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Europäischer Aktionsplan gegen Cybermobbing | heise online
Die EU-Kommission will Opfer von Online-Mobbing in Deutschland und anderen Mitgliedsländern der Union künftig mit einer App unterstützen. Diese soll besonders Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Vorfälle zu melden, Beweise zu sichern und Hilfsangebote zu bekommen, wie die Europäische Kommission am Dienstag in einem Aktionsplan gegen Cybermobbing ankündigte.
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Als Vorbild soll die bereits existierende französische App „3018“ dienen. Die EU-Kommission will die Vorlage dann den Mitgliedsländern zur Verfügung stellen, wo sie an nationale Gegebenheiten angepasst werden sollen. Die App soll dann auch auf großen Online-Plattformen zur Verfügung stehen. „Es muss einfacher sein, zu melden, als Menschen online zu mobben“, sagte der für Kinder und Jugend zuständige EU-Kommissar Glenn Micallef.
KI als Mobbing-Werkzeug
Rund jedes sechste Kind zwischen 11 und 15 Jahren in Europa berichtet nach Angaben der EU-Kommission, Opfer von Cybermobbing geworden zu sein. Besonders gefährdet sind demnach Mädchen und junge Frauen, Kinder aus einkommensschwachen Haushalten sowie Angehörige von Minderheiten.
Ausdrücklich thematisiert der Plan die wachsende Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI). Sie ermögliche neue Formen des Cybermobbings, etwa sogenannte sexualisierte Deepfakes. Das europäische KI-Gesetz soll im dritten Quartal 2026 solche Praktiken gezielter verbieten.
Die EU-Kommission will zudem verstärkt auf Prävention setzen. Noch in diesem Jahr plant sie etwa aktualisierte Leitlinien für Lehrkräfte vorzulegen, die Cybermobbing explizit in die Medienbildung einbeziehen.
EU-Verfahren gegen Online-Riesen
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Kern des Rechtsrahmens gegen Hass und Hetze im Netz soll der Digital Services Act (DSA) bleiben, der Plattformen zur sicheren Gestaltung ihrer Dienste für Minderjährige verpflichtet. Die EU-Kommission will die Regeln noch im laufenden Jahr überarbeiten, um Opfer von Online-Mobbing besser zu schützen.
Auf Grundlage des DSA laufen wegen mutmaßlich mangelnden Kinder- und Jugendschutzes bereits Verfahren etwa gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta oder den Betreiber mehrerer Pornoseiten. Die europäischen Digitalregeln hatten zuletzt immer wieder zu Spannungen mit den USA geführt.
(vbr)
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Top 10: Die beste Wärmebildkamera für das Handy im Test – Hikmicro, Flir & Co.
Wärmeverluste, Lecks und Störungen aufspüren: Wir zeigen die besten Wärmebildkamera-Adapter für das Smartphone.
Eine besonders einfache und platzsparende Lösung ist eine kompakte Wärmebildkamera, die die direkt ans Smartphone angeschlossen wird. Diese Modelle dienen als Dongle und ermöglichen eine kostengünstige Thermografie ohne separates Gerät. So lassen sich Wärmebrücken, elektrische Probleme und Wasserlecks schnell und zuverlässig aufspüren.
Im Vergleich zu klassischen Wärmebildkameras sind diese Nachrüstlösungen preiswerter und handlicher, weil das Smartphone zugleich Anzeige und Steuerung übernimmt. Dennoch liefern sie eine ausreichend hohe Bildqualität für viele Einsatzbereiche. Gerade für Heimwerker, Energieberater oder Techniker, die punktuell Messungen vornehmen, sind sie ideal. Durch die einfache Anbindung an das Smartphone wird die thermische Analyse nicht nur günstiger, sondern auch flexibler.
Welche ist die beste Wärmebildkamera für das Handy?
Testsieger ist die Wärmebildkamera Hikmicro Mini 2 V2 Plus ab 250 Euro. Als USB-C-Dongle ist sie schnell installiert und benötigt kaum Platz, zudem bietet sie eine manuell verstellbare Fokuslinse.
Wofür benötigt man eine Wärmebildkamera?
Eine Wärmebildkamera kann im Haushalt vielfältig eingesetzt werden, um verschiedene Aspekte der Gebäude- und Haushaltsüberwachung zu verbessern. Folgende Anwendungsbereiche sind denkbar:
- Energieeffizienz: Wärmelecks in Wänden, Fenstern und Türen finden.
- Elektrogeräteüberwachung: Früherkennung von Überhitzung oder Funktionsstörungen in Elektrogeräten.
