Künstliche Intelligenz
Milliarden-Übernahme: Q.AI gehört jetzt Apple
Apple übernimmt nur selten andere Unternehmen für Milliardenbeträge. Umso stärker beachtet wird nun, dass der iPhone-Konzern offenbar zwei Milliarden US-Dollar in die Hand genommen hat, um Q.AI zu kaufen, ein geheimnisvolles KI-Unternehmen. Die Firma mit Sitz in Tel Aviv, die 2022 gegründet worden ist, teilt auf ihrer Website kaum etwas über ihr Geschäftsmodell mit. Dort heißt es nur (siehe Screenshot): „In einer Welt voller Lärm schaffen wir eine neue Art von Ruhe.“
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Sprache ohne Worte für ein neues Interface
Allerdings pfeifen es die KI-Spatzen von den Dächern, was das ist: Q.AI, das von den KI- und Bilderkennungsexperten Aviad Maizels, Yonatan Wexler und Avi Barliya gestartet wurde, kümmert sich um die Erkennung sogenannter „silent speech“, also Sprache ohne Worte. Praktisch heißt das: Q.AI hat eine Technik entwickelt, so seine Patentanträge, mit der es möglich ist, aus dem Gesichtsausdruck abzulesen, was ein Nutzer zumindest ungefähr denkt.
Die Bestätigung der Übernahme kam zunächst nicht von Apple selbst, sondern von Q.AI-Investore GV, vormals Google Ventures. In dessen Blog hieß es, die Übernahme von Q.AI sei die zweitgrößte in Apples Geschichte. Heißt: Nur Beats hatte sich Apple mehr kosten lassen. GV spart nicht mit hehren Worten: Der Aufkauf sei „etwas wirklich generationenübergreifendes“. Apple sei schließlich schon immer der Meister der „unsichtbaren Schnittstellen“ gewesen. Der iPhone-Unternehmer kaufe Firmen nicht nur für Funktionen, sondern kaufe ganze Teams, „die neu definieren können, wie Milliarden Menschen mit der Welt und anderen interagieren“. Q.AI-Chef Aviad Maizels hatte zuvor schon mit Apple zu tun: Er war Mitbegründer von PrimeSense, die Firma hinter der Xbox-Steuerung Kinect, die Apple bereits 2013 übernommen hatte.
Technik passt für Vision Pro und „echte“ Computerbrillen
Q.AI soll vor allem deshalb übernommen worden sein, um Apple zu helfen, im Rennen um KI-Wearables vorn dabei zu bleiben. So hat die Vision Pro schon jetzt ein beeindruckendes Interface, nutzt Augen- und Fingertracking nahezu perfekt. Das Erkennen von Gesichtsausdrücken könnte eine solche Schnittstelle – auch wenn es sich zunächst merkwürdig anfühlen dürfte – noch intuitiver machen. Q.AI hat dazu eine Technik entwickelt, die Patenten zufolge über Kopfhörer und Brillen „Mikrobewegungen der Gesichtshaut“ erfassen kann – für eine Kommunikation ohne Sprache. Neben der simplen Gefühlsermittlung soll auch komplette Sprache auf diese Art erkannt werden, man würde also mit seiner Brille sprechen, ohne dass das die Außenwelt mitbekommt. „Private, non-verbale Diskussionen“ wären so möglich, schreibt die Financial Times.
Meta hatte zuletzt für seine Display-Brille mit einem Armband gearbeitet, das Fingergesten erkennen kann. Die Q.AI-Technik kommt jedoch ohne zusätzliche Hardware außerhalb einer Brille oder eines Kopfhörers aus, so zumindest der Plan. Apples Chipboss Johny Srouji, der selbst aus Israel stammt, sagte in einem Statement, Q.AI sei eine „bemerkenswerte Firma“. Sie habe neue und kreative Wege gefunden, Bilderkennung und Maschinelles Lernen einzusetzen. Wie üblich dürfte es nun ruhig (beziehungsweise noch ruhiger) um Q.AI werden, während Apple Team und Technik integriert. Wann das praktische Auswirkungen hat, ist unklar, es könnte noch Jahre dauern.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Frankreich vs. Social Media: Nutzungsverbot unter 15 steht auf tönernen Füßen
Frankreichs Nationalversammlung hat ein Signal gesetzt und strengere Regeln zum Schutz Minderjähriger im digitalen Raum beschlossen. Deren Kern ist ein Nutzungsverbot sozialer Medien für Jugendliche unter 15 Jahren sowie eine Ausweitung des Handy-Verbots an Schulen bis in die Oberstufe. Präsident Emmanuel Macron hofft auf eine Umsetzung bis zum nächsten Schuljahr, doch Rechtsexperten bremsen die Euphorie. Hinter der Entschlossenheit verbirgt sich ein komplexes juristisches Tauziehen zwischen nationalem Souveränitätsanspruch und EU-Recht, das den Vorstoß verpuffen lassen könnte.
