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Falscher Empfänger: Millionen-Bußgeld gegen Telegram scheitert vor Amtsgericht


Zwei Bußgeldbescheide gegen die Betreiber des Messengers Telegram wegen Verletzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat das Amtsgericht Bonn aufgehoben. Grund ist, dass sie gegen die falsche Firma gerichtet waren.

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Im Oktober 2022 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) zwei Bußgeldbescheide über insgesamt 5,125 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC erlassen. Der Grund: Telegram hielt sich nach Auffassung der Aufsichtsbehörde nicht an die Vorschriften des damals geltenden, höchst umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

Unter anderem warf die Behörde, die sonst für Führungszeugnisse und das Sammelklagenverzeichnis zuständig ist, Telegram vor, trotz Verpflichtung keine Meldemöglichkeit für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte anzubieten (Az. 653 OWi 24/23). Dazu kam, dass Telegram keinen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benannt hatte (Az. 652 OWi 27/23).

Das Problem daran: Ohne gesetzlichen Vertreter, der amtliche Post für Telegram entgegennimmt, konnte die Behörde mit der Firma nicht direkt in Kontakt treten. Selbst per Diplomatenpost an den mutmaßlichen Unternehmenssitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten versuchte das BfJ zuzustellen.

Am Ende nutzte das BfJ, das im Bundesjustizministerium angesiedelt ist, die Möglichkeit der „öffentlichen Zustellung“ und kündigte im Bundesanzeiger die Verhängung der Bußgelder an. Daraufhin meldete sich eine von Telegram beauftragte Anwaltskanzlei, und die Staatsanwaltschaft legte die Bescheide des BfJ dem Amtsgericht Bonn zur Entscheidung vor.

Dieses hat die Bescheide jetzt aufgehoben. Gescheitert ist das Bußgeldverfahren an einer grundsätzlicheren Frage: Wer betreibt Telegram eigentlich? In App-Stores tritt die Telegram FZ-LLC als Anbieter auf. Entscheidend ist laut Gericht jedoch, wer die tatsächliche oder rechtliche Kontrolle („Funktionsherrschaft“) über den Dienst ausübt.

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Im Gerichtsverfahren habe sich gezeigt, dass eine andere Firma die richtige Adressatin gewesen wäre. Denn technische Infrastruktur, Nutzerverwaltung und Administration des Dienstes würden „nach den gewonnenen Erkenntnissen vielmehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch die Telegram Messenger Inc. erbracht“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Aufsichtsbehörde für das inzwischen weitgehend entkernte und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) der EU verdrängte NetzDG hätte dafür in die Datenschutzerklärung des Dienstes schauen müssen, so der Hinweis des Amtsrichters. Ob Telegram überhaupt vom NetzDG betroffen wäre, musste das Amtsgericht daher gar nicht mehr klären.

Dabei wäre das spannend geworden: Die Anwaltskanzlei hat unter anderem argumentiert, dass Telegram gar keine Social-Media-Plattform im Sinne des Gesetzes sei, sondern ein Messenger. Diese Argumentation verfolgt Telegram auch beim europäischen DSA.

Das dürfte die Kommission nicht überzeugen. Sie hat Mitbewerber Whatsapp erst am Montag als plattformartigen Dienst eingestuft, weil er wie Telegram eine Funktion hat, über die man an viele Nutzer Nachrichten senden kann. Immerhin hat die Kommission ein Problem nicht: Sie hat eine Adresse Telegrams.

Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Entscheidung vor dem Landgericht Köln berufen, die Entscheidung ist also noch nicht rechtskräftig. Sie ist dem BfJ bis Mittwochnachmittag noch nicht zugestellt worden. Ob das Verfahren weitergeführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft Bonn.


(vbr)



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Meta casht ab: Mehr User schauen mehr Werbung zu höheren Preisen


Mehr Nutzer denn je schauen auf Meta Platforms Diensten mehr Reklame denn je. Gleichzeitig kann Meta dafür mehr Geld verrechnen denn je. Das geht aus Metas Finanzzahlen für das vierte Quartal 2025 hervor. Es ist ein neues Rekordquartal für den Datenkonzern.

