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Datenschutz & Sicherheit

Düsseldorfer Stadtrat will anonyme digitale Abstimmungen


Das IT-Unternehmen OpenSlides unterstützt Parteien, Gewerkschaften und Vereine bei der Organisation von Rednerlisten und Abstimmungen. Die Produkte von OpenSlides werden bei Bundesparteitagen genutzt und auch bei zahlreichen kleineren Veranstaltungen. Nun will erstmals ein deutsches Parlament ein Digitales Wahlsystem des Herstellers einsetzen.

Der Düsseldorfer Stadtrat will heute seine Geschäftsordnung so ändern, dass künftig Abstimmungen digital durchgeführt werden können. Auch geheime Abstimmungen sollen über einen Internet-Dienst möglich sein. Laut einem Rechtsgutachtens sei das rechtskonform. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) hat auf eine netzpolitik.org-Anfrage nicht reagiert.

Immer wieder gibt es Menschen und Gruppen, die demokratische Prozesse digitalisieren wollen. In zahlreichen Nationen werden bereits Wahlen digital durchgeführt. Doch die Praxis stößt auf massive Kritik. Laut Chaos Computer Club beispielsweise sind geheime, digitale Wahlen problematisch, weil ihre Integrität vom ordentlichen Funktionieren und der Manipulationssicherheit der Technologie abhängt. Diese elementaren Kriterien können von Wähler*innen, Wahlhelfenden und Wahlvorständen nicht überprüft werden.

Wahlen müssen öffentlich überprüfbar sein

In Deutschland wurden Wahlcomputer seit 1999 eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht stoppte 2009 ihre Verwendung. „Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind“, erklärte es dazu. Diese Überprüfung dürfe keine besonderen Kenntnisse benötigen.

Es gibt Ideen dazu, wie geheime, digitale Wahlen nachprüfbar ablaufen könnten. Doch diese beinhalten eine pseudonyme Identifikation der einzelnen Stimme. „Das wäre wie ein individuell gekennzeichneter Wahlschein“, sagt Emanuel Schütze, einer der Gründer von OpenSlides. Er sieht in solchen Ideen eine Gefahr für die Anonymität einer Wahl, da derartige Pseudonyme mit Klarnamen in Verbindung gebracht werden und eine freie Wahl verunmöglichen könnten. Ein Aufbrechen des Wahlgeheimnisses sei nicht akzeptabel.

Das Dilemma: Ohne solche Pseudonyme könne die Überprüfbarkeit nicht sichergestellt werden. Für Schütze bleibt nur ein Ausweg: „Wir müssen auf das System vertrauen“, sagt er. Im analogen System müsse man schließlich auch vertrauen, dass der Wahlschein nicht getauscht wird.

Sein Unternehmen sichere den Kunden vertraglich zu, dass es keine Daten manipuliere und auch nicht registriere, wer wofür stimmt. Es sei auch vertraglich ausgeschlossen, dass die Kunden Zugriff auf die Wahldaten bekommen. Protokolliert würde nur, wer seine Stimme abgegeben hat und wie viele Stimmen welche Option erhalten habe. Nicht: wer wofür stimmt.

Um die Manipulationssicherheit zu erhöhen, arbeite man an der Umsetzung eines kryptografischen Konzepts, das auch Kontrollstimmen beinhaltet, anhand derer man sehen kann, ob alle Stimmen sauber erfasst wurden.

Entweder anonym oder fälschungssicher

Folgt man der Argumentation des Online-Wahl-Herstellers, kann in anonymen digitalen Wahlen immer nur eins garantiert werden: Anonymität oder Fälschungssicherheit. OpenSlides setzt dabei vorrangig auf Anonymität. Eine Wahlfälschung beispielsweise könnte demnach nicht anhand einer Neuauszählung der Stimmen nachgewiesen werden. Das ist problematisch, denn wie alle informationstechnischen Systeme, die am Internet hängen, ist auch das von OpenSlides angreifbar.

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Selbst wenn man Administratoren und Servern von OpenSlides vertraut, bleibt eine Unsicherheit. Die digitalen Endgeräte, an denen die Abstimmungen vollzogen werden, sind ebenfalls ein Einfallstor für mögliche Angreifer. Oft werden zur Nutzung von OpenSlides private Geräte verwendet. Wer sich Zugriff auf ein solches Gerät verschafft, kann die Stimmabgabe registrieren und sogar manipulieren.

