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Datenschutz & Sicherheit

Crime-as-a-Service: Regierung warnt vor hochprofessionellen kriminellen Netzen


Die Zeiten, in denen organisierte Kriminalität (OK) als starr strukturierte Gruppierung agierte, gehört der Vergangenheit an. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zeichnet die Bundesregierung das Bild einer hochflexiblen, funktional organisierten kriminellen Ökonomie. Das Schlagwort lautet „Crime-as-a-Service“ (CaaS): Kriminelle Gruppen gehen dazu über, spezialisierte Dienste einzukaufen, um getrennte Teilprozesse ihrer Taten abzudecken.

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Anstatt alle Kompetenzen im eigenen Haus zu bündeln, agieren moderne Täterstrukturen laut der Auskunft konspirativ, international vernetzt. Sie nutzten modernste Technologien sowie Messenger-Dienste, um sich regelmäßig neue, profitable Handlungsfelder zu erschließen.

Im Bereich der Cyberkriminalität ist dieses Modell zum Standard geworden. Dem federführenden Innenministerium zufolge ist CaaS ein elementarer Bestandteil dieses Sektors. In der digitalen Underground Economy werde ein Großteil der für Cyberattacken benötigten Komponenten als Dienstleistung angeboten. Das senke Eintrittshürden: Auch technisch weniger versierte Akteure würden in die Lage versetzt, komplexe Angriffe durchzuführen.

Prominentes Beispiel ist „Ransomware-as-a-Service“. Dabei vermarkten spezialisierte Entwickler ihre Schadsoftware und stellen sie „Affiliates“ gegen Gebühr oder eine Beteiligung am erpressten Lösegeld zur Verfügung.

Ein Faktor für Planung, Koordination und Verschleierung dieser Aktivitäten ist der Einsatz digitaler Kommunikations- und Infrastruktursysteme. Die Exekutive betont, dass diese strukturellen Entwicklungen systematisch erfasst und analysiert werden müssten, um eine wirksame strategische Bekämpfung zu ermöglichen.

Die Auslagerung von Tatbeiträgen beschränkt sich nicht auf die digitale Welt. Die Regierung berichtet von einer Zunahme von „Violence-as-a-Service“. Dabei werden teils schwerste Auftragstaten wie Drohungen unter Verwendung von Explosivstoffen, physische Gewalt oder sogar Tötungsdelikte über digitale Plattformen koordiniert.

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Erschreckend sei vor allem die Rekrutierung, heißt es: Insbesondere Minderjährige und junge Erwachsene würden für diese Aufgaben angeworben. Schweden gilt als stark betroffen und hat ein vierstufiges Rekrutierungsmodell identifiziert, das vom Auftraggeber über Vermittler bis zum ausführenden Täter reicht.

Die Hintermänner nutzen gezielte Strategien zur Risikominimierung, um hochrangige Mitglieder der Netzwerke zu schützen und das Entdeckungsrisiko zu verringern. Zudem dient die Ansprache Jugendlicher der Kostenminimierung, da diese oft geringere Entlohnungen akzeptieren oder leichter manipuliert und ausgebeutet werden können. Zugleich ermöglichen die Kontaktnetzwerke dieser jungen Täter kriminellen Gruppen neue Zugänge zu Abnehmern etwa von Drogen und fördern die territoriale Verankerung. Die Trennung von Planung, Steuerung und operativer Durchführung erschwert die Zurechenbarkeit von Verantwortung.

Daneben umfasst das Portfolio krimineller Dienstleister Angebote in den Bereichen Geldwäsche, Fälschungskriminalität oder die Bereitstellung technischer Infrastruktur wie verschlüsselter Messenger. Zwar waschen laut einer Europol-Studie noch immer 96 Prozent der untersuchten Netzwerke ihre Erträge selbst. Doch der Zugriff auf spezialisierte externe Dienstleister wird beliebter. Diese Profis nehmen inkriminierte Vermögenswerte an und zahlen dafür „sauberes“ Geld an ihre Kunden aus.

Ferner verwenden OK-Mitglieder verstärkt gefälschte oder gestohlene Identitätsdokumente, um unentdeckt zu bleiben und ihre Aktivitäten über lange Zeiträume fortzusetzen. Auch dafür werden teils externe Angebote genutzt, sofern die Gruppen diese Leistungen nicht selbst erbringen können. Das korrespondiert mit einem steigenden Gewaltpotenzial, was Konflikte zwischen rivalisierenden Gruppen vermehrt in den öffentlichen Raum trägt. Das Innenressort sieht in dieser schleichenden Unterwanderung von Staat und Gesellschaft durch OK-Strukturen ein erhebliches Gefahrenpotenzial.

