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Europäischer Aktionsplan gegen Cybermobbing | heise online
Die EU-Kommission will Opfer von Online-Mobbing in Deutschland und anderen Mitgliedsländern der Union künftig mit einer App unterstützen. Diese soll besonders Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Vorfälle zu melden, Beweise zu sichern und Hilfsangebote zu bekommen, wie die Europäische Kommission am Dienstag in einem Aktionsplan gegen Cybermobbing ankündigte.
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Als Vorbild soll die bereits existierende französische App „3018“ dienen. Die EU-Kommission will die Vorlage dann den Mitgliedsländern zur Verfügung stellen, wo sie an nationale Gegebenheiten angepasst werden sollen. Die App soll dann auch auf großen Online-Plattformen zur Verfügung stehen. „Es muss einfacher sein, zu melden, als Menschen online zu mobben“, sagte der für Kinder und Jugend zuständige EU-Kommissar Glenn Micallef.
KI als Mobbing-Werkzeug
Rund jedes sechste Kind zwischen 11 und 15 Jahren in Europa berichtet nach Angaben der EU-Kommission, Opfer von Cybermobbing geworden zu sein. Besonders gefährdet sind demnach Mädchen und junge Frauen, Kinder aus einkommensschwachen Haushalten sowie Angehörige von Minderheiten.
Ausdrücklich thematisiert der Plan die wachsende Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI). Sie ermögliche neue Formen des Cybermobbings, etwa sogenannte sexualisierte Deepfakes. Das europäische KI-Gesetz soll im dritten Quartal 2026 solche Praktiken gezielter verbieten.
Die EU-Kommission will zudem verstärkt auf Prävention setzen. Noch in diesem Jahr plant sie etwa aktualisierte Leitlinien für Lehrkräfte vorzulegen, die Cybermobbing explizit in die Medienbildung einbeziehen.
EU-Verfahren gegen Online-Riesen
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Kern des Rechtsrahmens gegen Hass und Hetze im Netz soll der Digital Services Act (DSA) bleiben, der Plattformen zur sicheren Gestaltung ihrer Dienste für Minderjährige verpflichtet. Die EU-Kommission will die Regeln noch im laufenden Jahr überarbeiten, um Opfer von Online-Mobbing besser zu schützen.
Auf Grundlage des DSA laufen wegen mutmaßlich mangelnden Kinder- und Jugendschutzes bereits Verfahren etwa gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta oder den Betreiber mehrerer Pornoseiten. Die europäischen Digitalregeln hatten zuletzt immer wieder zu Spannungen mit den USA geführt.
(vbr)
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US-Hyperscaler bekommen Gegenwind aus den Bundesstaaten
Hyperscaler wie Amazon, Google, Meta, Microsoft, Oracle und OpenAI bekommen in den USA Gegenwind. Sechs Bundesstaaten bringen Gesetze auf den Weg, um den Bau neuer, riesiger KI-Rechenzentren zu stoppen. Mit dabei sind: Georgia, Maryland, Oklahoma, Vermont, Virginia und neuerdings New York.
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Senatorin Liz Krueger etwa schlägt in New York eine dreijährige Baupause für neue Rechenzentren vor. In den drei Jahren sollen das Ministerium für Umweltschutz und die Kommission für öffentliche Dienste Gutachten zu Auswirkungen der Rechenzentren auf die Öffentlichkeit und Umwelt erstellen. Zudem sollen sie Vorgaben für Neubauten nach der Pause ausarbeiten. Auf die Bewegung machte Wired aufmerksam.
Hyperscaler sollen Kosten selbst tragen
Auch Bernie Sanders, Senator im US-Bundesstaat Vermont, spricht sich für strengere Regulierungen von KI-Rechenzentren aus. Ein Moratorium soll Neubauten mit einer Rechenkapazität ab 100 Megawatt bis zum Sommer 2030 verbieten.
Auf X schrieb Sanders: „Ich werde mich für ein Moratorium für den Bau von Rechenzentren einsetzen, die den unregulierten Sprint zur Entwicklung und Einführung von KI vorantreiben. Das Moratorium gibt der Demokratie die Chance aufzuholen und stellt sicher, dass die Vorteile der Technologie uns allen zugutekommen, nicht nur den 1 Prozent.“ Er kritisiert, dass reiche Konzernchefs auf Kosten der Allgemeinheit profitieren.
