Künstliche Intelligenz
BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.
Weiterlesen nach der Anzeige
Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.
Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.
Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.
Sorge vor kontrollfreien Räumen
Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.
Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“
Weiterlesen nach der Anzeige
Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.
„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.
Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Energiekrise: IWF rät von Tankrabatt ab
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hält nichts von temporären Maßnahmen wie Tankrabatten zur Abfederung hoher Energiepreise. Zwar sei die Versuchung für Regierungen groß, den Preisanstieg mittels Obergrenzen oder Senkungen der Kraftstoffsteuer einfach zu stoppen. „Dies sind jedoch unkluge Maßnahmen“, heißt es in einem Informationsgespräch der Organisation zu Europa. Eine nicht zielgerichtete Unterstützung komme überproportional einkommensstarken Haushalten zugute, die mehr Energie verbrauchten.
Weiterlesen nach der Anzeige
Preissignal nicht unterdrücken
Der IWF beruft sich dabei auf Erkenntnisse aus der Energiekrise infolge des Beginns des Ukraine-Krieges 2022. Nun sollten die europäischen Regierungen die „kostspieligen Fehler nicht wiederholen“. „Umfassende und unbefristete Unterstützungsmaßnahmen lassen sich nur schwer wieder rückgängig machen und sollten vermieden werden.“ Der IWF bemängelte zudem, dass derartige breit angelegte Maßnahmen den Anreiz für Menschen und Unternehmen unterdrücke, ihren Verbrauch zu senken und in Alternativen und mehr Effizienz zu investieren.
Den IWF-Angaben zufolge hätten europäische Regierungen damals durchschnittlich 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Energiehilfepakete ausgegeben. Die Bilanz: „Mehr als zwei Drittel davon waren nicht zielgerichtet.“ Eine Analyse der Organisation habe gezeigt, dass lediglich 0,9 Prozent des BIP erforderlich gewesen seien, um für die unteren 40 Prozent der Haushalte die gesamte Energiekostensteigerung vollständig zu kompensieren. Zwischen Juni und Ende August 2022 hatte etwa die Bundesregierung infolge des Ukraine-Krieges ebenfalls die Steuer auf Kraftstoffe gesenkt.
Die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD wollen angesichts des derzeitigen Engpasses die Steuern auf Dieselkraftstoff und Benzin zur Abfederung hoher Preise um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter begrenzt auf zwei Monate senken. Die reduzierten Steuersätze sollten vom 1. Mai bis 30. Juni gelten, heißt es in einem Entwurf. Derzeit befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf, der Bundesrat könnte den Tankrabatt dann endgültig am 24. April beschließen.
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Google und Gucci arbeiten an Smart Glasses der Luxusklasse
Smart Glasses könnten schon bald das Luxussegment erreichen. Der CEO von Kering Luca de Meo sagte in einem Gespräch mit Reuters, dass das Unternehmen im nächsten Jahr mit Google zusammen Smart Glasses der Marke Gucci auf den Markt bringen möchte.
Weiterlesen nach der Anzeige
Google hat für dieses Jahr erste Smartglasses angekündigt, mit den Brillenherstellern Warby Parker und Gentle Monster als Partner. Bereits bei der Vorstellung der Kooperationen vor einem Jahr fiel der Name Kering. Damals hieß es, dass Google auch mit Kering Eyewear, der Brillensparte des Luxuskonzerns zusammenarbeiten werde. Diese Partnerschaft scheint sich nun zu konkretisieren.
De Meo will mit dem Vorstoß in Smartglasses Kerings Brillen- und Schmucksparte ausbauen, die bislang nur einen kleinen Teil des Gesamtumsatzes ausmachen, sagt der CEO zu Reuters. Zum Konzern gehören Marken wie Saint Laurent, Bottega Veneta und Balenciaga. Gucci ist weiterhin der wichtigste Umsatztreiber, schwächelt jedoch seit einigen Jahren.
Smart Glasses rücken ins Luxussegment vor
Der Erfolg von Smartglasses begann 2023 mit der Einführung der Ray-Ban Meta-Brillen. 2025 erweiterten die Marktführer Meta und EssilorLuxottica ihr Portfolio um sportliche Modelle wie Oakley Meta HSTN und Oakley Meta Vanguard. Das Luxussegment könnte nun zum nächsten Ziel werden, nachdem die Partner bislang etwa zehn Millionen smarte Brillen verkauft haben.
EssilorLuxottica ist der größte Brillenhersteller der Welt, der neben eigenen Marken auch für Luxusunternehmen wie Prada, Chanel und Versace im Rahmen von Lizenzvereinbarungen Brillen entwirft, produziert und vertreibt. EssilorLuxottica unterhält weltweit rund 13.500 Brillengeschäfte.
