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Datenschutz & Sicherheit

TikTok will auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Direktnachrichten verzichten


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TikTok wird keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE, End-to-end-encryption) für Direktnachrichten einführen. Das sagte das Unternehmen dem britischen Rundfunksender BBC während eines Sicherheitsbriefings in seiner Londoner Niederlassung.

Als offiziellen Grund gibt TikTok Sicherheitsbedenken an: E2EE würde verhindern, dass Polizei und Sicherheitsteams bei Bedarf auf Direktnachrichten zugreifen können. TikTok wolle insbesondere seine jungen Nutzer vor Schaden schützen. Laut der BBC bezeichnete das Unternehmen diese Haltung als bewusste Entscheidung, um sich von Konkurrenten abzuheben.

Viele Messaging-Dienste und soziale Medien setzen inzwischen standardmäßig auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Signal, Threema und Metas Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp setzen ebenso darauf wie Google Messages und Apple iMessage, letztere beiden allerdings noch mit Einschränkungen.

Die endpunktseitige Ver- und Entschlüsselung von Direktnachrichten gilt als eine wichtige Säule des Datenschutzes, die Nutzer vor unbefugten Zugriffen durch Angreifer, Unternehmen oder staatliche Stellen schützt. Kritiker argumentieren jedoch immer wieder, dass E2EE die Bekämpfung von Kriminalität erschwere. Da Plattformbetreiber und Strafverfolgungsbehörden die Inhalte nicht einsehen können, werde es schwieriger, Straftaten wie Kindesmissbrauch und Grooming zu verfolgen – ein Argument, das moralisch schwer zu entkräften ist. Erst kürzlich wurde im Rahmen eines Gerichtsprozesses gegen Meta bekannt, dass sich Führungskräfte genau dieser Risiken bewusst waren und vor der Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung warnten. Eine Chatkontrolle als Gegenmaßnahme, wie sie manche Politiker fordern, ist unter Datenschützern jedoch stark umstritten.

Die BBC schreibt, dass die britische Kinderschutzorganisation NSPCC TikToks Entscheidung begrüßt und dabei auf die große Beliebtheit der Plattform bei jungen Menschen verweist. Auch die Internet Watch Foundation (IWF), die im Internet nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sucht und deren Entfernung veranlasst, lobte laut BBC den Schritt.

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TikTok dürfte hier versuchen, den Verzicht auf umfassenden Datenschutz als PR-Vorteil zu nutzen. Überdies könnte diese Positionierung auch ein Versuch sein, sich bei Regierungen besserzustellen, die Einblick in die Chats der TikTok-Nutzer erhalten und diese so leichter überwachen wollen. Andererseits sorgt die Entscheidung nicht unbedingt für mehr Vertrauen, da TikTok weiterhin der chinesischen Mutterfirma ByteDance gehört, der vorgeworfen wird, Nutzerdaten weiterzugeben. In den USA steht die Plattform seit Jahren unter politischem Druck und dürfte dort bald den Besitzer wechseln, wobei die bisherige Muttergesellschaft ByteDance voraussichtlich eine Minderheitsbeteiligung behalten soll.


(tobe)



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Datenschutz & Sicherheit

EU erweitert ihre Datenbanken mit Gesichtserkennung


Im „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken miteinander verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz im estnischen Tallinn, die meisten entsprechenden Vorhaben sollen 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt betrifft das für Fahndungen genutzte Schengener Informationssystem (SIS II); Eurodac, das bislang vor allem Fingerabdrücke von Asylsuchenden speichert; das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN).

Ebenfalls angeschlossen wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im gesamten Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Alle Reisenden mit Kurzzeitvisa, den sogenannten Schengen-Visa, werden dann beim Übertritt einer EU-Außengrenze mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild sowie Personendaten für drei Jahre gespeichert. Im Herbst folgt die Inbetriebnahme des Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Darüber müssen auch visumsfrei Einreisende ihren Grenzübertritt im Voraus anmelden und dazu online mehrere Fragen beantworten.

Die Vernetzung der existierenden Systeme erfolgt schrittweise über eine sogenannte Interoperabilitätsarchitektur. Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS), der eine übergreifende Suche mit Biometriedaten ermöglicht. Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.

Zum Projekt Interoperabilität gehört außerdem ein gemeinsamer Identitätsspeicher (CIR), ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Dadurch entsteht im Schengen-Raum eine biometrische Superdatenbank, die zu den größten der Welt gehört: Allein im EES werden jährlich mehrere hundert Millionen Reisende mit Fingerabdrücken und Fotos gespeichert.

