Datenschutz & Sicherheit
„Die automatische Datenweitergabe ist ein Skandal“
Menschen in Deutschland können seit inzwischen mehr als einem Jahr den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne fremde Begutachtung dem gelebten Geschlecht anpassen. Seit dieser Zeit ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trotzdem wird weiterhin über grundlegende Fragen gestritten. Aktuell kommt der Aufruhr aus Baden-Württemberg.
Das dortige Innenministerium unter Thomas Strobl (CDU) hatte vergangenen November per Verordnung beschlossen, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge automatisch an Polizeibehörden weitergegeben werden sollen. Es war ein Alleingang, nachdem zuvor zwei ähnlich gelagerte Vorhaben auf Bundesebene bereits gescheitert sind. Erst konnte die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eine entsprechende Passage im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel nicht durchsetzen. Später konnte das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) für einen neuen Anlauf im Herbst keine notwendige Mehrheit im Bundesrat organisieren.
Die Antwort des Innenministeriums Baden-Württemberg auf die kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl gibt nun Einblicke in die Beweggründe. Das Innenministerium bekräftigt, die Änderungen des Meldeverordnung seien rein technischer Natur und zwingend erforderlich. Die Daten würden zur Aufgabenerfüllung der Polizei und zur Gefahrenabwehr im Bereich Extremismus und Terrorismus gebraucht. Doch Fachverbände schlagen Alarm. Für Betroffene sei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Gefahr und es drohe weitreichende Diskriminierung.
Über die Köpfe der Betroffenen hinweg
„Ein Skandal ist, dass von den queerpolitischen Gruppen in Baden-Württemberg keine einzige einbezogen wurde. Weder der LSVD+ noch wir, das Queere Netzwerk Baden-Württemberg“, sagt Janka Kluge, eine Sprechende des Netzwerks, das aus einem Zusammenschluss von über 120 queerpolitischen Gruppen, Vereinen und Initiativen im Bundesland besteht.
Mit der Verordnung wurden gleich mehrere Neuerungen im Meldewesen eingeführt, die Datenweitergabe an Ermittlungsbehörden nach Geschlechtseintragsänderungen war nur eine davon. Andere Akteure wie etwa Schul- und Elternvertretungen hat das Ministerium im Vorfeld konsultiert, Interessenvertretungen von trans und queeren Menschen dagegen nicht. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl hervor.
„Es ist schlichtweg unerhört, dass bei der Anhörung zur Änderung der Meldeverordnung die queere Community außen vor gelassen wurde“, sagt Florian Wahl gegenüber netzpolitik.org. „Da könnte man fast Absicht unterstellen, um keine unbequemen Antworten zu erhalten.“ Die SPD ist im Landtag in der Opposition, die Landesregierung stellen die Grünen und die CDU.
Im Herbst war es den queerpolitischen Verbänden noch gelungen, die Initiative des BMI zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) von der Tagesordnung des Bundesrats zu nehmen. Das haben sie als großen Erfolg verbucht. Denn die Verordnung sah aus ihrer Sicht eine unnötige Verschärfung des Gesetzes vor – in Form eines lebenslangen Zwangsoutings in behördlichen Datensätzen. „Deshalb ist es ein herber Rückschlag, dass nun das Landesinnenministerium im Alleingang die baden-württembergischen Meldeverordnung geändert hat“, so Wahl.
Scharfe Kritik am Vorgehen des Landesinnenministeriums gibt es auch aus den Reihen der regierenden Grünen selbst. Oliver Hildenbrand, grüner Landtagsabgeordneter und Sprecher für Innen- und Queerpolitik, sagte gegenüber netzpolitik.org: „Ich bin mit diesem Vorgehen des Innenministeriums nicht einverstanden. Wer solche Regelungen einfach verkündet ohne vorab die Betroffenen anzuhören, lässt die notwendige Sensibilität vermissen und kann kein Verständnis erwarten.“ Auch er sagt, er habe die Verordnung dem Gesetzblatt entnehmen müssen und habe keine Möglichkeit gehabt mitzuwirken.
Auf die Frage, warum keine Interessenvertretungen trans und queerer Menschen bei der Erarbeitung der Verordnung angehört wurden, entgegnete das Innenministerium: „Von einer Anhörung weiterer Initiativen oder Nichtregierungsorganisationen haben wir abgesehen, da die Änderung der Vorschrift zu regelmäßigen Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen ausschließlich der technischen Aktualisierung bestehender Datensätze dient.“
„Offenbarungsverbot ist keine Blankoermächtigung“
Laut dem baden-württembergischen Innenministerium sei die automatische Weiterleitung aller Namensänderungen – nicht nur solcher nach SBGG – an Polizei und Landeskriminalamt zwingend erforderlich, um polizeiliche Datenbanken aktuell zu halten. Die Behörden brauchten den früheren Vornamen und Geschlechtseintrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können: beispielsweise zur Strafverfolgung sowie für sogenannte Sicherheitsüberprüfungen, etwa wenn eine Person einen Waffenschein beantragt.
