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Rechtsunsicherheit kostet Ideen: BfDI will mit ReguLab gegensteuern


Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), und Dr. Linda Bienemann, digitalpolitische Beraterin im Bundeskanzleramt, stellten auf dem Digital Health Innovation Forum des HPI das „ReguLab“ vor. Dabei handelt es sich um eine „Sandbox“, die frühzeitig Orientierung für datenschutzkonforme Entwicklungen bieten soll.

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Deutschland ist laut Specht-Riemenschneider, die kürzlich aus gesundheitlichen Gründen ihren Rückzug ankündigte, europäischer Meister im Erfinden. Allein 2024 wurden laut Zahlen des Europäischen Patentamts rund 25.000 Patentanmeldungen aus Deutschland registriert. Gleichzeitig berichten viele deutsche Unternehmen, dass Datenschutz die Innovation bremse. Zudem äußern die meisten EU-Bürgerinnen und -Bürger Bedenken beim Schutz ihrer persönlichen Daten. Das eigentliche Problem sei nicht das Datenschutzrecht selbst, sondern fehlende Rechtssicherheit darüber, welche Regeln gelten und wie sie auszulegen sind.

Das 2025 eingerichtete ReguLab richte sich an Teams, die bereits einen konkreten Anwendungsfall identifiziert haben und wissen, in welche Richtung ihre Technologie entwickelt werden soll; also nicht mehr in der reinen Konzeptphase stecken, aber auf grundlegende datenschutzrechtliche Fragen gestoßen sind. Erst kürzlich hat die BfDI eine erste Ausschreibung „zur Gesundheitsrisikoerkennung nach § 25b SGB V“ gestartet. Nach dieser dürfen Pflege- und Krankenkassen „individuelle Gesundheitsrisiken datenbasiert erkennen“. Zu den Fragen gehören zum Beispiel, ob Gesundheitsdaten zum Training von KI-Systemen genutzt werden dürfen und wann weitere Schutzmaßnahmen nötig sind.

Bienemann erklärte, dass in einer Auswahlphase die Projekte über themenspezifische Ausschreibungen aufgenommen werden. Anschließend begleitet ein Expertenteam der BfDI die technische Entwicklung über mehrere Monate mit einer laufenden rechtlichen Bewertung. Am Ende stehen ein vertraulicher Abschlussbericht für die Projektteilnehmenden sowie ein öffentlicher „ReguLab-Report“, der die gewonnenen Erkenntnisse für vergleichbare Projekte nutzbar macht. Laut Bienemann sollen künftig mehr von den Ergebnissen profitieren, unter anderem Unternehmen, Forschung, Aufsicht und Politik.

Als internationales Vorbild nannte Specht-Riemenschneider die britische Datenschutzaufsicht ICO, die auf fünf Jahre erfolgreiche Arbeit in ihrer „Regulatory Sandbox“ zurückblickt. Dass der Sandbox-Gedanke auch in Deutschland Anklang gefunden hat, zeigen weitere Initiativen: So betreibt etwa der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Prof. Tobias Keber, ein KI-Reallabor auf Landesebene. Auf Bundesebene arbeiten die BfDI, die Bundesnetzagentur und das Hessische Digitalministerium gemeinsam an den Grundlagen für ein nationales KI-Reallabor nach der europäischen KI-Verordnung.

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Die noch amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte unterstrich, dass Aufsichtsbehörden nach DSG-VO und Bundesdatenschutzgesetz nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet seien, Innovatoren zu beraten. „Je besser wir datenbasierte Technologien verstehen, desto besser können wir den Gesetzgeber zu innovationsfreundlicher Regulierung beraten, die die Grundrechte schützt“, hieß es im Januar seitens der BfDI. ReguLab sei daher kein Sonderweg, sondern die konsequente Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Im Januar wies die BfDI darauf hin, dass das ReguLab nicht mit dem Projekt „zur Simulation eines KI-Reallabors nach der europäischen KI-Verordnung“ zu verwechseln sei, indem sie zusammen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem hessischen Digitalministerium an „Grundlagen für ein nationales KI-Reallabor“ arbeite.