„Interoperabilitäts-Roadmap“ für die nächsten Jahre

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Fahrplan für die kommenden Jahre diskutiert, zuständig bei den Mitgliedstaaten ist dafür die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM). Details dazu hat eu-LISA im Februar in einem Strategiepapier für die Jahre 2026 bis 2028 beschrieben. Auch die EU-Minister:innen diskutieren darüber bei ihrer Tagung im Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat) in dieser Woche.

Im November 2025 hat der Verwaltungsrat von eu-LISA eine „Interoperabilitäts-Roadmap“ beschlossen. Dazu gehört der Ausbau von SIS II und Eurodac mit Gesichtserkennung. Die Verordnung für das Fingerabdrucksystem Eurodac war bereits im Mai 2024 im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets der EU verabschiedet worden, geplant ist die Inbetriebnahme für Juni 2026. Die Behörde verspricht sich davon, besser verfolgen können, wenn Schutzsuchende unerlaubt innerhalb des Schengen-Raums das Land wechseln.

Zeitplan von eu-LISA – Alle Rechte vorbehalten eu-LISA

Auch im Schengener Informationssystem sind vor allem Migrant:innen gespeichert: Der größte Teil der zur Fahndung ausgeschriebenen Personen sind Ausreisepflichtige, etwa nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Anders als etwa beim EES liegen diese Daten nicht in Tallinn, sondern in einem von eu-LISA betriebenen technischem Zentrum in Straßburg. Einen Zeitplan zur Freischaltung der Gesichtserkennungsfunktion gibt es aber noch nicht: eu-LISA kündigt für das laufende Jahr an, eine entsprechende Roadmap zu erstellen.

Komplett erneuerte Visa-Plattform

Bis zum 1. Quartal 2030 müssen auch alle EU-Staaten das überarbeitete Visa-Informationssystem (R-VIS) schrittweise in Betrieb nehmen. So steht es in einem „Fahrplan“, der im JI-Rat im Dezember 2025 genehmigt wurde. Zusätzlich zu Kurzaufenthaltsvisa sollen dann auch Langzeitvisa und Aufenthaltsgenehmigungen integriert werden. eu-LISA entwickelt außerdem eine digitale Plattform, über die künftig online Visa-Anträge gestellt werden können. Dieses als EU-VAP bezeichnete System soll automatisch bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig ist – auch bei Reisen in mehrere Länder.

Zu den Kernelementen des neuen R-VIS gehört ein automatisiertes Verfahren bei der Antragstellung. Der Datensatz wird beim Eintrag mit allen anderen anderen Systemen der Interoperabilitäts-Architektur abgeglichen – dem EES, dem ETIAS, dem SIS, Eurodac, dem ECRIS-TCN sowie dem VIS selbst – und weiteren Datenbanken wie dem Europol-Informationssystem (EIS). Bei Treffern ist der Staat für eine manuelle Prüfung zuständig, der das Visum ausstellt. Dort wird auch über Erteilung oder Verweigerung entschieden.

Europaweite Abfrage von Gesichtern mit Prüm II

Die Kosten für die neue Überwachungsinfrastruktur sind hoch. Allein das Gesichtserkennungssystem im Projekt Interoperabilität war mit 300 Millionen Euro veranschlagt. Für die Weiterentwicklung von Eurodac sind für das laufende Jahr knapp 10,3 Millionen Euro reserviert, für 2027 knapp 6,8 Millionen und für 2028 rund 20,6 Millionen Euro. Die Interoperabilitätskomponenten, zu denen der biometrische Abgleichsdienst gehört, schlagen im selben Zeitraum mit insgesamt mehr als 168 Millionen Euro zu Buche.

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Hinzu kommt, dass nicht nur die gemeinsam geführten Biometriesysteme ausgebaut werden. Auch die nationalen Polizeidatenbanken mit Gesichtsbildern werden im Rahmen der „Prüm II“-Verordnung schengenweit vernetzt. Abfragen sind dann über ein sogenanntes „Treffer-/Kein Treffer-Prinzip“ möglich. Das heißt, Behörden erfahren zunächst lediglich, ob ein Datensatz existiert. Dann können sie diesen über die europäische Rechtshilfe herausverlangen.

