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Datenschutz & Sicherheit

Kommentar: Open-Source-Entwickler arbeiten sich an AI-Bugs krank


Als Barometer für die Stimmung bei Open-Source-Projekten dienen seit jeher einige meinungsstarke Persönlichkeiten. Zu diesen gehören Linus Torvalds und auch Daniel Stenberg, Gründer und noch immer Hauptentwickler bei curl. Sie melden sich regelmäßig zu Zeitgeistthemen zu Wort. Im Gefolge der „Vulnocalypse“ KI-gestützter Sicherheitslücken konstatiert er nun: Die Mitarbeit an Open-Source-Projekten wird zum Gesundheitsrisiko. So kann es nicht weitergehen, denn die mangelnde Beteiligung gefährdet den Open-Source-Gedanken.

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Stenbergs Ansichten zu KI-gestützter Fehlersuche sind differenziert und zeichnen präzise die Evolution der LLM nach: Nach Klagen über „AI Slop“ und dem kurzzeitigen Aus für das curl-Bug-Bounty-Programm ist das Projekt aktuell in einer Phase des „Chaos hoher Qualität“. Eintrudelnde Fehlerberichte sind nicht offensichtlich Unsinn, sondern detailliert und sehr ausführlich. Der Entwickler verbringt seine Tage mit der Überprüfung von KI-generierten Sicherheitsmeldungen. Jede – im Schnitt eine pro Tag und somit fünfmal so viel wie noch im Jahr 2024 – muss er lesen, nachvollziehen und, wenn notwendig, weitere Schritte veranlassen.

Das lässt wenig Zeit für die sonstige Weiterentwicklung des Projekts und zerrt an Stenbergs Gesundheit. Seine Frau, so bloggt der Schwede, habe zum ersten Mal ihre Sorgen um seine langen Arbeitszeiten und das Ungleichgewicht zwischen Arbeits- und Freizeit geäußert. Anderen Mitgliedern des curl-Teams gehe es ähnlich und, sagt Stenberg: „Ich mache mir Sorgen um meine Teamkollegen.“ Der Druck sei so hoch wie nie zuvor: „Eine Lawine aus Arbeit mit hoher Priorität, die alles andere übertrumpft“ rausche auf die Entwickler nieder.

Stenberg, der sich ähnlich wie Linus Torvalds als „Benevolent Dictator for Life“ bezeichnet, skizzierte bereits im Jahr 2024 seine Prinzipien zur Arbeit an curl: „Liefere grundsolide Software ab, auf die sich das ganze Universum verlassen kann“, heißt es dort. Und: „Behandle die Sicherheit stets als Nummer-Eins-Priorität“. An diesen und acht anderen Prinzipien will sich Stenberg messen lassen – und sie machen sein Team und ihn nun buchstäblich krank. Denn deren Gewissen und Stolz auf die Arbeit an curl zwinge sie dazu, die Meldungen zu bearbeiten, anstatt sie einfach zu ignorieren.

Weitgehend ignoriert fühlt sich Stenberg hingegen von den Unternehmen, die curl oder libcurl in ihren Produkten verbauen. Deren Anzahl ist schier unbegreiflich: Auf dreißig Milliarden aktive Installationen schätzt das Team die „Install Base“ von curl. Von der Firewall über den Staubsaugerroboter bis zur Videospielkonsole werkelt die Übertragungsbibliothek in den meisten Haushalten der Welt vor sich hin.

Das ist rekordverdächtig – und wie viele Sponsoren hat dieses Rekordprojekt? Dreiundzwanzig. Sind darunter Tech-Giganten mit Billionenwert wie Google, Meta, Apple, Microsoft? Fehlanzeige. Stattdessen ist Elastic, immerhin auch ein Unternehmen mit Fünf-Milliarden-Bewertung, Goldsponsor und überweist dem Projekt monatlich zwischen 500 und 1.000 US-Dollar. AirBNB (Börsenwert 78 Milliarden US-Dollar) überweist zwischen 100 und 500 Dollar im Monat, dasselbe zahlt auch ein britisches Reinigungsunternehmen.

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Auch von KI-Unternehmen wie OpenAI und Anthropic keine Spur und selbst deren großzügiges Angebot, das Securitymodell Mythos auf curl loszulassen, setzte das Unternehmen offenbar nur indirekt in die Tat um. Derweil entzieht „Vibe Coding“ vielen Open-Source-Projekten die materielle Grundlage, wie Wissenschaftler herausfanden.

