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Künstliche Intelligenz

AI Act: Bundesregierung bringt KI-Gesetz auf den Weg


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) auf den Weg gebracht. Der AI Act enthält ein länderübergreifendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der KI-Aufsichtsbehörde übernimmt.

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Das „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen. Diese Aufsicht soll die Bundesnetzagentur führen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat sich durch das Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen verzögert. Der Entwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.

Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen den Risikograd ihrer Systeme bewerten und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.

Die EU-Verordnung verbietet etwa den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden zur Verfolgung bestimmter Straftaten.

„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft”, lobt sich Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur.“

Die Bundesnetzagentur soll als „zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde“ dienen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende Kapazitäten bei anderen Marktüberwachungsbehörden wie Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden genutzt werden.

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Die Bundesnetzagentur wird damit langsam zur Superbehörde. Neben ihren klassischen Aufgaben der Regulierung von Telekommunikation, Post, Energie und Bahn ist die Bonner Behörde inzwischen auch der deutsche Koordinator für den europäischen Digital Services Act. Damit führt sie die Aufsicht über Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X.

Die neue Rolle der Bundesnetzagentur ist aber nicht unumstritten. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten ebenfalls Anspruch auf die alleinige KI-Aufsicht angemeldet und dabei auch Unterstützung der europäischen Kollegen erhalten. Damit hätten die Bundesländer mehr Gewicht bei der KI-Aufsicht erhalten. Es gab zudem Stimmen für die Einrichtung einer ganz neuen Behörde.

Branchenvertreter fordern unterdessen, den europäischen AI Act nachzubessern. „Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht”, erklärt Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.

„Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts“, fordert Bäumchen. „Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.“


(vbr)



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Künstliche Intelligenz

Social-Media-Verbot für Kinder vor rechtlichen Hürden


Ein mögliches deutsches Social-Media-Verbot für Kinder steht laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts im Bundestag vor rechtlichen Hürden. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht. Auch das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern könnte „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“. Das Gutachten hat die Linke in Auftrag gegeben. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland debattiert, die Nutzung von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche zu beschränken. Zuletzt brachten Niedersachsen und Thüringen in den Bundesrat einen Antrag für ein Nutzungsverbot für Personen unter 14 Jahren ein. Bis 16 sollten Jugendliche soziale Medien nur in einer „altersangepassten Version“ nutzen dürfen. In der CDU gibt es solche Erwägungen ebenso wie in der SPD. Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission. Auch andere Landeschefs erhöhen den Druck auf Experten, um schnellere Verbote für Plattformen wie TikTok oder Instagram durchzusetzen.

In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts wird jedoch darauf verwiesen, dass es auf EU-Ebene bereits Regelungen im Digital Services Act gibt. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, heißt es in dem 27 Seiten starken Papier.

Es verweist zudem auf das Herkunftslandprinzip. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schreiben die Gutachter. Sie kommen zu dem Schluss: „Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots beziehungsweise der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.“ Gemeint ist der Europäische Gerichtshof.

Die Linke sieht sich durch das Gutachten bestärkt. „Die Linke sieht die Verbote sehr kritisch“, erklärte der medienpolitische Sprecher David Schliesing. „Denn einerseits greifen die Vorschläge für ein Social-Media-Verbot zu kurz, da sie die bestehenden Probleme im Kontext digitaler Plattformen nicht lösen und stattdessen Grundrechte junger Menschen einschränken. Und andererseits sind sie sowohl technisch als auch rechtlich kaum umsetzbar.“

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Stattdessen setze die Linke beim Schutz von Kindern und Jugendlichen auf zwei Stellschrauben: „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden, um Social-Media-Plattformen wirksam in die Verantwortung zu nehmen. Zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken.“ In ihrem aktuellen Bericht mahnen auch die Medienanstalten einen besseren Jugendschutz sowie die Förderung von Medienkompetenz als zweite Säule neben der Regulierung an.

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Wildberger: KI ersetzt Programmierer und Callcenter-Agenten


Jobs wie Programmierer werden nach Ansicht von Digitalminister Karsten Wildberger durch Künstliche Intelligenz ersetzt und wegfallen. „Eine KI kann heute unglaublich gut programmieren“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Vor ein paar Jahren haben wir gesagt: Jeder muss programmieren lernen. Aber heute werden viele Programmierjobs durch eine KI ergänzt und gegebenenfalls auch ersetzt.“ Unmittelbar betroffen seien auch Arbeitsplätze in Callcentern, da Chatbots zunehmend Anfragen übernehmen.

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Wildberger mahnte mehr Flexibilität in der Arbeitswelt an. „Die Zeiten, dass man darauf spekulieren kann: Ich habe einen Job für die nächsten 30 Jahre, so schön das ist, die sind vorbei“, sagte er. „Es wird auch darum gehen, die Menschen daran zu führen, dass man immer lernen kann, auch unabhängig vom Alter. Und das wird auch Teil des Bildungssystems sein.“

Deutschland müsse deutlich aufholen bei Künstlicher Intelligenz. „Wenn wir das nicht tun, sind unsere Arbeitsplätze und auch Industrie und Wirtschaft viel mehr in Gefahr. Nicht teilnehmen ist keine Option.“ Bei richtiger Anwendung bedeute die Technologie jedoch vor allem Wachstum.

