Künstliche Intelligenz
Einzelhändler frustriert über strenge Regeln bei KI-Kameras
Der deutsche Einzelhandel sieht sich einer wachsenden Welle von Kriminalität gegenüber und schlägt Alarm. Laut der Studie „Kameraeinsatz im Einzelhandel“, die Ibi Research an der Uni Regensburg mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit einem Fokus auf Präventionsoptionen durchgeführt hat, ist Ladendiebstahl längst keine Petitesse mehr: Mehr als die Hälfte der Handelsunternehmen in Deutschland wurde 2025 nachweislich von Dieben heimgesucht. Die Dunkelziffer gilt als hoch.
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Dabei berichten die Betroffenen laut der Untersuchung nicht nur von einer zunehmenden Professionalisierung der Täter. Auch die Gewaltbereitschaft steige. Viele Händler fühlen sich in dieser Situation von der Politik und den Sicherheitsbehörden im Stich gelassen, während die wirtschaftlichen Schäden durch Inventurdifferenzen Milliardenhöhe erreichen.
Ein zentraler Baustein in der Verteidigungsstrategie der Unternehmen ist moderne Videotechnik. Die Forscher verdeutlichen, dass Kameras heute mehr seien als passive Aufzeichnungsgeräte. Sie dienten der frühzeitigen Risikoerkennung, der Abschreckung und als psychologische Stütze für das Personal. Dieses könne in brenzligen Situationen ruhiger agieren, wenn es sich durch Videomaterial abgesichert wisse.
KI-Kameras gegen organisierte Banden
Besonders den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht der Handel als Hoffnungsträger. KI-gestützte Systeme könnten Verhaltensmuster analysieren, Personalengpässe an Kassen identifizieren oder zur Optimierung des Energiemanagements beitragen, indem sie Licht- und Kühlsysteme an die Kundenfrequenz koppeln. In Zeiten von akutem Personalmangel wird die Technik als Kompensationsinstrument verstanden, um die Aufmerksamkeit gezielt auf kritische Situationen zu lenken, die das Verkaufspersonal nicht immer im Blick haben kann.
Hier stößt der digitale Schutzwall auf rechtliche Hürden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird vom Handel als größtes Hindernis für einen effektiven Kameraeinsatz wahrgenommen. Ein Streitpunkt ist die zulässige Speicherdauer der Aufzeichnungen.
In der Praxis gelten aktuell 48 bis 72 Stunden als datenschutzkonformer Richtwert. Für viele Händler ist dieser Zeitraum zu kurz, da professionelle Diebstähle häufig erst später bemerkt werden, etwa bei der nächsten Inventur oder Warenverräumug. Dann sind die entscheidenden Bilder oft bereits automatisiert überschrieben, was eine spätere Identifizierung der Täter und eine erfolgreiche Strafverfolgung vereitelt.
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Rechtsunsicherheit bremst
Die Branche fordert daher praxistauglichere und einheitlichere Regeln. Es herrscht Unsicherheit darüber, was rechtlich zulässig ist. Während einfache Überwachungsmaßnahmen zum Schutz von Eigentum unter das „berechtigte Interesse“ fallen können, sind komplexere Anwendungen wie biometrische Gesichtserkennung zur Identifizierung bekannter Ladendiebe rechtlich problematisch und im stationären Handel in der Regel unzulässig.
Diese Lage führt laut der Analyse dazu, dass Pilotprojekte zur KI-gestützten Überwachung in Deutschland oft abgebrochen oder gar nicht gestartet werden. In anderen europäischen Ländern laufen den Autoren zufolge aufgrund einer weniger restriktiven Auslegung der DSGVO dagegen bereits Tests.
Zusätzlich sorgt die Überlastung von Justiz und Polizei für Frustration bei den Ladenbetreibern. Wenn Anzeigen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden oder Wiederholungstäter trotz Hausverbot und Videobeweis keine spürbaren Konsequenzen fürchten müssen, sinkt die Motivation, Delikte zur Anzeige zu bringen. Der Handel wünscht sich daher auch eine konsequentere Strafverfolgung und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.
Bedenken von Aufsichtsbehörden
Um die Lücke zwischen Sicherheitsbedarf und Datenschutz zu schließen, setzen die Verfasser auf Aufklärung und bieten praktische Leitlinien für Händler. Ohne eine Anpassung der Rahmenbedingungen werde die Schere zwischen technischem Potenzial und realem Schutz im deutschen Einzelhandel aber noch größer.
Datenschützer betonen die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz von Grundrechten. Aus ihrer Sicht muss Videoüberwachung das letzte Mittel („Ultima Ratio“) bleiben, nachdem mildere Maßnahmen wie Warenetikettierung oder erhöhte Personalpräsenz nicht ausreichen. Bedenken haben die Aufsichtsbehörden wegen der Gefahr einer flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raums sowie der unzulässigen Identifizierung Unbeteiligter durch biometrische Verfahren. Potenziell drohe eine Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht, befürchten sie. Vor allem bei KI-Systemen warnen Experten vor einer Blackbox-Problematik, bei der automatisierte Entscheidungsprozesse nicht nachvollziehbar sind und zu Diskriminierung führen können.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Widerrechtliche Subventionen? Brüssel prüft Übernahme von MediaMarktSaturn
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung zur Übernahme der Muttergesellschaft von Media Markt und Saturn durch den chinesischen Konzern JD.com eingeleitet. Die Vorprüfung habe ergeben, dass „JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren“, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Das könnten Steueranreize, günstige Finanzierungen und Zuschüsse durch Akteure sein, „die möglicherweise der Volksrepublik China zuzurechnen“ seien. Die Kommission äußerte Bedenken, dass diese mutmaßlichen Subventionen dem chinesischen Konzern bei den Übernahmeverhandlungen wettbewerbsverzerrende Vorteile verschafft haben könnten.
