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Künstliche Intelligenz

E-Patientenakte & Co.: Wir brauchen mehr Ehrlichkeit bei Gesundheitsdaten


Für die medizinische Forschung in Deutschland stehen immer mehr Daten zur Verfügung: Allein über das Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG) von der Medizininformatik-Initiative (MII) und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) sind inzwischen mehr als zwei Milliarden Laborwerte und die Basisdaten von über 21 Millionen Patientinnen und Patienten aus 41 Universitätskliniken verfügbar.

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Erst kürzlich feierte die MII über 200 Millionen Vitaldaten aus der Intensivmedizin – darunter Blutdruck, Atemfrequenz, Herzfrequenz und Körpertemperatur –, die dank des Netzwerks Universitätsmedizin im FDPG zur Verfügung stehen. Neben dem FDPG soll das 2025 eröffnete Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) für einen besseren Datenzugang sorgen – mit Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA), medizinischen Registern und weiteren Datenquellen, die der Forschung und Industrie nach erfolgreichem Antrag pseudonymisiert zur Verfügung stehen.


Sebastian Semler

Sebastian Semler

Prof. Sebastian C. Semler ist Arzt und seit 2004 Geschäftsführer der TMF.

(Bild: TMF)

TMF-Geschäftsführer Sebastian Claudius Semler begleitet den Aufbau dieser Strukturen seit über zwei Jahrzehnten. Die TMF koordiniert dabei nicht nur die Begleitstrukturen der Medizininformatik-Initiative, sondern auch weitere Großprojekte wie das zur nationalen Genom-Initiative genomDE. Im Interview erklärt er, warum wir trotz neuer Gesetze und europäischer Visionen wie dem European Health Data Space (EHDS) erst einmal klären müssen, was die neuen Datenquellen wissenschaftlich überhaupt hergeben – und warum Paragrafen allein noch nicht für eine funktionierende Forschungsdateninfrastruktur sorgen.

Sie beschäftigen sich seit vielen Jahren mit der Architektur von Forschungsdateninfrastrukturen. Wenn wir ganz vorne anfangen: Warum braucht es das Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG) überhaupt, wenn es jetzt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) gibt?

Um die Zusammenhänge zu verstehen, muss man tatsächlich etwas weiter zurückblicken. Die Wurzeln liegen im Jahr 2003 beim GKV-Modernisierungsgesetz, mit dem die Paragrafen 303a ff. SGB V zur Datentransparenz erstmals eingeführt wurden. Seinerzeit hatte der Gesetzgeber die Spitzenverbände von Krankenkassen und KBV verpflichtet, eine „Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz“ zu bilden, um Datenzusammenführung und Datennutzung zu Zwecken von Wirtschaftlichkeitsanalysen und für eine bessere Transparenz über die Inanspruchnahme und Kosten von Gesundheitsleistungen zu organisieren.

Nachdem dies nicht vorankam, hat der Gesetzgeber dann 2011 mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und mit der Datentransparenzverordnung von 2012 deutlich nachgeschärft. Im Kern ging es darum, die Abrechnungsdaten der Krankenkassen endlich zusammenzuführen und für externe Forschung und für die Bedarfsplanung im Gesundheitswesen nutzbar zu machen, ohne den Sozialdatenschutz aufzugeben. Eine erste Datenherausgabestelle wurde beim seinerzeitigen Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Geschäftsbereich des BMG aufgebaut; das DIMDI hat zwischen 2015 und 2018 anonymisierte Krankenkassendaten an externe Forschungsprojekte herausgegeben, wenn auch in einem aufwändigen Verfahren.

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Diese Entwicklung wurde später durch das Digitale-Versorgung-Gesetz 2019 fortgeführt, das DIMDI wurde aufgelöst und die Zuständigkeit ins BfarM verlagert, wo die Entwicklung schließlich in das heutige FDZ Gesundheit mündete, das seit Oktober 2025 nun auch wieder Datenzugang zu Krankenkassendaten ermöglicht. Ab Ende 2026 sollen hier – gemäß Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 – auch die pseudonymisierten Daten aus der elektronischen Patientenakte verfügbar gemacht werden.

