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Rechtsunsicherheit kostet Ideen: BfDI will mit ReguLab gegensteuern
Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), und Dr. Linda Bienemann, digitalpolitische Beraterin im Bundeskanzleramt, stellten auf dem Digital Health Innovation Forum des HPI das „ReguLab“ vor. Dabei handelt es sich um eine „Sandbox“, die frühzeitig Orientierung für datenschutzkonforme Entwicklungen bieten soll.
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Zwischen Erfindungsgeist und Rechtsunsicherheit
Deutschland ist laut Specht-Riemenschneider, die kürzlich aus gesundheitlichen Gründen ihren Rückzug ankündigte, europäischer Meister im Erfinden. Allein 2024 wurden laut Zahlen des Europäischen Patentamts rund 25.000 Patentanmeldungen aus Deutschland registriert. Gleichzeitig berichten viele deutsche Unternehmen, dass Datenschutz die Innovation bremse. Zudem äußern die meisten EU-Bürgerinnen und -Bürger Bedenken beim Schutz ihrer persönlichen Daten. Das eigentliche Problem sei nicht das Datenschutzrecht selbst, sondern fehlende Rechtssicherheit darüber, welche Regeln gelten und wie sie auszulegen sind.
Das 2025 eingerichtete ReguLab richte sich an Teams, die bereits einen konkreten Anwendungsfall identifiziert haben und wissen, in welche Richtung ihre Technologie entwickelt werden soll; also nicht mehr in der reinen Konzeptphase stecken, aber auf grundlegende datenschutzrechtliche Fragen gestoßen sind. Erst kürzlich hat die BfDI eine erste Ausschreibung „zur Gesundheitsrisikoerkennung nach § 25b SGB V“ gestartet. Nach dieser dürfen Pflege- und Krankenkassen „individuelle Gesundheitsrisiken datenbasiert erkennen“. Zu den Fragen gehören zum Beispiel, ob Gesundheitsdaten zum Training von KI-Systemen genutzt werden dürfen und wann weitere Schutzmaßnahmen nötig sind.
Bienemann erklärte, dass in einer Auswahlphase die Projekte über themenspezifische Ausschreibungen aufgenommen werden. Anschließend begleitet ein Expertenteam der BfDI die technische Entwicklung über mehrere Monate mit einer laufenden rechtlichen Bewertung. Am Ende stehen ein vertraulicher Abschlussbericht für die Projektteilnehmenden sowie ein öffentlicher „ReguLab-Report“, der die gewonnenen Erkenntnisse für vergleichbare Projekte nutzbar macht. Laut Bienemann sollen künftig mehr von den Ergebnissen profitieren, unter anderem Unternehmen, Forschung, Aufsicht und Politik.
Vorbild UK, wachsendes Ökosystem in Deutschland
Als internationales Vorbild nannte Specht-Riemenschneider die britische Datenschutzaufsicht ICO, die auf fünf Jahre erfolgreiche Arbeit in ihrer „Regulatory Sandbox“ zurückblickt. Dass der Sandbox-Gedanke auch in Deutschland Anklang gefunden hat, zeigen weitere Initiativen: So betreibt etwa der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Prof. Tobias Keber, ein KI-Reallabor auf Landesebene. Auf Bundesebene arbeiten die BfDI, die Bundesnetzagentur und das Hessische Digitalministerium gemeinsam an den Grundlagen für ein nationales KI-Reallabor nach der europäischen KI-Verordnung.
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Rechtliche Grundlage und Selbstverständnis
Die noch amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte unterstrich, dass Aufsichtsbehörden nach DSG-VO und Bundesdatenschutzgesetz nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet seien, Innovatoren zu beraten. „Je besser wir datenbasierte Technologien verstehen, desto besser können wir den Gesetzgeber zu innovationsfreundlicher Regulierung beraten, die die Grundrechte schützt“, hieß es im Januar seitens der BfDI. ReguLab sei daher kein Sonderweg, sondern die konsequente Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Im Januar wies die BfDI darauf hin, dass das ReguLab nicht mit dem Projekt „zur Simulation eines KI-Reallabors nach der europäischen KI-Verordnung“ zu verwechseln sei, indem sie zusammen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem hessischen Digitalministerium an „Grundlagen für ein nationales KI-Reallabor“ arbeite.
(mack)
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Video: Glasfaserausbau – So verlängert ihr euren Anschluss!
Das Kabel eures Glasfaseranschlusses ist zu kurz und der Anbieter will Hunderte Euro, um euch die Leitung im Haus nach oben zu legen? Die gute Nachricht: Ihr könnt die letzten Meter kostengünstig selbst überbrücken. Außerdem lässt sich die Glasfaser fast beliebig durchs ganze Haus verlängern, ohne geringere Datenraten befürchten zu müssen.
