Datenschutz & Sicherheit
Deepfakes, Doxing, Stalking: Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am heutigen Freitag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Betroffene digitaler Gewalt besser schützen soll. Digitale Gewalt sei ein „Massenphänomen“, sagte Hubig bei der Vorstellung der Pläne. „Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphone-Kameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen.“ Millionen von Menschen seien betroffen, „besonders häufig Frauen“.
Der Referentenentwurf ist zu einem der meist beachteten Projekte des Ministeriums geworden, nachdem der Spiegel vor zwei Wochen erstmals die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen öffentlich gemacht hatte. Über seinen Anwalt geht er gegen die Berichterstattung vor; es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt.
Hubig hatte den Fall zum Anlass genommen, auf den bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen, fast fertigen Gesetzentwurf hinzuweisen und angekündigt, ihn bald vorzustellen. Nun ist es soweit.
Zu „digitaler Gewalt“ zählt das Ministerium laut Entwurf ein breites Spektrum an Taten, unter anderem „Hate Speech“, also Beiträge, die andere bedrohen, abwerten oder zu Straftaten aufrufen. Ebenso zählt dazu das unerlaubte Veröffentlichen von Daten wie Adresse oder Telefonnummer („Doxing“), das unerwünschte Versenden pornografischer Bilder („Dickpics“), der gezielte Kontakt zu Kindern mit sexueller Absicht („Cybergrooming“), außerdem bildbasierte Gewalt, Cybermobbing, Cyberstalking und Identitätsmissbrauch, etwa wenn Fake-Profile einer anderen Person erstellt werden.
Heimliches Filmen und sexualisierte Deepfakes
Der Entwurf basiert auf zwei Säulen. Die erste ist eine strafrechtliche Säule, die wir bereits Ende März veröffentlicht und analysiert haben. Darin vorgesehen sind drei neue Straftatbestände.
- Geplant ist demnach eine Überarbeitung des geltenden § 184k Strafgesetzbuch (StGB), der die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen regelt. Er soll künftig nicht nur das sogenannte Upskirting umfassen, sondern auch weitere Phänomene bildbasierter Gewalt, etwa das nicht-einvernehmliche Filmen in öffentlichen Saunen oder Umkleiden oder sexualisierte Deepfakes. Auch das Filmen bekleideter Körperteile wie Genitalien, Gesäß oder weiblicher Brust “in sexuell bestimmter Weise” soll verfolgt werden können. Strafmaß: bis zu zwei Jahre Haft.
- Mit einem neuen Paragrafen zur „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB) soll zudem das Erstellen und Verbreiten solcher Deepfakes unter Strafe gestellt werden, die “geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden”.
- Eine weitere neue Vorschrift soll außerdem das unbefugte digitale Tracken und Ausspionieren einer anderen Person unter Strafe stellen. Solches Verhalten war bislang schon im Rahmen von Nachstellung strafbar.
Auskunft zu anonymen Accounts
Neu und bislang unbekannt ist dagegen die zivilrechtliche Säule des Entwurfs. Die neuen Regeln sollen es für Betroffene von etwa beleidigenden und herabsetzenden Postings einfacher machen, selbst vor Gericht dagegen vorzugehen.
Betroffene sollen von Plattformen und Internetzugangsanbietern leichter als bisher Auskunft über die Identität einer Person hinter einem anonymen oder pseudonymen Account bekommen. Dazu sollen Anbieter künftig – sofern vorhanden – den Klarnamen und die Adresse herausgeben, wenn ein Gericht dies anordnet. Beides wird gebraucht, damit Betroffene etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen können.
Betroffene sollen eine solche Auskunft vor dem Landgericht beantragen können. Dazu müssen sie glaubhaft machen, dass eine unbekannte Person eine Rechtsverletzung begangen hat, und sie gegen diese Person zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wollen. „Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten“, schreibt das Ministerium dazu.
