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Künstliche Intelligenz

Aumovio: neue Displaykonzepte und Zentralrechner mit NXP‑Prozessor


Die aus dem Automotive-Geschäft von Continental hervorgegangene Firma Aumovio ist seit 18. September 2025 als unabhängiges Unternehmen an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Aumovio nutzt die CES 2026 in Las Vegas, um seine Ansätze für automatisiertes Fahren, Elektrik- und Elektronikarchitektur für softwaredefinierte Kraftfahrzeuge sowie Fahrzeugsicherheit zu zeigen.

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Im Mittelpunkt des Messeauftritts der Frankfurter Firma steht die „User Experience“ im Fahrzeuginnenraum. Unter dem Namen „Branded Personalized Cockpit“ zeigt Aumovio eine modulare Multi-Display-Landschaft, die verschiedene Anzeigetechniken kombiniert. Dazu zählen zwei OLED-Displays und ein E-Ink-Bildschirm. Je nach Designthema ändert sich Farben und Muster des Armaturenbretts.


angedeutetes Amaturenbrett; davor hängt ein sehr breiter Bildschirm, links oben steht ein nicht ganz so breiter Bildschirm drauf

angedeutetes Amaturenbrett; davor hängt ein sehr breiter Bildschirm, links oben steht ein nicht ganz so breiter Bildschirm drauf

Das E-Ink-Armaturenbrett wechselt passend zum Designthema Muster und Farben.

(Bild: heise medien / André Kramer)

Hinter dem OLED-Bildschirm auf der Fahrerseite ist eine von außen nicht sichtbare Kamera integriert. Im noch breiteren OLED-Display auf der Beifahrerseite lassen sich beispielsweise Filme abspielen. Dabei kann die Winkelabhängigkeit erhöht werden, sodass der Bildschirminhalt von der Fahrerseite aus nicht einsehbar ist.


Sehr breiter Bildschirm; die rechte Hälfte ist schwarz, links steht "Passenger Privacy ON" und die Außentemperatur von 20° C

Sehr breiter Bildschirm; die rechte Hälfte ist schwarz, links steht "Passenger Privacy ON" und die Außentemperatur von 20° C

Im Privacy-Modus ist das Entertainmentsystem auf der Beifahrerseite von der Fahrerposition nicht mehr einsehbar.

(Bild: heise medien / André Kramer)

Mit der Systemplattform Xelve adressiert Aumovio Fahrerassistenz und autonomes Fahren von Level 2 bis Level 4. Aumovio hat mehrere Ausprägungen im Programm: Xelve Park für automatisierte Parkfunktionen, Xelve Drive für assistiertes und teilautomatisiertes Fahren sowie Xelve Pilot als Fallback-Lösung für hochautomatisiertes Fahren nach Level 4.

Die neueste Ergänzung Xelve Trailer warnt mithilfe von Rundumkameras vor Kollisionen beim Rangieren mit Anhängern. Sie nutzt Bilderkennungsalgorithmen, um Hindernisse zu erkennen und somit beim Manövrieren zu unterstützen. Xelve Trailer zielt vor allem auf den US-amerikanischen Markt.

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Ein Schwerpunkt Aumovios liegt auf Elektrik- und Elektronik-Architekturen für softwaredefinierte Fahrzeuge. Zentrales Element ist ein Vehicle Control High-Performance-Computer (HPC), der sicherheitskritische und -unkritische Funktionen hardwareseitig isolieren, aber trotzdem parallel auf einem Chip abarbeiten können soll. Grundlage für den VC-HPC-Fahrzeugrechner ist der Prozessor S32N79 aus der S32N7-Serie des Niederländischen Unternehmens NXP Semiconductors.

Aumovio unterstützt Fahrzeugentwickler mit in einer virtuellen Umgebung samt Steuergeräten, Sensoren und Aktuatoren. Funktionen lassen sich damit virtuell oder hybrid implementieren und testen.

Ergänzend stellt Aumovio das Konzept des „Automotive Remote Control Network“ vor, das standardisierte Komponenten und Kommunikationsprotokolle nutzt. Verhältnismäßig einfache Komponenten sollen die Variantenvielfalt reduzieren – in komplexeren Fahrzeugen mit mehr Funktionen kommen einfach mehrere dieser Standardelemente zum Einsatz. Das soll die Architektur vereinfachen, aber auch Produktionskosten senken, weil nicht für jedes System ein eigens dafür entwickelter Controller nötig ist.


Auf einem Tisch symbolisieren Plastikklötzchen die unterschiedlichen Teile des VC-HPC; auf einem Bildschirm steht "Automotive Remote Control Network", zudem sind Bestandteile und Verbindungen innerhalb eines Autos künstlerisch angedeutet

Auf einem Tisch symbolisieren Plastikklötzchen die unterschiedlichen Teile des VC-HPC; auf einem Bildschirm steht "Automotive Remote Control Network", zudem sind Bestandteile und Verbindungen innerhalb eines Autos künstlerisch angedeutet

Den Vehicle Control High-Performance-Computer ergänzt Aumovio um möglichst flexible Standardkomponenten, um Produktions- sowie Entwicklungskosten zu senken und die Architektur zu vereinfachen.

(Bild: heise medien / André Kramer)

Software für bessere Kamerasicht bei Nacht soll mehr Sicherheit beim Fahren gewährleisten. Die Erweiterung reduziert Blendungseffekte durch die Scheinwerfer des Gegenverkehrs und unterstützt beim Erkennen von Gefahren wie Hindernissen auf der Fahrbahn bei schlechten Lichtverhältnissen.