Georgia, Maryland, Oklahoma und Virginia denken über vorübergehende Baustopps nach, ohne konkrete Zeiträume zu nennen. Mit Florida plant ein siebter US-Bundesstaat Regulierungen, die aber keinen allgemeinen Baustopp vorsehen. Lokale Behörden sollen allerdings im Einzelfall das Recht erhalten, den Bau von Rechenzentren zu verbieten. Energieversorger dürften zudem keine Kosten auf Bürger abwälzen, um Rechenzentren zu subventionieren.
Ron DeSantis, der eigentlich als unternehmerfreundlich gilt, spricht sich öffentlich gegen Hyperscaler aus: „Ich glaube nicht, dass es sehr viele Menschen gibt, die höhere Stromrechnungen in Kauf nehmen wollen, nur damit ein Chatbot einen 13-jährigen Jugendlichen online verderben kann. Das ist nicht das, wofür sich irgendjemand entschieden hat.“
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Die größten Rechenzentren entstehen zwar an abgelegenen Standorten oder in Industriegebieten, können jedoch das Stromnetz erheblich belasten. Genehmigten sich große Rechenzentren vor einigen Jahren noch typischerweise 30 bis 50 Megawatt, landen neue Projekte schon bei einem Gigawatt und mehr. Microsoft-Chef Satya Nadella bestätigte bereits in einem Podcast, dass die Firma auf ungenutzten KI-Beschleunigern sitzt, weil der notwendige Strom fehlt. Durch die Ansiedlung energiehungriger Rechenzentren können die Stromkosten für Anwohner steigen.
Erste Gegenmaßnahmen
Microsoft bemüht sich derweil um Beschwichtigung. In einem Blogbeitrag zählt das Unternehmen Maßnahmen auf, um sich als „guten Nachbarn“ zu präsentieren. Demnach will Microsoft genug zahlen, damit die Energiekosten für Anwohner nicht steigen. Neue Anlagen sollen mehr Abwasser aufbereiten, als Microsoft in den eigenen Rechenzentren verbraucht, etwa für die Kühlung. Zudem will die Firma in lokale Förder- und Bildungsprogramme investieren.
Microsoft spricht auch die unzureichenden Stromnetze an. Im Blog heißt es dazu: „Wir werden frühzeitig, eng und transparent mit lokalen Versorgungsunternehmen zusammenarbeiten, um bei Bedarf Strom und die erforderliche Infrastruktur für unsere Rechenzentren in das Netz einzubinden. Die Senkung der Stromkosten ist zwar wichtig, aber für die lokalen Gemeinden nur eine unvollständige Lösung, wenn wir nicht gleichzeitig die Stromversorgung ausbauen. Dieser Ausbau erfordert in der Regel komplexe Maßnahmen, darunter die Erweiterung der Stromerzeugungskapazitäten und die Verbesserung der Übertragungs- und Umspannwerkssysteme.“
(mma)
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Top 10: Die beste Wärmebildkamera für das Handy im Test – Hikmicro, Flir & Co.
Wärmeverluste, Lecks und Störungen aufspüren: Wir zeigen die besten Wärmebildkamera-Adapter für das Smartphone.
Eine besonders einfache und platzsparende Lösung ist eine kompakte Wärmebildkamera, die die direkt ans Smartphone angeschlossen wird. Diese Modelle dienen als Dongle und ermöglichen eine kostengünstige Thermografie ohne separates Gerät. So lassen sich Wärmebrücken, elektrische Probleme und Wasserlecks schnell und zuverlässig aufspüren.
Im Vergleich zu klassischen Wärmebildkameras sind diese Nachrüstlösungen preiswerter und handlicher, weil das Smartphone zugleich Anzeige und Steuerung übernimmt. Dennoch liefern sie eine ausreichend hohe Bildqualität für viele Einsatzbereiche. Gerade für Heimwerker, Energieberater oder Techniker, die punktuell Messungen vornehmen, sind sie ideal. Durch die einfache Anbindung an das Smartphone wird die thermische Analyse nicht nur günstiger, sondern auch flexibler.
Welche ist die beste Wärmebildkamera für das Handy?
Testsieger ist die Wärmebildkamera Hikmicro Mini 2 V2 Plus ab 250 Euro. Als USB-C-Dongle ist sie schnell installiert und benötigt kaum Platz, zudem bietet sie eine manuell verstellbare Fokuslinse.
Wofür benötigt man eine Wärmebildkamera?
Eine Wärmebildkamera kann im Haushalt vielfältig eingesetzt werden, um verschiedene Aspekte der Gebäude- und Haushaltsüberwachung zu verbessern. Folgende Anwendungsbereiche sind denkbar:
- Energieeffizienz: Wärmelecks in Wänden, Fenstern und Türen finden.
