Künstliche Intelligenz
Amazon: Ring-Kameras jetzt mit optionaler Gesichtserkennung
„Familiar Faces“ wird in Deutschland zu „Bekannte Gesichter“: Ein bislang in den USA verfügbares Gesichtserkennungs-Feature für Amazons Ring-Kameras ist jetzt auch in Deutschland verfügbar. Ring-Kameras können so Personen erkennen und den Kamerabesitzer darüber informieren, wer vor der Tür steht.
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Ziel des Features ist es laut Amazon, Nutzern personalisierte Benachrichtigungen zu schicken. Anstatt die Meldung „Person an der Haustür“ auf ein Handy zu schicken, kann Ring künftig etwa von „Oma an der Haustür“ berichten. Nutzer können die Benachrichtigung für jede einzelne Person individuell an- und ausschalten, schreibt Amazon in einer Mitteilung.
„Bekannte Gesichter“ legt für jeden Besucher einen Eintrag an, wenn sich eine Person in Sichtweite der Kamera bewegt und ihr Gesicht erkennbar ist. Nutzer haben dann die Gelegenheit, diese Person zu benennen. Insgesamt können bis zu 50 Profile für Personen angelegt werden. Besucher, die vom Nutzer nicht als bekannte Person abgespeichert werden, werden nach 30 Tagen automatisch wieder entfernt.
Standardmäßig deaktiviert
Die Funktion „Bekannte Gesichter“ ist standardmäßig deaktiviert. Wer das Feature nutzen will, muss es also aktiv einschalten. Amazon weist darauf hin, dass Nutzer vor der Aktivierung eine ausdrückliche Einwilligung von Besuchern einholen müssen. Zudem unterliege die Einwilligung von Kindern besonderen gesetzlichen Auflagen. Wenn eine Person ihre Einwilligung widerruft, müsse sie unverzüglich aus der Datenbank der bekannten Gesichter entfernt werden. Ob die Entfernung aus der Datenbank tatsächlich erfolgt, können Betroffene nicht einfach kontrollieren.
Um das Feature überhaupt nutzen zu können, sind ein Premium-Abonnement bei Ring sowie kompatible Hardware notwendig. „Bekannte Gesichter“ funktioniert auf Kameras und Türklingeln von Ring mit 2K- oder 4K-Auflösung. Auch einige ausgewählte Geräte mit HD-Auflösung werden unterstützt. Einen Überblick gibt Amazon in einem Support-Eintrag. „Bekannte Gesichter“ ist nicht mit der Ende-zu-Ende-Videoverschlüsselung von Ring kompatibel, schreibt Amazon.
„Bekannte Gesichter“ ist eine von mehreren strittigen KI-Funktionen von Ring, die Amazon in den vergangenen Monaten in den USA eingeführt hat. Besonders eine andere Funktion wurde stark kritisiert: „Search Party“ wird von Amazon als KI-gestützte Hilfe bei der Suche nach verloren gegangenen Hunden vermarktet. Dafür können Hundebesitzer und -besitzerinnen ihre Haustiere melden und eine KI-gestützte Suche über alle Ring-Kameras in der Nachbarschaft veranlassen. Läuft das gesuchte Tier durch das Sichtfeld eines dieser Geräte, soll man automatisch darauf hingewiesen werden. Kritiker befürchten, dass dieser Zusammenschluss verschiedener Ring-Kameras dazu genutzt werden könnte, auch Menschen zu verfolgen.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
KI-Update: Anti-Tech, Anthropic, KI in Frankreich, KI-generierter Spielfilm
US-Behörden nehmen Technikkritiker ins Visier
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Sicherheitsbehörden in den USA, darunter Heimatschutzministerium und FBI, beobachten Bürger, die sich kritisch zu Technik äußern. Das geht aus internen Dokumenten hervor, die dem Magazin WIRED vorliegen. Die neue Bedrohungskategorie heißt „Anti-Tech-Extremism“. Die Definition ist weit: Neben tatsächlichen Extremisten wie Ziz LaSota, mutmaßlicher Anführer einer KI-feindlichen Sekte, gelten auch Demonstrationen gegen Elon Musk oder Gemeindeversammlungen über geplante Rechenzentren als „potenziell extremistisch“.

