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Meike Kamp: „DSGVO-Änderungen rütteln an den Grundpfeilern des Datenschutzes“


Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat die Reformvorschläge der EU-Kommission zur Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) scharf kritisiert. Die geplanten Änderungen an der Definition personenbezogener Daten griffen den Kern des europäischen Datenschutzrechts an. Zudem gingen sie über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hinaus, sagte Kamp, die am Mittwoch zu einer Veranstaltung anlässlich des EU-Datenschutztags nach Berlin einlud.

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„Über allem hängt die Frage, wann sind Daten noch personenbezogen und ist die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar oder nicht mehr“, so Kamp. Über viele Jahre habe sich die Diskussion „vom absoluten Personenbezug und hin zu den Fragen, wer über Mittel zur Identifizierung verfügt, welche Perspektive für die Beurteilung des Personenbezugs relevant ist und wie hoch das Risiko der Re-Identifizierung sein darf“.

Dabei verwies Kamp auch auf das SRB-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieses werde aus ihrer Sicht häufig verkürzt gelesen. „Dieser Befürchtung tritt der EuGH im SRB‑Urteil entgegen und sagt, dass diese Übermittlung an den ,unwissenden‘ Empfänger sich insbesondere im Zusammenhang mit einer etwaigen späteren Übermittlung an Dritte nicht auf die Beurteilung der Personenbezogenheit der Daten auswirkt“, sagte Kamp.

Die EU‑Kommission ziehe daraus jedoch andere Schlüsse: „Die Kommission formuliert, vereinfacht gesprochen, dass Informationen nicht allein deshalb personenbezogen werden, weil ein potenzieller nachfolgender Empfänger über Mittel verfügt, die betroffene Person zu identifizieren“, so Kamp. Mit dem Entwurf eines neuen Erwägungsgrundes werde erläutert, „dass eine mögliche Weitergabe an ,wissende‘ Dritte die Informationen nur für diejenigen Dritten zu personenbezogenen Daten machen“.

Nach dieser Lesart wären die Daten beim Empfänger nicht mehr als personenbezogen einzustufen und würden aus dem Datenschutzrecht herausfallen. „Das hätte gravierende Folgen“, sagte Kamp mit Blick auf datengetriebene Geschäftsmodelle wie die Online‑Werbung.

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Am Beispiel von Real‑Time‑Bidding bei Werbeplätzen auf Websites verdeutlichte Kamp das Dilemma. Grundlage seien „eine Vielzahl von Akteuren in einer verzweigten Datenverarbeitungskette“. Mithilfe von Cookies oder Werbe‑IDs sei es möglich, Daten einzelner Nutzer zusammenzuführen.

„Die geplanten Änderungen dürfen nicht dazu führen, dass künftig zahlreiche Datenverarbeitungen aus dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts herausfallen“, warnte Kamp. „Die EU‑Kommission rüttelt mit der Änderung der Definition personenbezogener Daten an den Grundpfeilern des Datenschutzes. Das halte ich nicht für den richtigen Weg.“

Diese Einschätzung teilte auch der neue Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, Prof. Tobias Keber. Der Eindruck, der digitale Omnibus gieße lediglich die bestehende EuGH‑Rechtsprechung in Gesetzesform, sei aus seiner Sicht irreführend. „Wenn man nicht nur das SRB‑Urteil, sondern mehrere Entscheidungen des EuGH betrachtet, etwa auch zur Fahrzeugidentifikationsnummer, dann geht der Kommissionsvorschlag über die Rechtsprechung hinaus“, sagte Keber gegenüber heise online.

