Künstliche Intelligenz
EU-Parlament: Jugendliche sollen TikTok & Co. erst ab 16 nutzen dürfen
Das EU-Parlament verlangt ambitionierte Schritte für einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet. Es spricht sich dabei vor allem für ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien und Videoplattformen wie TikTok, Instagram, YouTube oder Facebook aus. Mit einer deutlichen Mehrheit von 483 zu 92 Stimmen bei 86 Enthaltungen nahmen die Abgeordneten am Mittwoch einen Bericht an, der ihre ernsthafte Besorgnis über die Gefahren für die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zum Ausdruck bringt. Ziel ist es, manipulative und süchtig machende Online-Strategien zu unterbinden, die Kinder daran hindern, sich gesund und fokussiert mit Inhalten auseinanderzusetzen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Im Zentrum der Forderungen steht ein EU-weites Verbot von Social Media für unter 16-Jährige, um Eltern eine bessere Steuerung des altersgerechten Medienkonsums zu ermöglichen. Für 13- bis 16-Jährige soll der Zugang demnach nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich sein. Ergänzend unterstützen die Volksvertreter die Entwicklung einer EU-App zur Altersüberprüfung etwa im Rahmen der EUDI-Wallet für einen Online-Ausweis. Gleichzeitig betonen sie, dass Altersüberprüfungssysteme verlässlich sein und die Privatsphäre der Minderjährigen wahren müssten. Die Plattformen wollen sie nicht aus ihrer Verantwortung für sichere und altersgerechte Produkte entlassen.
Ferner verlangt das Parlament schärfere Eingriffe in die Produktgestaltung von Online-Diensten. Dazu zählt ein Verbot der schädlichsten suchtfördernden Praktiken und die standardmäßige Deaktivierung anderer süchtig machender Elemente für Minderjährige wie Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen oder Belohnungen für kontinuierliche Nutzung. Auch manipulative Designs (Dark Patterns) sowie auf Profiling und Tracking basierende Empfehlungssysteme sollen für Minderjährige untersagt werden.
Gegen Lootboxen und Kidfluencer
Die Abgeordneten fordern zudem ein Vorgehen gegen beeinflussende Technologien wie gezielte Werbung und Influencer-Marketing sowie das Verbot nicht den EU-Vorschriften entsprechender Seiten. Der Anwendungsbereich des Digital Services Act (DSA) soll auf Online-Videoplattformen ausgeweitet werden.
Lootboxen und vergleichbare Funktionen mit Glücksspielcharakter in Games will das Parlament untersagt wissen. Um der kommerziellen Ausbeutung vorzubeugen, sollen Plattformen zudem keine finanziellen Anreize für die Beeinflussung von Kindern durch andere Kinder, sogenannte Kidfluencer, bieten dürfen. Mit Blick auf die Durchsetzung der Vorschriften schlagen die Volksvertreter vor, Führungskräfte persönlich haftbar zu machen, wenn schwerwiegende und anhaltende Verstöße vorliegen.
Zudem sehen die Parlamentarier dringenden Handlungsbedarf bei ethischen und rechtlichen Problemen, die sich aus generativen KI-Tools wie ChatGPT ergeben. Sie nennen dabei etwa Deepfakes und KI-gestützte Nacktheits-Apps, die nicht einvernehmlich manipulierte Bilder erstellen können. Die sozialdemokratische Berichterstatterin Christel Schaldemose unterstrich die Bedeutung dieser klaren Grenzziehung: „Wir sagen den Plattformen unmissverständlich: Eure Dienste sind nicht für Kinder gemacht. Und dieses Experiment endet hier.“
Sorge über biometrische Überwachung
Weiterlesen nach der Anzeige
Kritik kommt von der Grünen-Abgeordneten Alexandra Geese. Sie erachtet zwar den Kinderschutz als dringend notwendig, warnt aber davor, unter diesem Vorwand biometrische Überwachungssysteme etwa über sogenannte Age-Assurance-Systeme zu etablieren, bei denen Kinder Gesichtsaufnahmen oder Ausweisdaten an externe Dienstleister übermitteln müssen. Auch die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) hält die Altersverifikation für einen kurzsichtigen und gefährlichen Weg, der unverhältnismäßig sei.
Hintergrund des Appells sind Studien, wonach 97 Prozent der Jugendlichen täglich online sind und ein Viertel der Minderjährigen ihr Smartphone in „problematischer“ oder „dysfunktionaler“ Weise nutzt und suchtähnliches Verhalten zeigt. Erste EU-Staaten wie Dänemark haben bereits reagiert und sich auf die Einführung eines Mindestalters von 15 Jahren für bestimmte soziale Netzwerke geeinigt. In Deutschland wird die Debatte kontrovers geführt: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Grünen-Chefin Franziska Brantner befürworten eine Altersvorgabe, während CSU-Chef Markus Söder ein Verbot ablehnt.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Glasfaser-Strategiewechsel der Telekom: Auf dem Land ist die Action
Die Deutsche Telekom steht in ihrem Heimatmarkt unter Druck: Lange Zeit hatten die Bonner den Glasfaser-Ausbau eher damit vorangetrieben, Bürgersteige statt Bürger mit Leitungen zu versorgen. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Eine Million Glasfaseranschlüsse will die Deutsche Telekom 2027 mit ihren Partnern bis in die Haushalte legen. Und dafür sieht sie sich auf Kurs: 25 Millionen Glasfaseranschlüsse bis 2030 seien weiterhin das Ziel, setzt der seit März 2025 für Deutschland zuständige Vorstand Rodrigo Diehl die Marke fest.
