Künstliche Intelligenz
Automatisierte Accessibility-Prüfung im Web: Möglichkeiten und Grenzen
Mit dem European Accessibility Act (EAA) und seiner nationalen Umsetzung durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit Juni 2025 in Deutschland verbindliche Anforderungen für zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen. Parallel dazu wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen: Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist eingerichtet und nimmt schrittweise ihre Arbeit auf. Damit rückt Barrierefreiheit für viele Unternehmen erstmals in den konkreten Fokus von Compliance, Risikoabwägung und Produktverantwortung.
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Maria Korneeva ist Frontend Technology Lead und Google Developer Expert mit Fokus auf Angular und Barrierefreiheit. Sie arbeitet freiberuflich an Frontend-Anwendungen, leitet Workshops und teilt ihre Erfahrungen auf Konferenzen und Meetups sowie in ihrem Buch „Barrierefreie Webentwicklung: von den Grundlagen bis zur praktischen Umsetzung“.
Und es wächst der Wunsch nach effizienten, skalierbaren Lösungen. Viele Organisationen hoffen auf automatisierte Accessibility-Checks als schnellen und möglichst vollständigen Weg zur Konformität. Entsprechend populär sind Linter, Browser-Extensions, CI/CD-Integrationen und KI-gestützte Prüfwerkzeuge. Automatisierung ist dabei ein wichtiges und sinnvolles Werkzeug – doch sie hat klare technische Grenzen.
Denn zahlreiche Barrieren lassen sich nicht maschinell erkennen. Sie entstehen durch fehlenden Kontext, unklare Bedeutung, komplexe Interaktionen oder mangelnde Verständlichkeit – Aspekte, die menschliches Urteilsvermögen erfordern. Dieser Artikel zeigt, welche Arten von Accessibility-Tools es gibt, welche Aufgaben sie sinnvoll übernehmen können und warum ein erheblicher Teil der Barrieren auch mit modernster Automatisierung unsichtbar bleibt.
Testwerkzeuge und ihre Grenzen
Um die Möglichkeiten und Grenzen automatisierter Barrierefreiheitsprüfungen zu verstehen, lohnt sich zunächst ein Blick auf die unterschiedlichen Werkzeugtypen und darauf, welche Aspekte von Accessibility sie jeweils erfassen können.
Linter sind statische Analysetools für Quellcode. Sie erkennen syntaktische oder strukturelle Fehler, etwa ob ein alt-Attribut fehlt oder ein Button kein Label besitzt. Allerdings haben sie keine Kenntnis darüber, wie sich Seiten im Browser verhalten, wie Fokusabläufe funktionieren oder ob interaktive Komponenten korrekt reagieren. Statische Tools sehen nur Code – nicht Nutzung.
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Browser-Extensions analysieren hingegen das Document Object Model (DOM) im gerenderten Zustand und können so mehr erkennen als statische Analyzer. Dennoch bleiben sie „Snapshot-Tools“: Sie bewerten einen Zustand, aber nicht die Interaktion über mehrere Schritte hinweg. Komplexe Fokusänderungen, Tastaturfallen oder dynamisch aktualisierte Inhalte bleiben typischerweise unsichtbar.
Unit-Test-Plug-ins sind nützlich, um bestimmte einzelne Komponenten auf Barrieren zu prüfen. Allerdings decken Unit-Tests die Funktionalität (zum Beispiel Tastaturbedienbarkeit) nur einer Komponente ab und bilden typischerweise keine vollständigen Nutzerflows ab.
End-to-End-Testtools bieten eine größere Abdeckung. Sie können komplexere Interaktionen simulieren, etwa die Fokussteuerung beim Öffnen und Schließen eines Modals, also eines Dialogs, der sich über die Inhalte der Seite legt und oft eine zusätzliche Aktion beinhaltet. An solche Testszenarien müssen Entwicklerinnen und Entwickler jedoch selbst denken. Werden Accessibility-Plug-ins integriert, lassen sich einige Aspekte automatisiert prüfen. Das umfangreichste Ergebnis erhält man, indem man Testfälle für wichtige Prozesse selbst schreibt und zusätzlich verschiedene Zustände seiner Website über automatisierte Plug-ins prüfen lässt. Doch auch dann bleibt ein grundsätzliches Problem: End-to-End-Tests wissen nicht, ob ein Bedienablauf „logisch“ oder „verständlich“ ist. Sie führen Befehle aus – aber sie „erleben“ die Nutzung nicht so, wie es ein Mensch tut.
