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DMEA-Standortwechsel: „Wir wollen wachsen und neue Themen integrieren“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die DMEA findet ab 2027 nicht mehr in Berlin, sondern in München statt. Die Messe Berlin plant parallel eine eigene Veranstaltung – ausgerechnet zum gleichen Termin. Über den Standortwechsel der DMEA und andere Themen wie die elektronische Patientenakte und über weitere Pläne der Veranstalter spricht Matthias Meierhofer mit heise online. Er ist Vorstandsmitglied des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) und Chef der Meierhofer AG, die IT-Dienstleistungen für Krankenhäuser anbietet.

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Matthias Meierhofer

Matthias Meierhofer

Vorstandsvorsitzender des bvitg und Vorstandsvorsitzender der Meierhofer AG.

(Bild: Meierhofer AG)

Die DMEA verlässt Berlin und zieht nach München. Auch von einem Ende war schon die Rede. Wie sehen Sie das?

Weder wird etwas abgerissen, noch wird die DMEA verabschiedet. Die DMEA wechselt 2027 den Standort. Deswegen bricht weder die Welt in Berlin zusammen, noch ist künftig alles nur noch in München. Man muss da schon die Kirche im Dorf lassen. Die DMEA bleibt die DMEA. Wir wollen sie als Verband weiterentwickeln, wachsen und neue Themen integrieren. Dafür haben wir mit der Messe München einen Partner gefunden, der uns diese Perspektive bietet.

Gleichzeitig kündigt die Messe Berlin eine eigene Veranstaltung an – am identischen Termin. Wie bewerten Sie das?

Zur anderen Messe kann ich wenig sagen, weil sie ohne uns gestaltet wird. Wir wurden darüber über die Presse informiert. Mit uns wurde darüber nicht gesprochen. Das ist insofern bemerkenswert, als wir mit der Messe Berlin über viele Jahre hinweg gemeinsam die DMEA ausgerichtet haben. Dass nun eine eigene, am gleichen Termin konkurrierende Veranstaltung entsteht, davon wussten wir nichts. Wir hätten uns gewünscht, dass man mit uns spricht, bevor man solche Pläne macht.

Die Messe Berlin spricht davon, eine „Lücke“ schließen zu wollen. Welche Lücke meinen sie?

Das müssen Sie die Messe Berlin fragen. Aus unserer Sicht gibt es keine Lücke. Die DMEA deckt das gesamte Spektrum der Digitalisierung im Gesundheitswesen ab: Krankenhaus-IT, niedergelassene Versorgung, Pflege, Telemedizin, KI, Datenanalyse und regulatorische Rahmenbedingungen – und das zunehmend auch mit internationaler Perspektive. Wir haben in den letzten Jahren ein stetiges Wachstum erlebt, sowohl bei Besuchern als auch bei Ausstellern. Das zeigt, dass das Konzept funktioniert. Wenn die Messe Berlin meint, hier etwas ergänzen zu müssen, dann bitte, aber warum ausgerechnet am gleichen Termin?

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Warum hat man sich für München entschieden?

Es gab mehrere Gründe. Einerseits die internationale Anbindung. München ist für viele europäische Partner besser erreichbar – insbesondere für Österreich und die Schweiz. Andererseits die moderne Infrastruktur. Das Messegelände München ist neuer und technisch besser ausgestattet als das in Berlin. Das ermöglicht uns, neue Formate auszuprobieren – etwa im Bereich Networking oder hybride Veranstaltungen. Außerdem haben wir bereits neue Kooperationsanfragen erhalten, und zwar aus Ländern, die bisher weniger präsent waren.

Berlin gilt als politisch näher dran. Ist das ein Nachteil?

Nein, das ist kein Nachteil. Berlin ist Regierungssitz, das stimmt. Aber Bayern spielt gesundheitspolitisch ebenfalls eine wichtige Rolle. Und am Ende hängt politische Präsenz nicht nur vom Standort ab, sondern von der Relevanz der Themen. Wenn wir über Telematikinfrastruktur, KI oder digitale Souveränität sprechen, dann sind das Themen, die bundesweit und europaweit diskutiert werden. Das wichtige ist nicht, ob die Veranstaltung in Berlin oder München stattfindet. Entscheidend ist, dass wir die richtigen Themen und Akteure zusammenbringen.