Schütze sieht die Sicherheitsprobleme durchaus. Er sagt, sein Unternehmen veranstalte absichtlich keine politischen Wahlen, bei denen es um die Zusammensetzung von Parlamenten geht. „Wir haben nicht vor, eine Landtagswahl oder Bundestagswahl zu unterstützen. Dafür ist aktuell keine Software bereit“, sagt er.

„Eine unbemerkte Manipulation wäre fatal“

Dabei sind geheime Abstimmungen innerhalb von Parlamenten ja ebenso sensibel wie die zu deren Aufstellung. Chris Demmer, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Düsseldorfer Stadtrat sagt: „Die geheimen Abstimmungen sind mitunter die bedeutendsten. Da wählen wir zum Beispiel Politikerinnen und Politiker in die Aufsichtsräte unserer kommunalen Unternehmen. Schon eine Stimme mehr oder weniger ist dann sehr entscheidend. Eine unbemerkte Manipulation wäre fatal!“

Demmer wehrt sich dagegen, im politischen Prozess einer Software vertrauen zu müssen. „Anonyme digitale Abstimmungen sind in besonderem Maße der Gefahr von Manipulation unterworfen, weil jedes elektronische System angreifbar ist und es keine Möglichkeit gibt, die Ergebnisse unabhängig zu verifizieren“, sagt er.

Die Linksfraktion fordert: „Bei geheimen Abstimmungen sollte Düsseldorf aus Gründen der Sicherheit weiterhin auf Stift, Stimmzettel und Wahlurne setzen“. Demmer fügt hinzu: „Bei der Abstimmung mit Urne ist das Verfahren transparent. Im Zweifel öffnen wir den Deckel und zählen nach.“



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, als Tausende gegen digitale Gewalt auf die Straße gingen


Liebe Leser*innen,

diese Woche habe ich mich vor allem mit digitaler Gewalt beschäftigt. Seit ungefähr sieben Jahren recherchiere ich dazu. Noch nie war das öffentliche Interesse daran so überwältigend. In mehreren deutschen Städten sind Tausende Menschen auf die Straßen gegangen. Die Protestwelle breitet sich immer noch weiter aus.

Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Spiegel-Bericht über die Erfahrungen von (nicht nur digitaler) sexualisierter Gewalt der Schauspielerin Collien Fernandes. Der Artikel kann einen umhauen. Dennoch glaube ich, allein durch den Spiegel-Bericht lassen sich die heftigen Reaktionen in Politik und Medien, Zivilgesellschaft und Promi-Welt nicht erklären.

Ein weiterer, wichtiger Faktor dürfte eine über sehr lange Zeit aufgestaute Wut sein. Weil Übergriffe – vor allem von Männern gegenüber Frauen – in der digitalen und physischen Welt wie selbstverständlich immer weiter gehen. Weil nach wie vor viele Frauen praktisch täglich verschiedene Ausdrucksformen der Gewalt erleben müssen wie tausende Nadelstiche.

Dagegen unternehmen ließe sich eine Menge. Im Februar habe ich mich mit Kolleginnen unter Fachleuten umgehört, was Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten brauchen. Das Ergebnis ist eine Liste aus sehr konkreten, praktischen Forderungen. Es geht um Geld fürs Hilfesystem, von ersten Anlaufstellen über Frauenhäuser bis hin zu Polizei und Justiz. Es geht um internationale Regelwerke wie die Istanbul-Konvention, die längst beschlossen sind, aber immer noch nicht sauber umgesetzt.

Woran hakt es eigentlich? Mir fallen spontan eine Menge Gründe ein, aber keiner davon macht mich so wütend, wie dieser: Weil zu viele mächtige Männer nach wie vor einen Scheiß darauf geben, wenn Frauen (und andere marginalisierte Menschen) Bedürfnisse anmelden.