Auf OpenCollective hat das curl-Projekt gut 950 Förderer mit Einmal- oder Monatsspenden, auf Github noch einmal 250. Die GitHub-Spender sind überwiegend Privatpersonen, und wer sich in der Open-Source-Blase im Fediverse tummelt, wird viele Avatare wiedererkennen. Hier spenden also viele Ehrenamtler an andere Ehrenamtler – große Unternehmen glänzen weiter durch Abwesenheit.

Die Sponsorenseite ist jedoch kein vollständiges Abbild der Realität, wie mir Daniel Stenberg erklärte: „Ich arbeite Vollzeit an curl und bin bei wolfSSL angestellt. Ich tue das, weil wir Kunden haben, die für curl-Unterstützung und andere curl-bezogene Tätigkeiten bezahlen, und ich denke, es wäre fair, diese Kunden auch als Sponsoren des curl-Projekts zu bezeichnen.“ Also könnten auch Konzerne wie Microsoft diese indirekte Sponsoringmöglichkeit nutzen – wolfSSLs Kundenliste ist nicht publik.

Das reiche dennoch nicht, konstatiert Stenberg in seinem Blog: „Ich wünschte, mehr Unternehmen […] würden ihren Teil beitragen, um uns zu finanzieren.“ Er glaubt jedoch nicht an ein Umdenken, obgleich die Situation sich weiter verschärft habe. Den „Tsunami“, wie Stenberg die Flut an Bug-Reports nennt, könnte das Team nur schwimmend überstehen, Rettungsboote seien nicht in Sicht.

Fast sei er neidisch auf Projekte, die durch schwere (Sicherheits-)Fehler „die Welt für eine Weile zum Brennen gebracht haben“, denn diese hätten in der Folge Aufmerksamkeit und teilweise auch finanzielle Unterstützung bekommen. Vielleicht meint er Heartbleed? Die katastrophale Sicherheitslücke in OpenSSL hatte 2014 ein Schlaglicht auf die finanzielle und Personalsituation des Projekts geworfen und für merkbare Verbesserungen gesorgt. Doch welche Auswirkungen hätte ein ähnlicher, womöglich über das Internet ausnutzbarer Fehler in curl? Dreißig Milliarden potenziell verwundbarer Geräte sind echt eine ganze Menge, alleine in meinem Haushalt dürfte curl an die fünfzigmal vertreten sein.

Daniel Stenberg ist beileibe nicht alleine mit seiner Klage über mangelnde Unterstützung. Auf der kürzlich zu Ende gegangenen Konferenz RIPE92 forderten die Entwickler hinter drei der meistgenutzten quelloffenen DNS-Server Bind, Unbound und PowerDNS: „Umarme deinen OSS-Maintainer – oder unterstütze ihn mit einem [Support-]Vertrag“. Ist die (virtuelle) Umarmung nun die Absolution, das „Balkonklatschen“ für überbeanspruchte Softwareentwickler? Das reicht nicht, so kann Open Source und somit das technische Fundament unserer digitalen Gesellschaft nicht überleben.

Die aktuelle Zuspitzung erneuert den Blick auf ein Problem, das seit Jahrzehnten besteht: Unternehmen nutzen Open Source als Basis für den eigenen Geschäftserfolg. Manche wie Bambu Labs zeigen zudem ganz offen, dass sie auf die Gepflogenheiten und Regeln des offenen Ökosystems pfeifen, wenn es dem eigenen Geschäftsmodell dient. Und KI-Unternehmen, deren LLMs die Projekte mit Fehlermeldungen überschwemmen, haben ohnehin häufig genug gezeigt, dass sie hauptsächlich sich selbst verpflichtet sind.

Natürlich gibt es keinen Spendenzwang, schließlich ist „kostenlose Abgabe“ eines der Merkmale von Open-Source-Software (OSS). Aber ich finde, Firmen haben auch die Pflicht, Unterstützung zu gewähren – ob finanziell oder ideell durch Entwicklerstunden. Es wird also höchste Zeit für alle Nutznießer von Open Source, sich zu beteiligen. Denn wie jedes andere Ehrenamt lebt auch dieses von der Beteiligung. Und überlebt nur durch sie.