Die Telematikinfrastruktur ist ein zentrales Thema. Wie ist da der Stand?

Die TI ist das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung. Ohne sie funktioniert weder die elektronische Patientenakte noch der TI-Messenger oder das E-Rezept. Aber sie ist noch nicht fertig. Es gibt weiterhin technische, organisatorische und regulatorische Herausforderungen. Wir haben hier einen langen Weg vor uns, und bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur haben wir noch viel zu tun.

Wird die TI irgendwann „fertig“ sein?

Die TI ist kein statisches System, sondern ein dauerhafter Prozess. Die Technologie entwickelt sich weiter – etwa durch KI, Cloud-Lösungen oder neue Sicherheitsstandards. Das bedeutet, dass die Infrastruktur kontinuierlich angepasst werden muss. Es wird immer etwas zu tun geben. Wichtig ist, dass wir realistische Zeitpläne bei der Testung von Spezifikationen und Funktionen im realen Versorgungsalltag einhalten. Das Positionspapier „Digitale Versorgung und Gesundheitsdaten in Deutschland: Stabilität, Innovation, Umsetzung“ des bvitg vom März 2026 betont zu Recht, dass wir hier mehr Augenmaß brauchen.

Wo liegen die größten Probleme?

Bei der Interoperabilität. Die verschiedenen Systeme müssen miteinander kommunizieren – zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen. Das ist technisch komplex, weil es unterschiedliche Standards gibt. Außerdem sind noch nicht alle Leistungserbringer vollständig an die TI angebunden. Regulatorische Vorgaben gibt es ebenfalls. Die Gematik hat klare Spezifikationen vorgegeben, aber die Umsetzung ist langsam. Gleichzeitig gibt es politischen Druck, weil die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu langsam vorankommt. Die Finanzierung ist ebenfalls ein Thema und für Praxen und Krankenhäuser bislang nicht zufriedenstellend geklärt.

Müsste die Branche besser zusammenarbeiten, um die Spezifikationen umzusetzen?

Die Branche muss enger zusammenarbeiten – zwischen Softwareanbietern, Leistungserbringern und der Gematik. Auch wenn sich das die letzten Jahre bereits deutlich intensiviert hat, besteht hier noch Luft nach oben. Was wir dabei dringend brauchen, sind realistische Zeitpläne bei der Testung und Umsetzung von Spezifikationen und Funktionen im realen Versorgungsalltag. Zu oft werden Anforderungen definiert, ohne dass die praktische Umsetzbarkeit ausreichend geprüft wurde. Prozesse müssen neu gedacht werden. Das kostet allen Beteiligten Zeit, Geld und Vertrauen.

Wie könnte eine Reduzierung der technischen Komplexität konkret aussehen?

Wir brauchen eine Fokussierung auf Basistechnologien mit weniger und einfacheren Hardwarekomponenten. Die hochfrequente Einführung neuer Technologien wie Zero Trust oder Health Confidential Computing parallel zur Implementierung neuer Anwendungen verursacht enorme Komplexität und hohe Aufwände. Wir müssen die Abhängigkeiten in digitalen Prozessketten reduzieren, um die Störanfälligkeit zu verringern. Gleichzeitig müssen Leistungserbringer TI-Dienste auch mobil nutzen können, etwa bei Hausbesuchen oder in der ambulanten Pflege.

Was werden die Themen der jetzigen DMEA sein?

KI ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität und in der Versorgung angekommen. Es gibt bereits zahlreiche Anwendungen – etwa in der Bildanalyse, der Therapieplanung oder der Früherkennung von Krankheiten. Aber die Umsetzung ist langsamer als in anderen Branchen. Das hat mehrere Gründe: regulatorische Hürden, Haftungsfragen, Finanzierung und teilweise auch fehlende Akzeptanz in der Ärzteschaft.

