Künstliche Intelligenz
Untersuchungen gegen Meta: Dürfen Clickworker Sexvideos sehen?
Sowohl in Großbritannien als auch den USA gibt es Untersuchungen, ob Meta mit der Weitergabe von Videos aus smarten Brillen gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen hat. Das schwedische Dagebladet hatte mit Clickworkern in Kenia gesprochen, die von intimen Aufnahmen berichteten, die sie zu sehen bekommen. Meta beruft sich auf seine Nutzungsbedingungen, in denen steht, dass Aufnahmen weitergereicht werden können.
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Der britischen Datenschutzbehörde, dem Information Commissioner’s Office (ICO), reicht diese Erklärung nicht. Sie kritisieren, dass Meta damit wirbt, die smarten Brillen würden „Nutzern die Kontrolle über ihre Daten geben“. Das sei offenbar nicht der Fall. Es mangele an angemessener Transparenz. Anbieter müssten sehr klar kommunizieren, welche Daten gesammelt und wie ausgewertet und genutzt werden, zitiert die BBC ein Statement des ICO. Demnach soll Meta zunächst Fragen zu den Vorwürfen aus dem Artikel beantworten.
In den USA haben zwei Vertreter einer Bürgerrechts-orientierten Anwaltskanzlei sogar eine Klage eingereicht. Sie werfen Meta vor, Datenschutzrichtlinien gebrochen und falsche Werbeversprechen gemacht zu haben. Denn Meta schreibt, die Brillen seien „gebaut für deine Privatsphäre“ sowie „kontrolliert von dir selbst“. Das führe Verbraucher in die Irre, da man daraus nicht schließen könne, dass Daten, konkret Videos, an menschliche Daten-Annotatoren in Kenia geschickt würden. Die Vorwürfe richten sich auch gegen EssilorLuxottica, den Hersteller der Ray-Ban- und Oakley-Brillen.
Meta AI läuft über Metas Server
Daten-Annotatoren bearbeiten Daten wie am Fließband. Sie sortieren und beschriften Inhalte so, dass diese für das Training von KI-Modellen nutzbar sind. In Metas Nutzungsrichtlinien und der Datenschutzerklärung steht, dass Videos, die mit den Brillen aufgenommen werden, an Subunternehmen und menschliche Begutachter geschickt werden können. Um das zu wissen, muss man aber beides aber sehr genau lesen. Beide Untersuchungen zielen auf die Frage nach der Kommunikation von Meta ab. Es geht nicht darum, dass Meta die Weitergabe verboten werden könnte.
Grundsätzlich werden Videos an Metas Server geschickt, sobald Meta AI involviert ist. Die meisten KI-Funktionen sind nur so nutzbar. Ausnahme ist beispielsweise die Übersetzungsfunktion, die kann für einzelne Sprachen heruntergeladen werden, sodass lokal auf dem Gerät übersetzt wird. Das geht aber beispielsweise nicht, wenn man Fragen zu den Inhalten stellt, die eine smarte Brille sieht – etwa zu einem Gebäude oder anderen Dingen.
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Nicht jedes Video, das über Metas Server geht, landet auch automatisch bei den Clickworkern. Welche Inhalte weitergeleitet werden, ist jedoch unklar.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Hass im Netz: Groschen aus Sofaritzen für Opferschutz in Österreich
Zwei mal 150.000 Euro sollen ZARA, die österreichische Opferschutzeinrichtung bei Hass im Netz sowie Online-Rassismus, vorerst überleben lassen. Das haben Vizekanzler Andreas Babler und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ) bekanntgegeben. „Es sind Rest-Euro, die man aus den letzten Sofaritzen zusammengekratzt hat, damit es diese Überbrückungsfinanzierung gibt”, sagte die Ministerin am Mittwoch. Zwei Tage zuvor hatte die Nachricht aufschrecken lassen, dass Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) die jährliche Finanzierung des Opferschutzes rückwirkend zum Jahresanfang streicht.
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Für ZARA sind die 300.000 Euro keine Rettung, sondern nur ein Wundpflaster. Vorerst kann der gemeinnützige Verein weiter kostenlose juristische und psychosoziale Beratung für Opfer von Hass im Netz samt deren Begleitung bei Gerichtsverfahren anbieten. ZARA muss nicht allen Mitarbeitern kündigen. Dank finanzieller Unterstützung der Stadt Wien kann ZARA auch Opfer von Online-Rassismus beraten. Zusätzlich ist ZARA die einzige anerkannte Meldestelle („Trusted Flagger”) „im Bereich der Cybergewalt, Cybergewalt gegen Frauen, Illegale Rede” nach dem Digital Services Act in Österreich
Für all das sind 300.000 Euro im Jahr deutlich zu wenig. Seit 2017 hat Österreichs Bundeskanzleramt ZARA mit anfangs 470.000 Euro, dann 300.000 Euro, zuletzt 330.000 Euro jährlich unterstützt. Ein ähnlicher Betrag kam jährlich aus Spenden sowie dem Betrieb der Tochterfirma ZARA Training zusammen. Langfristige Sicherung von Unterstützung für Opfer von Hass im Netz und Online-Rassismus fehlt in Österreich nach wie vor.
