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Künstliche Intelligenz

„Tankrabatt“ ab 1. Mai könnte verzögert bei Kunden ankommen


Die Wirkung des „Tankrabatts“ könnte Anfang Mai erst verzögert bei den Kunden ankommen. Grund dafür sei die Steuersystematik, heißt es in einer Stellungnahme des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie für eine Anhörung heute im Finanzausschuss des Bundestags. Um die Spritpreise zu senken, sollen nach Plänen der schwarz-roten Koalition befristet für zwei Monate die Steuern auf Diesel und Benzin um je rund 17 Cent brutto pro Liter gesenkt werden. Die reduzierten Steuersätze sollen vom 1. Mai bis 30. Juni gelten.

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Im Gesetzentwurf heißt es: „Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Steuersatzsenkung verzögert und schleichend in den Verbrauchspreisen widerspiegelt.“ Ähnliche Bedenken hatte es schon 2022 beim damaligen Tankrabatt gegeben. In der Stellungnahme des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie heißt es, die Energiesteuer entstehe nicht erst beim Verkauf an der Tankstelle, sondern bereits dann, wenn Benzin und Dieselkraftstoff von den Raffinerien und großen Tanklagern ausgeliefert werden.

Sämtliche Kraftstoffe, die bis zum Stichtag 1. Mai in den Tanks liegen, seien noch mit dem normalen, höheren Betrag belegt. „Die Tanks der Tankstellen werden am 1. Mai 2026 also in unterschiedlichem Umfang noch mit ‚normal versteuertem‘ Benzin und Diesel gefüllt sein.“

Es sei zu erwarten, dass die Tankkunden in der Zeit vor der Energiesteuersenkung zurückhaltend sein werden. „Daher dürfte sich der Effekt der niedrigeren Steuersätze nicht überall gleich am Stichtag um Mitternacht einstellen, sondern erst in der Folgezeit, wenn die ‚normal versteuerten‘ Kraftstoffe abverkauft und nach und nach die niedrig versteuerten Kraftstoffe angeliefert werden.“ Der Mineralölwirtschaftsverband weist zudem darauf hin, dass die Preise an den Tankstellen von vielen Parametern abhingen und sich am Markt bildeten. „Die Energiesteuern sind eine wichtige Preiskomponente, aber bei Weitem nicht die einzige.“

Hintergrund

Die Steuerentstehung erfolge zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch durch die Endkundinnen und Endkunden weit vorgelagert, heißt es im Gesetzentwurf. „Dies kann dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist.“

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Der gleiche Effekt tritt mit umgekehrtem Vorzeichen allerdings auch am Ende des „Tankrabatts“ ein. Dann sind die Kraftstoffe in den Lagern der Tankstellen noch niedrig versteuert, können aber bereits wieder zu mutmaßlich höheren Preisen verkauft werden. In beiden Fällen dürften die an der Zapfsäule geforderten Preise aber weniger davon abhängen, zu welchem Steuersatz der Kraftstoff in das Lager der einzelnen Tankstelle gelangt ist, als davon, was die Konkurrenz nebenan verlangt. 2022 waren die Preissprünge an Anfang und Ende des damaligen Tankrabatts zwar sehr deutlich ausgefallen – aber in beiden Richtungen niedriger als die steuerliche Änderung, wie aus Daten des ADAC hervorgeht.

Die bundesweiten Tagesdurchschnittspreise für E10 sanken damals zu Beginn binnen eines Tages um gut 27 Cent und stiegen am Ende um 23 Cent – obwohl der Steuerunterschied bei rund 35 Cent lag. Bei Diesel ging es zu Beginn um knapp 12 Cent nach unten, am Ende um knapp 9 Cent nach oben, obwohl der Steuerunterschied bei rund 17 Cent lag. Vor und nach den Stichtagen für die Steuer gab es damals aber kräftige Preisbewegungen.

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(fpi)



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TSMC: Chipmangel ist gekommen, um zu bleiben


Der Chiphersteller TSMC (Taiwan Semiconductor Manufacturing Co.) kann die Nachfrage nach seinen Erzeugnissen nur teilweise befriedigen. Grund ist die enorme Nachfrage nach Hardware für Künstliche Intelligenz (KI). Daher investiert TSMC in neue Produktionsanlagen, sowohl auf der Insel als auch im Ausland. Das wirkt allerdings nicht von heute auf morgen. „Es wird lange dauern, bis wir die Nachfrage unserer Kunden bedienen können”, sagte TSMC-CEO Che-Chia Wei bei seiner Aktionärsversammlung in der Stadt Hsinchu am Donnerstag (Ortszeit).

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Zum einen fährt TSMC sein Halbleiterwerk im US-Bundesstaat Arizona hoch, zum anderen lastet es alle bestehenden Werke so gut wie möglich aus. Das steigert sichtlich die Produktionsmenge: Im ersten Quartal 2025 hat das Unternehmen 3,3 Millionen Wafer belichtet, im Jahresschlussquartal knapp vier Millionen und im ersten Quartal 2026 schon fast 4,3 Millionen. Das sind jeweils 300-mm-Wafer oder deren Äquivalent, umgerechnet aus dem Output alter Produktionslinien mit 200-mm-Wafern.