Die Antwort der Sicherheitsbehörden besteht aus mehr internationaler Zusammenarbeit. Ziel bleibt die Zerschlagung krimineller Strukturen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Gruppierungen in finanzieller Hinsicht nachhaltig getroffen werden. Der Missbrauch staatlicher und gewerblicher Strukturen wird der Strategie nach durch enge Kooperation verschiedener Institutionen verhindert. Die Regierung unterstreicht, dass eine Kombination repressiver und präventiver Ansätze nötig sei.

Auf europäischer Ebene koordiniert den Kampf die European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats (Empact). Im laufenden Zyklus bis 2029 liegt ein Schwerpunkt auf der Identifizierung und Zerschlagung der bedrohlichsten kriminellen Netzwerke sowie von Personen in Schlüsselfunktionen. Deutschland integriert Erkenntnisse aus dieser Einschätzung in die strategische Bewertung der OK, um dem Phänomen der Gewaltdelegation und neuen digitalen Geschäftsmodellen begegnen zu können. Empact soll so helfen, einschlägige Netzwerke dauerhaft zu brechen.

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(nie)



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Datenschutz & Sicherheit

Unsichere Billigimporte: EU-Kommission überzieht Temu mit einer satten Strafe


Billige Schnäppchen haben meist einen Preis, der nicht auf dem Etikett steht. Giftige Schwer­metalle in Ohrringen, unsicheres Kinderspielzeug oder überhitzende Ladegeräte: Verbraucherschutzorganisationen warnen seit Langem wiederholt vor Online-Ramschläden wie der aus China stammenden Handelsplattform Temu.

Nun untermauert die EU-Kommission die Warnungen mit Konsequenzen. In einer eigenen Untersuchung hat die Brüsseler Behörde festgestellt, dass Kund:innen in der EU einem hohen Risiko ausgesetzt sind, auf der Temu-Plattform unwissentlich illegale Produkte zu erwerben. Damit habe Temu gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen, gab die EU-Kommission heute bekannt. Als Folge muss Temu eine Geldbuße in der Höhe von 200 Millionen Euro bezahlen. Zudem muss der Anbieter der Kommission bis Ende August einen Plan vorlegen, wie er die illegalen Praktiken künftig abstellen wird.

Strenge Auflagen für sehr große Anbieter

Temu gilt als sehr großer Online-Dienst nach dem DSA. Für derart eingestufte Anbieter, darunter auch soziale Medien wie Snapchat oder Porno-Dienste wie XVideos, gelten schärfere gesetzliche Bestimmungen als für kleinere Dienste. Sie müssen etwa regelmäßig das Risiko ihrer Angebote bewerten und gegebenenfalls gegensteuern. Kommen sie den Auflagen nicht nach, drohen ihnen empfindliche Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Seit dem Start im Frühjahr 2023 ist das Europa-Geschäft von Temu rasant gewachsen. Bei der Einstufung als sehr großer Online-Dienst vor zwei Jahren konnte der Anbieter monatlich rund 75 Millionen aktive Nutzer:innen in der EU verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2025 waren laut eigenen Angaben bereits durchschnittlich knapp 116 Millionen Kund:innen monatlich aktiv. Schätzungen zufolge hat der chinesische Anbieter im Jahr zuvor allein in Deutschland rund 3,4 Milliarden Euro umgesetzt. Auf dem Radar der Kommission dürfte das Unternehmen von Beginn an gewesen sein, die aktuelle Untersuchung hat sie bereits im Herbst 2024 eingeleitet.

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Tatsächlich hatte Temu im Jahr 2024 eine Risikobewertung vorgenommen. Dabei habe der Anbieter jedoch keine spezifischen Einzelheiten zu seinem eigenen Marktplatz untersucht, sondern sich auf allgemeine Informationen der Branche verlassen, so die EU-Kommission.

Verdeckte Testkäufe

Bei eigenen verdeckten Streifzügen durch den Online-Laden sei die Kommission etwa über einen „sehr hohen Anteil“ an Ladegeräten gestolpert, die grundlegende Sicherheitstests nicht überstanden hätten. Auch bei Spielzeug bestehe eine hohe Gefahr, dass diese Produkte unter anderem Schwellenwerte für toxische Chemikalien überschreiten und Kinder schädigen würden. Zudem habe Temu nicht ausreichend untersucht, ob seine Empfehlungssysteme womöglich zur Verbreitung illegaler Produkte beitragen würden, moniert die Kommission.