Hinzu kommt, dass die Behörden private Firmen mit der Überwachung beauftragen. Diese durchsuchen soziale Medien nach technikkritischen Äußerungen und greifen auf Standort- und Nutzungsdaten zurück, die auf Datenhandelsbörsen frei verkäuflich sind. Ob auch Nicht-Amerikaner betroffen sind, bleibt offen.
Anthropic wird wertvollstes KI-Start-up der Welt
Anthropic ist nach einer neuen Finanzierungsrunde 965 Milliarden Dollar wert und überholt damit OpenAI. Zu den Geldgebern zählen Amazon sowie die Chiphersteller Samsung, Micron und SK Hynix. Das Kapital soll in Sicherheitsforschung und zusätzliche Rechenkapazitäten fließen. Die Nachfrage nach dem Chatbot Claude wächst stark, zuletzt musste Anthropic die Nutzung sogar drosseln.
Vor allem im Geschäft mit Unternehmen wächst Anthropic kräftig, etwa mit Werkzeugen wie Claude Code. Berichten zufolge bereitet das Unternehmen einen Börsengang noch in diesem Jahr vor.
Anthropic verspricht ehrlicheres Claude Opus 4.8
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Anthropic hat Claude Opus 4.8 veröffentlicht. Das Modell ersetzt das im April erschienene Opus 4.7, der Preis bleibt unverändert. Im Mittelpunkt steht laut Hersteller die Ehrlichkeit. Opus 4.8 soll seltener unbelegte Behauptungen aufstellen und häufiger zugeben, wenn Informationen fehlen. Auch in selbst geschriebenem Code soll das Modell eigene Fehler offen benennen.
Das hauseigene Alignment-Team bescheinigt dem Modell zudem Fortschritte beim prosozialen Verhalten. Anthropic kündigt außerdem an, die leistungsstärkere Mythos-Klasse bald breiter verfügbar zu machen. Bisher hat nur ein enger Kreis Zugang.
KI-Code führt vermehrt zu Produktionsausfällen
Eine Umfrage des Softwareanbieters CloudBees unter 200 Tech-Führungskräften zeigt, dass KI-generierter Code oft Funktionsfehler, Sicherheitslücken und Leistungseinbußen verursacht. Rund die Hälfte des Codes enthält bekannte Sicherheitsrisiken. Auch Logikfehler, Tippfehler und Compliance-Verstöße gegen Datenschutz oder Lizenzbedingungen treten auf.
Ein zentrales Problem ist die Qualitätskontrolle. Viele Testteams kommen mit dem Prüfen nicht mehr hinterher. Auch Amazon, GitClear und das Fraunhofer-Institut berichten von sinkender Codequalität.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Finanzämter sollen KI mit echten Steuerdaten trainieren
Die Bundesregierung will KI flächendeckend in deutschen Finanzämtern einsetzen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 hervor. Sensible Finanzdaten sollen künftig zum Training staatlicher Algorithmen genutzt werden. Bisher verbietet der Zweckbindungsgrundsatz der DSGVO ein solches Vorgehen.
Deshalb soll Paragraf 29c der Abgabenordnung angepasst werden. Als Schutz sollen die Trainingsdaten spätestens ein Jahr nach Abschluss der Entwicklung gelöscht werden. Ob das juristisch Bestand hat, ist offen.
SoftBank investiert bis zu 75 Milliarden Euro in französische Rechenzentren
SoftBank, ein japanischer Technologiekonzern, baut in Frankreich KI-Rechenzentren mit einer Kapazität von fünf Gigawatt. Es ist die größte KI-Infrastruktur-Investition des Konzerns in Europa, angekündigt beim Choose-France-Gipfel von Präsident Emmanuel Macron. In der ersten Phase sollen bis 2031 Rechenzentren mit 3,1 Gigawatt Leistung in der Region Hauts-de-France entstehen, für 45 Milliarden Euro. Mit dem französischen Konzern Schneider Electric soll in Dünkirchen ein Produktionscluster für Rechenzentrumskomponenten entstehen.