TSMC ist das größte Unternehmen Taiwans und produziert im Auftrag zahlreicher Kunden. Bislang war Apple der größte Abnehmer, doch dürfte Nvidia dieses Jahr der wichtigste Kunde werden. Auch Konkurrent AMD lässt KI-Chips von TSMC herstellen. Dessen Management erwartet, dass der Umsatz des laufenden Jahres mehr als 30 Prozent höher ausfallen wird als 2025.

Bei extremer Nachfrage liegen extreme Preiserhöhungen nahe. Doch so etwas lehnt Wei ab. Für ihn sei stabile Geschäftsentwicklung vorrangig, erklärte der Konzernchef seinen Aktionären laut Bloomberg. TSMCs jüngsten Quartalszahlen weisen durchaus gestiegene Margen aus, was auf höhere Preise schließen lässt, aber nicht auf enorme Preissprünge, die beispielsweise den Markt für Arbeitsspeicher zeichnen. Auch den kaufen Betreiber von KI-Rechenzentren schon im Voraus auf. TSMC-Aktien haben seit Jahresbeginn zirka 38 Prozent zugelegt, im Jahresabstand hat sich ihr Kurs mehr als verdoppelt.


(ds)



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Digital Markets Act: Teilerfolg für Meta vor dem EU-Gericht


Meta hat im Ringen um die EU-Regeln für Digitalplattformen einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Mittwoch einen Beschluss der EU-Kommission teilweise für nichtig erklärt. Die Brüsseler Wettbewerbshüter klassifizierten den Facebook-Mutterkonzern im September 2023 auf Basis des Digital Markets Acts (DMA) als sogenannten Torwächter (Gatekeeper). Diese Einstufung kippte EuG für den hauseigenen Kleinanzeigendienst Marketplace. Für den Kommunikationsdienst Messenger bleibt sie dagegen bestehen.

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Meta hatte gegen beide Benennungen geklagt. Der Plattformbetreiber betrachtet die betroffenen Dienste nicht als eigenständige, kritische Zugangstore für Geschäftskunden.

In seiner Begründung zur Aufhebung des Marketplace-Status sparte das Gericht nicht mit Kritik an der Kommission. Die Luxemburger Richter warfen der ihr einen Rechtsfehler vor. Sie habe sich bei ihrer Bewertung stur auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt und dabei wesentliche regulatorische und tatsächliche Änderungen ignoriert, die Meta bereits Ende Juli 2023 eingeführt hatte. Ein Sprecher des US-Konzerns begrüßte das Urteil dementsprechend: Die Entscheidung bestätige, dass der Marketplace von vornherein nicht habe benannt werden dürfen.

Das EuG hebt hervor, dass die Rechtmäßigkeit eines EU-Rechtsakts immer anhand der tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt seines Erlasses beurteilt werden müsse. Genau hier habe die Kommission versagt, da sie weder eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf die Einstufung als Online-Vermittlungsdienst fundiert erläutert habe. Um als solcher zu gelten, muss ein Dienst es Unternehmen nachweislich ermöglichen, Verbrauchern direkt Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Die Argumente der Kommission in dem Beschluss blieben in diesem Punkt laut der Entscheidung rein hypothetisch und unvollständig.

In der Praxis hat das Urteil in der Rechtssache T-1078/23 für das operative Geschäft des Marketplace aber nur noch symbolische Bedeutung. Die Kommission hob die Gatekeeper-Einstufung für den Kleinanzeigendienst bereits im April 2025 offiziell auf. Meta hatte zuvor zusätzliche Überwachungswerkzeuge implementiert, um die kommerzielle Nutzung durch Firmen einzudämmen. Diese Maßnahmen führten dazu, dass die Zahl der aktiven Geschäftskunden in der EU auf unter 10.000 sank. Das ist weit unter dem Schwellenwert des DMA.

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Nicht erfolgreich verlief das Verfahren für Meta dagegen mit Blick auf den Messenger. Hier bestätigten die Richter die Auffassung der Kommission in vollem Umfang und wiesen die Argumente des Betreibers ab. Sie stellten fest, dass es sich beim Messenger um einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten, nummernunabhängigen, interpersonellen Kommunikationsdienst handelt. Meta hatte argumentiert, die Dienste seien tief miteinander integriert. Das EuG verwies indes darauf, dass der Messenger über eigenständige Apps angeboten und unabhängig von Facebook genutzt werden könne. Ferner bewerbe der Konzern gezielt spezifische Werkzeuge, die Unternehmen die direkte Kontaktaufnahme mit Nutzern erlauben.