Neu ist außerdem, dass sich Betroffene in einem Verfahren „durch zivilgesellschaftliche Organisationen als Bevollmächtigte vertreten lassen“ können, sofern das unentgeltlich – also kostenlos – geschieht. Auch das soll die Schwellen für Betroffene senken: Hilfsorganisationen könnten dann zumindest manchen Betroffenen die Kosten und Strapazen eines Gerichtsverfahrens abnehmen.
„Vorsorglich gespeicherte IP-Adressen“
Der Entwurf soll auch die Vorratsdatenspeicherung zurückbringen. Das ist ein umstrittenes Verfahren zur Massenüberwachung im Netz, das in Deutschland seit 2017 ausgesetzt ist. Im Zuge des Auskunftsanspruchs für Betroffene richtet das Gesetz den Blick zu Plattformen und Zugangsanbieter wie Vodafone oder die Telekom. Sie sollen künftig durch eine beweissichernde Anordnung dazu verpflichtet werden können, “bereits bei ihnen vorhandene Daten” über mutmaßliche Rechtsverletzer*innen zu sichern. Dazu sollen sie auch „vorsorglich gespeicherte IP-Adressen” verwenden. Der aktuell diskutierte Entwurf für die Vorratsspeicherung sieht vor, dass IP-Adressen für voraussichtlich drei Monate gespeichert werden sollen.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland erstmals 2007 eingeführt, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch wieder aufgehoben, weil sie gegen Grundrechte verstieß. Eine neue Regelung von 2015 wurde später durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs faktisch gestoppt, weil eine anlasslose, flächendeckende Speicherung von Kommunikationsdaten gegen EU-Recht verstößt.
Auf die Frage, wie sich das Vorhaben für eine erneute Speicherung von IP-Adressen mit dem EU-Recht vereinbaren lasse, sagte Hubig, es gehe bei dem Entwurf, der kommende Woche im Kabinett vorgelegt werden soll, nicht um eine Vorratsdatenspeicherung, sondern lediglich darum, IP-Adressen und Portnummern für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Das sei in dieser reduzierten Form rechtskonform. Große Netzbetreiber und Verbände kamen in ihren Stellungnahmen zu anderen Einschätzungen.
In besonders schweren Fällen sollen Landgerichte darüber hinaus auch zeitweilige Account-Sperren verhängen können. So solle verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
Kritik an hohen Kosten und massenhafter Datenspeicherung
Die Organisation HateAid, die Betroffene von digitaler Gewalt berät, begrüßt die geplanten Reformen im Zivilrecht und auch, dass Plattformen und Zugangsanbieter nun IP-Adressen herausgeben sollen. Zugleich weist die Organisation darauf hin, dass die Auskunftsverfahren für die Betroffenen mit hohen Kosten verbunden seien. Sie müssten nicht nur ihre eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Rechtsvertretung der Plattformen selbst zahlen.
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Der Entwurf sieht hierfür eine Ausnahmeregelung vor, von der Gerichte nach Erfahrung der Organisation jedoch in der Regel keinen Gebrauch machten. HateAid hatte gefordert, Gerichtskosten pauschal zu regeln.
Sieben Köpfe gegen digitale Gewalt
Benjamin Lück, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, kommt zu einem kritischeren Urteil. Gut sei, dass das Ministerium mit Account-Sperren einen wirkungsvollen Mechanismus für Betroffene vorsehe.
Die in der Begründung des Entwurfs versteckte Verknüpfung der Auskunftsansprüche mit der geplanten IP-Vorratsdatenspeicherung lehnen wir dagegen ab. Solche anlasslosen, massenhaften Datenspeicherungen halten wir grundsätzlich für das falsche Mittel.
Im Vorfeld hatten sich bereits mehrere Fachleute für digitale Gewalt gegen Überwachungsmaßnahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt ausgesprochen, darunter auch die Vorratsdatenspeicherung.
Bereits unter der Ampel angekündigt
Mit der Vorstellung des Entwurfs liefert Hubig nun etwas, das bereits ihr Vorgänger Marco Buschmann (FDP) zur Zeit der Ampel-Regierung vor fünf Jahren angekündigt hatte. Seine Pläne zum Schutz vor digitaler Gewalt umfassten allerdings nur das Zivilrecht und versandeten zum Ende der letzten Legislaturperiode.