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90 Tage Zeit für die Prüfung
Die Kommission hat jetzt 90 Tage Zeit für die Untersuchung, ob es JD.com wegen mutmaßlicher Subventionen einen überhöhtes Gebot für Ceconomy abgeben konnte. Es werde darüber hinaus geprüft, ob die geplante Übernahme negative Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt haben könnte, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Grundlage der Ermittlungen ist eine Verordnung über drittstaatliche Subventionen, die seit dem 12. Juli 2023 gilt. Die erlaubt Brüssel, gegen Verzerrungen des Wettbewerbs vorzugehen, die durch Subventionen verursacht werden. Bis zum 2. Oktober kann die Kommission nun Vorgaben für die Übernahme machen, um eine Wettbewerbsverfälschung zu beseitigen, die Übernahme untersagen oder aber keine Einwände erheben.
JD.com hat den Schritt offenbar erwartet: „Wir sehen eine vertiefte Prüfung als einen üblichen Verfahrensschritt für eine Transaktion dieser Größe an“, teilte das Unternehmen gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mit. Im Zusammenhang mit der Transaktion habe der Konzern keine staatlichen Subventionen erhalten, die zu einer Wettbewerbsverzerrung in der EU führen könnten. JD.com stehe in engem und konstruktivem Austausch mit der Europäischen Kommission.
Noch keine Entscheidung des Kartellamts
JD.com hatte das Übernahmeangebot vorigen Sommer abgegeben und sich später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien gesichert. Frankreich und Italien haben laut Ceconomy grünes Licht für die Übernahme gegeben. Die Entscheidungen aus Deutschland, Spanien und Österreich stehen noch aus.
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MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler, in elf Staaten gibt es insgesamt mehr als 1000 Filialen. Der Onlineshop landet in Deutschland hinter Amazon, Otto und Zalando auf dem vierten Rang. Saturn geht auf den 1961 in Köln eröffneten Saturn-Hansa-Markt zurück, Media Markt auf einen 1979 in München eröffneten MediaMarkt. Es folgten mehrere Eigentümerwechsel, in der heutigen Form besteht der Konzern seit 2017, seit Juni 2022 gehört Media-Saturn vollständig zu Ceconomy. JD.com wiederum ist Chinas größter Handelskonzern. Der Konzern hat erst im März angekündigt, seinen Onlineshop Joybuy nach Deutschland, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg bringen zu wollen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Projekt hOma: Schaltzentrale für Senioren selbst bauen
Vielleicht sind eure Eltern auch schon etwas älter und überhören mal das Telefon oder die Türklingel. Oder sie machen sich Sorgen, etwas anderes vergessen zu haben. Ist der Herd ausgeschaltet, sind Fenster bei Regen geschlossen, ist die Tür verriegelt? Alles Sachen, die man relativ einfach mit Home Assistant überwachen kann, aber gerade für ältere Leute ist eine Nachricht aufs Handy nicht die richtige Kommunikationsmethode.
Die Schaltzentrale „hOma“ kann gut vom Fernsehsessel oder der Leseecke aus gesehen werden und ist im Normalfall eine unauffällige Wanddekoration.
Wichtige Ereignisse werden durch farbige, blinkende LEDs angezeigt. Erledigte Aufgaben können durch einfaches Drücken auf die beleuchtete Taste bestätigt werden, sodass keine Interaktion mit dem Handy oder dem Tablet notwendig ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Projekt hOma: Schaltzentrale für Senioren selbst bauen“.
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Künstliche Intelligenz
software-architektur.tv: KI-Coding-Produktivität mit Ingo Eichhorst
Steigert der Einsatz von KI tatsächlich die Produktivität – und wenn ja, in welchem Ausmaß? Und wie gut lassen sich die dabei entstehenden Systeme langfristig warten? Zu diesen Fragen gibt es zahlreiche Meinungen.
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In dieser Episode sprechen Eberhard Wolff und Ingo Eichhorst über verschiedene wissenschaftliche Studien, die genau diese Themen untersuchen. Sie stellen damit gängigen Einschätzungen fundierte Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse gegenüber und schaffen so eine solide Grundlage für eine sachliche Diskussion.
Ingo Eichhorst spricht auch beim TechRiders Summit, der vom 17. Juni bis zum 18. Juni 2026 in Köln stattfindet. Mit dem Code ARCH-TECHRIDER-2026 ist die Teilnahme für Anwenderinnen und Anwender kostenlos.
Livestream am 29. Mai
Die Ausstrahlung findet am Freitag, 29. Mai 2026, live ab 13 Uhr statt. Die Folge steht im Anschluss als Aufzeichnung bereit. Während des Livestreams können Interessierte Fragen via Twitch-Chat, YouTube-Chat oder anonym über das Formular auf der Videocast-Seite einbringen.
software-architektur.tv ist ein Videocast von Eberhard Wolff, iX-Blogger und bekannter Softwarearchitekt, der als Head of Architecture bei SWAGLab arbeitet. Zum Team gehören außerdem Lisa Maria Schäfer (Socreatory) und Ralf D. Müller (DB Systel). Seit Juni 2020 sind über 250 Folgen entstanden, die unterschiedliche Bereiche der Softwarearchitektur beleuchten – mal mit Gästen, mal Wolff, Schäfer oder Müller solo. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren berichtet heise Developer über die Episoden.
(mro)
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