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Künstliche Intelligenz

Ende einer Ära und Neuanfang – das VR-Beben bei Meta


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Diese Woche wurde Virtual Reality von der Realität eingeholt.

Das volle Ausmaß von Metas strategischer Kehrtwende ist noch nicht bekannt. Fest steht, dass es sich um die bislang größte Zäsur für die junge Industrie handelt.

Die VR-Branche war schon immer ein künstliches Gebilde, das zu weiten Teilen von Metas Investitionen lebte. Nach zehn Jahren und Verlusten in Milliardenhöhe ließ der Konzern diese Woche zum ersten Mal in aller Deutlichkeit erkennen, dass diese Aufwendungen nicht bedingungslos sind und ein jähes Ende finden können.


Tomislav Bezmalinovic

Tomislav Bezmalinovic

Tomislav Bezmalinović ist fasziniert von Gesichtscomputern aller Art. Seit 2025 schreibt er für heise online über die neuesten Trends im Bereich Smart Glasses, VR-Headsets und AR-Brillen.

Die jüngsten Ereignisse bedeuten weder das Aus für Metas VR-Sparte noch für Virtual Reality an sich. Aber für eine Branche, die stark von Mark Zuckerbergs Wohlwollen abhängt, könnten die neuen Signale eine gefährliche Kettenreaktion auslösen.

Verlieren Entwickler den Glauben an die Zukunft der Plattform, sinkt auch deren Bereitschaft, weitere Ressourcen in den Marktplatz zu stecken. Bleiben als Folge neue Anwendungen und Inhalte aus, verliert die Hardware ihr wichtigstes Kaufargument – mit gravierenden Folgen für das gesamte Ökosystem.

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Nachdem sich bereits Ende letzten Jahres drastische Sparmaßnahmen in Metas VR-Sparte abgezeichnet hatten, schlugen diese am Dienstag mit voller Wucht ein.

Der Konzern entließ rund 1.500 Angestellte der für Zukunftstechnologien verantwortlichen Reality Labs und schloss den Großteil seiner VR-Spielestudios. Bestätigt sind Armature Studio („Resident Evil 4“), Sanzaru Games („Asgard’s Wrath 2“) und Twisted Pixel („Marvel’s Deadpool VR“). Camouflaj, das Team hinter dem preisgekrönten „Batman: Arkham Shadow“, wurde auf ein Rumpfteam reduziert und wird keine neuen VR-Spiele mehr entwickeln. Zudem stellte Meta die Weiterentwicklung der Fitness-App „Supernatural“ ein, was Fragen zur Zukunft des verantwortlichen Studios Within aufwirft. Ready at Dawn („Lone Echo“) und Downpour Interactive („Onward“) hat Meta bereits 2024 und 2025 geschlossen.

Damit ist von Metas neun VR-Studios kaum mehr als ein kleiner Rest geblieben. In Entwicklung befindliche Titel, darunter eine Fortsetzung von „Batman: Arkham Shadow“, wurden eingestampft. Auch die Förder- und Inkubatorprogramme für externe Studios, eine wichtige Lebensader des Ökosystems, wurden angeblich gestrichen. Damit steht fest, dass sich Meta aus der VR-Spielentwicklung zurückzieht.

Metas oft belächelte Metaverse-Plattform „Horizon Worlds“ wird künftig primär auf Mobilgeräte statt auf VR-Brillen zugeschnitten, in der Hoffnung „Roblox“ und „Fortnite“ Marktanteile abzujagen. Ein Vorhaben, das angesichts der übermächtigen Konkurrenz zum Scheitern verurteilt scheint.

Die Sparmaßnahmen trafen auch andere Bereiche der VR-Sparte: Meta hat die hauseigene VR-Meeting-App und das Enterprise-Geschäft mit Quest-Geräten eingestellt. Da seit Dienstag fast täglich Meldungen über neue Streichungen die Runde machen, wäre es keine Überraschung, wenn in den kommenden Tagen weitere Projekte und Programme bekannt würden, die dem Rotstift zum Opfer gefallen sind.

