Künstliche Intelligenz
Großer Anlage-Betrug mit Deepfakes: Callcenter in Tirana ausgehoben
„Ich werde nicht behauptet, dass Sie über Nacht Millionär werden. Solche Versprechen geben Betrüger”, warnt der Bundespräsident in den Fernsehnachrichten und empfiehlt eine sichere Anlageform mit hunderten Euro Rendite täglich, ermöglicht durch Elon Musks Künstliche Intelligenz. Unterdessen verklagt die Nationalbank einen Prominenten, der das Volk über Machenschaften von Banken und viel bessere Investitionsmöglichkeiten aufklären möchte. Alles erstunken und erlogen, mit Deepfake-Videos und erfundenen Medienberichten im Layout echter Medien. Aber für die Urheber höchst profitabel.
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Mehr als 50 Millionen Euro hat eine albanische Betrugsoperation europaweit und in Kanada hoffnungsfrohen Anlegern mit dieser Masche abgeknöpft. Am 17. April wurden in Tirana drei professionell aufgezogene Callcenter ausgehoben, wie die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Mittwoch in Wien bekanntgegeben hat. Fast 450 Desktopcomputer, sechs Laptops, 238 Handys, weitere Datenträger und knapp 892.000 Euro in bar wurden sichergestellt. Zehn Personen verhaftet, weitere auf freiem Fuß angezeigt.
In den albanischen Callcentern haben hunderte albanische Männer im Alter von 25 bis 40 Jahren mit Fremdsprachenkenntnissen je 800 Euro monatlich verdient – plus Zulagen für abgeschlossene „Verträge”. Die Organisatoren haben jahrelang in Sozialen Netzen Reklame für angebliche Investitionen platziert. Dabei missbrauchten die Täter Journalisten, Politiker, Sportler und andere Prominente als Zugpferde. Ihnen wurden die Anlagenempfehlungen untergeschoben, durch gefälschte Artikel und Deepfake-Videos.
Doppelter Betrug
Interessierte durften sich online registrieren, woraufhin sie in passender Sprache angerufen wurden, darunter auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Griechisch oder Spanisch. „Wie bei Anlagebetrug üblich, wird die Sprachkenntnis genutzt, um Vertrauen aufzubauen”, sagt die WKStA. Manche „investierten” nur 250 Euro, andere ihre gesamten Ersparnisse bis in die Millionen Euro.
Wurde ein Opfer misstrauisch, setzte die zweite Betrugswelle ein (pig butchering): Nun gaben sich die Verbrecher als Behörden, Anwälte oder andere vertrauenswürdige Dienstleister aus, die gerade jenen Betrugsfall bearbeiten würden. Das verlorene Geld könne zurückgebracht werden, gegen eine in Kryptowährung zu entrichtende Gebühr, so der erneute Betrug.
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Bitte Anzeige erstatten
Die Schadenssumme ist deutlich höher als 50 Millionen Euro, glauben die österreichischen Ermittler. Doch leider erstatteten zu wenige Opfer Anzeige. „Hinter jeder Anzeige steht ein Mensch, der oft sein Erspartes, sein Vertrauen und manchmal ein Stück Lebenssicherheit verloren hat. Diese Täter spielen skrupellos mit Hoffnung, Angst und Scham”, betonte Reinhard Nosofsky vom österreichischen Bundeskriminalamt. „Deshalb ist jede Anzeige so wichtig: Sie hilft uns bei den Ermittlungen und schützt andere davor, dass ihnen dasselbe passiert.“
2023 häuften sich Anzeigen in Wien, woraufhin die österreichischen Behörden Ermittlungen einleiteten. Mit Unterstützung Eurojusts kooperierten sie mit der albanischen Staatsanwaltschaft, die für Ermittlungen vor Ort zuständig ist. Europol-Experten halfen schließlich bei der Sicherstellung von Daten.
