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Breitband-Mindestversorgung: Bundesnetzagentur startet Prüf-Tool für Bürger


Ein Internetanschluss für die digitale Teilhabe ist in Deutschland längst kein bloßes Privileg mehr, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Doch Theorie und Praxis klaffen beim Breitbandausbau oft noch auseinander. Um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen, hat die Bundesnetzagentur am Freitag ein neues digitales Werkzeug zur Marktüberwachung veröffentlicht. Mit der Anwendung soll sich in weniger als einer Minute feststellen lassen, ob an der eigenen Wohnadresse die gesetzlich definierte Mindestversorgung potenziell verfügbar ist oder ob ein Anspruch auf staatliches Eingreifen besteht.

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Das jetzt freigeschaltete Online-Tool basiert auf dem „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“, das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert und „technologieneutral“ ausgestaltet ist. Es soll sicherstellen, dass jeder Haushalt Zugang zu einem Mindestmaß an Sprachkommunikation und einem funktionierenden Internetzugang hat. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Leitungstechnik besteht nicht.

Die Messlatte für dieses Minimum beim sogenannten Recht auf schnelles Internet hat der Gesetzgeber erst kürzlich nach oben korrigiert. Ein Internetanschluss muss aktuell mindestens eine Download-Rate von 15 Megabyte pro Sekunde (Mbit/s) und eine Upload-Rate von 5 Mbit/s leisten. Auch die Latenz, also die Verzögerungszeit bei der Datenübertragung, ist mit einem Grenzwert von 150 Millisekunden fest definiert.

Nutzer können ihre genaue Adresse eingeben und erhalten das Ergebnis auf einer Karte, die Deutschland in Gitterzellen von 100 mal 100 Metern unterteilt. Die farbliche Kennzeichnung folgt einem einfachen Ampelsystem. Eine grüne Markierung signalisiert, dass nach den Daten der Bundesnetzagentur alle Haushalte in dieser Zelle potenziell versorgt sind.

Erscheint die Zelle dagegen rot, deutet dies auf eine mögliche Unterversorgung hin. Dabei berücksichtigt der Algorithmus sowohl leitungsgebundene Technologien wie DSL, Kabel oder Glasfaser als auch die mobile Versorgung über das Funknetz. Eine wichtige Einschränkung gibt es aber in der derzeitigen Testphase: Eine mögliche Versorgung via Satellit bildet die Karte bislang nicht ab.

Die Bundesnetzagentur betont, dass es sich um eine Testversion handelt. Sie setzt auf das Feedback von Nutzern, um die Datengrundlage zu validieren und die Anwendung kontinuierlich zu verbessern. Wer bei der Abfrage feststellt, dass sein Standort rot markiert ist oder die tatsächliche Leistung massiv von den theoretischen Werten abweicht, wird über das Tool direkt zu einem Kontaktformular geleitet. Dieses hat die Regulierungsbehörde bereits Ende 2024 überarbeitet, um Hürden zu entfernen.

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Wichtig für die rechtliche Einordnung ist der Hinweis, dass die bloße Anzeige in der Karte noch keine automatische Verpflichtung für die Provider oder eine sofortige Rechtsgrundlage für Entschädigungen darstellt. Vielmehr dient die Anwendung als erste Orientierungshilfe und Beweissicherung für die Verbraucher. Bestätigt sich der Verdacht einer Unterversorgung im anschließenden Verfahren, kann die Bundesnetzagentur die Anbieter verpflichten, innerhalb klar definierter Fristen eine angemessene Versorgung herzustellen.

Profitiert haben noch nicht viele Bürger von dem 2021 geschaffenen Anspruch. Erst im März 2024 schritt der Regulierer erstmals ein und verpflichtete im Mai einen Provider, einen Haushalt in Deutschland mit Internet auf Basis der Verordnung zu versorgen. Mittlerweile hat er einige weitere solche Verpflichtungen ausgesprochen. Das Tool soll nun zu einem zentralen Instrument der Marktüberwachung werden. Es könnte den Druck auf die Netzbetreiber erhöhen, auch die letzten „weißen Flecken“ in der deutschen Breitbandlandschaft zu schließen.


(mki)



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WeRide und Lenovo wollen 200.000 autonome Fahrzeuge auf die Straße bringen


Lenovo und WeRide wollen in den kommenden Jahren eine große Anzahl autonom fahrender Autos auf die Straße bringen. Eine entsprechende Kooperation haben die beiden Unternehmen auf der Messe Auto China 2026 in Peking vereinbart.

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Ziel der Zusammenarbeit sei, die Kommerzialisierung des hochautonomen Fahrens (SAE-Level 4) weltweit voranzutreiben, teilte WeRide mit. Dazu wollen die Partner in den kommenden fünf Jahren 200.000 autonome Fahrzeuge auf die Straße bringen.

Darunter sind Robotaxis, allerdings nicht nur: WeRide betreibt daneben weitere autonome Fahrzeuge: Lieferwagen, Busse oder Straßenkehrmaschinen.

WeRide entwickelt Systeme für autonomes Fahren und gehört neben Baidu und Pony.ai zu den großen Anbietern von autonomen Taxidiensten in China. Insgesamt ist das Unternehmen nach eigenen Angaben in mehr als 40 Städten in 12 Ländern aktiv, darunter in Belgien, Frankreich, der Schweiz, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie den USA.

