen Auslöser für besonders starken Blutzuckeranstieg zu kennen, um statt dieser Lebensmittel künftig geeignete Alternativen zu essen und so stabilere Werte zu erreichen. Laut Hersteller offenbarte die Studie dafür ein eindrucksvolles Beispiel: Bei einer Teilnehmerin verursachte demnach Schokoladenkuchen einen geringeren Blutzuckeranstieg als Apfelkuchen.

Nutzer der App erhalten einmalig einen Blutzuckersensor zur kontinuierlichen Überwachung der Werte während der ersten 14 Tage. In dieser Phase erstelle die App mithilfe von KI ein „metabolisches Profil“ des Nutzers, berichtet Perfood-Gründer und Geschäftsführer Dominik Burziwoda. Auf dieser Basis kann die App auch nach Ablauf des Sensors Vorhersagen treffen für die individuelle Blutzuckerantwort des Nutzers bei Verzehr bestimmter Nahrungsmittel.

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Glucura ist eine sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung, kurz: DiGA. Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) Ende 2019 wurden Apps dieser Art in die Gesundheitsversorgung überführt. Seitdem besteht für Versicherte ein Anspruch auf Versorgung mit DiGA. Wenn Ärzte oder Psychotherapeuten eine DiGA verordnen, erstatten die Krankenkassen die Kosten für deren Nutzung.

Um als DiGA zugelassen zu werden, durchlaufen Apps ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Alle erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen sind beim BfArM in dessen DiGA-Verzeichnis gelistet. Derzeit finden sich in dem Verzeichnis vier Apps für Patienten mit Diabetes. Glucura eignet sich für Patienten mit Diabetes Typ 2. Die App ist für iOS ab Version 14.0 und Google Android ab Version 8.0 verfügbar.


(mack)



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Copyright-Verstoß: Open-Source-Projekt geht gegen Chiphersteller vor


Entwickler des quelloffenen Multimedia-Frameworks FFmpeg haben GitHub mit einer DMCA-Takedown-Notice aufgefordert, den Quelltext des Moduls Media Process Platform (MPP) von Rockchip Linux zu entfernen. Auf GitHub ist github.com/rockchip-linux/mpp unter Verweis auf die DMCA-Beschwerde gesperrt.

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Die Entwickler werfen Rockchip vor, in seiner Multimedia‑Middleware MPP LGPL-lizenzierten Code aus FFmpeg/libavcodec kopiert, Copyright-Hinweise widerrechtlich entfernt und den Code unter der nicht LGPL-kompatiblen Apache-2.0-Lizenz neu veröffentlicht zu haben. FFmpeg-Entwickler hätten Rockchip bereits seit längerer Zeit auf das Problem hingewiesen und die DMCA-Beschwerde aufgrund ausbleibender Reaktion eingereicht, heißt es in dem Schreiben.

Das Open-Source-Projekt FFmpeg entwickelt Programme, Bibliotheken und Codecs zur effizienten und teilweise hardwarebeschleunigten Verarbeitung von Multimediadaten. Die Software ist Teil nahezu jeder Linux-Distribution, auch von Rockchip Linux. Hier pflegt Rockchip, Hersteller von kostengünstigen ARM-SoCs für unter anderem für TV‑ und Streaming-Boxen, billigen Android-Tablets und Chromebooks, Single Board Computern und industriellen IoT-Systemen, eine auf seine Chips angepasste Linux-Version. Board‑Hersteller und OEMs nutzen Rockchip Linux als Basis für die Software ihrer Geräte. Auch Community‑Distributionen für Geräte mit Rockchip-SoCs wie Armbian und postmarketOS verwenden Code von Rockchip Linux. Der Quellcode von Rockchip Linux steht auf GitHub.

Wenn sich die Angelegenheit nicht lösen lässt, bekommen viele Hersteller von Linux- und Android-basierten Geräten mit Rockchip-SoCs ein Problem, da hier die FFmpeg-basierte Media Process Platform (MPP) für hardwarebeschleunigte Videowiedergabe sorgt. Sie müssten dann auf andere, leistungsschwächere Software zurückgreifen. Zudem riskieren sie, selbst wegen Copyright-Verletzung belangt zu werden, solange sie MPP auf ihren Geräten verwenden.


(odi)



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