Zudem kritisierte Keber das Verfahren. „Eine so weitreichende Änderung wie die Definition personenbezogener Daten ist keine kleine Stellschraube“, sagte er. „Für solche grundlegenden Eingriffe ist ein auf Geschwindigkeit angelegtes Omnibus‑Verfahren aus Sicht der Datenschutzkonferenz nicht der richtige Platz.“

Die DSGVO sei ein abstraktes Regelwerk, dessen Teile ineinandergreifen. „Wenn man an einer so zentralen Stelle etwas ändert, hat das in der Regel Auswirkungen an vielen anderen Stellen, das betrifft auch weitere Digital- und Rechtsakte der EU. Es bräuchte mehr Zeit, um genau zu analysieren, was diese Änderungen bewirken“, so Keber.

Statt einer Einschränkung des Anwendungsbereichs sprach sich Kamp für eine Stärkung von Pseudonymisierung und Anonymisierung aus. „Wir sollten den Anwendungsbereich der Datenschutz‑Grundverordnung erhalten“, sagte sie. Für Datenverarbeitungen mit guter Pseudonymisierung und geringen Auswirkungen für Betroffene solle es Erleichterungen geben. „Nicht nach dem Unerreichbaren streben oder Begrifflichkeiten aufweichen, sondern solide Pseudonymisierung wagen.“

Die Rolle von Anonymisierung und Pseudonymisierung steht im Mittelpunkt der Veranstaltung, mit der Kamp den Abschluss ihres Vorsitzes der Datenschutzkonferenz markiert. Vorgestellt wurde unter anderem ein Zwischenstand zu geplanten Anwendungshinweisen der Datenschutzkonferenz. Zudem präsentierten Forschungsprojekte aus Bereichen wie Gesundheitswesen, Mobilität und Webstatistiken praktische Ansätze zum datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass bereits Metadaten heikel sein können. Zeitstempel, Häufigkeiten, räumliche Muster oder technische Begleitinformationen können ausreichen, um Personen einzugrenzen oder erneut identifizierbar zu machen. Metadaten seien daher kein bloßer Beifang, sondern müssten bei der Bewertung von Anonymisierung und Pseudonymisierung ausdrücklich berücksichtigt werden.

Dr. Jan Daldrop von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stellte den Arbeitsstand eines gemeinsamen Projekts der Datenschutzkonferenz vor, das Anwendungshinweise zur Anonymisierung und Pseudonymisierung erarbeiten soll. Anhand von Mobilitätsdaten zeigte er, dass selbst bei stark vergröberten Datensätzen Restrisiken verbleiben können – etwa bei besonderen Ereignissen wie einem Hochzeitskorso, der durch eine ungewöhnliche Kombination aus Route, Zeitpunkt und Fahrverhalten auch in anonymisierten Daten erkennbar sein könne.

Einig waren sich die Beteiligten darin, dass Anonymisierung kein Selbstläufer ist und eine fortlaufende Bewertung erfordert. Keber fasste zusammen: „Rechtssicherheit entsteht nicht durch pauschale Annahmen, sondern durch sorgfältige Einzelfallprüfung.“


(mack)



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Tinder jetzt auch mit Events, live und mit KI


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Offline neue Kontakte knüpfen – das ist der neue Plan von Tinder. Der Online-Dating-Dienst bietet eine ganze Reihe neuer Funktionen an. Das klassische Modell des Swipens auf dem Sofa scheint langsam abgelöst zu werden. Zuletzt hatten das auch die Nutzerzahlen bestätigt. Online-Dating ist zumindest bei jüngeren Leuten nicht mehr so beliebt wie früher.

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Die Events sollen allerdings zunächst in Los Angeles getestet werden. Es geht dabei nicht um Events, die Tinder veranstaltet, sondern darum, Matches bei Events zu finden. Die App bekommt eine Discovery-Funktion, in der Veranstaltungen auftauchen. Man kann dann selbst angeben, vor Ort sein zu werden. Tinder schreibt in der Ankündigung, es könne sich sowohl um Quizabende als auch Töpferkurse handeln.