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In dem Streit geht es nicht nur um eine pädagogische Debatte über die Bildschirmzeit, sondern um eine Weichenstellung zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts. Die französische Politik gibt dem Schutz der mentalen Gesundheit von Kindern den Vorrang. Doch die Frage ist nicht mehr nur, ob soziale Medien für 14-Jährige schädlich sind, sondern wer in einem grenzenlosen Internet das Recht hat, den Zugang dazu zu beschränken.
EU-Verordnung als juristische Hürde
Hauptproblem für den französischen Gesetzgeber ist der Digital Services Act (DSA). Diese EU-Verordnung verfolgt das Ziel, das Recht für digitale Vermittlungsdienste vollständig zu harmonisieren. Ihre Bestimmungen haben damit Anwendungsvorrang vor nationalen Alleingängen. Wie Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund gegenüber dem Science Media Center (SMC) erläutert, verpflichtet der DSA Plattformen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen für Minderjährige. Er sieht aber kein generelles Nutzungsverbot vor. Ein nationales Gesetz, das über diese EU-Vorgaben hinausgeht, steht daher rechtlich auf wackeligen Füßen.
Die EU-Kommission hat selbst bereits Leitlinien veröffentlicht, die Methoden zur Altersverifikation vorsehen. Doch diese dienen vor allem der Umsetzung des bestehenden Schutzniveaus und nicht als Blankoscheck für nationale Verbote.
Zwischen Herkunftslandprinzip und zivilrechtlichen Kniffen
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Ein weiterer Stolperstein ist das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie. Es besagt, dass ein digitaler Diensteanbieter grundsätzlich nur den Gesetzen des Landes unterliegt, in dem er seinen Hauptsitz hat. Da Schwergewichte der Branche wie Meta, TikTok oder Google ihre Europa-Zentralen fast ausnahmslos in Irland angesiedelt haben, stößt die französische Regulierungsgewalt hier an geografischen Grenzen. Ein Gesetz, das nur in Frankreich ansässige Unternehmen binden würde, liefe in der Praxis in die Leere: Die relevanten Plattformen unterstehen hier gar nicht der französischen Gerichtsbarkeit.
Um diese Hürde zu umgehen, setzt Frankreich auf einen juristischen Kniff, den Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut als „indirekte Regelung“ beschreibt. Statt den Plattformen ein direktes medienrechtliches Verbot aufzuerlegen, sollen Verträge mit zu jungen Nutzern zivilrechtlich für nichtig erklärt werden. Ziel: Bei den Anbietern das Haftungsrisiko bei der Datenverarbeitung so hoch zu treiben, dass sie „freiwillig“ Altersprüfungen einführen. Ob dieser Umweg trägt, müsste gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Risiken für den Jugendschutz und digitale Ausweichmanöver
Kritiker wie Dreyer geben zudem zu bedenken, dass starre Altersgrenzen sogar kontraproduktiv sein könnten. Wenn Jugendliche offiziell von den großen Plattformen verbannt werden, würden die Betreiber ihre mühsam aufgebauten Jugendschutzfunktionen und Awareness-Teams wohl zurückfahren. Schließlich dürften dort laut Gesetz gar keine Minderjährigen mehr sein.