Die Vernetzung erfolgt über einen neuen Prüm-II-Zentralrouter, der den Austausch biometrischer Daten zwischen europäischen Polizeibehörden bündeln soll. Ab Mitte 2027 soll in Prüm II die Abfrage von Gesichtern freigeschaltet werden, dazu wird das System ebenfalls an den gemeinsamen biometrischen Abgleichsdienst angeschlossen.

Zugriff für US-Behörden

Über „Prüm International“ können auch Drittstaaten an das europaweite Abfragesystem angeschlossen werden. Erster Nutzer dieser Möglichkeit war nach dem Brexit Großbritannien, nun könnten weitere Partnerländer folgen. Vermutlich wird dies zuerst EU-Beitrittskandidaten angeboten, darunter Balkan-Staaten oder die Ukraine. Die Regierung in Kyjiw soll laut „Politico“ bereits eine Liste mit 200.000 aktiven oder ehemaligen russischen „Kombattanten“ an Europol geschickt haben, damit einzelne Unionsmitglieder die Personen zur Einreiseverweigerung ins SIS II eintragen.

Eine Kröte sollen die Schengen-Staaten mit der „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) schlucken, einem von den USA geforderten Abkommen, das alle Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms abschließen müssen, um ihren Bürger:innen weiterhin die visafreie Einreise in die USA zu ermöglichen. Es sieht vor, dass US-Behörden automatisierten, direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken der „Partner“ erhalten – konkret auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.

Betroffen wären nicht nur Reisende in die USA, sondern möglicherweise alle Personen, deren Daten von den jeweiligen nationalen Behörden für den Zugriff freigegeben sind. In Deutschland beträfe dies wohl die vom Bundeskriminalamt geführte INPOL-Datei, in der 5,4 Millionen Menschen mit fast 8 Millionen Lichtbildern, die meisten davon Asylsuchende oder Ausreisepflichtige. Auch die brutale US-Abschiebemiliz ICE könnte diese Daten nutzen. Wer das EBSP nicht unterzeichnet, soll aus dem Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen werden. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026, derzeit verhandelt die EU-Kommission dazu geheim über ein Rahmenabkommen mit den USA.



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TikTok will auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Direktnachrichten verzichten


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TikTok wird keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE, End-to-end-encryption) für Direktnachrichten einführen. Das sagte das Unternehmen dem britischen Rundfunksender BBC während eines Sicherheitsbriefings in seiner Londoner Niederlassung.

Als offiziellen Grund gibt TikTok Sicherheitsbedenken an: E2EE würde verhindern, dass Polizei und Sicherheitsteams bei Bedarf auf Direktnachrichten zugreifen können. TikTok wolle insbesondere seine jungen Nutzer vor Schaden schützen. Laut der BBC bezeichnete das Unternehmen diese Haltung als bewusste Entscheidung, um sich von Konkurrenten abzuheben.

Viele Messaging-Dienste und soziale Medien setzen inzwischen standardmäßig auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Signal, Threema und Metas Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp setzen ebenso darauf wie Google Messages und Apple iMessage, letztere beiden allerdings noch mit Einschränkungen.

Die endpunktseitige Ver- und Entschlüsselung von Direktnachrichten gilt als eine wichtige Säule des Datenschutzes, die Nutzer vor unbefugten Zugriffen durch Angreifer, Unternehmen oder staatliche Stellen schützt. Kritiker argumentieren jedoch immer wieder, dass E2EE die Bekämpfung von Kriminalität erschwere. Da Plattformbetreiber und Strafverfolgungsbehörden die Inhalte nicht einsehen können, werde es schwieriger, Straftaten wie Kindesmissbrauch und Grooming zu verfolgen – ein Argument, das moralisch schwer zu entkräften ist. Erst kürzlich wurde im Rahmen eines Gerichtsprozesses gegen Meta bekannt, dass sich Führungskräfte genau dieser Risiken bewusst waren und vor der Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung warnten. Eine Chatkontrolle als Gegenmaßnahme, wie sie manche Politiker fordern, ist unter Datenschützern jedoch stark umstritten.

Die BBC schreibt, dass die britische Kinderschutzorganisation NSPCC TikToks Entscheidung begrüßt und dabei auf die große Beliebtheit der Plattform bei jungen Menschen verweist. Auch die Internet Watch Foundation (IWF), die im Internet nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sucht und deren Entfernung veranlasst, lobte laut BBC den Schritt.