Offenbar auch außerhalb der USA soll es ein neues Video-Speed-Dating geben. Das sind Live-Video-Chat-Events, bei denen man also in Echtzeit Leute kennenlernen kann. Erste Veranstaltungen sind für das Frühjahr geplant. Drei Minuten haben Teilnehmer, sich kennenzulernen und zu entscheiden, ob es ein Match ist. Dann lässt sich die Gesprächszeit verlängern.

Und weil die Welt nicht ohne KI auskommt, setzt freilich auch Tinder auf diese Hilfe. KI soll passendere Matches vorschlagen. Chemistry nennt sich die Funktion, die zunächst in Neuseeland und Australien getestet wurde und nun in die USA und nach Kanada kommt. Warum die EU weiterhin außen vor bleibt, ist unklar.

Die Match Group, die hinter Tinder und auch der Dating-App Hinge steckt, hat eine Kooperation mit OpenAI. Entsprechend dürften GPT-Modelle für die KI-Funktionen genutzt werden. Um welche Version es sich genau handelt, ist allerdings ebenfalls nicht bekannt.

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Um Chemistry zu nutzen, kann man Tinder – oder eben OpenAI – Zugriff auf die eigene Fotobibliothek geben. Daraus leitet die KI dann „Insights“ ab, die auf die Persönlichkeit schließen. Der Learning-Mode soll in Echtzeit lernen, bei welchen Typen man einen grünen Daumen gibt und entsprechend eher weitere Personen vorschlagen, die dazu passen.

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Zur Sicherheit und als Identitätsnachweis muss jeder Nutzer und jede Nutzerin künftig eine Selfie-Prüfung durchlaufen – die wird nun global eingeführt.

KI überprüft zudem bereits das Geschriebene. Bei potenziell verletzender Sprache fragt Tinder nach, ob man das wirklich abschicken möchte. Wer eine erhaltene Nachricht unangemessen findet, kann dies direkt melden. Möglicherweise respektlose Inhalte werden verpixelt.

Zu den bereits vorhandenen Modi, College-Mode und Double-Date-Mode, führt Tinder einen Music-Mode ein. Dahinter verbirgt sich, dass man sein Konto mit dem von Spotify verbinden kann und ein Gegenüber den eigenen Musikgeschmack entdecken kann. Außerdem gibt es künftig einen Astrology-Mode – dabei geht es, na klar, um passende Sternzeichen. Nicht, dass einem Krebs noch ein Widder vorgeschlagen wird.


(emw)



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DFA: Nächstes EU-Gesetzeswerk vor dem Kippen?


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In den kommenden Monaten sollte er eigentlich vorgestellt werden: ein Vorschlag der EU-Kommission für besseren Verbraucherschutz. Doch seit Monaten wird daran gezweifelt, ob es den „Digital Fairness Act“ (DFA) so wirklich braucht. Mit einem offenen Brief fordern 115 Wissenschaftler und 85 Organisationen von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten nun ein klares Bekenntnis zu einem starken Digital Fairness Act. Zu den Unterzeichnern gehören neben den Verbraucherschutzorganisationen auch der Chaos Computer Club (CCC), LobbyControl, Save the Children und die Deutsche Umwelthilfe.

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Die Unterzeichner fordern in ihrem Brief, der heise online vorliegt, unter anderem „verbindliche Vorschriften für Dark Patterns, süchtig machendes Design, unlautere Personalisierung, Influencer-Marketing und unlautere Praktiken in Videospielen“. Wesentlicher Bestandteil des DFA dürften vor allem verbraucherrechtliche Regelungen werden, also konkrete Regelungen zum Verbrauchervertragsrecht und zu unlauteren Werbemethoden, aber auch zur Zusammenarbeit der zuständigen Stellen über die Einzelstaatsgrenzen hinaus.

Die Europäische Union strebt einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt an, bei dem Unternehmen und Verbraucher möglichst keinen mitgliedstaatsspezifischen Vorschriften, sondern einem EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen unterliegen sollen. Innerhalb der EU-Kommission und auf Seiten der IT-Wirtschaft wurden bereits mehrfach Umfang und Notwendigkeit des Digital Fairness Act diskutiert.

