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Ikea-USB-Schnelllader bis 20 Watt für 4 Euro – Schnäppchen oder Schund?


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Ikea bietet schon länger eine kleine Auswahl an USB-Ladegeräten für Smartphones an. Nun hat das schwedische Einrichtungshaus sein Portfolio um zwei „Sjöss“-Ladegeräte mit 20 und 65 Watt erweitert. Beide haben nur je einen Ausgang in Form einer USB-C-Buchse. Das 65-Watt-Sjöss soll mit dem Schnellladestandard Power Delivery (PD) mit bis zu 20 Volt auch Notebooks laden können und ist mit rund 13 Euro schon sehr günstig. Spannender fanden wir aber das 20-Watt-Modell für sagenhaft billige 4 Euro. Taugt das USB-Ladegerät für diesen Preis überhaupt oder ist es sogar brandgefährlich?

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Für vier Euro gibt es auch in Amazons virtueller Grabbelkiste kaum etwas vergleichbar Günstiges. Und ein Blick auf die oft widersinnigen technischen Daten führt meist zum Schluss, dass man solche Geräte besser nicht am Stromnetz betreiben sollte. Bei Ikea’s 20-Watt-Sjöss ist das anders: Dem kleinen Netzteil liegt nur ein mehrsprachiges Heftchen bei – ein USB-Kabel muss man zukaufen –, das aber korrekt über die Möglichkeiten des Billig-Laders aufklärt.

Wir haben die Angaben überprüft und das Sjöss über seine 20-Watt-Grenze hinaus belastet: Das USB-Netzteil lädt Smartphones flott via PD und liefert je nach Anforderung des zu ladenden Geräts bis zu 15 Volt, dann bei einem maximalen Strom von 1,3 bis 1,4 Ampere. Steigt der Strom über die Leistungsgrenze des Sjöss, bricht die Spannung ein oder das Ladegerät schaltet ab – so muss es sein. Bei älteren Smartphones, die PD-Schnellladen nicht kennen, lädt es mit Quickcharge oder anderen proprietären Ladeverfahren von Samsung (AFC bis 12 Volt) und Huawei (FCP bis 12 Volt, SCP). Interessanterweise liefert das Ikea-Ladegerät sogar 20 Volt am USB-Anschluss, allerdings nicht mit PD sondern mit Quickcharge 3. Trotzdem eignet es sich mit 20 Watt nicht zum Laden üblicher Notebooks, die 20 Volt benötigen, da diese PD erwarten und in den seltensten Fällen Quickcharge 2 oder 3 nutzen.

Das 20-Watt-Ladegerät Sjöss überstand den Burst-Surge-Test bei 1000 Volt problemlos (eine Voraussetzung für das in der EU nötige CE-Zeichen) und reagierte beim eigentlich nur für Industrie-Hardware nötigen 2-Kilovolt-Test lediglich mit kurzem Abschalten. Unbelastet verbrauchte es an der Steckdose weit weniger als 0,1 Watt und lag unter der Messgrenze unseres Präzisionsleistungsmessers.

Wer sein Smartphone am 4-Euro-Lader auftanken will, braucht ein USB-C-Ladekabel. Entweder benutzt man das dem Mobilgerät beiliegende oder legt beim Ikea-Einkauf noch das 1-Meter-Kabel „Sittbrunn“ für 2,50 Euro mit in den Korb. Das Kabel macht mechanisch einen stabilen Eindruck – Ikea hat auf PVC verzichtet und verwendet stattdessen TPE-Kunststoff (Thermoplastisches Elastomer). Welches genau, verrät Ikea nicht.

Allerdings enthält das Sittbrunn-Kabel, wie für Ladekabel typisch, keine Leitungen für schnelle USB-3-Datenübertragung, mehr als 480 Mbit/s (USB 2.0 Hi-Speed) ist nicht drin. Das einfache Ladekabel eignet sich für Maximalströme bis 3 Ampere, das für Smartphones und Tablets völlig ausreicht. Wer mit 65- oder 100-Watt-Netzteilen auch Notebooks aufladen will, sollte zum 1,5 Meter langen „Rundhult“ für 10 Euro greifen. Das ist für 100 Watt ausgelegt und kann sich über einen E-Marker-Chip am Ladegerät ausweisen. Erst damit schaltet dieses bei Bedarf bis zu 5 Ampere auf die Leitung. Für schnelle Daten taugt aber auch das Rundhult nicht.