Weiterlesen nach der Anzeige
Damit sei nicht nur „Homes Passed“ gemeint, also Glasfaser am Bürgersteig, versichern gleich mehrere Vertreter des Konzerns. Und auch nicht einfach nur „Fibre to the building“ (FTTB), also Hausstich und Netzabschlusspunkt im Keller. Sondern wirklich bis zum Endkunden verfügbare Glasfaser – in Mehrfamilienhäusern also auch mit der notwendigen Verkabelung im Haus, die Netzebene 4 (NE4).
Aus 12,5 Millionen Haushalten, an denen 870.000 Kilometer Telekom-Glasfaser vorbeiführen, soll also absehbar mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte werden. Damit leitet der gebürtige Argentinier Diehl einen Strategiewechsel ein. Diehl will die verschiedenen Ziele, die sich die Telekom über die Jahre gesetzt hat, nun auch tatsächlich erreichen.
Take-Up-Rate soll deutlich steigen
Rein freiwillig geschieht das nicht: Immer größer wird der Druck, dass das DSL-Netz in einem geordneten Prozess abgeschaltet werden soll. Die EU-Kommission will diese „Kupfer-Glas-Migration“ bis spätestens 2035 europaweit erreicht haben. Die Bundesnetzagentur hat als zuständige Regulierungsbehörde dazu in dieser Woche ein Konzept vorgestellt.
Die Festnetzanschlüsse sind für das Deutschlandgeschäft der Telekom mit zwei Dritteln der Umsätze das Brot-und-Butter-Geschäft. Sie hat ihre Infrastruktur in den vergangenen Jahren bereits deutlich ausgebaut, auch wenn in der Branche über die genaue Investitionshöhe sehr unterschiedliche Rechnungen existieren.
Die Kunden sehen bislang meist wenig Grund, auf Glasfaser zu wechseln: zu hohe Preise für Produkte, deren Leistungsfähigkeit den Bedarf vieler Nutzer übersteigt. Das ist ein Problem – wenn auch bislang weniger für die Telekom als für ihre Konkurrenten, die von der DSL-Nutzung nicht profitieren. Die sogenannte Take-Up-Rate, das Verhältnis zwischen vorhandenen und auch tatsächlich gebuchten Anschlüssen, war bislang ausgesprochen schlecht. Im vergangenen Jahr berichtete der Konzern von mageren 16 Prozent.
Doch auch die Telekom muss weg von der alten Technik. Während die Ausbaukosten in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen sind – laut Telekom seit 2020 um 46 Prozent – halten die Verbraucherpreise nicht Schritt. Doch der Anbieter steht vor dem Dilemma: Entweder baut er selbst aus und schließt an – oder er verliert Kunden dauerhaft an die Konkurrenz. Deshalb heißt das Ziel jetzt: Die Kunden sollen Glasfaser buchen und das am besten bei der Telekom selbst.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Häuserkampf geht weiter
Bei Einfamilienhäusern sei die Take-Up-Rate gut, schildert Diehl, bei Mehrfamilienhäusern jedoch weiterhin ausbaufähig. Das ist der derzeitige Haupt-Flaschenhals für schnelleren Glasfaserausbau: Deutschland ist Mieterland, von 39,3 Millionen Haushalten leben über die Hälfte zur Miete.
Dazu kommt ein starkes Stadt-Land-Gefälle: Gerade in den Ballungszentren, dort, wo die Telekom bereits viel Glasfaser im Straßenland liegen hat, ist die Zahl der Mietwohnungen hoch. Doch der Ausbau in den Häusern, die sogenannte Netzebene 4, ist technisch schwierig und organisatorisch aufwändig. „Mit 10 Prozent Auslastung fliegt kein Business Case“, sagt Diehl in Berlin. Die 90 Prozent ohne Vertrag seien aber immerhin die Chance auf ein gutes Geschäft.
Insbesondere die Abstimmung mit den Vermietern für den Ausbau ist neben veralteten Vorschriften für die Verlegung auf Netzeben 4 und 5 schwierig. Doch auch wenn Telekom und Konkurrenz immer wieder betonen, sie seien mit der Wohnungswirtschaft im Gespräch: Bislang passiert hier wenig.
Vermieter profitieren von den schnelleren Infrastrukturen nicht direkt. Ob es ein „Recht auf Vollausbau“ für die Glasfaseranbieter geben soll, ist derzeit Gegenstand der politischen Diskussion. Dann würde für alle Kunden ausgebaut, sobald ein einziger Anschluss gebucht wird.
