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Untersuchungen gegen Meta: Dürfen Clickworker Sexvideos sehen?


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Sowohl in Großbritannien als auch den USA gibt es Untersuchungen, ob Meta mit der Weitergabe von Videos aus smarten Brillen gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen hat. Das schwedische Dagebladet hatte mit Clickworkern in Kenia gesprochen, die von intimen Aufnahmen berichteten, die sie zu sehen bekommen. Meta beruft sich auf seine Nutzungsbedingungen, in denen steht, dass Aufnahmen weitergereicht werden können.

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Der britischen Datenschutzbehörde, dem Information Commissioner’s Office (ICO), reicht diese Erklärung nicht. Sie kritisieren, dass Meta damit wirbt, die smarten Brillen würden „Nutzern die Kontrolle über ihre Daten geben“. Das sei offenbar nicht der Fall. Es mangele an angemessener Transparenz. Anbieter müssten sehr klar kommunizieren, welche Daten gesammelt und wie ausgewertet und genutzt werden, zitiert die BBC ein Statement des ICO. Demnach soll Meta zunächst Fragen zu den Vorwürfen aus dem Artikel beantworten.

In den USA haben zwei Vertreter einer Bürgerrechts-orientierten Anwaltskanzlei sogar eine Klage eingereicht. Sie werfen Meta vor, Datenschutzrichtlinien gebrochen und falsche Werbeversprechen gemacht zu haben. Denn Meta schreibt, die Brillen seien „gebaut für deine Privatsphäre“ sowie „kontrolliert von dir selbst“. Das führe Verbraucher in die Irre, da man daraus nicht schließen könne, dass Daten, konkret Videos, an menschliche Daten-Annotatoren in Kenia geschickt würden. Die Vorwürfe richten sich auch gegen EssilorLuxottica, den Hersteller der Ray-Ban- und Oakley-Brillen.

Daten-Annotatoren bearbeiten Daten wie am Fließband. Sie sortieren und beschriften Inhalte so, dass diese für das Training von KI-Modellen nutzbar sind. In Metas Nutzungsrichtlinien und der Datenschutzerklärung steht, dass Videos, die mit den Brillen aufgenommen werden, an Subunternehmen und menschliche Begutachter geschickt werden können. Um das zu wissen, muss man aber beides aber sehr genau lesen. Beide Untersuchungen zielen auf die Frage nach der Kommunikation von Meta ab. Es geht nicht darum, dass Meta die Weitergabe verboten werden könnte.

Grundsätzlich werden Videos an Metas Server geschickt, sobald Meta AI involviert ist. Die meisten KI-Funktionen sind nur so nutzbar. Ausnahme ist beispielsweise die Übersetzungsfunktion, die kann für einzelne Sprachen heruntergeladen werden, sodass lokal auf dem Gerät übersetzt wird. Das geht aber beispielsweise nicht, wenn man Fragen zu den Inhalten stellt, die eine smarte Brille sieht – etwa zu einem Gebäude oder anderen Dingen.

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Nicht jedes Video, das über Metas Server geht, landet auch automatisch bei den Clickworkern. Welche Inhalte weitergeleitet werden, ist jedoch unklar.


(emw)



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Künstliche Intelligenz

MG IM5 und IM6: Kräftige E-Autos mit 800-Volt-Basis vorgestellt


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Im Juli bringt MG unter der Submarke IM zwei neue Elektroautos auf den Markt. Der IM5 wird eine Limousine, die mit 4,93 m etwa so groß wie ein Hyundai Ioniq 6 ist. Mit 4,9 m ist das SUV IM6 einen Hauch kürzer. Beide nutzen in fast allen Varianten 800 Volt Spannung zum Laden und sind optional mit reichlich Leistung zu haben.

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Das Wettrüsten bei den Antriebsleistungen von Elektroautos geht ungebremst weiter. Ein Trost mag sein, dass der Verbrauch zumindest bei gesitteter Fahrweise nicht zwangsläufig mitwächst, wie es bei Verbrennern in der Regel der Fall war. Das E-SUV IM6 ist mit 300 oder 553 kW zu haben, und selbst im Spitzenmodell liegt der Verbrauch im Zyklus mit 23,4 kWh/100 km unter seinesgleichen zwar nicht niedrig, aber noch immer meilenweit unterhalb dessen, was ein Verbrenner mit auch nur ansatzweise ähnlichem Leistungsangebot in Rechnung stellen würde. Die Ausführung mit 300 kW, auch nicht gerade schwächlich, soll im WLTP mit 18,2 kWh auskommen. Die Fahrleistungen konkurrieren erwartungsgemäß mit Sportwagen.


Der MG IM6 soll im Juli 2026 auf den Markt kommen. (Bild:

MG

)

Die NMC-Batterie ist mit 100 kWh in IM5 und IM6 identisch. Im Zyklus sind damit 505 km (553-kW-Ausführung) bzw. 555 km drin. Von den 100 kWh lassen sich 96,5 kWh nutzen. Ich würde schätzen, mit einem Ladestopp sind Reichweiten von etwas mehr als 700 km auf der Autobahn möglich – inklusive großzügigen Puffern. Sofern die Ladeinfrastruktur mitspielt und mindestens 350 kW liefern kann, seien 70 Prozent des Energiegehalts in 17 Minuten nachgeladen. Das würde einer durchschnittlichen Nettoladeleistung, zu der die Ladeverluste also noch addiert werden müssen, von 238 kW entsprechen. Etwas verwirrend: Die 100-kWh-Batterie kann laut Hersteller mit bis zu 396 kW geladen werden, die Angabe von 17 Minuten bezieht sich aber auf eine maximale Ladeleistung von „über 350 kW“.

