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Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung


In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).

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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.

Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.

Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.

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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.

Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.

Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.


(mho)



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FBI sucht Opfer infizierter Steam-Spiele für eigene Ermittlungen


Die US-amerikanische Bundespolizei hat Ermittlungen gegen Personen aufgenommen, die auf Steam Malware-infizierte Spiele angeboten haben. Damit könnten sensible Daten von den Systemen der Nutzer entwendet worden sein. Das FBI sucht deshalb jetzt nach Opfern, die eines oder mehrere solche Games von Valves Spiele-Plattform heruntergeladen und gespielt haben, um Informationen zu sammeln. Nutzer werden aufgerufen, ein entsprechendes Formular auszufüllen, um die Ermittlungen zu unterstützen.

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Die Ermittler haben bislang diese mit Malware verseuchten Steam-Spiele identifiziert: „BlockBlasters“, „Chemia“, „Dashverse/DashFPS“, „Lampy“, „Lunara“, „PirateFi“ und „Tokenova“. Mit diesen Games hätten die Angreifer Nutzer in der Zeit von Mai 2024 bis Januar 2026 attackiert, aber von diesen Games sind derzeit immer noch Lampy und Lunara bei Steam zu finden. Andere offenbar infizierte Spiele wie PirateFi hat Valve bereits entfernt. Das war im Februar 2025.

Nun sucht die US-Bundespolizei nach Hintergrundinformationen für eigene Ermittlungen und stellt dafür ein umfangreiches Formular bereit. Nutzer der genannten Spiele werden gebeten, dieses auszufüllen. Die Angaben sind freiwillig, und das FBI verspricht, die Identitäten vertraulich zu behandeln. Doch Opfer könnten „unter Umständen Anspruch auf bestimmte Leistungen und Entschädigungen“ haben.

Allerdings werden teils private Daten abgefragt. Neben obligatorischen Angaben wie Name und Adresse wird auch die mit dem Steam-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse gefordert. Weitere Informationen sind zwar freiwillig, aber das FBI würde bei eventuellem Verlust von Kryptowährung auch gern die Wallet-Adresse des Opfers erfahren. Sollte das Bankkonto aufgrund der Malware-infizierten Spiele geleert worden sein, fragt die US-Bundespolizei auch Bankinformationen ab.

Wichtiger für die Ermittlung von Verdächtigen ist hingegen, ob den Nutzern diese Games online empfohlen wurden, etwa per Messenger oder in sozialen Netzwerken. Hier fragt das FBI explizit nach Nutzernamen der möglichen Angreifer und Screenshots sowie Protokollen der Kommunikation, sollten diese vorliegen. Ein Upload dieser Daten per Formular ist zwar nicht möglich, aber die US-Bundespolizei behält sich eventuelle Rückfragen vor. Wer entsprechende Unterlagen hat, dürfte nach dem Ausfüllen des Formulars deshalb vom FBI kontaktiert werden.

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(fds)



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MacBook Neo: Gute Reparierbarkeit, Tastatur einzeln ersetzbar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apples neues MacBook Neo ist nicht nur das günstigste Notebook, das der Konzern jemals hergestellt hat, sondern auch eines der am einfachsten zu reparierenden – und erinnert damit an ältere Generationen. Das zeigt ein erster Teardown, den ein Reparaturdienstleister durchgeführt hat, sowie Apples hauseigenes Reparaturhandbuch für das Modell, das bereits vorliegt. Demnach benötigt man zum Auseinanderbauen nur Torx-Schraubendreher. Die Verwendung eines Heißluftgeräts zum Entfernen von Verklebungen oder das Ziehen sogenannter Pull-Tabs (Klebestreifen), die man nachher mühsam ersetzen muss, fallen weg.

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Der gesamte Prozess der Zerlegung soll deutlich unter zehn Minuten gedauert haben, meldet die Firma TECH RE-NU aus Maidstone bei Melbourne. Komponenten wie die extrem kleine Hauptplatine, das Trackpad, die beiden Lautsprecher oder die beiden USB-C-Anschlüsse lassen sich einzeln abschrauben und tauschen. Auch der Akku lässt sich nach Lösen von 18 Schrauben entfernen. Beim ganzen Teardown gab es nur ein einziges minimal verklebtes Flexkabel. Der Bildschirm wurde in dem Video als Gesamtkomponente entnommen.

