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Social Media erst ab 14? Landeschefs erhöhen Druck auf Experten


Die Debatte über den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt wird zunehmend zum netzpolitischen Richtungskampf. Konkrete Verbotsforderungen nehmen zu, die quer durch die großen Volksparteien auch Widerhall finden. Vor allem die Staatskanzleien im Norden erhöhen nun den Druck auf die Bundesregierung, ihre bisherige Zurückhaltung aufzugeben und den Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook gesetzlich zu regeln.

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Die von der Bundesregierung im Herbst 2025 eingesetzte Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt soll zwar die wissenschaftliche Grundlage für künftige Gesetze liefern. Doch deren Ergebnisse werden erst im Sommer erwartet.

Für die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), ist das viel zu spät. Die Sozialdemokratin fordert im Tagesspiegel mehr Tempo. Schwesig, der im September eine Schlappe bei der Landtagswahl droht, verweist auf die drastischen Inhalte, denen Minderjährige täglich schutzlos ausgeliefert seien.

Unterstützung erhält Schwesig aus dem christdemokratischen Lager. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) findet noch schärfere Worte und spricht von einer schweren Sünde, die der Staat begangen habe, indem er seiner Schutzfunktion in den vergangenen Jahren nicht nachgekommen sei. Er sieht die Gesellschaft an einem Abgrund stehen, wenn die ungefilterte Konfrontation mit schädlichen Inhalten nicht gestoppt werde.

Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland begründete Günther seine Haltung mit einer düsteren Prognose für den sozialen Zusammenhalt: „Wenn wir so weitermachen wie bisher, ohne einzugreifen, führt das unsere Gesellschaft in den Abgrund.“

Die inhaltlichen Entwürfe, die bereits im Raum stehen, gehen über bloße Altersgrenzen hinaus und greifen in das Geschäftsmodell der Tech-Giganten ein. Ein Papier der SPD-Fachleute sieht vor, die Nutzung sozialer Medien bis zum 14. Lebensjahr komplett zu untersagen. Für die Altersgruppe bis 16 Jahre soll es eine verpflichtende Jugendversion der Netzwerke geben.

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Die Jugendversion müsste ohne psychologisch optimierte Empfehlungsalgorithmen auskommen, die Nutzer durch endlose Feeds binden. Selbst für Erwachsene fordern die Sozialdemokraten neben Alterskontrollen, dass algorithmische Systeme standardmäßig deaktiviert sein sollen, um die digitale Souveränität zu stärken.

Die CDU hat auf ihrem Stuttgarter Parteitag eine ähnliche Linie eingeschlagen und das Mindestalter von 14 Jahren in ihr Programm aufgenommen. Demgegenüber steht die Kritik von Verbänden wie dem Deutschen Kinderhilfswerk. Den Nachwuchs durch pauschale Verbote von der digitalen Teilhabe auszuschließen, könnte diesem zufolge neue Ungerechtigkeiten schaffen.

Zudem bleibt die juristische Hürde hoch. Forscher bezweifeln, ob ein so tiefgreifender Einschnitt in die Informationsfreiheit der Jugendlichen verfassungsrechtlich Bestand hätte. Die Expertenkommission muss nun den Spagat zwischen wirksamem Jugendschutz und den Grundrechten aller Beteiligten in der vernetzten Welt schaffen.


(vbr)



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US-Militärliste: Pentagon sanktioniert Chinas Tech-Giganten


Das US-Verteidigungsministerium hat im Rahmen des National Defense Authorization Act eine Reihe ziviler und kommerzieller chinesischer Firmen auf eine lange Liste militärnaher Unternehmen gesetzt. Das Dokument des Pentagons legt dar, dass diese Konzerne als Unterstützer des militärisch-zivilen Komplexes Chinas eingestuft werden: Sie seien direkt oder indirekt mit Ministerien, dem Staatsrat oder gar der Volksbefreiungsarmee verflochten.

