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Europäische Antwort auf Mythos: Mistral und BNP kooperieren bei Bankensicherheit


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der französische Bankenkonzern BNP Paribas und Mistral AI haben ihre KI-Partnerschaft um drei Jahre verlängert und auf neue Bereiche ausgeweitet. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Paris kamen die Partner auch auf KI-gestützte Bedrohungen für Banken zu sprechen.

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„Das eigentlich Neue ist die Geschwindigkeit, mit der wir Sicherheitslücken beheben müssen, sowie deren schiere Menge. Es werden sehr viele Schwachstellen gleichzeitig entdeckt“, sagte der IT-Chef von BNP Paribas, Marc Camus, laut Reuters. „Darauf müssen wir uns vorbereiten, und genau daran arbeiten wir mit Hochdruck.“

Konkrete Ankündigungen zur Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit machten die Partner zwar nicht. Bloomberg berichtet jedoch, dass das Pariser KI-Start-up ein eigenes KI-Modell für Cybersicherheit entwickelt hat und mit europäischen Banken Gespräche über dessen Einsatz führe. Einer dieser Partner sei BNP Paribas.

„Die Debatte dreht sich derzeit stark darum, ob Mythos für manche Banken zugänglich ist oder nicht. Dabei sollte man nicht vergessen, dass es auch andere Modelle anderer Unternehmen gibt“, sagte Camus.

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Seit der Vorstellung von Mythos im April steht die Bankenbranche unter Zugzwang. Das KI-Modell von Anthropic soll Sicherheitslücken deutlich schneller erkennen können als bisherige Systeme und daraus teils auch mögliche Angriffspfade ableiten. Über die Initiative „Project Glasswing“ erhielten zunächst vor allem US-Partner Zugriff, darunter große Tech- und Sicherheitsunternehmen sowie mehrere US-Banken, um kritische Software abzusichern, bevor vergleichbare Fähigkeiten breiter verfügbar werden.

Ob und in welcher Form inzwischen auch europäische Banken direkten Zugang zu Mythos erhalten haben, ist öffentlich nicht bestätigt. Die jüngsten Aussagen von BNP Paribas und Mistral deuten jedoch darauf hin, dass europäische Institute weiter nach Alternativen suchen. Anthropic-Konkurrent OpenAI hat ein eigenes Modell für Cybersicherheit vorgestellt, auf das auch einige europäische Unternehmen Zugriff haben. Mit dem Pariser KI-Start-up Mistral entsteht nun offenbar auch eine europäische Antwort auf das Problem.

Die Partnerschaft zwischen Mistral und BNP Paribas geht auf das Jahr 2023 zurück. Mit der Verlängerung werde die Zusammenarbeit laut Unternehmen über den bloßen Zugang zu großen Sprachmodellen hinaus ausgeweitet und umfasse auch Software, Lösungen sowie gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, schreibt BNP Paribas.


(tobe)



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Flughafen: Gesichtserkennung beschleunigt Abfertigung | heise online


Flughäfen können künftig eine komplett digitale Abfertigung anbieten, damit Passagiere schneller zum Gate kommen. Die Nutzung ist für die Fluggäste aber freiwillig. Der Bundesrat akzeptierte ein Gesetz, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte. Es schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass Flughäfen und Airlines bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen auslesen.

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Bislang müssen Fluggäste an den verschiedenen Reisepunkten im Flughafen unterschiedliche Dokumente wie Ausweis, Ticket oder Bordkarte vorlegen. Bei dem digitalen Verfahren soll zu Beginn im Flughafen ein Foto erstellt werden – dann kann man per Gesichtserkennung die Stationen wie Einchecken, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding durchlaufen, ohne Dokumente zu zeigen. Ausgenommen sind die Grenzkontrollen durch die Bundespolizei.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zeigte sich sicher, dass das neue Verfahren sehr viel Zeit sparen kann – nach seiner Schätzung bedeutet es rund 1,1 Millionen Stunden weniger Wartezeit pro Jahr und eine Entlastung von etwa 63 Millionen Euro jährlich. Das sei Teil einer Entlastungsoffensive: „Wir wollen schneller planen, digitaler arbeiten und unnötige Bürokratie konsequent abbauen“, erklärte Schnieder in Berlin. „So entlasten wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.“

Mit dem neuen Verfahren wird es Airlines erlaubt, die Daten von EU-Bürgern einmal zu Beginn der Reise zu registrieren. Die Datenübernahme kann per App oder an Selbstbedienungsautomaten geschehen. Auch Menschen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen teilnehmen. Die Daten müssen spätestens drei Stunden nach Abflug gelöscht werden. Die herkömmliche Abfertigung soll als gleichwertiges Verfahren erhalten bleiben.

Die Branche verspricht sich schnellere Prozesse und geringeren Personalbedarf. Das Gesetz schafft nur die Rechtsgrundlage, die Umsetzung bleibt Sache der Beteiligten. Einzelne Pilotprojekte gibt es beispielsweise am Flughafen Berlin oder für US-Reisende bei der Lufthansa in Frankfurt.

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(afl)



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Post zum Freitag: Wem gehört das digitale Ich?


Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wissen Sie spontan, wie viele Karten in Ihrem Portemonnaie stecken? Neben EC- und Kreditkarten meist Ausweise, Führerschein, Krankenversicherungskarte, Kundenkarten – das dürfte für viele noch eine eher kurze Liste sein. Die EU will das ändern und all das in einer einzigen digitalen Brieftasche bündeln. Klingt praktisch? Falk Steiner und Viola Heeger haben sich genauer angeschaut, warum die EUDI-Wallet trotz überzeugender Idee einen holprigen Start vor sich hat. Denn zwischen dem Versprechen einer staatlich kontrollierten, datenschutzfreundlichen Lösung und der Realität klafft noch eine gehörige Lücke. Hinzu kommt, dass Apple und Google mit ihren Wallet-Apps längst Fakten geschaffen haben.

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Dabei ist der Wunsch nach mehr Kontrolle über die eigenen Daten längst kein Nischenthema mehr. Auch beim alltäglichen Online-Shopping hinterlassen wir weit mehr Spuren, als uns bewusst ist. Amazon, eBay und andere bauen Trackinginformationen direkt in die Browser-URL ein, selbst dann, wenn man einen Link nur an Freunde weitergibt. Unser Ratgeber zeigt, wie Sie bei Amazon, eBay und Co. datensparsam einkaufen und Tracking-URLs geschickt umgehen. Ein praktisches Bookmarklet hilft dabei, diese Spuren zu verwischen, ohne auf den Komfort des Online-Shoppings verzichten zu müssen.


Datenkrake in einem Päckchen

Datenkrake in einem Päckchen

Meist trifft man die Datenkraken schon, bevor das Päckchen vor der Haustür liegt.

(Bild: Jessica Nachtigall / KI / heise medien)

Wer seine digitale Unabhängigkeit nicht nur privat, sondern auch im Arbeitsalltag ernst nimmt, dem empfehle ich unseren Hintergrundartikel darüber, wie Unternehmen den Wechsel zu einer souveränen Kollaborationsplattform erfolgreich meistern. Der Impuls, schnell eine neue Lösung einzuführen, ist verlockend, aber auch riskant. Verlorene Akzeptanz bei den Mitarbeitenden lässt sich kaum durch Nachbesserungen zurückgewinnen.

Wer sein Zuhause smarter machen möchte, hat dieser Tage die Qual der Wahl. Mein Kollege Sven Hansen hat sich IKEAs Smart-Home-System noch einmal genauer angeschaut, und das Ergebnis ist deutlich erfreulicher als beim ersten Test vor einigen Jahren. In seinem Testbericht lesen Sie, wie sich IKEAs Dirigera-Zentrale mit Matter-Unterstützung im Alltag schlägt. Schick, günstig und einfach zu bedienen, das klingt nach IKEA, und dieses Mal stimmt es auch für das Smart-Home-System.

Sie wollen Ihr smartes Zuhause nicht nur mit fertigen Produkten, sondern auch mit eigener Logik zum Leben erwecken? Dann liefern wir Ihnen eine verständliche Einführung, wie Sie in Home Assistant Automationen auch als Einsteiger sinnvoll anlegen und Fehler mit der Traces-Funktion aufspüren. Von der einfachen Wenn-Dann-Regel bis zur verschachtelten Bedingungslogik macht es der neue Automations-Editor auch Neulingen leichter.

Die SSD-Preise sind zwar gestiegen, aber es gibt noch Schnäppchen, wenn man weiß, wo man suchen muss. Wir haben acht aktuelle USB-SSDs mit ein und zwei Terabyte unter die Lupe genommen und im Vergleichstest ermittelt, welche externen Flash-Speicher ihr Geld wirklich wert sind.

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Zum Abschluss habe ich noch zwei Empfehlungen für Bastler und Foto-Enthusiasten. Mein Kollege Jan Schüßler hat ein Projekt vorgestellt, das mich sofort begeistert hat, nämlich wie man aus einem Raspberry Pi Pico 2 für weniger als zehn Euro eine vollwertige USB-Soundkarte mit DSP-Funktionen baut. Acht Ausgangskanäle, Toslink-Ausgang und digitale Frequenzweiche für weniger als den Preis eines Döners, das hat schon was.

Falls Sie lieber mit der Kamera als mit dem Lötkolben hantieren, dann dürfte Sie das Duell zwischen Leicas Leitzphone und Panasonics Kompaktkamera L10 interessieren. Darin beantworten wir die Frage, ob High-End-Smartphones klassische Kameras endgültig verdrängen können. Das Ergebnis ist überraschender, als man denken könnte.

Ein entspanntes Wochenende und viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr
Volker Zota
(Chefredaktion heise medien)


(vza)



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E-Scooter-Unfälle: Vermieter haften künftig verstärkt


Bei Unfällen mit E-Scootern gelten künftig strengere Regeln für deren Vermieter. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend, den 9. Juli 2026, eine Gesetzesänderung verabschiedet, durch die die Geschädigten leichter an Schadenersatz kommen sollen. „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden“, erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Vorfeld das Vorhaben.

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Deshalb führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern müssen Geschädigte außerdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat. Das Gesetz tritt allerdings erst zum Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft; das wäre dann zum Oktober der Fall. Der Bundesrat hatte bereits im Mai keine Einwendungen erhoben.

Seit in Deutschland immer mehr E-Scooter unterwegs sind, ist die Zahl der Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen deutlich gestiegen – laut Statistischem Bundesamt von etwa 5900 im Jahr 2020 auf rund 12.000 im Jahr 2024. Bislang blieben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.

Die Gesetzesänderung betrifft aber nur „selbstbalancierende“ Fahrzeuge wie Elektroroller und sogenannte Segways. Sitzrasenmäher sind damit ebenso von den verschärften Haftungsregeln ausgenommen wie Elektromobile für Gehbehinderte.

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(afl)



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