Parallel dazu gab es aber eine zweite Entwicklung: Das Bundesforschungsministerium startete 2015 die Medizininformatik-Initiative, konzipiert zu einem Zeitpunkt, als die erste E-Health-Gesetzgebung in Deutschland noch nicht verabschiedet war. Dort stand bereits in der Ausschreibung, dass eine verteilte Dateninfrastruktur geschaffen werden soll, in der jede Universitätsklinik ein Datenintegrationszentrum aufbaut. Das Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG) ist im Grunde die direkte Konsequenz aus dieser Förderausschreibung von 2015. Wir hatten es zunächst etwas technokratisch „Zentrale Antrags- und Registerstelle“ genannt, aber die Funktion war klar: Es ging darum, in den forschungsorientierten Standorten, also den Unikliniken, einen deutlich breiteren klinischen Datensatz erschließbar zu machen – und zwar jenseits der reinen Abrechnungsdaten. Und als vernetzende und abfragende Instanz zu diesen verteilt vorliegenden Daten braucht es das zentrale Portal – als Anlaufpunkt für die forschenden Datennutzer.

Die Abkürzungen ähneln sich, die Aufgaben auch – viele verwechseln anscheinend das FDPG mit dem FDZ, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist. Ist das verwirrend?

Das ist tatsächlich ein Punkt, der oft konfus wirkt und nicht einfach zu verstehen ist. Aber man muss die Unterscheidung machen, denn wir reden hier über völlig unterschiedliche Datenwelten. Es ist schön, dass man das FDZ beim BfArM eingeweiht hat und dort nun endlich Daten für die Forschung bereitstehen. Aber das FDZ arbeitet aktuell eben „nur“ mit den Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen. Das sind populationsbasierte, sektorenübergreifende Daten. Das ist ein relativ schmaler, aber durchaus aussagekräftiger Datensatz für Versorgungsanalysen.

Der wesentliche Charme dieser Daten war schlicht und ergreifend: Es gab lange Zeit keine anderen. Aber sie haben eben keine klinische Tiefe – es fehlen die Details der Behandlung, die Laborwerte, die Bildgebung. Über das FDPG hingegen erschließen sich primäre klinischen Daten aus den Universitätskliniken. Da gehen wir viel tiefer rein. Dafür sind diese Daten natürlich auf den universitär-stationären Versorgungskontext beschränkt. Man kann also sagen: Keine der beiden Infrastrukturen ersetzt die andere, wir brauchen beide Perspektiven.

Wer darf denn diese Daten beim FDPG eigentlich beantragen? Kann da, wie beim FDZ Gesundheit, jeder kommen?

Grundsätzlich kann jeder einen Antrag stellen, aber wir schauen uns das im Rahmen der Nutzerregistrierung sehr genau an. Es muss ein plausibles, gemeinwohlorientiertes Forschungsinteresse nachgewiesen werden. Wenn jemand mit einer Uni-Adresse ankommt, ist das meist schnell geklärt. Wenn eine Privatadresse oder ein Unternehmen anfragt, prüfen wir tiefer: Gibt es ein substanzielles Forschungsinteresse? Explizit schließen wir die forschende Industrie nicht aus, aber der Zweck muss stimmen.

Außerdem arbeiten wir mit einer breiten Einwilligung der Patienten, dem sogenannten Broad Consent. Das ist ein ganz entscheidender Punkt: Die Patienten müssen aktiv einwilligen, dass ihre Daten für die medizinische Forschung nachgenutzt werden dürfen. Darin ist klar geregelt, dass dies nur für medizinische Zwecke geschehen darf – aber eben nicht für Kosmetikforschung, reinen Datenverkauf oder ähnliches. Die genauen Kriterien stellen wir auch auf unserer Website bereit (https://forschen-fuer-gesundheit.de/daten-und-bioproben/daten-und-bioproben-fur-ein-forschungsprojekt-beantragen/).

Nun sollen noch in diesem Jahr Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zu Forschungszwecken ausgeleitet werden. Braucht es das FDPG mit dem Ausbau des FDZ Gesundheit noch?

