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Cinebar 22 Surround Power Edition: Neue Teufel-Soundbar mit Subwoofer im Test
Teufel präsentiert mit der Cinebar 22 eine Soundbar, die Dolby Atmos unterstützt und einen Subwoofer enthält. Wie gut sie im Alltag abschneidet, zeigt der Test.
Teufels neue Soundbar Cinebar 22 kommt in der vollen Ausbaustufe Surround Power Edition mit zwei kabellosen Rear-Lautsprechern und einem der stärksten Subwoofer des Herstellers (T 10) daher. Das Gesamtsystem ist für die Wiedergabe von Fernseh-, Gaming- und Musikinhalten in mittelgroßen Räumen bis 40 m² ausgelegt.
Die Soundbar selbst ist mit insgesamt acht Treibern bestückt. Dazu gehören ein koaxial angeordneter Hoch- und Mitteltöner, der als Center-Kanal fungiert, zwei Racetrack-Treiber für den unteren Frequenzbereich sowie zwei Hochtöner. Ergänzt wird dies durch vier 50-Millimeter-Breitbandtreiber, die seitlich abstrahlen und für Raumklang-Effekte vorgesehen sind. Das System unterstützt die Raumklangformate Dolby Atmos und DTS:X. Die patentierte Dynamore-Technologie von Teufel verstärkt den Klang aus den Front- und Seitenlautsprechern und erzeugt einen räumlichen Klangeindruck. Auf nach oben ausgerichtete Höhenlautsprecher verzichtet die Cinebar 22 hingegen.
Wie gut sich Teufels neueste Soundbar im Alltag schlägt, zeigt folgender Testbericht.
Bilder: Teufel Cinebar 22 Surround Power Edition
Design und Verarbeitung
Die Teufel Cinebar 22 präsentiert sich im klassischen Soundbar-Design mit stattlichen Abmessungen von 100 × 7,8 × 14,7 cm (B×H×T) und einem Gewicht von gut 5 Kilogramm. Front- und Seite werden von einem umlaufenden Metallgitter abgedeckt, das im rechten Drittel unterbrochen ist und Platz für ein dimmbares LED-Display schafft. Dieses informiert über gewählte Eingänge, Lautstärke sowie weitere Parameter wie Höhen- und Bass-Einstellungen. Auf der Oberseite befindet sich ein Bedienfeld mit Tasten für Lautstärke, Wiedergabe und Quellenwahl; alternativ steht eine Fernbedienung mit direktem Zugriff auf Menü und Equalizer zur Verfügung. Auf der Rückseite finden sich neben den Anschlüssen zwei stabile Haken für die Wandmontage. Die Soundbar ist wahlweise in Schwarz oder Weiß erhältlich.
Der zur Surround Power Edition gehörende T10-Subwoofer kommt mit Standfüßen, die selbst verschraubt werden müssen. Mit Abmessungen von 35,1 × 48,3 × 38 cm und einem Gewicht von 15,6 Kilogramm fällt er beträchtlich aus und ist ausschließlich in Schwarz erhältlich. In Kombination mit der weißen Soundbar und den weißen Rear-Lautsprechern wirkt das Gesamtbild dadurch etwas uneinheitlich. Die Effekt-2-Satelliten fallen mit 11,1 × 16 × 11,8 cm und knapp einem Kilogramm Gewicht deutlich kompakter aus.
Anschlüsse und Ausstattung
Die Verbindung zum Fernseher erfolgt wahlweise per HDMI mit eARC, wodurch die Lautstärke über die TV-Fernbedienung gesteuert werden kann, oder über einen optischen Digitaleingang. Ein zweiter HDMI-Anschluss steht für Set-Top-Boxen oder Spielekonsolen bereit und unterstützt 4K-Pass-Through inklusive HDR, Dolby Vision und 3D. Für analoge Quellen gibt es einen Cinch-Eingang; zudem lässt sich ein Computer über USB als externe Soundkarte anschließen. Musik kann per Bluetooth mit AAC-Codec in CD-naher Qualität gestreamt werden. Auf WLAN, Ethernet, Airplay oder eine begleitende App muss hingegen verzichtet werden – ein Manko, das den Einsatzbereich einschränkt. So lässt sich die Soundbar etwa nicht als Medienplayer in Home Assistant integrieren.
