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Künstliche Intelligenz

Einfache UX für domänenspezifische Sprachen mit VS Code gestalten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Lohnt es sich, eine eigene Programmiersprache samt Syntax-Highlighting, Code Completion anderen Features im Editor nur für ein einzelnes Projekt zu erstellen? Was sich auf den ersten Blick nach viel Arbeit anhört, ist dank Language Server Protocol (LSP) deutlich einfacher geworden. Durch die reichhaltigen Möglichkeiten zur Interaktion mit Texteditoren wie Visual Studio Code eignen sich domänenspezifische Sprachen (Domain Specific Languages, DSL) als eine vollwertige und auch unterschätzte Möglichkeit der Gestaltung einer UX.

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Portrait Georg Hinkel

Portrait Georg Hinkel

(Bild: 

Georg Hinkel

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Georg Hinkel forscht und lehrt an der Hochschule RheinMain zu den Themenschwerpunkten Softwaretechnik, modellgetriebene Softwareentwicklung und verteilte Systeme. Er ist außerdem Maintainer des Open-Source-Projekts NMF.

Anwenderinnen und Anwender jenseits der Informatik nehmen Spezifikationen oft mit Formularen vor. Je komplexer die Anforderungen sind, desto komplizierter wird die Umsetzung per Formular. Ein grotesk wirkendes Beispiel zeigt Abbildung 1: Anweisungen für einen Compiler, über ein Formular zu spezifizieren.


Anweisungen per Formular

Anweisungen per Formular

Programmieren per Formular wirkt grotesk (Abb. 1)

Gleich mehrere Gründe machen diese Idee so absurd:

  • Die Spezifikation ist völlig aufgebläht: Die noch unvollständige Implementierung des Heron-Verfahrens zum Wurzelziehen lässt sich auch mit nur drei Zeilen Code umsetzen.
  • Als direkte Folge davon ist das Formular deutlich schwerer verständlich.
  • Für erfahrene Nutzer ist eine Programmiersprache sehr viel effizienter, weil sie in der gleichen Zeit wesentlich mehr Spezifikationen verfassen können.
  • Es ist nur schwer vorstellbar, wie man eine formularbasierte Programmspezifikation versionieren kann. Textbasierte Algorithmen, wie Git sie verwendet, funktionieren hier vermutlich nicht.

Eine komplexe Spezifikation ist keine Besonderheit der Informatik, auch in anderen Fachbereichen gibt es schwierige Probleme, die immer mehr mithilfe von Computern gelöst werden sollen. Das kann die Automatisierung von Workflows sein, die Planung von Bauteilen oder Gebäuden, die Dokumentation von manuellen Prozessen oder vieles mehr. Ein Erfolgsfaktor von Programmiersprachen ist sicherlich, dass Programme sowieso abstrakt sind, während sich physische Bauteile oder Gebäudepläne schon immer auch grafisch haben repräsentieren lassen. Das Beispiel von Prozessautomatisierung zeigt aber, dass in vielen Bereichen ebenfalls abstrakte Konzepte auftreten.

Innerhalb der Informatik haben sich textuelle Sprachen auch jenseits des Programmierens bewährt. Admins legen Infrastrukturen in der Cloud schon lange nicht mehr per Formular an (diese Praxis wird eher als ClickOps geschmäht), sondern in Textform per Infrastructure-as-Code. Die Gründe sind dieselben: die Spezifikation ist schlanker, verständlicher, einfacher zu versionieren und man ist damit schneller.

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Einfacher zu versionieren als Formulare, sind generische Formate wie JSON oder XML. Sie sind allerdings ursprünglich nicht dafür gedacht, für Menschen lesbar zu sein, sondern für Maschinen. Da viele Anwendungen ohnehin eine maschinenlesbare Sprache benötigen, ist es bequem, diese auch als alternative Schnittstelle anzubieten.

Aber auch solche Konfigurationsdateien erreichen nicht die Prägnanz, Lesbarkeit und Effizienz einer domänenspezifischen Sprache, zumal auch Validierungstechnologien wie XML Schema oder JSON Schema nur die Struktur der Dokumente validieren, aber wenig zur fachlichen Analyse beitragen können.