Die Rechtmäßigkeit der pauschalen und automatischen Datenweitergabe an diese Behörden ergebe sich laut dem Innenministerium aus dem Selbstbestimmungsgesetz selbst. Darin regelt das sogenannte „Offenbarungsverbot“, dass der frühere Name und Geschlechtseintrag einer Person nicht ohne ihre Zustimmung offenbart oder ausgeforscht werden darf. Das Gesetz führt gleichzeitig bestimmte Ausnahmen ein, wann das Offenbarungsverbot nicht gilt. Laut dem Innenministerium greife bei polizeilichen Informationssystemen und der Aufgabenerfüllung der Polizeien eben so eine Ausnahme.
Doch das sehen die Verbände ganz anders. Was das Innenministerium als eine bloße technische Aktualisierung polizeilicher Datensätze abtut, sei für die Betroffenen ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. „Es gibt keinerlei Grund, die Polizei per se über Namens- und Personenstandsänderungen zu informieren. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht bereits vor, dass Daten bei gegebenem Anlass übermittelt werden dürfen“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg. „Die Polizei hat Zugriff auf das Melderegister und soll auch anlassbezogen ermitteln können. Dass jetzt die automatische Weitergabe der Daten erfolgen soll, ist skandalös.“
Auch Julia Monro, eine der stärksten Stimmen der Community und Bundesvorstandsmitglied im LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, macht auf den Unterschied zwischen anlassloser und anlassbezogener Datenübermittlung aufmerksam. In ihrer detaillierten Einordnung der Meldeverordnung schreibt sie: Nach SBGG dürfen Strafverfolgungsbehörden die früheren Geschlechtsdaten nur auf Nachfrage und für den jeweiligen Einzelfall erhalten. Das Offenbarungsverbot sei keinesfalls generell aufgehoben. Auch verstoße eine solche Datenübermittlung gegen das Prinzip der Datenminimierung, das in der Datenschutzgrundverordnung verankert sei. „Die Verordnung markiert einen Systemwechsel von anlassbezogener Datenverarbeitung zu vorsorglicher Datenverfügbarkeit“, sagt Monro. „Das Offenbarungsverbot wird als eine Art Blankoermächtigung dargestellt, was es nicht ist.“
Neue Datenblätter für das Melderegister
Strittig ist außerdem, wie die Daten bei einer Änderung nach SBGG überhaupt erst erfasst und gespeichert werden sollen. Zum 1. April 2025 wurden drei neue Datenblätter in das bundesweit einheitliche Melderegister aufgenommen: der frühere Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung und die ändernde Behörde mit Aktenzeichen. Für die Betroffenen bedeute das, dass ihre früheren Geschlechtsdaten für immer Teil ihres behördlichen Datensatzes bleiben und bei jedem Behördengang zu einem ungewollten Outing führen können. Diese Art der Datenerfassung sei diskriminierend und verfehle den eigentlichen Kern des Selbstbestimmungsgesetzes, haben Expert*innen mehrfach kritisiert.
Die Einführung dieser neuen Datenblätter wollte das Bundesinnenministerium mit seiner Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz regeln. Weil die nötige Zustimmung in der Länderkammer fehlte und es nicht zu einer Abstimmung kam, ist die Verordnung nach wie vor nicht beschlossen. Damit stellte sich laut Julia Monro die Frage nach der Rechtsgrundlage der neuen Datenblätter.
Nun sagt das Innenministerium Baden-Württemberg auf Anfrage von netzpolitik.org: Die Erlaubnis, den früheren Geschlechtseintrag in dieser Form zu speichern leite sich aus dem allgemeinen Bundesmeldegesetz und dem SBGG selbst ab. Baden-Württemberg setze somit nur Anforderungen um, die sich aus Bundesrecht ergeben, so die Pressesprecherin.
Hier widerspricht Julia Monro. „Die Regelung im SBGG-Gesetzestext beinhaltet nicht das aktive Einführen von neuen Datenfeldern zur dauerhaften Datenspeicherung und Offenbarung“, sagt die Expertin und Aktivistin.