Die für Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten zuständige Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich vor einem Monat noch klar für einen starken DFA ausgesprochen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sind zumindest weite Teile des Vorhabens als wünschenswert benannt.

Allerdings wird derzeit in Brüssel im Zuge von Deregulierungsvorhaben wie dem Digital-Omnibus über eine weitere Vereinheitlichung und Verschlankung der EU-Gesetzgebung verhandelt. Bei dieser könnten auch Teile des geplanten DFA bereits vorweggenommen, und andere Teile wie die Influencer-Vorgaben könnten im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) adressiert werden.


(afl)



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NAND-Modul im Studio Display 2026 und XDR: Apple gibt reichhaltig


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Besitzer des neuen Studio Display 2026 sowie Studio Display XDR dürfen sich über einen kleinen Bonus freuen: Das darin verbaute, iOS-basierte SoC wurde aufgerüstet – und dabei auch gleich das NAND-Modul. Statt dem veralteten A13 Bionic aus dem iPhone 11 stecken nun A19 (Studio Display 2026) und A19 Pro (Studio Display XDR) in den Geräten. Gleichzeitig wurde das integrierte Flash-Modul von 64 auf 128 GByte vergrößert, wie Macrumors unter Bezug auf Mr. Macintosh meldet.

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Beim A19 beziehungsweise A19 Pro handelt es sich um Apples neueste iPhone-Chips. Sie stecken im iPhone 17 und 17e (A19) sowie im iPhone 17 Pro, 17 Pro Max und Air (A19 Pro). Damit „schlagen“ beide Studio Displays zudem das MacBook Neo, in dem nur ein A18 Pro steckt, dort allerdings mit minimal 256 GByte großem NAND-Modul. Unklar bleibt, wie viel RAM die SoCs mitbringen. Beim A19 sind aus Apples Regal 8 GByte üblich, beim A19 Pro 12 GByte – letzteres wären 4 GByte mehr als beim Neo.

Das SoC hat in den Bildschirmen mehrere Aufgaben. Es hilft etwa beim USB- und Thunderbolt-5-Gerätemanagement, bei der Umsetzung von 3D-Audio über die Lautsprecher, der Ansteuerung und Verarbeitung der Webcam-Signale sowie bei der Farbwiedergabe und womöglich auch beim neu integrierten Adaptive Sync im Studio Display XDR. Für den Nutzer erfolgt dies alles versteckt, es wird zwar regelmäßig eine neue Firmware eingespielt, als iOS-Gerät nutzen kann er das SoC aber nicht.

Unklar bleibt, warum Apple ein derart großes NAND-Modul in den Studio Displays verbaut – voll ausgenutzt werden dürfte dieses in der Praxis wohl kaum. Denkbar ist, dass es den A19 und A19 Pro jedoch nur noch mit 128 GByte NAND in Minimalausstattung gibt und Apple schlicht keine Varianten mit nur 64 GByte mehr produzieren lässt. Die Marge dürfte das kaum schmälern, die Studio Displays sind mit minimal 1699 Euro (Studio Display 2026) respektive 3499 Euro (Studio Display XDR) schließlich auch preislich Oberklasse.

Käufer sollten wie bereits berichtet beachten, dass beide Monitore nicht an Intel-Macs zu betreiben sind. Außerdem ist die erhöhte Bildwiederholfrequenz von 120 Hertz nicht an Macs mit M1, M1 Pro, M1 Max, M1 Ultra, M2 und M3 nutzbar. Bei diesen Maschinen bleibt es bei 60 Hertz. Mit dem iPad Pro M5 gibt es zudem nur ein Apple-Tablet, das das Studio Display XDR mit 120 Hertz ansteuern kann.

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(bsc)



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