Künstliche Intelligenz
Mondmission Artemis-2: NASA verschiebt geplanten Start nach Problemen auf März
Die NASA hat die Betankung der Mondrakete SLS für die bemannte Mission Artemis-2 größtenteils erfolgreich abgeschlossen, den geplanten Start jetzt aber auf März verschoben. Das hat die US-Weltraumagentur nach dem „wet dress rehearsal“ öffentlich gemacht und ergänzt, dass die Crew deshalb die Quarantäne verlassen darf. Vor einem erneuten Anlauf zum ersten bemannten Mondflug seit mehr als 53 Jahren will die NASA erneut das Betanken testen. Grund dürfte ein hartnäckiges Wasserstoffleck sein, das beim ersten Testlauf den Countdown stundenlang verzögert hat. Um es zu schließen, haben die Verantwortlichen den Fluss gestoppt, damit sich die Schnittstelle und die Dichtungen erwärmen konnten.
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Crew darf aus Quarantäne
Trotz dieser Verzögerung sei der Test insgesamt erfolgreich gewesen, alle Tanks wurden befüllt. Der Countdown konnte dann bis auf fünf Minuten vor dem Start herunterlaufen, bevor er gestoppt wurde. Das kalte Wetter habe die testweise Betankung ansonsten nicht gestört, aber mehrere Kameras und anderes Equipment hätten die Arbeit eingestellt, schreibt die NASA noch. Hätte man die Mondrakete tatsächlich starten wollen, hätten die niedrigen Temperaturen deshalb zusätzliche Aufmerksamkeit benötigt. Die Ergebnisse der Generalprobe sollen jetzt überprüft und besprochen werden, bevor ein offizieller Starttermin festgelegt wird. Zwei Wochen vorher muss sich die Crew dann wieder in Quarantäne begeben.
Bei dem etwa 49 Stunden dauernden Test wurden verschiedene Prozeduren genau so durchgespielt, wie sie vor dem echten Start stattfinden müssen. Dazu gehörten neben dem Betanken mit tiefkaltem flüssigem Sauerstoff und Wasserstoff ein vollständiger Countdown mit geplanten Haltepunkten sowie das kontrollierte Abbrechen und erneute Hochfahren der Startsequenz bei technischen Problemen oder ungünstigen Wetterbedingungen. Beteiligt waren neben den Startmannschaften vor Ort und dem Kontrollzentrum in Houston weitere NASA-Zentren. „Wir haben absolut damit gerechnet, auf Herausforderungen zu stoßen“, meinte der neue NASA-Chef Jared Isaacman.
Mit Artemis-2 will die NASA nach mehr als 50 Jahren wieder Menschen zum Mond fliegen, der soll aber nur umrundet werden. Die Crew besteht aus Reid Wiseman, Victor Glover und Christina Koch von der NASA sowie dem Kanadier Jeremy Hansen. Auf ihrem zehntägigen Flug sollen sie zuerst die Erde umrunden und dann in Richtung des Erdtrabanten beschleunigen. Für den Flug dorthin sind danach vier Tage veranschlagt. Wenn alles klappt, sollen dann auf der Nachfolgemission Artemis-3 Menschen die Oberfläche des Monds erreichen – geplant ist das gegenwärtig für 2028. Bei der ersten Mission des ambitionierten Artemis-Programms ist im Herbst 2022 eine unbemannte Kapsel um den Mond geflogen, die NASA hat sich damals äußerst zufrieden gezeigt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Der Widerrufsbutton kommt: Was Onlinehändler und Kunden jetzt wissen müssen
Was bei vielen Verträgen, die im Internet geschlossen werden, schon gelebte Praxis ist, soll jetzt auch für den Onlinehandel kommen: der Widerrufsbutton auf der Website. Ein dahingehend umfassendes Gesetzespaket hat jetzt den Bundesrat passiert und wird ab 19. Juni 2026 damit in der deutschen Umsetzung rechtsverbindlich. Wird die Änderung seitens der Website-Betreiber nicht umgesetzt, können Bußgelder und Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.
