Künstliche Intelligenz
Aktie um mehr als 50 Prozent eingebrochen: Bilanzskandal bei Kyndryl?
Der frühere IBM-Infrastrukturspezialist Kyndryl hat Anfang der Woche über die Hälfte seines Börsenwerts eingebüßt. Hintergrund ist laut Berichten eine mögliche Untersuchung der US-Börsenaufsicht SEC zu Kyndryls Bilanzzahlen. Das Unternehmen nannte zwar am Montag Zahlen zum dritten Quartal seines aktuellen Geschäftsjahrs, musste aber auch Verzögerungen bei der pflichtgemäßen Einreichung seines Quartalsberichts an die SEC eingestehen. Zudem gab es einen regelrechten Führungsexodus: Finanzvorstand David Wyshner und Justitiar Edward Sebold nahmen mit sofortiger Wirkung ihren Hut. Ferner trat Vineet Khurana von seinem Posten als Senior Vice President und Global Controller ab und übernahm eine andere Rolle im Unternehmen.
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In einer Mitteilung an die SEC begründete das Unternehmen die Verzögerung damit, dass ein Prüfungsausschuss seines Verwaltungsrats die eigenen Praktiken im Bereich Cash-Management sowie die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens unter die Lupe nehmen wolle. Damit reagiere die Firma auf freiwillige Dokumentenanfragen seitens der SEC. „Wir arbeiten mit der SEC zusammen“, sagte Kyndryls CEO Martin Schroeter dem Fachdienst CRN. „Wir erwarten keine Korrekturen oder andere Auswirkungen auf unseren Jahresabschluss. Da diese Angelegenheiten noch nicht abgeschlossen sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Kommentare abgeben.“
„Wesentliche Schwächen in der internen Kontrolle“
Laut SEC-Mitteilung rechnet Kyndryl damit, wesentliche Schwächen in der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung offenzulegen. Das gilt für die letzten Geschäftsberichte bis ins Kalenderjahr 2024 hinein. Anleger sollten sich auch nicht mehr auf die Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers zu Kyndryls internen Kontrollen der Finanzberichterstattung im Geschäftsjahr 2025 verlassen. Die Führungsabgänge sind inzwischen vorläufig nachbesetzt.
Für die Anleger waren diese Nachrichten offenbar Grund genug, aus der Kyndryl-Aktie zu flüchten. Laut CRN prüfen bereits mehrere Anwaltskanzleien, ob Kyndryl Investoren bezüglich seiner Rechnungslegungsvorschriften und Offenlegungen getäuscht habe und dafür verklagt werden könnte.
IBM hatte seine Infrastruktursparte unter dem Namen Kyndryl 2021 abgespalten und als Unternehmen an die Börse gebracht. Rund 90.000 Angestellte in über 60 Ländern wechselten dabei zu Kyndryl. Die Infrastruktursparte war damals einer der umsatzstärksten Bereiche des Konzerns, IBM wollte sich aber stärker auf sein Cloud-Geschäft konzentrieren. In Deutschland ist das Unternehmen laut Ranking der Beratungsgesellschaft Lünendonk unter den Top 5 der IT-Dienstleister mit Schwerpunkt auf Betriebsservices.
(axk)
Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive: Wenn der KI-Vorwurf das Studium beendet
Keine einheitlichen Regeln für KI-Nutzung
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Künstliche Intelligenz ist aus dem Bildungsalltag nicht mehr wegzudenken. Eine aktuelle britische Studie zeigt: Studierende nutzen KI-Tools, um sich Konzepte erklären zu lassen, Material zusammenzufassen oder Ideen zu strukturieren. Doch während die Technologie längst Einzug in Hörsäle und Klassenzimmer gehalten hat, fehlen klare rechtliche Rahmenbedingungen. Die Folge: Ein regelrechter Flickenteppich an Regelungen – mit möglicherweise sogar gravierenden Konsequenzen für Betroffene.

