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DFA: Nächstes EU-Gesetzeswerk vor dem Kippen?


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den kommenden Monaten sollte er eigentlich vorgestellt werden: ein Vorschlag der EU-Kommission für besseren Verbraucherschutz. Doch seit Monaten wird daran gezweifelt, ob es den „Digital Fairness Act“ (DFA) so wirklich braucht. Mit einem offenen Brief fordern 115 Wissenschaftler und 85 Organisationen von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten nun ein klares Bekenntnis zu einem starken Digital Fairness Act. Zu den Unterzeichnern gehören neben den Verbraucherschutzorganisationen auch der Chaos Computer Club (CCC), LobbyControl, Save the Children und die Deutsche Umwelthilfe.

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Die Unterzeichner fordern in ihrem Brief, der heise online vorliegt, unter anderem „verbindliche Vorschriften für Dark Patterns, süchtig machendes Design, unlautere Personalisierung, Influencer-Marketing und unlautere Praktiken in Videospielen“. Wesentlicher Bestandteil des DFA dürften vor allem verbraucherrechtliche Regelungen werden, also konkrete Regelungen zum Verbrauchervertragsrecht und zu unlauteren Werbemethoden, aber auch zur Zusammenarbeit der zuständigen Stellen über die Einzelstaatsgrenzen hinaus.

Die Europäische Union strebt einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt an, bei dem Unternehmen und Verbraucher möglichst keinen mitgliedstaatsspezifischen Vorschriften, sondern einem EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen unterliegen sollen. Innerhalb der EU-Kommission und auf Seiten der IT-Wirtschaft wurden bereits mehrfach Umfang und Notwendigkeit des Digital Fairness Act diskutiert.

Die für Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten zuständige Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich vor einem Monat noch klar für einen starken DFA ausgesprochen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sind zumindest weite Teile des Vorhabens als wünschenswert benannt.

Allerdings wird derzeit in Brüssel im Zuge von Deregulierungsvorhaben wie dem Digital-Omnibus über eine weitere Vereinheitlichung und Verschlankung der EU-Gesetzgebung verhandelt. Bei dieser könnten auch Teile des geplanten DFA bereits vorweggenommen, und andere Teile wie die Influencer-Vorgaben könnten im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) adressiert werden.


(afl)



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Gewerkschaft: Italo-Züge könnten Städte vom Fernverkehr abkoppeln


Der geplante Einstieg des italienischen Bahnunternehmens Italo könnte im deutschen Fernverkehr aus Sicht der Gewerkschaft EVG zu deutlichen Einschränkungen führen. Mindestens 16 Städten drohe die Abkoppelung vom ICE- und IC-Verkehr, heißt es laut „Bild am Sonntag“ in einer Analyse der Bahngewerkschaft.

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Ein EVG-Sprecher betonte auf Anfrage, dass dies eine erste Analyse sei und nur Bahnhöfe aufgeführt würden, bei denen sich die Gewerkschaft Stand jetzt sicher sei, dass es zu erheblichen Auswirkungen kommen würde. Die tatsächlichen Folgen dürften weitreichender sein.

Der Fernverkehrs-Chef der Deutschen Bahn, Michael Peterson, sprach im „Tagesspiegel“ jüngst von 120 Bahnhöfen. Die Bahn betont seit Wochen, dass sie nichts gegen Wettbewerb habe, warnt aber, dass Fernverkehrsfahrten in der Fläche wegfallen könnten, wenn lukrative Trassen an Konkurrenten gehen.

Italo will ab 2028 in Deutschland Fernverkehrsfahrten anbieten. Das Unternehmen will dafür umfangreich in Züge investieren – aber auch eine gewisse Sicherheit haben, dass es lukrative Trassen bedienen darf. Diese Trassen vergibt die Bahn-Tochter InfraGo unter Aufsicht der Bundesnetzagentur. Italo will zunächst die Strecken München-Frankfurt-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg befahren.