Generell finde ich die Idee der ePA natürlich super – schon allein zur Behandlungsunterstützung, aber auch mehr strukturierte Daten für die Forschung wären toll. Wir würden uns sogar wünschen, dass wir direkt eine Schnittstelle zur ePA bekommen. Das ist gesetzlich im Paragraf 363 Absatz 8 SGB V tatsächlich auch so vorgesehen: Dort steht, dass Versicherte ihre ePA-Daten mittels einer Einwilligung auch direkt Forschenden für die Forschung freigeben können. Wir könnten die Patienten also – zusätzlich zur automatisierten Ausleitung ans FDZ – auch direkt fragen, ob sie ihre Daten für die Datenintegrationszentren der Universitätsmedizin und deren Nutzungsabfrage via FDPG, verknüpft mit den anderen vorhandenen medizinischen Daten, zur Verfügung stellen. Damit würden auch Fragestellungen zur Vor- und Nachbehandlung rund um einen stationären Aufenthalt beantwortet werden können. Es ist aber noch nicht unklar, wann und wie diese Schnittstelle kommt.

Die Repräsentativität der Daten wurde immer wieder politisch versprochen. Es gibt da aber deutliche Bedenken.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt – und der unterscheidet die ePA-Daten von den Kassendaten im FDZ. Selbst wenn wir formal Millionen von ePAs haben, wissen wir ja nicht automatisch, wie sie befüllt sind. Wir wissen nicht, wie vollständig die Daten pro Patient sind oder ob bestimmte Erkrankungen systematisch besser erfasst werden als andere. Wenn beispielsweise chronisch Kranke oder digital affine Menschen überrepräsentiert sind, entstehen Verzerrungen. Aber viel kritischer ist die Frage: Bei wie vielen wird nichts eingestellt? Und das alles müssen Sie wissen, um valide damit forschen zu können.

Dazu kommen ganz praktische Hürden: Viele Inhalte liegen derzeit als PDF vor, was für die Forschungsnachnutzung weitgehend nutzlos ist. Zudem bildet die ePA oft nur Ausschnitte einer Krankengeschichte ab. Und auch der Ruf nach tagesaktuellen Daten klingt zwar attraktiv, bedeutet aber technisch enorme Anforderungen, etwa wenn es um Korrekturen oder Nachmeldungen geht. Das wird noch sehr sportlich. Bis wir in der Fläche mit ePA-Daten im FDZ sinnvoll forschen können, wird es aus meiner Sicht Jahre, wenn nicht gar ein Jahrzehnt dauern. Das soll aber überhaupt nicht dagegen sprechen, sich diesbezüglich auf den Weg zu machen und an der Zielsetzung festzuhalten.

Heißt das im Umkehrschluss, wenn wir genug Daten haben, brauchen wir keine klassischen klinischen Studien mehr?

Nein, das wäre ein Trugschluss. Keine Sekundärnutzung von Versorgungsdaten wird jemals eine kontrollierte klinische Studie ersetzen. In einer Studie schließe ich Störfaktoren aus, um einen Effekt statistisch hart nachzuweisen. Im Versorgungsalltag habe ich aber Patienten, die multimorbid sind, die drei andere Medikamente gleichzeitig nehmen.

Die Versorgungsdaten sind dafür da, den „Realitätscheck“ zu machen: Kommt der Effekt, den wir unter Idealbedingungen in der Studie gesehen haben, im echten Versorgungsalltag überhaupt an? Und bei welchen Gruppen gibt es Nebenwirkungen, die wir in der kleinen Studiengruppe nicht gesehen haben? Beides ergänzt sich, aber eines ersetzt das andere nicht.

Mit verschiedenen Gesetzen wie dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und weiteren geplanten Gesetzen macht die Politik sehr viel Druck. Hilft das?

Es ist gut, dass wir einen Rechtsrahmen haben. Es ist freilich vergleichsweise leicht, ein Gesetz zu schreiben. Aber die technische und medizinische Umsetzung „hinten raus“ bedeutet oft einen Riesenaufwand, der in der Theorie unterschätzt wird. Wenn im Gesetz steht, dass Daten fließen müssen, sind die Schnittstellen noch lange nicht programmiert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht eine Diskrepanz erzeugen zwischen dem, was im Gesetzblatt steht, und dem, was in der IT tatsächlich umgesetzt werden kann.