Komplexe Vorgänge, die Menschen gern sehr prägnant, lesbar und versionierbar ausdrücken wollen, kann man vorteilhaft mit einer domänenspezifischen Sprache spezifizieren, mit der gleichen Editorunterstützung wie bei Programmiersprachen. Beispiele wären Reisekostenabrechnungen, Nebenkostenabrechnungen, Steuererklärungen, Umsatzabfragen, Prozessautomatisierungen oder Bauplanungen.

LLM-basierte Chatfunktionen sind dabei kein Ersatz für domänenspezifische Sprachen, umgekehrt aber können domänenspezifische Sprachen die Intention eines KI-Systems einfacher überprüfbar machen. Anstatt agentenbasierte Systeme kritische Dinge tun zu lassen (was zumindest in der EU per AI Act streng reglementiert ist), kann man KI-Systeme auch eine in natürlicher Sprache vorliegende Beschreibung in eine DSL umformulieren lassen.

Die Entwicklung einer domänenspezifischen Sprache reduziert sich nicht nur auf einen Parser: Nutzerinnen und Nutzer sind den Komfort von Syntax-Highlighting, Code Completion, bequemes Springen zur Definition oder zu Referenzen gewohnt, die wesentlich für eine gute UX und gesteigerte Produktivität sind. In den letzten Jahren ist dies durch das von Microsoft entwickelte Language Server Protocol (LSP) deutlich einfacher geworden. Dieses Prinzip hat sich auf weitere Bereiche ausgeweitet, zum Beispiel auf grafische Sprachen mit dem Graphical Language Server Protocol (GLSP). LSP und GLSP erlauben es, weitgehend auf die Entwicklung von UI-Komponenten zu verzichten und sich stattdessen auf die Semantik einer Sprache zu konzentrieren.

Aus diesem Grund können Editoren wie Visual Studio Code mit beliebigen Programmiersprachen umgehen: Während sie als Frontend immer dasselbe UI verwenden (im Fall von Visual Studio Code den Monaco-Editor), liefert ein LSP-Server die sprachspezifische Editorunterstützung. Da LSP auf JSON-RPC basiert, das keine Transportschicht definiert, lässt sich LSP wahlweise über stdin/stdout oder über Websockets betreiben. Das ermöglicht viele Optionen für das Deployment: Der Client kann in einer Desktopanwendung (in Fall von Visual Studio Code via Electron) oder im Browser laufen, während der Server entweder in die IDE eingebettet oder auf einem entfernten Rechner arbeitet.

Mittlerweile gibt es für die Entwicklung von LSP-Servern mehrere Frameworks, je nachdem, mit welcher Programmiersprache man die DSL entwickeln will. Für die Beschreibung der Grammatik der DSL kommt ebenfalls eine DSL zum Einsatz. Daraus generiert das Framework Parser, Klassen für den abstrakten Syntaxbaum und die Editorunterstützung. Entwicklerinnen und Entwickler können das Ergebnis durch manuellen Code ergänzen oder überschreiben. Beispiele für entsprechende Tools sind Xtext für Java (siehe auch: [1]), Langium für TypeScript und AnyText für .NET (siehe auch [2]).

Der Startpunkt für die Entwicklung einer neuen DSL ist mit allen dreien der genannten Frameworks eine Grammatik, die auch die abstrakte Syntax der Sprache ausdrückt. Die abstrakte Syntax ist hierbei die Definition der Konzepte, die die Sprache ausmachen. Für die Grammatik werden bei Xtext und Langium kontextfreie LL(k)-Grammatiken verwendet, bei AnyText Parse-Expression-Grammatiken (PEGs). Beide Klassen von Grammatiken arbeiten mit Nichtterminalen (= Platzhaltern) und Produktionsregeln, die bestimmen, wie ein Nichtterminal ersetzt werden kann. Diese Produktionsregeln lassen sich bequem über die Metasprache Erweiterte Backus-Naur-Form (EBNF) spezifizieren, die zusätzlich noch um Zuweisungen ergänzt wird, um auch die abstrakte Syntax angeben zu können.