(mack)



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Windows 10: ESU-Updates bis Oktober 2027 verlängert


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Die Gnadenfrist für Windows 10 wird verlängert: Eigentlich sollten die Extended Security Updates (ESU) für Privatkunden im Oktober 2026 auslaufen. Nun hat Microsoft aber ohne große Ankündigung seine Supportartikel aktualisiert und weist lediglich in einer Fußnote auf die Änderung hin. Das Datum, an dem PCs im ESU-Programm das letzte Mal ein Sicherheitsupdate bekommen, ist jetzt der 12. Oktober 2027.

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Auf Rechnern, die bereits für ESU registriert sind und Sicherheitsupdates bekommen, wird laut Microsoft kein weiterer Eingriff nötig; die Updates laufen nach Oktober 2026 einfach weiter. Auch an der Vorgehensweise, um noch nicht registrierte Windows-10-Installationen ins ESU-Programm zu setzen, ändert sich nichts.

Microsoft hatte ESU für Privatkunden bereits Ende 2024 angekündigt und im Sommer 2025 spezifiziert. Nach einigen Querelen um die Rechtmäßigkeit der Nutzungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Teilnahme am ESU-Programm gratis, sofern man im EWR wohnt und sich mit einem Microsoft-Konto an Windows 10 anmeldet. Ansonsten kostet es einmalig rund 30 Euro – der Preis bleibt trotz der Verlängerung offenbar gleich.

Unabhängig davon läuft das ESU-Programm für Firmenkunden: Diese haben keine Option, die erweiterten Sicherheitspatches gratis zu bekommen. Für Firmen lassen sich die ESU-Updates bis zu drei Jahre lang hinzubuchen; zudem haben sie gestaffelte Preise. Das erste Jahr kostet rund 60 Euro pro Rechner, fürs zweite Jahr verdoppelt sich der Preis auf rund 120 Euro und im dritten nochmals auf 240 Euro.

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(jss)



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Mars-Rover Perseverance: Marathon absolviert und aus dem All fotografiert


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Der NASA-Rover Perseverance hat auf dem Mars die Marathondistanz absolviert und wurde aus diesem Anlass aus der Umlaufbahn heraus fotografiert. Das hat die US-Weltraumagentur jetzt öffentlich gemacht und die Aufnahme der Kamera HiRISE (High-Resolution Imaging Science Experiment) dazu veröffentlicht. Die Kamera befindet sich an Bord des Mars Reconnaissance Orbiters (MRO), das Foto stammt vom 13. Juni. Einen Tag später hatte Perseverance die 42,195 km geschafft, nach gerade einmal fünf Jahren und vier Monaten auf Rädern. Vor Perseverance hat mit Opportunity nur ein einziger Rover diese Distanz auf einem anderen Himmelskörper zurückgelegt, der hat dafür aber elf Jahre und zwei Monate benötigt.

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Die Satellitenaufnahme zeigt Perseverance jetzt als grünlichen Punkt inmitten der roten Gesteinswüste des Mars. Der Rover befindet sich westlich des Jezero-Kraters, in dem er vor über fünf Jahren gelandet ist und dessen Rand er inzwischen überwunden hat. Zu sehen sind auch seine Spuren als zwei unterscheidbare Streifen, die sich durch das Gelände schlängeln. Für den Mars Reconnaissance Orbiter ist eine Aufnahme wie diese schon Routine, die Sonde kreist seit 20 Jahren um den Mars und hat dort bereits so einige Geräte fotografiert. Vor 14 Jahren hat der Satellit beispielsweise zum ersten Mal Curiosity abgelichtet. Der Rover ist weiterhin aktiv, hat aber erst rund 37 km absolviert.