Ein weiteres ungelöstes Problem ist beispielsweise die Verknüpfbarkeit. Für viele komplexe Forschungsfragen bräuchte man eine Kombination aus vielfältigen, verteilt vorliegenden klinischen Daten und Abrechnungsdaten. Das ist derzeit rechtlich und technisch nur sehr eingeschränkt möglich. Ich vermisse da so ein bisschen den großen Wurf. Man verweist stolz darauf, dass man im FDZ bald Kassendaten und Genomdaten aus dem gesetzlichen Modellvorhaben zur Genomsequenzierung verknüpfen kann, aber für die breite Masse der Forschung fehlt uns ein durchgängiges Konzept, etwa über ein permanentes Forschungspseudonym.

Wenn wir nicht generell sagen wollen, das RKI macht jetzt für alles und für jeden Daten-Pseudonymisierung, dann müssen wir uns eigentlich was Besseres überlegen. Das geht auch aus unserer Stellungnahme zum Medizinregistergesetz (PDF) hervor. Es bräuchte hier dringend ein durchgehendes Fachkonzept, das maßgeblich aus der Perspektive der Forschung und nicht allein aus der ministerialjuristischen Perspektive erarbeitet werden müsste.

Apropos Stellungnahmen. Das Verfahren wird hierzulande immer mal wieder als nicht demokratisch genug bezeichnet: Die vom Bund vorgegebenen Fristen werden beispielsweise des Öfteren als „zu knapp bemessen“ kritisiert, außerdem darf nicht jeder eine Stellungnahme abgeben, beispielsweise beim MRG. Wie sehen Sie den Prozess?

Wir als TMF bemühen uns, die breit gefächerte Expertise in der Community – sei es aus der Mitgliedschaft oder von Partnerorganisationen – einzubeziehen und abgestimmtes Feedback im Rahmen der Kommentierung zu liefern. Gerade für ein solches Vorgehen ist ausreichend Zeit notwendig.

Warum ist die Verknüpfung so schwer?

Man denkt oft: Nehmen wir doch einfach die KV-Nummer. Aber wenn man länger darüber nachdenkt, merkt man, dass das zu kurz springt. Die Rentenversicherung kennt keine KV-Nummer. Die Unfallversicherung kennt keine. Der privatversicherte Bereich zieht erst mühsam nach. Und in primären Forschungserhebungen fragt man erst recht nicht nach einer KV-Nummer des untersuchten bzw. befragten Bürgers – das dürfte man bis dato rechtlich noch nicht einmal.

Wenn wir Daten wirklich über Sektoren hinweg verknüpfen wollen – etwa um zu sehen, wie sich Arbeitslosigkeit oder Reha-Maßnahmen auf die Gesundheit auswirken –, dann ist die KV-Nummer vermutlich eine Sackgasse. Wir bräuchten eigentlich eine übergreifende ID, etwa basierend auf der Steuer-ID, die jeder Bürger hat. Und diese ID müsste erst einmal in alle Datenbestände eingeführt werden, was sehr viel Aufwand und Zeit erfordert. Aber an dieses heiße Eisen traute sich der Gesetzgeber bislang nicht richtig ran; wir sind sehr gespannt, ob sich der jüngste Entwurf zum Forschungsdatengesetz oder das Update zur Digitalstrategie im Gesundheitswesen in diese Richtung entwickeln lassen.

Wer ist beim European Health Data Space (EHDS) in Deutschland eigentlich zuständig?

Im EHDS sind nationale Datenzugangsstellen für den Forschungsbereich vorgesehen. In Deutschland ist dafür das BfArM als zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle benannt worden. Daneben gibt es im Versorgungskontext aber noch die nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, die in Deutschland bei der Gematik angesiedelt ist. Ihre Funktion ist primär koordinierend: Sie bilden die Schnittstelle zwischen den Mitgliedstaaten.

In einem föderalen System wie Deutschland stellt sich zudem die Frage, wie wir die verschiedenen spezialisierten Datenquellen anbinden – also Register, universitäre Daten oder eben Kassendaten. Der EHDS erlaubt glücklicherweise mehrere nationale Zugangspunkte. Das halten wir auch für sehr sinnvoll, denn unterschiedliche Datenarten erfordern unterschiedliche Expertise. Eine rein zentralistische Struktur würde unserer gewachsenen Forschungslandschaft kaum gerecht werden. Gebündelt werden diese dezentralen, domänenspezifischen Datenzugangsstellen allerdings durch die zentrale Stelle beim BfArM.

