Künstliche Intelligenz
AR-Displays: Lumus präsentiert 70-Grad-Wellenleiter aus Glas
Die Meta Ray-Ban Display kam im vergangenen Herbst auf den Markt und hat ein monokulares Display mit einem diagonalen Sichtfeld von 20 Grad. Es ist hell genug, um auch im Freien gut erkennbar zu sein, und zugleich effizient genug für eine mehrstündige Nutzung der Smart Glasses.
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Möglich machen dies die geometrischen Wellenleiter des Optikspezialisten Lumus, die das Licht mithilfe von Spiegeln und Prismen statt über lichtbeugende Nanostrukturen in das Auge lenken. Dadurch erreicht diese Art von Wellenleiter eine besonders hohe Energieeffizienz und ist für Außenstehende zudem kaum als Display zu erkennen.
Auf der CES stellt Lumus drei Neuentwicklungen im Bereich Wellenleiter vor. Die erste trägt den Namen ZOE und erreicht eine Auflösung von 1920 × 1080 Pixeln bei einem diagonalen Sichtfeld von über 70 Grad. Letzteres stellt einen Rekord für geometrische Wellenleiter dar.
Bislang gelang es nur Metas Orion-Prototyp, ein derart weites Sichtfeld mit einem kompakten Brillenformfaktor zu vereinen. Dafür musste Meta auf ein Wellenleitersubstrat aus Siliziumkarbid zurückgreifen, das die Herstellungskosten der AR-Brille in den fünfstelligen Bereich treibt.
Lumus erzielt mit Glas ein vergleichbares Ergebnis. Vor diesem Hintergrund könnte dem Unternehmen ein Durchbruch im Bereich der AR-Displaytechnik gelungen sein. Noch unklar ist jedoch, wie hoch der Energiebedarf einer AR-Brille mit ZOE-Displays ausfällt. Für eine mehrstündige Nutzung dürfte eine integrierte Batterie nicht ausreichen, was die Alltagstauglichkeit einschränkt.
Meta Ray-Ban Display: Wellenleiter-Fertigung hinkt der Nachfrage hinterher
Lumus stellte außerdem eine verbesserte Version des bestehenden Wellenleitermodells Z-30 vor, das mit einem Sichtfeld von 30 Grad stärker für alltagstaugliche Smart Glasses ausgelegt ist. Die neue Version leuchtet dabei um 40 Prozent heller und bietet eine höhere Bildqualität. Das Wellenleitermodul wiegt 11 Gramm und erreicht eine Leuchteffizienz von mehr als 8.000 Nits pro Watt.
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Zu guter Letzt demonstrierte Lumus die nächste Generation des Z-30, das die gleiche Helligkeit, Schärfe und Farbwiedergabe bietet, jedoch 40 Prozent dünner und 30 Prozent leichter ausfällt. Damit ließen sich künftig deutlich leichtere Smart Glasses realisieren oder alternativ mehr Bauraum für Sehstärkenlinsen mit höheren Dioptrien schaffen.
Die Meta Ray-Ban Display unterstützt derzeit lediglich Dioptrien im Bereich von −/+4. Hersteller der Wellenleiter ist nicht Lumus, sondern der deutsche Spezialglashersteller Schott. Die Fertigung der Wellenleiter ist hochkomplex und erschwert die Skalierung. So hat Meta heute angekündigt, die Smart Glasses vorerst nicht außerhalb der USA auf den Markt zu bringen. Der Grund: Das Unternehmen kann derzeit nicht einmal die Nachfrage auf dem Heimmarkt befriedigen.
heise medien ist offizieller Medienpartner der CES 2026
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Nach tagelangen Protesten: Der Iran geht nach Internetblockade offline
Nach tagelangen Protesten der Bevölkerung gegen das Regime haben iranische Behörden augenscheinlich damit begonnen, das Internet in der Hauptstadt Teheran und weiteren Teilen des Landes zu blockieren. Das berichtet die Organisation Netblocks, die den Netzverkehr und mögliche Sperren weltweit beobachtet. Auch andere öffentlich einsehbare Datenquellen zeigen Verbindungsverluste in die Islamische Republik, die seit Tagen von immer heftiger werdenden Protesten gegen das herrschende Regime erschüttert wird. Netblocks meint, dass die Internetsperre die Berichterstattung aus dem Land und die Kommunikation dort erheblich erschweren dürfte. Es ist zu befürchten, dass die Machthabenden den digitalen Blackout dazu benutzen, noch härter gegen die Demonstrationen vorzugehen.
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Die jüngste Protestwelle hatte vor fast zwei Wochen begonnen. Ausgelöst wurde sie durch einen plötzlichen Wertsturz der Landeswährung Rial inmitten einer schon massiven Wirtschaftskrise. In der Hauptstadt Teheran gingen daraufhin wütende Händler spontan auf die Straße, viele Geschäfte wurden geschlossen. Beobachter hatten darauf hingewiesen, dass auch die Proteste, die vor mehr als 40 Jahren zum Sturz des Schah und zur Errichtung der Islamischen Republik geführt haben, entscheidend durch die wichtigen Basare gestützt wurden. Inzwischen haben sich die Proteste auf andere Landesteile ausgeweitet. Am Donnerstag dieser Woche kursieren in sozialen Netzwerken etwa zahlreiche Videos, die menschenleere Geschäftsstraßen in den kurdischen Gebieten des Iran zeigen.