Kultur sexueller Fremdbestimmung

Im Bundestag wurde Kanzler Friedrich Merz (CDU) gebeten, sich zur aktuellen Debatte um sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu äußern. Statt die männliche Tätergruppe klar zu benennen, ist der Kanzler dem Thema ausgewichen und hat auf rassistische und menschenfeindliche Weise gegen angeblich kriminelle Ausländer*innen gehetzt. Selbst der ansonsten nobel-zurückhaltende Deutschlandfunk kommentierte: „Friedrich Merz zeigt sich als politischer Repräsentant eines patriarchalen Systems.“ Das ist die öffentlich-rechtliche Version eines erhobenen Mittelfingers.

Nicht nur der Kanzler verweigert sich, das schiere Problem anzuerkennen. Das sehe ich gerade jeden Tag. Denn uns erreichen in Folge unserer jüngsten Artikel über den Fall Fernandes Kommentare von Lesern, die in der Debatte um mehr Schutz für Betroffene augenscheinlich eine Bedrohung sehen – und zwar eine Bedrohung für die Fortsetzung ihrer eigenen, ungestörten Gewaltausübung.

Nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes härter unter Strafe zu stellen, das finden einige Männer offenbar skandalös. Sie halten es für ihr gutes Recht, andere, vor allem Frauen, nach Belieben zum Sexobjekt zu machen. Motto: „Das lass ich mir nicht nehmen.“ Mit solchen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt werden Bilder zur Beute und zum Machtsymbol, zu Trophäen und Sammlerstücken. Es ist Objektifizierung und Entmenschlichung par excellence, geschützt durch eine extradicke Schicht Nachdenkverweigerung.

Nochmal, woran hakt es beim Schutz vor sexualisierter Gewalt? Es hakt nicht nur an mangelndem Geld und Personal im Hilfesystem für Betroffene, an Lücken im Strafrecht oder an einem Bundeskanzler, der patriarchale Gewalt ausübt, statt sie zu bekämpfen. Das Problem beginnt bereits in der tief verwurzelten Kultur sexueller Fremdbestimmung, die wahrscheinlich auch in der Kommentarspalte dieses Artikels ihre Spuren hinterlassen wird, wenn ich sie nicht moderiere.

Nun gibt es durch den Fall Fernandes ein bisher beispielloses Momentum für den Kampf gegen (digitale) sexualisierte Gewalt in Deutschland. Das Beispiel Spanien mit seinem umfassenden Schutzsystem macht vor: Erreichen lässt sich einiges, selbst innerhalb des Patriarchats. Wie es in Deutschland weitergeht, werdet ihr in den nächsten Wochen bei uns lesen.

Euch ein gutes Wochenende
Sebastian

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Ein angekündigtes Projekt der Berliner Polizei zum „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ soll eigentlich im April starten. Doch weder eine Evaluation der Rechtsgrundlagen noch konkrete Risikoindikatoren scheinen fertig zu sein. Die Opposition warnt vor einer Stigmatisierung psychisch Erkrankter.

Lesen Sie diesen Artikel: Ohne Plan und ohne Partner

Der Fall von Collien Fernandes schockiert viele. Erschreckend sind allerdings auch die Reaktionen: Menschen verteidigen jetzt ihr vermeintliches Recht, sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung zu erstellen. Und sie offenbaren damit, wie hartnäckig sich alte Machtansprüche halten.

Lesen Sie diesen Artikel: Das lass‘ ich mir nicht nehmen



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Qilin: Linkspartei meldet russischen Ransomware-Angriff


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Auf die Partei Die Linke wurde angeblich ein Cyberangriff ausgeführt: „Uns liegen Hinweise vor, dass es sich um einen Ransomware-Angriff der Hackergruppe ‚Qilin‘ handelt“, so Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Partei Die Linke am Freitagmorgen. Betroffen sei die Infrastruktur der Partei, die nach Auffälligkeiten am Donnerstag vorsorglich offline genommen worden sei um eine Ausweitung zu verhindern. Die Partei habe wegen des Vorfalls Strafanzeige gestellt, welche internen Daten kompromittiert worden seien, sei noch nicht abschließend geklärt. Die Mitgliederdatei der Partei sei jedoch nicht von dem Vorfall betroffen. Die Linke stehe „in engem Austausch“ mit zuständigen Sicherheitsbehörden und unabhängigen Expertinnen, so Parteigeschäftsführer Ehling.