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Von Kriminellen, Terroristen und Minderheiten
„Die Unkenntnis auch zurückliegender personenbezogener Informationen birgt stets die Gefahr folgenschwerer Fehlbeurteilungen und -entscheidungen. Gerade in den Bereichen des Extremismus und Terrorismus ist es dringend geboten, derartige Wissenslücken zu verhindern“, schreibt das Innenministerium Baden-Württemberg in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Auch das sei ein Grund für die automatische Datenübermittlung an Polizeibehörden.
Dieses Narrativ, Kriminelle könnten das SBGG missbräuchlich nutzen, um Strafverfolgung zu entgehen und bei laufenden Ermittlungen unterzutauchen, ist nicht neu. Schon das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hatte es während des Gesetzgebungsverfahren der Ampel bemüht. Damals schlug es vor, die Änderung des Namens und Geschlechtseintrages automatisch an den gesamten Sicherheitsapparat des Landes zu übermitteln. Die entsprechende Passage sorgte für heftige Kritik und wurde schließlich wegen datenschutz- und menschenrechtlicher Bedenken ersatzlos gestrichen. Nun hat das Innenministerium Baden-Württemberg eine ähnliche Datenübermittlung in etwas abgewandelter Form auf Landesebene beschlossen.
„Im Selbstbestimmungsgesetz wird nicht geprüft, was für eine politische Einstellung jemand hat. Von daher ist es rein theoretisch möglich, dass irgendein schlimmer Bösefinger den Vornamen und den Personenstand über das SBGG ändert. Aber das rechtfertigt nicht, mit Pauschalisierungen zu arbeiten und Daten ganzer Menschengruppen anlasslos preiszugeben“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg.
Besonders problematisch sei an diesem Narrativ die Täter-Opfer-Umkehr, sagt Julia Monro. „Trans* Personen gehören zu den bedrohtesten Minderheiten unserer Gesellschaft. Mit dieser Verordnung wird ihnen pauschal misstraut und sie werden mit Extremismus- und Terrorverdacht in Verbindung gebracht.“ Das erinnere an die Entwicklungen in den USA, wo das FBI die trans* Community als extremistische Gruppierung einstufen möchte. „Wir befinden uns hier auf einer gefährlichen Vorstufe zu solchen Entgleisungen“, sagt Monro.
Wie geht es weiter?
Bedenken hat Monro auch bezüglich der demokratischen Legitimität der Verordnung. Im Bund sei auf die Datenübermittlung an Polizei und andere Behörden verzichtet worden. Dies nun auf Bundes- oder Landesebene per Verordnung einführen zu wollen, gehe an den üblichen parlamentarischen Verfahren vorbei. „Das ist besorgniserregend“, sagt Monro.
Baden-Württemberg ist damit das zweite Bundesland, das eine automatische Übermittlung der hochsensiblen Daten der früheren Vornamen und Geschlechtseintrages an Strafverolgungsbehörden beschlossen hat. Bayern hatte bereits 2024 – pünktlich zum Inkrafttreten des SBGG – eine ähnliche Verordnung auf den Weg gebracht.
„Mit Baden-Württemberg wurde ein Vorstoß gemacht. Ich denke, dass andere Bundesländer jetzt nachziehen werden. Zuerst die CDU-geführten Länder und später auch die anderen. Ich denke der Plan ist, das Bundesland für Bundesland sukzessive durchzuführen“, so Janka Kluge.
In Baden-Württemberg tritt die entsprechende Regelung im November 2026 in Kraft. Oliver Hildenbrand von den Grünen setzt sich aktuell dafür ein, dass das Innenministerium Vertreter*innen des Landespolizeipräsidiums und des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg an einen Tisch holt. „Der direkte Austausch ist überfällig.“
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Die Woche, als Tausende gegen digitale Gewalt auf die Straße gingen
Liebe Leser*innen,
diese Woche habe ich mich vor allem mit digitaler Gewalt beschäftigt. Seit ungefähr sieben Jahren recherchiere ich dazu. Noch nie war das öffentliche Interesse daran so überwältigend. In mehreren deutschen Städten sind Tausende Menschen auf die Straßen gegangen. Die Protestwelle breitet sich immer noch weiter aus.
Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Spiegel-Bericht über die Erfahrungen von (nicht nur digitaler) sexualisierter Gewalt der Schauspielerin Collien Fernandes. Der Artikel kann einen umhauen. Dennoch glaube ich, allein durch den Spiegel-Bericht lassen sich die heftigen Reaktionen in Politik und Medien, Zivilgesellschaft und Promi-Welt nicht erklären.