„Wir haben unseren berühmten Föderalismus und damit einen Flickenteppich“, erklärt Sibylle Schwarz, Gründungspartnerin der Kanzlei elseschwarz in Wiesbaden und auf Beamten- und Bildungsrecht spezialisiert. „Das Bundesland entscheidet, wie das Schulgesetz beziehungsweise das Hochschulgesetz aussieht.“ Während manche Hochschulen KI in Prüfungen pauschal verbieten, schweigen sich andere komplett aus. Selbst innerhalb einer Universität können die Regeln variieren: „Es kann sogar einem Studierenden passieren, dass er gar nicht die Uni wechseln muss, sondern einfach nur seine Vorlesung. […] Der eine Prof verbietet es komplett, ein anderer erlaubt es vielleicht.“
Das Kasseler Urteil: Ein Präzedenzfall mit Folgen
Ende Februar fällte das Verwaltungsgericht in Kassel ein Urteil – das erste dieser Art in Deutschland. Ein Informatikstudent hatte seine Bachelorarbeit eingereicht, doch die Universität Kassel stufte die Arbeit als nicht bestanden ein. Begründung: Der Verdacht auf KI-Nutzung. Zudem wurde eine Wiederholungsprüfung ausgeschlossen. „Der Informatikstudent hat keinen Hochschulabschluss und den kann er auch nicht mehr erreichen“, sagt Schwarz.
Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil die Auffassung der Universität, dass KI als „fremde Hilfe“ zu werten sei. „Täuschung ist anzunehmen, wenn der Prüfling keine eigenständige Leistung abgegeben hat, sich also fremder Hilfe, der Hilfe eines Dritten oder unzulässiger Hilfsmittel bedient hat“, zitiert Schwarz die gängige Definition. KI werde dabei wie ein „Dritter“ behandelt – ähnlich wie ein Tischnachbar, von dem abgeschrieben wird. Das Verwaltungsgericht hat das Rechtsmittel der Berufung zugelassen.
Doch wie wird ein KI-Einsatz überhaupt nachgewiesen? Die Hochschulen setzen auf KI-Erkennungssoftware, die bekanntermaßen unzuverlässig ist. „Wenn man den KI-Output nimmt und ein bisschen menschlich ändert, dann springt der KI-Detektor nicht mehr an“, erklärt Schwarz. Daher dienen die Ergebnisse solcher Tools oft auch nur als erster Anhaltspunkt. Im nächsten Schritt prüfen Lehrende die Arbeiten manuell – etwa auf ungewöhnliche Formulierungen oder fachfremde Begriffe.
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Die Beweisführung folgt dabei dem Prinzip des „ersten Anscheins“: „Wenn zwei Klassenarbeiten identisch sind, dann guckt man mal, wo haben die beiden Prüflinge denn gesessen, saßen die nebeneinander?“ Doch dieser Ansatz stößt bei KI an Grenzen. Im Fall des Kasseler Studenten ist noch nicht bekannt, wie die Universität den KI-Einsatz konkret nachwies. „Da werden wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten müssen“, sagt Schwarz.
Für Studierende ist die Situation prekär: „Wir haben jetzt März 2026 und wir haben ungefähr sechs Entscheidungen zur Schule als auch Hochschule. In allen hat der Prüfling verloren.“ Die Konsequenzen sind drastisch: Ohne Abschluss drohen schlechtere Jobchancen und existenzielle Nachteile. „Da kratzen wir ziemlich an dem Grundrecht auf freie Berufswahl“, warnt Schwarz.
Ruf nach klaren Regeln durch die Politik
Aktuell fehlt es an klaren Vorgaben. „Es müsste ausdrücklich formuliert werden, welche KI, welches Tool, vielleicht welchen Nutzungszweck wir eben nicht als Täuschung verstanden wissen wollen“, fordert Schwarz. Statt konkrete einzelne Tools wie ChatGPT zu benennen, plädiert sie für eine Regelung nach Nutzungszwecken: „Recherche, Rechtschreibkorrektur, Übersetzung, Ideenfindung, Lernunterstützung.“ So ließe sich etwa die Nutzung von KI für Übersetzungen oder Rechtschreibprüfungen explizit erlauben – während das Generieren kompletter Texte verboten bliebe.
Ein weiteres Problem sieht die Rechtsexpertin in der Ungleichbehandlung zwischen Lehrenden und Lernenden. „Wenn die Lehrkräfte […] KI-Tools nutzen, dann applaudieren alle. Wenn jetzt aber eine Schülerin oder ein Schüler […] ein solches Sprachmodell zu Hause nutzt, dann ist es Täuschung“, kritisiert Schwarz. Hier fehle ein ganzheitliches Konzept, wie KI sinnvoll in den Bildungsprozess integriert werden kann.
Letztlich liegt die Verantwortung bei der Politik. „Wenn etwas wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte ist, dann muss das das Parlament durch ein Gesetz klären“, betont Schwarz. Doch der Föderalismus erschwert einheitliche Lösungen: „16 Bundesländer, die Schulgesetze machen, 16 Bundesländer, die Hochschulgesetze machen.“ Bis dahin bleibt Studierenden nur, sich möglichst genau zu informieren – und im Zweifel lieber einmal zu viel nachzufragen.
Bis klare Regeln geschaffen sind, bleibt Studierenden nur eines: Transparenz. Wer KI nutzt, sollte dies offen kommunizieren – und sich im Idealfall die Erlaubnis der betreuenden Lehrkraft einholen. Denn eines zeigt der Fall aus Kassel deutlich: Ohne klare Regeln riskieren Studierende nicht nur schlechte Noten, sondern ihren gesamten Bildungsweg.
(igr)
Künstliche Intelligenz
Licht, Linien, Lebenszeichen: Die Bilder der Woche 13
Die c’t-Foto-Community zeigt auch in dieser Woche, wie vielfältig fotografisches Sehen sein kann. Ob Stadtlandschaft, Strandlicht oder Porträt – das Zusammenspiel von Form, Licht und Atmosphäre steht stets im Mittelpunkt. Einige Aufnahmen überzeugen durch präzise Geometrie und strenge Komposition, während andere flüchtige Momente einfangen, die ganz von Ruhe und Konzentration leben.
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Die Bilder führen von der portugiesischen Metropole über die kalifornische Küste bis in die afrikanischen Ebenen und die skandinavischen Kirchenräume. Zwischen Minimalismus und Emotion, Technik und Intuition entsteht ein Panorama stiller, ausbalancierter Szenen. Diese Fotos zeigen eindrucksvoll, wie Linien, Licht und Perspektive nicht nur Strukturen formen, sondern auch Geschichten von Raum, Bewegung und Wahrnehmung erzählen.
Ponte 25 de Abril… von JeanFP