Für Diehl ist das der Schlüssel: In der Vergangenheit sei die Telekom für jeden einzelnen Vertrag neu in die Mehrfamilienhäuser gegangen, um den Ausbau bis zum Endkunden vorzunehmen, sagt er. Das sei zu teuer, damit solle nun Schluss sein: Vollausbau sei der einzig sinnvolle Weg.
Hauptgegner Fernsehkabel
Der Telekom-Hauptgegner im Glasfaser-Häuserkampf bleibt aber eine eigentlich uralte Technologie. „TV-Kabelnetze sind auch Kupfernetze“, sagt Diehl. Es brauche Klarheit, dass nur Glasfasernetze die Zukunft seien, führt er aus. Und eben nicht Begriffe „gigabitfähige Netze“, mit denen die Kabelnetzbetreiber operieren. Keine ganz neue Forderung, aber eine, die für die Telekom entscheidend ist.
„Wir sind gegen eine Zwangsmigration“, sagt Diehl. Aber über Regeln für die DSL-Abschaltung zu sprechen, ist offenbar nicht mehr völlig tabu. Die Telekom will sich hier offener zeigen als in der Vergangenheit, als sie darauf beharrte, dass allein sie über ihr Kupfernetz entscheide. Sie spare auch keinen Cent an der Instandhaltung ihrer Kupfernetze, solange diese betrieben würden.
Und auch zu offeneren Zugangsmodellen für Wettbewerber zeigte sich Diehl durchaus bereit – wenn denn Open Access für alle am Markt verpflichtend würde. Das würde der Telekom auch aus anderen Gründen durchaus in die Karten spielen: Im Skalengeschäft Telekommunikation hat die Telekom eine gute Ausgangsposition.
Diehl will aufs Land – und überbauen
Das wiederum hängt mit der vielleicht folgenreichsten Änderung an der Telekomstrategie zusammen: Während die Mehrfamilienhaus-Großstädte umkämpft bleiben, will Diehl die unmittelbare Konkurrenz nun dort angreifen, wo die bislang mit Glasfaser noch allein ist. „Unsere Wettbewerber haben hauptsächlich in ländlichen Gebieten ausgebaut“, sagt Diehl. Dort sei die Action. Das bedeute unter anderem: Einfamilienhäuser. Die buchen besonders häufig Glasfaseranschlüsse – auch, weil das den Wert der Immobilie steigert.
Doch während die Telekom bislang stark darum bemüht war, den Eindruck einer direkten Konkurrenz mit anderen Glasfaseranbietern zu vermeiden, klingt das nun deutlich anders: Gerade einmal drei Prozent der Gebiete wären in Deutschland Überbaugebiete. Spanien etwa habe 70 Prozent mehrfach ausgebaute Gebiete, das sei also kein Problem, schildert Diehl.
Man darf das als Kampfansage deuten – die von den Mitbewerbern aufmerksam verfolgt wird. Der kapitalgetriebene Glasfaserausbaumarkt steht derzeit gewaltig unter Druck, seitdem die Zinskosten angestiegen sind. Übernahmegerüchte gehören derzeit zum Tagesgeschäft.
„Wir werden viel mehr in ländlichen Gebieten bauen“, erläutert der Deutschland-Vorstand der Telekom. Und meint damit auch den Überbau: Künftig könnten mehrere Glasfaseranbieter mit ihren physischen Leitungen einem Kunden ihre Dienste anbieten.
Der Bonner Konzern hat neben dem DSL-Netz einen weiteren entscheidenden Vorteil: Das Unternehmen ist weniger stark von den Zinskosten abhängig, kann den Ausbau weitgehend aus Eigenmitteln stemmen. Viele der Glasfaseranbieter hätten ihre Geschäftsmodelle mit höheren Einnahmen pro Nutzer berechnet, rechnet Rodrigo Diehl vor.
Wenn nun auch noch die Deutsche Telekom in die bereits von der Konkurrenz erschlossenen Gebiete geht, dürfte das für manche den wirtschaftlichen Todesstoß bedeuten. Dass die Telekom andere Netze übernimmt, schließt Diehl nicht kategorisch aus, dämpft aber die Erwartungen: Nur wenn ein Netz auch technologisch dem Telekomstandard annähernd entspreche, käme eine Kooperation überhaupt infrage. Und natürlich würde auch das Kartellrecht eine wichtige Rolle spielen – und etwa eine Übernahme in der Größenordnung der „Deutsche Giganetz“ von vornherein unmöglich machen. Die Investoren werden es gehört haben.
()
Künstliche Intelligenz
Top 10: Der beste Fitness-Tracker im Test – gute Pulsuhren schon unter 100 Euro
Whoop 4.0
Whoop 4.0 will als Fitness-Wearable helfen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit basierend auf wissenschaftlicher Grundlage zu optimieren. Für wen sich das Armband mit integriertem optischen Sensor lohnt, klären wir im Test.
- guter KI-Coach
- integrierte Trainingsdatenbank für Kraftsport
- guter Pulssensor
- teuer
- kein integriertes GPS
- Stressmessung teilweise ungenau
Whoop 4.0 im Test
Whoop 4.0 will als Fitness-Wearable helfen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit basierend auf wissenschaftlicher Grundlage zu optimieren. Für wen sich das Armband mit integriertem optischen Sensor lohnt, klären wir im Test.