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Unter den Neuzugängen stechen die IT-Riesen Alibaba und Baidu hervor, die für ihre Cloud-Infrastrukturen und KI-Modelle bekannt sind. Dazu gekommen sind der Batterie- und E-Autohersteller BYD sowie dessen Konkurrent Nio. Ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen die Chiphersteller ChangXin Memory Technologies (CXMT) und Yangtze Memory Technologies (YMTC), die als Schlüsselfiguren der chinesischen Speicherchip-Industrie gelten.

Die Pentagon-Liste reicht über die herkömmliche Elektronik hinaus: Sie trifft auch die Biotech-Firma Wuxi AppTec, den Lidar-Spezialisten RoboSense und den Roboterhersteller Unitree, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner jüngsten China-Reise besuchte.

Die Einstufung dürfte Lieferbeziehungen und internationale Kooperationen durcheinander wirbeln. Nahezu alle Neuzugänge sind Schwergewichte, die als Lieferanten und Dienstleister in globalen Wertschöpfungsketten verankert sind und viele westliche Firmen mit Cloud-Diensten, KI, Halbleitern, modernsten Sensoren oder Batterietechnologien versorgen.

Die Tragweite wird durch ein Verbot untermauert, das ab Sommer 2027 greift und weitreichende Konsequenzen für die Kunden der chinesischen Konzerne hat. Ab dann darf das Pentagon keine Verträge mehr abschließen, verlängern oder erneuern, wenn in den beschafften Gütern oder Services auch nur kleinste Beiträge der gelisteten Firmen enthalten sind.

Das betrifft nicht nur offensichtliche Hardwarekomponenten wie Speicherbausteine, sondern auch softwarebasierte Prozesse. Selbst die Nutzung der Alibaba Cloud im logistischen oder planerischen Herstellungsprozess eines Bauteils in einer Fabrik in China könnte ausreichen, um das Endprodukt für die US-Behörden zu sperren.

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Wie real diese Bedrohung für die europäische Industrie ist, beschreibt SZ-Dossier am Beispiel Siemens. Der Konzern arbeitet in China seit Jahren mit Alibaba in der Cloud zusammen und hat diese Partnerschaft gerade erst auf Industriesimulationen und KI-gestütztes Ingenieurwesen ausgeweitet. Künftig könnte das Unternehmen bei lukrativen US-Aufträgen wie einer Modernisierung der Gebäudetechnik am US-Militärstandort in Wiesbaden detailliert nachweisen müssen, dass die erbrachte Leistung unabhängig von jeglichen Alibaba-Diensten zustande kam.

Ähnlich komplex ist die Lage beim Softwareunternehmen SAP, das enge Geschäfte mit der US-Armee betreibt. Gleichzeitig kooperiert er mit Alibaba.

Ungemach droht deutschen Firmen aber auch, wenn sie ihre Beziehungen zu den sanktionierten chinesischen Firmen abrupt kappen. China hat für diesen Fall gesetzliche Abwehrmechanismen gegen extraterritoriale Jurisdiktion in Stellung gebracht, die als Verordnung 835 bekannt sind.


(wpl)



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SK Hynix: Börsengang in den USA steht bevor


Der südkoreanische Halbleiterkonzern SK Hynix plant seinen Börsengang in den USA bereits im August. Das berichtete am Mittwoch die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. SK Hynix wolle mit dem Schritt von der starken Nachfrage nach KI-bezogenen Aktien profitieren und seine Investorenbasis verbreitern.

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Laut dem Bericht von Reuters wird die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) voraussichtlich in der übernächsten Woche den entsprechenden Antrag von SK Hynix genehmigen.

Über die Einzelheiten der Börsennotierung, einschließlich Umfang und Zeitpunkt, sei noch nicht entschieden worden, teilte SK Hynix in einer Erklärung gegenüber Reuters mit. Der Chiphersteller hatte im März mitgeteilt, vertraulich einen Antrag auf Börsennotierung in den USA gestellt zu haben. Damals hieß es, der Börsengang könnte ein Volumen von bis zu 14 Milliarden US-Dollar erreichen.

SK Hynix ist der weltweit zweitgrößte Hersteller von Speicherchips und ein wichtiger Zulieferer für den US-Konzern Nvidia. Dank seiner marktbeherrschenden Stellung bei Hochleistungs-Speicherchips (High Bandwidth Memory, HBM), die in KI-Servern zum Einsatz kommen, hat das südkoreanische Unternehmen stark von KI-Boom und Speicherkrise profitiert.