Ferner besteht die Gefahr, dass Jugendliche auf weniger kontrollierte Nischenangebote ausweichen oder technische Krücken wie Virtual Private Networks (VPN) nutzen, um die geografischen Sperren zu umgehen. Ein flächendeckendes System zur Altersverifikation würde zudem nicht nur Kinder, sondern alle Internetnutzer betreffen. Das wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen rund um Verhältnismäßigkeit und Datenschutz auf. Denn für den Zugang zu Informations- und Kommunikationsplattformen müssten plötzlich sensible Ausweisdaten oder biometrische Merkmale von Millionen Bürgern verarbeitet werden.
Trotz der massiven juristischen Einwände könnte der französische Vorstoß stilbildend wirken. Ähnliche Forderungen nach einem Social-Media-Verbot werden weltweit laut, von Australien bis Großbritannien. Auch innerhalb der EU wächst der Druck: Das EU-Parlament hat sich bereits im November für ein Mindestalter von 16 Jahren ausgesprochen. Je mehr Mitgliedstaaten nationale Alleingänge wagen, desto wahrscheinlicher wird es, dass die EU-Kommission den DSA hier nachjustiert.
(mid)
Künstliche Intelligenz
Glasfaserausbau und DSL-Abschaltung | c’t uplink
„Schließen Sie jetzt schnell einen Glasfaservertrag ab, Ihr DSL wird demnächst abgeschaltet!“ – laut Verbraucherschützern bringen windige Vertriebler im Haustürverkauf mitunter dieses Argument vor, um von potenziellen Kunden möglichst schnell Vertragsunterschriften einzusammeln. Das Argument ist kurzfristig natürlich völliger Quatsch. Es fußt aber auf der Tatsache, dass die alte DSL-Technik im Grunde längst ausgedient hat und mittel- bis langfristig – in einigen Jahren – sukzessive abgeschaltet werden soll.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
In dieser Folge des c’t uplink fragen wir, warum das so ist und klären eine Reihe weiterer Fragen. Zum Beispiel: Für wen wird ein Glasfaseranschluss teurer als der bisherige DSL-Zugang? Braucht man einen neuen Router? Welche Stolperfallen lauern beim Umstieg? Sollte man einen kostenlosen Hausanschluss machen lassen, wenn der Provider ihn anbietet? Und: Was ist überhaupt das Problem mit DSL?
Zu Gast im Studio: Urs Mansmann, Andrijan Möcker, Christian Wölbert
Host: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer
► Unsere Artikel zum Glasfaser-Umstieg lesen Sie bei heise+ (€)
► sowie in c’t 3/2026 (€).
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jss)
Künstliche Intelligenz
Missing Link: 100 Jahre Fernsehen – von der drehenden Scheibe zum Streaming
William steht vor einer merkwürdigen Apparatur, die sein Chef entwickelt hat. Im gleißenden Licht beginnt er zu schwitzen; vielleicht auch, weil er dieser Apparatur nicht ganz über den Weg traut. Als er seinen Chef aus dem Nebenraum rufen hört: „Ich habe dich gesehen, William. Ein Bild der Television“, hält er ihn angeblich für verrückt. Es ist aber wohl auch zu viel verlangt, in diesem Moment die Geburt eines Mediums zu erkennen, das die Welt zusammenrücken lässt, um das sich Familien Abend für Abend versammeln, um sich zum Beispiel anzuschauen, wie ein Mann auf einem Bagger mit dessen Schaufel einen Faden durch ein Nadelöhr führt.
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William war der Assistent des schottischen Ingenieurs John Logie Baird, der gemeinhin als Erfinder des Fernsehens gilt. Allerdings lässt sich trefflich darüber diskutieren, wann die Geburtsstunde dieses Mediums schlug. Wie so oft hat der Erfolg viele Väter. Allgemein wird jedoch der 26. Januar 1926 genannt, weshalb in diesen Tagen das 100-jährige Bestehen des Fernsehens gefeiert wird.
Die Nipkow-Scheibe und das Abtastprinzip
An jenem 26. Januar 1926 führte Baird in London sein Aufnahme- und Wiedergabegerät Vertretern der Presse und der wissenschaftlichen Royal Institution of Great Britain vor. Bairds Aufnahme- und Wiedergabegerät wäre aber nicht denkbar ohne die scheibenförmige Lochspirale, die sich der Elektrotechnikstudent Paul Nipkow bereits 1884 patentieren ließ.