Im Segment der Fitness-Tracker ist das Whoop 4.0 in gleich mehrerlei Hinsicht ein besonderes Produkt. Denn anders als die Geräte von Fitbit, Garmin, Huawei und Co. verzichtet der Hersteller des Whoop-Bands auf ein Display. Gemessene Daten lassen sich dementsprechend nur in der App ablesen. Ferner bekommen Anwender das Whoop 4.0 weitestgehend kostenlos, müssen für die Nutzung aber ein kostenpflichtiges Abo abschließen.
Wir haben uns das Whoop 4.0 mit seiner einzigartigen Funktionsweise genauer angeschaut und klären in unserem Test, für wen sich die Anschaffung des Wearables und das zugehörige Abonnement lohnt.
Design: Wie trägt man Whoop?
Wie bereits erwähnt, verzichtet der Hersteller beim Whoop 4.0 vollständig auf ein Display. Damit möchte das Unternehmen eine seiner Meinung nach unnötige Ablenkung eliminieren und den Fokus auf die reine Datenanalyse legen. Das Gerät besteht dementsprechend aus einem kleinen schwarzen Gehäuse, in dem der Akku und die Sensoren des Trackers eingebaut sind, bestehend aus fünf LEDs mit grünem und infrarotem Licht sowie vier Fotodioden, die Herzfrequenz, Hauttemperatur und Blutsauerstoff messen.
Neben dem eigentlichen Gerät ist im Lieferumfang ein gewebtes Stoffarmband und ein drahtloses Akku-Ladepack enthalten. Das Armband lässt sich flexibel in der Größe anpassen und wird am Gehäuse des Whoop 4.0 eingeklemmt. Mit einem Bügelmechanismus kann man anschließend das Armband am Handgelenk fixieren. Was auf den ersten Blick etwas gewöhnungsbedürftig wirkt, entpuppt sich in der Praxis als durchdachte und bequeme Lösung, die dazu führt, dass man das Whoop 4.0 im Alltag kaum spürt.
Whoop bietet zudem eine Vielzahl an Zubehör an, darunter neben verschiedenen Armbändern aus unterschiedlichen Materialien und Bizepsbändern für das Tragen am Oberarm auch Arm-Sleeves oder Unterwäsche, in der man das Wearable platzieren kann. Dadurch hat man die Möglichkeit, das Whoop 4.0 an verschiedenen Stellen am Körper zu tragen und es weitestgehend unter der eigenen Kleidung verschwinden zu lassen. Für bestimmte Sportarten, bei denen ein Armband am Handgelenk hinderlich oder sogar gefährlich sein kann, ist das definitiv ein Vorteil gegenüber anderen Fitness-Trackern.
Das Whoop 4.0 ist übrigens nach IP68-Standard zertifiziert und übersteht damit ein Eintauchen in zehn Metern Wassertiefe für maximal zwei Stunden. Der Tracker eignet sich dementsprechend auch für den Einsatz bei diversen Wassersportarten.
Einrichtung: Kann man Whoop auch ohne Mitgliedschaft nutzen?
Das Whoop 4.0 funktioniert nur im Rahmen eines Abo-Modells. Die Einrichtung erfolgt ein wenig anders als bei einem herkömmlichen Fitness-Tracker. Möchte man das Whoop 4.0 ausprobieren, erstellt man einen Account bei Whoop und lässt sich das Whoop 4.0 zuschicken. Für Neukunden ist eine 30-tägige kostenlose Testphase inklusive. Sobald der Test abgelaufen ist, wird man in der App aufgefordert, ein Abo abzuschließen, damit man weiter alle Funktionen von Whoop nutzen kann.
Die Einrichtung des Trackers an sich funktioniert aber denkbar einfach. Wir laden die Whoop-App auf unser Smartphone herunter, loggen uns mit unserem Account ein und koppeln das Wearable via Bluetooth über die Geräteeinstellungen mit dem Handy. Nach erfolgreicher Kopplung können wir uns durch ein Tutorial klicken, das uns die wichtigsten Funktionen des Whoop-Bands und der App erklärt.
Aktivität & Training: Was zeichnet Whoop auf?
Obwohl es sich beim Whoop 4.0 um ein Fitnessarmband handelt, gibt es im Vergleich zu klassischen Smartwatches (Bestenliste) und Fitness-Trackern (Bestenliste) einige wesentliche Unterschiede. Das wichtigste Detail vorweg: Das Whoop verzichtet auf ein Display, sodass die Bedienung nur in Verbindung mit dem Smartphone möglich ist. GPS-Features oder ein Schrittzähler fehlen komplett.
Stattdessen misst Whoop die tägliche Belastung, der unser Körper ausgesetzt ist, und bewertet sie auf einer Skala von null bis 21. Um die jeweilige Anstrengung eines Tages zu berechnen, berücksichtigt der Tracker verschiedene biometrische Daten wie Herzfrequenz, Blutsauerstoffsättigung und Hauttemperatur. Der gesamte Belastungswert basiert dann sowohl auf körperlicher Aktivität wie Sport oder Arbeit als auch auf Stress und Erholungsmaßnahmen.