CI/CD-Scanner automatisieren Prüfungen im Build- oder Deployment-Prozess. Sie eignen sich besonders gut dafür, typische fehlerhafte Muster frühzeitig aufzudecken und Regressionen zu vermeiden. Ihre Grenzen sind jedoch die gleichen wie die der zugrunde liegenden Tools. Ob man Linter, Browsererweiterungen, Unit-Tests oder End-to-End-Tests einbindet: Sie prüfen Code, Struktur und einfache Interaktionen – aber keine komplexen Navigationsabläufe oder inhaltlichen Bedeutungen.
Alle diese Werkzeuge leisten wertvolle Beiträge im Entwicklungsprozess. Doch wie viel Testaufwand lassen sie noch übrig?
(Bild: jaboy/123rf.com)

Mehr über Accessibility im Web erfährst du auf der enterJS 2026 am 16. und 17. Juni in Mannheim. Die Konferenz dreht sich rund um die JavaScript/TypeScript-Entwicklung im Enterprise-Bereich. Vergünstigte Frühbuchertickets sind im Online-Ticketshop erhältlich.
Wie viel Automatisierung wirklich leisten kann: Erkenntnisse aus Studien und Praxis
Mehrere Studien haben untersucht, wie hoch der Anteil der Barrieren ist, den automatisierte Tools tatsächlich erkennen können. Eine umfassende Analyse des Accessibility-Software-Anbieters Deque Systems ergab 2024, dass dessen automatisierte Tests etwa 57 Prozent aller Accessibility-Probleme in realen Audits identifizieren konnten. Mit KI-Unterstützung will das Unternehmen sogar gut 80 Prozent erreicht haben.
Accessibility-Praktikerinnen und -Praktiker sehen die Wirksamkeit der automatisierten Tools deutlich eingeschränkter und schätzen, dass sich nur 20 bis 40 Prozent der potenziellen Barrieren technisch erkennen lassen. Mehrere Expertinnen und Experten, darunter Adrian Roselli und Steven Faulkner, berichten aus umfangreichen Feldtests, dass automatisierte Checks sogar nur 4 bis 10 Prozent der wirklichen Probleme erkennen.
Womit lässt sich diese Diskrepanz in den Schätzungen erklären? Natürlich unterscheiden sich die Zahlen der Marketing-Abteilung und der unabhängigen Accessibility-Beratung, weil sie damit unterschiedliche Ziele verfolgen. Auch die absichtlich eingefügten Bugs, die die Testseiten enthalten, unterscheiden sich, und somit auch die Testergebnisse. WCAG-Versionen (Web Content Accessibility Guidelines), genutzte Tools – all das sorgt für eine hohe Varianz in Schätzungen.
Trotz der Unterschiede zeigen diese Zahlen eindeutig, dass die existierenden Tools noch nicht hundertprozentig beurteilen können, ob eine Website barrierefrei ist. Selbst die formelle Prüfung der WCAG-Kriterien ist noch nicht zu 100 Prozent automatisiert möglich.
Typische Limitierungen und Fallbeispiele
Auch wenn Barrierefreiheit deutlich mehr als stupide Einhaltung der WCAG-Erfolgskriterien erfordert, stellen diese Richtlinien eine fundierte Checkliste zum Einstieg dar. Die darin enthaltenen Anforderungen betreffen sowohl die technische als auch die semantische Seite der Inhalte, das heißt, wie sie programmatisch zur Verfügung gestellt werden und wie verständlich sie formuliert sind.
Automatisierte Accessibility-Tools können in erster Linie Strukturen, Muster und technische Eigenschaften prüfen. Sie erkennen fehlende Attribute, inkorrekte Rollen oder syntaktische Fehler – aber sie verstehen nicht, was Inhalte bedeuten, wie Nutzerinnen und Nutzer mit einer Anwendung interagieren oder wie logisch ein Interface aufgebaut ist.