Praktischerweise bietet Langium mit dem Playground eine Möglichkeit an, mit der Entwicklung einer DSL ohne Installation einer Software direkt im Browser zu beginnen. Für Xtext oder AnyText bieten die Tutorials gute Einstiegspunkte.

Um beispielsweise die (hier vereinfachte) Deklaration einer Klasse in einer Programmiersprache zu spezifizieren, genügt das folgende Fragment:

Class: ‘class’ name=ID ‘{‘ members+=ClassMember* ‘}’;

Dieses Beispiel geht davon aus, dass es weitere Nichtterminale ID und ClassMember gibt, die regeln, wie ein Identifier genau aussieht und was zulässige Member einer Klasse sein können. Der Postfixoperator * erlaubt hierbei beliebig viele Member. Alternativ sind auch + oder ? möglich, um mindestens oder höchstens ein Vorkommen zu beschreiben. Der Operator | erlaubt auch Alternativen, was unterschiedliche Arten von Membern ermöglicht. Besteht eine Regel ausschließlich aus Alternativen, dann wird das in der abstrakten Syntax durch Inheritance abgebildet.

Die Zuweisung = bzw. += weist das System darüber hinaus an, das Ergebnis des Nichtterminals ID bzw. ClassMember dem abstrakten Element des Nichtterminals zuzuordnen. Das geht entweder als einwertige Eigenschaft (beispielsweise, dass das Ergebnis von ID den Namen bilden soll) oder als mehrwertige Eigenschaft, dass das Ergebnis von ClassMember zur Auflistung members hinzugefügt werden soll.

Aus diesen Zuweisungen lassen sich dann auch Klassen ableiten, um die abstrakten Elemente der Sprache im Speicher darstellen zu können. Sowohl Xtext und Langium als auch AnyText unterstützen den Operator [], mit dem sich Referenzen abbilden lassen, dass also an einer gegebenen Stelle nur eine Referenz auf ein anderes syntaktisches Element erscheinen soll.

Die Konstruktion des Parsers bleibt zwar weitestgehend vor den Entwicklern verborgen, allerdings haben manche Klassen von Grammatiken Einschränkungen, die Entwickler einer DSL berücksichtigen müssen. So sind die Produktionen bei kontextfreien Grammatiken ungeordnet, bei PEGs aber geordnet, weswegen es konstruktionsbedingt keine Mehrdeutigkeiten gibt. Gängige Parser für kontextfreie Grammatiken unterstützen keine Linksrekursionen, für PEGs aber schon.

Die Ordnung von Alternativen bedeutet, dass eine Alternative nur dann überhaupt in Betracht gezogen wird, wenn die vorherigen Alternativen fehlschlagen. Das hat zur Folge, dass es niemals Mehrdeutigkeiten geben kann und beispielsweise bei if-Statements in C-ähnlichen Sprachen ein else-Block immer dem inneren if zugeschlagen werden würde. Das kann in vielen Fällen erwünscht sein, weil die Sprache damit niemals mehrdeutig ist, kann aber auch gegen Intuition verstoßen. Beispielsweise matcht die Grammatik S: ‚a’S’a’ | ‚aa’ als kontextfreie Grammatik alle Wörter mit einer geraden Anzahl des Buchstabens a, als PEG aber nur Wörter, die nur aus a bestehen und deren Länge eine Zweierpotenz > 1 ist. Gerade wenn man kontextfreie Grammatiken gewohnt ist, ist dieses Verhalten kontraintuitiv. Aus meiner Sicht betrifft das aber nur eher pathologische Fälle.

Die Unterstützung von Linksrekursionen ist vor allem für Ausdrücke wichtig, da man damit sehr intuitiv Formeln umsetzen kann. Insbesondere sind binäre Ausdrücke selbst Ausdrücke, beginnen aber auch mit einem Ausdruck. Für PEGs haben Warth und andere [3] eine Erweiterung von Packrat-Parsern entwickelt, die Linksrekursionen parsen kann, wobei das lineare Laufzeitverhalten von Packrat-Parsern erhalten bleibt.