Auch außerhalb Europas treibt SoftBank Projekte voran, etwa Stargate UAE in Abu Dhabi mit dem Konzern G42 und ein eigenes Foundation Model in Japan. Das britische Stargate-Projekt mit OpenAI soll dagegen pausieren.
USA verschärfen Chip-Exportregeln nach China
Die US-Regierung untersagt den Verkauf leistungsfähiger Halbleiter an Firmen mit Hauptsitz in China oder Macao. Für entsprechende Exporte ist künftig eine Lizenz nötig. Bisher konnten chinesische Unternehmen die Chips über Tochtergesellschaften in anderen Ländern beziehen. Branchenschätzungen zufolge sollen so hunderttausende Halbleiter in die Volksrepublik geflossen sein.
Die US-Regierung verfolgt damit einen widersprüchlichen Kurs. Einerseits will sie China den Zugang zu Spitzentechnik erschweren, andererseits soll die heimische Chip-Industrie weiter am lukrativen Geschäft verdienen. Nvidia hatte zuletzt versucht, im chinesischen Markt wieder Fuß zu fassen.
Meta arbeitet an KI-Anhänger
Laut einem Bericht von “The Information” entwickelt Meta ein neues KI-Wearable, einen Anhänger zum Tragen um den Hals, möglicherweise mit Kamera. Im vergangenen Jahr hatte Meta das Start-up Limitless übernommen, das einen Anhänger entwickelt hatte, der Gespräche in Echtzeit aufzeichnet und transkribiert.
Parallel arbeitet Meta an mehreren KI-Brillen. Geld verdienen will der Konzern vor allem mit angebundenen Diensten und Abos für Meta AI. Der Druck ist groß, denn die Hardware-Sparte Reality Labs schreibt jedes Jahr Milliardenverluste.
CNN verklagt Perplexity wegen Urheberrechtsverletzung
Der US-Nachrichtensender CNN hat Perplexity wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, einen Anbieter KI-gestützter Suche. Der Vorwurf: Perplexity habe mehr als 17.000 Artikel, Videos und Bilder unerlaubt für eigene Chatbot-Antworten genutzt und technische Sperren gegen Webcrawler umgangen. Perplexity weist die Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass sich Fakten nicht urheberrechtlich schützen ließen.
Verhandlungen über eine Lizenzvereinbarung waren im vergangenen Jahr gescheitert. Mit anderen Medien wie TIME, Le Monde oder Der Spiegel hat Perplexity bereits Verträge geschlossen. Auch die New York Times, News Corp und die Chicago Tribune klagen gegen das Unternehmen.
KI-Suchagenten verlassen sich aufs Gedächtnis
KI-Suchagenten recherchieren oft gar nicht wirklich im Internet, sondern bestätigen mit dem Web vor allem Antworten, die sie bereits intern gespeichert haben. Das zeigt eine Studie des Harbin Institute of Technology und der chinesischen Plattform Xiaohongshu. Ohne Internetzugang lösten manche Modelle bis zu 62 Prozent der Aufgaben des Benchmarks BrowseComp aus dem Gedächtnis. Filterten die Forschenden die zur Lösung passenden Webseiten heraus, schnitten alle Modelle sogar schlechter ab als ohne Suche.
Auf dem neuen Benchmark LiveBrowseComp mit aktuellen Fragen jenseits des Trainingswissens fielen alle Modelle deutlich ab. Etablierte Tests messen also oft eher das Vorwissen der Modelle als ihre Recherchefähigkeit.