Die Internetsperren haben am Donnerstag offenbar in der westlichen Provinz Kermanschah begonnen, dort hat Netblocks zuerst Verbindungsabbrüche registriert. Betroffen ist inzwischen laut Berichten, die bei der Nachrichtenagentur dpa eingegangen sind, auch das mobile Internet in ersten Großstädten. Als Grund dafür wurden demnach auch neue Protestaufrufe für Donnerstag und Freitag vermutet, die Reza Pahlavi, der Sohn des 1979 gestürzten Schahs, veröffentlicht hatte. Im Iran liegt die letzte landesweite Internetsperrung gerade einmal rund sieben Monate zurück. Als Israel und die Islamische Republik tagelang Raketen aufeinander abgeschossen haben, hat das Regime in Teheran einen fast vollständigen digitalen Blackout verhängt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
EU erhöht den Druck auf Elon Musks X wegen Groks KI-Bildern von Kindern
Die EU geht nach sexualisierten KI-Bildern von Kindern auf der Online-Plattform X einen nächsten Schritt bei Ermittlungen gegen das Unternehmen von Elon Musk. Die Europäische Kommission habe die US-Firma aufgefordert, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren, sagte ein Sprecher. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte.
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Nutzer von X können den KI-Chatbot Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Auf der Plattform finden sich etliche Beispiele, bei denen die KI unter normalen Bildern aufgefordert wird, diese zu sexualisieren. Oft kommt Grok der Aufforderung nach.
Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt und geteilt zu haben. „Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden“, ließ der Dienst Grok auf X schreiben. Trotzdem kommt die KI entsprechenden Nutzeranfragen auch Tage nachdem die Öffentlichkeit auf das Verhalten aufmerksam geworden ist, weiterhin nach, das Profil der KI ist noch immer voll von derartigen Bildern.
Mittlerweile sollen X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Das ergab eine 24-stündige Analyse. Das US-Magazin Wired berichtete außerdem von weitaus verstörenderen sexualisierten Bild- und Videoinhalten auf der Website von Grok. Dort finden sich unter anderem KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt oder pornografische Deepfakes von Minderjährigen.
EU verhängte im Dezember Strafe gegen X
Der EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Die EU-Kommission hatte von X Ende 2025 Auskünfte zu Grok verlangt und nach eigenen Angaben über die Feiertage eine Antwort erhalten. Diese werde nun analysiert.
Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. „Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist“, sagte der Sprecher.
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Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Leistungsschutzrecht boykottiert: französische Geldstrafe für X
Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früherer Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten.
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Dies berichtet die Tageszeitung Le Monde. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein: Sollten Nutzungsdaten nicht spätestes am 10. Februar übergeben werden, drohen 60.000 Euro Strafe. Pro Tag.
Das Leistungsschutzrecht hält große digitale Plattformen, die fremde Presseinhalte zum eigenen Vorteil verwerten, dazu an, die Verlage für ihre Inhalte zu bezahlen. Grundsätzlich sollen die Beteiligten entsprechende Verträge aushandeln. xAI verweigert jedoch schon die Aufnahme der Verhandlungen.
Urteil und Berufungsinstanz ignoriert
Daher bestreitet AFP den Gerichtsweg. Zunächst geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang AFP-Inhalte auf X genutzt werden und wie viel Umsatz X damit macht. Davon hängt die Remuneration ab. Im Mai 2024 entschied das Gericht, dass X bestimmte Daten binnen zweier Monate offenlegen muss, darunter die Zahl der Einblendungen sowie Klicks auf Tweets mit AFP-Inhalten, die Zahl anderer Interaktionen (Retweets, Zitierungen, Antworten und „likes”) sowie die in Zusammenhang mit diesen Tweets in Frankreich generierten Werbeumsätze.
Dagegen ging der Online-Dienst in Berufung, verlor aber. Das Berufungsgericht hat die Auflagen im September bestätigt. Dennoch hat X nicht geliefert. Daher hat das Tribunal de Paris nun die Strafe verhängt. Durch seine „Einstellung (…) gefährdet X das demokratische Ziel der Erhaltung freier und vielfältiger Presse”, zitiert Le Monde das Gericht.
Wie viel Geld AFP für das Leistungsschutzrecht selbst zusteht, ist eine zweite Frage. Die Strafe wird darauf nicht angerechnet.
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30.000 Euro pro Tag
Die Groupe Le Monde, Eigentümer der Tageszeitung, sowie Mitbewerber Le Figaro gehen ebenfalls gerichtlich gegen xAIs Boykott des Leistungsschutzrechts vor. Das gleiche Pariser Gericht hat xAI jetzt auferlegt, die Nutzungsdaten bis spätestens 10. Februar zu liefern.
Sollte xAI die Daten nicht fristgerecht offenlegen, drohen 30.000 Euro Geldstrafe pro Verlag und Tag. Die Groupe Le Monde führt das Verfahren nicht nur für die namensgebende Zeitung, sondern auch für die weiteren Presseerzeugnisse des Verlages; er hält unter anderem 51 Prozent an der französischen Version der Huffington Post. Die Konkurrenzzeitungen Les Echos und Le Parisien haben ihre juristischen Anstrengungen zur Durchsetzung ihres Leistungsschutzsrechtes gegen X hingegen letzten Frühling fallenlassen.
(ds)
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