In AnyText lässt sich daher eine einfache Expression-Grammatik wie in Listing 1 unten dargestellt implementieren. Hierbei überschreibt das Schlüsselwort returns, welche Klasse der abstrakten Syntax das Nichtterminal zurückgibt. Im Beispiel dient es dazu, nicht für jedes einzelne Nichtterminal eine Klasse einführen zu müssen. Das Schlüsselwort enum kommt zum Einsatz, um eine fixe Menge von Werten abzubilden. Ferner beschreibt das Schlüsselwort parantheses ein Nichtterminal für Klammerungen und terminal ein Terminal, dargestellt durch einen regulären Ausdruck.


grammar Expressions (exp)
root Expression

Expression:
  AdditiveBinary | Multiplicative;
AdditiveBinary returns BinaryExpression:
  left=Expression operator=AdditiveOperator right=Expression;
enum AdditiveOperator returns BinaryOperator:
  Add => '+'
  Subtract => '-';
Multiplicative returns Expression:
  MultiplicativeBinary | LiteralExpression | VariableExpression | ParanthesisExpression;
MultiplicativeBinary returns BinaryExpression:
  left=Multiplicative operator=MultiplicativeOperator right=Multiplicative;
enum MultiplicativeOperator returns BinaryOperator:
  Multiply => '*'
  Divide => '/';
LiteralExpression:
  value=Number;
VariableExpression:
  variable=Identifier;
parantheses ParanthesisExpression:
  '(' Expression ')';
terminal Number returns nmeta.Integer:
  /\d+/;
terminal Identifier:
  /[a-zA-Z]\w*/;


LSP ist nicht nur auf das Parsen von Text begrenzt, sondern erlaubt auch praktische Interaktionen mit einem Text in der IDE. Programmiererinnen und Programmierern sind Features wie Code Lenses oder Code Fixes geläufig. Sie erlauben es, Analyseergebnisse wie die Anzahl der Referenzen oder Autor und Datum der letzten Änderung an einer Methode einfach in das Sichtfeld einzublenden. Interaktionen wie Refactorings lassen sich ebenfalls direkt aus dem Code heraus starten.

Zu Features dieser Art gehören:

  • Diagnostics: In den seltensten Fällen lassen sich Einschränkungen allein durch die Grammatik ausdrücken, auch domänenspezifische Analysen können auf Fehler hindeuten. Beispielsweise könnte man in einer DSL für Überweisungen eine Analyse des Empfängernamens einbauen und Fehler melden, sollte der Name nicht zur IBAN passen.
  • Code Lenses: Code Lenses können an einer beliebigen Stelle im Text eine beliebige Zeichenkette anzeigen. Damit lassen sich viele Arten von Analysen darstellen. Code Lenses können auch Aktionen anbieten, zum Beispiel öffnet sich beim Klicken auf die Anzeige der Referenzen üblicherweise ein Fenster mit Details. Einige Editoren bieten auch an, Unit Tests per Code Lens zu starten. Recht generisch könnte man Code Lenses verwenden, um in einer DSL den derzeitig beschriebenen Zustand auf ein modelliertes System anzuwenden.
  • Code Actions: Von Editoren wie der Visual-Studio-Familie mit einem Lampensymbol dargestellt, erlauben es Code Actions, zum Kontext passende Interaktionen auszuführen.
  • Inlays: Inlays blenden Texte im Editor ein, die eigentlich gar nicht dort stehen. Während dieses Feature in Programmiersprachen vor allem dazu dient, inferrierte Typsignaturen oder Parameternamen einzublenden, lässt es sich prinzipiell für beliebige Analysen verwenden.
  • Hover: Verweilt ein Nutzer mit der Maus auf einem Token, kann ein LSP-Server Kontextinformationen dazu liefern. Eine sehr clevere Nutzung ist beispielsweise, einen Hovertext für Schlüsselwörter mit Erklärungen dazu anzubieten. Gerade weil eine DSL nur für einen eingeschränkten Nutzerkreis gedacht ist, kann eine solche Unterstützung die Anwendung leichter zugänglich machen.

AnyText macht die Entwicklung dieser Features besonders einfach, indem es für jede Regel in der Grammatik eine Klasse generiert, in der Entwickler meist nur eine entsprechende Methode überschreiben müssen, um das jeweilige Feature zu aktivieren. Aber auch mit Langium oder Xtext lassen sich diese Features einfach nutzen.