Zusätzlich gibt es eine Anzeige für den täglichen Stresslevel, den sogenannten Stress-Monitor. Dieser zeigt an, wie viel Zeit wir mit wie viel Stress verbracht haben. Dabei unterscheidet Whoop zwischen Phasen mit niedrigem, mittlerem und hohem Stress sowie Stress innerhalb und außerhalb von Belastungsaktivitäten sowie beim Schlafen. Diese Werte vergleicht der Tracker mit anderen Tagen und zeigt langfristige Trends auf, von denen wir ableiten können, ob bestimmte Aktivitäten uns besonders viel Stress verursachen. In der Praxis funktionierte das größtenteils zuverlässig und nachvollziehbar. Allerdings kam es in einem Fall zu seltsamen Werten, als die Testerin entspannt auf dem Sofa lag, das Whoop-Band aber einen hohen Stresslevel attestierte.
In Kombination mit dem Stress-Monitor können wir anhand der Logbuch-Funktion prüfen, wie sich bestimmte Verhaltensweisen auf unsere physische und psychische Gesundheit sowie Erholung auswirken. Dazu legen wir in der App eine Auswahl verschiedener Verhaltensweisen fest, etwa „Dehnübungen gemacht“, „genug Wasser getrunken“ oder „Spät arbeiten“. Die Optionen zur Personalisierung des Logbuchs umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten und Gewohnheiten aus den Bereichen Erholung, Ernährung, Gesundheitszustand, Lifestyle, Medikamente, mentale Gesundheit, Schlaf und mehr. Wer regelmäßig die entsprechenden Daten im Logbuch einträgt und eine Gewohnheit variabel ausführt, erhält in der App konkrete Informationen über deren Auswirkungen. Dabei unterscheidet Whoop, in welchem Maß eine Gewohnheit der eigenen Erholung hilft oder schadet. Im Fall unserer Testerin berechnete der Fitness-Tracker, dass die Einnahme von entzündungshemmenden Medikamenten wie Ibuprofen die Erholung um sieben Prozent verschlechtert.
Ob diese Analysen tatsächlich realistische Werte ergeben, lässt sich subjektiv schwer einschätzen. Wer sich die Mühe macht und über mehrere Tage die entsprechenden Daten im Logbuch einträgt, kann aber zumindest gewisse Trends ausmachen und erhält Anregungen, welche Gewohnheiten die physische und psychische Erholung beeinflussen könnten.
Neben den Gesundheitsdaten im Alltag zeichnet Whoop auch konkrete Trainingseinheiten auf. Körperliche Belastung registriert das Armband automatisch, wer aber eine bestimmte Sportart tracken möchte, muss die Aufzeichnung zunächst manuell in der App aktivieren. Hat man ein paar Einheiten derselben Sportart abgeschlossen, erkennt das Armband mit der Zeit aber automatisch, wenn man eine entsprechende Trainingseinheit ausführt. Wir haben die automatische Trainingserkennung mit dem Laufen ausprobiert, was in unserem Fall auch reibungslos funktioniert hat.
Starten wir ein Ausdauertraining, etwa Laufen oder Radfahren, können wir die Strecke aufzeichnen. Allerdings muss dafür die App auf dem Smartphone aktiv sein und Zugriff auf unseren Standort erhalten, weil das Whoop 4.0 nicht über ein eigenes GPS-Modul verfügt. Anhand unserer aktuellen Belastungsdaten empfiehlt uns die App ein spezifisches Belastungsziel, das wir aktivieren oder deaktivieren können. Erreichen wir das Ziel, erhalten wir eine Benachrichtigung in der App. Das Ziel berücksichtigt unsere Trainings- und Erholungsziele, die wir wiederum in der App festlegen können.
Nutzer, die das Whoop 4.0 vorwiegend für Krafttraining verwenden möchten, können sich den Strength-Trainer zunutze machen. Dabei handelt es sich um eine Art Trainingsdatenbank in der App, die vorprogrammierte Workouts unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beinhaltet. Außerdem können wir mithilfe des Strength-Trainers eigene Trainingseinheiten erstellen und dabei sowohl Übungen als auch Sätze und Wiederholungen definieren. Die App gibt dann an, welche Muskelgruppen wir mit dem jeweiligen Training konkret belastet haben.
Ferner haben wir die Möglichkeit, in der App konkrete Ziele für Training und Fitness festzulegen. Dazu stellt uns Whoop in der App einige Fragen, auf deren Basis wir dann Empfehlungen für unseren Trainingsalltag erhalten. Empfiehlt Whoop uns in der App dann etwa basierend auf unserer aktuellen Erholung eine bestimmte Trainingsbelastung, können wir direkt über die App eine entsprechende Aktivität starten, um das Belastungsziel zu erreichen. Das funktionierte im Test absolut intuitiv und problemlos.