- Elektrogeräteüberwachung: Früherkennung von Überhitzung oder Funktionsstörungen in Elektrogeräten.
- Heizung: Diagnose von Heizungsanlagen für Effizienzsteigerungen und gleichmäßige Wärmeverteilung.
- Rohrleitungen und Wasserlecks: Aufspüren von undichten Stellen in Rohrleitungen und Identifizierung von Wasserschäden in der Gebäudestruktur.
- Schädlingsbekämpfung: Suche nach Verstecken von Schädlingen, da diese oft als Wärmequellen erscheinen.
Ferner können Wärmebildkameras interessant sein für Naturfreunde, Jäger oder Förster, die nachts Tiere ausfindig machen wollen.
Wie funktioniert eine Wärmebildkamera?
Eine Wärmebildkamera erfasst die Infrarotstrahlung, die von Objekten emittiert wird. Das Prinzip basiert auf der Tatsache, dass alle Objekte mit einer Temperatur über dem absoluten Nullpunkt (–273 Grad Celsius oder 0 Kelvin) Infrarotstrahlung abgeben. Damit ist es möglich, die Wärme einer Oberfläche zu erkennen. Oft nennt man eine solche Linse einfach nur Infrarotkamera. Hier ist aber zwischen Wärmebild- und Nachtsichtkameras zu unterscheiden. Wärmebildkameras erfassen Temperaturunterschiede, während Nachtsichtgeräte Restlicht oder Infrarotlicht verwenden, um Bilder bei Dunkelheit sichtbar zu machen.
Beide Technologien haben unterschiedliche Anwendungen und ergänzen sich in verschiedenen Szenarien. Eine Wärmebildkamera soll primär Temperaturunterschiede von Oberflächen darstellen, während die Nachtsichtkamera die Sichtbarkeit bei völliger Dunkelheit durch vorhandenes Licht sowie reflektiertes Infrarotlicht gewährleistet. Letzteres kommt bei Überwachungskameras mit Nachtsicht (Bestenliste) zum Einsatz.
Das Bild einer Wärmebildkamera ist farbig dargestellt – man nennt das auch eine Pseudofarbdarstellung. Da Temperaturen selbst keine Farben haben, hilft die farbige Darstellung dem menschlichen Auge, Unterschiede einfacher zu erkennen. Das erleichtert die schnelle Identifikation von Unterschieden beim Temperaturbereich und Hotspots. Sie ist auch für den Benutzer leichter zu verstehen als eine Darstellung in Graustufen.
Warum ist thermische Empfindlichkeit so wichtig?
Ein zentrales Qualitätsmerkmal von Wärmebildkameras ist die sogenannte thermische Empfindlichkeit, auch bekannt als NETD (Noise Equivalent Temperature Difference). Dieser Wert gibt an, wie klein der Temperaturunterschied sein darf, den die Kamera noch zuverlässig erkennen kann.
Je niedriger der NETD-Wert (Beispiel: <40 mK), desto empfindlicher ist die Kamera – sie kann also feinere Temperaturunterschiede darstellen. Diesen Wert erreichen alle Adapter aus dieser Bestenliste annähernd. Das ist besonders wichtig bei der Detektion von kleinen Wärmelecks, leichten Überhitzungen oder in der präzisen Energieberatung. Kameras mit höherer thermischer Empfindlichkeit liefern klarere, kontrastreichere Bilder, insbesondere bei geringen Differenzen oder ungünstigen Umgebungsbedingungen.
Je nach Modell liegt der erfassbare Temperaturbereich meist zwischen –20 °C und +400 °C, was für typische Anwendungen im Haushalt, der Gebäudethermografie oder bei technischen Prüfungen vollkommen ausreichend ist. Manche Kameras messen auch darüber hinaus bis über 550 °C, was für industrielle Anwendungen relevant sein kann.
Auflösung und Bildqualität
Die Wärmebildkameras dieser Bestenliste bieten Sensorauflösungen von 160 × 120 bis 256 × 192 Pixel. Modelle wie die Infiray P2 Pro oder Topdon TC002C Duo liefern dadurch mehr Details als günstigere Einsteigervarianten. Eine höhere Auflösung erleichtert die Erkennung feiner Temperaturunterschiede, etwa bei der Lecksuche oder Elektrodiagnose.