Deswegen lohnt sich der Blick auf die WCAG-Kriterien aus folgender Perspektive: Welche Anforderungen betreffen nicht nur Strukturen und formelles Vorhandensein von bestimmten Elementen, sondern auch Aspekte wie intuitive Nutzung, Interpretation, Kontext und Relevanz? Dabei stehen die Kriterien der Konformitätsstufen A und AA (siehe Infokasten) im Fokus, da sie von sämtlichen Barrierefreiheitsgesetzen als rechtliche Anforderung genannt werden. Die WCAG-Richtlinien basieren auf den Grundprinzipien der Barrierefreiheit für Webinhalte – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Rund um diese Prinzipien sind auch die Beispiele in diesem Artikel gruppiert.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard des World Wide Web Consortium (W3C) zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Sie definieren prüfbare Erfolgskriterien, die sich an vier Grundprinzipien orientieren: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Die WCAG unterscheiden drei Konformitätsstufen, die unterschiedliche Ebenen von Wirkung, Aufwand und fachlicher Komplexität der Anforderungen beschreiben:
- Stufe A
Anforderungen mit grundlegender Wirkung auf die Barrierefreiheit und vergleichsweise geringem Umsetzungsaufwand. Ohne ihre Erfüllung ist eine Nutzung für viele Menschen mit Behinderungen kaum oder gar nicht möglich (z. B. Alternativtexte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit). - Stufe AA
Anforderungen mit hoher Wirkung für eine breite Nutzer:innengruppe, die zentrale Barrieren im Nutzungskontext abbauen, aber bereits ein höheres Maß an gestalterischem, redaktionellem und technischem Barrierefreiheits-Know-how erfordern (z. B. ausreichende Farbkontraste, verständliche Beschriftungen, konsistente Navigation).
Diese Stufe gilt in der Praxis als maßgeblicher rechtlicher Standard und wird von nahezu allen Barrierefreiheitsgesetzen gefordert. - Stufe AAA
Anforderungen mit sehr spezifischer Wirkung für einzelne Nutzergruppen, die mit hohem konzeptionellem, technischem oder organisatorischem Aufwand verbunden sind und daher nicht für alle Inhalte realistisch umsetzbar sind (z. B. Gebärdensprachversionen).
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Jugendschutz-Kommission warnt Politik vor Übereifer bei Social-Media-Verboten
In der hitzigen Debatte über strengere Altersgrenzen und Verbote für Social-Media-Plattformen zeichnet sich ein Konflikt zwischen politischem Aktionismus und wissenschaftlicher Gründlichkeit ab. Vor allem Landeschefs aus dem Norden drängen auf eine schnelle gesetzliche Neuregelung. Doch die extra einberufene Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt mahnt zur Besonnenheit.
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Nadine Schön, die das Gremium gemeinsam mit dem Bildungsforscher Olaf Köller leitet, findet deutliche Worte: Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete rät der Politik, die Fachleute in Ruhe arbeiten zu lassen. Nur so könnten diese ein fundiertes Gesamtkonzept präsentieren.
Der Druck auf die Kommission ist massiv gestiegen. Getrieben durch Positionspapiere der SPD und Beschlüsse des jüngsten CDU-Parteitags werden weitreichende Einschränkungen gefordert – etwa ein vollständiges Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 14 Jahren sowie Algorithmen-freie Jugendversionen bis 16. Doch der Graben geht quer durch die Fraktionen. So warnte die CSU-Landesgruppe im Bundestag bereits, dass rein verbotsorientierte Debatten oft an der digitalen Realität vorbeigingen.
Zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Zeitdruck
Schön verteidigt den ursprünglichen Zeitplan, der eine Vorlage der Ergebnisse für den Sommer vorsieht. Sie weist im Gespräch mit dem Tagesspiegel darauf hin, dass die 16 hochkarätigen Mitglieder der interdisziplinär besetzten Kommission diese komplexe Aufgabe ehrenamtlich neben ihren sonstigen Verpflichtungen wahrnähmen.
Ein gewisses Maß an Respekt vor diesem Engagement und der zeitlichen Investition der Fachleute sei daher angebracht, fordert Schön. Eine willkürliche Abkürzung der Prozesse sei kaum möglich, da der Arbeitsauftrag weit über die Diskussion über ein Mindestalter und damit verknüpfte flächendeckende Alterskontrollen im Netz hinausgehe.
Laut Schön geht es um Schutz, Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt. Um dieses Ziel zu erreichen, führe die Kommission Experten-Anhörungen durch und lege großen Wert auf eine breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst. Dennoch zeigt sich das Gremium kompromissbereit: Ursprünglich war geplant, das gesamte Paket erst im September zu veröffentlichen. Nun hat die Kommission entschieden, erste konkrete Handlungsempfehlungen sowie die Bestandsaufnahme beim Jugendmedienschutz vorzuziehen, um die Erwartungen der Politik noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu bedienen.