Bereits zuvor warnte Wildberger vor dramatischen Arbeitsplatzverlusten durch KI, forderte im gleichen Zuge aber eine Neugestaltung der Arbeitswelt, es könnten aber auch neue Jobs entstehen. Nun sagte er: „KI kann zu Wachstum und neuen Geschäftsmodellen und somit zu Arbeitsplätzen führen. Da sind wir die Architekten unseres eigenen Schicksals.“

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Digital-Omnibus: Bundesrat warnt vor DSGVO-Chaos und KI-Vollbremsung


Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf für eine Digital-Omnibus-Verordnung ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Der netzpolitische Rechtsrahmen soll vereinfacht, Bürokratie abgebaut, die Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Der Bundesrat trägt dieses Anliegen in seinen Beschlüssen vom Freitag grundsätzlich mit. Zugleich sparen die Ländervertreter aber nicht mit Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Die Sorge in dem Gremium ist groß, dass die angestrebte Erleichterung ins Gegenteil umschlagen und neue, unvorhersehbare Hürden aufbauen könnte.

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Besonders skeptisch beäugt die Länderkammer in ihren zwei einschlägigen Stellungnahmen die geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier warnt sie vor einer verstärkten Rechtsunsicherheit, da die Einordnung künftig stärker von subjektiven Gegebenheiten der verarbeitenden Stelle abhängen soll.

Bisher galt ein objektiverer Maßstab, was unter personenbezogene Informationen fällt. In der Praxis könnte die vorgesehene Neuregelung mit ihrem Fokus auf Pseudonymisierung laut dem Bundesrat bei arbeitsteiligen Prozessen dazu führen, dass völlig unklar bleibt, für wen die strengen Regeln der DSGVO gelten. Anstatt die Unternehmen zu entlasten, würde diese Unschärfe zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und einem Rückzug aus datengetriebenen Geschäftsmodellen führen, warnen die Länder. Das würde den gewünschten Entlastungseffekt zunichtemachen.

Ein weiterer Punkt betrifft KI und den Zugriff auf Daten in Fahrzeugen. Für die Entwicklung autonomer Fahrsysteme und moderner Assistenzsysteme wie Brems- oder Spurhaltehelfer benötigt die Automobilindustrie gigantische Mengen an Bild- und Videodaten aus dem realen Straßenverkehr. Der aktuelle Verordnungsvorschlag sieht dafür weitgehende Einwilligungspflichten vor, die in der Realität kaum umsetzbar seien, fürchtet der Bundesrat. Ihm zufolge ist es unmöglich, von jedem Passanten, der zufällig von einer Fahrzeugkamera erfasst wird, vorab eine Zustimmung einzuholen. Dies komme einem Entwicklungsverbot für autonomes Fahren in Europa gleich.

Ein solcher Ansatz würde auch die Verkehrssicherheit gefährden, warnt die Kammer. Gerade vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen können ohne diese Trainingsdaten nicht zuverlässig von autonomen Systemen erkannt werden. Wenn die KI nicht lerne, wie ein junger Mensch am Straßenrand aussieht, sinke das Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Die Länder fordern daher eine rechtlich eindeutige Regelung für die Nutzung solcher Bilddaten, die über die engen Grenzen der aktuellen KI-Definition hinausgeht und auch klassische Assistenzsysteme umfasst.

Zwar erkennt der Bundesrat das Bemühen an, den Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung durch den AI Act und die Omnibus-Anpassungen zu regeln. Er warnt aber vor einer übermäßigen Belastung durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten. Gerade bei Hochrisikosystemen bestehe die Gefahr, dass der enorme bürokratische Aufwand den künftigen Einsatz von KI in der Polizeiarbeit hemme oder sogar verhindere. Die hohen Investitionskosten für die Hardware stünden dann in keinem Verhältnis mehr zum operativen Nutzen, wenn Beamte einen Großteil ihrer Zeit mit dem Erstellen von Compliance-Berichten verbringen müssten.

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Die Länder plädieren daher für erweiterte Ausnahmebestimmungen für Strafverfolgungsbehörden. Diese unterlägen bereits einer engen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Zusätzliche bürokratische EU-Schichten schränkten die operative Handlungsfähigkeit ein, ohne den Grundrechtsschutz effektiv zu erhöhen. Anzustreben sei eine verantwortungsvolle Balance zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und der Effizienz der europäischen Sicherheitsarchitektur, um im internationalen Vergleich nicht den Anschluss an „moderne Ermittlungsmethoden“ zu verlieren.

Im Bereich Verbraucherrecht verlangt der Bundesrat, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen dürfen. Er moniert, dass der Entwurf bisher keine ausreichende Hersteller- und Anbieterverantwortung vorsieht. Nach Ansicht der Länder müssen die Produzenten digitaler Dienste stärker in die Pflicht genommen werden. Es gelte sicherzustellen, dass ihre Standardlösungen bereits ab Werk datenschutzkonform funktionieren (Privacy by Design). Es könne nicht sein, dass die Verantwortung für komplexe datenschutzrechtliche Einstellungen allein beim Endanwender oder dem kleinen mittelständischen Unternehmen liege, das die Software einsetzt.

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