Die beiden kabellosen Effekt-2-Rear-Lautsprecher werden per Funk angesteuert, verfügen über eine automatische Ein- und Ausschaltfunktion und können aufgestellt oder an der Wand montiert werden. Als 2-Wege-Systeme ausgelegt, tragen sie zur Surround-Wiedergabe bei. Der T10-Subwoofer ist ebenfalls kabellos angebunden und kann wahlweise mit der Membran nach vorn oder unten betrieben werden, was flexible Aufstellungsmöglichkeiten eröffnet. Über die Soundbar lassen sich verschiedene Klangmodi (Nacht, Musik, Sprache, Neutral) sowie ein einfacher Equalizer für Höhen und Bass auswählen.
Aufbau, Inbetriebnahme und Steuerung im Alltag
Die Handhabung der Cinebar 22 gestaltet sich grundsätzlich einfach: Das Display ist gut ablesbar, der Anschluss an den Fernseher unkompliziert, und die Fernbedienung liegt intuitiv in der Hand. Allerdings erfordert die Ersteinrichtung etwas Geduld, da mangels App alle Einstellungen menügeführt über die Fernbedienung vorgenommen werden müssen. Individuelle Klanganpassungen beschränken sich auf Bass- und Höhenregelung sowie die genannten Klangmodi. Die Dynamore-Technologie zur Verbreiterung der Klangbühne lässt sich zuschalten. Ein automatisches Einmessverfahren mit Mikrofon, wie es manche Mitbewerber bieten, ist nicht vorhanden. Immerhin kann der Abstand von Soundbar und Rear-Lautsprechern zur Hörposition manuell justiert werden.
Klangqualität
Mit einer Systemleistung von 365 Watt (Soundbar 175 Watt, Subwoofer 150 Watt, Rears 40 Watt) zeigt sich die Cinebar 22 äußerst pegelfest. Die Dynamore-Technologie erzeugt auf Wunsch eine breitere Klangbühne und simuliert einen virtuellen Surround-Eindruck. Bei der Musikwiedergabe bleiben Gesangsstimmen anschaulich abgesetzt, Instrumente lassen sich gut lokalisieren. Zur klanglichen Oberklasse fehlt es dem System jedoch an letzter Klarheit und Differenziertheit.
Bei actionreichen Filmen und Serien überzeugt die Soundbar dagegen mit erstaunlich tiefem Bass und klar verständlichen Dialogen. In Kombination mit Subwoofer und Rear-Lautsprechern entfaltet sich bei Dolby-Atmos-Titeln ein durchaus beeindruckender Raumklang. Wer echte Höheneffekte erwartet, wird jedoch enttäuscht – dafür fehlen nach oben abstrahlende Treiber. Insgesamt gefällt das System bei Film- und Fernsehwiedergabe besser als bei Musik, da das Fehlen des letzten Quäntchens Klarheit hier weniger ins Gewicht fällt.
Preise
Teufel bietet die Cinebar 22 in verschiedenen Konfigurationen an: Die Basisversion mit T6-Subwoofer kostet 600 Euro, die Power-Edition mit T10-Subwoofer 700 Euro. Das Surround-Set inklusive Effekt-2-Rear-Lautsprechern und T6-Sub ist für 900 Euro erhältlich, die getestete Surround Power Edition mit T10-Subwoofer für 1000 Euro.
| Soundbar / Leistung | 5.1 / 175 W | 5.1 / 175 W | 7.1 / 175 W | 7.1 / 175 W |
| Subwoofer / Leistung | T6 / 60 W | T10 / 150 W | T6 / 60 W | T10 / 150 W |
| Rear Speaker / Leistung | – | – | Effekt 2 / 40 W | Effekt 2 / 40 W |
| Systemleistung (W) | 235 | 325 | 275 | 365 |
| Preis | 600 Euro | 700 Euro | 900 Euro | 1000 Euro |
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Fazit
Die Teufel Cinebar 22 Surround Power Edition liefert kraftvollen Sound und beeindruckt mit enormer Lautstärke. Für erstklassigen Musikgenuss fehlt es am Ende jedoch ein wenig an Klarheit. Dank der umfangreichen Einstellungsmöglichkeiten lässt sich hier aber einiges herausholen.