Ein weiterer, wichtiger Faktor dürfte eine über sehr lange Zeit aufgestaute Wut sein. Weil Übergriffe – vor allem von Männern gegenüber Frauen – in der digitalen und physischen Welt wie selbstverständlich immer weiter gehen. Weil nach wie vor viele Frauen praktisch täglich verschiedene Ausdrucksformen der Gewalt erleben müssen wie tausende Nadelstiche.
Dagegen unternehmen ließe sich eine Menge. Im Februar habe ich mich mit Kolleginnen unter Fachleuten umgehört, was Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten brauchen. Das Ergebnis ist eine Liste aus sehr konkreten, praktischen Forderungen. Es geht um Geld fürs Hilfesystem, von ersten Anlaufstellen über Frauenhäuser bis hin zu Polizei und Justiz. Es geht um internationale Regelwerke wie die Istanbul-Konvention, die längst beschlossen sind, aber immer noch nicht sauber umgesetzt.
Woran hakt es eigentlich? Mir fallen spontan eine Menge Gründe ein, aber keiner davon macht mich so wütend, wie dieser: Weil zu viele mächtige Männer nach wie vor einen Scheiß darauf geben, wenn Frauen (und andere marginalisierte Menschen) Bedürfnisse anmelden.
Kultur sexueller Fremdbestimmung
Im Bundestag wurde Kanzler Friedrich Merz (CDU) gebeten, sich zur aktuellen Debatte um sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu äußern. Statt die männliche Tätergruppe klar zu benennen, ist der Kanzler dem Thema ausgewichen und hat auf rassistische und menschenfeindliche Weise gegen angeblich kriminelle Ausländer*innen gehetzt. Selbst der ansonsten nobel-zurückhaltende Deutschlandfunk kommentierte: „Friedrich Merz zeigt sich als politischer Repräsentant eines patriarchalen Systems.“ Das ist die öffentlich-rechtliche Version eines erhobenen Mittelfingers.
Nicht nur der Kanzler verweigert sich, das schiere Problem anzuerkennen. Das sehe ich gerade jeden Tag. Denn uns erreichen in Folge unserer jüngsten Artikel über den Fall Fernandes Kommentare von Lesern, die in der Debatte um mehr Schutz für Betroffene augenscheinlich eine Bedrohung sehen – und zwar eine Bedrohung für die Fortsetzung ihrer eigenen, ungestörten Gewaltausübung.
Nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes härter unter Strafe zu stellen, das finden einige Männer offenbar skandalös. Sie halten es für ihr gutes Recht, andere, vor allem Frauen, nach Belieben zum Sexobjekt zu machen. Motto: „Das lass ich mir nicht nehmen.“ Mit solchen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt werden Bilder zur Beute und zum Machtsymbol, zu Trophäen und Sammlerstücken. Es ist Objektifizierung und Entmenschlichung par excellence, geschützt durch eine extradicke Schicht Nachdenkverweigerung.
Nochmal, woran hakt es beim Schutz vor sexualisierter Gewalt? Es hakt nicht nur an mangelndem Geld und Personal im Hilfesystem für Betroffene, an Lücken im Strafrecht oder an einem Bundeskanzler, der patriarchale Gewalt ausübt, statt sie zu bekämpfen. Das Problem beginnt bereits in der tief verwurzelten Kultur sexueller Fremdbestimmung, die wahrscheinlich auch in der Kommentarspalte dieses Artikels ihre Spuren hinterlassen wird, wenn ich sie nicht moderiere.
Nun gibt es durch den Fall Fernandes ein bisher beispielloses Momentum für den Kampf gegen (digitale) sexualisierte Gewalt in Deutschland. Das Beispiel Spanien mit seinem umfassenden Schutzsystem macht vor: Erreichen lässt sich einiges, selbst innerhalb des Patriarchats. Wie es in Deutschland weitergeht, werdet ihr in den nächsten Wochen bei uns lesen.
Euch ein gutes Wochenende
Sebastian
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Qilin: Linkspartei meldet russischen Ransomware-Angriff
Auf die Partei Die Linke wurde angeblich ein Cyberangriff ausgeführt: „Uns liegen Hinweise vor, dass es sich um einen Ransomware-Angriff der Hackergruppe ‚Qilin‘ handelt“, so Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Partei Die Linke am Freitagmorgen. Betroffen sei die Infrastruktur der Partei, die nach Auffälligkeiten am Donnerstag vorsorglich offline genommen worden sei um eine Ausweitung zu verhindern. Die Partei habe wegen des Vorfalls Strafanzeige gestellt, welche internen Daten kompromittiert worden seien, sei noch nicht abschließend geklärt. Die Mitgliederdatei der Partei sei jedoch nicht von dem Vorfall betroffen. Die Linke stehe „in engem Austausch“ mit zuständigen Sicherheitsbehörden und unabhängigen Expertinnen, so Parteigeschäftsführer Ehling.