Vorbildfunktion der Eltern und technische Lösungen
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Schön warnt davor, einzelne Aspekte wie das Social-Media-Verbot isoliert herauszugreifen. Die Lösungsvorschläge müssten ineinandergreifen, um wirksam zu sein. Ein zentraler Punkt der Kommissionsarbeit ist die Rolle der Eltern. In der Debatte wird oft übersehen, dass viele Erwachsene selbst Schwierigkeiten haben, sich der Sogwirkung von Plattformen wie TikTok oder Instagram zu entziehen. Der Fokus auf Verbote für Minderjährige greift für die Co-Vorsitzende daher zu kurz, wenn nicht gleichzeitig die Befähigung der Erziehungsberechtigten gestärkt werde.
Schön selbst nutzt ein technisches Zeitbudget für soziale Medien. Sobald dieses aufgebraucht sei, würden einschlägige Apps gesperrt. Diese Form der Selbstregulierung funktioniere für sie erstaunlich gut und unterstreiche, dass technische Hilfsmittel und persönliche Disziplin Hand in Hand gehen müssten.
(nen)
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iPhone Fold Leak: Apple spart sich wohl iPad‑Multitasking
Apples Software-Pläne für das erste klappbare iPhone zeichnen sich langsam ab. Einem Bericht zufolge läuft auf dem „iPhone Fold“ das Betriebssystem iOS in klassischer Form und nicht etwa die abgespaltete Tablet-Variante iPadOS. Die Multitasking-Funktionen sollen entsprechend begrenzt bleiben, flexible Workflows mit mehreren frei platzierbaren Fenstern – wie sie iPadOS 26 unterstützt – seien nicht vorgesehen, berichtet die Finanznachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf informierte Personen. Demnach soll es lediglich möglich sein, zwei Apps gleichzeitig nebeneinander auf dem iPhone Fold anzuzeigen.
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iPhone-Apps mit Seitenleiste
Der Hersteller passe derzeit seine Standard-iOS-Apps für den breiteren, aufgeklappten Bildschirm an. Diese erhalten demnach zum Beispiel eine Seitenleiste, wie man sie aus iPad-Apps kennt. Auch Entwickler müssen ihre iPhone-Apps wohl entsprechend für das Foldable anpassen. Bestehende iPad-Apps „laufen nicht ohne Weiteres“ auf der für Apple neuen Geräteklasse, merkt Bloomberg an. Eine erweiterte Darstellung von iPhone-Apps gibt es auf (großen) iPhones bereits: Im Querformat schaltet Apple Mail beispielsweise auf ein zweispaltiges Layout um und erlaubt zusätzlich, die Seitenleiste einzublenden.
Sollte der Bericht zutreffen, könnte Apple denselben Fehler wie lange beim iPad machen: Statt den eigenen Nutzern die Handhabung eines Fenstersystems zuzutrauen und die flexible Nutzung mehrerer App-Fenster zu erlauben, werden Funktionen künstlich beschnitten. Dass das Mehrfenstersystem von iPadOS 26 eigentlich problemlos auf iPhones läuft, liegt auf der Hand und wurde von Bastlern bereits demonstriert: Durch Modifikation von Systemdateien ließ sich das Tablet-Betriebssystem auch auf iPhones freischalten. Dazu gehört obendrein eine Unterstützung externer Monitore in einer erweiterten und nicht nur gespiegelten Darstellung. Einen solchen sinnvollen Desktop-Modus versagt Apple dem iPhone bislang.
Aufgeklapptes iPhone Fold ähnelt dem iPad mini
Das iPhone Fold stellt Apple voraussichtlich im September parallel zum iPhone 18 Pro vor. Preislich könnte es sich etwas über den faltbaren Konkurrenten ab rund 2.000 US-Dollar einsortieren. Im Unterschied zu den jüngsten Foldables von Samsung und Google setzt Apple angeblich auf ein derzeit eher ungewöhnliches gestauchtes Reisepass-Format: Das Außendisplay fällt Berichten zufolge mit einer Diagonale von nur 5,5 Zoll relativ klein aus. Aufgeklappt bietet es angeblich einen 7,8“-Bildschirm mit einem Seitenverhältnis von 4:3 und würde damit dem iPad mini ähneln. Die Gesichtserkennung Face ID konnte Apple nach Informationen von Bloomberg bislang nicht in das iPhone Fold integrieren – stattdessen werde es wohl wieder auf den Fingerabdruckscanner Touch ID in der Standby-Taste setzen – ähnlich wie bei den günstigeren iPads.
