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G7-Gipfel in Paris: Gemeinsame Front für den Jugendschutz im Internet


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Die Digitalminister der G7-Staaten haben sich bei ihrem Treffen in Paris am Freitag auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen. Die Vereinbarung umfasst sieben Kernprinzipien. Es ist das erste Mal, dass sich die G7-Gruppe auf einen derart konkreten, kollektiven Ansatz für die Online-Sicherheit von Minderjährigen geeinigt hat. Ziel ist es, Betreiber von Online-Plattformen und digitalen Diensten weltweit stärker in die Pflicht zu nehmen und den Jugendschutz direkt in die Technik sowie die Dienste einzubauen.

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Im Zentrum der Pariser Vereinbarung steht die Abkehr von der Praxis, die Verantwortung für die Sicherheit im Netz Eltern und Lehrkräften zu überlassen. Stattdessen fordern die Minister einen „Safety by Design“-Ansatz. Digitale Angebote müssen demnach von vornherein so konzipiert sein, dass sie die Privatsphäre und die psychische Gesundheit von Minderjährigen wahren.

Das soll auch robuste und datenschutzfreundliche Lösungen zur Altersüberprüfung einschließen, um den Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte effektiv zu unterbinden. Die Industriestaaten müssten hier aber einen ziemlichen Spagat bewältigen: Laut einer Studie für das EU-Parlament ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.

Zudem sollen Empfehlungsalgorithmen so angepasst werden, dass sie eine übermäßige und potenziell süchtig machende Nutzung der Plattformen minimieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der Bekämpfung von KI-generiertem sexuellem Missbrauchsmaterial und der unbefugten Verbreitung intimer Bilder.

Die EU-Kommission sieht mit der Übereinkunft ihren Kurs bestätigt. Die G7-Prinzipien spiegeln ihr zufolge in weiten Teilen bestehende europäische Regelwerke wie den Digital Services Act (DSA) und die KI-Verordnung wider. Um den Jugendschutz auch international konsequent durchzusetzen, arbeitet die EU bereits an einer App und kooperiert mit außereuropäischen Aufsichtsbehörden wie der britischen Ofcom und dem australischen E-Safety-Beauftragten.

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Trotz der Einigkeit beim Jugendschutz offenbarten die Verhandlungen Differenzen. Keine gemeinsame Linie fanden die G7-Staaten beim immensen Energie- und Ressourcenverbrauch durch KI. Die Minister räumten in ihrer Abschlusserklärung zwar ein, dass der Boom von KI-Anwendungen und der damit verknüpfte Ausbau von Rechenzentren die Stromnetze massiv belasteten. Gegenmaßnahmen scheiterten indes vor allem an der Haltung der USA, wo die größten KI-Konzerne ansässig sind.

UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk mahnte anlässlich des G7-Treffens, dass pauschale Social-Media-Verbote oder reine Altersbarrieren zu kurz griffen. Sie seien technisch leicht zu umgehen. Er forderte stattdessen ein striktes Verbot von kommerziellem Microtargeting, das auf den Datenprofilen von Kindern basiert. Die Minister verständigten sich in Paris ferner auf eine Initiative zur Unterstützung kleinerer Unternehmen beim Einführen von KI-Systemen. Sie wollen zudem die Erkennbarkeit von KI-generierten Falschinformationen im Netz verbessern.


(vbr)



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Schmaler Gaming-PC Asus ROG NUC 16 Edition 20 mit GeForce RTX 5090


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Der taiwanische Hersteller Asus packt die Mobilversion der leistungsstärksten Gaming-Grafikkarte GeForce RTX 5090 in den Spiele-PC ROG NUC 16 Edition 20. Hinzu kommt Intels 24-Kern-Prozessor Core Ultra 9 290HX Plus. Der gesamte PC ist lediglich 5,6 Zentimeter schmal. Anlass für die Sonderedition ist das 20-jährige Jubiläum der Marke Republic of Gamers (ROG) auf der IT-Messe Computex. 2006 startete der Hersteller sie mit dem AM2-Mainboard Crosshair samt nForce-590-SLI-Chipsatz für Athlon-64-Prozessoren.

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Im ROG NUC 16 steckte bis dato maximal eine GeForce RTX 5080, nun gibt es ihn auch mit der RTX 5090 und 24 statt 16 GByte Grafikspeicher und 10.496 anstelle von 7680 Shader-Kernen. Wegen des kompakten Gehäuses ist der Platz für den Kühler begrenzt, weshalb Asus die mobile Variante mit geringerem thermischen Budget einbaut.


Zerlegter Asus ROG NUC mit Lüftern, Hauptplatine und Gehäuse auf einem Display

Zerlegter Asus ROG NUC mit Lüftern, Hauptplatine und Gehäuse auf einem Display

Im ROG NUC 16 verteilen sich die Komponenten wegen der geringen Abmessungen auf beiden Seiten der Hauptplatine.