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In diesem Video erklären wir euch, welche Stecker- und Kabeltypen es gibt und wie ihr herausbekommt, welches Kabel ihr kaufen müsst, damit alles problemlos funktioniert.
(mond)
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Elektroautos und Plug-in-Hybride: Das unterschätzte AC-Laden
Kürzlich verkaufte ich mein erstes Elektroauto privat. Beim Plausch mit dem sehr netten Käufer-Ehepaar wurde mir wieder einmal bewusst, dass Grundlagen rund um das AC-Laden nicht einfach als selbstverständlich angesehen werden sollten. Denn warum beispielsweise mit manchen 7,4-kW-Ladern im Auto meistens nur etwas mehr als 4 kW möglich sind, ist nicht vollkommen trivial. So entstand die Idee zu diesem Artikel, der solche grundlegenden Fragen rund um das Laden mit Wechselstrom noch einmal umfassend klären soll.
- in Deutschland meist auf 22 kW begrenzt
- Warnung vor einphasigen Ladern
- Schieflast kann die nutzbare Ladeleistung begrenzen
Viel mehr AC- als DC-Lademöglichkeiten
In den glanzvollen Aufmachungen von neuen Elektroautos wird fast immer mit der Ladeleistung an Gleichstrom geworben. In Deutschland sind an der gängigen Infrastruktur derzeit praktisch ausschließlich maximal 400 kW möglich, und selbst das ist die absolute Ausnahme. Denn meist sind es bestenfalls 300 kW. Knapp 50.000 Schnellladepunkte führt die Bundesnetzagentur (Stand 1. Februar 2026) auf. Doch das gesamte Bild vervollständigt sich erst mit den fast 150.000 öffentlichen AC-Ladepunkten, zu denen die privaten Wallboxen noch hinzukommen. Die Zahl der Lademöglichkeiten mit Wechselstrom liegt also drastisch über denen der DC-Säulen.
Das hat einen wirtschaftlichen Hintergrund. Eine DC-Ladestation braucht in der Regel einen Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Das ist weitmaschiger als das Niederspannungsnetz, das für einen AC-Ladepunkt ausreichend ist. Die Kosten für eine Netzanbindung sind also meistens erheblich höher. Im Gegenzug kann an einer DC-Säule mehr Strom pro Zeiteinheit verkauft werden, wenn sie entsprechend ausgelastet ist, versteht sich.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Elektroautos und Plug-in-Hybride: Das unterschätzte AC-Laden“.
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lernen:digital: Drei Jahre Suche nach Workarounds zum Bildungsföderalismus
Er sollte etwas Großes schaffen: digitale Möglichkeiten und Methoden auf ihre Schultauglichkeit zu erforschen. Drei Jahre ist es her, dass die damalige Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Startschuss für den „Kompetenzverbund lernen:digital“ gab. 205 Millionen Euro wurden über die Laufzeit dafür zur Verfügung gestellt. Der Kompetenzverbund sollte Lehren aus den großen Schwierigkeiten während der Corona-Pandemie ziehen, als zwar für Remote-Unterricht jede Menge Technologie beschafft wurde, die Lehrkräfte jedoch oft ohne großes Vorwissen und Hilfestellungen auf die neue, zwangsweise entstandene Realität trafen. Bei einer zweitägigen Veranstaltung im Berliner Café Moskau zogen Verantwortliche und Beteiligte nun eine Abschlussbilanz: Was haben die Millionen für lernen:digital tatsächlich bewirken können?
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203 Teilprojekte ganz unterschiedlicher Art hätten in diesem Rahmen stattgefunden, berichtete Katharina Scheiter, die die Koordinierungsstelle für den Kompetenzverbund leitet. Und sparte ansonsten nicht mit harter Kritik an den politisch Verantwortlichen: Aufgrund von Konstruktionsfehlern des Vorhabens sei es von Anfang an in erster Linie darum gegangen, „das Beste daraus zu machen“, sagte Katharina Scheiter, die an der Universität Potsdam Professorin für digitale Bildung ist. Es habe an Vorplanung und gemeinsamen Zielen gemangelt. Die erreichten Ergebnisse seien zwar gut und wertvoll, würden aber bislang am wichtigsten Bedarf der Bildungsinstitutionen vorbeigehen: wie die Schülerinnen und Schüler mit digitalen Mitteln besser lernen könnten. Den „Stein der Weisen“, nämlich wie der Transfer über gute Fortbildung hin zu den Schülerinnen und Schülern gelingen würde, den habe man auch nicht gefunden, stimmte der für Bildung zuständige bremische Staatsrat Torsten Klieme der kritischen Bestandsaufnahme zu.