- Heizung: Diagnose von Heizungsanlagen für Effizienzsteigerungen und gleichmäßige Wärmeverteilung.
- Rohrleitungen und Wasserlecks: Aufspüren von undichten Stellen in Rohrleitungen und Identifizierung von Wasserschäden in der Gebäudestruktur.
- Schädlingsbekämpfung: Suche nach Verstecken von Schädlingen, da diese oft als Wärmequellen erscheinen.
Ferner können Wärmebildkameras interessant sein für Naturfreunde, Jäger oder Förster, die nachts Tiere ausfindig machen wollen.
Wie funktioniert eine Wärmebildkamera?
Eine Wärmebildkamera erfasst die Infrarotstrahlung, die von Objekten emittiert wird. Das Prinzip basiert auf der Tatsache, dass alle Objekte mit einer Temperatur über dem absoluten Nullpunkt (–273 Grad Celsius oder 0 Kelvin) Infrarotstrahlung abgeben. Damit ist es möglich, die Wärme einer Oberfläche zu erkennen. Oft nennt man eine solche Linse einfach nur Infrarotkamera. Hier ist aber zwischen Wärmebild- und Nachtsichtkameras zu unterscheiden. Wärmebildkameras erfassen Temperaturunterschiede, während Nachtsichtgeräte Restlicht oder Infrarotlicht verwenden, um Bilder bei Dunkelheit sichtbar zu machen.
Beide Technologien haben unterschiedliche Anwendungen und ergänzen sich in verschiedenen Szenarien. Eine Wärmebildkamera soll primär Temperaturunterschiede von Oberflächen darstellen, während die Nachtsichtkamera die Sichtbarkeit bei völliger Dunkelheit durch vorhandenes Licht sowie reflektiertes Infrarotlicht gewährleistet. Letzteres kommt bei Überwachungskameras mit Nachtsicht (Bestenliste) zum Einsatz.
Das Bild einer Wärmebildkamera ist farbig dargestellt – man nennt das auch eine Pseudofarbdarstellung. Da Temperaturen selbst keine Farben haben, hilft die farbige Darstellung dem menschlichen Auge, Unterschiede einfacher zu erkennen. Das erleichtert die schnelle Identifikation von Unterschieden beim Temperaturbereich und Hotspots. Sie ist auch für den Benutzer leichter zu verstehen als eine Darstellung in Graustufen.
Warum ist thermische Empfindlichkeit so wichtig?
Ein zentrales Qualitätsmerkmal von Wärmebildkameras ist die sogenannte thermische Empfindlichkeit, auch bekannt als NETD (Noise Equivalent Temperature Difference). Dieser Wert gibt an, wie klein der Temperaturunterschied sein darf, den die Kamera noch zuverlässig erkennen kann.
Je niedriger der NETD-Wert (Beispiel: <40 mK), desto empfindlicher ist die Kamera – sie kann also feinere Temperaturunterschiede darstellen. Diesen Wert erreichen alle Adapter aus dieser Bestenliste annähernd. Das ist besonders wichtig bei der Detektion von kleinen Wärmelecks, leichten Überhitzungen oder in der präzisen Energieberatung. Kameras mit höherer thermischer Empfindlichkeit liefern klarere, kontrastreichere Bilder, insbesondere bei geringen Differenzen oder ungünstigen Umgebungsbedingungen.
Je nach Modell liegt der erfassbare Temperaturbereich meist zwischen –20 °C und +400 °C, was für typische Anwendungen im Haushalt, der Gebäudethermografie oder bei technischen Prüfungen vollkommen ausreichend ist. Manche Kameras messen auch darüber hinaus bis über 550 °C, was für industrielle Anwendungen relevant sein kann.
Auflösung und Bildqualität
Die Wärmebildkameras dieser Bestenliste bieten Sensorauflösungen von 160 × 120 bis 256 × 192 Pixel. Modelle wie die Infiray P2 Pro oder Topdon TC002C Duo liefern dadurch mehr Details als günstigere Einsteigervarianten. Eine höhere Auflösung erleichtert die Erkennung feiner Temperaturunterschiede, etwa bei der Lecksuche oder Elektrodiagnose.
Einige Geräte werben mit Auflösungen bis zu 512 × 384 Pixel. Dabei handelt es sich jedoch vornehmlich um digital hochgerechnete Werte. Durch Interpolation und digitales Nachschärfen wird das Bild optisch verbessert, die tatsächliche Sensorauflösung bleibt jedoch geringer. Für den Anwender wirkt das Bild dennoch schärfer und detailreicher.