Vor einigen Jahren sah die Situation noch ganz anders aus. Meta Quest 2 verkaufte sich millionenfach. Viele Entwickler und Studios konnten auf der Quest-Plattform eine wirtschaftliche Existenz aufbauen und in Projekte für die nächste Hardware-Generation investieren.

Doch seit dem Ende der Pandemie ging das Interesse an VR-Brillen kontinuierlich zurück. Auch Playstation VR2, Meta Quest 3 und selbst Apple Vision Pro konnten diesem Trend wenig entgegensetzen. Ein Großteil der Branche lebt nach wie vor von der Quest-Plattform und dem Verkauf von Spielen. Doch gerade dieser Sektor hat in den vergangenen Jahren einen tiefgreifenden Wandel durchlaufen.

Viele VR-Nutzer, die Meta Quest 2 zum Erfolg verholfen haben, sind von der Plattform abgewandert. An ihre Stelle sind Kinder und Jugendliche getreten, die neue Arten von Spielen mit Free-to-Play-Geschäftsmodell bevorzugen. Nachlassendes Interesse, veränderte Konsumgewohnheiten und Metas eigene Plattformpolitik haben die VR-Branche in eine Krise geführt, die sich in Entlassungen und Studioschließungen seitens unabhängiger Studios niederschlug. Auch die von Meta stillschweigend geduldete Piraterie dürfte zu dieser schleichenden Misere beigetragen haben.

Gleichzeitig konnten sich viele VR-Studios überhaupt nur dank Metas jahrelanger Unterstützung so lange über Wasser halten: Der Konzern trug zur Finanzierung neuer Projekte bei und garantierte Studios über deren Teilnahme am Spiele-Abodienst „Horizon+“ regelmäßige Einnahmen. Diese prekäre Situation verweist auf ein tiefer sitzendes Problem: Metas schrankenlose VR-Subventionierung, die neben Entwicklerförderung auch andere Bereiche betrifft.

Mit Dumping-Preisen für Quest-Gerät gewann Meta rasch die Führungsposition auf dem VR-Markt, gewöhnte Konsumenten aber auch an unrealistisch niedrige Preise und verzerrte die tatsächliche Nachfrage. Konkurrenten, die für einen gesunden Wettbewerb hätten sorgen können, wurden vom Markt gedrängt. Gleichzeitig investierte Meta Milliarden in den Zukauf von VR-Studios, um mit exklusiven VR-Spielen den Abverkauf von Hardware zu beschleunigen. Doch selbst hochwertige und mit viel Aufwand produzierte Lizenztitel wie „Batman: Arkham Shadow“ (2024) und „Marvel’s Deadpool VR“ (2025) konnten nichts an den rückläufigen Absätzen des Jahres 2025 ändern. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis Meta die Reißleine ziehen würde.

„Dieses Jahr wird wahrscheinlich entscheiden, ob all unsere Arbeit als visionärer Durchbruch oder als legendäres Missgeschick in die Geschichte eingehen wird“, schrieb Reality-Labs-Leiter Andrew Bosworth Ende 2024 an seine Angestellten. Ein Jahr später ist das vorläufige Urteil gefallen.

Unter VR-Entwicklern ist Meta berüchtigt für häufige Strategiewechsel und die Neigung, Trends hinterherzujagen. Angesichts der jüngsten Einschnitte stellt sich die Frage, ob der Konzern hier nicht vorschnell und endgültig Brücken niederbrennt. Eine moderatere Förderung und realistischere Erwartungen seitens Meta hätten den Aufprall von dieser Woche abfedern können, der nun zu einem unwiederbringlichen Verlust an Vertrauen, Wissen und Talent führen wird.