Assistententraining macht Sprachmodelle weniger menschlich
Eine internationale Studie zeigt: Das Training, das rohe Sprachmodelle in hilfreiche Chatbots verwandelt, schwächt zugleich ihre Fähigkeit, menschliches Verhalten nachzubilden. Grundlage ist der Datensatz Psych-201 mit Transkripten aus Verhaltensexperimenten von rund 208.000 Teilnehmenden. Die Forschenden verglichen Basismodelle aus den Familien Qwen3, Llama3 und OLMo 3 mit ihren nachtrainierten Varianten.
Die einfachen Basismodelle sagen menschliches Verhalten besser voraus als ihre weitertrainierten Nachfolger. Besonders deutlich ist der Effekt bei Modellen, die auf logisches Schlussfolgern getrimmt sind. Auch der Trick, einer KI per Prompt eine Rolle zuzuweisen, half kaum.
Erster KI-generierter Spielfilm beim Tribeca-Festival
Beim Tribeca-Festival in New York läuft im Juni erstmals ein komplett KI-generierter Spielfilm. „Dreams of Violets“ erzählt eine fiktive Geschichte vor dem Hintergrund der iranischen Proteste und ihrer blutigen Niederschlagung Anfang des Jahres. Im Iran selbst kann niemand einen solchen Film drehen, das Internet war damals gesperrt.
Zwei iranische Brüder erstellten den Film abends nach der Arbeit, mit selbst gebauten Werkzeugen und bekannten KI-Modellen. Die Produktion habe nur 2000 Dollar gekostet, Arbeitszeit nicht eingerechnet. Rund um den Iran-Konflikt sind KI-generierte Inhalte längst ein Problem, etwa die Propaganda der Islamischen Republik mit Lego-artigen Figuren der Konfliktparteien.

(mali)
Künstliche Intelligenz
Informationsfreiheit: Mehrheit verlangt mehr Transparenz von Behörden
Zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene fordert eine Bevölkerungsmehrheit in Deutschland mehr Transparenz von staatlichen Stellen. Das geht aus der ersten bundesweiten Repräsentativbefragung zur Informationsfreiheit hervor, die die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, am Montag veröffentlicht hat. Demnach erwarten 96 Prozent der 2500 Befragten ein transparentes Behördenhandeln. Der Studie zufolge erleben jedoch 60 Prozent die Verwaltungsarbeit als kaum oder gar nicht nachvollziehbar.
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Obwohl das Gesetz Bürgern den Zugang zu amtlichen Dokumenten ohne besondere Begründung ermöglicht, fällt die tatsächliche Nutzung bislang verhalten aus. Laut der vom Meinungsforschungsinstitut INFO durchgeführten Studie haben erst rund zehn Prozent der Befragten eine entsprechende Anfrage gestellt. Die meisten dieser Anträge seien jedoch erfolgreich verlaufen: 54 Prozent der Antragsteller hätten vollständigen Zugang zu den gewünschten Informationen erhalten, bei weiteren 28 Prozent hätten die Behörden zumindest teilweise Einsicht gewährt. Nur fünf Prozent der eingereichten Anfragen seien von den Ämtern klar abgewiesen worden.
Transparenz gegen Desinformation
„In Zeiten gezielter Desinformation ist Transparenz das wirksamste Gegenmittel“, erklärte Specht-Riemenschneider. Um die Informationsrechte weiter zu stärken, leitet die BfDI aus den Befragungsergebnissen konkrete Handlungsempfehlungen ab. Eine zentrale Forderung richtet sich an die Verwaltungen, Dokumente mit öffentlichem Interesse verstärkt proaktiv zu veröffentlichen, wofür sich 83 Prozent der Umfrageteilnehmer aussprechen. Zudem müssten Behörden die Zugangswege für Auskunftssuchende deutlich einfacher gestalten. Auch fordert die BfDI wirksame Durchsetzungsbefugnisse für die Aufsichtsstellen, um den Auskunftsanspruch im Konfliktfall einfacher geltend machen zu können.