Neben der Belastungsaufzeichnung bietet die Whoop-App noch einen separaten Reiter für die Erholung. Dabei berücksichtigt Whoop verschiedene Werte wie unseren Schlaf, unsere Ruheherzfrequenz und unsere Herzfrequenzvariabilität. Um unseren Erholungswert zu berechnen, vergleicht die App die aktuellen Daten mit früheren Messungen und gibt einen Prozentsatz aus. Je niedriger unser Ruhepuls und je höher unsere Herzfrequenzvariabilität bei guter Schlafleistung ausfallen, desto besser bewertet Whoop unsere Erholung. Die gemessenen Werte für Ruhepuls und HFV wichen in unserem Fall nur minimal von den Daten unseres Kontrollgeräts (Garmin Fenix 7) ab. Entsprechend lassen sich also glaubwürdige Rückschlüsse über den Grad unserer Erholung aus den Analysen der Whoop-App ziehen.
Insgesamt bietet das Whoop 4.0 eine Vielzahl an Möglichkeiten, das eigene Training aufzuzeichnen, allerdings liegt der Fokus des Wearables primär auf der erlittenen Belastung. Daten wie Schritt- und Trittfrequenz, Durchschnittstempo oder VO2 Max sucht man vergebens. Dass man zudem für praktisch jede Aktivität das Smartphone benötigt, weil das Armband über kein eigenes Display verfügt, schränkt den Nutzen des Wearables beim Training ein. Wer auf Daten wie Herzfrequenz oder das Lauftempo angewiesen ist, kommt also um den Einsatz einer zusätzlichen Smartwatch einschlägiger Hersteller nicht herum. Das führt wiederum die Intention von Whoop teilweise ad absurdum, ein ablenkungsfreies Armband anbieten zu wollen.
Schlaf: Was kann Whoop alles messen?
Das Schlaf-Tracking gehört zu den zentralen Funktionen des Whoop 4.0, weil unser Schlaf signifikante Auswirkungen auf unsere Erholung hat. Der Tracker berechnet unsere Schlafaktivität anhand von Daten wie Herzfrequenz, Hauttemperatur, Dauer und den einzelnen Schlafphasen. Die von Whoop in der App aufbereitete Statistik berücksichtigt unsere Zeit im Bett, die Beständigkeit unseres Schlafs (also die Variabilität unserer Schlaf- und Weckzeiten), das Maß an erholsamem Schlaf sowie unser Schlafdefizit. Unsere Schlafleistung gibt an, wie viel wir geschlafen haben im Vergleich mit der benötigten Menge an Schlaf.
Die App erklärt sämtliche Schlafparameter in ausführlichen Informationsboxen. Alle Daten werden zudem in einzelnen Tabellen aufbereitet und vorangegangenen Tagen, Wochen und Monaten gegenübergestellt, sodass wir langfristige Trends ablesen können. Einschlaf- und Aufwachzeitpunkt hat das Whoop 4.0 in unserem Test zuverlässig aufgezeichnet. Die Messungen der Schlafphasen entsprachen unserem subjektiven Empfinden und wichen nur geringfügig von den Daten unseres Kontrollgeräts ab.
Bei Bedarf kann man in der Whoop-App auch eine Weckfunktion aktivieren. Das Whoop 4.0 weckt seinen Nutzer dann entweder zu einer bestimmten Uhrzeit oder auf Wunsch im Rahmen eines Zeitfensters mit der intelligenten Weckfunktion. Das Band vibriert dann, wenn wir uns entsprechend der Messung unserer Schlafphasen gerade besonders nahe am Wachzustand befinden. Um die Vibration zu deaktivieren, müssen wir mit dem Finger auf die Oberseite des Whoop-Bands tippen. Das funktionierte im Test nicht immer zuverlässig.
Features: Welche Funktionen gibt es noch?
Neben den zahlreichen Analyse-Funktionen für Belastung, Erholung und Schlaf verfügt das Whoop 4.0 über einen integrierten K.I.-Bot. Dieser sogenannte Whoop-Coach befindet sich derzeit noch in der Beta-Phase, funktioniert aber in deutscher Sprache und beantwortet uns Fragen zu unseren Daten. Wir können beispielsweise nach konkreten Trainingsempfehlungen fragen oder um eine Einschätzung unserer Schlafdaten bitten. Dabei gilt: Je mehr Daten das Whoop-Band bereits über uns gesammelt hat, desto genauer und umfangreicher fallen die Antworten des Bots aus. In unserem Fall hat die K.I. durchaus nachvollziehbare Antworten auf unsere Fragen gegeben. Die Antwortzeit blieb mit wenigen Sekunden dabei jederzeit im annehmbaren Rahmen.
Für Frauen bietet das Whoop 4.0 übrigens noch die Möglichkeit, den eigenen Zyklus aufzuzeichnen. Dabei kann man Symptome wie einen aufgeblähten Bauch oder konkrete Schmerzen über das Logbuch notieren. Tragen wir den Beginn der Periode ein, informiert uns die App über die aktuelle Zyklusphase und berät uns zur Trainingsintensität. Außerdem macht Whoop konkrete Angaben zur Schlafeffizienz, abhängig von unseren Zyklusdaten. Die Empfehlungen in der App sind hilfreich für Frauen, die zyklusbasiert trainieren möchten. Leider verzichtet Whoop auf eine Option, mit deren Hilfe wir unsere Körpertemperatur und weitere Zyklusdaten notieren können. Für Methoden wie NFP ist das Zyklustracking von Whoop daher nicht geeignet.