26 Millionen Euro, also Gut die Hälfte der anzeigen Schäden, entfallen auf 150 österreichische Opfer. Ob die Täter dort besonders erfolgreich waren, oder Österreicher häufiger Anzeige erstatten, soll die Auswertung der Datenträger zeigen. In dem Land wurden beispielsweise Deepfake-Videos und Fotos des Bundespräsidenten Alexander van der Bellen, der ORF-Journalisten Armin Wolf und Nadja Bernhard, der (ehemaligen) Sportler David Alaba, Armin Assinger und Hermann Maier, des Künstlers Christoph Grissemann oder des Ex-Bundeskanzlers Karl Nehammer als Köder eingesetzt. Sie haben mit dem Betrug nichts zu schaffen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Post zum Freitag: Weshalb Solaranlagen-Besitzer womöglich bald mehr bezahlen
Liebe Leser,
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da hat man sich guten Gewissens und mit einem leichten Pioniergefühl Solarmodule aufs Dach geschraubt, vielleicht noch einen Speicher dazu, und freut sich seitdem still über jede Kilowattstunde, die nicht aus dem Netz kommt. Knallt die Sonne voll auf die Module, wird schön hintereinander Wäsche gewaschen, getrocknet, die Spülmaschine aktiviert und vielleicht sogar noch ein schönes Sauerteig-Brot gebacken. Dazu noch ein Blick auf die App, die zu heimeliger Genugtuung führt.
Doch ausgerechnet jetzt könnten Wolken aufziehen – keine echten, nein, schlimmer, solche der Bundesnetzagentur. Diese arbeitet nämlich daran, die Netzentgelte neu zu gestalten und PV-Anlagenbesitzer stärker in die Pflicht zu nehmen. Warum? Weil sie sich durch ihren Eigenverbrauch weniger stark an den Kosten des Netzerhalts beteiligen würden. Deswegen wird überlegt, dass Besitzer von Solaranlagen mehr bezahlen müssen – etwa über höhere Grundpreise beim Netzentgelt oder über kapazitätsbasierte Entgelte.
Wir haben für alle Betroffenen zusammengeschrieben, was bislang geplant ist, was das für PV-Besitzer konkret bedeuten würde und wie Verbraucherschützer diese Pläne beurteilen.

Für die Bundesnetzagentur beteiligen sich PV-Haushalte nicht ausreichend an den Netzkosten.
(Bild: Andreas Wilkens / heise medien)
Während die Bundesnetzagentur PV-Besitzer womöglich schröpfen möchte, suchen viele Anleger zunehmend nach Wegen, ihr Vermögen passiv arbeiten zu lassen. Dividenden-ETFs sind da gerade groß im Gespräch. Mit diesen können Anleger neben Kursgewinnen regelmäßige Erträge erzielen – die höchste Ausschüttung ist aber selten die beste Strategie. Unser Ratgeber erklärt fundiert und nüchtern, weshalb Dividenden-ETFs für viele Anleger attraktiver sind als einzelne Dividendenaktien. Zudem vergleicht er die wichtigsten globalen Dividenden-ETFs und geht auch auf die Fragen der Ausschüttungsquoten und Qualität für Anleger ein.

Alte Kindle-Ebook-Reader werden ab dem 20. Mai 2026 nicht mehr unterstützt. Wir erklären, was Sie tun können.
(Bild: Alexander Spier / heise medien)
Womit wir bei Themen wären, die einen ärgern können, wenn man sich nicht rechtzeitig kümmert: Amazon klemmt alte Kindle am 20. Mai von seinem Store ab. Konkret heißt das: Man kann neue Bücher weder kaufen noch leihen, bereits gekaufte nicht mehr herunterladen oder sich aufs Gerät schicken lassen. Schon zurückgesetzte Geräte können Sie außerdem nicht mehr aktivieren. Das heißt: Jetzt müssen Sie handeln. Wir zeigen in unserem Ratgeber, was Sie tun können.
Zum Abschluss noch etwas Bastel-Futter fürs lange Wochenende. Erinnern Sie sich noch an die alten Wählscheibentelefone? Dieses behäbige „Drrr-Drrr“, das Klacken der Scheibe, das Gewicht des Hörers? Eines unserer Maker-Projekte haucht so einem Apparat mit Raspi-Hilfe neues Leben ein – und zwar mit einer KI auf der anderen Seite. Das Projekt lohnt sich – insbesondere, wenn Familie oder Freunde zu Besuch kommen und das KI-Telefon begeistert ausprobieren.

Hörer abnehmen und mit ChatGPT sprechen – ein lustiges Bastelprojekt zum Wochenende.
(Bild: heise medien)
Apropos KI: Hören Sie gern mal in die Aufzeichnung unseres heise+-Expertentalks zum Thema „Lokale KI“ rein – ich bin sicher, hier können Sie noch einige hilfreiche Infos und Tipps mitnehmen.
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Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.