Familienministerin Bauer möchte aus „budgetären Gründen” jedenfalls nichts mehr beisteuern. Ihre Koalitionspartner SPÖ und NEOS fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Bauer ließ durch einen Sprecher ausrichten, dass Meldung und Dokumentation von Diskriminierung „unter anderem eine Aufgabe der Gleichbehandlungsanwaltschaft“ seien. Von einer Aufstockung der Mittel der Gleichbehandlungsanwaltschaft für diese zusätzliche Arbeit ist jedoch keine Rede. Auch verweist Bauers Sprecher darauf, dass es in Österreich neben ZARA sieben weitere Trusted Flagger gäbe. Das trifft zu, doch sind diese für andere Themen akkreditiert, etwa Konsumentenschutz, Rechte Minderjähriger, unlauteren Wettbewerb oder die Durchsetzung von Urheberrechtsabgaben.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Neue Steuer in Österreich: 2 Euro pro Paket aus dem Online-Handel
Zwei Euro pro in Österreich zugestellter Lieferung sollen Händler bald ans Finanzamt abführen. Ausgenommen sind Händler, die weniger als 100 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Das hat die österreichische Bundesregierung beschlossen. Klingt einfach, ist im Detail aber kompliziert. Die neue „Paketabgabe” soll 280 Millionen Euro einspielen und damit einen Teil der ebenfalls beschlossenen Halbierung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel finanzieren. Diese Maßnahme reißt ein Loch von 400 Millionen Euro ins Budget, das geschlossen werden soll.
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Ursprünglich plante Wien, unter dem Banner des Schutzes des stationären Handels seine Paketabgabe nur auf Pakete aus Drittstaaten einzuheben. Doch das wäre ein Zoll, und da der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) eine Zollunion ist, kann Österreich im Alleingang keine neuen Zölle verhängen. Also kommt die Paketabgabe nun auch für Pakete, die von innerhalb des EWR eintreffen – und das zusätzlich zu den auf EU-Ebene beschlossenen Tarifen.
Ab Juli werden im EWR bekanntlich drei Euro für jedes aus dem Ausland eintreffende Paket mit Warenwert bis 150 Euro fällig. Dazu soll ab November eine von allen EU-Staaten eingehobene Bearbeitungsgebühr treten. Dafür sind zwei Euro pro Paket im Gespräch. Sie ist nicht mit den wesentlich höheren Bearbeitungsgebühren der Beförderer und Zolldienstleister zu verwechseln.
Schwieriger Vollzug bei Drittstaaten
Ob die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit gilt, nur für den EWR, oder nur für Umsätze in Österreich, und ob es nur um Umsatz mit Online-Handel, oder mit Handel an sich, oder um den Gesamtumsatz geht, ist undeutlich. Ebenso ist unsicher, wie Dritthändler, die über große Plattformen wie Amazon.com verkaufen, behandelt werden. Aber selbst, wenn nur inländische Online-Handelsumsätze einzelner Händler herangezogen werden, trifft die Paketabgabe keineswegs nur Großkonzerne wie Amazon und Temu.
Beispielsweise Otto Austria, Ikea samt Konkurrent XXXLutz, Mediamarkt und ironischerweise Supermarktketten mit Hauslieferung wären betroffen. Dabei sollen ja gerade Lebensmittel günstiger werden. Der Kärntner Händler Electronic4you muss ebenso zahlen, was im harten Preiskampf bei Elektronik besonders schmerzt. Der Handelsverband weist darauf hin, dass die Umsatzschwelle bei asiatischen Händlern kaum zu kontrollieren ist. In der Tat ist schwer vorstellbar, wie die österreichische Finanz effizient ermitteln wird, ob oder wie eine fernöstliche 176-671 AG mit einer 176-617 AG verbandelt ist.
Der Teufel steckt im Detail
Die Ankündigung lässt viele weitere Fragen offen. Darf der Händler die Paketabgabe separat ausweisen und direkt der Kundschaft weiterverrechnen? Oder muss er sie in den Warenpreis oder die Lieferspesen einpreisen und dann in der Regel 20 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen? Aus den zwei Euro würden so für Konsumenten flugs 2,40 Euro pro Paket.
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Was genau ist „ein Paket”? Gelten mehrere gemeinsam zugestellte Schachteln oder Körbe als separate Lieferungen, selbst wenn sie vom selben Absender kommen? Das wäre ein Anreiz für zusätzliche Umverpackungen, etwa Einwickeln in ansonsten unnötige Plastikfolien. Was gilt für Blumenlieferungen zum Friedhof oder Restaurantbestellungen? Wird die Zustellung eines Ersatzgeräts unter Gewährleistung ebenfalls besteuert? Oder die Lieferung eines reparierten Geräts? Wie werden Fehlzustellungen oder verloren gegangene Pakete berücksichtigt?