Nipkows Patent beschreibt ein Abtastprinzip, mit dem ein Bild zeilenweise über eine drehende Schreibe erfasst wird. Auf der Scheibe befinden sich spiralförmig angebrachte Löcher, die das Bild in einzelne Punkte aufteilen. Aus dieser zeitlichen Abfolge von Bildpunkten und Helligkeitswerten entsteht ein elektrisches Signal, welches das Bild Punkt für Punkt beschreibt.
Bereits am 16. März 1925 präsentierte der Schotte seine Erfindung im Londoner Kaufhaus Selfridge als „First Public Demonstration of Television“. Baird zeigte Bilder einer Bauchrednerpuppe, weil das bei der Aufnahme notwendige Licht für einen Menschen zu heiß war. Bis zum 2. Oktober 1925 hatte der Schotte das Hitzeproblem anscheinend gelöst, denn an dem Tag stand sein Assistent William im gleißenden Licht des Aufnahmegeräts.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Weiterentwicklung in den frühen Jahren
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Damals übertrug der schottische Ingenieur Williams Kontur über Radiowellen. 1927 nutzte er zur Übertragung erstmals eine Telefonleitung von London nach Glasgow. Wiederum ein Jahr später erfolgte bereits die erste transatlantische TV-Übertragung zwischen London und New York. Ab September 1929 arbeitete Baird mit der BBC zusammen. Erste Testsendungen entstanden. Bild und Ton waren aber noch getrennt. Der Ton wurde per Radio übertragen. Synchronität war reine Glückssache.
Auch in Deutschland wurde am Fernsehen getüftelt, wenngleich das Patent für die Nipkow-Scheibe sang- und klanglos auslief, ohne das es wirtschaftlich genutzt wurde. Der Name Nipkows wurde von den Nazis symbolisch aufgeladen. Am 22. März 1935 strahlte die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft in Berlin das erste reguläre TV-Programm aus, den „Fernsehsender Paul Nipkow“.
Elektronik löst mechanisches Fernsehen ab
Zu diesem Zeitpunkt war das mechanische Fernsehen auf Basis der Nipkow-Scheibe jedoch schon technisch veraltet. Vier Jahre zuvor hatte der Physiker Manfred von Ardenne auf der Deutschen Funkausstellung erstmalig einen vollelektronischen Fernseher mit Kathodenstrahlröhre gezeigt. Und bereits im Jahr 1926 übertrug der Japaner Kenjiro Takayanagi mithilfe einer Elektronenstrahlröhre ein Schriftzeichen.
Die Elektronen- oder Kathodenstrahlröhre ist auch unter dem Namen Braunsche Röhre bekannt. Der Physiker und Nobelpreisträger Karl Ferdinand Braun entwickelte 1897 eine Kathodenstrahlröhre, um elektrische Signale sichtbar zu machen. Sowohl von Ardenne als auch Takayanagi nutzten sie für die elektronische Bildabtastung und -darstellung. Zwar war das elektronische Fernsehen damals teurer und komplizierter als die mechanische Variante, dennoch ihr Ende besiegelt – zumal das vollelektronische System eine höhere Bildauflösung versprach.
Kinderprogramm und Propaganda
Es sollte aber noch dauern, bis der Fernseher zum Massenphänomen wird. Steigbügelhalter seiner Erfolgsgeschichte waren bereits in den Anfängen Großereignisse, vor allem aus dem Sport. Die Nazis übertrugen 1936 Wettbewerbe der Olympischen Spiele aus Berlin live in sogenannte Fernsehstuben der Reichspost. Da aber nur etwa 170.000 Zuschauer vor den Bildschirmen mitjubelten, war das Fernsehen für die Nationalsozialisten lediglich ein Prestigeobjekt. Für ihre Propaganda missbrauchten sie stattdessen das Radio.
In Großbritannien strahlte die BBC 1937 das erste Kinderprogramm aus. Noch im selben Jahr übertrug sie 30 Minuten vom Tennisturnier in Wimbledon sowie das erste Fußballspiel: Arsenal London trat gegen die eigene Reservemannschaft an. Der Zweite Weltkrieg sorgte dann dafür, dass die Weiterentwicklung des Fernsehens zum Erliegen kam.
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