Akku: Wie lange läuft das Whoop 4.0?
Whoop gibt die Akkulaufzeit des Whoop 4.0 mit rund fünf Tagen an. Diesen Wert konnten wir in unserem Test bestätigen: Nach drei Trainingseinheiten in fünf Tagen zu je etwa anderthalb Stunden war die Ladung des Akkus nach knapp fünf Tagen erschöpft. Der Hersteller liefert den Tracker aber mit einem kabellosen Akku-Pack aus, das ebenfalls wasserdicht ist. Dadurch kann man die Laufzeit des Wearables deutlich verlängern, ohne es ablegen zu müssen. Das Akku-Pack wird einfach über das Whoop-Band geschoben und lädt den Akku dann unterwegs wieder auf. Um das Akku-Pack selbst aufzuladen, ist im Lieferumfang ein USB-C-Ladekabel enthalten. Wer möchte, kann außerdem zusätzliche Akku-Packs im Online-Shop von Whoop zum Preis von 49 Euro (genauer gesagt 59 Euro für variable Farben) erwerben.
Preis: Wie viel kostet Whoop 4.0?
Anders als die meisten anderen Anbieter am Markt für Wearables verfolgt Whoop ein Preismodell, das nicht auf dem Modell „Buy to Use“ basiert. Anstatt also einmalig mehrere hundert Euro für das Whoop 4.0 zu investieren, müssen Nutzer ein Abonnement abschließen. Darin enthalten sind das Whoop 4.0 als Neugerät oder generalüberholtes Gebrauchtmodell inklusive Superknit-Armband und Akkupack. Neukunden können den Tracker für 30 Tage kostenlos testen. Am Ende der Testphase muss man dann ein kostenpflichtiges Abo abschließen, andernfalls wird das Whoop 4.0 nutzlos.
Für das Abonnement bietet Whoop verschiedene Bezahlpläne an. Ein Monatsabo kostet 30 Euro, allerdings liegt die Mindestlaufzeit bei 12 Monaten. Nach Ablauf der 12 Monate ist das Abo jeweils monatlich kündbar. Alternativ können wir auch direkt ein Jahresabo abschließen und auf einen Schlag 264 Euro zahlen. Die monatlichen Kosten belaufen sich dann auf 22 Euro. Die teuerste Version ist Whoop Pro. Hier zahlen wir einmalig 408 Euro (34 Euro pro Monat), erhalten dafür aber 20 Prozent Rabatt auf alle Artikel im Shop sowie einen Gratisartikel alle drei Monate.
Fazit: Für wen lohnt sich das Whoop?
Der Hersteller hat mit dem Whoop 4.0 eine klare Zielgruppe vor Augen, nämlich die der Daten-Nerds. Wer am liebsten jedes noch so kleine Detail tracken und den Körper minutiös überwachen möchte, kommt mit dem Whoop 4.0 definitiv auf seine Kosten. Der Umfang der Datenanalysen ist immens und erlaubt tiefgreifende Einblicke in die eigenen Gewohnheiten.
Am Ende muss sich Whoop aber die Frage gefallen lassen, wer dieses Wearable wirklich benötigt. Zwar bewirbt der Hersteller explizit damit, dass der Tracker ein ablenkungsfreies Training ermöglicht, aber diese Prämisse läuft ins Leere, wenn wir für viele Features eben zum Smartphone greifen oder auf andere, zusätzliche Tracker und Smartwatches ausweichen müssen.
Ja, das, was das Whoop 4.0 machen soll und will, macht es gut. Aber ob man dafür wirklich 22 Euro oder mehr im Monat zahlen muss, lässt sich nur sehr individuell beantworten. Denn alle Funktionen und Analysen, die Whoop bietet, liefern auch die Mitbewerber am Markt für smarte Wearables und Fitness-Tracker. Eine Garmin Fenix 7 zeichnet genauso den Schlaf, die Herzfrequenz und die Belastung auf wie das Whoop 4.0 und hat zudem noch viele weitere nützliche Features zu bieten, dank derer man wirklich auf ein Smartphone verzichten kann.
Möchte man zusätzlich noch Gewohnheiten tracken, die sich möglicherweise auf die eigene Erholung auswirken, kann man das auch ohne Whoop tun – nämlich ganz altmodisch mit Stift und Papier oder mit einer kostenlosen Smartphone-App wie Habitnow oder Daylio. Das Whoop 4.0 ist also letztlich nur für diejenigen Nutzer interessant, die typische Trackingfeatures für Schlaf, Belastung und Erholung nicht mit anderen Maßnahmen aufzeichnen können oder wollen.
Künstliche Intelligenz
YouTube gewinnt Rechtsstreit: Überwachungspflicht hat Grenzen
Ein US-Berufungsgericht in Atlanta hat die Haftungsprivilegien von Online-Portalen mit nutzergenerierten Inhalten gestärkt. Im Fall Athos Overseas Limited gegen YouTube hat der US Court of Appeals for the Eleventh Circuit konkret die Anforderungen an den „Safe Harbor“-Schutz im Sinne der US-Copyright-Gesetzgebung präzisiert und die Position von Plattform-Betreibern gefestigt.