heise online XR-Briefing abonnieren
Jeden zweiten Montag, liefern wir Ihnen die wichtigsten Entwicklungen der XR-Branche. Damit Sie alles im Blick behalten.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seit geraumer Zeit gibt es Gerüchte, dass Meta Smart Glasses der Marke Prada plant. Ein aktueller Bericht von Bloomberg behauptet, dass eine Einigung mit Prada noch in diesem Jahr erzielt werden könnte. Mit dem Vorstoß ins Luxussegment könnte EssilorLuxottica höhere Margen bei seinen Smartglasses erzielen. Ein Punkt, der offenbar für Spannungen zwischen den Partnern sorgt, da Meta angeblich auf möglichst niedrige Preise pocht, um möglichst schnell eine große Verbreitung zu erreichen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Damit deutet sich ein direkter Wettbewerb zwischen Metas Prada-Brille und Googles Gucci-Brille an. Neben Google und Meta arbeitet auch Apple an verschiedenen Designs eigener Smart Glasses, die schon dieses Jahr vorgestellt und 2027 in den Handel kommen könnten.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Ein „Wiesel“ lernt fliegen: Bundeswehr testet Luftlandefähigkeit mit Mini-Panzer
Die Luftlandetruppen des deutschen Heeres der Bundeswehr haben zusammen mit dem Amt für Heeresentwicklung und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) das leichte gepanzerte Kettenfahrzeug „Wiesel“ erfolgreich mit dem Lufttransportflugzeug Airbus A400M abgesetzt, wie aus einem Video des Heeres auf Instagram hervorgeht. Der Mini-Panzer, der mit verschiedenen Waffensystemen wie etwa einer 20-mm-MK20-Kanone und einem MG oder Panzerabwehrraketen ausgerüstet sein kann, schwebte dabei an drei Fallschirmen zu Boden. Die Bundeswehr will damit erproben, wie die Luftlandefähigkeiten des Militärs ausgebaut werden können, um gegebenenfalls Soldaten und dieses oder ähnliche gepanzerte Waffensysteme etwa hinter feindliche Linien bringen zu können.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Kann ein Wiesel fliegen?“, fragt das Heer auf Instagram zu dem Video des erfolgreichen Absetzens des „Wiesels“ und bejaht die Frage gleich selbst. Dabei ist der Vorgang nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das weniger als fünf Tonnen schwere „Wiesel“ muss dazu fest in einem Käfig als eine Art Landevorrichtung verzurrt sein, damit es sicher mit den drei notwendigen Fallschirmen verbunden werden kann und beim Aufsetzen durch den Aufprall möglichst nicht beschädigt wird. Dazu sind unter dem Käfig zusätzlich Airbags angebracht, die wiederverwendet werden können und den Aufprall mindern.

Der „Wiesel“ ist in einem Transportkäfig untergebracht. An der Unterseite sind die Airbags zu sehen.
(Bild: Deutsches Heer / Screenshot)
Abgeworfen wird der „Wiesel“ aus einem Airbus A400M, dem gängigen Lufttransportflugzeug der Bundeswehr. Bis zu vier „Wiesel“ passen in den Frachtraum des Flugzeugs. Wie viele in welcher Zeit abgesetzt werden können, ist aber unklar. Ausgeladen wird über eine im Flug zu öffnende Ladeklappe am Flugzeugheck. Zusätzlich können bis zu zwei der Kettenfahrzeuge mit einem Heeres-Helikopter des Typs Sikorsky CH-53 transportiert werden.
Gezielte Landungen
Eine gezielte Landung soll möglichst in einem Radius von 200 m um einen vorher definierten Landepunkt stattfinden, um gepanzerte Fahrzeuge schnell an taktisch ausgewählten Punkten zum Einsatz bringen zu können. Der Absetzpunkt in der Luft muss dazu vorab exakt berechnet werden. Beim Test wurde das „Wiesel“ noch allein abgesetzt. Im Einsatz werden solche Fahrzeuge von Fallschirmjägern begleitet, die das „Wiesel“ am Boden zum Einsatz bringen.
Der „Wiesel“ war ursprünglich in den 1970er-Jahren als leichtes gepanzertes Kettenfahrzeug von Porsche entwickelt worden und wurde in der ersten Version von einem Vierzylinder Turbodiesel mit 64 kW angetrieben. Bereits damals war das Ziel, das Fahrzeug in Flugzeugen oder Helikoptern zu transportieren und im Rahmen von Luftlandeunternehmen absetzen zu können. Die maximale Geschwindigkeit des Anfang der 1990er-Jahre in Dienst gestellten „Wiesels“ im Gelände beträgt 50 km/h, maximal sind mehr als 70 km/h auf der Straße möglich. Bewaffnet ist das Fahrzeug mit einer 20-mm-Kanone und als Sekundärbewaffnung mit einem MG. Zudem wurde eine Version mit einer Panzerabwehrlenkwaffe mit optischem Leitsystem und eine Aufklärungsversion nur mit einem MG bewaffnet gebaut. Die Besatzung besteht aus zwei bis drei Soldaten.
Anfang der 2000er-Jahre folgte dann der stärker gepanzerte „Wiesel 2“ mit einem 81-kW-Motor, an den Höchstgeschwindigkeiten änderte sich nichts. Dieses Fahrzeug wurde speziell für Führungs-, Sanitäts-, Pionieraufgaben sowie als bewegliche Befehlsstelle ausgerüstet. Auch die Bewaffnungen wurden ergänzt, etwa um eine Version mit Mörser. Gebaut wurden die Kettenfahrzeuge von Rheinmetall.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der „Wiesel 1“ in den Standardausführungen wird seit April 2025 schrittweise ausgemustert. Neuere Systeme bleiben weiterhin im Einsatz. Abgelöst wird der „Wiesel“ von dem schweren Waffenträger Infanterie (sWATrInf), einem Kettenfahrzeug mit MK30-Bordkanone und Panzerabwehrraketenwerfer auf Basis eines GTK-Boxer-Radpanzers.
(olb)
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 1 MonatCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenInterview: Massiver Anstieg der AU‑Fälle nicht durch die Telefon‑AU erklärbar
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenSmartphone‑Teleaufsätze im Praxistest: Was die Technik kann – und was nicht
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenIntel Nova Lake aus N2P-Fertigung: 8P+16E-Kerne samt 144 MB L3-Cache werden ~150 mm² groß