Ponte 25 de Abril…
(Bild: JeanFP)
Die Ponte 25 de Abril zieht sich durch den leichten Dunst und trifft auf das Museu de Arte in Lissabon. Alles wirkt kühl und ruhig. Die Linien des Museums führen direkt ins Bild und bilden einen klaren Kontrast zur roten Brücke, die auf der rechten Seite im Dunst und Nebel versinkt. Eine stille Stadtansicht – reduziert, ruhig und genau aufgenommen.
light show von metapix

light show
(Bild: metapix)
Zwei Laternen ragen in den weiten, leeren Himmel. Unten schneidet eine dunkle Fläche das Bild schräg ab. Ein starker Minimalismus bestimmt die Wirkung der Szene. Die vertikalen Linien der Laternen treffen auf die schräge Kante im Vordergrund. Die Perspektive bleibt bewusst unklar und lässt Raum für eigene Interpretationen. Durch die Schwarz-Weiß-Darstellung werden Kontrast und Form betont. So entsteht ein stilles Bild mit grafischer Kraft. Es reichen wenige Elemente, um Spannung und Balance zu erzeugen.
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Pfeiffer Beach, CA von Thomas Becher

Pfeiffer Beach, CA
(Bild: Thomas Becher)
Die Sonne bricht sich genau durch ein Felsentor am Strand und scheint als heller Sonnenstern ins Bild. Das Licht fällt auf das Wasser und die runden Steine im Vordergrund, während die Felsen die Szenerie einrahmen. Die Komposition lebt von der zentralen Perspektive, die den Blick auf das helle Zentrum lenkt. Die sternförmigen Strahlen bringen Energie ins Bild, während die Struktur der Felsen für Ruhe und Halt sorgt. Ein perfekt geplanter und genau getroffener Moment – wenn Licht und Ort zusammenpassen.
Interessierte Blicke von analoochjehtooch

Interessierte Blicke
(Bild: analoochjehtooch)
Eine Gruppe Giraffen steht eng beieinander. Ihre langen Hälse staffeln sich wie in einer Reihe und verleihen dem Bild Tiefe. So entsteht ein ruhiges, beinahe grafisches Gruppenporträt dieser außergewöhnlichen Tiere. Der weich abgestufte Hintergrund tritt in den Hintergrund und lässt die Szene klar wirken. Der Moment wirkt still, aber voller Spannung. Man spürt die Mischung aus Neugier und Vorsicht.
Dancing Orchid von fossy304

Dancing Orchid
(Bild: fossy304)
Eine Ballerina steht im Studio in einer anmutigen, zugleich dynamischen Pose. Ihre Arme und Beine formen eine elegante Linie, die an eine blühende Orchidee erinnert. Die Schwarz-Weiß-Umsetzung reduziert das Bild auf Form und Kontrast. Licht und Schatten modellieren den Körper klar und betonen die Symmetrie der Komposition. Die strenge Balance trifft auf Bewegung. Die Pose wirkt leicht und kraftvoll zugleich. So entsteht ein stiller Moment voller Spannung und Kontrolle.
Osterzeit von Wolfgang Görgen