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(lbe)
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Breitband-Mindestversorgung: Bundesnetzagentur startet Prüf-Tool für Bürger
Ein Internetanschluss für die digitale Teilhabe ist in Deutschland längst kein bloßes Privileg mehr, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Doch Theorie und Praxis klaffen beim Breitbandausbau oft noch auseinander. Um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen, hat die Bundesnetzagentur am Freitag ein neues digitales Werkzeug zur Marktüberwachung veröffentlicht. Mit der Anwendung soll sich in weniger als einer Minute feststellen lassen, ob an der eigenen Wohnadresse die gesetzlich definierte Mindestversorgung potenziell verfügbar ist oder ob ein Anspruch auf staatliches Eingreifen besteht.
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Das jetzt freigeschaltete Online-Tool basiert auf dem „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“, das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert und „technologieneutral“ ausgestaltet ist. Es soll sicherstellen, dass jeder Haushalt Zugang zu einem Mindestmaß an Sprachkommunikation und einem funktionierenden Internetzugang hat. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Leitungstechnik besteht nicht.
Die Messlatte für dieses Minimum beim sogenannten Recht auf schnelles Internet hat der Gesetzgeber erst kürzlich nach oben korrigiert. Ein Internetanschluss muss aktuell mindestens eine Download-Rate von 15 Megabyte pro Sekunde (Mbit/s) und eine Upload-Rate von 5 Mbit/s leisten. Auch die Latenz, also die Verzögerungszeit bei der Datenübertragung, ist mit einem Grenzwert von 150 Millisekunden fest definiert.
Präzise Analyse auf 100-Meter-Gitterzellen
Nutzer können ihre genaue Adresse eingeben und erhalten das Ergebnis auf einer Karte, die Deutschland in Gitterzellen von 100 mal 100 Metern unterteilt. Die farbliche Kennzeichnung folgt einem einfachen Ampelsystem. Eine grüne Markierung signalisiert, dass nach den Daten der Bundesnetzagentur alle Haushalte in dieser Zelle potenziell versorgt sind.
Erscheint die Zelle dagegen rot, deutet dies auf eine mögliche Unterversorgung hin. Dabei berücksichtigt der Algorithmus sowohl leitungsgebundene Technologien wie DSL, Kabel oder Glasfaser als auch die mobile Versorgung über das Funknetz. Eine wichtige Einschränkung gibt es aber in der derzeitigen Testphase: Eine mögliche Versorgung via Satellit bildet die Karte bislang nicht ab.
Die Bundesnetzagentur betont, dass es sich um eine Testversion handelt. Sie setzt auf das Feedback von Nutzern, um die Datengrundlage zu validieren und die Anwendung kontinuierlich zu verbessern. Wer bei der Abfrage feststellt, dass sein Standort rot markiert ist oder die tatsächliche Leistung massiv von den theoretischen Werten abweicht, wird über das Tool direkt zu einem Kontaktformular geleitet. Dieses hat die Regulierungsbehörde bereits Ende 2024 überarbeitet, um Hürden zu entfernen.
Weitere Schritte
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Wichtig für die rechtliche Einordnung ist der Hinweis, dass die bloße Anzeige in der Karte noch keine automatische Verpflichtung für die Provider oder eine sofortige Rechtsgrundlage für Entschädigungen darstellt. Vielmehr dient die Anwendung als erste Orientierungshilfe und Beweissicherung für die Verbraucher. Bestätigt sich der Verdacht einer Unterversorgung im anschließenden Verfahren, kann die Bundesnetzagentur die Anbieter verpflichten, innerhalb klar definierter Fristen eine angemessene Versorgung herzustellen.
Profitiert haben noch nicht viele Bürger von dem 2021 geschaffenen Anspruch. Erst im März 2024 schritt der Regulierer erstmals ein und verpflichtete im Mai einen Provider, einen Haushalt in Deutschland mit Internet auf Basis der Verordnung zu versorgen. Mittlerweile hat er einige weitere solche Verpflichtungen ausgesprochen. Das Tool soll nun zu einem zentralen Instrument der Marktüberwachung werden. Es könnte den Druck auf die Netzbetreiber erhöhen, auch die letzten „weißen Flecken“ in der deutschen Breitbandlandschaft zu schließen.
(mki)
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