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Dem 20-Watt-Ladegerät Sjöss für 4 Euro können wir unterm Strich den Schnäppchen-Status attestieren: Hier kann man beruhigt zugreifen.


(rop)



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Telemedizin in Salzwedel: Die Praxis ohne Arzt


Das große graue Gerät piept beim Einstellen. Doch Ulrich Fehse kennt das schon, er macht das nicht zum ersten Mal. Routiniert beugt sich der 75-Jährige nach vorn, lehnt seine Stirn an die Vorrichtung und wartet, bis alles auf seine Augen eingestellt ist. „Können Sie da was lesen?“, fragt ihn die medizinische Fachangestellte vom Praxisteam. Der Patient legt los: „CNDT4.“

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Ulrich Fehse ist in Salzwedel beim Augenarzt, obwohl kein Arzt da ist. Es kommt auch morgen keiner. Begleitet werden die Patienten vor Ort von fünf Frauen: Medizinische Fachangestellte, Optikermeisterinnen und Optikerinnen führen die Messungen durch. Im Anschluss werden die Daten von Augenärzten an anderen Orten ausgewertet. Die Patienten erhalten später eine Information über ihre Befundergebnisse, Folgetermine und bei Bedarf eine Überweisung zur weiterführenden Diagnostik.

Das Vorgehen in der Altmark könnte bald auch an anderen Orten in Sachsen-Anhalt Nachahmer finden. Besonders im ländlichen Raum gehen die Fachärzte aus. Immer wieder schließen Praxen, ohne dass es einen Nachfolger gibt.

Der Medizinermangel zeigt sich unter anderem in der Augenheilkunde. Aktuell sind sieben von 159,5 Stellen in Sachsen-Anhalt nicht besetzt. Die meisten offenen Stellen (3,5) gibt es im Altmarkkreis Salzwedel. Im Norden des Landes ist zudem jeder dritte Augenarzt älter als 60 Jahre, sodass die Versorgungssituation in den nächsten Jahren noch schwieriger werden könnte.

In Salzwedel ist es trotz finanzieller Anreize nicht gelungen, einen Augenarzt zu gewinnen. Hier habe es de facto eine „Nullversorgung“ gegeben, sagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung, Jörg Böhme.

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Also musste die Kassenärztliche Vereinigung selbst aktiv werden. 2024 wurde das Modellprojekt „TEAS“ ins Leben gerufen – das steht für „Telemedizinische Einheit Augenheilkunde Salzwedel“. Das Feedback der Patienten sei bisher sehr positiv, sagt Böhme.

„Das ist eine gute Sache“, betont auch Patient Ulrich Fehse zwischen zwei Untersuchungen. Seine Augenärztin in Klötze sei in den Ruhestand gegangen. Durch „Mundpropaganda“ habe er schließlich von den Möglichkeiten in Salzwedel erfahren. Seine Hausärztin hat ihn dorthin überwiesen. „Man will ja wissen, was mit den Augen ist“, sagt der 75-Jährige. Er ist froh darüber, dass es in der Region ein augenärztliches Angebot gibt und er mit dem Auto nicht noch weitere Strecken zurücklegen muss.

Das Praxisteam prüft bei Ulrich Fehse die Sehschärfe, misst den Augeninnendruck und kontrolliert Hornhaut und Bindehaut. Das alles dauert keine halbe Stunde. Nun werden die Daten verschlüsselt digital übertragen. Jedes Gerät musste entsprechend an die Technik angebunden werden. Vier Augenärzte arbeiten aktuell mit der Einrichtung in Salzwedel zusammen und schauen sich die Befunde im Nachgang an – teilweise leben sie nicht einmal in Sachsen-Anhalt.

Einer der Ärzte ist Christian Heider. Etwa zwei bis drei Stunden pro Tag sitzt er an seinem Rechner. „Es ist praktikabel“, sagt der 70-Jährige, der seine Praxis nach 30 Jahren geschlossen hat und im Ruhestand noch ein wenig aktiv sein möchte. Im Bedarfsfall stellt er den Patienten Rezepte und Überweisungen für Operationen beim Spezialisten aus. Auch die Betreuung nach den Eingriffen kann er aus der Ferne übernehmen.

Alles, was organisatorisch mit den Patienten zu klären ist, erledigt das Praxisteam. Inzwischen kommen sogar einige Patienten aus Niedersachsen nach Salzwedel.