Es gibt immer wieder Kritik, dass zum Beispiel die Daten aus der elektronischen Patientenakte überhaupt nicht für wissenschaftliche Zwecke geeignet sind. Wie sehen sie das?

Wir diskutieren in Deutschland sehr intensiv über Rechtsrahmen und Technik – aber viel zu wenig über die eigentliche wissenschaftliche Zielsetzung. Es gibt beispielsweise gar keine wissenschaftliche Beschreibung, welche wissenschaftliche Frage der EHDS eigentlich beantworten soll. Das steht nirgendwo im Detail.

Wir müssten uns viel früher fragen: Welche konkreten Forschungsfragen wollen wir mit ePA-Daten eigentlich beantworten? Je nach Fragestellung unterscheiden sich die Anforderungen an Datenqualität und Struktur erheblich. Ohne eine solche Beschreibung und den Blick für die Praxis bauen wir eine Infrastruktur auf, deren wissenschaftliches Potenzial wir am Ende vielleicht gar nicht optimal nutzen können.

Die ePA basiert auf einer Widerspruchslösung. Reicht das für die Akzeptanz?

Die Widerspruchslösung, also das Opt-out, klingt einfacher als eine Einwilligungslösung. Sie erfordert aber einen enormen Aufwand bei der Kommunikation. Vertrauen entsteht ja nicht automatisch durch Gesetzgebung. Gerade wenn Daten künftig auch europäisch nutzbar werden, müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern transparent erklären, was passiert.

Spätestens wenn ich keine Einwilligung mehr brauche, ist es viel schwieriger, diese Information an den Mann oder an die Frau zu bekommen. Und die Vorstellung, dass man das auf irgendeine Behördenwebseite packt und sagt „Das war jetzt die Information“, da weiß ich nicht, ob das langfristig akzeptanzfördernd ist.

Wie blicken Sie in die Zukunft?

Ich bin realistisch. Wir haben heute mehr Infrastruktur, mehr Standardisierung und mehr europäische Koordination als je zuvor. Das ist viel, was es an Möglichkeiten gibt.

Aber wir müssen ehrlich bleiben: Daten sind nicht automatisch repräsentativ, Infrastruktur ersetzt keine wissenschaftliche Methodik, und rechtliche Ansprüche ersetzen keine praktikablen Prozesse. Große Visionen brauchen belastbare Umsetzungsstrategien. Die Bottom-Line bei all dem, was wir sagen, ist doch: Keine einzelne Lösung ist eine Lösung für alles. Wir haben unterschiedliche Datentöpfe, unterschiedliche Zugänge, und in der Summe ergänzen sie sich gut. Entscheidend ist, dass wir nicht nur Technik bauen, sondern auch verstehen, was wir damit wissenschaftlich erreichen wollen.


(mack)



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Google Fitbit Air: Neuer bildschirmloser Tracker kommt bald


Seit Oktober 2025 ist klar, dass Google an einem neuen Fitbit-Tracker arbeitet, der in diesem Jahr auf den Markt kommen soll. Informationen von 9to5Google zufolge verfolgt der Hersteller dabei eine neue Strategie: Nur die Hardware soll unter der Fitbit-Marke laufen, während die Software und darunter liegenden Dienste unter Google-Flagge fahren könnten.

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Laut 9to5 Google wird das neue Fitbit-Gadget den Namen Google Fitbit Air tragen und ähnlich wie das Armband von Whoop und den Mitbewerbern wie Amazfit sowie Polar komplett ohne Bildschirm daherkommen. Fitbit nutzt den Namenszusatz „Air“ schon vorher für seine smarte Waage Aria Air, die 2019 auf den Markt kam. In diesem Zusammenhang bezieht sich das „Air“ womöglich auf das reduzierte Design des Wearables.

Konkrete Details zur Hardware gibt es derzeit nicht, allerdings ist bereits bekannt, wie es aussehen wird. Denn der NBA-Basketballspieler Stephen Curry, der seit August 2025 als „Performance Advisor“ für Googles Wearable-Produkte fungiert, trägt das Gadget offenbar bereits. Das Fitbit Air besteht demzufolge tatsächlich nur aus Armband und Sensoren. Wie bei den bildschirmlosen Modellen der Mitbewerber werden sämtliche Tracking- und Gesundheitsdaten nur in der App aufbereitet angezeigt.