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Einzelheiten unklar
Warum der Verdacht auf die als russisch eingeschätzten Akteure von Qilin fällt, erläuterte Ehling nicht. Qilin gilt laut Beschreibungen von Sicherheitsbehörden und Analysten als besonders aktiver Ransomware-Akteur, der sowohl rein finanzielle Motive als auch politische Ziele verfolgt. „Das Sammeln und Veröffentlichen privater oder personenbezogener Daten dient dazu, Betroffene einzuschüchtern, zu belästigen oder öffentlich zu diskreditieren“, sagt Linken-Geschäftsführer Ehling. Demokratische Strukturen sollten damit geschwächt werden.
Mit der Linken ist damit mindestens die dritte Partei in Deutschland von einem Cyberangriff betroffen. Die CDU war im Mai 2024 Opfer des Ausnutzens eines Perimeter-Zero-Day-Exploits, das Ermittlungsverfahren hierzu wird seit Dezember 2025 beim Generalbundesanwalt geführt, der unter anderem für mutmaßliche Sabotage und Spionagefälle von bundesweiter Bedeutung zuständig ist. Anfang 2023 war die SPD von einem Angriff auf ihre Systeme betroffen, den die Bundesregierung später eindeutig Russland zugeordnet haben wollte.
(mho)
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Apple gibt „E-Mail-Adresse verbergen“-Nutzer an das FBI weiter
Apple gibt, sofern entsprechende Anordnungen vorliegen, Daten zu E-Mail-Nutzern an Behörden heraus, die den iCloud+-Service „E-Mail-Adresse verbergen“ („Hide my E-Mail“) nutzen. Das wurde nun in den USA bekannt. Das investigative IT-Blog 404 Media berichtet, dass es in dem Fall um schwere Bedrohung ging – genauer gegen die aktuelle Freundin des Chefs der US-Bundespolizei FBI. Laut entsprechenden Gerichtsdokumenten hatte Alden R. über den Dienst, den er für anonym hielt, eine Drohmail an Alexis Wilkins, Partnerin von Kash Patel, geschickt.
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Ermittlungsbehörden klopfen bei Apple an
Wilkins wendete sich an Strafverfolger, die wiederum die zugehörigen Informationen von Apple anforderte. Der iPhone-Konzern gab seinen Namen und seine echte iCloud-E-Mail-Adresse, die bei „E-Mail-Adresse verbergen“ stets hinterlegt ist, heraus. Laut der Gerichtsunterlagen gingen die Informationen sogar darüber hinaus, so wurde bekannt, dass Alden R. insgesamt 134 E-Mail-Aliase generiert hatte.
„E-Mail-Adresse verbergen“ wird von Apple allerdings nicht als Anonymisierungsdienst vermarktet, sondern dient vor allem dazu, Spam zu verhindern. Allerdings schreibt Apple auf seiner Supportseite, dass das Feature auch dazu dient, „deine persönliche E-Mail privat zu halten“. Zahlende Nutzer von iCloud+ (ab 99 Cent im Monat) können den Service nutzen. Er ist direkt in Apples E-Mail-System auf iPhone, iPad und Mac integriert und generiert zufällige Adressen, die man dann beispielsweise für eine Website nutzen kann. Die Aliase sind beliebig abstellbar, so dass man Spam schneller loswerden kann. „E-Mail-Adresse verbergen“ ist auch in Apples Login-System „Mit Apple anmelden“ integriert, mit dem man sich bei zahlreichen Websites über seinen Apple-Account registrieren kann.
FBI will Zugriff aufs iPhone
Alden R. wurde von Polizisten bereits befragt und er soll zugegeben haben, die Drohmails an Wilkins verschickt zu haben. Mittlerweile gibt es eine Anklage einer Grand Jury, sie lautet auf „Transmitting a Threat in Interstate Commerce“, also Bedrohung im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs zwischen zwei US-Bundesstaaten.
Das FBI will nun noch mehr: Die Bundespolizei verlangt eine gerichtliche Genehmigung, die Geräte von R. wie sein iPhone durchsuchen zu dürfen. Zudem soll R. gezwungen werden, das Gerät zu entsperren und auch der Diebstahlschutz abgeschaltet werden, der das Gerät sperrt. Apple hat sich zu dem Fall bislang nicht geäußert.
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(bsc)
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