Demonstrationsbilder: Links eine zu Hell erleuchtete Fahrbahn; rechts die selbe Fahrbahn mit etwas weniger Licht, so dass ein am Straßenrand stehendes Tier erkennbar ist

Demonstrationsbilder: Links eine zu Hell erleuchtete Fahrbahn; rechts die selbe Fahrbahn mit etwas weniger Licht, so dass ein am Straßenrand stehendes Tier erkennbar ist

Die Aumovio-Software verbessert unter anderem Nachtsicht, indem sie Blendeffekte des Gegenverkehrs reduziert.

(Bild: Aumovio)

Außerdem hat Aumovio den E-Motor-Rotor-Temperatursensor (eRTS) vorgestellt, eine Sensortechnik für E-Motoren, die direkte, drahtlose Temperaturmessung des Rotors in permanenterregten Synchronmotoren ermöglicht. Im Vergleich zur aktuell gängigen softwarebasierten Temperatursimulation soll der Toleranzbereich von 15 auf nur noch drei Grad Celsius sinken.

heise online ist Medienpartner der CES 2026.


(akr)



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Google Pixel 10a im Test


Bislang folgte Google mit seinen Pixel-Phones einem simplen Ablauf: Im Herbst erscheint die neue Modellreihe und im darauffolgenden Frühjahr kommen die weitgehend identischen Mittelklassemodelle mit leicht abgespeckter Hardware in Form der a-Serie auf den Markt. Wer sich mit geringfügig schlechteren Fotos oder kleinerem Speicher zufriedengab, bekam die gleiche CPU-Power und sparte beim Griff zum a-Pixel einen dreistelligen Eurobetrag.

Nach dieser Logik müsste das Pixel 10a wie das Pixel 10 und das 10 Pro einen Tensor-SoC (System-on-Chip) der 5. Generation an Bord haben. Doch dieses Jahr weicht Google vom bisherigen Prozedere ab und rüstet das Pixel 10a mit einem Tensor G4 aus – also derselben Recheneinheit, die das Pixel 9, 9 Pro und 9a antreibt.

Möglicherweise handelt es sich dabei um eine erzwungene Sparmaßnahme: Nachdem der KI-Boom die Preise für RAM- und Flash-Speicher explodieren lassen hat, wurde vermutet, dass das 10a im Preis steigen wird. Tatsächlich bietet Google das Smartphone mit 549 Euro zum selben Preis an wie vor einem Jahr seinen Vorgänger. Das 256-GByte-Modell kostet wieder 649 Euro.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Google Pixel 10a im Test“.
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Selbst AMD und Intel haben den KI-Boom unterschätzt


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AMD-Chefin Lisa Su gibt zu, die Nachfrage nach Serverprozessoren falsch eingeschätzt zu haben. Das Unternehmen kann in den nächsten Monaten nicht so viele Epyc-CPUs liefern, wie Cloud-Hyperscaler für ihre KI-Rechenzentren kaufen würden. Zuvor stellte schon Intel manche Produktionslinien von Desktop- und Notebook- auf Serverprozessoren um. Offensichtlich haben sich beide Firmen verschätzt.

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Auf einer Analystenkonferenz sagte Su: „Ja, es gibt Versorgungsengpässe, aber das liegt wirklich daran, dass der Markt größer ist, als wir vor drei oder sechs Monaten prognostiziert hatten. Und so braucht es immer etwas Zeit, bis die Lieferkette mit den Anforderungen des Marktes Schritt halten kann. Ich kann sagen, dass wir aus Sicht der Versorgung sehr, sehr gut aufgestellt sind, um einen großen Teil dieser Nachfrage zu decken. Wir arbeiten weiterhin sehr eng mit unseren Partnern in der Lieferkette zusammen, um diese Kapazitäten im Laufe der Jahre 2026 und 2027 auszubauen.“

Vor allem die nächste Epyc-Generation mit Zen-6-Architektur (Codename Venice) soll gefragt sein. Deren Produktion fährt der verantwortliche Chipauftragsfertiger TSMC im zweiten Halbjahr 2026 hoch. „Jeder unserer Großkunden will Venice haben, sobald er verfügbar ist“, betonte Su das hohe Interesse.

Die Fehleinschätzung kann mehrere Gründe haben. Zum einen bauen Cloud-Hyperscaler wie Amazon, Google, Meta und Microsoft womöglich mehr Rechenzentren als gedacht. Zum anderen könnte die Nachfrage nach Venice besonders hoch sein, weil die Generation mit neuer 2-Nanometer-Fertigungstechnik (TSMC N2) besonders effizient wird und zudem flottes PCI Express 6.0 mitbringt.

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Für PC-Selbstbauer und Notebook-Käufer sind das potenziell schlechte Nachrichten. AMD priorisiert in der Zen-6-Generation offensichtlich Serverprozessoren. Für Desktop- und Notebook-Ableger gibt es noch keinen Termin. Eine Vorstellung könnte sich nach hinten ziehen, wenn Epyc-CPUs mehr von AMDs zugeteilter N2-Fertigungskapazität aufbrauchen – zumal AMD auch bei seinen kommenden KI-Beschleunigern der Instinct-MI400-Serie auf N2-Technik setzt. Da unter anderem Apple, Mediatek und Qualcomm großes Interesse an N2 haben, dürfte AMD kurzfristig wohl kaum zusätzliche Kapazität erhalten.


(mma)



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BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen


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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.

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Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.

Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.

Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.

Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

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Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.

„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.

Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.


(mack)



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