Ihr volles Potenzial entfaltet die Soundbar unserer Meinung nach vor allem bei Filmen. Wer auf kraftvollem Bass und Dolby-Atmos-Unterstützung steht, wird hier bestens bedient. In der Surround-Edition mit den enthaltenen Rear-Lautsprechern erzeugt das Set zudem einen beeindruckenden Raumklang. Allein mit der Soundbar ist dieser allerdings nur ansatzweise spürbar.
In puncto Anschlüsse muss man Kompromisse eingehen: WLAN, LAN und Airplay fehlen ebenso wie eine begleitende App. Das macht die Konfiguration im Alltag umständlicher, da sie weitgehend über die Fernbedienung erfolgen muss. Einmal eingestellt, fällt dieses Manko im täglichen Gebrauch aber kaum noch ins Gewicht.
Wer eine leistungsstarke Soundbar sucht, die bei Filmen fast restlos überzeugt, wird mit der Teufel Cinebar 22 Surround Power Edition glücklich. Die Musikwiedergabe ist allerdings nicht so differenziert wie bei der KEF Xio, die preislich allerdings in einer anderen Liga spielt. Die fehlende Netzwerkfähigkeit schränkt den Einsatz etwas ein – etwa als Medienabspielgerät unter Home Assistant ist die Cinebar 22 nicht nutzbar.
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Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest
Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass sie am Mittwoch eine entsprechende Verfügung publiziert.
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Es geht um das sogenannte Minderungsrecht, das eigentlich schon seit Dezember 2021 gilt. Bislang fehlten aber die dazugehörige Verordnung, um sich auf dieses Recht berufen zu können, und rechtsverbindliche Tests. Das ändert sich nun. Von Montag an können Verbraucher Messungen über eine App durchführen, um die Defizite nachzuweisen.
Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.
Nach zwei Jahren macht die Netzagentur ernst
Das sei längst überfällig, monieren Verbraucherschützer. Denn den Entwurf für die Verfügung hatte die Behörde schon im Jahr 2024 gemacht. Dem damaligen Papier zufolge soll die Schwelle auf dem Land bei 10 Prozent liegen: Wer also in einem Dorf wohnt und dort immer wieder weniger als 10 Prozent der vertraglich versprochenen Maximalleistung bekommt, hat Anspruch auf Minderung.
Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle laut Vorschlag der Netzagentur von 2024 bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, durchgeführt in der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Laut Verfügungsentwurf von 2024 muss diese Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden – tut sie das nicht, greift der Rechtsanspruch. Wie hoch die finalen Vorgaben sind, klärt sich nun mit der Publikation des Regelwerks.
Kritik von Verbraucherschützern
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Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat“, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“
Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. „Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.“
Das sei im Mobilfunkbereich anders. „Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen“, sagt Flosbach. „Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.“
Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. „Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.“
Branchenvertreter schütteln den Kopf
Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei „kaum praxistauglich“, moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.
Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“
Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft.
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(afl)
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Warnung vor Attacken auf 17 Jahre alte Excel-Lücke
Die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA warnt erneut vor derzeit beobachteten Angriffen auf Schwachstellen. Nun haben Angreifer eine offenbar seit 17 Jahren bekannte Sicherheitslücke in Excel sowie eine junge Schwachstelle in Microsofts SharePoint im Visier.
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In der Warnung nennt die CISA lediglich die angegriffenen Schwachstellen. Dass jetzt eine Sicherheitslücke in Microsoft Excel 2000 SP3, 2002 SP3, 2003 SP3 und 2007 SP1 sowie Excel-Viewern, im Kompatibilitätspack für Word-, Excel- und PowerPoint-2007-Dateiformate und in Office 2004 und 2008 für Mac angegriffen wird, überrascht. Microsoft hat sie 2009 mit Updates geschlossen. Sie erlaubt Angreifern, mit manipulierten Excel-Dokumenten Schadcode einzuschleusen – was bereits im Februar 2009 durch den Trojaner Trojan.Mdropper.AC geschah (CVE-2009-0238, CVSS2 9.3, Risiko „hoch“).
