Künstliche Intelligenz
Montag: Russland in ukrainischer Starlink-Falle, X-Einspruch gegen DSA-Strafe
Starlink wird für Moskau zum Verhängnis: Die Armee kaschiert Kommunikationsprobleme zwar, doch ukrainische Hacker nutzen gesperrte Terminals offenbar als Köder. Über den Messenger Telegram gaben sie sich als korrupte Helfer oder Insider aus, die gegen Bezahlung gesperrte Starlink-Terminals wieder aktivieren könnten. Doch das war eine Falle. Derweil wehrt sich eine andere Firma von Elon Musk gegen eine jüngst von der EU-Kommission verhängte Millionenstrafe wegen Verstößen gegen den Digital Services Act. Der Kurznachrichtendienst X hat bei der EU offiziell Einspruch eingelegt. Nachdem es die erste EU-Strafe wegen DSA-Verstößen ist, bezeichnet X den Einspruch als Präzedenzfall. In Japan zeigt der Test eines Fertig-PCs von Dell eine neue Konstruktion für den fehleranfälligen Stromanschluss moderner Grafikkarten. Es handelt sich offenbar um ein eigenes Design von Dell oder des Zulieferers, denn die dort gefundene mechanische Verriegelung ist selbst beim Zulieferer nicht öffentlich gelistet, aber sitzt deutlich fester – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Lange Zeit nutzten russische Einheiten das Starlink-Satellitensystem von SpaceX intensiv, obwohl das Unternehmen von Elon Musk den Dienst für Russland offiziell blockiert hatte. Über Drittstaaten und illegale Wege gelangten die Empfänger in die Hände der Invasoren. Diese verwendeten sie in den besetzten Gebieten der Ukraine, um eine stabile und abhörsichere Kommunikation zu gewährleisten und so etwa Drohnenschläge durchzuführen. Die konsequente Abschaltung der illegal genutzten Terminals Anfang Februar bringt das russische Militär jetzt jedoch in Erklärungsnot, und es droht ein taktisches Desaster. Denn die Ukraine konnte wohl auch deshalb einige Gebiete zurückerobern und zudem wurden russische Einheiten Opfer von Starlink-Scam: Ukrainische Hacker nutzten angeblich Starlink-Sperre zur Ortung russischer Truppen.
Gegen eine andere Organisation von Elon Musk hat die EU kürzlich die erste Strafe aufgrund von Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Der von der 120 Millionen Euro hohen Strafe betroffene Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) geht jetzt offiziell dagegen vor und begründet dies unter anderem mit einer nicht ausreichenden Untersuchung seitens der EU, einer Fehlinterpretation des DSA und einer voreingenommenen Staatsanwaltschaft. Zudem betont X, dass der Einspruch ein Musterbeispiel für ähnliche Fälle und Strafen schaffen soll. Nachdem Musk und US-Politiker zunächst harsch reagiert und sogar die Abschaffung der EU gefordert hatten, haben Musk und seine Firmen jetzt den offiziellen Weg eingeschlagen: Elon Musks X geht gegen Millionenstrafe der EU wegen DSA-Verstößen vor.
Eine japanische Webseite hat einen aktuellen Komplett-PC von Dell getestet und beim Zerlegen des Rechners an der Grafikkarte vom Typ RTX 5070 Ti ein interessantes Detail gefunden: Das Adapterkabel von einer 12V-2×6-Buchse auf zwei PCIe-8-Pin-Buchsen weist eine mechanische Verriegelung auf. Dabei scheint es sich um eine Eigenkonstruktion zu handeln. Dem Bericht zufolge stammt sie von dem großen Zulieferer Amphenol, dessen Logo auch auf dem Stecker angebracht ist. Amphenol hat auf seinen Webseiten zwar einige 12V-2×6-Komponenten, einen Stecker wie den im Dell-PC konnten wir dort jedoch nicht finden. Laut Tester sitzt der Stecker bombenfest und lässt sich kaum bewegen. Bei herkömmlichen Verbindern der Bauform ist das nicht so: Verriegelter 12V-2×6-Stecker in Dell-PC entdeckt.
Deutschland leistet sich einen der umfassendsten Sozialstaaten der Welt. Doch das System droht unter seiner eigenen Last zu erstarren. Viele Bürger blicken kaum noch durch, welche Leistungen ihnen in welcher Lebenslage zustehen; die Sachbearbeiter in den Behörden arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. In dieser angespannten, durch den Fachkräftemangel in der Verwaltung verschärften Lage hat die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) vor Kurzem ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die KSR schlägt eine durchgehende Digitalisierung sowie ein zentrales Bürgerportal, einschließlich Datenaustausch zwischen den Ämtern, vor. Doch ein solcher Ansatz ist für Datenschützer seit Langem ein rotes Tuch, heißt es im Missing Link: Digitaler Neustart des Sozialstaats soll Zettelwirtschaft beenden.