Während der Tracker unter der Marke Fitbit laufen soll, könnte das Abomodell von Fitbit Premium den 9to5Google-Informationen zufolge derweil in Google Health umbenannt werden. Ebenso könnte der persönliche Gesundheitscoach von Fitbit, der sich derzeit in der öffentlichen Testphase befindet, im Zuge der Einführung des neuen Armbands in „Google Health Coach“ umgetauft werden.

Sollte sich dies bestätigen, könnte das darauf hindeuten, dass Google die Marke Fitbit in gewisser Weise weiter in den Hintergrund schiebt, indem es seinen eigenen Namen bei neuen Produkten in den Vordergrund rückt. Fitbit-Smartwatches wie die Modelle der Sense-Reihe sind zugunsten von Googles Pixel Watches eingestellt worden.

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Dies hatte auch Sandeep Waraich, Produkt-Lead der Pixel-Wearables im August 2024, gegenüber Engadget bestätigt. Damals sagte er, Fitbit konzentriere sich bei der Entwicklung auf „minimalistische, langlebige Tracker“, „für die die Marke zum Synonym geworden ist“.

Wann Google seinen ersten bildschirmlosen Tracker vorstellen wird, ist noch unklar. Eine Möglichkeit wäre die Enthüllung im Zuge der Entwicklerkonferenz Google I/O am 19. und 20. Mai. Denkbar wäre aber auch die Vorstellung zusammen mit dem Pixel 11 und der Pixel Watch 5, die im Laufe des August erfolgen könnte. Die überarbeitete Fitbit-App mit Gesundheitscoach kann bereits auch in Deutschland in der Public Preview ausprobiert werden.


(afl)



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Mac mini und Mac Studio vergriffen: Apple gehen manche Macs aus


Bei Apples Desktop-Macs spitzt sich die Liefersituation immer mehr zu, auch beim neuen MacBook Neo gibt es mehrwöchige Wartezeiten. Mac mini und Mac Studio sind inzwischen beim Hersteller durch die Bank sogar gar nicht mehr sofort erhältlich. Erst ab Anfang bis Mitte Juni kann Apple nach eigener Prognose manche Modelle wieder verschicken. Bei größeren Speicherkonfigurationen verzichtet das Unternehmen sogar auf eine geschätzte Lieferzeit und listet diese lapidar als „nicht verfügbar“.

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Apple hat sich zu den Engpässen bislang nicht geäußert, im Handel sind insbesondere die Basiskonfigurationen von Mac mini (ab 646 €) und Mac Studio (ab 2070,25 €) derzeit noch zu finden, auch in Deutschland – allerdings zu wieder steigenden Preisen.

Beim MacBook Neo scheint Apple mit der hohen Nachfrage des vergleichsweise günstigen Einstiegsmodells zu kämpfen, das erst seit Kurzem auf dem Markt ist. Es soll in wenigen Wochen – ab Anfang bis Mitte Mai – wieder lieferbar und in Apple-Läden zur Abholung erhältlich sein. Das gilt sowohl für die Basiskonfiguration mit 256 GByte SSD als auch das 512-GByte-Modell in allen Farbvarianten.

Über die Gründe für die massiven Lieferprobleme bei Mac mini und Mac Studio sind sich Beobachter uneins. Klar ist, dass bei beiden Produktreihen ein Upgrade mit M5-Chips fällig bis überfällig ist: Den Mac mini M4/M4 Pro gibt es in der aktuellen Konfiguration bereits seit Herbst 2024, den Mac Studio M4 Max plus M3 Ultra seit etwas mehr als einem Jahr. Nach Informationen von Bloombergs Mark Gurman rechnet Apple intern nun allerdings damit, einen neuen Mac Studio erst im Oktober auf den Markt bringen zu können und nicht schon zur Jahresmitte. Auch das erwartete MacBook-Pro-Redesign mit Touchscreen komme durch Probleme in der Lieferkette wohl „ein wenig später“.