Gleichzeitig geht es bei der DMEA natürlich um weit mehr als nur KI. Besonders wichtig sind Themen wie Interoperabilität, die eine vernetzte und durchgängige Versorgung überhaupt erst möglich macht. Ebenso stehen souveräne Cloud-Lösungen sowie IT-Sicherheit im Fokus – beide sind zentrale Voraussetzungen, damit digitale Innovationen zuverlässig, skalierbar und vertrauenswürdig eingesetzt werden können.

Die elektronische Patientenakte ist ein zentrales Projekt. Warum hat das Opt-in-Modell nicht funktioniert?

Mit freiwilligen Modellen sind wir über Jahre kaum vorangekommen. Die Nutzung lag bei unter 1 Prozent. Erst mit dem Opt-out-Modell – also der automatischen Anlage einer ePA für jeden Versicherten – hat sich das geändert. Jetzt haben wir über 70 Millionen angelegte Akten. Freiwilligkeit reicht in diesem Bereich nicht aus.

Aber ist die ePA wirklich das zentrale Element?

Das ist eine interessante Frage. Vielleicht ist sie das nicht. Vielleicht geht es vielmehr um die sektorübergreifende Kommunikation. Die ePA ist ein Instrument, aber nicht das einzige. Wenn wir über digitale Versorgung sprechen, dann geht es um viel mehr: um den Austausch von Informationen zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Patient*innen. Die ePA ist ein Teil davon, aber nicht der einzige Baustein. Vielleicht müssen wir uns fragen: Was wollen wir eigentlich erreichen? Geht es um die Akte selbst – oder um den Informationsfluss? Vielleicht ist die ePA nur ein Mittel zum Zweck. Bisher sind vor allem klinische Prozesse unzureichend berücksichtigt.

Kritiker sagen, die ePA sei noch nicht ausgereift. Was entgegnen Sie?

Die ePA ist kein fertiges Produkt, sondern ein Prozess. Wir sprechen von Hunderttausenden Praxen, 2000 Krankenhäusern und 70 Millionen Versicherten. So etwas lässt sich nicht über Nacht umsetzen. Aber die Grundlagen sind gelegt. Jetzt geht es darum, die Nutzung zu steigern und die technischen Hürden abzubauen.

Wird die ePA irgendwann verpflichtend?

Das ist eine politische Frage. Aus technischer Sicht wäre eine verpflichtende Nutzung sinnvoll – etwa für Medikationspläne oder Notfalldaten. Aber ob das gesellschaftlich akzeptiert wird, ist eine andere Frage. Hier müssen wir abwarten, wie sich die Diskussion entwickelt. Das Positionspapier fordert, dass die ePA auch für Patientinnen und Patienten ohne aktive Nutzung verfügbar sein muss – etwa für elektronische Überweisungen.

Die Gematik soll künftig eine stärkere Rolle spielen. Warum?

Wir brauchen eine Instanz, die sektorenübergreifende Standards setzt. Bisher gibt es zu viele unterschiedliche Systeme – etwa bei der Abrechnung, der Dokumentation oder der Kommunikation. Die Gematik soll klare Regeln vorgeben, damit alle Beteiligten miteinander kommunizieren können. Das ist dringend notwendig, um die Digitalisierung voranzubringen. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass die Gematik auf ihre Kernaufgaben fokussiert wird: die Entwicklung und Pflege der TI-Referenzarchitektur, transparente Zulassungsverfahren und das Monitoring der TI.

Soll die Gematik auch die Selbstverwaltung regulieren?

Ja. Bisher haben Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und Krankenhäuser eigene technische Standards entwickelt. Das führt zu Inkompatibilitäten und Doppelstrukturen. Eine starke Gematik könnte hier für mehr Einheitlichkeit sorgen. Das heißt nicht, dass die Selbstverwaltung keine Rolle mehr spielt – aber sie muss sich an gemeinsame Standards halten. Das Positionspapier betont, dass die Gematik als Rahmengeberin agieren sollte, nicht als Marktakteurin.

Bedeutet das nicht mehr Zentralisierung und weniger Wettbewerb?