Auch den Einwand Metas, die Kommission habe die Nutzerzahlen falsch berechnet, ließ das Gericht nicht gelten. Bei der Ermittlung, ob die quantitativen Schwellenwerte des DMA erreicht werden, durften die Brüsseler Beamten korrekterweise alle Endnutzer heranziehen und mussten nicht nur jene zählen, die den Messenger exklusiv ohne Facebook-Konto nutzen. Da Meta keine ausreichenden Argumente vorbringen konnte, um die gesetzlichen Vermutungen des DMA zu entkräften, war die Kommission auch nicht zu einer speziellen Marktuntersuchung verpflichtet.

Meta kündigte an, die Optionen für eine Beschwerde gegen diesen Teil des Urteils beim Europäischen Gerichtshof genau zu prüfen. 2025 verhängte die EU bereits ein Bußgeld von 200 Millionen Euro gegen Meta wegen Wettbewerbsverstößen. Dagegen wehrt sich das Unternehmen ebenfalls vor Gericht.


(mho)



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Forscher finden Hinweis auf Protoplaneten in extrem seltenem Meteorit


In der Frühzeit des Sonnensystems umkreiste ein größerer Himmelskörper die Sonne – bis er eines Tages mit einem anderen kollidierte. Forscher der University of Colorado Boulder (CU Boulder) haben einen Überrest dieses Protoplaneten ausgemacht: in Form eines äußerst seltenen Meteoriten.

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Northwest Africa (NWA) 12774 heißt der Meteorit, der 2019 in der Sahara gefunden wurde. Das Team um den Geowissenschaftler Aaron Bell hat ihn untersucht und ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich um das Trümmerteil eines Protoplaneten handelt, der wenige Millionen Jahre nach der Entstehung des Sonnensystems entstanden ist. Ein Protoplanet ist der Vorläufer eines Planeten; es ist das zweite Entwicklungsstadium nach den Planetesimalen.


Ein Stück von NWA 12774

Ein Stück von NWA 12774

Eine 4 Zentimeter große, 5,6 Gramm schwere Scheibe des Meteoriten NWA 12774

(Bild: John Kashuba)

„Es ist unglaublich zu denken, dass es da einst einen Himmelskörper von dieser Größe gab“, sagte Bell. „Wir wissen von seiner Existenz nur, weil einige Fragmente davon zufällig auf der Erde gelandet sind. Diese Meteoriten sind der Beweis für einen komplett anderen Weg, wie sich frühe Planeten entwickelten.“

NWA 12774 ist ein Angrit, ein vulkanisches Gestein, das sich in der Frühzeit des Sonnensystems gebildet hat, also vor rund 4,5 Milliarden Jahren. Es ist äußerst selten: Gerade mal 68 der rund 80.000 auf der Erde gefundenen Meteoriten sind Angrite.

Das Besondere an Angriten ist die chemische Zusammensetzung: Sie enthalten kaum Siliziumdioxid, das der Hauptbestandteil der Gesteinsplaneten in unserem Sonnensystem ist. NWA 12774 enthielt zudem Klinopyroxen, einen Mineralkristall, der häufig in der Erdkruste und im Erdmantel vorkommt.

Der Klinopyroxen von NWA 12774 weist jedoch einen außergewöhnlich hohen Gehalt an Aluminium auf. Diese Kombination kann sich nur unter sehr hohem Druck tief unten gebildet haben: Die Forscher rekonstruierten die Bedingungen und fanden heraus, dass es mindestens 17.500 bar gewesen sein müssen. Zum Vergleich: Auf dem Grund des Marianengrabens, der tiefsten Stelle der Erde, herrscht ein Druck von etwa 1000 bar.

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Bisher gingen Forscher davon aus, dass Angrite von Asteroiden stammen. Diese Himmelskörper sind zu klein für die Bedingungen, unter denen dieser Meteorit entstand. Um einen solchen Druck im Innern zu erzeugen, musste der Himmelskörper einen Radius von mindestens 1000 Kilometern gehabt haben.

Bei ihren Untersuchungen stießen die Forscher auf eine weitere Besonderheit: Die Kristalle im Inneren von NWA 12774 haben immer noch scharfe Kanten sowie feine chemische Strukturen auf, die darauf hindeuten, dass sie in relativ geringer Tiefe entstanden. Wären sie in größerer Tiefe entstanden, wären diese Strukturen nicht mehr vorhanden.

Das Team korrigierte die Größe des Himmelskörpers deshalb noch einmal nach oben: Sein Radius könnte größer als 1800 Kilometer gewesen sein – und damit in etwa so groß wie der Erdmond, vielleicht sogar so groß wie der Mars, dessen Radius 3300 Kilometer beträgt.

Bell hält es für möglich, dass der von ihnen identifizierte Protoplanet nicht der einzige in unserem Sonnensystem war. „In den Archiven liegen noch viele Meteorite, die noch nicht gründlich untersucht wurden, es gab wahrscheinlich noch mehr solcher Protoplaneten, von denen wir nichts wissen.“ ,

Das Team um Bell stellt seine Ergebnisse in der Fachzeitschrift Earth and Planetary Science Letters vor.


(wpl)



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