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Durchschnittlich 3,58 Milliarden Menschen haben Ende 2025 Facebook, Instagram, Messenger und/oder Whatsapp täglich genutzt, schätzt Meta. Das ist ein Zuwachs von annähernd sieben Prozent im Jahresabstand. Jeder hat Meta in dem Quartal rechnerisch 16,56 US-Dollar Umsatz gebracht – fast ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Die Zahl der Werbeeinblendungen ist um 18 Prozent, also ungefähr dreimal so stark gestiegen wie die Zahl der Nutzer. Gleichzeitig konnte Meta im Schnitt sechs Prozent höhere Preise verlangen.

Da überrascht es nicht, dass Meta laut eigenen Angaben den Quartalsumsatz um knapp ein Viertel auf 59,9 Milliarden US-Dollar steigern konnte. Zwar sind auch die Kosten gestiegen, um gleich 40 Prozent, doch bleibt immer noch ein um sechs Prozent gestiegener Betriebsgewinn von 24,7 Milliarden Dollar. Weil Facebook auch noch höhere Kapitalerträge hat, ist der Vorsteuergewinn um acht Prozent auf 25,4 Milliarden Dollar geklettert.

Die Steuerlast ist nicht nur relativ um ein Sechstel gefallen, von zwölf auf zehn Prozent, sondern auch in absoluten Zahlen. Somit verbleibt ein um neun Prozent höherer Reingewinn von 22,8 Milliarden Dollar. Der operative Cashflow ist um 29 Prozent auf 36,2 Milliarden Dollar angeschwollen. Nach Bekanntgabe der Finanzzahlen haben Meta-Aktien im nachbörslichen Handel rund sieben Prozent zugelegt.

Sucht man ein Haar in der Suppe, kann man auf die Marge von 41 Prozent verweisen; die ist zwar enorm, war aber auch schon einmal enormer. Und natürlich die für das namensgebende Metaverse zuständige Abteilung Reality Labs: Deren Umsatz ist um zwölf Prozent auf 955 Millionen Dollar gefallen, dafür ist der Betriebsverluste um 21 Prozent auf sechs Milliarden Dollar angewachsen. Kein Wunder, dass Meta Platforms vom Metaverse Abstand nimmt.

Im Gesamtjahr 2025 hat Meta erstmals mehr als 200 Milliarden US-Dollar umgesetzt, konkret 200,996 Milliarden, ein Zuwachs von 22 Prozent. Der Reingewinn ist gegenüber 2024 um ein Fünftel auf 83,3 Milliarden Dollar gestiegen, der operative Cashflow um 27 Prozent auf 115,8 Milliarden Dollar und der Vorsteuergewinn um 22 Prozent au 85,9 Milliarden Dollar.

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Gefallen ist der Nettogewinn, um drei Prozent auf 60,5 Milliarden Dollar, was insbesondere an der von US-Präsident Donald Trump durchgesetzten Steuersenkung liegt. Das klingt verwirrend und ist dadurch zu erklären, dass Verlustvorträge und andere zukünftige Absetzposten an Wert verlieren, wenn die zukünftigen Steuern gesenkt werden.

Für das laufende Quartal erwartet das Management mindestens 26 Prozent mehr Umsatz als im ersten Quartal 2025, vielleicht sogar ein Drittel mehr. Für das Gesamtjahr stimmt Finanzchef Susan Li die Meta-Anleger auf rasant steigende Ausgaben, nicht zuletzt für Künstliche Intelligenz, ein; der Betriebsgewinn soll aber trotzdem steigen. Hier hilft, dass sich Meta mit der EU-Kommission darauf geeinigt hat, im Europäischen Wirtschaftsraum weiterhin personalisierte Werbung auszuspielen, in Form sogenannter Less Personalized Ads.