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Warum der Verdacht auf die als russisch eingeschätzten Akteure von Qilin fällt, erläuterte Ehling nicht. Qilin gilt laut Beschreibungen von Sicherheitsbehörden und Analysten als besonders aktiver Ransomware-Akteur, der sowohl rein finanzielle Motive als auch politische Ziele verfolgt. „Das Sammeln und Veröffentlichen privater oder personenbezogener Daten dient dazu, Betroffene einzuschüchtern, zu belästigen oder öffentlich zu diskreditieren“, sagt Linken-Geschäftsführer Ehling. Demokratische Strukturen sollten damit geschwächt werden.

Mit der Linken ist damit mindestens die dritte Partei in Deutschland von einem Cyberangriff betroffen. Die CDU war im Mai 2024 Opfer des Ausnutzens eines Perimeter-Zero-Day-Exploits, das Ermittlungsverfahren hierzu wird seit Dezember 2025 beim Generalbundesanwalt geführt, der unter anderem für mutmaßliche Sabotage und Spionagefälle von bundesweiter Bedeutung zuständig ist. Anfang 2023 war die SPD von einem Angriff auf ihre Systeme betroffen, den die Bundesregierung später eindeutig Russland zugeordnet haben wollte.


(mho)



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Apple gibt „E-Mail-Adresse verbergen“-Nutzer an das FBI weiter


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Apple gibt, sofern entsprechende Anordnungen vorliegen, Daten zu E-Mail-Nutzern an Behörden heraus, die den iCloud+-Service „E-Mail-Adresse verbergen“ („Hide my E-Mail“) nutzen. Das wurde nun in den USA bekannt. Das investigative IT-Blog 404 Media berichtet, dass es in dem Fall um schwere Bedrohung ging – genauer gegen die aktuelle Freundin des Chefs der US-Bundespolizei FBI. Laut entsprechenden Gerichtsdokumenten hatte Alden R. über den Dienst, den er für anonym hielt, eine Drohmail an Alexis Wilkins, Partnerin von Kash Patel, geschickt.

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Wilkins wendete sich an Strafverfolger, die wiederum die zugehörigen Informationen von Apple anforderte. Der iPhone-Konzern gab seinen Namen und seine echte iCloud-E-Mail-Adresse, die bei „E-Mail-Adresse verbergen“ stets hinterlegt ist, heraus. Laut der Gerichtsunterlagen gingen die Informationen sogar darüber hinaus, so wurde bekannt, dass Alden R. insgesamt 134 E-Mail-Aliase generiert hatte.

„E-Mail-Adresse verbergen“ wird von Apple allerdings nicht als Anonymisierungsdienst vermarktet, sondern dient vor allem dazu, Spam zu verhindern. Allerdings schreibt Apple auf seiner Supportseite, dass das Feature auch dazu dient, „deine persönliche E-Mail privat zu halten“. Zahlende Nutzer von iCloud+ (ab 99 Cent im Monat) können den Service nutzen. Er ist direkt in Apples E-Mail-System auf iPhone, iPad und Mac integriert und generiert zufällige Adressen, die man dann beispielsweise für eine Website nutzen kann. Die Aliase sind beliebig abstellbar, so dass man Spam schneller loswerden kann. „E-Mail-Adresse verbergen“ ist auch in Apples Login-System „Mit Apple anmelden“ integriert, mit dem man sich bei zahlreichen Websites über seinen Apple-Account registrieren kann.

Alden R. wurde von Polizisten bereits befragt und er soll zugegeben haben, die Drohmails an Wilkins verschickt zu haben. Mittlerweile gibt es eine Anklage einer Grand Jury, sie lautet auf „Transmitting a Threat in Interstate Commerce“, also Bedrohung im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs zwischen zwei US-Bundesstaaten.

Das FBI will nun noch mehr: Die Bundespolizei verlangt eine gerichtliche Genehmigung, die Geräte von R. wie sein iPhone durchsuchen zu dürfen. Zudem soll R. gezwungen werden, das Gerät zu entsperren und auch der Diebstahlschutz abgeschaltet werden, der das Gerät sperrt. Apple hat sich zu dem Fall bislang nicht geäußert.

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(bsc)



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