Ihr
Martin Fischer
Stellv. Chefredakteur heise medien
(mfi)
Künstliche Intelligenz
Als Festplatten noch riesig waren: Die Quantum Bigfoot wird 30 Jahre alt
Festplatten gibt es heute praktisch nur noch im 3,5-Zoll-Format für Desktops und Server sowie als 2,5-Zoll-Variante in USB-Gehäusen. In den 1980er-Jahren dominierten 5,25-Zoll-Laufwerke den PC-Markt, in den 90ern aber kamen immer mehr Laufwerke im kleineren 3,5-Zoll-Format auf den Markt. Vor 30 Jahren startete Quantum mit der Bigfoot-Reihe einen letzten ambitionierten Versuch, dieses ausladende Format im Consumer-Bereich am Leben zu halten. Anfangs ging die Rechnung sogar auf, am Ende aber siegten Physik und Ökonomie.
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Quantum brachte die erste Bigfoot-Generation 1996 auf den Markt, erste Erwähnungen finden sich im PC Magazine vom 14. Mai 1996. Die CY-Serie drehte mit gemächlichen 3600 Umdrehungen pro Minute, bot Kapazitäten ab 1,2 GByte und kostete je nach Modell 225 bis 370 US-Dollar. Sie sprach ATA-2 mit einer Schnittstellengeschwindigkeit von 16,6 MByte/s und brauchte rund 15 Millisekunden für den Zugriff. Schon hier setzte Quantum auf 128 KByte Cache sowie auf damals moderne Funktionen wie logische Blockadressierung (Logical Block Addressing, LBA) und Self-Monitoring, Analysis and Reporting Technology (SMART) im Consumer-Segment.
1998 folgte die TX-Serie mit 4000 U/min, ATA-66 und Kapazitäten bis 12 GByte, 1999 die TS-Serie mit bis zu 19,2 GByte auf drei Scheiben. Die TS verfügte zudem über ein Shock Protection System, galt aber als laut. Als OEM-Platte landete die Bigfoot in PCs von Compaq, HP Aptiva und IBM.
Die Nachteile überwiegen
Die Idee hinter dem 5,25-Zoll-Format: Größere Scheibenflächen erlauben hohe Kapazitäten bei vergleichsweise niedriger Datendichte und damit günstigerer Fertigung. Genau dieser Vorteil schmolz jedoch dahin. 3,5-Zoll-Platten holten bei der Datendichte rasch auf und boten gleiche oder höhere Kapazitäten zu sinkenden Preisen. Gleichzeitig stießen die großen Scheiben an physikalische Grenzen. Bei 7200 U/min und mehr verbiegen sie sich durch Fliehkräfte, die Köpfe legen auf der Suche nach den Daten längere Wege zurück, die größere Masse treibt Stromverbrauch, Wärme und Geräuschpegel nach oben. Die Bigfoot blieb deshalb bei 4000 U/min stehen und erreichte trotz ATA-66 nur rund 813 KByte/s, während die 3,5-Zoll-Konkurrenz schon bei 1170 KByte/s lag.
Hinzu kamen veränderte Rahmenbedingungen: Notebooks etablierten 2,5 Zoll-Laufwerke und Server setzten konsequent auf 3,5 Zoll. Quantum stellte die Bigfoot-Serie Ende 1999 ein. Die letzte 5,25-Zoll-Festplatte überhaupt war die Seagate Elite 47 mit 47 GByte und SCSI-Anschluss für Server, die 1997 angekündigt wurde.
Die Bigfoot war ein technisch interessanter Sonderweg, der sich kurzfristig rechnete und langfristig scheitern musste. Quantum demonstrierte ungewollt, dass Datendichte das entscheidende Kriterium ist, nicht Scheibengröße. Heutige 3,5-Zoll-HDDs mit Helium-Füllung und Heat Assisted Magnetic Recording (HAMR) speichern mittlerweile bis zu 44 TByte und erreichen mehr als 300 MByte/s in den Außenzonen. Bei den Zugriffszeiten sind sie allerdings immer noch nicht weit von den damaligen Werten entfernt und für viele Anwendungen wurden sie bereits von SSDs abgelöst, die ohne mechanische Teile funktionieren.
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(ll)
Künstliche Intelligenz
Keine Sicherheitsupdates mehr für Android 13: Auch E-Patientenakte betroffen
Wer ein Smartphone mit Android 13, iOS 17 oder einer älteren Version nutzt, muss sich umstellen: Die mobile App für die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 1. Juli 2026 bei den meisten Krankenkassen auf solchen Geräten nicht mehr unterstützt. Das bestätigt unter anderem der AOK-Bundesverband auf Anfrage. Die Techniker Krankenkasse hat ihre Versicherten bereits informiert, dass die ePA, der TI-Messenger und die Ident-App nicht mehr unterstützt werden. Der Marktanteil von Android 13 liegt bei ungefähr 13 Prozent.