Wo verläuft die Grenze zwischen steuerfreier „Abholung der Ware im Geschäft” und besteuerter „Hinterlegung eines Pakets in einer Filiale”? Wie verhält es sich bei Dauerschuldverhältnissen, etwa der regelmäßigen Lieferung von Druckertinte? Oder wenn eine Bestellung nur zum Teil erfüllt werden kann und später nachgeliefert wird? Dürfen verbundene Unternehmen einander Sachen paketabgabenfrei schicken und verrechnen? Für Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften wird es wohl eine Ausnahme geben; aber ginge es beim weiland Ypsheft um das Druckwerk oder die Urzeitkrebse? Was ist mit einzelnen Periodika, sagen wir einer nachbestellten Ausgabe der c’t? Österreichs Legisten und Steuerfahnder haben sich um Arbeit nicht zu sorgen.
Firmenwägen, Plastik und Lebensmittel
Selbst wenn die Paketabgabe 280 Millionen Euro einspielt, bleibt eine Lücke von 120 Millionen Euro. Diese sollte eigentlich durch eine Steuer auf Plastikverpackungen geschlossen werden. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft nimmt Österreichs Regierung davon Abstand. Nach Darstellung der Lebensmittelhändler hätte die Plastiksteuer plus Verwaltungsaufwand mehr gekostet, als die Senkung der Umsatzsteuer bringt, Lebensmittel wären in Summe also teurer geworden.
Statt der Plastiksteuer möchte Österreichs Regierung nun Firmenwägen höher besteuern – wie genau, ist in Ausarbeitung. Dabei gilt sowieso eine seit 21 Jahren nicht angepasste „Angemessenheitsgrenze” von 40.000 Euro pro Neuwagen. Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine Anhebung dieser Grenze und argumentiert mit der Mobilitätswende. Mehr als 70 Prozent aller Neuzulassungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen entfallen in Österreich auf Unternehmen, und solche Kfz kosten in aller Regel deutlich mehr als 40.000 Euro.
Der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Lebensmittel soll von zehn auf 4,9 Prozent sinken. Das gilt für tierische Milch ohne Zusätze (also nicht für Kakaomilch et cetera), Joghurt, Butter, Hühnereier, Gemüse (frisch und gekühlt), frisches Steinobst sowie frische Äpfel, Birnen und Quitten, Brot und Gebäck (außer wenn Honig, Eier, Käse oder Früchte drin sind), ungefüllte Nudeln, Reis, Weizenmehl und -grieß sowie Speisesalz. In Bewirtungsbetrieben gilt auch bei Abgabe solcher Nahrungsmittel, beispielsweise einer frischen Birne oder eines Glases Milch, weiterhin der volle Steuersatz von zehn respektive zwanzig Prozent.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Drei Plattenspieler mit Bluetooth ab 240 Euro im Test
Wer Musik bewusst genießen möchte, bekommt mit Schallplatten das passende entschleunigende Medium. Vinyl-Alben machen sich schön im Regal und liefern ein haptisches Erlebnis, das kein digitales Medium simulieren kann. Für das analoge Vergnügen braucht es nur noch den richtigen Plattenspieler.
Mittlerweile gibt es eine überraschend große Auswahl an Neugeräten. Wir haben uns exemplarisch drei Einsteigermodelle zwischen 240 und 340 Euro und Bluetooth-Funktion herausgegriffen: den minimalistischen Pro-Ject E1 BT, den günstigen Vollautomaten Sony PS-LX3BT und den klassischen Teac TN-280BT. Neben den praktischen Eindrücken prüfen wir mithilfe umfangreicher Signaltests, ob die Geräte nur einfachen Ansprüchen genügen oder auch als Schnäppchen für ambitionierte Vinylhörer taugen. Einen guten allgemeinen Einstieg ins Vinyl-Hobby bietet unsere Plattenspieler-Beratung.
- Gute Plattenspieler für Einsteiger gibt es bereits ab 200 Euro.
- Dank Bluetooth kann man sie kabellos mit entsprechenden Lautsprechern und Kopfhörern verbinden.
- Den Sparzwang spürt man bei einigen Kandidaten jedoch mehr als bei anderen, und so manches Bluetooth-Problem nervt im Alltag.
Die drei Modelle lassen sich nicht nur per Cinch-Kabel, sondern auch via Bluetooth betreiben. Was auf den ersten Blick den analogen Ansatz von Vinyl relativiert, ergibt in vielen Haushalten inzwischen Sinn. Denn gesonderte Verstärker und eigene Boxen haben viele nicht mehr zu Hause stehen, für den Musikgenuss sind Bluetooth-Box und -Kopfhörer zuständig. Der Funkanschluss eignet sich allerdings nur dafür. Eine Verbindung mit PC oder Mac zur Digitalisierung von Schallplatten ist darüber nicht möglich. Alle drei Geräte haben integrierte Phonovorverstärker und geben ein entzerrtes Line-Signal aus. Unsere Tests zeigen aber auch: Der Komfortgewinn hat seinen Preis – und der liegt nicht nur im Klang.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Drei Plattenspieler mit Bluetooth ab 240 Euro im Test“.
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