Nicht unbedingt. Die Gematik soll kein Monopol innehaben, sondern klare Rahmenbedingungen setzen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen kann es weiterhin Wettbewerb geben – etwa bei der Entwicklung von Softwarelösungen. Wettbewerb ist wichtig, aber er braucht klare Regeln. Sonst entsteht ein Flickenteppich, der niemandem nützt. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass die Gematik technologieoffene Leitplanken setzt, aber nicht selbst als Entwicklerin auftritt.

Sie sind ein Befürworter von Wettbewerb. Warum?

Wettbewerb fördert Innovation. Wenn mehrere Anbieter um die beste Lösung konkurrieren, führt das zu besseren Produkten, niedrigeren Preisen und mehr Auswahl. Unser Markt ist vielfältiger, als viele denken. Neben großen Konzernen gibt es viele mittelständische Unternehmen – teilweise mit nur 40 oder 50 Mitarbeitenden. Diese Vielfalt ist wichtig, weil sie unterschiedliche Lösungen hervorbringt. Monopole führen selten zu Innovation. Das Positionspapier betont zu Recht, dass wir mehr Wettbewerb brauchen – aber mit klaren Rahmenbedingungen.

Aber der Gesundheitsmarkt ist stark reguliert.

Ja, und das hat Vor- und Nachteile. Die Vorteile sind Sicherheit, Qualität und Finanzierung. Die Nachteile sind gebremste Innovation, hohe Markteintrittsbarrieren und eingeschränkter Preiswettbewerb. Wir brauchen mehr Flexibilität – etwa schnellere Zulassungsverfahren für KI-Systeme, ohne dabei die Sicherheit zu vernachlässigen. Der Markt ist zu stark reguliert, aber wir können nicht einfach alles deregulieren. Es geht um die richtige Balance. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass wir bürokratische Hürden abbauen müssen – etwa bei der Regulierung medizinischer KI.

Industrieverbände stehen oft unter Lobbyismus-Verdacht. Wie sehen Sie das?

Industrie bleibt Industrie – das ist so, aber wir sind keine Pharma-Lobby. Die Pharmaindustrie hat ganz andere finanzielle und politische Möglichkeiten. Unsere Aufgabe ist es, technische Realitäten und politische Rahmenbedingungen zusammenzubringen. Das ist manchmal unbequem, aber notwendig. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder – das ist legitim. Aber wir müssen transparent sein. Das Positionspapier ist ein gutes Beispiel dafür: Wir legen unsere Positionen offen dar und begründen sie fachlich.

Wo liegen die Grenzen zwischen Interessenvertretung und Einflussnahme?

Die Grenze ist fließend. Aber Transparenz ist der beste Weg, um Vertrauen zu schaffen. Wenn wir sagen: „Wir vertreten die Interessen der IT-Branche“, dann ist das ehrlicher, als wenn wir uns als neutrale Berater darstellen. Wir sind kein neutraler Akteur – wir vertreten unsere Mitglieder. Aber wir versuchen, das im Rahmen der demokratischen Spielregeln zu tun. Das Positionspapier zeigt: Wir bringen fachliche Expertise ein und machen konkrete Vorschläge – etwa zur Nutzung von Gesundheitsdaten oder zur Weiterentwicklung der TI.

Cyberangriffe auf Krankenhäuser nehmen zu. Wie sicher ist die digitale Gesundheitsversorgung?

Gesundheitsdaten sind ein attraktives Ziel für Hacker, weil sie besonders sensibel sind. Gleichzeitig sind viele Einrichtungen nicht ausreichend geschützt. Cybersecurity ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess. Viele Praxen und Krankenhäuser haben nicht die Ressourcen, um sich ausreichend zu schützen. Hier brauchen wir mehr Unterstützung – etwa durch zentrale Sicherheitsstandards und finanzielle Förderung. Das Positionspapier betont zu Recht, dass wir die technische Komplexität der TI reduzieren müssen, um die Sicherheit zu erhöhen.

Was muss passieren?