EVG-Chef Martin Burkert warnt: „Wenn Italo hier Rosinenpickerei betreiben darf und die Bahn von den Hauptstrecken verdrängt wird, zerlegt das unseren Fernverkehr.“ Die Deutsche Bahn könne dann Fernzugverbindungen in der Provinz weniger quersubventionieren, sagte er dem Blatt.

Der EVG-Vorsitzende fordert Paketlösungen bei der Streckenzuteilung, mit denen Italo verpflichtet wird, auch Zuglinien in der Provinz zu bedienen: „Wer auf den Hauptstrecken ordentlich Kasse machen will, darf sich nicht zu fein sein, um Städte wie Schwerin, Augsburg oder Jena anzufahren.“

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Ähnlich argumentiert der bundeseigene Bahn-Konzern. Bahnchefin Evelyn Palla rief die Politik jüngst auf, bessere politische Rahmenbedingungen zu schaffen. „Sonst droht ein ungesteuerter Wettbewerb, dessen Folgen sich am Ende womöglich für die Mehrheit negativ auswirken“, sagte sie.

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Berichte: Amazon steckt hinter plötzlichem Fable-Aus


Hinter der plötzlichen weltweiten Sperre von Anthropics neuem KI-Modell Fable steckt offenbar ein anderer großer Tech-Player: Amazons CEO Andrew Jassy soll unter anderem US-Finanzminister Scott Bessent von einem mutmaßlichen Jailbreak berichtet haben, die US-Regierung verhängte daraufhin eine Exportdirektive, die Anthropic wiederum zu der Sperre des KI-Modells zwang.

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Mehrere Medien berichten übereinstimmend über den Fall. Demnach ließ Andrew Jassy seine Cybersicherheits-Abteilung zunächst das neue KI-Modell auf mögliche Jailbreaks testen – Tricks, mit denen man ein KI-Modell dazu bringt, Prompts zu bearbeiten, die es aus Sicherheitsgründen sonst verweigern würde. Die Experten sollen dann einen Bericht vorgelegt haben, demzufolge das KI-Modell funktionierende Exploits von Sicherheitslücken vier gängiger Programme lieferte. Jassy berichtete demnach auch US-Regierungsangehörigen davon. Ein Amazon-Sprecher bestätigte dem Wall Street Journal, dass die US-Regierung in Technologiefragen häufig den Rat von Amazon als führendes Tech-Unternehmen suche, wollte sich zu konkreten Einzelfällen aber nicht äußern.

Als Reaktion auf den Bericht setzte die US-Regierung Anthropic ein Ultimatum: Innerhalb von 24 Stunden müssten die Jailbreak-Probleme behoben werden – oder stattdessen der Zugang zu Fable für Nicht-Amerikaner gesperrt. David Sacks, selbst Tech-Investor und Co-Vorsitzender des Beraterstabs des US-Präsidenten für Wissenschaft und Technologie, berichtete auf X, wie das genau abgelaufen sein soll. Demnach soll Anthropic-CEO Dario Amodei sich geweigert haben, die von Amazon ausgemachten Sicherheitslücken zu schließen. Bereits zuvor hatte Anthropic in einer Stellungnahme bestritten, dass es sich um einen vollwertigen Jailbreak handele, die ausgeführten Aufgaben sind demnach auch problemlos mit OpenAIs Konkurrenz-Modell ChatGPT 5.5 machbar. „Nur widerwillig“ habe die US-Regierung wegen Amodeis Weigerung das strenge Verbot auf den Weg gebracht, lautet Sacks Darstellung. Die Hoffnung sei immer noch, dass Anthropic die vorgeworfenen Probleme behebt und das Modell wieder normal genutzt werden kann. Derweil kann Anthropic den Auflagen nur nachkommen, indem das Unternehmen sein neues KI-Modell weltweit sperrt.