Das Land Sachsen-Anhalt fördert das Modellprojekt bis Ende 2026 mit rund zwei Millionen Euro. „Telemedizin trägt zu besseren Behandlungsergebnissen bei, da spezialisiertes Wissen unabhängig vom Standort verfügbar ist, Diagnosen schneller erfolgen und Therapien früher beginnen können“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). „Gleichzeitig entfallen für viele Patientinnen und Patienten lange Anfahrtswege.“

Und die Ministerin sieht noch einen weiteren Vorteil: Das Projekt belegt, dass bei der Diagnostik nicht immer zwingend Ärzte vor Ort erforderlich sind. Das Praxisteam könne zuarbeiten, betont die Ministerin. Das Thema Delegation von Leistungen werde immer wichtiger, auch um Fachärzte zu entlasten. Wobei auch Grimm-Benne und Böhme wissen: Das geht mit Telemedizin beim Augenarzt oder einer Kontrolle von Herzwerten einfacher als beim Orthopäden.

Welche Zukunft das Salzwedeler Projekt ab 2027 hat, ist noch offen. Ziel müsse es sein, dass das Modell in die Regelversorgung übergeht, sagt Jörg Böhme.

Darauf setzt auch Patient Ulrich Fehse. Zudem hat er einen Verbesserungsvorschlag. Es wäre schön, wenn auch ein persönlicher Kontakt zum Arzt möglich wäre, sagt der 75-Jährige. Böhme nickt. Dass ein Arzt in die Praxis kommt, ist zwar eher unwahrscheinlich. Aber eine Zuschaltung per Video hält der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung für möglich.

Das würde auch in die Gesamtstrategie des Landes passen. Denn Patienten in Sachsen-Anhalt sollen künftig noch stärker von telemedizinischen Leistungen profitieren. Die Universitätskliniken Halle und Magdeburg bauen gerade eine neue Plattform auf, die Telekonsultationen einfacher ermöglichen soll. Das Land fördert das Vorhaben mit rund zwölf Millionen Euro.

Ziel ist, Spezialisten digital dazuzuschalten und so in die Behandlung einzubinden. Die Patienten sparen so zusätzliche Wege. Mit der Plattform sollen auch fachliche Beratungen, die Fernüberwachung von Patienten oder der Austausch von Patientendaten vereinfacht werden.

Gesundheitsministerin Grimm-Benne sagt: „Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels müssen wir uns die Möglichkeiten der Digitalisierung zunutze machen.“


(mho)



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Vorsicht, Kunde: Identitätsprüfung für Online-Abos


Der Abschluss von Online-Abonnements, etwa für Nahverkehrstickets, ist oft mit Hürden verbunden. Insbesondere wenn Anbieter zusätzliche Identitätsprüfungen verlangen, können technische und rechtliche Probleme auftreten. Wir klären, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche Besonderheiten bei Verträgen für Minderjährige gelten.

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Um sich vor Betrug bei SEPA-Lastschriftverfahren zu schützen, setzen viele Unternehmen auf Online-Identifizierungsverfahren durch Dienstleister wie ID.Now. Damit soll sichergestellt werden, dass die Person, die den Vertrag abschließt, auch tatsächlich der Inhaber des angegebenen Bankkontos ist. Üblich sind dabei das Video-Ident-Verfahren, bei dem man seinen Ausweis in eine Kamera hält, oder alternativ die Verifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises. Die Nutzung der eID-Funktion ist dabei oft die schnellere und störungsärmere Alternative, da sie ohne Wartezeit auf einen menschlichen Mitarbeiter auskommt; sie setzt aber einen aktivierten Ausweis voraus.

Beim Abschluss von Abos für Minderjährige entsteht oft ein praktisches Problem: Der Vertragsinhaber ist minderjährig, die Zahlungsdaten stammen aber von den Eltern. Diese Diskrepanz führt in vielen Buchungssystemen zu Fehlermeldungen, da automatische Prüfroutinen davon ausgehen, dass Kontoinhaber und Vertragspartner identisch sein müssen.

Grundsätzlich dürfen Minderjährige im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einkaufen. Für Dauerschuldverhältnisse wie Monatsabos oder Handyverträge gilt das jedoch nicht. Solche Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen erfordern die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und die Eltern müssen sie für ihre minderjährigen Kinder abschließen. Dies regelt der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Der Gesetzgeber will junge Verbraucher damit vor langfristigen Zahlungsverpflichtungen schützen, deren Konsequenzen sie möglicherweise nicht vollständig absehen können.