Die Betriebskosten sollen von 117,7 Milliarden auf 162 bis 169 Milliarden Dollar steigen. Das beruht vorwiegend auf Kosten für Infrastruktur in Form höherer Betriebskosten der eigenen Anlagen, höheren Abschreibungen und höheren Zahlungen an Clouddienste Dritter. Hinzu kommen jedoch auch steigende Personalkosten, insbesondere für heiß begehrte KI-Spezialisten. Die Jahressteuerquote soll sich in etwa halbieren, von 30 Prozent auf nur noch 13 bis 16 Prozent – gegenüber den zwölf Prozent von 2024 wäre das eine leicht höhere Steuerquote.

Die Kapitalausgaben sollen von 72,2 Milliarden auf 115 bis 135 Milliarden Dollar hochschnellen, tendieren also in Richtung Verdoppelung. Das werde für die Meta Superintelligence Labs, aber auch das Kerngeschäft gebraucht, sagt Li. Konzernchef Mark Zuckerberg hat vorgegeben, „personalisierte Superintelligenz für die Menschen rund um die Welt“ voranzutreiben. Da Meta zum Jahreswechsel „nur“ gut 82 Milliarden Dollar Barreserven (+5%) hatte, wird es wohl neue Schulden machen.


(ds)



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Flucht aus dem System: Pornhub macht Schluss mit britischen Alterskontrollen


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Es ist eine ungewöhnliche Kapitulation vor einem Gesetz, das eigentlich als Goldstandard für den Jugendschutz im Netz geplant war. Aylo, Mutterkonzern von Angeboten wie Pornhub, YouPorn und Redtube, hat offiziell das Ende seiner Kooperation mit dem britischen Online Safety Act verkündet. Ab dem 2. Februar wird das Unternehmen den Zugang für neue Nutzer aus dem Vereinigten Königreich massiv einschränken.

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Wer bis dahin kein Konto hat und sich einer Altersverifikation unterzogen hat, soll draußen bleiben. Damit endet ein sechsmonatiges Experiment, in dem sich das Unternehmen den britischen Auflagen für Alterskontrolle gebeugt hat.

Der Versuch ist laut Aylo nicht nur gescheitert, sondern hat das Internet für Minderjährige sogar gefährlicher gemacht. Die Begründung Aylos liest sich wie eine Generalabrechnung mit der Regulierungsbehörde Ofcom. Für Pornhub-Markenchefin Alex Kekesi hat das Gesetz sein Ziel verfehlt. Statt Kinder zu schützen, habe die Verpflichtung zur Altersprüfung dazu geführt, dass Nutzer massenhaft auf unregulierte, oft besonders zwielichtige Plattformen abwanderten.

Dabei hat Aylo zunächst mitgespielt: Die Ofcom habe sich mit Interessenvertretern der Branche beraten, hieß es noch im Juli. Der Regulierer habe dabei „eine Reihe flexibler Methoden zur Alterssicherung vorgestellt, die weniger aufdringlich sind als die, die wir in anderen Rechtsräumen gesehen haben“. Das habe Vertrauen gestiftet.

Von dem anfänglichen Wohlwollen ist nichts geblieben. Große Player wie Pornhub hätten strikte Moderationsregeln und Verifizierungsprozesse für Uploader implementiert, moniert Aylo. Doch derweil florierten in den Suchergebnissen für „Free Porn“ weiterhin tausende Anbieter, die keinerlei Kontrollen durchführten. Diese „dunklen Ecken“ des Netzes seien nun erste Anlaufstelle für Jugendliche und Erwachsene, die Alterschecks scheuten, warnt der Konzern.

Aylo kritisiert, dass durch die staatlich erzwungenen Kontrollen enorme Mengen vertraulicher Nutzerdaten angehäuft würden, was die Privatsphäre der britischen Bürger gefährde. Der Konzern sieht sich in einer unfairen Position: Als verantwortungsbewusster Marktführer halte er sich an Regeln, während die Konkurrenz ohne Konsequenzen Nutzer anziehe, die anonym bleiben wollten. Auch Netzaktivisten bestätigen, dass Alterskontrollen neugierige Jugendliche nicht stoppen, sondern lediglich zu riskanteren Recherchewegen oder VPN-Diensten treiben.