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Unternehmen, die einen Vertragsschluss per Web oder App ermöglichen, müssen daher nun auch dort eine gut sichtbare Widerrufsmöglichkeit vorsehen, die innerhalb von 14 Tagen den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ermöglicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärt zu der neuen Gesetzeslage, diese sei ein „echter verbraucherpolitischer Fortschritt. Denn wenn Onlineshopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“
Die Regelung betrifft Verträge mit Endkunden, die von Unternehmen beliefert werden (also nicht Geschäfte zwischen Unternehmen untereinander), und bezieht sich auf Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte. Schaut man genauer auf die Regelung, die es für bestimmte Verträge ja schon seit mehreren Jahren gibt, ist das nichts anderes als ein Formular, mit dem Kunden bereits heute ihre Absicht erklären können, von einem Vertrag zurückzutreten.
Ob die neue Regelung mehr Klarheit und Einfachheit bringt als bisher, darf allerdings bezweifelt werden. Denn gerade im Onlinehandel geht dies in aller Regel bereits im eingeloggten Zustand sehr gut – und mit weniger Komplikationen, da der Vorgang und die Kundenzuordnung hier längst erfolgt sind. Wichtig sei aber, so argumentieren die Befürworter des neuen Gesetzes, dass im Dienste des Verbraucherschutzes dies auch möglich sei, wenn Kunden nicht eingeloggt seien.
Onlinehändler müssen Shop anpassen
Für alle Betreiber von Websites zieht das Veränderungen nach sich. Sie müssen die Widerrufsmöglichkeit gut sichtbar unterbringen. Was genau dafür ausreicht, definiert das Gesetz allerdings nur ansatzweise. Darin heißt es, der Button müsse klar mit „Vertrag widerrufen“ oder ähnlichen Formulierungen gekennzeichnet, intuitiv auffindbar und jederzeit in der Frist der möglichen Widerrufs verfügbar sein. Das Formular dürfe nicht zu komplex sein und müsse ohne irgendeinen Login zugänglich gemacht werden.
Wahrscheinlich ist, dass alle gängigen Shopsysteme bis dahin entsprechende Anpassungen für die jeweiligen Vorlagen bereitstellen. Ist das nicht der Fall, lässt sich ein entsprechendes Formular aber auch mit überschaubarem Aufwand selbst entwickeln. Schwieriger wird dabei die Zuordnung der Daten zum jeweiligen Kundenkonto. Allerdings ist auch hier zu erwarten, dass entsprechende CRM-Systeme einen Teil der Arbeit übernehmen und im besten Fall anhand der gemachten Angaben einen Link zum jeweiligen Datensatz bereithalten. Eine eher juristische Frage wird sein, ob es möglich ist, dass Dritte, die das Paket abfangen, entsprechende Maßnahmen einleiten könnten.
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Im Anschluss an den Widerruf muss durch den Händler der Eingang per Mail bestätigt werden. Denn erst im Nachgang kann das Unternehmen beurteilen, ob tatsächlich ein rechtskräftiger Widerspruch zustande gekommen ist. Was manche Website-Betreiber aber vergessen: Sie müssen ihre Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen entsprechend aktualisieren und hier ebenfalls auf die neue Möglichkeit verweisen.
Unterm Strich bringt die Maßnahme für die Kunden nur dann einen Vorteil, wenn sie sich nicht die Mühe machen wollen, sich einzuloggen. Erkauft wird diese Vereinfachung aber mit dem Risiko zusätzlicher Missverständnisse, wenn die Zuordnung zur jeweiligen Bestellung nicht zweifelsfrei möglich ist. Für die Betreiber von Websites und für Händler bedeutet es aber mehr Aufwand, zusätzliche Anforderungen bei der Implementierung und eine erhöhte Abmahngefahr.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Rust Coreutils 0.6 erreicht 96 Prozent GNU-Kompatibilität
Die Entwickler der Rust Coreutils haben Version 0.6 veröffentlicht. Die Rust-Neuimplementierung klassischer Unix-Werkzeuge erreicht damit 96,28 Prozent Kompatibilität zur GNU-Test-Suite und besteht 622 von 646 Tests. Gegenüber der im Dezember erschienenen Version 0.5 mit 87,75 Prozent Kompatibilität bedeutet das einen Sprung von über acht Prozentpunkten.