Lenovo ist einer der größten Computerhersteller der Welt. Er will „seine Stärken im Bereich Intelligent Computing sowie seine globalen Fertigungs- und Lieferkettenkapazitäten“ einbringen. Daneben stellt der Konzern eine KI-Computing-Infrastruktur für den Flotteneinsatz bereit.

WeRide und Lenovo kooperieren bereits im Bereich autonomes Fahren: Im vergangenen Jahr haben die beiden Partner die Rechnerplattform HPC 3.0 auf den Markt gebracht. HPC 3.0 basiert auf dem AD1-Domain-Controller für hochautonomes Fahren von Lenovo. Darin arbeitet ein DRIVE AGX Thor von Nvidia. Das erste Fahrzeug, in dem HPC 3.0 verbaut ist, ist das Robotaxi GXR von WeRide.

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(wpl)



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Autonome Unterwasserdrohne mit Brennstoffzelle bleibt über 2000 km unter Wasser


Das auf Autonomous Underwater Vehicles (AUV) spezialisierte kanadische Unternehmen Cellula Robotics hat mit seinem autonomen Unterwasserfahrzeug Envoy eine Strecke von insgesamt 2023 km vollständig abgetaucht zurückgelegt. Das AUV wurde dabei von einer Wasserstoff-Brennstoffzelle befeuert, die Strom für den elektrischen Antrieb produziert.

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Insgesamt 385 Stunden dauerte die Mission der rund 8,5 m langen und 2,7 t schweren Envoy-Unterwasserdrohne, die bei einem Durchmesser von etwa einem Meter eine Wasserverdrängung von 3,7 t aufweist. Die Tauchtiefe des AUV beträgt bis zu 6000 m, die operative Tauchtiefe liegt bei etwa 2000 m.

Ausgerüstet ist die Drohne mit einem elektrischen Antrieb, der den Strom aus Lithium-Ionen-Batterien bezieht. Die werden während der Fahrt von einem Wasserstoff-Brennstoffzellensystem von Infinity Fuel Cell and Hydrogen aufgeladen. Das Unternehmen produziert Brennstoffzellen- und Elektrolysesysteme für die Luft- und Raumfahrt sowie für Unterwasseranwendungen und den Verteidigungsbereich.

Das Brennstoffzellen-System ist mit seinen Tanks für Wasserstoff und Sauerstoff dafür ausgelegt, etwa 370 Stunden (15,4 Tage) lang Strom zu liefern. Bei der Testfahrt hielt das System jedoch mit 385 Stunden etwas länger durch. Die maximale Reichweite von 2000 km übertraf Envoy mit 2023 km geringfügig. Bei der Stromproduktion scheidet die Brennstoffzelle Wasser ab, das in Ballasttanks zum Austarieren des AUV genutzt wird.

Die hohe Tauchtiefe und Reichweite sowie die Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum von über zwei Wochen zu operieren, prädestinieren das Unterwasserfahrzeug für den Einsatz bei Langzeitmissionen. Cellula sieht etwa eine Einsatzmöglichkeit in wissenschaftlichen Missionen, aber auch beim Militär zur Aufklärung und für die Wirtschaft zur Überwachung und Inspektion von Unterwasserpipelines und Seekabeln.

Um über eine längere Zeit an einem Ort unter Wasser ausharren zu können, ist ein spezieller Anker von Solus-LR eingebaut. Der Anker wird über eine Winde auf den Meeresgrund abgelassen. Er besteht aus einer Art Saugglocke, die von einer Umrandung umgeben ist, die beim Absaugen des Wassers in der Glocke dann im Meeresboden verankert wird. Envoy schaltet in einen Stromsparmodus, bei dem nur noch etwaige Sensoren zur Überwachung und minimale Steuerungssysteme aktiv sind. Das AUV soll dabei nur eine geringe Geräuschsignatur aufweisen, sodass es bei militärischen Einsätzen nicht so einfach geortet werden kann. Soll die Fahrt weitergehen, wird Wasser in die Saugglocke gepumpt und damit die Verankerung gelöst.

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Auf der mehr als zwei Wochen dauernden Testfahrt führte Envoy etwa 4000 Drehungen und Manöver durch. Dadurch sei der Energieverbrauch erhöht gewesen, sodass die Fahrt praxisnahe Ergebnisse liefert, heißt es von Cellula Robotics.


(olb)



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Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt


IT und Technik durchziehen den Alltag, dennoch sind sie für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Schnell vermischen sich anekdotische persönliche Erfahrungen mit Erzählungen anderer, mit veralteten Tipps aus dem Internet und immer mehr mit halluzinierten Ratschlägen von ChatGPT & Co. – so entstehen schließlich teils haarsträubende Technik-Mythen.

c’t untersucht gängige Behauptungen aus fünf Themenbereichen: KI-Systeme, Energie, Forschung, Hardware und Security. Die folgenden zwölf Mythen drehen sich um Energiesparen, Akkubehandlung und Solarspeicher.

Unter anderem klären wir die Frage, ob man ungenutzte Ladegeräte noch aus der Steckdose ziehen sollte, ob Schnellladen den Akkus schadet und ob man sie wirklich nicht ganz vollladen sollte. Wie gefährlich sind Solarakkus fürs Balkonkraftwerk? Und lohnen sie sich überhaupt? Außerdem prüfen wir Mythen zu smarten Thermostaten und zur LED-Beleuchtung. Haben wir einen wichtigen Mythos vergessen? Schreiben Sie uns gern eine Mail an mythen@ct.de.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt“.
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