Die zweite im Internet angegriffene Sicherheitslücke betrifft Microsofts SharePoint-Server. Unzureichende Eingabeprüfungen ermöglichen unbefugten Angreifern, Spoofing-Angriffe über das Netzwerk auszuführen. Diese Schwachstelle bessert ein Softwareflicken zum April-Patchday von Microsoft aus der Nacht zum Mittwoch aus (CVE-2026-32201, CVSS 6.5, Risiko „mittel“).
Alte Sicherheitslücken als neues Angriffsziel
Wie es möglich ist, derart alte Sicherheitslücken überhaupt anzugreifen, scheint unverständlich. Schließlich bedeutet das, dass da 17 Jahre alte Systeme laufen, die keine Sicherheitsupdates erhalten. Das scheint jedoch häufiger der Fall zu sein. Am Dienstag dieser Woche warnte die CISA bereits vor Angriffen auf Microsofts Visual Basic für Applications (VBA). Die wurde 2012 bekannt und bereits damals von Angreifern ausgenutzt und steht jetzt ebenfalls erneut auf der Liste von Cyberkriminellen.
IT-Verantwortliche sollten daher dringend sicherstellen, dass die eingesetzte Software auf aktuellem Stand ist.
(dmk)
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US-Routerverbot: Ausnahmegenehmigung für Netgear – ohne Pläne für US-Produktion
Die US-Kommunikationsaufsicht FCC hat Netgear eine Ausnahmegenehmigung vom Routerverbot erteilt, obwohl der US-Hersteller in Asien fertigen lässt und auch keine Pläne vorgelegt hat, daran etwas zu ändern. Laut der Federal Communications Commission hat das Pentagon für eine Reihe der Produkte von Netgear eine bedingte Zulassung erteilt, weshalb die Freigabe erteilt worden sei. Die gilt demnach bis zum 1. Oktober 2027. Sollten keine weiteren Ausnahmen vom eigentlich vollständigen Verkaufsverbot erteilt werden, hätte Netgear damit de facto ein Monopol auf den Verkauf von Routern und Modems in den Vereinigten Staaten.
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Doch kein „Sicherheitsrisiko“?
Für die Kehrtwende der FCC musste Netgear augenscheinlich keine der ursprünglich geforderten Zugeständnisse machen, die Hintergründe sind aktuell noch unklar. Ende März hatte die FCC völlig unerwartet erklärt, ab sofort keine neuen Router für den Verbrauchermarkt zuzulassen, sofern die nicht in den USA hergestellt sind. Solche Router gibt es aber nicht, weshalb es sich de facto um ein umfassendes Routerverbot gehandelt hat. Bereits genehmigte Routermodelle durften zwar weiterhin verkauft und vorhandene Exemplare weiter genutzt werden. Sie sollen aber nur noch bis zum 1. März 2027 Sicherheitsupdates bekommen. Als Begründung hatte die FCC behauptet, ausländische Verbraucherrouter stellten ein „inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit“ dar.
Zwar hatte die FCC eine Hintertür offengelassen, mögliche Ausnahmegenehmigungen wurden aber an so hohe Auflagen geknüpft, dass sich das nur wenige Hersteller antun dürften. So sollte für jedes Modell ein eigener Antrag erforderlich sein, in dem eine umfangreiche Dokumentierung verlangt wurde. Weder von Netgear noch von der FCC gibt es nun einen Hinweis darauf, dass der US-Hersteller diese Vorgabe erfüllt hat. Gefordert wurde zudem ein „detaillierter, zeitlich verpflichtender Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA“. Öffentlich gibt es einen solchen von Netgear aber nicht, und auch in der obligatorischen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht ist davon keine Rede.
(mho)
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