Hubig betont nun, sie habe ein “Gesamtkonzept” vorlegen wollen, das sowohl das Zivilrecht als auch die Verschärfungen im Strafrecht umfasst.
Der Entwurf wird nun an Verbände und Bundesländer geschickt, die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Er muss noch im Kabinett abgestimmt werden und erreicht danach erst den Bundestag und Bundesrat.
Datenschutz & Sicherheit
Peinliche Lücke: Hacker bringen Meta-KI dazu, fremde Instagram-Accounts herauszugeben
Einfacher geht’s kaum: Hacker:innen haben den KI-gestützten Support-Chatbot von Meta genutzt, um sich Zugang zu Profilen auf der Plattform Instagram zu verschaffen, berichtet das Online-Medium 404. Betroffen von dem Angriff waren unter anderem das White-House-Profil von Barack Obama und ein Account eines ranghohen Offiziers der US Space Force. Auch ganz normale Nutzer:innen waren von Account-Übernahmen betroffen.
Meta hat die Sicherheitslücke mittlerweile bestätigt und nach eigenen Angaben behoben. Es ist nicht bekannt, wie viele Accounts mit dieser Methode übernommen wurden.
In einem Video, das in sozialen Medien kursierte, wird klar, wie simpel der Angriff funktionierte. Der Angreifer täuschte mit einem VPN vor, aus der Region des Ziel-Accounts zu stammen und nutzte dann die „Passwort vergessen“-Funktion. Danach gab er dem Meta-Chatbot eine neue Mailadresse für den fremden Account und forderte den Bot auf, mit dieser zu kommunizieren. An diese Adresse schickte Meta dann fahrlässigerweise einen Verifikationscode, mit dem der Angreifer den anvisierten Instagram-Account übernehmen konnte.
Zu keinem Zeitpunkt musste der Angreifer Zugriff auf die echte Mailadresse des Accounts haben. Die Nutzung der originalen Mailadresse soll grundlegend vor Accountübernahmen schützen, da sich Angreifer in der Regel Zugriff auf diese Adressen verschaffen müssen. Hilfreich gegen Account-Übernahmen ist auch die Aktivierung einer weiter gehenden 2‑Faktor-Authentifizierung.
Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass so genannte Künstliche Intelligenz nicht nur Sicherheitslücken entdecken, sondern selbst grobe Sicherheitslücken eröffnen kann. Meta hatte den „KI Support Assistenten“ weltweit am Anfang dieses Jahres für Facebook und Instagram eingeführt.
Datenschutz & Sicherheit
Juni-Patchday bei Samsung: Zahlreiche Sicherheitslücken gestopft
Samsung hat sein Security-Bulletin für Juni 2026 veröffentlicht. Demzufolge verteilt der Hersteller in diesem Monat wichtige Sicherheitspatches für zahlreiche Galaxy-Smartphones. Die Aktualisierung dürfte nach und nach für alle Modelle bereitgestellt werden, die noch seitens des Herstellers unterstützt werden. Fünf der gestopften Sicherheitslücken stuft Samsung als „kritisch“ und 28 als „hoch“ ein.
Weiterlesen nach der Anzeige
Wie der Konzern auf seiner Webseite zu Sicherheitsupdates schreibt, stammen viele der Patches von Google, die im Security-Bulletin für Juni 2026 aufgelistet sind. Andere Patches betreffen nur Samsung-Geräte. Die Sicherheitslücken im Framework, Kernel und System gefährden Smartphones und Tablets mit Android 14, 15, 16 und 16 QPR2 – letztere Android-Version liefert Samsung seit Mai mit One UI 8.5 für viele Geräte aus.
Kritische Lücken
Durch die kritische Bluetooth-LE-Lücke (CVE-2026-0097) erhalten Angreifer etwa die Möglichkeit, lokale Rechte auszuweiten, ohne dass zusätzliche Ausführungsrechte erforderlich sind. Für die Ausnutzung ist keine Benutzerinteraktion erforderlich, heißt es.