Domänenspezifische Sprachen haben neben Formularen oder KI-Agenten einen eigenen Platz als Möglichkeit verdient, mit der Endanwender spezifizieren, welche Probleme der Computer lösen soll. DSLs richten sich dabei vor allem an Expertinnen und Experten, die solche Spezifikationen häufiger verfassen müssen, für die also Produktivität, einfache Versionierbarkeit und Interoperabilität textueller Sprachen besonders vorteilhaft sind.

Dabei hat sich die Entwicklung neuer DSLs durch Innovationen wie das Language Server Protocol und Frameworks wie Langium, Xtext oder AnyText dramatisch vereinfacht. Wo Developer Parser früher per Hand schreiben mussten, können sie diese heute mit Editorunterstützung weitgehend aus der Spezifikation einer Grammatik ableiten, was den Aufwand stark reduziert. Daher sollten DSLs als alternative UX-Technologie durchaus in Betracht gezogen werden.

[1] M. Eysholdt und H. Behrens, „Xtext: implement your language faster than the quick and dirty way,“ in Proceedings of the ACM International Conference Companion on Object Oriented Programming Systems Languages and Applications Companion, Reno/Tahoe, Nevada, USA, Association for Computing Machinery, 2010, pp. 307–309.

[2] G. Hinkel, A. Hert, N. Hettler und K. Weinert, „AnyText: Incremental, left-recursive Parsing and Pretty-Printing from a single Grammar Definition with first-class LSP support,“ Proceedings of the 18th ACM SIGPLAN International Conference on Software Language Engineering, SLE 2025, pp. 98–111, 12–13 Juni 2025.

[3] A. Warth, J. R. Douglass und T. Millstein, „Packrat parsers can support left recursion,“ in Proceedings of the 2008 ACM SIGPLAN Symposium on Partial Evaluation and Semantics-Based Program Manipulation, San Francisco, California, USA, Association for Computing Machinery, 2008, pp. 103–110.


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Mutmaßlicher Cybercrime-Drahtzieher auf Mallorca gefasst


Nach jahrelangen Ermittlungen ist ein mutmaßlich führender Betreiber von Fake-Onlineshops und mutmaßlicher Drahtzieher einer illegalen Handels-Plattform gefasst worden. Der 35 Jahre alte Mann aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er sei vor zwei Tagen auf Mallorca festgenommen worden und sitze in Auslieferungshaft, wie das Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg mitteilte.

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Der Verdächtige hatte demnach seit Jahren unter falscher Identität auf der spanischen Insel gelebt und gilt als einer der mutmaßlich führenden Köpfe in der deutschsprachigen sogenannten Underground Economy. Dabei handelt es sich um kriminelle Netzwerke im Darknet sowie im Internet, die illegale Waren und Dienstleistungen anbieten.

Er gilt zudem als Betreiber der kurz nach ihrer Abschaltung neu aufgebauten illegalen Online-Handelsplattform „Crimenetwork“, wie gleichzeitig die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilten. Die Neuauflage der Plattform, auf der gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente angeboten wurden, wurde demnach am Tag der Festnahme abgeschaltet.

Deren rund 22.000 Nutzer hatten ihre Transaktionen über Kryptowährungen abgewickelt – Umsätze in Millionenhöhe stehen im Raum. Ermittler fanden umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten und stellten rund 194.000 Euro sicher. Weitere Angaben gab es dazu noch nicht. Wann der 35-Jährige nach Deutschland ausgeliefert wird, ist den Angaben zufolge noch offen.

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen März 2023 und Januar 2025 mehr als 40 täuschend echt gestaltete Shops im Internet betrieben zu haben. Die Betrugsopfer hatten Produkte bestellt und Geld überwiesen, aber niemals Ware erhalten. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 323.000 Euro.

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Ermittler vor allem der Polizeipräsidien Reutlingen und Offenburg hätten maßgeblich dazu beigetragen, den Verdächtigen zu identifizieren, hieß es. Die bislang identifizierten Opfer stammten unter anderem aus Offenburg, Reutlingen, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Betroffen seien darüber hinaus Menschen aus zahlreichen Landkreisen in Baden-Württemberg und aus allen anderen deutschen Bundesländern.