Der Ansatz der US-Regierung, ein einzelnes KI-Modell wegen eines mutmaßlichen Jailbreaks zu sperren ist etwas widersinnig – nach dieser Logik ließe sich jedes KI-Modell sperren, denn jedes lässt sich theoretisch jailbreaken. Besonders bei Fable ist, dass es sich um eine Variante von Anthropics KI-Modell Mythos handelt. Um dieses hatte Anthropic selbst viel Getöse veranstaltet, weil es in kürzester Zeit vorher unbekannte Sicherheitslücken in nahezu jeder Software finden und auch gleich den nötigen Code zur Ausnutzung mitliefern soll. Anthropic hielt es deswegen für zu gefährlich für eine allgemeine Veröffentlichung. Damit lieferte Anthropic auch die Vorlage für das jetzige Vorgehen der US-Regierung, welches auch als Seitenhieb in einem längeren Streit zwischen ihr und Anthropic verstanden werden kann. Die US-Regierung darf Anthropics KI nicht für autonome Waffensysteme nutzen, was dem Unternehmen in der Vergangenheit Sanktionen bescherte. Das jetzige Fable-Zugangsverbot für nicht-amerikanische Staatsangehörige trifft auch viele ausländische Anthropic-Beschäftigte. Sie dürfen aktuell nicht an dem Modell arbeiten.

Sacks streitet in seinem X-Post ab, dass die jetzige Entwicklung mit dem Streit zusammenhänge. Die US-Regierung schätze Anthropics technische Fähigkeiten sehr, „der Ball liegt nun bei Anthropic“. Diesen Ball – um im sprachlichen Bild zu bleiben – spielte die US-Regierung Anthropic auch im Februar zu, als das Unternehmen den Einsatz seiner Technologie für autonome Waffensysteme verweigerte und als Lieferkettenrisiko und Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft wurde. Anthropic wehrt sich dagegen vor Gericht. Ob das auch in diesem Fall passieren wird und ob die US-Regierung nun konsequenterweise jailbreakbare Modelle anderer KI-Hersteller ins Visier nimmt, bleibt abzuwarten. Das letztere sei aber unwahrscheinlich, will das News-Portal „The Information“ aus Regierungskreisen erfahren haben.

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Mindestzoll für China-Importe: Was Verbraucher jetzt wissen müssen


Die Bürger Europas lieben Onlineshopping und Paketlieferdienste. Für fast 560 Milliarden Euro wurden 2025 Waren aus China in die EU eingeführt. Einen erheblichen Teil davon importierten nicht Großhändler, sondern Verbraucher. 5,8 Milliarden Warensendungen, also Kleinstpakete, kamen allein 2025 aus China über die EU-Außengrenze – mehr als zehn Sendungen pro EU-Bürger. 2024 waren es noch 4,6 Milliarden Kleinsendungen. Der Hauptgrund: die Preise – und eine aggressive Werbestrategie.

Auf Marktplätzen wie Temu, Shein, AliExpress, JD.com, Joybuy & Co. bieten chinesische Händler unzählige Waren feil, oft zu extrem günstigen Preisen. Wer hier etwas bestellt, bekommt das Paket direkt vom jeweiligen Verkäufer geliefert – ohne Umweg über Groß- oder Zwischenhändler wie Amazon. Laut Zoll kamen in der Vergangenheit 90 Prozent aller solcher Direktsendungen aus der Volksrepublik. Lag der angegebene Warenwert unter 150 Euro, konnten diese bislang zollfrei in die EU importiert werden.

Doch damit ist jetzt Schluss: Auf solche geringwertigen Sendungen erhebt die europäische Union ab Juli einen pauschalen Mindestzoll von drei Euro. Aber nicht pro Paket, sondern nach einem komplizierteren System. Wir erklären, wie teuer Einzel- und Sammelbestellungen werden können und was Verbraucher und Staaten davon haben.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mindestzoll für China-Importe: Was Verbraucher jetzt wissen müssen“.
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