Konstruktionsfehler trifft auf „Momentum Geld“
Der Konstruktionsfehler, den Bildungsforscherin Scheiter beklagte, hat dabei gleich mehrere Gründe: Der eigentliche Hauptgrund liegt im Bildungsföderalismus – zuständig für die Bildung sind grundsätzlich die Länder, für die Forschung hingegen ist der Bund zuständig. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung durften also nur Forschungsvorhaben finanziert werden – alles andere ist Länderangelegenheit, etwa wie die Lehrerfortbildung organisiert ist. Teilnehmer der Veranstaltung merkten daher auch an, dass ein wesentlicher Teil der Projektlaufzeit damit verschwendet worden sei, Bundes- und Ländervorhaben miteinander in Einklang zu bringen, also die Forschungsmittel des Bundes mit den Vorgaben der 16 Kultusministerien und der Landesinstitutionen zusammenzubringen.
Die ursprünglich gewünschte Praxisnähe, also wie das Bildungswesen tatsächlich digitale Möglichkeiten nutzen kann, fiel dabei offenbar weitgehend weg – und an flächendeckende Skalierung von Erkenntnissen war deshalb schon gar nicht zu denken. Schon in der Konzeptionsphase sei dabei der Blick auf die Praxis abhandengekommen, erklärt der beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zuständige Abteilungsleiter Stefan Luther. Dazu kam ein anderes Problem: dass die Mittel schnell gebunden werden sollten. Und um das „Momentum Geld“ (Luther), das zu dem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden habe, nicht verstreichen zu lassen, habe man sich trotzdem für die Durchführung entschieden. Das meint unter anderem Mittel aus dem EU-Programm „NextGenerationEU“.
„Zu viel Geld mit zu wenig praktischem Effekt“, bilanziert auch Torsten Klieme recht deutlich. Im Fall einer Weiterführung, die seiner Ansicht nach sinnvoll sei, solle es daher anders aufgesetzt werden, sagte der Ländervertreter. Doch wie das in Zukunft genau aussehen soll, ist offenbar noch zu besprechen. Auf Ergebnisse von „lernen:digital“ solle dabei in jedem Fall aufgebaut werden, erklärte BMBFSFJ-Abteilungsleiter Stefan Luther.
Digitalpakt 2.0 auf Schlusskurve zum finalen Zieleinlauf
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Hoffnung setzten dabei zumindest die beiden zuständigen Vertreter aus der Politik auf den Digitalpakt 2.0. Eigentlich schon vor über einem Jahr im Grundsatz zwischen Bund und Ländern geeint, soll nun tatsächlich nur noch die Tinte für die Unterschriften aller Beteiligten fehlen. Es gehe nur noch um Wochen, sagten Bund- und Ländervertreter unisono.
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Dass alle künftigen Forschungs- und Transferprogramme sich an der Zielsetzung des sogenannten Start-Chancen-Programms orientieren müssten, dafür sprach sich Staatsrat Klieme aus: Es gehe darum, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nicht die Mindestkompetenzen erreichen, zu halbieren. „Das ist, was unser Bildungssystem in seiner Qualität am Boden hält“, erklärte Klieme. Alle anderen Programme müssten sich die Frage stellen, was sie auf die Mindestkompetenzen einzahlen könnten – auch die Bund-Länder-Initiative im Rahmen des Digitalpakts 2.0. In dieser Säule des renovierten Bund-Länder-Finanzierungspakets zur digitalen Bildung soll dann auch ein Teil dessen, was mit dem „Kompetenzzentrum für digitales Lernen“ erarbeitet wurde, weitergeführt werden. Ein Forschungscluster zum Thema Didaktik, also zur Vermittlung von Wissen und Kompetenzen sei genau wie ein Schwerpunkt zu Künstlicher Intelligenz geplant.
Nach drei Jahren Laufzeit scheint also vor allem ein eindeutiges Forschungsergebnis den einstigen hehren Zielen gegenüberzustehen: Auch 205 Millionen Euro und eine Vielzahl an Forschungsprojekten ergeben noch kein kohärentes Gesamtkonzept für eine bessere digitale Bildung. Das viel genutzte Schlagwort der lernen:digital-Veranstaltung in Berlin hieß daher: „Ko-Konstruktive Zusammenarbeit“. Was vor allem bedeutet: Bund und Länder, Forschung, Bildung, Verwaltung und Politik wollen sich künftig zumindest möglichst wenig im Wege stehen.
(dahe)
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