(Bild: Christian Hirsch / heise medien)

Auch bei der CPU setzt Asus auf Mobiltechnik: Im ROG NUC 16 Edition 20 ist der Arrow-Lake-Chip Core Ultra 9 290HX Plus mit 24 Kernen eingelötet, davon sind acht Performance- und 16 Effizienzkerne. Zur weiteren Ausstattung zählen zwei DDR5-6400-CSODIMMs mit je 32 GByte Speicherkapazität, eine M.2-SSD mit 2 TByte und PCI-Express-5.0-Schnittstelle, Wi-Fi 7 sowie Windows 11. Der Preis des kompakten Gaming-PCs wird vermutlich deutlich über 5000 Euro liegen. In Deutschland wird er wegen des laufenden Patentstreits mit Nokia vorerst nicht erhältlich sein. Bei großem Interesse wäre aber ein Kauf im EU-Ausland möglich.


(chh)



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Anthropic reicht vertraulich Antrag auf Börsengang in den USA ein


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Claude-Entwickler Anthropic hat bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) vertraulich einen Antrag auf einen Börsengang in den Vereinigten Staaten gestellt. Das teilte das US-amerikanische KI-Unternehmen am Montag mit.

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Anthropic gab weder das Volumen noch die Bedingungen des geplanten Börsengangs bekannt. „Dies [der Antrag, Anm.] gibt uns die Option, nach Abschluss der Prüfung durch die SEC an die Börse zu gehen. Der geplante Börsengang hängt von den Marktbedingungen und anderen Faktoren ab“, hieß es lediglich in der Mitteilung. „Die Anzahl der angebotenen Aktien und der Preis stehen noch nicht fest.“

Vertrauliche Anträge ermöglichen es Unternehmen, die Vorbereitungen für den Börsengang voranzutreiben und gleichzeitig sensible Finanzdaten vor Konkurrenten und der Öffentlichkeit zu schützen. US-amerikanischen Medien zufolge könnte der Börsengang von Anthropic bereits im Herbst erfolgen.

Anthropics Ankündigung, an die Börse zu gehen, erfolgt kurz vor dem geplanten Rekord-Börsengang von SpaceX. Elon Musks Weltraumfirma will diesen am 12. Juni durchführen. Dabei will SpaceX bis zu 80 Milliarden US-Dollar bei Investoren einsammeln. Die hohen Kosten für die Entwicklung der Starship-Rakete bescherten dem Raumfahrtunternehmen zuletzt Milliardenverluste. Und auch ChatGPT-Entwickler OpenAI strebt an die Börse. Es wird erwartet, dass das Unternehmen schon bald den entsprechenden Antrag stellt.

Anthropic ist OpenAI nun überraschend zuvorgekommen. Analysten zufolge könnte sich Anthropic damit einen strategischen Vorteil gegenüber OpenAI verschaffen wollen. Beide Unternehmen konkurrieren um KI-Rechenleistung und -Talente, aber auch um das nötige Kleingeld, sprich Investorenkapital, für die KI-Entwicklung.

„OpenAI und Anthropic befinden sich in einem Wettlauf um den Börsengang, bevor ihnen das Kapital ausgeht“, so Gil Luria, Analyst bei dem Investmentunternehmen D.A. Davidson gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, – und bevor womöglich der KI-Boom etwas abkühlt.

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Laut der US-Tageszeitung New York Times hat Anthropic mit einer neuen Finanzierung in Höhe von 65 Milliarden US-Dollar OpenAI als weltweit erfolgreichstes KI-Start-up überholt. So hat Amazon zugesagt, 25 Milliarden US-Dollar in Anthropic zu investieren; Google wird bis zu 40 Milliarden US-Dollar in Anthropic stecken. Anthropic kommt demnach auf eine Bewertung von knapp 900 Milliarden US-Dollar; OpenAI wurde zuletzt mit 730 Milliarden US-Dollar bewertet.

In die Schlagzeilen geriet Anthropic Anfang des Jahres, als das US-Kriegsministerium einen unbegrenzten Zugang zu Anthropics KI-Modell Claude verlangte und dem Unternehmen nach dessen Weigerung ein Ultimatum stellte. Die KI-Firma will es der US-Regierung nicht gestatten, die eigene KI-Technik für die Massenüberwachung der US-Bevölkerung zu nutzen oder Waffen zu entwickeln, die ohne menschliche Beteiligung feuern. Nach dem Bruch mit Anthropic schloss das Pentagon offenbar einen KI-Deal mit OpenAI.

Im April stellte Anthropic dann sein neues leistungsstarkes KI-Modell Mythos vor, das Sicherheitslücken in Softwaresystemen identifizieren und beheben kann. Dieses sei aber zu leistungsfähig und damit zu gefährlich für die Öffentlichkeit, beschied Anthropic. Stattdessen soll Claude Mythos Preview zunächst ausschließlich einer Reihe von Firmen zur Verfügung gestellt werden, die an IT-Sicherheit arbeiten. Daraufhin nahmen auch Anthropic und US-Regierung wieder Gespräche über eine Zusammenarbeit auf.