(cku)



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Umstrittene Befugnisse: BKA erhält Zugriff auf Angreifer-Infrastruktur


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ein „Meilenstein für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands“ sei das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Denn damit komme als „Kernbestandteil“ die „aktive Cyberabwehr“. „Wir schlagen zurück, wir schalten die Bedrohung aus. Wenn wir angegriffen werden, werden wir die Angreifer stören und ihre Infrastruktur zerstören können.“ Politisch wird diese neue Befugnis für das Bundeskriminalamt mit der geänderten Sicherheitslage und der erhöhten Dringlichkeit begründet.

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Umstritten ist, dass nach dem Willen der Bundesregierung künftig mutmaßliche Angreifersysteme zur Gefahrenabwehr lahmgelegt oder manipuliert werden dürfen. „Bisher haben wir bei Angriffen reagiert, indem wir versucht haben, sie in schadlose Bereiche des Netzes umzuleiten“, erläutert Dobrindt. Das sei wirkungsvoll, aber bislang das Einzige an aktiver Abwehr. Software und Server von Angreifern im Ausland würden künftig ebenfalls ins Visier genommen, was aus seiner Sicht einen qualitativen Unterschied darstellt. Es handele sich bei den vorgesehenen Maßnahmen um eine notwendige Ergänzung zu allen anderen, ebenfalls vorgenommenen Maßnahmen wie der Härtung von IT-Systemen oder gesetzlichen Verpflichtungen zu mehr IT-Sicherheit wie durch die NIS2-Regeln.

Kritiker sehen in der Regelung die Befugnis zum Hackback – bei der bereits in einem frühen Stadium in fremde Systeme eingedrungen werden könne. Da professionelle Angreifer sich jedoch regelmäßig fremder Geräte bedienten, beträfen die Maßnahmen nicht die Urheber, sondern Dritte. Diese Befürchtung hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch für unbegründet. Eine Gefahr, hier unbeabsichtigt Grenzen des völkerrechtlich Zulässigen zu überschreiten, sieht der Minister nicht.

Ein Hackback sei ein ungerichteter Vergeltungsschlag, hier gehe es hingegen um konkrete Gefahrenabwehr durch Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Daher bedürfe es auch keiner Änderung am Grundgesetz, sagte der Minister. „Wir gehen nicht wahllos auf Server zu, sondern es muss klar sein, dass von dieser Serverstruktur die Gefahr ausgeht.“ Wer genau hinter dem System stecke, sei dafür irrelevant. Der Minister zieht dabei eine Analogie: „Wenn von einem herrenlosen Koffer eine Gefahr ausgeht, dann schreiten wir dagegen ein und klären nicht erst auf, wem dieser Koffer gehört.“ Oft sei heute allerdings bekannt, wem angreifende Geräte zuzurechnen seien.

Vom IoT-Device über Server bis zu gekaperten Cloudinstanzen soll das BKA künftig frühzeitig eingreifen können, um Angriffe wie DDoS-Attacken von vornherein zu unterbinden, indem etwa Command & Control-Server identifiziert und unschädlich gemacht werden.

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Nach den Vorhaben für Vorratsdatenspeicherung, den Umsetzungsgesetzen zur digitalen Beweissicherung, den Datenanalyse- und biometrischen Internetabgleichsbefugnissen ist das bereits das dritte große Paket, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung Polizeien und Staatsanwaltschaften weitere Befugnisse einräumen will. Gegen Teile dieser Pläne, die zudem im Eiltempo den Bundestag passieren sollen, gibt es scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft.


(dmk)



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7-Zip: Hochriskante Lücke erlaubt Einschleusen von Schadcode


Im Archivprogramm 7-Zip haben IT-Forscher eine Sicherheitslücke entdeckt, die Angreifern das Einschleusen von Schadcode ermöglicht. Dazu genügt das Öffnen einer sorgsam präparierten Archiv-Datei. Ein Update zum Schließen des Sicherheitslecks steht bereit.

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Das GitHub-Security-Team hat einen entsprechenden Schwachstelleneintrag veröffentlicht. In 7-Zip 26.00 können bösartige Akteure demnach einen Heap-basierten Pufferüberlauf provozieren. Bei der Verarbeitung von komprimierten NTFS-Streams kann ein zu kleiner Puffer angelegt werden, was zum Absturz der App oder sogar zur Ausführung beliebigen Codes führen kann (CVE-2026-48095, CVSS 8.8, Risiko „hoch“).