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Der ADAC nennt in seiner Datenbank aktuell einen einphasigen AC-Lader mit 7 kW. Sollte sich das so bewahrheiten, wäre es für viele Nutzer im Alltag eine mehr als nur ärgerliche Beschneidung der AC-Ladeleistung. Denn in Deutschland lassen sich auf einer Phase nur im Ausnahmefall mehr als 4,6 kW nutzen. An einer der weit verbreiteten 11-kW-Wallboxen wäre in diesem Fall sogar bei 3,7 kW die maximale Ladeleistung erreicht.

Die Limousine IM5 ist bei vergleichbarer Motorisierung fast ausnahmslos nochmals schneller und stets sparsamer als das SUV. Das Spitzenmodell dringt mit 3,2 Sekunden im Standardsprint und 268 km/h Spitze in Bereiche vor, in denen es – noch – nicht viel Konkurrenz hat. Im WLTP nennt der Hersteller für die Limousine 17,3 bis 19,7 kWh im WLTP und eine Reichweite von bis zu 655 km.


Die Limousine IM5 ist etwas schneller und sparsamer als das SUV. (Bild:

MG

)

Zusätzlich wird im IM5 eine Basismotorisierung geboten, die mit 217 kW Antriebsleistung sicher mehr als nur ausreichend gerüstet ist für alltägliche Anforderungen. Die Batterie setzt auf Lithium-Eisenphosphat und hat einen Energiegehalt von nutzbaren 73,5 kWh. Geladen werden kann sie mit bis zu 153 kW. 70 Prozent des Nettoenergiegehalts entsprechen 51,5 kWh, die in 26 Minuten nachgeladen sein sollen. Das wären dann rund 119 kW Netto-Ladeleistung in diesem Bereich. Die geringere Ladeleistung hängt mit der Spannungsebene von 400 Volt zusammen. MG geht in dieser Hinsicht den gleichen Weg wie Smart, wo es im #5 auch 400 und 800 Volt gibt.

Preise nennt MG derzeit weder für den IM5 noch für den IM6.

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Bundesregierung erteilt mehr Transparenz eine Absage


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Der Bund prüft einen möglichen Rechtsanspruch auf Open Data, erteilt umfassenderen Informationsfreiheitsrechten jedoch eine Absage. Das stellte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag klar. Die zuständigen Ministerien für Inneres sowie Digitales schließen darin auch Transparenzpflichten für Nachrichtendienste aus und lehnen eine Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen für Archivdokumente ab. Die Transparenzpflichten betrachte die Regierung „vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kritisch“.

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hatte zuletzt ein Bundestransparenzgesetz sowie die Verankerung von Auskunftsansprüchen im Grundgesetz gefordert. „In Zeiten gezielter Desinformation ist Transparenz das wirksamste Gegenmittel“, erklärte Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle, erste Repräsentativbefragung stützt dieses Anliegen: Darin sprach sich eine Mehrheit der Bevölkerung für mehr staatliche Transparenz aus.

Das Kabinett trennt zudem die Zuständigkeiten: Das Innenministerium bearbeitet das Informationsfreiheitsrecht, während das neu gegründete Digitalministerium Open Data betreut. Die Digitalsprecherin der Grünen-Fraktion, Rebecca Lenhard, kritisiert dieses ressortübergreifende „Silodenken“ und bemängelt, dass die Koalition die Sicherheitslage vorschiebt, um Transparenz zu verhindern. „Solange Informationszugang und Open Data getrennt bleiben, kann kein souveränes Datenökosystem entstehen“, erklärte Lenhard.

Die vorherige Regierungskoalition besaß bereits einen fertig verhandelten Entwurf für ein Transparenzgesetz, brachte diesen aber wegen des Regierungsbruchs und der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr zur Abstimmung. Zuvor veröffentlichte ein zivilgesellschaftliches Bündnis im Jahr 2022 einen eigenen Entwurf für ein umfassendes Transparenzgesetz. Statt eines Transparenzgesetzes möchte die schwarz-rote Koalition das Informationsfreiheitsgesetz laut Koalitionsvertrag auf bislang noch unkonkrete Art reformieren, obwohl sie zunächst geplant hatte, es abzuschaffen.

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(egia)



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E-Bikes: technische Fortschritte und drohende Regulierung | c’t uplink


Die meisten Fahrräder mit elektrischem Antrieb – die Pedelecs – liegen in einer ziemlich praktischen rechtlichen Kategorie: Unter bestimmten und durchaus praxisnahen Voraussetzungen (Tretunterstützung bis 25 km/h, maximal 250 Watt Dauerleistung etc.) sind sie normalen Fahrrädern gleichgestellt. Die Definition ist allerdings löchrig. Parameter wie zulässiges Gesamtgewicht, kurzzeitige Höchstleistung, Mehrspurigkeit und Abmessungen des Gefährts sind bislang kaum bis gar nicht reguliert.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

In dieser Folge des c’t uplink geht es um die technischen Entwicklungen und wie Hersteller selbst derzeit versuchen, sich auf Maximalparameter zu einigen – um zu verhindern, dass die Politik irgendwann so hart eingreift, dass sämtliche Pedelecs versicherungspflichtig werden. Außerdem sprechen wir über drei aktuelle Pedelecs, die wir vor Kurzem getestet haben.

Zu Gast im Studio: Robin Brand, Steffen Herget
Host: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer

►Mehr zur Regulierung von E-Bikes sowie den aktuellen Test lesen Sie bei heise+ (€):

– Immer stärkere Motoren: Riskiert die E-Bike-Industrie ihre Regulierung?

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– Alltag und Reichweite: E-Bikes mit Antrieb von Bosch, Pinion und Shimano im Test

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(jss)





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