Es braucht mehr Unterstützung – etwa durch zentrale Sicherheitsstandards, finanzielle Förderung und Bewusstseinsbildung. Die Gematik könnte hier eine stärkere Rolle spielen. Aber am Ende muss jede Einrichtung selbst Verantwortung übernehmen. Cybersecurity ist kein Luxus – sie ist eine Notwendigkeit. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass Leistungserbringer TI-Dienste auch mobil nutzen können müssen – etwa bei Hausbesuchen.

Was würden Sie sich für die digitale Gesundheitsversorgung wünschen?

Mehr Tempo bei der Umsetzung. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kann nicht warten. Wir brauchen schnellere Entscheidungen, klarere Regeln und mehr Investitionen. Außerdem mehr Akzeptanz bei Ärzten und Patienten. Digitale Lösungen bringen nur etwas, wenn sie auch genutzt werden. Dafür braucht es Aufklärung, Schulungen und Anreize. Und ich wünsche mir mehr Wettbewerb und Innovation, damit neue, bessere Lösungen schneller in die Versorgung gelangen.


(mack)



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TSMC: Chipmangel ist gekommen, um zu bleiben


Der Chiphersteller TSMC (Taiwan Semiconductor Manufacturing Co.) kann die Nachfrage nach seinen Erzeugnissen nur teilweise befriedigen. Grund ist die enorme Nachfrage nach Hardware für Künstliche Intelligenz (KI). Daher investiert TSMC in neue Produktionsanlagen, sowohl auf der Insel als auch im Ausland. Das wirkt allerdings nicht von heute auf morgen. „Es wird lange dauern, bis wir die Nachfrage unserer Kunden bedienen können”, sagte TSMC-CEO Che-Chia Wei bei seiner Aktionärsversammlung in der Stadt Hsinchu am Donnerstag (Ortszeit).

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Zum einen fährt TSMC sein Halbleiterwerk im US-Bundesstaat Arizona hoch, zum anderen lastet es alle bestehenden Werke so gut wie möglich aus. Das steigert sichtlich die Produktionsmenge: Im ersten Quartal 2025 hat das Unternehmen 3,3 Millionen Wafer belichtet, im Jahresschlussquartal knapp vier Millionen und im ersten Quartal 2026 schon fast 4,3 Millionen. Das sind jeweils 300-mm-Wafer oder deren Äquivalent, umgerechnet aus dem Output alter Produktionslinien mit 200-mm-Wafern.

TSMC ist das größte Unternehmen Taiwans und produziert im Auftrag zahlreicher Kunden. Bislang war Apple der größte Abnehmer, doch dürfte Nvidia dieses Jahr der wichtigste Kunde werden. Auch Konkurrent AMD lässt KI-Chips von TSMC herstellen. Dessen Management erwartet, dass der Umsatz des laufenden Jahres mehr als 30 Prozent höher ausfallen wird als 2025.

Bei extremer Nachfrage liegen extreme Preiserhöhungen nahe. Doch so etwas lehnt Wei ab. Für ihn sei stabile Geschäftsentwicklung vorrangig, erklärte der Konzernchef seinen Aktionären laut Bloomberg. TSMCs jüngsten Quartalszahlen weisen durchaus gestiegene Margen aus, was auf höhere Preise schließen lässt, aber nicht auf enorme Preissprünge, die beispielsweise den Markt für Arbeitsspeicher zeichnen. Auch den kaufen Betreiber von KI-Rechenzentren schon im Voraus auf. TSMC-Aktien haben seit Jahresbeginn zirka 38 Prozent zugelegt, im Jahresabstand hat sich ihr Kurs mehr als verdoppelt.


(ds)



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Digital Markets Act: Teilerfolg für Meta vor dem EU-Gericht


Meta hat im Ringen um die EU-Regeln für Digitalplattformen einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Mittwoch einen Beschluss der EU-Kommission teilweise für nichtig erklärt. Die Brüsseler Wettbewerbshüter klassifizierten den Facebook-Mutterkonzern im September 2023 auf Basis des Digital Markets Acts (DMA) als sogenannten Torwächter (Gatekeeper). Diese Einstufung kippte EuG für den hauseigenen Kleinanzeigendienst Marketplace. Für den Kommunikationsdienst Messenger bleibt sie dagegen bestehen.