Osterzeit
(Bild: Wolfgang Görgen)
Drei leuchtend gelbe Osterglocken schweben scheinbar schwerelos im Raum. Dahinter befindet sich ein ungewöhnlich weicher Hintergrund in dunklen Farben mit kleinen Lichtpunkten. Die nahe Perspektive rückt die Blüten direkt ins Blickfeld. Die drei Blüten sind locker im Bild angeordnet und wirken gut ausbalanciert. Der starke Kontrast zum dunklen Hintergrund lässt das Gelb richtig strahlen. Die weiche Unschärfe sorgt für eine klare Freistellung und viel Tiefe. Das Bild wirkt ruhig und zugleich leicht verspielt.
Warm-Kalt-Kontrast von Marbele

Warm-Kalt-Kontrast
(Bild: Marbele)
Dieser monumentale Kirchenraum beeindruckt mit seiner strengen Symmetrie: Säulen und Bögen bilden einen langen, klaren Gang. In der Mitte steht ein einzelner Mann, der die Größe dieses Raumes verdeutlicht. Warmes Licht auf der einen Seite trifft auf kühle Töne auf der anderen. Die exakt zur Mitte laufenden Linien geben dem Bild eine starke Ordnung. Durch die Wiederholung der Formen wird die Tiefe spürbar verstärkt. So entsteht ein stiller Moment von großer Wirkung. Der Mensch wirkt klein, der Raum fast überwältigend – und genau das macht den Reiz dieses Bildes aus.
(vat)
Künstliche Intelligenz
Passwörter raus aus der US-Cloud – aber wohin? | c’t uplink
Es ist ein Interessenkonflikt: Passwortmanager vereinfachen das Leben, weil man mit ihnen mehrere Konten mit jeweils eigenen und sicheren Passwörtern mehr oder weniger komfortabel verwalten kann. So kann man hunderte Passwörter einsetzen, ohne sich die alle merken zu müssen. Zugleich ist der Passwortmanager aber eine sehr attraktive Angriffsfläche – das gilt insbesondere für Online-Passwortmanager, die Passwörter über einen Server zwischen mehreren Endgeräten synchronisieren.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Dieser Datenschatz erweckt auch das Interesse von Behörden. Populäre Passwortmanager – Bitwarden, LastPass, Dashlane – kommen aus den USA oder werden von dortigen Firmen entwickelt. US-Behörden könnten deshalb mit Verweis auf Cloud Act und Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) Zugriff auf die Daten verlangen. Eine aktuelle Untersuchung der ETH Zürich zeigte zudem, dass trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unter bestimmten Bedingungen Passwörter abgreifbar sein können – etwa wenn der Server manipuliert wird.
Manch einer wird sich daher fragen, ob man die eigenen Passwörter nicht vielleicht in souveränere Gefilde umzieht. Welche Alternativen es gibt und wie sinnvoll die sind, diskutieren die c’t-Redakteure Jan Schüßler und Niklas Dierking in der neuen Folge von c’t uplink mit Moderator Keywan Tonekaboni.
Jan Schüßler hat fünf Passwortmanager getestet, die entweder aus Europa stammen und/oder Open Source sind – sowohl cloud-basierte Dienste als auch lokale Lösungen wie KeepassXC/KeepassDX. Niklas Dierking hat Passbolt auf einem eigenen Server installiert und ordnet die Erfahrung im Vergleich zu VaultWarden ein.
Die drei c’t-Redakteure vergleichen Komfort, Kosten und Sicherheitskonzepte der verschiedenen Alternativen. Außerdem gibt das Team praktische Tipps für den Umstieg von einem Passwortmanager zum anderen, erklärt Synchronisierungswege über Syncthing oder Nextcloud und warnt vor typischen Stolperfallen bei der Migration.
Zu Gast im Studio: Niklas Dierking und Jan Schüßler
Host: Keywan Tonekaboni
Produktion: Tobias Reimer
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► Unsere Artikel zu Custom-ROMs lesen Sie bei heise+ (€):
► Passwortmanager: Gute Gründe für europäische Clouds oder Self Hosting
► Fünf Open-Source-Passwortmanager im Vergleich
► Passbolt: Den europäischen Open-Source-Passwortmanager selbst hosten
► Anleitung: Von LastPass zum Passwortmanager KeePassXC wechseln
► Raspberry Pi als zentralen Backup-Server mit Syncthing einrichten: Teil 1 + Teil 2
► Anleitung: Raspberry Pi als Passwort-Server einrichten
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(ktn)
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