Anders als andere Tech-Konzerne reagierte Temu zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung aus Brüssel. Der Anbieter habe während des gesamten Prozesses „konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet“ und werde dies auch weiterhin tun, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit. Den Beschluss der EU-Kommission nehme man zur Kenntnis, werde ihn „sorgfältig prüfen und alle verfügbaren Optionen in Betracht ziehen“, so der Sprecher.

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In einer später nachgereichten Stellungnahme stellt Temu jedoch klar, mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden zu sein und die Geldbuße für unangemessen zu halten. „Die Entscheidung bezieht sich auf unsere erste DSA-Bewertung im Jahr 2024 und spiegelt nicht den aktuellen Stand unserer Systeme wider.“ Seitdem habe man „weitere Schritte unternommen, um die Risikobewertung, die Plattform-Governance sowie den Schutz von Nutzer:innen zu stärken“, sagt der Sprecher.

DSA beginnt zu wirken

Temu ist der zweite sehr große Online-Dienst, dem offiziell eine Verletzung des seit 2022 geltenden Digitalgesetzes vorgeworfen wird. Im Winter hat die Kommission das soziale Netzwerk X des US-Milliardärs Elon Musk zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt. X habe gegen DSA-Auflagen zur Transparenz verstoßen, kein funktionales Archiv für Werbeanzeigen geschaffen sowie Forschenden keinen DSA-konformen Datenzugang gewährt, stellte die Kommission fest.

Eine Untersuchung des ebenfalls aus China stammenden Temu-Konkurrenten Shein läuft seit vergangenem Februar. Der auf sogenannte Fast-Fashion spezialisierte Online-Marktplatz steht im Verdacht, massenweise illegale Waren zu verkaufen, darunter genehmigungspflichtige Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen. Zudem sei der Dienst womöglich so gestaltet, um Nutzer:innen süchtig zu machen, vermutet die Kommission. Ob sich die Untersuchung ebenfalls über Jahre hinweg ziehen wird, bleibt offen: Die Kommission werde sie „vorrangig behandeln“, teilte sie damals mit.

Neben potenziellen Geldbußen kommt auf Billigimporteure ein strikteres Zollsystem zu. Bislang ließen sich Pakete im Warenwert von unter 150 Euro zollfrei nach Europa verschicken. Zunächst sollen sie ab Juli mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt werden. In einem weiteren Schritt sollen schließlich alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.



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Datenschutz & Sicherheit

Warnung vor gefälschten FIFA-Webseiten vor der Fußball-WM 2026


Das FBI warnt vor gefälschten FIFA-Webseiten, die Cyberkriminelle aufsetzen, um damit etwa an Daten oder Geld von potenziellen Opfern zu gelangen. IT-Sicherheitsunternehmen haben etwa die Kampagne der kriminellen Gruppe „Ghost Stadium“ analysiert.

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Die US-amerikanische Bundesbehörde [Link auf https://www.ic3.gov/PSA/2026/PSA260527]FBI verbreitet eine öffentliche Bekanntmachung zu betrügerischen, gefälschten FIFA-Webseiten. Die imitieren die legitime Webseite mitsamt des Brandings, Produktangeboten und weiterem. Sie dienen den bösartigen Akteuren dazu, persönliche Daten zu stehlen oder Finanzbetrug zu begehen.

Die Strafverfolger des FBI haben dabei beobachtet, dass die Täter persönliche Informationen sammeln, gefälschte Tickets und Merchandise verkaufen und möglicherweise noch weitere Straftaten begehen. Mit den persönlichen Daten können die Angreifer neue Konten im Namen der Opfer anlegen und diese letztlich betrügen, schreibt das FBI. Die falschen Webseiten imitieren auch die legitime URL, indem sie Typosquatting-Domains verwenden, etwa „fiffa[.]com“. Sie setzen aber auch thematisch passende Domains wie „jobs-fifa[.]com“.

Das FBI listet bereits zig bekannte betrügerische Domains auf, zu viele, um sie hier abzubilden. Die Ermittler betonen, dass es weitere geben wird und Interessierte daher wachsam bleiben sollen.