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Besonders bemerkenswert: Die Zahl der fehlgeschlagenen Tests sank von 55 auf nur noch 16, während die Anzahl übersprungener Tests von 23 auf 7 zurückging. Die Entwickler testeten gegen die GNU Coreutils 9.9 als Referenz.
Weniger unsicherer Code
Ein Schwerpunkt der neuen Version liegt auf der Reduzierung von unsafe Code. Die Entwickler entfernten unsichere Passagen in den Utilities date, sort und locale.rs. Statt direkter libc-Aufrufe nutzt die Software nun das nix-Crate, das sichere Rust-Wrapper um POSIX-Systemaufrufe bereitstellt.
Für die Tools rm, du, chmod und chgrp verwenden die Entwickler ab Version 0.6 die System-Calls openat und unlinkat über das nix-Crate für sichere Directory-Traversal. Diese Änderungen eliminieren ganze Klassen von Sicherheitslücken wie Buffer Overflows oder Use-After-Free-Fehler, die bei direkten libc-Aufrufen auftreten können.
Performance-Optimierungen
Version 0.6 bringt Performance-Verbesserungen für mehrere Tools. Die Base-Encoding-Utilities base32, base64 und basenc arbeiten durch reduzierte memset-Operationen schneller. Das Tool shuf erhielt eine optimierte numerische Ausgabe und eine neue Option --random-seed. Bei date beschleunigt ein BufWriter das Batch-Processing, während uniq die Speichernutzung für Case-Insensitive-Vergleiche optimiert.
Das Tool tsort vermeidet nun das vollständige Einlesen der Eingabe in den Speicher, was bei großen Datenmengen deutliche Vorteile bringt. Auch df profitiert von einem verbesserten Dateisystem-Handling.
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Bessere Internationalisierung
Die neue Version erweitert die Lokalisierungsunterstützung erheblich. Das Tool date nutzt jetzt ICU-Support für locale-aware Datums- und Monatsbezeichnungen sowie Stundenformatierung und Kalenderunterstützung. In sort funktioniert die numerische Sortierung ab sofort mit Tausendertrennzeichen, während join locale-aware Collation unterstützt. Die Entwickler integrieren zudem Weblate für Community-Übersetzungen.
Erweiterte Plattformunterstützung
Rust Coreutils 0.6 unterstützt offiziell RISC-V 64-bit mit musl-Target in der CI-Pipeline. Die Cygwin-Unterstützung für Windows-Nutzer wurde ebenfalls ausgebaut. Neu hinzugekommen ist Support für das SMACK Security Module in den Tools ls, id, mkdir, mkfifo und mknod.
Das Tool tail erhielt ein --debug-Flag, verbesserte Symlink-Verfolgung mit der Option -F und FIFO-Timeout-Handling für --pid. Bei timeout implementierten die Entwickler umfassendes Signal-Handling und eine --verbose-Option.
Das Sortiertool sort unterstützt nun Legacy-Syntax mit +POS/-POS, bietet Debug-Key-Annotationen und bessere locale-aware Sortierung. Bei pr korrigierten die Entwickler Fehler bei Headers, Form Feeds und Pagination. Die Tools chmod und rm behandeln rekursive Operationen und Symlinks besser als zuvor.
Ubuntu und Fedora setzen auf Rust Coreutils
Die Entwicklung der Rust Coreutils gewinnt in der Linux-Welt zunehmend an Bedeutung. Ubuntu 25.10 verwendet bereits Rust Coreutils 0.2.2 als Standard im Rahmen der Oxidising-Ubuntu-Initiative von Canonical. Fedora plant, Version 0.5 in Fedora 44 als Option für Early Adopters anzubieten – allerdings nicht als Standardvariante wie bei Ubuntu.
Auf der FOSDEM 2026 am 1. Februar berichtete Sylvestre Ledru vom uutils-Kernteam über praktische Erfahrungen mit Rust Coreutils in Ubuntu. Der Vortrag „Rust Coreutils in Ubuntu: Yes, we rewrote /bin/true in Rust – Here’s what really happened“ gab Einblicke in Packaging-Komplexität, undokumentierte Verhaltensweisen und den Umgang mit kritischen System-Tools.