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TikTok dürfte hier versuchen, den Verzicht auf umfassenden Datenschutz als PR-Vorteil zu nutzen. Überdies könnte diese Positionierung auch ein Versuch sein, sich bei Regierungen besserzustellen, die Einblick in die Chats der TikTok-Nutzer erhalten und diese so leichter überwachen wollen. Andererseits sorgt die Entscheidung nicht unbedingt für mehr Vertrauen, da TikTok weiterhin der chinesischen Mutterfirma ByteDance gehört, der vorgeworfen wird, Nutzerdaten weiterzugeben. In den USA steht die Plattform seit Jahren unter politischem Druck und dürfte dort bald den Besitzer wechseln, wobei die bisherige Muttergesellschaft ByteDance voraussichtlich eine Minderheitsbeteiligung behalten soll.


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EU setzt auf Künstliche Intelligenz gegen Terror


Die EU-Kommission sieht Europa mit einer Vielzahl terroristischer Bedrohungen konfrontiert. So nutzten Terrorist:innen und gewalttätige Extremist:innen das Internet-Ökosystem aus, darunter soziale Medien und Online-Gaming, um ihre Inhalte zu verbreiten und Nutzer:innen zu rekrutieren. Sie würden ihre Anschläge über Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kanäle planen, zur Finanzierung Krypto-Währungen oder NFTs heranziehen und mit generativen KI-Chatbots Bombenbau-Anleitungen erstellen. Leicht verfügbare 3D-Drucker und Drohnen würden die Gefahr nur verstärken, warnt die Brüsseler Behörde.

Gegen solche Bedrohungen will die EU-Kommission mit einem neuen Anti-Terror-Ansatz vorgehen, den die Kommissar:innen Henna Virkkunen und Magnus Brunner am vergangenen Donnerstag in Brüssel vorgestellt haben. Er ist ein Kernstück ihrer „ProtectEU“-Strategie aus dem Vorjahr. Ein guter Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen konzentriert sich dabei auf die Online-Welt.

Zwar sei die Anzahl großer koordinierter Terroranschläge zurückgegangen, aber die Gefahrenlage bleibe weiterhin hoch, begründet die Kommission ihre Strategie. Seit dem Jahr 2019 seien überwiegend Einzeltäter:innen und kleine Terrorzellen für Anschläge verantwortlich gewesen, und nicht alle davon waren Dschihadisten: Hinzu kämen vermehrt Täter:innen, die Demokratie ablehnten oder von Hass gegen Jüd:innen, Muslim:innen und andere gesellschaftliche Minderheiten getrieben seien. Am anderen Ende des Spektrums stünden hybride Angriffe von Nationalstaaten wie Russland auf EU-Länder, heißt es im Strategiepapier.

Verknüpft ist die Strategie mit bereits bestehenden Gesetzen, vor allem mit dem Digital Services Act (DSA) und der Verordnung zu terroristischen Inhalten im Netz (Terrorist Content Online, TCO). Beide Gesetze haben die Verbreitung und Eindämmung illegaler Inhalte im Netz im Blick.

Anti-Terror-Verordnung soll überarbeitet werden

Während es die Kommission beim DSA vorrangig bei einer verbesserten Durchsetzung belassen will, stellt sie eine etwaige Überarbeitung der TCO-Verordnung in den Raum. Dies wird maßgeblich von der Evaluation des Gesetzes abhängen, die sie bis zum Jahresende abschließen will. Stärker in den Anti-Terror-Kampf einbezogen werden soll zudem das Europäische Gremium für digitale Dienste, in dem sich die DSA-Koordinator:innen für digitale Dienste der Mitgliedstaaten beraten.

Eigentlich wäre die TCO-Evaluation bereits im Sommer 2024 fällig gewesen. Teile davon hat die Kommission jedoch an die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) abgegeben. Ihren Bericht hat die Agentur erst Ende Januar vorgelegt. Dieser könnte der Kommission durchaus Kopfschmerzen bereiten: So weist der Bericht etwa auf unklare Interpretationen der Regeln hin und warnt vor sogenanntem Overblocking, also wenn Online-Dienste im Zweifel eher mehr löschen als zu wenig.