Einige Geräte werben mit Auflösungen bis zu 512 × 384 Pixel. Dabei handelt es sich jedoch vornehmlich um digital hochgerechnete Werte. Durch Interpolation und digitales Nachschärfen wird das Bild optisch verbessert, die tatsächliche Sensorauflösung bleibt jedoch geringer. Für den Anwender wirkt das Bild dennoch schärfer und detailreicher.
Unterstützende Technologien
Zur weiteren Bildoptimierung setzen Hersteller auf Funktionen zur Bildoptimierung. Flir nutzt zum Beispiel MSX (Multi-Spectral Dynamic Imaging). Dabei werden sichtbare Konturen aus dem Kamerabild mit dem Wärmebild kombiniert. So erscheinen Gebäudestrukturen, Kanten oder Beschriftungen deutlich klarer, ohne die Temperaturmessung zu beeinflussen.
Solche Technologien sind besonders hilfreich bei geringen Temperaturunterschieden oder schwachem Kontrast – etwa bei schlecht isolierten Fenstern oder verdeckten Leitungen. Sie verbessern die Lesbarkeit des Wärmebildes erheblich, selbst bei begrenzter Auflösung.
Welches Handy hat eine Wärmebildkamera?
Zahlreiche Outdoor-Handys (Bestenliste) verfügen neben einer Nachtsichtkamera auch über eine Wärmebildkamera. Teilweise gilt das auch in Kombination mit einer IR-Linse für Nachtsicht, wie einige der Modelle aus unseren Tests zeigen.
Fazit
Eine Wärmebildkamera ist sehr praktisch. So erkennt man damit zu Hause schneller eine schwache Isolierung, ein Leck in einer Wasserleitung oder Geräte, die möglicherweise zu überhitzen drohen. Zudem kann man damit in der Dunkelheit Säugetiere aufspüren.
Eine vergleichsweise preiswerte Möglichkeit ergibt sich mit einem Wärmebildkameramodul zum Nachrüsten. Das Modul wird einfach ins Smartphone gesteckt und per App genutzt. Diese Lösung ist zudem platzsparend.
Eine Alternative wären Outdoor-Smartphones mit eingebauter Wärmebildkamera. Stand-alone-Lösungen bieten mehr Komfort und oft eine höhere Genauigkeit, sind aber häufig teurer.
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Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen
Im Streit um Nutzungsentgelte muss der Facebook-Mutterkonzern Meta der Deutschen Telekom einem Urteil zufolge rund 30 Millionen Euro zahlen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung des Kölner Landgerichts, dass die Zahlungspflicht Anfang 2024 auf rund 20 Millionen Euro festgelegt hatte. Da es in dem Berufungsverfahren um einen längeren Zeitraum ging, soll Meta nun rund 30 Millionen Euro zahlen (VI-6 U 3/24).
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Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt – Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.
Das Düsseldorfer OLG entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht die Vergütung erbrachter Leistungen verlange. Die Meta-Tochter hatte argumentiert, dass es gar keinen rechtsgültigen Vertrag samt Zahlungspflicht gebe, etwa weil die Telekom gegenüber Meta gar keine Leistung erbringe, sondern gegenüber den Telekom-Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Die Telekom erfülle bei der Datenübermittlung nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber Endkunden.
Harsche Vorwürfe von beiden Seiten
In dem Rechtsstreit hatten sich beide Seiten vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Mit Blick auf die Telekom ließ das Gericht diesen Vorwurf in dem Verfahren aber nicht gelten. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschließe, befanden die Richter. So hätte Edge Network die Datenübertragung an den Netzbetreiber Telekom beenden und die Daten stattdessen über Telekom-Konkurrenten leiten können, so die Kammer.
Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermaßen ein historischer Sonderfall – andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht. Der finanzielle Betrag, den die Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat.
Eine Telekom-Sprecherin sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt.“
„Fair Share“-Debatte
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Der Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta ist eine Facette der „fair share“-Debatte: Die großen europäischen Netzbetreiber fordern seit langem, dass große amerikanische Technologieunternehmen ihren „fairen Anteil“ an den Kosten von Übertragungsnetzen haben, schließlich sei der Betrieb der Netze teuer und ohne die Netze könnten „Big Techs“ wie Amazon, Google und Meta kein großes Geschäft machen mit ihren europäischen Kunden.
Mit der „fair share“-Forderung stoßen die Chefs europäischer Telekommunikationskonzerne aber immer wieder auf Granit, wesentlichen Rückhalt aus Europas Politik bekommen sie nicht. Die US-Technologieriesen argumentieren, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.
(vbr)
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