Mit einem Börsendebüt im August würde sich SK Hynix in die Phalanx spektakulärer Börsengänge einreihen, die in der zweiten Jahreshälfte an den US-Aktienmärkten erwartet werden. Der für Ende dieser Woche geplante Rekord-Börsengang von Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX soll 75 Milliarden US-Dollar einspielen. Einen Wettlauf um den Gang an die Börse liefern sich derweil die beiden KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Claude-Entwickler Anthropic reichte am 1. Juni vertraulich einen Antrag auf Börsengang in den USA ein und kam damit überraschend dem Konkurrenten OpenAI zuvor. Der ChatGPT-Entwickler beantragte nur wenige Tage später eine Aktienplatzierung – Details bleiben aber noch geheim.


(akn)



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Uber verklagt New York City wegen Gesetz zum Schutz von Fahrern


Der US-Dienstleistungskonzern Uber Technologies hat Klage gegen die Stadt New York eingereicht, um die Durchsetzung eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes zu verhindern. Das neue Gesetz, das Fahrer vor „ungerechtfertigten Deaktivierungen“ schützen soll, würde nach Ansicht von Uber das Unternehmen dazu zwingen, Fahrer auf seiner Plattform zu belassen, selbst wenn der Fahrdienstvermittler festgestellt hat, dass diese gegen Standards, Vereinbarungen und Richtlinien des Unternehmens verstoßen haben.

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Das lokale Gesetz 52, das am 28. Juli in Kraft tritt, untersagt es Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Lyft, Fahrer ohne einen„triftigen Grund“ zu entlassen. Bei Betrug und „grobem Fehlverhalten“ wie Gewalt, sexueller Belästigung oder Übergriffen sowie Diskriminierung sind Entlassungen zulässig.

In der am Dienstag vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereichten Klage (AZ. 1:26-CV-04893) erklärte Uber, das Gesetz schütze Fahrer, die sich gefährlich, bedrohlich oder anderweitig unangemessen verhalten, in unzulässiger Weise. Zugleich verletze das Gesetz die Rechte des Unternehmens auf freie Meinungsäußerung und ein ordnungsgemäßes Verfahren (due-process right) gemäß der US-Verfassung sowie der Verfassung des Staates New York. Uber beantragte eine einstweilige Verfügung sowie eine dauerhafte Unterlassungsanordnung, um das Gesetz zu stoppen. Über die Klage berichtete unter anderem die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, „würde es die Verträge von Uber dauerhaft beeinträchtigen, die Übermittlung und Offenlegung sensibler und geschützter Informationen erzwingen, die Uber sonst nicht preisgeben würde, eine zumindest vorübergehende Zusammenarbeit mit Fahrern erzwingen, die Uber sonst deaktivieren würde, Uber einem unfairen und einseitigen Entscheidungsverfahren unterwerfen sowie potenziell zu Reputationsschäden und einem Verlust an Geschäftsvolumen und Firmenwert führen“, heißt es in der Klageschrift.

Das im Januar vom New Yorker Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedete Gesetz soll Fahrer vor einer ungerechtfertigten Deaktivierung durch die Fahrdienstvermittler schützen. Die Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen die Fahrer 14 Tage vor Wirksamwerden der Deaktivierung über die Maßnahme informieren müssen. Auch können Fahrer eine Untersuchung durch die Behörde für Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz beantragen. Der Fahrdienstvermittler muss dann nachweisen, dass ein triftiger Grund sowie ein legitimer wirtschaftlicher Beweggrund für die Deaktivierung vorlagen.

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Laut Uber könnten die mehr als 12.000 Fahrer in New York City, die seit Juli 2019 von Uber deaktiviert wurden, eine Wiederaufnahme beantragen. Das Unternehmen beklagt, dass es für die mögliche erneute Überprüfung und Bearbeitung Tausender Deaktivierungsfälle „enorme Ressourcen aufwenden“ müsste.


(akn)



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