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Die BfDI warnte zudem deutlich davor, Auskunftsrechte unter dem Vorwand der inneren oder nationalen Sicherheit pauschal auszuhebeln. Zwar erlaube das Gesetz bereits berechtigte Ausnahmen, etwa für die polizeiliche Gefahrenabwehr oder zum Schutz von Geheimdiensten, aber flächendeckende Geheimhaltung entziehe staatliches Handeln der Kontrolle. Das schüre laut der Studie Misstrauen und spiele antidemokratischen Gruppen in die Hände.
Debatte um Auskunftsrechte
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Die Debatte um die genaue Ausgestaltung und Reichweite der Informationsfreiheit begleitet Politik und Zivilgesellschaft bereits seit den ersten entsprechenden Landesgesetzen Ende der 1990er Jahre. Auch die amtierende BfDI Specht-Riemenschneider mahnt regelmäßig an, das IFG als Kontrollwerkzeug bekannter und wirksamer zu machen. Das neue Format „BfDI-Datenbarometer“ soll diese Diskussion künftig mit regelmäßigen, evidenzbasierten Auswertungen unterstützen.
In jüngerer Vergangenheit stand das Recht auf Informationsfreiheit immer wieder zur Disposition. Protest aus der Zivilgesellschaft hatte während der Koalitionsverhandlungen der schwarz-roten Bundesregierung vor einem Jahr dafür gesorgt, dass die Koalition von Abschaffungsplänen absah. Auf Ebene der Bundesländer hingegen schreiten derweil Pläne voran, verschiedene Bereiche von Informationspflichten auszunehmen. Niedersachsen und Bayern sind bisher die einzigen Länder gänzlich ohne Informationsfreiheitsgesetz.
(egia)
Künstliche Intelligenz
Android-Apps mit erhöhten Rechten ausführen und Bloatware kicken dank Shizuku
Nutzer eines iPhones schielen mitunter neidisch zu Android herüber. Googles Betriebssystem ist im Vergleich zu iOS freizügiger bei den Funktionen, die das Betriebssystem installierten Apps erlaubt. Der Nutzen ist vielfältig: So darf beispielsweise jede Anwendung auf die NFC-Schnittstelle zugreifen, sodass man selbst beschriebene Tags für Heimautomation nutzen kann. Wer mag, schaltet so das Telefon stumm, den Wecker ein und das Licht im Schlafzimmer aus – einfach, indem man das Smartphone auf ein NFC-Tag auf dem Nachttisch legt. Falls dem Telefon der Speicher ausgeht, findet eine Systembereinigungs-App auf Knopfdruck große Dateien, Dubletten oder löscht auf Wunsch den Cache und temporäre Dateien aller Apps. Auch die Bedienoberfläche kann stark angepasst werden, beispielsweise mit Apps, die den Google-Feed durch eigene Inhalte ersetzen oder durch individuelle Widgets auf dem Sperrbildschirm.
Android bewegt sich mit seiner Offenheit stets in einem Spannungsfeld zwischen Komfort und Sicherheit. Nicht jede App darf auf dem Telefon schalten und walten, wie sie mag: Will eine App beispielsweise auf den Standort, das Mikrofon oder die Bilder im Kameraordner zugreifen, dann muss sie den Zugriff vorab erfragen und die Nutzer entscheiden, ob sie das Recht einmalig oder dauerhaft gewähren.
In den vergangenen Jahren hat Google die Leitplanken des Rechtemanagements enger gezogen. Das führt zunehmend zu lästigeren Einschränkungen: Konnte eine Automatisierungs-App wie Tasker früher etwa noch den Mobilfunk ausschalten, wenn das Handy im heimischen WLAN eingebucht war und konnten Systemreiniger den Cache aller installierten Apps löschen, scheitern heute solche Anweisungen. Doch für erfahrene Nutzer gibt es einen Weg, der solche Dinge wieder ermöglicht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Android-Apps mit erhöhten Rechten ausführen und Bloatware kicken dank Shizuku“.
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