Beim australischen Teardown nicht entnommen wurde die Tastatur aus dem Topcase. Diese lässt sich aber, im Gegensatz zu allen MacBooks aus den vergangenen Jahren, einzeln austauschen – und nicht nur zusammen mit dem Topcase aus Alu. Alle drei Komponenten, die Apple in diesem Bereich verbaut, also reguläre Tastatur, Tastatur mit Touch-ID-Fingerabdrucksensor (beim teureren MacBook Neo) und Topcase, wird es offenbar als Ersatzteile geben. Im Self-Service-Repair-Laden des Herstellers sind sie derzeit aber noch nicht gelistet. Das Neo taucht dort derzeit noch nicht auf.

Es wird spannend, welchen „Repairability Score“ (Reparierbarkeitswertung von 0 bis 10) vom renommierten Reparaturdienstleister iFixIt das MacBook Neo erhalten wird. Das Gerät dürfte auf den vorderen Plätzen landen. Die wie erwähnt extrem kleine Hauptplatine, auf der das A18-Pro-SoC samt integriertem RAM sowie der NAND-Flash-Speicher mit 256 oder 512 GByte sitzen, dürfte sich ohne Chip-Auslötkenntnisse wohl nicht weiter auseinanderbauen lassen. Apples Reparaturhandbuch zeigt hier nur, wie man die Hauptplatine (Logic Board) ausbaut und wieder einsetzt.

Insgesamt ist es erstaunlich, dass Apple sich bei der Reparierbarkeit des MacBook derart viel Mühe gegeben hat. Das Gerät ist damit nicht nur günstig, sondern dürfte auch lange halten, weil Nutzer alle wichtigen Komponenten – inklusive solchen, die gerne kaputt gehen wie etwa die USB-C-Ports oder das Trackpad – austauschen lassen können. Es handelt sich also keineswegs um ein Wegwerfprodukt. TECH RE-NU lobt Apple in dem Video denn auch. Man freue sich darauf, die Maschine für seine Kunden künftig reparieren zu dürfen.

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(bsc)



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Google Chrome kommt für ARM64-Linux


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Google will Linux im zweiten Quartal 2026 eine native Version von Chrome für ARM64-Linux-Geräte veröffentlichen. Damit schließt der Konzern eine Lücke, die Nutzer der Plattform seit Jahren bemängeln: Zwar war der quelloffene Chromium-Browser längst für ARM64-Linux verfügbar, doch die proprietären Google-Funktionen fehlten bislang.

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Laut dem Chromium-Blog markiert der Launch „einen wichtigen Meilenstein in unserem Engagement für die Linux-Community und das ARM-Ökosystem“. Chrome für ARM64-Linux soll sämtliche Google-spezifischen Funktionen mitbringen, die Chromium fehlen: Konto-Synchronisierung für Lesezeichen, Verlauf und Tabs, direkter Zugang zum Chrome Web Store ohne Umweg über Entwicklereinstellungen, integrierte Webseiten-Übersetzung sowie Google Pay mit Autofill. Hinzu kommen Sicherheitsfunktionen wie Enhanced Protection in Safe Browsing, die mithilfe von KI vor Phishing und Malware schützen sollen, sowie der Google Password Manager mit Breach-Monitoring.

Google hatte Chrome bereits 2020 nativ für ARM-basierte Macs und 2024 für ARM-Windows bereitgestellt. Linux war die letzte große Plattform ohne native ARM64-Unterstützung. Die Installation soll über chrome.com/download möglich sein.

Wer bereits jetzt einen vollwertigen Browser auf ARM64-Linux nutzen möchte, kann Firefox nutzen: Mozilla bietet seinen Open-Source-Browser seit 2025 mit nativen ARM64-Linux-Builds an. Microsoft Edge hingegen unterstützt ARM64-Linux nach wie vor nicht offiziell; für Linux gibt es lediglich x86_64-Builds.


(fo)



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