Die IT-Forscher von Group-IB haben zudem noch viel mehr betrügerische Webseiten entdeckt. Laut deren Erkenntnissen gibt es bereits mehr als 4300 betrügerische Domains seit August 2025, die die FIFA-Seite fälschen. Die Drahtzieher hinter einer solchen Kampagne nennen die Analysten „Ghost Stadium“. Sie sprechen der Group-IB-Analyse zufolge chinesisch und handeln aus finanziellen Motiven. Sie haben eine pixelgenaue Kopie der FIFA-Webseite erstellt, auch mit einer Single-Sign-on-Authentifizierung, die zudem elf Sprachen unterstützt.

Mehr als 300 Domains laufen mit der betrügerischen Infrastruktur im Hintergrund. Sie greifen das Ping-Identity-SSO-System der FIFA an, um Zugangsdaten abzugreifen. 140 weitere Domains gelten als verdächtig und 3800 sind noch geparkt und warten nur auf ihre Aktivierung. Insgesamt 2513 FIFA-Kontenzugangsdaten für die Domains fifa.com und fifa.org haben die IT-Forscher bereits im Darknet gefunden. Insgesamt hat Group-IB vier unabhängige Betrügerbanden ausgemacht und eine Phishing-as-a-Service-Lieferkette, die vorgefertigte „Betrugsbaukästen“ verkauft und auch automatisierte Ticket-kaufende Bots betreibt. Werbung für die Betrugsseiten läuft etwa über Facebook. Die verlinkte Analyse beleuchtet die betrügerischen Seiten und Hintergründe tiefgehend.

Als Sicherheitshinweise gibt das FBI die bekannten Tipps, etwa die FIFA-Webseite durch manuelle Eingabe der korrekten Adresse in die Adresszeile des Webbrowsers oder aus den Lesezeichen heraus zu besuchen. Bei der Nutzung von Suchmaschinen sollten die Treffer mit der Markierung „Sponsored“ gemieden werden, da die Betrüger oft Werbung für die falschen Domains schalten. Subdomains sollten nur von der offiziellen FIFA-Webseite aus angesteuert werden, nicht über Webseiten von Dritten.

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Nach einer Vereinbarung zwischen FIFA und YouTube wird die Videoplattform offizieller Partner und zur bevorzugten Plattform der anstehenden Fußball-Weltmeisterschaft. Die c’t hat zudem einige Tipps für das heimische Public Viewing des Turniers zusammengestellt.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

UK-Visa-Portal: Großes Datenleck bei falscher ETA-Antragsseite


Für die Einreise nach Großbritannien ist seit dem vergangenen Frühling oftmals eine Einreisegenehmigung namens „ETA“ (Electronic Travel Authorisation) nötig. Neben der offiziellen Webseite gov.uk/eta sind inzwischen zahlreiche Glücksritter mit eigenen Antragsseiten und deutlich überzogenen Preisen online gegangen. Eine dieser Seiten hat nun hunderttausende Dokumente von Antragstellern offen im Netz gelagert.

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Darüber berichtet TechCrunch. Demnach seien mindestens 100.000 Dokumente in einem Amazon-Cloudspeicher (Bucket) zugreifbar gewesen, von Antragstellern, die etwa ihren Ausweis und Selfies im Rahmen des Antragsstellungsprozesses hochgeladen haben. Der Name der betroffenen Webseite lautet demnach „UK Visa Portal“. In der Nacht zum Mittwoch wurden die Daten abgesichert, jetzt sind sie nicht mehr einfach zugreifbar.

Das Amazon-Bucket hatte hochgeladene Daten nicht direkt aufgelistet, die Daten waren nur zugreifbar, wenn die Adresse bekannt war. Die hat jedoch das Backend hinter der „UK Visa Portal“-Webseite offenbar preisgegeben, sodass ein Zugriff möglich war. Die Seite ist dem Bericht zufolge auch unter „UK Visit“ und „ETA-Pass“ erreichbar. Eine Stichprobe von TechCrunch bestätigte die Echtheit der Daten, das Medium hat einige betroffene Individuen kontaktiert.

Mit den Ausweiskopien können Angreifer etwa Identitätsdiebstahl begehen. Die weiteren Daten erleichtern zudem echter wirkendes Phishing. Wer diese Webseiten zum Einreichen des ETA-Antrags genutzt hat, sollte daher künftig besondere Vorsicht walten lassen.

Diese Webseiten waren bereits Grund zur Warnung, etwa durch das LKA Niedersachsen oder Verbraucherzentralen. Diese Webseiten sind im Regelfall mindestens überteuert und verlangen ein Vielfaches der eigentlichen Gebühren. Das LKA warnte auch vor betrügerischen Webseiten.


(dmk)



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