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Fordert ein Unternehmen über die eigentliche Identitätsprüfung hinaus die dauerhafte Hinterlegung einer Ausweiskopie, ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zu bewerten, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Unternehmen dürfen nur die Daten erheben und speichern, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Eine einmalige Identifizierung kann notwendig sein, eine darüber hinausgehende Speicherung des Ausweisdokuments ist es in der Regel nicht.

Unternehmen sollten nach erfolgreicher Prüfung lediglich den Fakt der erfolgten Verifizierung vermerken und die sensiblen Ausweisdaten löschen. Dabei ist auch aus Unternehmenssicht Zurückhaltung geboten, da umfangreiche Datensammlungen das Risiko von Sicherheitsvorfällen erhöhen.

Scheitert der Online-Vertragsabschluss an technischen Hürden, sollten Betroffene zeitnah den Kundenservice kontaktieren. Manchmal verfügen die Mitarbeiter an der Hotline über erweiterte Systemmöglichkeiten, um Fehler zu beheben. Allerdings sitzen auch sie mitunter vor den gleichen Fehlermeldungen wie die Kunden.

Erhält man im Zuge der Bestellung eine E-Mail mit der Aufforderung zur Identifizierung, sollte man auf den Absender und den zeitlichen Zusammenhang achten. Kommt die Mail direkt vom Unternehmen, bei dem man gerade bestellt, ist sie in der Regel legitim.

Mehr zu Online-Abos, Identifizierungsverfahren und den Grenzen der Datensammlung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

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(uk)





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Linux-Entwickler kooperieren für besseres Linux-Gaming


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Mehrere Mitglieder der Linux-Community schließen sich zusammen, um Gaming auf dem offenen Betriebssystem voranzubringen. Ziel der Projektgruppe Open Gaming Collective ist es, einen auf Gaming-fokussierten Kernel zu entwickeln, um bisherige Insellösungen abzulösen und Gaming-Standards auf Linux zu vereinheitlichen.

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Zu der Gruppe gehören unter anderem Universal Blue, das Team hinter dem Gaming-Linux Bazzite, sowie Asus Linux und PikaOS. Sie wollen im Rahmen der Open Gaming Collective Komponenten wie Kernel-Patches, Input-Tools und Gaming-Packages bündeln, schreibt Universal Blue in der Ankündigung. „Anstatt dass jede Distribution eigene Patches pflegt und mit fragmentierter Hardware-Unterstützung kämpft, können Verbesserungen nun im gesamten Ökosystem geteilt werden“, heißt es dort. Die Gruppe hat bereits eine GitHub-Seite eingerichtet.

Auf seiner Webseite bringt das Open Gaming Collective (OGC) seine Mission folgendermaßen auf den Punkt: „Distros können sich nun auf die Funktionen und das Nutzungserlebnis konzentrieren, die sie einzigartig machen, anstatt immer wieder dieselben Aufgaben zu erledigen. Kurz gesagt: Wir alle haben mehr Zeit zum Spielen.“

Als konkrete Beispiele nennt das Open Gaming Collective vereinheitlichten Support für Features wie Secure Boot und Controller-Unterstützung, darunter zum Beispiel auch Lenkräder. Die OGC-Konfiguration soll zuerst im auf Gaming konzentrierten Bazzite zum Einsatz kommen. Für Spieleentwickler könnte es durch die Konsolidierung der Features leichter werden, ihre Spiele nativ für Linux zu veröffentlichen. Bislang ist häufig die Kompatibilitätsschicht Proton notwendig, um für Windows entwickelte Titel auf Linux auszuführen.

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Linux wird seit einigen Jahren als Spieleplattform attraktiver und beliebter. Vor allem der Release des Steam Decks mit dem auf Linux basierenden SteamOS hat dem Betriebssystem einen Aufschwung beschert. Insgesamt bleibt der Anteil der Linux-Spieler trotz Aufschwung noch vergleichsweise gering: 3,58 Prozent der Steam-Nutzer spielen auf einem Linux-System, mehr als ein Viertel davon mit SteamOS. Ein Nachteil von Linux als Gaming-Plattform liegt weiterhin darin, dass die Anti-Cheat-Systeme vieler kompetitiver Multiplayer-Spiele Linux-Systeme nicht unterstützen.

Gute Nachrichten für Linux-Gamer kommen dagegen von GOG: Der DRM-freie Spiele-Store sucht aktuell nach einem neuen Entwickler, der den Client GOG Galaxy auf Linux bringen soll. Bislang gibt es den Client des DRM-freien Spielestores nur unter Windows und macOS – um GOG auf Linux zu nutzen, sind noch unabhängige Clients notwendig. Das könnte sich bald ändern.



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