Perseverance ist seit dem Februar 2021 auf dem Mars unterwegs und hat dort inzwischen 43,09 km zurückgelegt. Der Rover sucht in einem ehemaligen Delta nach Spuren von Leben. Begleitet wurde er lange von dem kleinen Helikopter Ingenuity. Der sollte eigentlich nur unter Beweis stellen, dass motorisierte Fluggeräte auf dem Mars überhaupt abheben können. Weil er das aber so gut gemeistert hat, durfte er danach noch die Gegend erkunden. Erst nach 72 Flügen war Anfang 2024 abrupt das Ende des zähen Fluggeräts erreicht. Im vergangenen Herbst wurde publik gemacht, dass Perseverance mögliche Spuren von mikrobiologischem Leben gefunden hat. Ein abschließendes Urteil über die Entstehungsgeschichte der fraglichen Stoffe ist anhand der Daten aber nicht möglich.


(mho)



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AWS und Azure: EU-Kommission knöpft sich Cloud-Riesen wettbewerbsrechtlich vor


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Die EU-Kommission zieht die Daumenschrauben für Amazon und Microsoft weiter an. Nach einer Marktuntersuchung kamen die Brüsseler Wettbewerbshüter zu dem vorläufigen Schluss, dass die Cloud-Plattformen Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure als sogenannte Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden sollten.

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Die Regierungsinstitution will mit der Initiative, die sich vorige Wochen prinzipiell bereits abzeichnete, ihren regulatorischen Zugriff auf den IT-Unterbau ausweiten. Bisher galten die strengen Wettbewerbsregeln vor allem für klassische Plattformdienste wie Suchmaschinen oder Messenger. Dass AWS und Azure nun ins Visier geraten, ist eine Besonderheit: Beide Dienste verfehlen eigentlich die quantitativen Schwellenwerte des DMA, die sich an festen Nutzerzahlen orientieren.

Trotzdem sieht die Kommission in den beiden größten Cloud-Anbietern in der EU ein Nadelöhr zwischen Firmen und deren Endkunden. Ihre operative Kapazität, die immensen Investitionen und die über Jahre zementierte Marktführerschaft rechtfertigen laut den Wettbewerbswächtern diesen Schritt.

Ein Treiber für diese Entwicklung ist der KI-Boom. Cloud-Rechenzentren bilden das Rückgrat für das Trainieren und den Betrieb von KI-Modellen. Die Kommission stellt fest, dass Amazon und Microsoft über ihre umfangreichen Portfolios an eigenen KI-Werkzeugen sowie strategische Partnerschaften der Nachfrage nach KI-Diensten fast vollständig in ihren eigenen Ökosystemen nachkommen. Für Mitbewerber bleibe in diesem hochgradig vertikal integrierten Markt kaum Raum zum Atmen.

Zudem profitierten die Tech-Riesen von Lock-in-Effekten und extrem hohen Wechselkosten, heißt es. Diese machten es Unternehmenskunden fast unmöglich, die Plattform zu wechseln. Cloud-Computing sei längst kein reines Digitalthema mehr, erläutert die Kommission, sondern eine kritische Ressource für die gesamte europäische Wirtschaft. Mehr als die Hälfte aller EU-Unternehmen griffen auf Cloud-Server zurück, was die Frage nach fairer Konkurrenz umso dringlicher mache.

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Die im November gestarteten Untersuchungen, bei denen die niederländische Marktaufsichtsbehörde (ACM) die Kommission unterstützte, lieferten die Basis für die Einschätzung. Daneben läuft noch eine weitere Analyse. Sie soll generell klären, ob die bestehenden DMA-Verpflichtungen ausreichen, um unfaire Praktiken im Cloud-Sektor effektiv zu bekämpfen. Die Kommission betont, dass es dabei um die technologische Souveränität und faire Wettbewerbsbedingungen geht.

Die beiden US-Konzerne, die bereits für andere Dienste als Gatekeeper benannt wurden, können nun auf die Vorwürfe reagieren. Sollte die Kommission ihre Erkenntnisse im Anschluss bestätigen, drohen Amazon und Microsoft weitreichende Konsequenzen. Nach einem offiziellen Beschluss hätten sie sechs Monate Zeit, um ihre Cloud-Dienste mit den Auflagen des DMA in Einklang zu bringen. Sie müssten dann etwa Interoperabilität garantieren, Datenportabilität erleichtern und die Bevorzugung eigener Dienste unterlassen.


(mho)



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