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Meta hatte gegen beide Benennungen geklagt. Der Plattformbetreiber betrachtet die betroffenen Dienste nicht als eigenständige, kritische Zugangstore für Geschäftskunden.

In seiner Begründung zur Aufhebung des Marketplace-Status sparte das Gericht nicht mit Kritik an der Kommission. Die Luxemburger Richter warfen der ihr einen Rechtsfehler vor. Sie habe sich bei ihrer Bewertung stur auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt und dabei wesentliche regulatorische und tatsächliche Änderungen ignoriert, die Meta bereits Ende Juli 2023 eingeführt hatte. Ein Sprecher des US-Konzerns begrüßte das Urteil dementsprechend: Die Entscheidung bestätige, dass der Marketplace von vornherein nicht habe benannt werden dürfen.

Das EuG hebt hervor, dass die Rechtmäßigkeit eines EU-Rechtsakts immer anhand der tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt seines Erlasses beurteilt werden müsse. Genau hier habe die Kommission versagt, da sie weder eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf die Einstufung als Online-Vermittlungsdienst fundiert erläutert habe. Um als solcher zu gelten, muss ein Dienst es Unternehmen nachweislich ermöglichen, Verbrauchern direkt Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Die Argumente der Kommission in dem Beschluss blieben in diesem Punkt laut der Entscheidung rein hypothetisch und unvollständig.

In der Praxis hat das Urteil in der Rechtssache T-1078/23 für das operative Geschäft des Marketplace aber nur noch symbolische Bedeutung. Die Kommission hob die Gatekeeper-Einstufung für den Kleinanzeigendienst bereits im April 2025 offiziell auf. Meta hatte zuvor zusätzliche Überwachungswerkzeuge implementiert, um die kommerzielle Nutzung durch Firmen einzudämmen. Diese Maßnahmen führten dazu, dass die Zahl der aktiven Geschäftskunden in der EU auf unter 10.000 sank. Das ist weit unter dem Schwellenwert des DMA.

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Nicht erfolgreich verlief das Verfahren für Meta dagegen mit Blick auf den Messenger. Hier bestätigten die Richter die Auffassung der Kommission in vollem Umfang und wiesen die Argumente des Betreibers ab. Sie stellten fest, dass es sich beim Messenger um einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten, nummernunabhängigen, interpersonellen Kommunikationsdienst handelt. Meta hatte argumentiert, die Dienste seien tief miteinander integriert. Das EuG verwies indes darauf, dass der Messenger über eigenständige Apps angeboten und unabhängig von Facebook genutzt werden könne. Ferner bewerbe der Konzern gezielt spezifische Werkzeuge, die Unternehmen die direkte Kontaktaufnahme mit Nutzern erlauben.

Auch den Einwand Metas, die Kommission habe die Nutzerzahlen falsch berechnet, ließ das Gericht nicht gelten. Bei der Ermittlung, ob die quantitativen Schwellenwerte des DMA erreicht werden, durften die Brüsseler Beamten korrekterweise alle Endnutzer heranziehen und mussten nicht nur jene zählen, die den Messenger exklusiv ohne Facebook-Konto nutzen. Da Meta keine ausreichenden Argumente vorbringen konnte, um die gesetzlichen Vermutungen des DMA zu entkräften, war die Kommission auch nicht zu einer speziellen Marktuntersuchung verpflichtet.

Meta kündigte an, die Optionen für eine Beschwerde gegen diesen Teil des Urteils beim Europäischen Gerichtshof genau zu prüfen. 2025 verhängte die EU bereits ein Bußgeld von 200 Millionen Euro gegen Meta wegen Wettbewerbsverstößen. Dagegen wehrt sich das Unternehmen ebenfalls vor Gericht.