(akn)



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Glasfaser: Gutachter lässt kein gutes Haar an EU-Plan für Kupfer-Abschaltung


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Die EU-Kommission will mit ihrem Entwurf für einen Digital Networks Act (DNA) Tempo machen beim Glasfaserausbau: Bis 2035 sollen die traditionellen Kupfernetze in der Gemeinschaft schrittweise und vollständig abgeschaltet werden. Was die Kommission als notwendigen Schritt zur Harmonisierung des zersplitterten Binnenmarkts und zur Förderung digitaler Infrastrukturen einstuft, stößt in Teilen der Telekommunikationsbranche auf Widerstand.

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Der Verband Connect Europe, dem Schwergewichte wie die Deutsche Telekom, Orange, Telefónica und Vodafone angehören, zerpflückt die Pläne mit einem am Montag veröffentlichten Gutachten. Der Europarechtler und Ex-Richter Roberto Mastroianni kommt darin zum Schluss, dass Kernbestimmungen des Verordnungsentwurfs gegen EU-Recht verstießen. Sie dürften demnach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheitern.

Im Zentrum der juristischen Demontage steht der Vorwurf der Kompetenzüberschreitung. Die EU-Kommission stützt ihren Vorschlag auf Artikel 114 des EU-Vertrags. Er erlaubt es den Brüsseler Institutionen zwar, nationale Gesetze aneinander anzugleichen, sofern dies für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zwingend erforderlich ist.

Laut der Analyse missbraucht die Kommission diese Binnenmarktkompetenz hier aber: Die Existenz unterschiedlicher Netzinfrastrukturen oder verschiedene Geschwindigkeiten beim Glasfaserausbau in den Mitgliedstaaten stellten nach ständiger EuGH-Rechtsprechung kein unzulässiges Handelshemmnis dar.

Tatsächlich verfolgt Brüssel dem Juristen zufolge mit der Abschaltverpflichtung gar keine Harmonisierung, sondern Industriepolitik. Für eine solche stünden der EU nur unterstützende Kompetenzen ohne Harmonisierungsbefugnis zur Verfügung. Das harte Mandat, funktionierende, private Infrastrukturen stillzulegen, erweise sich so als unzulässiger Übergriff auf Kompetenzen der Mitgliedstaaten.

Auch handwerklich offenbart der Entwurf dem Gutachten zufolge erhebliche Mängel, die eine Klage wegen Verletzung der Begründungspflicht nach sich ziehen könnten. Der Text schweige sich weitgehend dazu aus, warum eine Zwangsabschaltung für den Binnenmarkt notwendig sein sollte. Selbst der Ausschuss für Regulierungskontrolle der Kommission habe das Vorhaben im Vorfeld gerügt und eine mangelhafte Evidenz sowie unzuverlässige Prognosen beklagt. Die Kommission ignoriere, dass der Telekommunikationskodex nationalen Regulierern bereits ausreichende Instrumente an die Hand gebe, um den Übergang marktgerecht zu moderieren.

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Die Kupfernetze sowie die darauf basierenden Infrastrukturen für Glasfaser bis zum Verteilerkasten (FTTC) befänden sich im Privateigentum der Netzbetreiber, hebt Mastroianni ferner hervor. Sie stellten einen erheblichen wirtschaftlichen Vermögenswert dar und würden teils noch aktiv genutzt. Das verordnete Aus für diese Netze greife tief in die EU-Grundrechtecharta ein, die die unternehmerische Freiheit und Eigentum schütze. Da die Kommission keinen Entschädigungsmechanismus vorsehe, komme das Abschaltmandat einer indirekten Enteignung gleich.

Zudem bezweifelt der Gutachter die Eignung der Maßnahme. Ein erzwungenes Abschalten von Kupferleitungen führe nicht automatisch dazu, dass Kunden auf die teurere Glasfaser umstiegen. Verbraucher könnten ebenso auf Kabelnetze, Mobilfunk oder Satellitenverbindungen ausweichen. In Gebieten, in denen bis 2035 noch keine Glasfaser liege, drohe der Ansatz, die digitale Versorgung sogar zu verschlechtern.

Die großen Netzbetreiber sehen so ihre Strategie bestätigt. Die Mitglieder von Connect Europe, die mehr als die Hälfte der europäischen Gesamtinvestitionen in den Glasfaserausbau stemmen, plädieren für eine marktgetriebene Transformation. Ein verordneter Technologiestopp erreiche das Gegenteil des Beabsichtigten: Er verschlechtere das ohnehin sensible Investitionsklima für den europäischen Telekommunikationssektor. Sollte die Kommission an dem Entwurf unverändert festhalten, dürfte der Gang vor die EU-Gerichte unvermeidlich sein.


(wpl)



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