Gleichzeitig zur Festnahme seien neben der Wohnung des Mannes auf Mallorca auch Objekte in Deutschland durchsucht worden, darunter die von zwei mutmaßlichen Komplizen aus Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein und Unna in Nordrhein-Westfalen. In der Wohnung des Hauptverdächtigen auf Mallorca sicherten die Ermittler Bitcoin im Wert von rund 314.000 Euro. Auch Datenträger seien beschlagnahmt worden.

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Altersüberprüfung: EU-Rechtsberater warnen vor Umgehungsoption durch VPNs


Die Bemühungen der EU um einen strengeren Jugendschutz im digitalen Raum steuern auf einen neuen Konflikt zu: Virtual Private Networks (VPNs). Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission arbeiten aktuell mit Hochdruck an Systemen, um Minderjährige im Netz vor Pornografie oder Glücksspiel zu schützen. Doch nun rücken technische Werkzeuge zum Umgehen dieser Hürden in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) warnt in einer jetzt publik gewordenen Analyse eindringlich vor einem drastischen Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfungen zu umgehen.

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Die Rechtsexperten der EU-Abgeordneten bezeichnen diesen Trend explizit als „Regelungslücke, die geschlossen werden muss“. Sie sehen darin ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit künftiger EU-Gesetze. Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, in denen bereits strikte Online-Verifikationspflichten gelten. Sobald Gesetze in Kraft traten, die Plattformen zur Altersprüfung verpflichteten, dominierten dort laut dem EPRS VPN-Apps die Download-Charts.

VPNs verschlüsselten den Datenverkehr und ersetzten die IP-Adresse des Nutzers durch die eines Servers in einer anderen Region, heißt es in der Handreichung, auf die das Magazin Cyberinsider aufmerksam gemacht hat. So könnten regionale Sperren und Identitätschecks effektiv ausgehebelt werden. Das Hintergrundmaterial des EPRS ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme: Es läuft auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. So müssten die Anbieter sicherstellen, dass ihre Technologie nicht als Werkzeug zum Aushebeln von Jugendschutzmaßnahmen zweckentfremdet wird.

Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als essenzielle Werkzeuge für das Homeoffice, den Schutz vor unbefugter Überwachung und den freien Zugang zu Informationen in autoritären Regimen. Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten warnen seit Langem in Brandbriefen an die Politik, dass eine Identitätspflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz deutlich schwächen und neue Risiken durch eine zentrale Datenerfassung schaffen würde. Wenn der Zugang zum „Verschlüsselungs-Tunnel“ nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre, verlören VPNs ihre Kernfunktion als Werkzeug für Whistleblower und Journalisten.

Zugleich bleibt die technische Umsetzung der Altersprüfung selbst ein Problemfeld, wie die EPRS-Forscher einräumen. Erst kürzlich deckten Sicherheitsforscher Mängel in einer offiziellen Demo der Altersverifikations-App der Kommission auf.

Von der Politik perlen solche Appelle teils ab: Utah etwa hat bereits ein Gesetz verabschiedet, das an die physische Präsenz eines Nutzers über die IP-Adresse hinaus anknüpft, um VPN-Maskierungen rechtlich ins Leere laufen zu lassen. Auch auf EU-Ebene deutet der EPRS an, dass eine Novelle des EU Cybersecurity Act spezifische Anforderungen enthalten könnte, um den Missbrauch von VPNs zum Umschiffen legaler Schutzmechanismen zu verhindern.

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Die Kommission hat mit einer Empfehlung Ende April die Flucht nach vorn angetreten, um einen Flickenteppich nationaler Alleingänge zu verhindern. Bis Ende 2026 sollen die EU-Länder flächendeckend Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen, die auf der technischen Blaupause der Brüsseler Regierungsinstitution basieren. Diese Open-Source-Lösung soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne ihre gesamte Identität preiszugeben. Die Regierungen können diese Funktion entweder in eigenständigen Apps anbieten oder direkt in die kommende europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) integrieren.

Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie wie „Zero-Knowledge-Proofs“. Ein Nutzer muss gegenüber einer Webseite lediglich bestätigen, dass er beispielsweise über 18 Jahre alt ist, ohne Name oder Wohnort zu übermitteln. Ein offizielles EU-Rahmenwerk mit Listen vertrauenswürdiger Anbieter soll sicherstellen, dass nur geprüfte technische Lösungen zum Einsatz kommen, die laufend auf ihre Sicherheit und Konformität überwacht werden.

Doch zwischen der regulatorischen Wahrnehmung und der tatsächlichen Nutzung der Verschlüsselungstools klafft eine Lücke, legt eine Studie der University of Michigan nahe. Demnach nutzen über 82 Prozent der Befragten VPNs primär zum Schutz vor allgemeinen Bedrohungen durch Cyberkriminelle sowie zum Absichern ihrer Privatsphäre. Den Wissenschaftlern zufolge gibt es noch keine empirischen Belege dafür, dass VPNs tatsächlich in großem Stil und primär zum Aushebeln von Jugendschutzfiltern angeschafft würden.

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Kahlschlag beim Datenschutz: Baden-Württemberg plant massive Stellenkürzungen


In der baden-württembergischen Landespolitik bahnt sich ein gravierender Einschnitt bei den digitalen Bürgerrechten an. Die neue Koalition aus Grünen und CDU unter dem vorgesehenen Ministerpräsidenten Cem Özdemir plant, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) 40 Prozent der Stellen einzusparen. Sie begründet diesen Schritt mit der föderalen Modernisierungsagenda, die eine Bündelung von Kompetenzen auf Bundesebene vorsehe.

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Parallel will Grün-Schwarz die technologische Aufrüstung von Sicherheitsbehörden und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für Überwachungszwecke deutlich forcieren. Trotzdem soll das Kontrollorgan, das diese Prozesse rechtlich begleiten muss, beschnitten werden.

Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), kritisiert die entsprechende Passage in der Koalitionsvereinbarung scharf. Er wirft der Regierung mangelndes Verständnis europäischer Werte vor. Fortschritt muss ihm zufolge in einer freiheitlichen Gesellschaft zwingend grundrechtskonform erfolgen, wofür eine starke Aufsicht der Garant sei. Das von der Koalition genutzte Schlagwort eines „ermöglichenden Datenschutzes“ wertet Spaeing als Euphemismus für einen faktischen Abbau von Grundrechten.

Der Fachmann warnt auch, dass die massiven Kürzungen wohl gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen würden. Diese schreibe den Mitgliedsstaaten vor, einschlägige Aufsichtsbehörden ausreichend auch mit personellen Ressourcen auszustatten. Nur so könnten diese ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen. Ferner erinnert die DVD an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht. Wer einer Kontrollinstanz Mittel entziehe, schwäche zwangsläufig deren Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit.

Auch der baden-württembergische LfDI, Tobias Keber, sieht die Entwicklung mit Sorge. Zwar begrüßt er das Ziel, Digitalisierung und KI-Einsatz zu fördern. Auf diesem Feld sei seine Behörde bereits intensiv beratend tätig. Der Kontrolleur warnt aber vor den Folgen einer Zentralisierung. Sollte die Aufsicht für Unternehmen und Vereine nach Bonn zum Bund abwandern, verlören lokale Akteure wie Startups und Bürger ihre direkten Ansprechpartner vor Ort. Datenschutz fungiere als vertrauensstiftender Faktor. Fehle die Kapazität zur Beratung und Kontrolle, drohe die Akzeptanz neuer Technologien in der Bevölkerung zu schwinden.

Besonders brisant ist die vorgesehene personelle Ausdünnung im Kontext der geplanten Sicherheitspolitik im Ländle. Die Koalition will der Polizei umfangreiche neue Befugnisse einräumen, etwa zum biometrischen Abgleich von Daten im Internet mithilfe automatisierter Gesichtserkennung. Das markiert das Ende bisheriger Tabus der Grünen beim Datenschutz. Wenn gleichzeitig die Kontrollinstanzen geschwächt würden, entstünde ein gefährliches Ungleichgewicht. Experten mahnen: Die steigende Zahl an Datenschutzbeschwerden durch KI-Anwendungen erfordere eigentlich einen Ausbau statt Streichungen bei der Aufsicht, um Frust und Staatsverdrossenheit vorzubeugen.

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