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Künftig länger Sicherheitsupdates

Die Techniker Krankenkasse weist darauf hin, dass die elektronische Patientenakte, die Ident-App und der TI-Messenger auf Geräten mit Android 13 und niedriger nicht mehr laufen.
Hintergrund sind Sicherheitsvorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Demnach darf die ePA nur auf Betriebssystemen genutzt werden, die noch regelmäßig Sicherheitsupdates erhalten. Google hat Anfang März 2026 die Bereitstellung von Sicherheitspatches für Android 13 eingestellt. Zuerst hatte die Apotheken Umschau berichtet. Für Geräte, die auf dieser Version verbleiben, werden damit keine systemweiten Sicherheitslücken mehr geschlossen. Das BSI empfiehlt generell, nur aktuelle und unterstützte Systeme zu nutzen. Google muss neuere Geräte künftig länger mit Sicherheitsupdates versorgen.
Auch bei der AOK betrifft die Umstellung die elektronische Patientenakte, das E‑Rezept und den TI‑Messenger, die alle drei in der AOK-App „Mein Leben“ gebündelt sind. Versicherte, deren Geräte die künftigen Anforderungen nicht erfüllen, sollen frühzeitig informiert werden. Entsprechende Hinweise will die AOK ab Anfang Mai 2026 direkt in der App anzeigen. Zusätzlich bereitet sie Kundenservice und technischen Support darauf vor, Betroffene zu beraten und beim Umstieg zu unterstützen. Wie viele Versicherte insgesamt betroffen sein werden, ist derzeit noch unklar; entsprechende Zahlen liegen den AOKen bislang nicht vor. Unabhängig von den Einschränkungen auf mobilen Geräten bleibt der Zugriff auf die ePA über den Desktop-Client am Computer weiterhin uneingeschränkt möglich – zumindest mit Kartenlesegerät.
Laut Gematik ist die eigene E-Rezept-App weiterhin unter Android 8 nutzbar, obwohl die Behörde bereits im Sommer 2025 angekündigt hatte, die App in Zukunft nur noch ab Android 9 zu unterstützen. Ob sie künftig ebenfalls nur ab Android 14 aufwärts unterstützt wird, ließ sich trotz Anfrage bei der Gematik bisher nicht abschließend klären. Laut Gematik werde „fortlaufend die Sicherheit der E-Rezept-App [geprüft]. Betriebssysteme, von denen eine akute Sicherheitsgefährdung ausgeht, werden unverzüglich aus der Nutzung entfernt“.. Weiter heißt es: „Basis dafür ist eine technische Richtlinie – eine sogenannte Prüfvorschrift – des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Prüfvorschrift definiert Sicherheitsanforderungen unter anderem für ePA-Applikationen. Es laufen aktuell Abstimmungen zwischen Gematik und BSI zum Geltungsbereich der unterstützten Betriebssysteme.“
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Bei Bitmarck 11 Prozent betroffen
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Beim Krankenkassen-IT-Dienstleister Bitmarck, bei dem die meisten Betriebskrankenkassen und die DAK Kunden sind, laufen die Apps noch bis Ende 2026. „Risikoerkennung und -mitigation haben Bitmarck und der Entwicklungspartner RISE bei der ePA-App immer im Fokus. Daher halten wir uns stets an die aktuell gültigen Sicherheitsanforderungen. Diese (in § 360 (10) SGB V festgelegten) Anforderungen kommen zum ePA-Release im vierten Quartal 2026 wie folgt zum Tragen: Dadurch, dass es dann Änderungen an der E-Rezept-Komponente der ePA-App gibt, ist für die Zulassung ein externes Sicherheitsgutachten nötig, das vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik geprüft und bestätigt werden muss“, erklärt Bitmarck auf Nachfrage. Auf der Grundlage des Gutachtens dürfe die ePA-App „ab dem kommenden Release nur noch Android-Versionen ab 14 und höher unterstützen. Bis dahin unterstützt die ePA von Bitmarck und Rise auch noch Android 13“. Bei Bitmarck wären zum jetzigen Zeitpunkt rund elf Prozent der Versicherten betroffen.
(mack)
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