Die Entwicklergemeinschaft wächst stetig: An Version 0.6 wirkten 41 neue Contributors mit. Wer die Rust Coreutils testen möchte, findet sie im GitHub-Repository des Projekts.
(fo)
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Schallgeräte bei Demonstrationen: Wie LRAD-Systeme funktionieren
In der vergangenen Woche wurden bei Protesten gegen Einsätze der US-Einwanderungsbehörde ICE in Minnesota Fahrzeuge mit rechteckigen Aufbauten gesichtet – teils Militär-Humvees, teils zivile Fahrzeuge. Diese Aufbauten sind typisch für Long Range Acoustic Devices (LRAD). CBS News berichtete etwa am 27. Januar über den Einsatz eines LRAD für Durchsagen durch die Minnesota State Patrol in Maple Grove.
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Auf Videos der Demonstrationen erkennt man, dass Menschen bereits bei einer Testdurchsage durch ein solches Gerät zurückweichen. Militärexperten und ehemalige Einsatzkräfte beschreiben die Wirkung von LRAD-Durchsagen als ungewöhnlich intensiv, „als höre man die Stimme Gottes in seinem Kopf“.
Wie LRAD funktioniert
Doch wie kommt diese drastische Wirkung zustande? Anders als herkömmliche Lautsprecher und Megafone, die Schall breit streuen, erzeugen LRAD-Systeme einen stark gerichteten Abstrahlkegel, weshalb sie mitunter auch als „Schallkanonen“ bezeichnet werden.
Technisch sind sie meist als flaches Wandler-Array aufgebaut: Viele einzelne Schallwandler arbeiten gemeinsam und werden durch Treiber-/Waveguide-Technik so unterstützt, dass möglichst viel Schallenergie nach vorn abgegeben wird. Die Bündelung entsteht durch Überlagerung (Interferenz): Im Zielkegel addieren sich die Schallwellen vieler Wandler, seitlich kommt es (je nach Geometrie und Ansteuerung) zu deutlich geringerer Abstrahlung, teils auch durch Auslöschung. Durch diese Array-basierte Beam-Formung (vergleichbar mit Prinzipien aus der Phased-Array-Technik) entsteht ein enger Abstrahlkegel mit sehr hoher Lautstärke. Dadurch können Sprache und Warntöne gebündelt und über große Distanzen verständlich übertragen werden.
Die maximalen Reichweiten liegen je nach Modell bei 600 bis 5.500 Metern unter Idealbedingungen. In der Praxis hängen Reichweite und Sprachverständlichkeit von Faktoren wie Umgebungslärm, Wind und Ausrichtung ab. Einige Datenblätter unterscheiden zwischen „maximum range“ und einer niedrigeren „operational range“ bei hohem Hintergrundlärm.
Der Abstrahlkegel lässt sich wie ein akustischer Scheinwerfer auf Personen oder Gruppen richten. Außerhalb des Hauptkegels ist die Beschallung reduziert, durch Reflexionen kann es jedoch im Umfeld sehr laut sein.
Entwicklung und Hersteller
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Die Technologie wurde Anfang der 2000er-Jahre von der American Technology Corporation (heute Genasys Inc) als Reaktion auf den Bombenanschlag auf die USS Cole entwickelt, bei dem sich zeigte, dass bessere Werkzeuge zur Kommunikation und Warnung auf Distanz benötigt wurden. Bei den in Minnesota eingesetzten Geräten dürfte es sich üblicherweise um LRAD-Systeme des Herstellers Genasys handeln.
Der Hersteller positioniert die Geräte offiziell als Kommunikations- und Warnsysteme mit dem Ziel „klarer Kommunikation, Sicherheit und Kontrolle – jederzeit und überall“. Die Systeme verfügen auch über eine „Deterrent“-Funktion (Abschreckung), die laut Herstellerangaben Unbehagen erzeugen soll, ohne permanente Schäden zu verursachen.
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Im CBS-Bericht sieht man bei 1:13 min das LRAD-Gerät an der Front eines GMC-Pick-up montiert.