Unterstützende Technologien
Zur weiteren Bildoptimierung setzen Hersteller auf Funktionen zur Bildoptimierung. Flir nutzt zum Beispiel MSX (Multi-Spectral Dynamic Imaging). Dabei werden sichtbare Konturen aus dem Kamerabild mit dem Wärmebild kombiniert. So erscheinen Gebäudestrukturen, Kanten oder Beschriftungen deutlich klarer, ohne die Temperaturmessung zu beeinflussen.
Solche Technologien sind besonders hilfreich bei geringen Temperaturunterschieden oder schwachem Kontrast – etwa bei schlecht isolierten Fenstern oder verdeckten Leitungen. Sie verbessern die Lesbarkeit des Wärmebildes erheblich, selbst bei begrenzter Auflösung.
Welches Handy hat eine Wärmebildkamera?
Zahlreiche Outdoor-Handys (Bestenliste) verfügen neben einer Nachtsichtkamera auch über eine Wärmebildkamera. Teilweise gilt das auch in Kombination mit einer IR-Linse für Nachtsicht, wie einige der Modelle aus unseren Tests zeigen.
Fazit
Eine Wärmebildkamera ist sehr praktisch. So erkennt man damit zu Hause schneller eine schwache Isolierung, ein Leck in einer Wasserleitung oder Geräte, die möglicherweise zu überhitzen drohen. Zudem kann man damit in der Dunkelheit Säugetiere aufspüren.
Eine vergleichsweise preiswerte Möglichkeit ergibt sich mit einem Wärmebildkameramodul zum Nachrüsten. Das Modul wird einfach ins Smartphone gesteckt und per App genutzt. Diese Lösung ist zudem platzsparend.
Eine Alternative wären Outdoor-Smartphones mit eingebauter Wärmebildkamera. Stand-alone-Lösungen bieten mehr Komfort und oft eine höhere Genauigkeit, sind aber häufig teurer.
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Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen
Im Streit um Nutzungsentgelte muss der Facebook-Mutterkonzern Meta der Deutschen Telekom einem Urteil zufolge rund 30 Millionen Euro zahlen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung des Kölner Landgerichts, dass die Zahlungspflicht Anfang 2024 auf rund 20 Millionen Euro festgelegt hatte. Da es in dem Berufungsverfahren um einen längeren Zeitraum ging, soll Meta nun rund 30 Millionen Euro zahlen (VI-6 U 3/24).
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Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt – Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.
Das Düsseldorfer OLG entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht die Vergütung erbrachter Leistungen verlange. Die Meta-Tochter hatte argumentiert, dass es gar keinen rechtsgültigen Vertrag samt Zahlungspflicht gebe, etwa weil die Telekom gegenüber Meta gar keine Leistung erbringe, sondern gegenüber den Telekom-Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Die Telekom erfülle bei der Datenübermittlung nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber Endkunden.
Harsche Vorwürfe von beiden Seiten
In dem Rechtsstreit hatten sich beide Seiten vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Mit Blick auf die Telekom ließ das Gericht diesen Vorwurf in dem Verfahren aber nicht gelten. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschließe, befanden die Richter. So hätte Edge Network die Datenübertragung an den Netzbetreiber Telekom beenden und die Daten stattdessen über Telekom-Konkurrenten leiten können, so die Kammer.
Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermaßen ein historischer Sonderfall – andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht. Der finanzielle Betrag, den die Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat.
Eine Telekom-Sprecherin sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt.“
„Fair Share“-Debatte
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Der Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta ist eine Facette der „fair share“-Debatte: Die großen europäischen Netzbetreiber fordern seit langem, dass große amerikanische Technologieunternehmen ihren „fairen Anteil“ an den Kosten von Übertragungsnetzen haben, schließlich sei der Betrieb der Netze teuer und ohne die Netze könnten „Big Techs“ wie Amazon, Google und Meta kein großes Geschäft machen mit ihren europäischen Kunden.
Mit der „fair share“-Forderung stoßen die Chefs europäischer Telekommunikationskonzerne aber immer wieder auf Granit, wesentlichen Rückhalt aus Europas Politik bekommen sie nicht. Die US-Technologieriesen argumentieren, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.
(vbr)
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Durchbruch im Treppenhaus: VDE-Leitlinie für Glasfaserausbau in Gebäuden
Deutschland steht beim digitalen Infrastrukturausbau vor einem Problem. Glasfaserleitungen sind zwar mittlerweile bis an rund 24 Millionen Grundstücksgrenzen verlegt. In den Gebäuden selbst herrscht aber oft noch digitale Steinzeit. Nur etwa 13 Millionen Haushalte sind tatsächlich physisch angeschlossen, und lediglich sieben Millionen nutzen die Technologie aktiv.