Die aktuelle Entwicklung hat jedoch auch positive Seiten: Die VR-Branche hat sich von dem durch Meta selbst befeuerten Metaverse-Hype der Pandemie-Jahre verabschiedet. Sie soll sich künftig langsamer und organischer, aber mit mehr Bodenhaftung und Nachhaltigkeit entwickeln. Bei Meta ist inzwischen die wertvolle Einsicht gewachsen, dass Hard- und Software schlicht noch nicht ausgereift genug sind, um den VR-Markt bedeutend zu vergrößern.

Von einer vollständigen Abkehr von Virtual Reality seitens Meta zu sprechen, wäre jedenfalls verfrüht. Für Reality Labs arbeiten noch immer mehr als 10.000 Angestellte, darunter viele an VR-Hardware. Berichten zufolge ist auch eine neuartige VR-Brille mit dem vielsagenden Codenamen „Phoenix“ in Entwicklung.

Nachdem weder kabellose VR und günstige Geräte noch hochwertige Inhalte einen breiteren Markt für VR-Brillen erschließen konnten, nimmt sich Meta einer weiteren Hürde an: dem Formfaktor und Gewicht. Das neue Gerät soll um ein Vielfaches kompakter und leichter als aktuelle VR-Brillen sein. Im Einklang mit Metas Ziel, ein nachhaltigeres VR-Geschäft zu etablieren, wird künftig auf Subventionen verzichtet und das Gerät vermutlich deutlich teurer ausfallen als bisherige Quest-Modelle. Bei der Vermarktung dürfte sich der Fokus weg vom Gaming hin zu Arbeit und Medienkonsum verschieben. Als Erscheinungstermin wird 2027 angepeilt.

Sollte auch dieser Versuch hinter Metas Erwartungen zurückbleiben, könnte es eng für die VR-Ambitionen des Konzerns werden. Schon jetzt ist eine Umverteilung der Investitionen in das Smart-Glasses-Geschäft im Gange. Ein Bereich, in dem Meta ein deutlich größeres Marktpotenzial sieht.


(tobe)



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Selbst AMD und Intel haben den KI-Boom unterschätzt


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AMD-Chefin Lisa Su gibt zu, die Nachfrage nach Serverprozessoren falsch eingeschätzt zu haben. Das Unternehmen kann in den nächsten Monaten nicht so viele Epyc-CPUs liefern, wie Cloud-Hyperscaler für ihre KI-Rechenzentren kaufen würden. Zuvor stellte schon Intel manche Produktionslinien von Desktop- und Notebook- auf Serverprozessoren um. Offensichtlich haben sich beide Firmen verschätzt.

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Auf einer Analystenkonferenz sagte Su: „Ja, es gibt Versorgungsengpässe, aber das liegt wirklich daran, dass der Markt größer ist, als wir vor drei oder sechs Monaten prognostiziert hatten. Und so braucht es immer etwas Zeit, bis die Lieferkette mit den Anforderungen des Marktes Schritt halten kann. Ich kann sagen, dass wir aus Sicht der Versorgung sehr, sehr gut aufgestellt sind, um einen großen Teil dieser Nachfrage zu decken. Wir arbeiten weiterhin sehr eng mit unseren Partnern in der Lieferkette zusammen, um diese Kapazitäten im Laufe der Jahre 2026 und 2027 auszubauen.“

Vor allem die nächste Epyc-Generation mit Zen-6-Architektur (Codename Venice) soll gefragt sein. Deren Produktion fährt der verantwortliche Chipauftragsfertiger TSMC im zweiten Halbjahr 2026 hoch. „Jeder unserer Großkunden will Venice haben, sobald er verfügbar ist“, betonte Su das hohe Interesse.

Die Fehleinschätzung kann mehrere Gründe haben. Zum einen bauen Cloud-Hyperscaler wie Amazon, Google, Meta und Microsoft womöglich mehr Rechenzentren als gedacht. Zum anderen könnte die Nachfrage nach Venice besonders hoch sein, weil die Generation mit neuer 2-Nanometer-Fertigungstechnik (TSMC N2) besonders effizient wird und zudem flottes PCI Express 6.0 mitbringt.