Das Verhalten der Lücke unterscheidet sich je nach Wortbreite der Systemarchitektur. 32-Bit-Builds sind in jedem Fall davon betroffen, auf 64-Bit-Systemen hängt es davon ab, wie viel RAM tatsächlich im System verbaut ist. Auf Systemen mit 16 GByte und mehr findet die Speicherallokation korrekt statt, sodass dort Schadcode eingeschleust werden kann.

Auf Systemen mit weniger Speicher kann das fehlschlagen und führt dann zu einem Denial-of-Service-Zustand. Die Meldung enthält auch Proof-of-Concept-Code, sodass Angreifer in Kürze die Schwachstelle in ihr Standard-Repertoire aufnehmen könnten.

Das SOC-Prime-Team hat einen Blog-Beitrag zur Schwachstelle veröffentlicht. Die Lücke ist dadurch gefährlich, dass Angreifer keine speziellen Dateiendungen für die manipulierten Archive nutzen müssen, um den NTFS-Handler in Aktion zu setzen. Die Endungen können auch beliebig sein, etwa .7z, .zip, .rar oder ähnliche. Wenn die dafür zuständigen Handler die Daten in der Datei nicht verarbeiten können, wendet 7-Zip eine Art MIME-Magic an und füttert den NTFS-Handler mit dem Input, weil der die Datei erkennt und verarbeitet.

Das Problem besteht in 7-Zip 26.00. Am 27. April 2026 erschien 7-Zip 26.01, das unter anderem diese Sicherheitslücke schließt. Da 7-Zip keinen automatischen Update-Mechanismus enthält, müssen Nutzerinnen und Nutzer sowie Admins die Aktualisierung manuell vornehmen. An der Windows-Eingabeaufforderung sollte der Aufruf von winget upgrade --all die Aktualisierung finden und installieren.

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Ansonsten steht die aktuelle 7-Zip-Fassung auch auf der Download-Seite des Projekts zum Herunterladen bereit. Eine weitere Download-Seite bei Sourceforge hält zudem Updates für diverse Plattformen abseits von Windows bereit, dort finden sich auch die weiteren Änderungen gegenüber der Version 26.00.

Das Update sollte rasch erfolgen. Im vergangenen November haben Angreifer eine Schwachstelle in 7-Zip missbraucht, um damit ihren Opfern Schadcode unterzuschieben.


(dmk)



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Grundschutz++: BSI nennt Termin für Zertifizierung ab 2027


Seit über zwei Jahren feilt das BSI nun schon an der neuen Version des IT-Grundschutzes. Bislang gab es aus der Praxis viel Kritik, dass entscheidende Fragen zur Umsetzung unbeantwortet blieben – etwa, ab wann nach dem neuen Standard zertifiziert werden kann und wie es mit den Personenzertifizierungen weitergeht.

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Diese Unklarheiten hat das BSI nun auf seiner Webseite beseitigt: Am 1. November startet die Fortbildung für bereits zertifizierte Berater und Auditteamleiter auf den neuen Standard. Organisationen können sich den 1. Januar 2027 im Kalender anstreichen. Ab diesem Stichtag ist die Zertifizierbarkeit nach Grundschutz++, der auf ISO 27001 basiert, offiziell gegeben.

Die guten Nachrichten für die Praxis gehen weiter: Auch die von vielen sehr geschätzten Checklisten für den „WiBA – Weg in die Basis-Absicherung“ wird es wieder geben. Sie sind laut BSI fester Bestandteil des Grundschutz auch in der neuen Version. Damit bleibt vor allem kleineren Organisationen ein vergleichsweise unbürokratischer und einfacher Einstieg in die IT-Sicherheit erhalten.

Zudem hält die Behörde an den Mindeststandards für „ausgewählte Anwendungsbereiche“ fest. Diese richten sich weiterhin maßgeblich an die Einrichtungen des Bundes (gemäß BSIG), um dort ein einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Offen bleibt jedoch, ob und wie diese Mindeststandards künftig für Unternehmen greifen werden, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen. Wie hier die genaue Prüfgrundlage in der Praxis aussehen wird, lässt das BSI bislang unbeantwortet.

Ein deutlicher Wermutstropfen für alle, die sich aktuell in die Materie einarbeiten wollen, bleibt der Leitfaden zur Methodik. Die verlinkte Version verharrt unverändert auf dem Stand vom März dieses Jahres und ist nach wie vor sehr lückenhaft.


(axk)



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