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Problematische letzte Meile
Dabei entpuppt sich die „letzte Meile“ in der Praxis oft als das schwierigste Stück Wegstrecke. Der Grund für diese Kluft zwischen Potenzial und Realität lag bisher nicht nur am mangelnden Willen der Mieter oder Eigentümer, sondern auch an einem Dickicht aus unklaren Definitionen und technisch überholten Brandschutzvorgaben.
Hier setzt die neue VDE-Leitlinie 0800-730 an, die der Elektrotechnik- und IT-Verband am Montag in Frankfurt präsentiert hat. Sie soll eine kritische Lücke in der deutschen Normungslandschaft schließen und eine technische Grundlage schaffen, die den Glasfaserausbau innerhalb von Gebäuden rechtlich absichert. Für Eigentümer und Mieter günstiger Nebeneffekt: Das Verlegen der optischen Leitungen soll auch deutlich einfacher und billiger werden.
Das Besondere daran ist das Timing: Die VDE-Experten haben eine Lösung erarbeitet, die den Kernanforderungen des EU Gigabit Infrastructure Act (GIA) vorgreift, noch bevor dieser vollständig in deutsches Bundesrecht gegossen wurde. Damit sollen Planer und Handwerker schon heute die nötige Planungssicherheit erhalten, um den Ausbau konsequent voranzutreiben.
Glas ist kein Brandherd
Ein wesentliches Hindernis war bisher die fehlerhafte Einordnung der Glasfaser in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR). In der Vergangenheit wurden Lichtwellenleiter wie herkömmliche elektrische Kupferkabel behandelt und galten damit als Brandgefahr. Diese Annahme ist laut dem VDE technisch schlicht falsch, da Glasfasern Lichtsignale und keinen elektrischen Strom leiten und somit keine Wärme entwickeln oder Kurzschlüsse verursachen können.
Diese falsche Einordnung führte dazu, dass die Installation in notwendigen Fluchtwegen wie Treppenhäusern nur unter sehr strengen Auflagen möglich war. Oft mussten teure und klobige Brandschutzkanäle installiert werden. Das störte nicht nur die Ästhetik in Mehrfamilienhäusern, sondern trieb auch die Kosten pro Anschluss in die Höhe und verlängerte die Bauzeit.
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Die neue Leitlinie räumt mit diesen Missverständnissen auf. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitskreis der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) haben die Sachverständigen „praxisnahe Lösung“ in die laufende Überarbeitung der MLAR eingespeist. Künftig soll es damit möglich sein, Glasfaserkabel mit entsprechender Gebäudeklassifikation deutlich unkomplizierter zu verlegen – etwa in einfachen Metallkanälen oder sogar als dezente Klebefasern direkt auf der Wand.
Thomas Sentko, Normungsmanager beim VDE, unterstreicht die Bedeutung dieser Vereinfachung: Da die MLAR ein hochkomplexes Regelwerk sei, hätten die Experten die technischen Anforderungen so verständlich aufbereitet, dass sie direkt auf der Baustelle angewendet werden könnten. Über 30 Fachleute aus den Bereichen Netzbetrieb, Planung und Installation haben an dem Standard gefeilt. Das sollte sicherstellen, dass er den realen Bedingungen in deutschen Kellern und Fluren standhält.
Streit über „Recht auf Vollausbau“
Aktuell sorgt die Initiative von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) für ein „Recht auf Vollausbau“ zur besseren Inhaus-Glasfaserversorgung für Unruhe in der Branche. Die Wohnungswirtschaft läuft zusammen mit dem Breitbandverband Anga Sturm gegen diese Überlegung. Grundsätzlich positiv haben sich dazu dagegen der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) und Verbraucherzentralen geäußert.
Der VDE-Anstoß könnte helfen, den Streit zu entschärfen und den Digitalstandort Deutschland voranzubringen. Glasfaser ist nicht nur etwas schneller als das alte Kupfernetz. Sie gilt als Fundament für die nächste Stufe der Digitalisierung. Die optische Übertragung bietet deutlich mehr Bandbreite, minimale Latenzzeiten und ist zudem energieeffizienter als der Betrieb der alten Kupferinfrastruktur.
Mit der neuen Leitlinie setzt der VDE eine Strategie fort, die er bereits 2019 mit ersten Qualitätsstandards für Glasfaser begründete. Damals schuf der Verband mit der Richtlinie 0800-720 erstmals verbindliche Kriterien für die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Installationen.
(vbr)
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