(mho)



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Forscher finden Hinweis auf Protoplaneten in extrem seltenem Meteorit


In der Frühzeit des Sonnensystems umkreiste ein größerer Himmelskörper die Sonne – bis er eines Tages mit einem anderen kollidierte. Forscher der University of Colorado Boulder (CU Boulder) haben einen Überrest dieses Protoplaneten ausgemacht: in Form eines äußerst seltenen Meteoriten.

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Northwest Africa (NWA) 12774 heißt der Meteorit, der 2019 in der Sahara gefunden wurde. Das Team um den Geowissenschaftler Aaron Bell hat ihn untersucht und ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich um das Trümmerteil eines Protoplaneten handelt, der wenige Millionen Jahre nach der Entstehung des Sonnensystems entstanden ist. Ein Protoplanet ist der Vorläufer eines Planeten; es ist das zweite Entwicklungsstadium nach den Planetesimalen.


Ein Stück von NWA 12774

Ein Stück von NWA 12774

Eine 4 Zentimeter große, 5,6 Gramm schwere Scheibe des Meteoriten NWA 12774

(Bild: John Kashuba)

„Es ist unglaublich zu denken, dass es da einst einen Himmelskörper von dieser Größe gab“, sagte Bell. „Wir wissen von seiner Existenz nur, weil einige Fragmente davon zufällig auf der Erde gelandet sind. Diese Meteoriten sind der Beweis für einen komplett anderen Weg, wie sich frühe Planeten entwickelten.“

NWA 12774 ist ein Angrit, ein vulkanisches Gestein, das sich in der Frühzeit des Sonnensystems gebildet hat, also vor rund 4,5 Milliarden Jahren. Es ist äußerst selten: Gerade mal 68 der rund 80.000 auf der Erde gefundenen Meteoriten sind Angrite.

Das Besondere an Angriten ist die chemische Zusammensetzung: Sie enthalten kaum Siliziumdioxid, das der Hauptbestandteil der Gesteinsplaneten in unserem Sonnensystem ist. NWA 12774 enthielt zudem Klinopyroxen, einen Mineralkristall, der häufig in der Erdkruste und im Erdmantel vorkommt.

Der Klinopyroxen von NWA 12774 weist jedoch einen außergewöhnlich hohen Gehalt an Aluminium auf. Diese Kombination kann sich nur unter sehr hohem Druck tief unten gebildet haben: Die Forscher rekonstruierten die Bedingungen und fanden heraus, dass es mindestens 17.500 bar gewesen sein müssen. Zum Vergleich: Auf dem Grund des Marianengrabens, der tiefsten Stelle der Erde, herrscht ein Druck von etwa 1000 bar.

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Bisher gingen Forscher davon aus, dass Angrite von Asteroiden stammen. Diese Himmelskörper sind zu klein für die Bedingungen, unter denen dieser Meteorit entstand. Um einen solchen Druck im Innern zu erzeugen, musste der Himmelskörper einen Radius von mindestens 1000 Kilometern gehabt haben.

Bei ihren Untersuchungen stießen die Forscher auf eine weitere Besonderheit: Die Kristalle im Inneren von NWA 12774 haben immer noch scharfe Kanten sowie feine chemische Strukturen auf, die darauf hindeuten, dass sie in relativ geringer Tiefe entstanden. Wären sie in größerer Tiefe entstanden, wären diese Strukturen nicht mehr vorhanden.

Das Team korrigierte die Größe des Himmelskörpers deshalb noch einmal nach oben: Sein Radius könnte größer als 1800 Kilometer gewesen sein – und damit in etwa so groß wie der Erdmond, vielleicht sogar so groß wie der Mars, dessen Radius 3300 Kilometer beträgt.

Bell hält es für möglich, dass der von ihnen identifizierte Protoplanet nicht der einzige in unserem Sonnensystem war. „In den Archiven liegen noch viele Meteorite, die noch nicht gründlich untersucht wurden, es gab wahrscheinlich noch mehr solcher Protoplaneten, von denen wir nichts wissen.“ ,

Das Team um Bell stellt seine Ergebnisse in der Fachzeitschrift Earth and Planetary Science Letters vor.


(wpl)



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