Durch eine weitere adressierte Lücke (CVE-2026-21352) war unter anderem ein Schreibzugriff außerhalb des zulässigen Bereichs möglich, der zur Ausführung von beliebigem Code führen könnte. Die Ausnutzung dieser Schwachstelle erfordert jedoch eine Benutzerinteraktion, bei der das Opfer eine schädliche Datei öffnen muss.
Der Juni-Patch versorgt kompatible Galaxy-Modelle mit insgesamt 44 Fehlerbehebungen, während Modelle mit Exynos-Prozessoren einen zusätzlichen Patch von Samsung Semiconductor erhalten. Neben den seitens Google und Samsung Semiconductor ausgelieferten Patches stellt Samsung Mobile 11 bereit.
Lesen Sie auch
Die Updates sollten im Laufe der kommenden Tage auf vielen Galaxy-Geräten angeboten werden. Samsung erklärt ferner, dass die Verfügbarkeit von Sicherheitspatches je nach Region und Modell variieren könne. Updates im monatlichen Rhythmus erhalten bei Samsung zudem nur „wichtige Flaggschiff-Modelle“, während weitere Galaxy-Geräte nur quartalsweise versorgt werden – hierfür bietet Samsung auch eine Übersicht an.
Weiterlesen nach der Anzeige
(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Florida verklagt ChatGPT-Entwickler OpenAI | heise online
Der US-Bundesstaat Florida wirft der KI-Firma OpenAI in einer Klage vor, die Nutzer ihrer Software ChatGPT zu gefährden. Der Chatbot sei eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, heißt es in der von Floridas Generalstaatsanwalt James Uthmeier eingereichten Klageschrift. Darin wird auf Fälle verwiesen, in denen ChatGPT eine tödliche Medikamentenkombination empfohlen und einen für tödliche Schüsse auf einem Universitätsgelände verantwortlichen Schützen vor dessen Tat beraten haben soll. Insbesondere für Teenager sei der Chatbot problematisch, kritisierte Uthmeier. Dessen Klage richtet sich auch gegen OpenAI-Chef Sam Altman persönlich.
Weiterlesen nach der Anzeige
Ermittlungen nach Anschlag
OpenAI verwies in einer Reaktion auf Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer. Dazu gehörten Mechanismen zur Alterserkennung sowie Überwachungsmöglichkeiten für Eltern. Die Maßnahmen führte OpenAI zum Teil erst nach Todesfällen und öffentlicher Kritik ein.
ChatGPT ist der Chatbot, der den aktuellen Hype um Künstliche Intelligenz auslöste und kommt inzwischen laut OpenAI auf 900 Millionen Nutzer pro Woche. Er ist das wichtigste Produkt der Firma.
Florida hatte bereits im April Ermittlungen zur Rolle von ChatGPT beim Schusswaffen-Angriff an der Florida State University im April 2025 aufgenommen. Der Schütze habe vor der Tat Ratschläge von dem KI-Chatbot eingeholt, sagte Uthmeier damals. Demnach bekam er nicht nur Empfehlungen, welche Waffe er verwenden solle und welche Munition zu welchen Waffen passe, sondern auch zu der Frage, wo und zu welcher Zeit dort die meisten Menschen anzutreffen sein würden. OpenAI beharrt darauf, dass ChatGPT nicht für die Tat verantwortlich sei, bei der zwei Menschen getötet und sechs weitere verletzt wurden.
(mho)
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenBlade‑Battery 2.0 und Flash-Charger: BYD beschleunigt Laden weiter
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Der beste Luftgütesensor im Test – CO₂, Schadstoffe & Schimmel im Blick
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenMähroboter ohne Begrenzungsdraht für Gärten mit bis zu 300 m²
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateniPhone Fold Leak: Apple spart sich wohl iPad‑Multitasking
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
JBL Bar 1300MK2 im Test: Soundbar mit Dolby Atmos, starkem Bass und Akku‑Rears
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenPetra‑AI: KI soll Frauen in der Perimenopause unterstützen
-
Social Mediavor 2 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