Davon seien nicht alle gleich betroffen, schreiben die Autor:innen: „Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Moderationspraktiken von Behörden und Plattformen bestimmte Gruppen, beispielsweise Muslime und arabischsprachige Menschen, unverhältnismäßig stark betreffen können, während rechtsextreme Inhalte oft weniger streng kontrolliert werden.“

Filtern mit Hash-Datenbanken

Indes bleibt der Kommission ein gewisser Handlungsspielraum, sie ist nicht vollständig auf mühselige Gesetzesänderungen angewiesen. So soll etwa Europol eine Datenbank mit sogenannten „Hashes“, also digitalen Fingerabdrücken mutmaßlich illegaler Dateien, selbst aufbauen. Einmal darin abgelegt, ist das Hochladen identischer Kopien bei teilnehmenden Online-Diensten nicht mehr möglich. Die Kooperation mit dem Global Internet Forum to Counter Terrorism (GIFCT), welches eine solche Datenbank seit Jahren betreibt, soll dabei weiter bestehen bleiben.

Neben der Zusammenarbeit mit dem GIFCT, das von Unternehmen wie Meta, Microsoft und Alphabet gegründet wurde, will die Kommission die Partnerschaft mit der Industrie im Rahmen des EU-Internetforums verstärken. In dem informellen Gremium tauscht sich die Kommission mit EU-Ländern, Polizeien und vor allem mit den Anbietern von Online-Diensten aus. Ziel ist es, auf freiwilliger Basis mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Netz zu fegen. Inzwischen hat sich das Aufgabengebiet des Gremiums deutlich vergrößert, behandelt werden unter anderem auch Kindesmissbrauch und Drogenhandel.

Davon verspricht sich die Kommission viel, wie sich an einer Passage des Strategiepapiers beispielhaft ablesen lässt: „Die Kommission wird mit Europol zusammenarbeiten, um die KI-gestützte Erkennung extremistischer Inhalte, gemeinsame Bedrohungsindikatoren und eine schnellere Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Strafverfolgungsbehörden und Forschern zur Identifizierung KI-generierter Propaganda und koordinierter Radikalisierungskampagnen zu verbessern.“

Strategie zielt auf Online-Gaming

Stärker ins Visier sollen künftig Online-Gaming-Dienste geraten. Zum einen sollen im Rahmen des EU-Internetforums die Hersteller:innen von Spielen enger mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren, um die Rekrutierung von Minderjährigen zu verhindern. Zum anderen soll Europol auf solchen Diensten Terror-Propaganda oder Anwerbungsversuche entdecken, monitoren und analysieren können.

Gerade im Gaming-Bereich könnte dies schnell zu Problemen führen, sagt Chloé Berthélémy von der Digital-NGO European Digital Rights (EDRi). „Wenn die Kommission den Einsatz von Hash-Datenbanken und automatisierter Inhaltserkennung und Uploadfiltern vorantreiben will, könnte sie das Risiko einer höheren Rate an Fehlalarmen erheblich unterschätzen“, so die Digitalexpertin.

Viele Online-Spiele würden Gewaltdarstellungen wie Schießereien enthalten, sagt Berthélémy. Es wäre sehr schwierig zu unterscheiden zwischen Spieler:innen, die einfach nur Spaß haben, und solchen, die andere für tatsächliche Gewalttaten zu rekrutieren versuchen. Automatisierte Filter seien jedoch dafür bekannt, den Kontext nur unzureichend zu berücksichtigen, der für diese Unterscheidung entscheidend ist.

Vor dem automatisierten Overblocking-Phänomen warnt auch die Grundrechte-Agentur in ihrem Bericht. Demnach könne Overblocking nicht zwangsläufig durch eine „ausreichend robuste menschliche Aufsicht“ kompensiert werden, da die menschliche Überprüfung von Inhalten, die von automatisierten Tools gemeldet wurden, aufgrund von „Faktoren wie Zeitmangel, fehlenden Sprachkenntnissen und unzureichenden Arbeitsbedingungen der Inhaltsmoderatoren eingeschränkt sein kann“.

Insgesamt würde dies viele Rechte von Online-Nutzer:innen beeinträchtigen. Zudem könnten sich vor allem Menschen betroffener Gruppen aus bestimmten gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zurückziehen, heißt es im FRA-Bericht. „Ein solcher abschreckender Effekt (‚chilling effect‘) kann sehr große Menschengruppen betreffen und sich von der Meinungs- und Informationsfreiheit auf andere Rechte wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausdehnen“, mahnt die Grundrechte-Agentur.

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Polizeibehörden reisen mit

Verschärfen will die Kommission zudem eine Reihe an Reisebestimmungen. So will sie verstärkt mit vertrauenswürdigen Drittländern zusammenarbeiten, um an biografische und biometrische Daten potenzieller Terrorist:innen zu gelangen. Diese Daten sollen in das Schengen Information System (SIS) einfließen – ungeachtet immer wieder auftretender Probleme mit dem System.