Im Rahmen des KI-Gipfels in Indien gab OpenAI-Mitbegründer und CEO Sam Altman eines seiner seltenen ausführlichen Interviews. Dabei wurde er unter anderem nach der von Altmans Konkurrenten Elon Musk propagierten Idee von Rechenzentren im Weltall gefragt. „Ganz ehrlich glaube ich, dass mit der gegenwärtigen Umgebung die Idee von Rechenzentren im All lächerlich ist.“ Wenn man nur die „einfachste Berechnung“ der Kosten des Transports ins All durchführe, zeige sich das. Und dann, so Altman, „Rede ja auch noch keiner davon, wie man eine kaputte GPU im All repariert. Und leider gehen die immer noch sehr oft kaputt.“ Es könne zwar sein, dass sich ein Rechenzentrum im Weltraum irgendwann rechnet, im laufenden Jahrzehnt sieht er das jedoch noch nicht, so Sam Altman: „Rechenzentren im All sind lächerlich“.
Auch noch wichtig:
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Tankstellenbranche unter Druck: Kartellamt verlangt zügige Preisanpassung
Deutschlands oberster Wettbewerbshüter hat die Tankstellenbranche aufgefordert, die Preise für Benzin und Diesel rasch zu senken. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte dem Handelsblatt mit Blick auf die Waffenruhe im Iran-Krieg und die damit gesunkenen Ölpreise: „Sinkende Rohölpreise sind ein klares Signal – und sie sollten sich auch zeitnah an der Zapfsäule widerspiegeln.“ In der Vergangenheit seien Preise als Folge höherer Kosten rasant gestiegen und langsamer gesunken, wenn die Kosten wieder gesunken seien. Mundt machte deutlich, dass er das kritisch sieht und nun „eine zügige Weitergabe der Entlastung“ erwarte.
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Rapider Anstieg, kaum Rückgang
Als Folge des Iran-Krieges sind die Preise für Benzin und Diesel in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen, da der Iran eine für den Öltransport wichtige Meerenge zum Oman blockiert. Das bekommen auch Deutschlands Autofahrer zu spüren, die fürs Tanken viel mehr Geld zahlen müssen.
Dieselkraftstoff kostete im bundesweiten Tagesdurchschnitt zwischenzeitlich 2,447 Euro pro Liter – 70 Cent mehr als vor Kriegsausbruch und so viel wie nie zuvor. Superbenzin der Sorte E10 verfehlte sein Allzeithoch aus dem Jahr 2022 mit bis zu 2,192 Euro nur knapp. Zwischenzeitlich war der Kraftstoff um gut 41 Cent teurer als vor Kriegsbeginn. Beide Sorten haben sich am Mittwoch um rund drei Cent verbilligt. Die Preiserhöhungen seien sehr schnell weitergegeben worden, sagt Mundt im Handelsblatt-Interview. „Es wäre nur folgerichtig, wenn das in die andere Richtung genauso gilt.“
Begründungspflicht für Teuerungen
Deutschlands Wettbewerbshüter beobachten die Ölbranche seit langem kritisch. In der Branche sind einige wenige große Konzerne in mehreren Teilen der Wertschöpfungskette stark präsent, etwa bei Raffinerien. Kürzlich bekam das Bundeskartellamt mehr Befugnisse: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Außerdem dürfen Tankstellenbetreiber den Preis nur noch einmal am Tag anheben.
Seine Behörde könne die Preise nicht „auf Knopfdruck senken“, sagt Mundt: „Unsere Aufgabe ist es, zu prüfen, ob Regeln verletzt werden, und dann konsequent einzugreifen.“ Das gehe nicht in wenigen Tagen, weil man belastbare Belege brauche. „Ein möglicher Missbrauch von Marktmacht muss gerichtsfest nachgewiesen werden – daran führt in einem Rechtsstaat kein Weg vorbei.“ Hohe Preise allein seien noch kein Verstoß gegen das Kartellrecht. Vielmehr gehe es um die Frage, ob solche hohen Preise durch Wettbewerb zustande kamen oder durch missbräuchliches Verhalten.
Zum Benzinpreis-Streit mit Unternehmen sagte Mundt der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS), dass Gerichtsverfahren lange dauerten. Kürzlich hatte die Bundesregierung solche Verfahren zwar beschleunigt. „Jetzt können betroffene Unternehmen nicht mehr zweimal im Verfahren vor Gericht ziehen, sondern nur noch einmal“, so Mundt. „Das spart uns im Ernstfall einige Jahre, aber es bleibt dabei, dass diese Verfahren leider dauern.“
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(fpi)
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Update für APT: Debian-Pakete installieren, zurückspulen, weitermachen
Mit APT 3.2.0 erscheint die stabile Freigabe der 3.2-Entwicklungslinie, die die bereits in den 3.1-Vorversionen eingeführten History-Funktionen sowie die dort entwickelten Änderungen am Dependency-Solver bündelt. Admins können Paketoperationen damit gezielter nachvollziehen und rückgängig machen, während komplexe Upgrades stabiler ablaufen sollen.