Analysten vermuten, dass die große Speicherkrise jetzt auch vor Apple nicht mehr Halt macht und der Hersteller die verfügbaren Kapazitäten lieber für seine populären Laptop-Reihen verwendet. Zudem wird immer wieder spekuliert, dass KI-Enthusiasten Restbestände des Mac mini M4 in größeren Mengen kaufen, um diesen als Assistenten im OpenClaw-Stil einzusetzen.

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Im Unterschied zu anderen Herstellern hat Apple seine Preise für Speicher bislang nicht erhöht, allerdings waren Apples Upgrade-Preise für SSD und Arbeitsspeicher lange berühmt-berüchtigt, extrem weit über den marktüblichen Preisen zu liegen. Nachträgliches Selbstaufrüsten ist bei Apple-Geräten schon lange nicht mehr vorgesehen, auch nicht bei Desktop-Macs. Nur für SSD-Upgrades gibt es einzelne Bastellösungen.


(lbe)



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Ungepatchte Windows-Zero-Days RedSun, UnDefend und BlueHammer werden attackiert


IT-Sicherheitsforscher melden Angriffe im Internet auf die teils ungepatchten Sicherheitslücken BlueHammer, RedSun und UnDefend. Die betreffen den Windows Defender und ermöglichen etwa die Ausweitung der Rechte zu Admin oder gar System.

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Windows-Update-Fenster, Eingabeaufforderung und Windows-Sicherheitsmeldung auf einem Desktop.

Windows-Update-Fenster, Eingabeaufforderung und Windows-Sicherheitsmeldung auf einem Desktop.

Trotz aktuellem Patch-Stand zum Meldungszeitpunk funktioniert etwa der RedSun-Exploit noch immer.

(Bild: heise medien / Christopher Kunz)

Erste Angriffe auf die BlueHammer-Lücke erfolgten offenbar bereits ab Freitag, den 10. April, wie aus einer knappen Analyse durch die HuntressLabs auf X hervorgeht. Die Lücke wurde kurz vor dem davorliegenden Wochenende bekannt und setzt beim Windows-Defender-Update-Prozess an. Immerhin, am Patchday vergangene Woche hat Microsoft die Schwachstelle mit dem Eintrag CVE-2026-33825 gefixt, außerdem hat der Defender Erkennungen für die bekannten Exploits erhalten.

Anders sieht es etwa mit RedSun und UnDefend aus. Die Analysten von HuntressLabs melden auf X, dass alle drei Lücken angegriffen werden. Allerdings stehen für RedSun und UnDefend noch keine Hotfixes bereit, sie lassen sich zum Meldungszeitpunkt weiter missbrauchen.

Alle drei Zero-Days hat der Nutzer mit dem Handle „Nightmare-Eclipse“ auf GitHub veröffentlicht. Hinter RedSun verbirgt sich ein Angriff, der eine Datei mit der „Cloud Files API“ schreibt, im Anschluss eine Race Condition mit den Windows-Schattenkopien gewinnt und dadurch ausführbare Dateien im Systemverzeichnis von Windows platzieren kann. Damit lassen sich dann SYSTEM-Rechte erlangen.

Etwas weniger Beachtung fand die „UnDefend“-Zero-Day-Lücke. Dadurch können Angreifer mit gewöhnlichen Rechten im System den Windows Defender lahmlegen. Im passiven Modus hindert der Exploit den Defender daran, neue Aktualisierungen zu erkennen und zu installieren. Damit kann der Defender nicht vor neuen Bedrohungen schützen. Im aggressiven Modus versucht UnDefend, den Windows Defender ganz zu deaktivieren. Das klappt aber nur, wenn Microsoft ein größeres Plattform-Update verteilt, das etwa die zentrale Komponente MsMpEng.exe und andere Binärdateien ersetzt. Zugleich hat „Nightmare-Eclipse“ eine Methode gefunden, durch die die EDR-Konsole (Endpoint Detection and Response) dann trotzdem ausgibt, dass Windows Defender läuft und aktuell ist – das findet er jedoch zu gefährlich, sodass der Code (noch) nicht öffentlich ist.

Unklar ist, wie weitreichend die beobachteten Angriffe sind. Derzeit bleibt nur zu hoffen, dass Microsoft die Schwachstellen in Kürze ebenfalls ausbessert.

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(dmk)



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