Weiterlesen nach der Anzeige
In dem Rechtsstreit warf Athos als Inhaber der Rechte an zahlreichen mexikanischen und lateinamerikanischen Filmklassikern YouTube vor, nicht genug gegen illegale Kopien auf dem Videoportal zu unternehmen. Zwar löschte der Betreiber Inhalte, für die Athos Löschanfragen stellte. Doch der Kläger führte ins Feld, dass YouTube durch diese Hinweise und die vorhandenen Filtertechnologien wie die fehleranfällige Lösung Content ID zwangsläufig Kenntnis von weiteren, ähnlichen Urheberrechtsverletzungen haben müsse.
Das Gericht wies diese Argumentation in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 7. Januar zurück und bestätigte, dass YouTube weiterhin den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) genießt (Fallnr.: 23-13156). Die Entscheidung dreht sich primär um den Schutzstatus, der Plattformen vor Schadensersatzforderungen bewahrt, solange sie nach Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung zügig handeln.
Keine allgemeine Überwachungspflicht
Athos versuchte nachzuweisen, dass YouTube entweder tatsächliche Kenntnis von den Verstößen hatte oder zumindest Alarmsignale hätte erkennen müssen. Besonders die Filterwerkzeuge standen im Fokus: Athos behauptete, die Google-Tochter könne durch den Abgleich digitaler Fingerabdrücke (Hashes) automatisch alle Kopien eines Films identifizieren. Sie müsse diese daher auch ohne explizite Aufforderung löschen.
Die Berufungsinstanz folgte dieser Sichtweise nicht und stellte fest, dass die bloße Existenz von Filtertechnologien keine allgemeine Überwachungspflicht begründet. YouTube konnte überzeugend darlegen, dass Instrumente wie Content ID nicht vollautomatisch über die Rechtmäßigkeit eines Videos entscheiden können. Ein technischer Treffer bedeutet nicht zwangsläufig eine Copyright-Verletzung. Dem Richterspruch zufolge könnten Ausnahmen wie das Zitatrecht oder Lizenzen vorliegen, die eine rechtliche Prüfung erforderten. Da YouTube diese juristische Einzelfallprüfung nicht für Millionen von Uploads leisten könne, müssten Rechteinhaber weiterhin konkrete Verstöße melden.
Zudem stellte das Gericht klar, dass für den Verlust des Haftungsprivilegs eine Kenntnis von spezifischen Rechtsverletzungen vorliegen muss. Eine vage, allgemeine Wahrnehmung, dass auf einer Plattform auch urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis geteilt werden, reicht nicht aus, um den Betreiber haftbar zu machen. Damit bleibt laut dem Fachblog The IPKat das Gleichgewicht gewahrt, das der US-Gesetzgeber mit dem DMCA beabsichtigt habe: Plattformen sollen innovative Dienste anbieten können, ohne durch immense Kosten für eine lückenlose Vorab-Überwachung in ihrer Existenz bedroht zu werden.
EU-Rechtslage führt zu Upload-Filtern
Weiterlesen nach der Anzeige
Für Rechteinhaber bedeutet die Ansage, dass sie das „Whack-A-Mole-Spiel“ – das mühsame Melden jeder einzelnen Kopie – in den USA nach wie vor durchziehen müssen, sofern sie nicht die von den Plattformen angebotenen Management-Tools nutzen. Athos hatte die Nutzung von Content ID aufgrund der Vertragsbedingungen abgelehnt und stattdessen eine Anwaltskanzlei mit der manuellen Suche beauftragt. Die Richter heben hervor, dass ein solches Vorgehen die Beweislast für eine vermeintliche Untätigkeit der Plattform nicht auf den Betreiber verschieben kann.
In der EU ist die Rechtslage strenger. Während YouTube in den USA nach dem DMCA primär erst nach einem konkreten Hinweis reagieren muss („Notice-and-Takedown“), sieht die EU-Urheberrechtsrichtlinie eine direktere Verantwortlichkeit vor. Prinzipiell gelten große Plattformen damit rechtlich selbst als „Nutzer“ der Inhalte.
Sie sind also grundsätzlich verpflichtet, Lizenzen für die hochgeladenen Werke zu erwerben. Können sie keine vorweisen, haften sie in der Regel für Urheberrechtsverletzungen. Ausnahme: Sie können „bestmögliche Anstrengungen“ nachweisen, um die Verfügbarkeit geschützter Inhalte zu verhindern. In der Praxis führt dies in der EU fast unweigerlich zum Einsatz von Upload-Filtern. Die Betreiber wollen damit proaktiv verhindern, dass bereits gemeldete Werke erneut hochgeladen werden.
(mki)
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenArndt Benedikt rebranded GreatVita › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 4 WochenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Entwicklung & Codevor 1 MonatKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenGoogle „Broadwing“: 400-MW-Gaskraftwerk speichert CO₂ tief unter der Erde
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Social Mediavor 1 MonatDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