Doch hinter der moralischen Fassade des Jugendschutzes bei Aylo wittern Beobachter zugleich eine Marketing-Strategie. Die Fristsetzung bis 2. Februar wirke wie eine künstliche Verknappung. Wer sich noch schnell ein Konto sichert, behält den Zugang. Ein perfekter Anreiz, um die Nutzerzahlen im Vereinigten Königreich noch schnell in die Höhe zu treiben. Es ist zudem nicht das erste Mal, dass Aylo diesen Weg geht. In mehreren US-Bundesstaaten hat die Plattform den Betrieb lieber eingestellt, statt sich auf bürokratische Kontrollmechanismen einzulassen.

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Ein weiterer Punkt der Aylo-Strategie ist der Ruf nach gerätebasierten Lösungen. Statt jeder einzelnen Webseite die Verantwortung für die Altersprüfung aufzubürden, plädiert der Konzern seit Längeren dafür, den Jugendschutz direkt im Betriebssystem von Smartphones und Tablets zu verankern.

Apple habe mit iOS 26.1 bereits gezeigt, dass Inhaltsfilter auf Betriebssystemebene schwerer zu umgehen seien als Website-Sperren. Doch solche Filter bringen eigene Probleme wie Overblocking mit sich. Das lässt Aylo unter den Tisch fallen.


(wpl)



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Vielleicht kauft China doch Nvidias H200-Chips


Die Lieferung zweitklassiger KI-Chips an die Volksrepublik China ist nach wie vor in Schwebe. Zunächst galt ein Verbot des US-Präsidenten, vorgeblich wegen Gefährdung der Nationalen Sicherheit der USA. Nach der Aufweichung des Verkaufsverbots verbat sich die chinesische Regierung die Einfuhr zweitklassiger Chips wie Nvidias H200. Jetzt hat Peking den Konzernen Alibaba, Bytedance und Tencent die Einfuhr von insgesamt mehr als 400.000 H200-Chips gestattet. Doch sind damit Auflagen verbunden, die noch unklar sind.

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Dies berichtet Reuters unter Berufung auf mehrere Eingeweihte. Weitere chinesische Firmen haben demnach Einfuhrgenehmigungen beantragt. Die behördlichen Auflagen seien aber noch in Ausarbeitung. Eine weitere Quelle hat Reuters jedoch gesagt, dass die Auflagen Pekings zu restriktiv seien. Dies sei der Grund, weshalb die drei erfolgreichen Genehmigungswerber bislang gar keine Prozessoren für Künstliche Intelligenz bestellt hätten.

Klar ist, dass Peking die Einfuhr ausländischer KI-Chips zweiter Klasse eigentlich nicht genehm ist. Behördenvertreter haben Unternehmen angewiesen, sie nur unter speziellen Umständen zu nutzen, beispielsweise für Forschung an Universitäten. Sowohl potenzielle Verkäufer wie AMD und Nvidia, als auch deren prospektive Kunden warten mit Spannung auf die Bedingungen für die Einfuhrerlaubnis für kommerziellen Bedarf. Im Vorfeld wurde erörtert, chinesische Käufer dazu anzuhalten, für jeden importierten KI-Chip eine gewisse Menge in China produzierter Chips zu erwerben.

Das spiegelt eine Auflage der US-Verkaufsgenehmigungen wider. Nicht nur müssen 25 Prozent des Umsatzes als Strafsteuer bezahlt werden, es muss auch pro nach China exportiertem Chip mindestens ein solcher Chip an einen Abnehmer im Inland gehen. Außerdem sind nur bestimmte chinesische Käufer zulässig, was überprüft werden muss. Der Verkauf der besseren Nvidia-Chips der Blackwell-Serie (GB100, GB102, GB200) ist nach wie vor tabu.


(ds)



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