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Das APT (Advanced Package Tool) verwaltet Softwarepakete unter Debian und darauf aufbauenden Distributionen wie Ubuntu. Es installiert, aktualisiert und entfernt Software und setzt dabei auf dpkg und das .deb-Paketformat.
Transaktions-Historie: Paketänderungen nachvollziehen
Zu den auffälligsten Funktionen der 3.2-Serie gehört die bereits in 3.1.6 und 3.1.7 angelegte History für strukturierte Paket-Transaktionen. Bisher ließen sich Änderungen nur über Logdateien wie /var/log/apt/history.log rekonstruieren. Jetzt stehen dafür eigene Befehle bereit: apt history-list zeigt vergangene Transaktionen, apt history-info liefert Details zu einer bestimmten Aktion. apt history-undo und apt history-redo machen Änderungen rückgängig oder wiederholen sie, apt history-rollback setzt den Paketzustand auf einen früheren Zeitpunkt zurück.
Ein Beispiel: Ein Upgrade installiert inkompatible Paketversionen. Der Admin identifiziert die betroffene Transaktion über apt history-list, prüft die Details mit apt history-info und macht die Änderung mit apt history-undo rückgängig. Im Unterschied zu Snapshot-basierten Ansätzen wie Btrfs oder ZFS arbeitet die Funktion ausschließlich auf Paketebene – Konfigurationsdateien oder andere Systemzustände erfasst sie nicht. Die Funktionen entstanden in den Vorabversionen 3.1.6 und 3.1.7 und sind mit 3.2.0 Teil der 3.2-Serie.
Überarbeiteter Dependency-Solver
Die zweite große Baustelle betrifft den Dependency-Solver. Er berechnet, welche Paketkombinationen bei einer Installation oder einem Upgrade zusammenpassen. APT bündelt hier mit dem Update mehrere Arbeiten am Solver, darunter Änderungen am Backtracking – also der Fähigkeit, bei Sackgassen in der Abhängigkeitsauflösung systematisch alternative Wege zu prüfen. Auch das Verhalten bei virtuellen Paketen (Provides) wurde angepasst: Bieten mehrere Pakete dieselbe Abhängigkeit an, kann der Solver dadurch in manchen Fällen andere Kombinationen wählen als bisher.
Besonders relevant ist das bei umfangreichen Dist-Upgrades und Setups mit externen Repositories, wo viele Paketquellen oder komplexe Abhängigkeiten aufeinandertreffen.
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Weitere Änderungen
Daneben enthält APT auch die im Changelog genannte Funktion „Upgrade by source package“ – relevant vor allem für Entwickler und automatisierte Build-Prozesse. Hinzu kommen interne Optimierungen bei der Abhängigkeitsauflösung.
Technische Details zum Update lassen sich im Changelog des Projekts nachvollziehen.
(fo)
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High-End-Smartphones: iPhone, Pixel und Galaxy im Vergleich
Auf der Suche nach einem High-End-Smartphone führt kein Weg an den drei großen Namen der Branche vorbei. Apple und Samsung ziehen seit Jahren an der Spitze ihre Kreise, der Android-Entwickler Google mischt nun auch schon seit zehn Jahren im Hardwaregeschäft mit. Wir haben die drei aktuellen Topmodelle zum Vergleich gebeten.
Kein Wunder im Luxussegment: Alle drei sind keine Schnäppchen. Apple verlangt zwischen 1449 und 2449 Euro für das iPhone 17 Pro Max, Samsung ruft Preise zwischen 1449 und 1949 Euro für das Galaxy S26 Ultra auf. Das Google Pixel 10 Pro XL reißt ein 1299 bis 1429 Euro großes Loch in den Geldbeutel.
Apple und Samsung hatten zuletzt bei ihren Topmodellen auf Titan als Material gesetzt. Davon haben sie sich mit dem iPhone 17 Pro Max und dem Galaxy S26 Ultra wieder verabschiedet. Die Smartphones bestehen aus dem sattsam bekannten Materialmix aus Glas und Aluminium, auch Google baut das Pixel 10 Pro XL so. Während Apple und Samsung das Metall matt gestalten, glänzt der Rahmen des Pixel – und zieht Fingerabdrücke stärker an. Die Verarbeitung aller drei Smartphones ist tadellos, die Gehäuse sind durch die Bank nach IP68 gegen das Eindringen von Staub und Wasser geschützt. Auch das Untertauchen in bis zu anderthalb Meter Tiefe über 30 Minuten verkraftet das Trio, wenngleich nur in Süßwasser.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „High-End-Smartphones: iPhone, Pixel und Galaxy im Vergleich“.
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