Auch innereuropäische Reisen sollen künftig besser nachvollzogen werden können. Schon heute werden Flüge und Fluggäste in der EU detailliert überwacht, der Kommission zufolge könnte dies auf andere Reisearten ausgeweitet werden. Um Schlupflöcher zu schließen, untersuche die Kommission derzeit, wie sich das bestehende Fluggastdaten-Modell auf See- und Landverkehr sowie auf Privatflüge erweitern lässt. Sollte eine derartige Regelung kommen, dürfte die Zahl der Fehlalarme drastisch ansteigen: Einer Studie zufolge werden jährlich mindestens 500.000 Personen zu Unrecht verdächtigt.

Lücken macht die Kommission auch bei der Nachvollziehbarkeit von Finanzströmen aus. Hierbei soll zunächst eine Studie „die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung eines künftigen EU-weiten Systems zur Erfassung von Finanzdaten für die Verfolgung von Terrorismusfinanzierung und Erträgen aus organisierter Kriminalität bewerten und festlegen“. Das System soll bis 2030 eingerichtet sein und Transaktionen innerhalb der EU und des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA), Kryptotransfers sowie Online-Überweisungen abdecken.

Einen besonders heiklen Punkt berührt das Strategiepapier nur kurz: den „rechtmäßigen Zugang zu Daten für Strafverfolgung“. Üblicherweise meint die Kommission damit den Zugriff auf verschlüsselte Inhalte, denn das Verschlüsseln digitaler Kommunikation führe zu einem „Going-Dark“-Problem. Wie es damit weitergehen soll, geht aus dem Papier nicht hervor. Allerdings betont die Kommission, ihren bereits feststehenden Fahrplan umsetzen zu wollen. Demnach soll es mehr Datenaustausch zwischen Ermittlungsbehörden geben, Europol soll mehr Daten entschüsseln, und KI-Tools sollen auf die Datenberge losgelassen werden, die bei Ermittlungen anfallen oder anderweitig in Polizei-Datenbanken landen.

Starren in die digitale Glaskugel

Auf diesen Trend, der auch hierzulande die Polizei erfasst hat, will die Kommission jedenfalls weiter setzen. Das Sammeln und KI-gestützte Analysieren von Daten durchzieht die gesamte Strategie, zudem sollen sich etwa vom EU-Projekt „Horizon Europe“ finanzierte Forschungsprojekte vermehrt mit Sicherheitsthemen beschäftigen. Die Richtung gibt die Strategie vor: „Zu den Forschungsschwerpunkten gehören Früherkennungsmethoden und Innovationen in Technologien wie KI.“

Allzu lange warten will die Kommission hierbei nicht. Sie kündigt an, konkrete Leitlinien zu verabschieden, um „Strafverfolgungsbehörden und Justiz bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen mithilfe zertifizierter, vertrauenswürdiger KI-Systeme für risikoreiche Anwendungen zu unterstützen und dabei die Grundrechte zu wahren. Die Strategie zur Anwendung von KI wird die Entwicklung und den Einsatz von KI-Lösungen für die innere Sicherheit weiter fördern“, heißt es in der Mitteilung.

Besonders der Fokus auf „Früherkennung“ bereitet der Digital-Aktivistin Berthélémy Sorgen. Üblicherweise laufen solche Ansätze auf „algorithmische Profilerstellung und vorhersagende Polizeisysteme“ hinaus, sagt sie. „Sie sind verheerend für Grundrechte, insbesondere für das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Nichtdiskriminierung und die Unschuldsvermutung.“ Darüber hinaus lenke die massive Investition öffentlicher Gelder in Sicherheitstechnologien wichtige Ressourcen von alternativen Maßnahmen ab, die sich als wirksamer erweisen könnten und gleichzeitig die Grundrechte achten würden.

„Die neue Strategie zur Terrorismusbekämpfung basiert auf der Annahme, dass KI-gestützte Tools zur Inhaltserkennung präzise und effektiv sind – was wissenschaftlich keineswegs belegt ist“, sagt Berthélémy. „Im Gegenteil, sie greifen massiv in Grundrechte ein, da sie häufig legitime Online-Inhalte fälschlicherweise als solche kennzeichnen, selbst wenn die Beurteilung auf Hashwerten beruht.“



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