Kommunikation und Abschreckung – zwei Seiten einer Technologie
LRAD-Systeme können in zwei grundlegend verschiedenen Modi betrieben werden: als Kommunikationssystem und als akustisches Abschreckungsmittel.
Im Kommunikationsmodus können Live-Durchsagen und Audio-Aufnahmen über mehrere Kilometer ausgestrahlt werden. Selbst in chaotischen Situationen bleiben Anweisungen verständlich.
Im Abschreckungsmodus kann LRAD einen hohen, schrillen Alarm- oder andere Deterrent-Töne aussenden. Je nach Modell nennen Datenblätter Spitzenpegel bis zu 160 dB SPL (Sound Pressure Level) in 1 m Entfernung, während Dauerpegel niedriger liegen. Die Geräte sind auf die besonders empfindliche Hörzone des Menschen zwischen etwa 1 und 5 kHz optimiert, was bei moderaten Pegeln die Sprachverständlichkeit verbessert und bei hohen Pegeln die Belastung steigert.
Diese duale Funktionalität führt zu unterschiedlichen Einsatzszenarien: In der Schifffahrt dienen die Systeme zur Kommunikation und Piratenabwehr. Im Katastrophenschutz ermöglichen sie Warnungen über große Distanzen. In der Industrie werden sie zur Vogelabwehr eingesetzt.
Zunehmend werden die Systeme jedoch zur Kontrolle von Menschen eingesetzt. In den USA sind LRAD-Geräte bei Polizeieinheiten seit Jahren im Einsatz. Genasys stellte 2024 fest, dass LRADs „mittlerweile eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Unruhen“ spielen und von Strafverfolgungsbehörden „angesichts zahlreicher Herausforderungen, darunter Wahlen, politische Parteitage und Aktionen organisierter Protestgruppen“ benötigt würden.
Polizei und Sicherheitskräfte setzen die Systeme bei Demonstrationen und im Crowd Management ein. Die Systeme ermöglichen akustischen Druck ohne physische Gewalt. In manchen Fällen reicht bereits die sichtbare Präsenz eines LRAD-Geräts aus, um Menschen zu beeinflussen.
Im Grenzschutz werden LRAD-Systeme in den USA seit Längerem an der südlichen Landesgrenze eingesetzt. Per Durchsage wird sich nähernden Personen die unmittelbare Festnahme angedroht, sollte es zu einem Grenzübertritt kommen.
Das Militär nutzt die Systeme neben der Kommunikation mit eigenen Kräften auch zur psychologischen Beeinflussung in Konfliktzonen. Da kein Sprecher sichtbar ist, wirken die lauten Durchsagen, als kämen sie aus unbestimmter Richtung – ein Effekt, der zur Erzeugung von Verwirrung und Unsicherheit genutzt wird.
Gesundheitsrisiken und umstrittene Einsätze
Im direkten Strahl können diese Töne im kHz-Bereich starke Schmerzen, Desorientierung und Übelkeit verursachen. Bei ungeschützten Ohren besteht ein erhebliches Risiko für akute und dauerhafte Gehörschäden. In der Anleitung für das „LRAD 500X“-System werden Bediener vor der Möglichkeit eines Hörverlusts beim Einsatz des Geräts gewarnt.
Menschenrechts- und Gesundheitsorganisationen bewerten den Einsatz bei Demonstrationen kritisch. Organisationen wie Amnesty International, die American Civil Liberties Union (ACLU) und Physicians for Human Rights sehen darin einen potenziellen Missbrauch als Schallwaffensystem, insbesondere bei kurzen Distanzen und fehlender Vorwarnung.
Die Kontroverse um LRAD-Einsätze beschränkt sich nicht auf die USA. Ein international dokumentierter Fall ereignete sich am 17. März 2025 in Belgrad, Serbien. Untersuchungen der Organisation Earshot legen nahe, dass dort ein LRAD-System eingesetzt wurde. Die serbische Regierung bestätigte die Anwesenheit eines Fahrzeugs mit LRAD-System vor Ort, bestritt jedoch dessen Einsatz.
(vza)
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