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Für PC-Selbstbauer und Notebook-Käufer sind das potenziell schlechte Nachrichten. AMD priorisiert in der Zen-6-Generation offensichtlich Serverprozessoren. Für Desktop- und Notebook-Ableger gibt es noch keinen Termin. Eine Vorstellung könnte sich nach hinten ziehen, wenn Epyc-CPUs mehr von AMDs zugeteilter N2-Fertigungskapazität aufbrauchen – zumal AMD auch bei seinen kommenden KI-Beschleunigern der Instinct-MI400-Serie auf N2-Technik setzt. Da unter anderem Apple, Mediatek und Qualcomm großes Interesse an N2 haben, dürfte AMD kurzfristig wohl kaum zusätzliche Kapazität erhalten.


(mma)



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BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen


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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.

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Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.

Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.

Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.

Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

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Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.

„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.

Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.


(mack)



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Europäische Strafverfolger zerschlagen Phishing-Plattform | heise online


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Eine von Europol koordinierte internationale Strafverfolgungsaktion hat die Phishing-Plattform Tycoon2FA außer Gefecht gesetzt. Dabei wurden 330 Domains, die die Kerninfrastruktur des kriminellen Dienstes bildeten, darunter Phishing-Seiten und Kontrollpanels, abgeschaltet, heißt es in einer von der europäischen Polizeibehörde veröffentlichten Mitteilung. Die Aktion wurde von Strafverfolgungsbehörden in Lettland, Litauen, Portugal, Polen, Spanien und Großbritannien sowie Akteuren des Privatsektors, darunter Cloudflare, Coinbase oder Trend Micro, in enger Zusammenarbeit unter der Koordination des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol durchgeführt.

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Tycoon 2FA war mindestens seit August 2023 aktiv und zählte laut Europol zu den größten Phishing-Operationen weltweit. Die Plattform wurde demnach von Tausenden Cyberkriminellen genutzt, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu umgehen und ihnen unbemerkten Zugriff auf E-Mail- und Cloud-basierte Dienste zu ermöglichen. „Die Plattform generierte monatlich zig Millionen Phishing-E-Mails und ermöglichte den unbefugten Zugriff auf fast 100.000 Organisationen weltweit, darunter Schulen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen“, schreibt Europol.

Laut dem Tech-Portal Bleeding Computer wurden Tycoon2FA-Abos über den Telegram-Messenger zehn Tage Zugriff für 120 US-Dollar angeboten. Dies habe die Hürde, ausgeklügelte Angriffe zur Umgehung der MFA in großem Umfang durchzuführen, für weniger erfahrene Kriminelle deutlich gesenkt, so das Portal weiter.

„Die Plattform von Tycoon2FA ermöglichte es Angreifern, sich als vertrauenswürdige Marken auszugeben, indem sie Anmeldeseiten für Dienste wie Microsoft 365, OneDrive, Outlook, SharePoint und Gmail imitierten. Sie erlaubte es Angreifern außerdem, sich dauerhaft einzunisten und auf sensible Informationen zuzugreifen, selbst nachdem Passwörter zurückgesetzt wurden, sofern aktive Sitzungen und Token nicht explizit widerrufen wurden“, erklärte Microsoft am Mittwoch in einem Blogeintrag. „Dies funktionierte, indem während des Authentifizierungsprozesses generierte Sitzungs-Cookies abgefangen und gleichzeitig die Benutzerdaten erfasst wurden. Die 2FA-Codes wurden anschließend über die Proxy-Server von Tycoon2FA an den Authentifizierungsdienst weitergeleitet.“

Die Ermittlungen begannen, nachdem Trend Micro Informationen bereitgestellt hatte. Diese Informationen verbreitete Europol über seine EC3-Beratungsgruppen und operativen Netzwerke. Dies wiederum habe die Entwicklung einer koordinierten Einsatzstrategie ermöglicht, so das Europäische Polizeiamt. Später arbeiteten Microsoft und Trend Micro eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und stellten technisches Fachwissen sowie Infrastrukturanalysen bereit.

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(akn)



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